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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
10.10.15, 15:57
Aktualisiert
27.01.18, 12:10

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Gruppe PIRATEN Beratungsfolge: Gremium Datum 17.12.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 21.01.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Antrag Drucks. Nr: 1332/XIX Gruppe PIRATEN Ausnahme für E - KFZ Die BVV möge beschließen, das Bezirksamt möge prüfen, ob die Verkehrszeichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mit dem Zusatzzeichen Lärmschutz mit oder ohne entsprechenden Zeitzusätzen durch „außer E – KFZ“ erweitert werden können. Begründung: E – KFZ haben eine erheblich geringere Motorlautstärke als KFZ mit Verbrennungsmotoren. Selbst bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h sind sie sehr leise. Daher ist für diese KFZ eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen nicht notwendig. Diese Ausnahme kann für Fahrzeughalter auch Anreiz sein, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen. Berlin, den 09.12.2014 Herr Franz, Jan-Ulrich Herr Wehrend, Sven Gruppe PIRATEN Abstimmungsergebnis: beschlossen: abgelehnt: überwiesen: