Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Wohnraum für Leistungs- und Hilfeempfänger Weeber und Partner Teil 1 gesamt.pdf
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12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:34
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Wohnraum für besondere Zielgruppen
in der Stadt Ulm
Leistungs- und Hilfeempfänger im sozialen Bereich –
derzeitiger und zukünftiger Bedarf
WEEBER+PARTNER
Institut für Stadtplanung und Sozialforschung
Stuttgart/Berlin 2013
Wohnraum für besondere Zielgruppen
in der Stadt Ulm
Leistungs- und Hilfeempfänger im sozialen Bereich –
derzeitiger und zukünftiger Bedarf
März 2013
Prof. Dr. Rotraut Weeber
Dipl. Ing. Antje Fritz
Brigitta Ziegler
im Auftrag der Stadt Ulm,
Fachbereich Bildung und Soziales
WEEBER+PARTNER
Institut für Stadtplanung und Sozialforschung
Mühlrain 9 70180 Stuttgart, Tel. 0711 62009360
wpstuttgart@weeberpartner.de
Emser Straße 18 10719 Berlin, Tel. 030 8616424
wpberlin@weeberpartner.de
www.weeberpartner.de
Y:\687 Wohnraum Ulm\L\20130325_BerichtAbgabe\Titelblatt_20130325.docx 25.03.2013
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
Inhalt
1 Aufgabe und Methodisches Vorgehen
1
2 Soziale Absicherung des Wohnens
Grundinformationen
3
2.1
2.2
2.3
3
4
8
2.4
Staatliche Mindestsicherung der Lebenshaltung
Kosten der Unterkunft
Hilfebereiche: Struktur der Hilfen – Information zur Orientierung
für Außenstehende
Zahl und Struktur der Haushalte mit staatlicher Mindestsicherung
Vergleiche
12
3 Haushalte mit besonderem Wohnbedarf
21
3.1
21
3.2
Aktenauswertung im Fachbereich Bildung und Soziales und im
Verein der Straffälligenhilfe – Fälle mit Wohnungsbedarf
Ergebnisse der Interviews mit den Fachkräften
31
4 Fallstudien
35
5 Wohnungsangebot in Ulm
47
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
47
48
51
52
53
55
55
Übersicht Mietwohnungsmarkt
Wohnungen der UWS
Fluktuation und verfügbare Wohnungen UWS
Bewerberstruktur bei der UWS
Erfahrungen bei der Vermietung an besondere Zielgruppen
ulmer heimstätte
Private Vermieter
6 Bedarf
57
6.1
6.2
57
58
6.3
6.4
6.5
Derzeitiger Bedarf und Fehlbedarf
Vermittlungskapazität in öffentlich geförderten Wohnungen
begrenzt
Zukünftige Entwicklung der Zahl der Hilfeempfänger
Entwicklung des besonderen Wohnbedarfs von Hilfeempfängern
Im sozialen Bereich
Zusammenfassung
60
63
64
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
Y:\687 WOHNRAUM ULM\L\20130325_BERICHTABGABE\KAP 0_20130325_INHALT.DOCX
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1
1 Aufgabe und methodisches Vorgehen
Das Gutachten untersucht den derzeitigen und zukünftigen Bedarf zur Wohnversorgung von Haushalten in gefährdeten Lebenslagen. Es gilt, diese Zielgruppen
effizient mit dem notwendigen Wohnraum zu versorgen und ein stabiles Wohnen
zu sichern. Die für die Haushalte mit besonderem Wohnbedarf benötigten Wohnungen sollten zeitnah, mit angemessenem Aufwand und bedarfsgerecht bereitgestellt werden können.
Weiterhin soll das Gutachten in einem zweiten Arbeitsschritt feststellen, wie die
Haushalte in gefährdeten Lebenslagen mit dem notwendigen Wohnraum effizient
versorgt werden können und welche Maßnahmen zur Optimierung und Weiterentwicklung der Versorgung geeignet sind.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Fachbereich Bildung und Soziales hatten
festgestellt, dass die Unterbringung ihrer Hilfeempfänger in bedarfsgerechte Wohnungen schwieriger geworden ist. Dies belastet die Menschen, die unangemessen
untergebracht sind, beeinträchtigt ihre persönliche und gegebenenfalls berufliche
Stabilisierung und führt oft auch zu einem erhöhten finanziellen und personellen
Aufwand im sozialen Bereich.
Das Gutachten gliedert sich in zwei Teile, die nacheinander beauftragt werden.
Der hier vorliegende Teil enthält die Ermittlung des derzeitigen und zukünftigen
Bedarfs. Teil 2 wird die Maßnahmen zur Optimierung und Weiterentwicklung der
Versorgung beinhalten.
