Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
10.10.15, 15:57
Aktualisiert
27.01.18, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Gruppe PIRATEN
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
17.12.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
21.01.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Antrag
Drucks. Nr:
1332/XIX
Gruppe PIRATEN
Ausnahme für E - KFZ
Die BVV möge beschließen,
das Bezirksamt möge prüfen, ob die Verkehrszeichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30
km/h mit dem Zusatzzeichen Lärmschutz mit oder ohne entsprechenden Zeitzusätzen durch
„außer E – KFZ“ erweitert werden können.
Begründung:
E – KFZ haben eine erheblich geringere Motorlautstärke als KFZ mit Verbrennungsmotoren.
Selbst bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h sind sie sehr leise. Daher ist für diese KFZ
eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen nicht notwendig.
Diese Ausnahme kann für Fahrzeughalter auch Anreiz sein, auf Elektrofahrzeuge
umzusteigen.
Berlin, den 09.12.2014
Herr Franz, Jan-Ulrich
Herr Wehrend, Sven
Gruppe PIRATEN
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen: