Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
285 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung ABI - Ältere, Behinderte und Integration
Datum
02.01.2014
Geschäftszeichen
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 18.02.2014
sowie Fachbereichsausschuss
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
TOP
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Wohnraum für Leistungs- und Hilfeempfänger in Ulm
Anlagen:
1.
1.1.
1.2.
2.
2.2.
Sitzung am 18.02.2014
GD 013/14
Wohnraum für Leistungs- und Hilfeempfänger in Ulm
Derzeitiger und zukünftiger Bedarf - Langfassung Derzeitiger und zukünftiger Bedarf - Kurzfassung Wohnraum für Leistungs- und Hilfeempfänger in Ulm
Maßnahmen
Antrag:
1.
Das Gutachten des Instituts für Stadtplanung und Sozialforschung, WEEBER+PARTNER,
zur Kenntnis zu nehmen.
2.
Den Umsetzungsvorschlägen der Verwaltung zu zustimmen.
Markus Kienle
Genehmigt:
BM 2,BM 3,FAM,SUB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen bei der Umsetzung der Vorschläge sind derzeit
noch nicht absehbar.
Im Rahmen der Wohnungsbaudebatte 2011 hat der Ulmer Gemeinderat die Verwaltung in der
Sitzung am 11.5.2011 (GD 144/11) beauftragt:
"Den zukünftigen Bedarf an Wohnraum für besondere Zielgruppen, wie z.B. Menschen mit
eingeschränkter Mobilität, Familien, die auf Transferleistungen angewiesen sind, Alleinstehende
mit Multiproblemen sowie ältere Menschen mit geringem Einkommen zu erheben und die
Möglichkeiten zur effizienten Deckung dieses Bedarfs aufzuzeigen".
Die Verwaltung hat hierfür das Institut für Stadtplanung und Sozialforschung,
WEEBER+PARTNER aus Stuttgart mit der Erstellung einer entsprechenden Untersuchung
beauftragt.
Die von WEEBER+PARTNER erstellte Untersuchung gliedert sich in zwei Teile:
In einem ersten Teil wurde der derzeitige und zukünftige Bedarf an Wohnraum von Leistungsund Hilfeempfängern in Ulm ermittelt.
Im zweiten Teil werden Maßnahmen aufgezeigt, wie der Bedarf zukünftig besser gedeckt
werden kann.
1. Zur Zielgruppe
Im Rahmen ihrer Arbeit haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Bildung
und Soziales und die vom Fachbereich beauftragten freien Träger mit Menschen mit
unterschiedlichsten Unterstützungsbedarfen zu tun. In vielen Fällen spielt bei der Lösung der
vielfältigen Probleme die Wohnsituation eine wichtige Rolle.
Im Fokus der Studie standen ausschließlich die Menschen in der Stadt Ulm, die finanzielle
Unterstützung bei den Kosten der Unterkunft erhalten (Leistungen im SGB II und SGB XII) und
zusätzlich soziale Hilfen aus dem Fachbereich Bildung und Soziales bekommen
(Bsp. Jugendhilfemaßnahmen, Schuldnerberatung etc.) und bei denen zur Problemlösung auch
die Frage der Wohnsituation eine wichtige Rolle spielt. Eine unbefriedigende Wohnsituation
belastet die Menschen und beeinträchtigt ihre persönliche und gegebenenfalls berufliche
Stabilisierung und führt damit oft auch zu einem erhöhten finanziellen und personellen Aufwand
in der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege.
Im Teil 1 der Untersuchung haben WEEBER+PARTNER anhand von 11 Fallstudien im Kapitel
4 ( S. 35-47) ausführlich erläutert um welche Zielgruppe es sich handelt.
Beispielhaft sei hier auf einige Personengruppen hingewiesen:
1.1. Der Anteil der Menschen, die auf Grund von geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen
oder psychischen Erkrankungen derzeit noch in stationären Einrichtungen lebt, diese aber
verlassen möchte und das auch könnte, steigt. Neben den Vorgaben der Inklusion (UNKonvention), die ein möglichst gut im Stadtteil integriertes Leben auch von Menschen mit
Behinderungen einfordert, das von vielen Klienten auch gewollt wird, sind ambulante
Wohnformen in der Regel preiswerter als eine stationäre Unterbringung.
1.2. In einer Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen von Familien die von Hilfen zur Erziehung
betroffen sind, ist eine angemessene Wohnungsunterbringung ein möglicher Schlüssel zur
Lösung der Probleme - der erwachsene Sohn, der immer noch im Familienverbund lebt und
damit Teil des Problems der gesamten Familie ist, die zu große Wohnung, die im Trennungs-
-3und Scheidungsfall nicht mehr bezahlt werden kann und dazu führt, dass jeden Monat neue
Schulden angehäuft werden, die zu weiteren Problemen führen, die zu kleine Wohnung, die es
verunmöglicht das Kinder eine Rückzugsmöglichkeit haben um ihren Schularbeiten nachgehen
zu können uvm. Die nicht befriedigend zu lösende Wohnsituation führt zu erhöhten Kosten
beispielsweise durch den längeren Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe oder einer
Erziehungsbeistandschaft oder eine längere Betreuung z.B. durch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der mobilen Jugendarbeit.
1.3. Die meisten älteren Menschen möchten ihren Lebensabend, auch bei zunehmender
Hilfebedürftigkeit im gewohnten Wohnumfeld, bzw. nicht in einer stationären Einrichtung
verbringen. Tätig wird die Sozialverwaltung auf Anfrage hin dann, wenn auf Grund
gesundheitlicher Beeinträchtigungen die Wohnsituation, ggf. inklusive Einzelleistungen für die
Alltagsbewältigung, neu geregelt werden muss. Auch hier gilt: wenn sich eine ambulante
Lösung findet, dann ist diese in der Regel kostengünstiger als wenn ein Heimaufenthalt
notwendig ist. Wenn die betroffenen Personen auf Grund ungenügend vorhandener finanzieller
Mittel auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, dann fallen dort höhere Kosten für die Stadt an,
wenn statt einer ambulanten Unterbringung ein Heimaufenthalt bezahlt werden muss.
1.4. In der Flüchtlingsunterkunft befinden sich immer wieder Menschen, die dort nicht wohnen
müssten, wenn sie anderen Wohnraum finden würden. Dadurch wird die Integration erschwert
und der Wohnraum für nachkommende Flüchtlinge blockiert, was zur Schaffung neuer
Flüchtlingsunterkünfte führt (derzeit Aufstellung von Containern mit den entsprechenden
Kosten).
2. Wohnraum für Leistungs- und Hilfeempfänger in Ulm
2.1. Derzeitiger und zukünftiger Bedarf
Die Ergebnisse der Studie beruhen vor allem auf einer repräsentativen Aktenauswertung in den
verschiedenen relevanten Abteilungen des Fachbereiches Bildung und Soziales.
Einbezogen waren, wie unter 1, dargestellt nur die Menschen in der Stadt Ulm, die neben der
Hilfe für die Wohnungssuche finanzielle und/oder soziale Hilfen erhalten und somit bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereiches Bildung und Soziales aktenkundig waren
und sind.
Demnach gibt es jährlich einen Neuzugang an ca. 324 Wohnungssuchenden mit
besonderem Hilfebedarf, der über das Fehlen einer geeigneten Wohnung hinausgeht.
Rund 77 %der wohnungssuchenden Leistungs- und Hilfeempfänger finden in einem Zeitraum
von einem halben Jahr mit Hilfe der Mitarbeitenden des Fachbereichs Bildung und Soziales
eine Wohnung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt und insbesondere auch bei der UWS.
Der jährliche Fehlbedarf zur Wohnversorgung der Hilfeempfänger im sozialen Bereich beträgt
somit rund 73 Wohnungen.
Darüberhinaus bestand Anfang 2012 ein Rückstau an 133 Wohnungssuchenden, die bereits
über ein Jahr, teilweise über 3 Jahre, auf eine Wohnung warten.
Zu dem festgestellten Fehlbedarf von 73 Wohnungen kamen somit 133 Altfälle, so dass am
Ende des Jahres 2012, 206 dringend benötigte Wohnungen nicht vorhanden waren. Unterstellt
man, dass sich der Bedarf in den nächsten Jahren leicht erhöhen und die Vermittlungsquote
leicht sinken wird, gehen WEEBER+PARTNER von einem jährlichen Fehlbedarf von 125
Wohnungen aus, der sich entsprechend aufsummiert, wenn keine geeigneten Maßnahmen
ergriffen werden.
44 % der wohnungssuchenden Hilfeempfänger sind Ein-Personen-Haushalte. Besonders
gesucht werden deshalb, laut Aussage der Untersuchung, kleine Zwei-Zimmer-Wohnungen
unter 45 Quadratmetern. Die Altfälle, die bereits über 2 Jahre auf eine Wohnung warten, sind
häufig Familien mit Kindern, die größere Wohnungen suchen.
Das ausführliche Gutachten, sowie eine Kurzfassung finden Sie im Anhang.
Frau Weeber wird das Gutachten in der Sitzung vorstellen.
2.2. Maßnahmen
Im Teil 2 der entsprechenden Studie des Büros WEEBER+PARTNER werden
-410 Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation und zur Erweiterung des
Wohnungsangebotes für Wohnungssuchende mit dem genannten Hilfebedarf vorgestellt.
Auch diesen Teil der Studie finden Sie im Anhang.
Nachfolgend hat die Verwaltung die vorgeschlagenen Maßnahmen einer ersten Bewertung
unterzogen und dort, wo es bis dato möglich war, die Vorschläge aufgegriffen und erste
Überlegungen zur Umsetzung angestellt.
2.2.1. organisatorische Maßnahmen im Fachbereich Bildung und Soziales
Im ersten Teil ihres Maßnahmenpaketes schlagen WEEBER+PARTNER organisatorische
Optimierungen im Fachbereich Bildung und Soziales vor, um die Wohnungssuche für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Teil der sozialen Hilfe ihre Klientinnen und Klienten bei
der Suche unterstützen, effizienter zu gestalten.
Dabei schlägt WEEBER+PARTNER vor, innerhalb des Fachbereichs Bildung und Soziales
analog anderer Themen im Fachbereich eine Fachkoordination für das Thema Wohnen zu
benennen, die den Bedarf der verschiedenen Klientengruppen im Blick hat und als zentrale
Ansprechperson im Fachbereich für dieses Thema zur Verfügung steht. Dies gilt zum Einen
nach innen, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit gemeinsam
mit ihren Klienten in den Sozialräumen auf der Suche nach geeignetem Wohnraum sind, und
zum Anderen für entsprechende Gespräche mit Wohnbauunternehmen, den
Wohlfahrtsverbänden und freien Trägern sowie den anderen Fachbereichen innerhalb der
Stadtverwaltung. WEEBER+PARTNER schlägt vor, dass sich die entsprechenden Akteure
regelmäßig über den aktuellen Bedarf der oben beschriebenen Zielgruppe austauschen und
gegebenenfalls Vorschläge hinsichtlich einer besseren Bedarfsdeckung erarbeiten, wie dies im
vorliegenden Fall durch das externe Büro geschehen ist.
Um den Bedarf jeweils zeitnah benennen zu können empfiehlt WEEBER+PARTNER eine
Optimierung der Statistik.
Ferner schlägt WEEBER+PARTNER vor, innerhalb der Sozialraumteams des Fachbereichs
Bildung und Soziales jeweils Ansprechpartner für das Thema Wohnen für die Zielgruppe zu
benennen und dort Informationen und Kompetenzen zu bündeln, wie dies auch in anderen
Fällen, z.B. Schuldenberatung oder Grundsicherung der Fall ist. Gute Erfahrungen, so
WEEBER+PARTNER, gibt es, wie auch in anderen Bereichen, mit der Begleitung von
Wohnungssuchenden durch ehrenamtlich tätige Personen.
Die Verwaltung hält die Vorschläge von WEEBER+PARTNER hinsichtlich organisatorischer
Veränderungen im Fachbereich Bildung und Soziales für sinnvoll. Der Fachbereich prüft derzeit,
wie diese Empfehlungen im Rahmen der anstehenden Organisationsveränderungen bei den
Abteilungen ABI und FAM in absehbarer Zeit umgesetzt werden können. Auf der Grundlage der
Erfahrungen bei der Erstellung der vorliegenden Studie wird derzeit geprüft, wie eine Statistik
für den Wohnbedarf von Leistungs- und Hilfeempfängern im Fachbereich Bildung und Soziales
mit einem vertretbaren Aufwand aktuell geführt und gehalten werden kann. Im Rahmen der
Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung befindet sich zukünftig der Großteil der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter samt der zugehörigen Aufgaben in zielgruppenübergreifend
arbeitenden Teams in den Sozialräumen. Es ist geplant bei dieser Neustrukturierung der Teams
die Kompetenzen für das Thema Wohnen bei jeweils einer Person zu bündeln.
2.2.2. Erweiterung des Wohnungsangebotes
2.2.2.1. Marketing zur Nutzung leer stehender Wohnungen von privaten Vermietern
Vorschlag WEEBER+PARTNER: Akquise von derzeit leer stehendem Wohnraum privater
Vermieter.
Zuständigkeit: Wird derzeit geprüft.
Bewertung: Die Verwaltung teilt die Meinung von WEEBER+PARTNER, dass die Aktivierung
von derzeit leer stehendem Wohnraum zur Entlastung der Wohnungsnachfrage, auch bei der
benannten Zielgruppe, beitragen kann. Allerdings hält die Verwaltung es für sinnvoller mögliche
Vermieter direkt anzusprechen, anstatt eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne
durchzuführen.
Umsetzung und Ressourcen: Derzeit wird ein Konzept erarbeitet, wie dieser Vorschlag am
-5besten umgesetzt werden kann, wer sinnvollerweise welche Aufgaben übernimmt und welche
Ressourcen dafür notwendig sind. Oberbürgermeister Gönner ist in Kontakt mit dem Haus- und
Grundstücksbesitzerverein getreten, um bis dato leer stehende Wohnungen verfügbar zu
machen. Es ist angedacht, dass die Stadt bei der Anmietung dieser Wohnungen als Mieter
auftritt.
2.2.2.2. Die Bezahlung marktgerechter Mieten für einfachen Wohnraum
Vorschlag WEEBER+PARTNER: Regelmäßige Überprüfung der Mietobergrenzen (die
Mietobergrenze ist der Betrag, der für Menschen im Transferleistungsbezug maximal erstattet
wird. Dieser richtet sich nach der Anzahl der Personen und der Größe der Wohnung.)
Zuständigkeit: Die Berechnung der Mietobergrenzen basiert auf dem Mietspiegel, an dessen
Erstellung der Fachbereich Bildung und Soziales nicht beteiligt ist. Allerdings gibt es einen
entsprechenden Spielraum, aus dem Mietspiegel heraus die Mietobergrenzen zu berechnen.
Diese Aufgabe obliegt dem Fachbereich Bildung und Soziales.
Bewertung: Es ist richtig, dass Ulm bei den Mietobergrenzen, die für eine Wohnung aus den
Transferleistungen bezahlt werden, im unteren Drittel der baden-württembergischen Städte
liegt. Dies verringert die Chance für Haushalte, die im Transferleistungsbezug sind, eine
Wohnung zu finden.
Umsetzung: Grundlage für die Neuberechnung ist ein qualifizierter Mietspiegel. Der
Fachbereich StBU plant diesen neu zu erstellen. Sobald ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt,
werden die Mietobergrenzen aktualisiert.
