Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
11.10.15, 16:23
Aktualisiert
27.01.18, 22:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion B' 90/Grüne
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
21.04.2010 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
31.05.2010 Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr
16.06.2010 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
25.01.2011 Bezirksamt
16.02.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1429/XVIII
Bezirksamt
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) in die Pflicht nehmen
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.06.2010 folgenden Beschluss:
„Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür
einzusetzen, die VLB zu verpflichten, über alle geplanten Maßnahmen, die in ihre
Zuständigkeit fallen, aber die Belange der Bezirke betreffen, die jeweilige bezirklichen
Fachverwaltungen unverzüglich zu informieren, bzw. Anfragen der Bezirksämter sowie der
Fachausschüsse zeitnah und umfassend zu beantworten. In Fällen von besonderer
Bedeutung ist vorzusehen, das ein/e Vertreter/in der VLB ihre Vorgehensweise im
zuständigen Ausschuss erläutert.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist mit Übersendung des o.g. Beschlusses vom
16.06.2010 gebeten worden, die geforderten unverzüglichen Informationen an die jeweiligen
Fachverwaltungen zu geben und in besonderen Fällen durch eine/e Vertreter/in ihre
Vorgehensweise im zuständigen Fachausschuss zu erläutern.
Die VLB hat mitgeteilt, dass schon im Jahr 2007, 2008 und 2009 ein derartiges Begehren der
BVV vorlag und deshalb am 04.09.2009 ein klärendes Gespräch beim Amtsleiter der VLB mit
zwei Vertretern der BVV und einem Vertreter der Fachabteilung der VLB stattgefunden hat.
Die mangelnde Beteiligung oder Information durch die VLB kann nicht nachempfunden
werden, da der Bezirk als Straßenbaulastträger in einem Anhörungsverfahren bei
straßenverkehrsbehördlichen
Anordnungen
rechtzeitig
einbezogen
wird.
Die
Zusammenarbeit mit dem Bezirk wird als gut und problemlos empfunden. Dies gilt sowohl für
Straßenbauarbeiten Dritter als auch bei Umbauarbeiten an den Lichtsignalanlagen (LSA).
Eine Teilnahme der VLB an BVV- bzw. Ausschusssitzungen kann nicht erfolgen, da dies bei
der Vielzahl der Verkehrsthemen in allen 12 Bezirken schlichtweg personell nicht zu leisten
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
ist. Anfragen und Stellungnahmen werden in der Regel schriftlich beantwortet bzw. in
besonderen Fällen beim Amtsleiter der VLB besprochen. Dieses Verfahren hat sich nach
Ansicht der VLB bewährt und ist als konstruktiv bewerten.
Allerdings erweist sich die Beantwortung einiger Anfragen der BVV häufig als schwierig, da
umfangreiche zeitintensiver Recherchen notwendig sind, die in der gewünschten Zeit nicht
beantwortet werden können.
Die Zuständigkeiten der VLB erstrecken sich u.a. auf die Aufgaben des
Straßenbaulastträgers für die LSA und die Anordnungen von Radwegen, nicht aber für den
Bau von Radwegen bzw. der jeweiligen Planung. Bei der teilweisen langsamen Umsetzung
der Planungen von Radverkehrsanlagen verweist die VLB auf fehlende personelle
Kapazitäten beim bezirklichen Straßenbaulastträger (FB Tiefbau).
Die VLB empfiehlt, sich bei Fragen und Problemen durch eindeutige Formulierungen und
konkreten Anfragen bestehenden Informationsdefiziten vorzubeugen.
Berlin, den 01.02.2011
Herr Band, Ekkehard
Bezirksamt
Herr Schworck, Oliver
Seite: 2/2