Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
11.10.15, 02:31
Aktualisiert
27.01.18, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Gruppe DIE LINKE, PIRATEN
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
18.02.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
18.03.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Antrag
Drucks. Nr:
1389/XIX
Gruppe DIE LINKE, PIRATEN
Illegale Ferienwohnungen für Flüchtlinge nutzbar machen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, unter welchen Bedingungen illegal genutzte Ferienwohnungen
zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden können. Soweit dem derzeit rechtliche Schranken
entgegenstehen, wird dem Bezirksamt empfohlen, über den Rat der Bürgermeister eine
entsprechende rechtliche Änderung anzuregen, die eine Belegung möglich macht.
Die BVV bittet um eine Mitteilung vor der Sommerpause.
Begründung:
Das Land Berlin sieht sich nicht in der Lage, die wachsende Zahl von Flüchtlingen nach einer
möglichst kurzen Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Wohnungen unterzubringen. Auch deshalb
reichen die Plätze in Gemeinschaftsunterkünften ständig nicht mehr aus. Anstatt dauernd
Notlösungen, wie Nutzung von Sporthallen, Traglufthallen und Containerunterkünften, einzurichten,
sollten andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Nicht angemeldete Ferienwohnungen werden seit dem 1.8.2014 illegal betrieben. Schätzungen gehen
von einer Zahl von rund 6.000 bis 10.000 Wohnungen in Berlin aus, die weiter so betrieben werden.
Obwohl die Senatsverwaltung schon alle möglichen „Notmaßnahmen“ zur Unterbringung anwendet,
ist es unverständlich, warum nicht auch für diese Maßnahme die Rechtsgrundlage erweitert werden
könnte. Artikel 14 Absatz 2 Grundgesetz formuliert die Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Unter
Juristen ist die Faustregel unstrittig: Der Gesetzgeber kann das Eigentum umso mehr zugunsten der
Allgemeinheit einschränken, als das Eigentum in seiner sozialen Funktion steht (Bsp. vermietetes
Wohneigentum). Warum dann illegal genutztes privates Eigentum unter einem besonderen Schutz
stehen sollte, ist nicht einsehbar.
Berlin, den 10.02.2015
Frau Wissel, Elisabeth
Herr Franz
Herr Gindra, Harald
Gruppe DIE LINKE, PIRATEN
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen: