Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
11.10.15, 16:22
Aktualisiert
27.01.18, 21:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
13.04.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
17.08.2011 Ausschuss für Stadtplanung
31.08.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
17.04.2012 Bezirksamt
25.04.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1810/XVIII
Bezirksamt
"Stadtbalkon" am Bautzener Platz
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine „verträglichere“
(umweltschonendere), gewendelte (Serpentinen-)Rampenführung des Geh- und
Fahrradweges (entsprechend der im Gutachten zum Eingang Yorckbrücken/
Flaschenhalspark dargestellten Version) im Bereich zwischen der Kolonnenstraße
und der Monumentenstraße verwirklicht werden kann.
Damit sollen die vorhandenen Gehölze und Bäume weitestgehend erhalten bleiben.
Darüber hinaus sollen die eingesparten Mittel dazu verwendet werden, den
„Grünstreifen“ entlang der Bautzener Straße wieder aufzuforsten und damit den
ursprünglichen Schutz zwischen Bahngelände und angrenzender Wohnbebauung
wieder herzustellen.
- Schlussbericht Gegenstand des Beschlusses ist die Rampenführung Fernradweg Berlin – Leipzig /
Nord-Süd-Grünzug zwischen Kolonnen- und Monumentenbrücke westlich der S2.
Im Rahmen des o. g. Prüfauftrages wurden mehrere Varianten geprüft, bei der
veränderte bzw. reduzierte Wegführungen zugrunde gelegt wurden. Unter anderem
wurde eine vom BUND AK Stadtnaturschutz eingebrachte, gewendelte
Rampenführung in die Prüfung einbezogen.
Die ursprüngliche Rampenplanung ging von einer Wegbreite von 4m und eine
doppelarmigen Rampenführung aus. Dabei lag der am Fuß der Bahnböschung
gelegene Ausgangspunkt der beiden Rampen etwa in der Mitte zwischen den beiden
Brücken.
Um eine umweltverträglichere Lösung zu erreichen, wurde die Planung überarbeitet
und weiterentwickelt.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Wesentliche Änderungen sind:
Reduzierung der Rampenbreite um 0,50m auf 3,50m.
Verzicht auf die zur Kolonnenbrücke führende Rampe, es bleibt die in Richtung
Monumentenbrücke verlaufende Rampe.
Verschiebung des Fußpunktes der verbleibenden Rampe nach Süden an das
untere Ende der Treppe zur Kolonnenbrücke.
Anhebung des Fußpunktes an dieser Stelle auf 40,91 üNN, womit die Treppe und
die Rampe verkürzt werden kann.
Das Ziel, den Vegetationsverlust gegenüber der ursprünglichen Planungsvariante
deutlich zu reduzieren, wird erreicht.
Diese veränderte Planung wurde am 26.1.2012 bei einer öffentlichen Veranstaltung
zum Stadtumbau den BürgerInnen vorgestellt. Hierzu gab es eine breite
Zustimmung.
Die gewendelte Rampenführung ist, auch wenn das Steigungsverhältnis im Ansatz
rechnerisch richtig ist, so, wie sie dargestellt wurde, nicht umsetzbar.
Insbesondere waren die Wendepodeste mit einer Länge von 3,75m zu gering
bemessen. Im neuen Regelwerk für den Radverkehr „Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen" (ERA 2010) ist ein Mindestkurvenradius von 10m vorgesehen.
Die Ruhepodeste waren mit 1,50m Länge nicht vorschriftsmäßig berechnet.
Erforderlich ist eine Länge von 2m.
Dies gilt, egal an welcher Stelle die gewendelte Rampe errichtet wird. Besondere
Nachteile würden sich jedoch bei einer Errichtung in dem besonders schmalen
südlichen Bereich ergeben. Deshalb wurde der Vorschlag vom Planungsbüro
Thomanek Duquesnoy Boemans Landschaftsarchitektur (TDB) so optimiert, dass er
theoretisch umsetzbar ist.
Die Priorität bei der Lagebestimmung der Rampe lag nicht ausschließlich darin, die
Anzahl der zu erhaltenden Bäume zu erhöhen, sondern auch darin, den Grünraum in
seiner Gesamtheit zu erhalten. Der Vorschlag zu einer gewendelten Rampenführung
wurde deshalb weiter nach Norden verschoben, an eine Stelle, mit relativ wenig
Baumbestand und einem breiteren Geländequerschnitt zwischen S-Bahnbetriebsfläche und Böschungskrone.
Diese Darstellung wurde im Vergleich der verschiedenen Varianten bei der
Veranstaltung gezeigt.