2.2.2.3. Belegungsmöglichkeit für Übergangswohnen in Verbindung mit intensiver
Betreuung
Vorschlag WEEBER + PARTNER: Für die Stadt Ulm werden Starterwohnungen für junge
Erwachsene bereit gestellt, in denen junge Menschen für eine Übergangszeit ambulant betreut
und begleitet werden. Ziel ist weitergehende Erziehungshilfemaßnahme, wie
Fremdunterbringung, zu vermeiden. Auch sollen so innerfamiliäre Konfliktsituationen im
Rahmen des Ablöseprozesses bei zu engem Wohnraum entschärft werden.
Zuständigkeit: Für die Benennung des Bedarfs der Fachbereich Bildung und Soziales, für die
Umsetzung der FB BuS in Kooperation mit Freien Trägern der Jugendhilfe und mit der UWS.
Bewertung: Die Verwaltung teilt die Auffassung von WEEBER+PARTNER, dass hier mehr
Angebote sinnvoll sind.
Umsetzung: Es werden im Jahr bis zu 5 kleine Wohnungen, verteilt auf die Stadtteile, von der
UWS an junge Menschen vermietet, die sich in der Betreuung der Abteilung FAM befinden.
Begleitend wird eine im Umfang am Einzelfall orientierte ambulante Betreuung verbindlich
vereinbart und durch FAM sichergestellt, bis die jungen Menschen in der Lage sind, ihren
Lebensalltag selbst zu gestalten und Eigenverantwortung - auch für die Wohnung - zu
übernehmen.
Ressourcen. Die Finanzierung erfolgt über die Hilfen zur Erziehung( SGB VIII) und die
Sicherung des Lebensunterhalts über das Jobcenter (SGB II).
2.2.2.4. Wohnen mit Assistenz
Vorschlag Weeber + Partner: In der Stadt Ulm werden u.a. für psychisch kranke Menschen,
Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Demenz, ältere Menschen, die
Unterstützungsbedarf haben, differenzierte Wohnprojekte mit Assistenz ausgebaut.
Zuständigkeit: Für die Benennung des Bedarfs der Fachbereich Bildung und Soziales, für die
Übermittlung des Bedarfs u.a. die Abteilung LI.
Bewertung: Der Fachbereich Bildung und Soziales teilt die Auffassung von
WEEBER+PARTNER, dass es hier deutlich mehr Angebote geben sollte.
Umsetzung:
Die UWS wird zukünftig verschiedene Modelle des gemeinschaftlichen Wohnens in Kooperation
mit ambulanten Diensten realisieren. Dies wird in allen geeigneten Neubauprojekten geprüft
und dann auch umgesetzt, sofern dies möglich ist. Im Projekt Otl-Aicher-Allee 1 wird eine
Senioren WG geplant, im Neubau Keplerstraße/Carl-Ebner Straße ist ebenfalls eine
gemeinschaftliche Wohnform vorgesehen.
-6Die Ulmer Heimstätte realisiert derzeit im Nüblingweg zwei Wohnungen für das ambulant
betreute Wohnen von Menschen mit Behinderung.
Zukünftig soll der Bedarf an entsprechenden Wohnungen vom Fachbereich Bildung und
Soziales systematisch erhoben werden. Die Abteilung Liegenschaften informiert in geeigneter
Form Wohnbauträger, die Geschosswohnungsbau realisieren.
2.2.2.5. Ausweitung des Angebotes an preisgünstigen Mietwohnungen
Vorschlag WEEBER+PARTNER: Eingebettet in schon laufende Programme oder Maßnahmen
nutzt die Stadt Ulm verschiedene Ansätze, das Angebot an preiswerten Mietwohnungen
auszuweiten und differenzierte Konzepte zu realisieren.
Zuständigkeit: SUB, LI, UWS
Bewertung: Die Verwaltung setzt das formulierte Ziel, das Wohnungsangebot auszuweiten,
bereits um.
Umsetzung: Die Verwaltung verweist auf die am 04.07.2013 vom Fachbereichsausschuss
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt im Rahmen der Wohnungsdebatte beschlossenen
Richtlinien zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete (vgl. GD 227/13) sowie auf
die derzeitigen Wohnungsbauaktivitäten der UWS mit über 220 im Bau befindlichen und über
100 in Planung befindlichen Wohnungen.