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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
10.10.15, 16:06
Aktualisiert
27.01.18, 12:03

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU Beratungsfolge: Gremium Datum 27.08.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 10.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung 17.09.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 15.10.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 10.02.2015 Bezirksamt 18.02.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1178/XIX Bezirksamt Keine Neu- und Umplanungen für das Grundstück Tempelhofer Weg 63: Hundeauslaufgebiet Schöneberg sichern Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.10.2014 folgenden Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht, für die Grundstücke Tempelhofer Weg 62-64 („Teske-Schule“ und derzeitiges Hundeauslaufgebiet) perspektivische Nutzungsvorstellungen zu entwickeln. Dazu wird berichtet: Im Bebauungsplan 7-29 ist die planungsrechtliche Sicherung der Straße vorgesehen, die das geplante Kerngebiet auf dem EUREF-Gelände von Süden erschließen soll. Der Bebauungsplan kann jedoch nicht vor Realisierung der Eisenbahnunterführung im Zuge der geplanten Erschließungsstaße festgesetzt werden. Von dieser Planung ist auch ein Teil des Hundeauslaufplatzes betroffen. Bei den in Aussicht genommenen Planungs- und Bauarbeiten für das erforderliche Brückenbauwerk im Bereich der Ringbahn werden weiterhin erhebliche Verzögerungen eintreten. Der Bau der Straße wird deshalb nach derzeitigem Erkenntnisstand sicher nicht vor 2017 erfolgen. Aus derzeitiger Sicht erscheint danach vorerst eine Weiternutzung der verbleibenden Fläche als Hundeauslaufplatz möglich. Es handelt sich dabei um eine verbleibende Fläche, die am Tempelhofer Weg (zwischen Schule und geplanter Straße) ca. 22 m breit ist und im hinteren Grundstücksteil am Bahndamm ca. 75 m breit ist. Für diese Fläche sieht der Bebauungsplanentwurf XI-231ab eine Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ und „Sportanlagen“ vor. Kenntnis genommen: überwiesen: Wegen des fortgeschrittenen Planungsstandes, der vertraglichen Vereinbarungen, der eingegangenen Verpflichtungen des Bauherrn des EUREF-Geländes und letztendlich der vorliegenden Entscheidungen der BVV sieht das Bezirksamt keine Möglichkeit der dauerhaften und vollständigen Erhaltung des Hundeauslaufgebietes am Standort Tempelhofer Weg 63-64. Bereits vor Einrichtung des Hundeauslaufplatzes gab es die Überlegung im Bereich unter der Friedrich-Gerlach-Brücke eine Fläche als Hundeauslaufplatz zu nutzen. Die zuständige Senatsverwaltung war seinerzeit grundsätzlich bereit die Zwischennutzung zu ermöglichen. Zu gegebener Zeit könnte der Verein, der die Fläche am Tempelhofer Weg 63 derzeit im Rahmen ein Pflegevereinbarung mit dem Bezirk (FM) unentgeltlich nutzt, an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Abt. VII, Autobahnverwaltung) herantreten, um hier ggf. Nutzungsmöglichkeiten zu vereinbaren. Berlin, den 10.02.2015 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Frau Dr. Klotz, Sibyll Seite: 2/2