Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
11.10.15, 16:34
Aktualisiert
27.01.18, 22:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Dringlichkeitsantrag, Frakt. SPD, CDU, GRÜNE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
14.12.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Dringlichkeitsantrag
Drucks. Nr:
0041/XIX
Frakt. SPD, CDU, GRÜNE
Bildung von weiteren Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof- Schöneberg von Berlin
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die XIX. Wahlperiode werden für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemäß § 9 sowie §§
32 und 33 BezVG folgende weitere Ausschüsse gebildet:
Ausschüsse
Hauptausschuss
Bildung und Kultur
Stadtplanung
Bezirksverordnete
17
13
15
Bürgerdeputierte
ohne
4
4
Begründung:
Die für Haushalt und Finanzen, Bildung und Kultur sowie Stadtplanung einzusetzenden
Ausschüsse der BVV Tempelhof-Schöneberg bedürfen, wie bereits in der XVIII. Wahlperiode
einer von dem Regelfall des § 9 Abs. 1 BezVG abweichenden Zusammensetzung. Danach
soll die Größe der Ausschüsse regelmäßig auf 13 bzw. 11, sofern Bürgerdeputierte
hinzugewählt werden, begrenzt werden. Das Gesetz sieht dabei ausdrücklich Ausnahmen
(„regelmäßig“) von der Begrenzung vor.
Die am 23.11.2011 von der BVV eingesetzten Ausschüsse für die XIX. Wahlperiode
entsprechen ausschließlich der im Bezirksverwaltungsgesetz vorgesehenen Regelgröße der
Ausschüsse.
Die Arbeitsweise der Ausschüsse, die mit vorliegendem Antrag eingesetzt werden sollen,
sowie ihre Geschäftsverteilung macht eine abweichende Größe nach Auffassung der
Bezirksverordentenversammlung zwingend erforderlich.
Die Zweckmäßigkeit von § 9 Abs. 1 BezVG erschließt sich natürlich auch zum einen aus
Gründen der allgemeinen Arbeitsfähigkeit von Gremien. Zur Wahrung einer „effektiven
Ausschussarbeit“ ist daher die Arbeitsweise, sowie die Verteiler der Geschäfte auf die
Ausschüsse im Einzelfall zu berücksichtigen. In Ausschüssen von besonderer politischer
Brisanz, die sich zum einen aus den politischen Mehrheitsverhältnissen ergeben können,
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
kann im Einzelfall die Spiegelbildlichkeit der Mehrheits- und Stärkeverhältnisse eine
besondere Rolle zu kommen.
In den diesem Antrag gegenständlichen Ausschüssen werden bei strikter Einhaltung der
Regelgröße eines Ausschusses die Stärkeverhältnisse der Fraktionen in der BVV nicht mehr
adäquat widergespiegelt.
Dies gilt im besonderen Maße für den Hauptausschuss. Bei dem wichtigsten
Ausschussgremium der BVV ist das Stärkeverhältnis weder bei 13 noch bei 15 Mitgliedern
zu erkennen. In beiden Fällen wären CDU und SPD gleich stark mit jeweils 4 bzw. 5
Bezirksverordneten vertreten, während die Fraktion der Grünen mit 3 oder 4
Bezirksverordneten ausgestattet würden.
In den Ausschüssen mit Bürgerdeputierten lässt sich das Stärkeverhältnis der Fraktionen
ebenfalls besser darstellen, wenn sie über 13 bzw.15 Mitglieder verfügen. Mit den
Bürgerdeputierten ergibt sich hier sogar die Abbildung einer Rangfolge, weil die CDU über
6/7, die SPD über 5/6 und die Grünen über 4/5 Mitglieder verfügen könnten. In einem 11er
Ausschuss wären SPD und Grüne gleichstark.
Zudem ist bei den Ausschüssen wegen der umfangreichen Fachgebiete, sowie ihrer
aktuellen politischen Gewichtung eine genauere Abbildung der Stärkeverhältnisse
unerlässlich.
Der Stadtplanungsausschuss dient insbesondere der Vorbereitung der Festsetzung von
Baurecht, was eine besonders intensive Auseinandersetzung mit der politischen Materie
erforderlich macht. Zudem wird es Aufgabe des Ausschusses sein, bei neuen oder auch
laufenden Bauvorhaben die EinwohnerInnen weiterhin verstärkt einzubinden. Daher ist die
Größe des Ausschusses abweichend mit 15 festzusetzen.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur ist für ein sehr umfangreiches Fachgebiet zuständig,
was ebenfalls eine Anpassung besonders wichtig macht.
Berlin, den 13.12.2011
Frau Ahlhoff, Elke
Herr Olschewski, Ralf
Herr Oltmann, Jörn
Frakt. SPD, CDU, GRÜNE
Seite: 2/2