Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
11.10.15, 02:31
Aktualisiert
27.01.18, 21:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, BV Ickes
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
18.02.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
18.03.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Antrag
Drucks. Nr:
1399/XIX
Wohnbauförderung zum sozialen Erhalt durch Integration von Flüchtlingen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, die zuständigen Stellen prüfen zu lassen,
ob Wohnbauförderung für die Aufstockung in der Gleditschstrasse abgerufen,
diese verpflichtend zur Gänze auf die Mieter umgelegt, und
ob weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt werden und den Mietern zu Gute
kommen könnten, wenn sich denn die Eigentümerin verpflichtet, den neu zu
schaffenden Wohnraum für die Dauer der Gültigkeit der sozialen
Erhaltungsverordnung Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen.
Wenn denn damit die Bestandsmieten 20% nicht übersteigt, möge die erhaltungsrechtliche
Zustimmung erteilt werden.
Schließlich möge geprüft werden, ob ein solches Vorgehen: "Wohnbauförderung zum
sozialen Erhalt durch Integration von Flüchtlingen" nicht zum Prinzip für Neubau in sozialen
Erhaltungsgebieten erklärt werden kann.
Begründung:
In Ermangelung anderweitiger Kriterien und Indikatoren wird hier die Fall-spezifische
Zielvorstellung reiteriert, dass erst bei einer Mietpreissteigerung von maximal 20% die
Verdrängungsgefahr durch die beantragten Modernisierungsmaßnahmen im Sinne der
Sozialen Erhaltungsverordnung gebannt ist.
Bei der Aufstockung handelt es sich um Neubau, weswegen die vom Senat beschlossene
Förderung prinzipiell abrufbar sein sollte. Mit dem aufstockenden Neubau gehen weitere
Maßnahmen einher, wie beispielsweise die Notwendigkeit des Aufzugs, die bei einer
Förderung von den auf die Bestandsmieter umzulegende Kosten abzugsfähig wären.
Das LaGeSo übernimmt regelmäßig die Kosten für die Bereitstellung von
Flüchtlingsunterkünften (siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio
Reinhardt (PIRATEN) vom 21. Juli 2014, Investitions- und Herrichtungskosten von
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
Flüchtlingsunterkünften, Drucksache 17 / 14 281). Es sollte auch diese von Bestandsmietern
und Eigentümern getragene, dezentrale Möglichkeit der Flüchtlingsunterbringung
unterstützen.
Die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen im Neubau im Bestand verspricht somit eine
höhere Aufnahme- und Integrationsbereitschaft bei gleichzeitigem Erreichen der Ziele der
sozialen Erhaltungsverordnung, die Verdrängungsgefahr zu verringern.
Berlin, den 10.02.2015
Herr Ickes, Michael
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