Der Vollständigkeit halber wird an dieser Stelle der Teilaspekt Baumbilanz
dargestellt. Die aufgeführte Bilanzierung stellt lediglich die durch den Bau der
Rampen erforderlichen Baumfällungen dar.
Planung TDB zweiarmig (Planungsstand August 2011)
Zu fällen insgesamt = 88, davon unter Schutz = 13, davon nicht unter Schutz = 75
Rampenvariante gewendelt
Zu fällen insgesamt = 58, davon unter Schutz = 16, davon nicht unter Schutz = 42
Planung TDB einarmig (Planungsstand 26. Januar 2012)
Zu fällen insgesamt = 48, davon unter Schutz = 9, davon nicht unter Schutz = 39
Neupflanzung Gesamtmaßnahme =75
Für den Fall einer Planung der gewendelten Rampe an der vom AK Stadtnaturschutz
vorgesehenen Stelle, muss mit folgenden Problemen / Fakten umgegangen werden:
Abstände, Flächenaufteilung
Das Rampenbauwerk würde die komplette Breite der Hangfläche beanspruchen
und den Zusammenhang der Grünfläche vollständig unterbrechen. Ein
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Biotopverbund zwischen den verbleibenden Böschungsflächen wäre nicht mehr
möglich.
Der Hauptweg müsste aus Platzgründen direkt an der Grenze zum Bahngelände
verlaufen. Dies hätte in diesem Bereich einen erhöhten Zaun zur Folge.
Der Abstand des Weges zur S-Bahntrasse auf dem Bahngelände würde sich auf
4m verringern.
Die Bereiche zwischen den Stützmauern wären für eine Bepflanzung zu gering.
Es verbleiben Restflächen. Die landschaftsplanerische Integration in den
Hangbereich wäre nicht möglich.
Stützmauer
Die Stützmauer zur Bahnseite hätte eine Höhe von über 1,50m, d.h. die
Zuständigkeit des Bauwerkes würde nicht mehr beim Bezirk liegen
(Ingenieurbauwerk). Die Stützmauern von TDB lägen dagegen in einem Abstand
zur Grenze, der eine Anböschung ermöglicht.
Die Stützmauern der Rampe hätten eine Gesamtlänge von 225m, die Höhe der
Mauern würde bis zu 3,15m betragen. Auch hier gilt die Regel des
Ingenieurbauwerkes für die der Bezirk keine Zuständigkeit hat.
Zum Vergleich: Die Rampe von TDB benötigt eine Stützmauer von insgesamt
140m Länge, mit einer maximalen Höhe von 90 cm. Sie ist also deutlich kürzer
und niedriger und kann vom Bezirk errichtet und unterhalten werden.
Gesamteindruck, Gestaltung
Die gewendelte Rampe würde generell als isoliertes Bauwerk in der Böschung
stehen. Die grüne Böschung als Besonderheit und Identität des Ortes würde auf
Dauer zerstört.
Die dreifach gewendelte Wegeführung entspräche nicht dem Wunsch einer
direkten Verbindung von Fahrrad- und Behindertenverbänden.
Der erhöhte Aufwand für Stützmauern und Zaunelemente stünde dem Gedanken
der grünen Verbindungen entgegen. Zusätzlich würde diese Lösung zu einer
erheblichen Kostenerhöhung führen.
Die Wegeführung ohne Abstand zur Bahnfläche würde keine harmonische
Lösung bezüglich der Gesamtproportionen darstellen und wäre deutlich
unattraktiver für die BenutzerInnen als ein von der S-Bahn abgerückter Weg.
Insbesondere an der Stelle, an der die Fläche des Grünzuges in der Breite
reduziert ist (Flurstück 38, Bahnbetriebsfläche) würde unmittelbar neben dem 4m
breiten Weg eine ca. 3m hohe Stützmauer für die gewendelte Rampe erforderlich
sein, auf der anderen Seite des Weges würde der Zaun zum Bahngelände stehen
(optische Engstelle).
Teilaspekt Baumbilanz
Variante BUND AK Stadtnaturschutz
Zu fällen: 39 Bäume, Neupflanzungen im Bereich der Rampe nicht möglich.
Variante TDB
Zu Fällen: 48 Bäume, Neupflanzungen im Hangbereich möglich
In Abwägung der hier beschriebenen Aspekte ist das Bezirksamt zu dem Ergebnis
gekommen, die vom Büro TDB entwickelte Variante, die in der
Informationsveranstaltung am 26.1.2012 vorgestellt wurde, als
landschaftsverträglichste Rampenführung umzusetzen.
Berlin, den 18.04.2012
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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