Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
16 kB
Erstellt
12.10.15, 01:32
Aktualisiert
27.01.18, 20:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
III. Wahlperiode
Ursprung: Mündliche Anfrage
Initiator: FDP, Diener, Thomas
Beratungsfolge
28.04.2010
Gremium
BVV
Drs. Nr.: DS/1747/III
Sitzung
Erledigungsart
017/III-BVV
schriftlich beantwortet
Mündliche Anfrage
Betr.: Ordnungswidrigkeiten III - Aufgaben des Ordnungsamtes
Sehr geehrter Herr Diener,
Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Basierend auf der Antwort des Bezirksamtes vom 02.03.2010 auf die Anfrage der Drucksache 1651/III, wie definiert das Bezirksamt genau den Aufgabenkatalog des Ordnungsamtes?
Das Aufgabenspektrum des Ordnungsamtes ergibt sich letztlich aus den gesetzlich vorgegebenen Aufgabenzuweisungen, etwa in Abgrenzung zu den Zuständigkeiten der Hauptverwaltung im Zuständigkeitskatalog zum ASOG Bln sowie aus politischen Beschlüssen über
die Zuständigkeitsverteilung im Bezirk.
Eine maßgebliche Orientierung über die Aufgaben erfolgt auch anhand der Produkte in der
Kosten- und Leistungsrechnung. Ganz grob lassen sich die Aufgabengruppen Gewerbeangelegenheiten sowie Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum nennen.
Letzteres beinhaltet sowohl die Feststellung und Ahndung unerlaubter Straßenlandsondernutzungen, die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie die Kontrollen von Radfahrern,
die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen in der Umweltzone sowie der Pflichten der
Nutzer von Grünanlagen einschließlich der Leinenpflicht bei Hunden, der Grillverbote usw..
Auch gehören Maßnahmen bei Haus- und Nachbarschaftslärm sowie bei der Schnee- und Eisbeseitigung dazu. Aber auch die Erteilung straßenverkehrsrechtlicher und straßenrechtlicher
Erlaubnisse, umweltrechtliche Ausnahmezulassungen sowie das Veranstaltungsmanagement
sind zu nennen.
Eine relativ neue Aufgabe ist der repressive Jugend- und Nichtraucherschutz. In gewerberechtlicher Hinsicht lassen sich Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen und die Erteilung belastender Verwaltungsakte bei gewerbe- bzw. gaststättenrechtlichen Verstößen anführen.
2. Mit welcher Gewichtung nimmt das Ordnungsamt seine Aufgaben war?
Eine Priorisierung nach Aufgabenarten ist letztendlich schwierig, da das Ordnungsamt durchweg gesetzliche Pflichtaufgaben wahrnimmt. Aktuelle Gefährdungslagen, unabhängig davon,
welcher der zu 1. genannten Rechtskreise betroffen ist, erfordern dabei jeweils ein kurzfristiges
Handeln.
Zu bestimmten Terminen, etwa bei Veranstaltungen, werden Kräfte gebündelt. Auch jahreszeitlich bedingt, z.B. wie in der zurückliegenden Wintersaison bei Schnee und Eis, werden
Prioritäten gesetzt. In diese Kategorie gehören durchaus auch schwerpunktmäßige Fahrradkontrollen vornehmlich im Frühjahr.
Schließlich ist auf besondere Beschwerdelagen Rücksicht zu nehmen. Zu nennen sind hier
Lärmbeeinträchtigungen, z.B. in Bereichen mit einer Häufung von Außenschankflächen. Generell aber gilt demgegenüber das Prinzip der regelmäßigen Präsenz des Ordnungsamtes im
Straßenbild, d.h. der Außendienst des Ordnungsamtes bemüht sich darum, alle Bereiche des
Bezirks mindestens einmal wöchentlich zu bestreifen.
3. Nach welchen Kriterien legt das Ordnungsamt seine tagesaktuellen Aufgaben fest und
insbesondere die mit höchster Dringlichkeit zu erledigen Aufgaben?
Diesbezüglich ist im wesentlichen auf die Ausführungen zu 2. zu verweisen.
Grundsätzlich gilt, soweit sich die Frage vornehmlich auf den Außendienst des Ordnungsamtes
bezieht, die Abarbeitung des Einsatzplans, wobei jeweils einige Teams das Straßenland und
weitere die Grünanlagen bestreifen. Zusätzlich sind konkrete Beschwerdelagen zu bedienen.
In der Regel stehen dabei vormittags zunächst Verkehrsbehinderungen, d.h. vornehmlich zugeparkte Ein- und Ausfahrten etc. im Vordergrund.
4. Welche Priorität räumt das Bezirksamt weiterhin im Rahmen dieses Aufgabenkataloges
der Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Fahrradfahrern ein?
Auf der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Fahrradfahrern liegt durchaus
ein Hauptaugenmerk des Ordnungsamtes, zumal häufig Beschwerden über die verbotswidrige
Gehwegnutzung durch Fahrradfahrer registriert werden. So wurden z.B. in der 16. KW diesbezüglich Schwerpunktkontrollen des Außendienstes durchgeführt mit folgendem Ergebnis:
Am 19.4.2010 wurden durch beide Dienstgruppen des Allgemeinen Ordnungsdienstes Fahrradkontrollen im Bereich Kreuzberg vorgenommen. Dabei wurden 41 Radfahrer mit einem Verwarnungsgeld belegt, weitere 9 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt und 17 mündliche
Verwarnungen ausgesprochen.
Am 20.4. waren es 34 Verwarnungsgelder, 12 Anzeigen und 19 mündliche Verwarnungen, zusätzlich wurde im Rahmen einer Schulwegsicherung z.B. die Beleuchtungseinrichtung von
Fahrrädern kontrolliert. Dabei wurden Gespräche mit Eltern geführt.
Am 21.4. wurden im Bereich des Mehringplatzes (Fußgängerzone) 17 Verwarnungsgelder erhoben und 16 Ordnungswidrigkeitenvorgänge gefertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
Friedrichshain-Kreuzberg, den 04.05.10
FDP ,
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)