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Haushalte, die im Fachbereich Bildung
und Soziales unterstützt werden und Wohnungsbedarf haben. Die rechtlichen
Grundlagen und die Praxis sowie die Dienste und Einrichtungen für die Hilfe sind
kompliziert und selbst für Fachleute anderer Arbeitsbereiche oft schwer überschaubar. Deswegen ist dem Bericht eine ausführlichere Information vorangestellt.
Im Kapitel 2 werden die wichtigsten Kontexte vorab dargestellt,
dargestellt zum besseren
Verständnis und als Grundlage über die quantitativen Gegebenheiten.
Dies beinhaltet:
¯ die staatliche Mindestsicherung der Lebenshaltung, zu der auch die Übernahme
der Kosten der Unterkunft für die Haushalte gehört, die soziale Grundsicherung
erhalten
¯ die Sachverhalte zur sozialen Absicherung des Wohnens – die Übernahme der
Kosten der Unterkunft
¯ sowie die für die Fragestellung relevanten Arbeitsfelder im Fachbereich Bildung
und Soziales.
Dazu wurden auch die aktuellen Fallzahlen für diesen Personenkreis insgesamt
ermittelt. Dies erlaubt es, die in Kapitel 3 ermittelten Sachverhalte zu den Haushalten mit Wohnungsproblemen in den Kontext quantitativ und qualitativ einzuordnen.
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2
In Kapitel 3 wird der Wohnbedarf der Hilfeempfänger im sozialen Bereich
dargestellt.
dargestellt. Einbezogen wurden diejenigen, die durch die Abteilungen im Fachbereich Bildung und Soziales finanzielle und/oder soziale Hilfen erhalten. Es wurde
untersucht wer, von ihnen eine Wohnung benötigt, wie akut dies ist, was für eine
Wohnung gebraucht wird und auch ob und wie die Umstände eine Wohnungsvermittlung gegebenenfalls erschweren.
Die Ergebnisse beruhen zum einen auf einer Auswertung der Akten mit einem
standardisierten Erhebungsbogen auf der Basis einer repräsentativen Auswahl der
Fälle in den verschiedenen Abteilungen – mit unterschiedlichem Auswahlsatz und
repräsentativer Hochrechnung auf ein halbes Jahr.
Zum anderen wurden ausführliche Interviews mit den Fachleuten in den einzelnen
Abteilungen gemacht, die eine detaillierte Kenntnis der Bedarfssituationen und
Problemlagen haben.
Das Verfahren war aufwändig – herzlichen Dank an alle Beteiligten für die Mitwirkung. Schwierigkeiten und Grenzen der systematischen Erfassung und Auswertung
ergaben sich durch die unvollkommene, zum Teil nicht ausreichend harmonisierte
Dokumentation der Sachverhalte und die nicht immer kompatiblen Datenformen.
In Kapitel 4 sind elf Fallstudien in Kurzform dargestellt. Die Auswahl erfolgte in
Abstimmung mit den Mitarbeitenden aus den Bereichen Flüchtlingsunterkunft,
Wohnraumsicherung, Altenhilfe, Fallmanagement, Hilfe zur Pflege, Fallmanagement Eingliederungshilfe, Kommunaler Sozialer Dienst sowie dem Verein der Bewährungs- und Straffälligenhilfe. Ziel war, typische Fälle im Zusammenhang mit
dem Wohnungsbedarf zu wählen und dabei aber auch die jeweils persönliche Situation und individuellen Bedürfnisse zu veranschaulichen.
In Kapitel 5 wird das Wohnungsangebot dargestellt,
dargestellt das für die Zielgruppe der
Haushalte, die finanzielle und/oder persönliche Hilfen im Fachbereich Bildung und
Soziales erhalten und Wohnungsbedarf haben, relevant ist. Auch mit ausgewählten
Wohnungsanbietern wurden Interviews durchgeführt.
In Kapitel 6 wird der Wohnungsfehl
Wohnungsfehlbedarf
fehlbedarf für Hilfeempfänger im sozialen
Bereich quantifiziert.
quantifiziert. Außerdem wird dargestellt welche Entwicklungen zukünfzukünftig zu erwarten sind.
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3
2 Soziale Absicherung des Wohnens – Grundinformationen
2.1 Staatliche Mindestsicherung der Lebenshaltung
Im Januar 2005 wurden in Deutschland die sozialen Sicherungssysteme mit der
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe neu geordnet. Seitdem sind
die Kommunen – unter finanzieller Beteiligung des Bundes – dafür zuständig, die
Kosten der Unterkunft (Grundmiete, kalte Betriebskosten und Heizung) für die
1
Haushalte zu übernehmen, die eine staatliche Mindestsicherung ihrer Lebenshaltung erhalten.
2
¯ In erster Linie betrifft das die Bedarfsgemeinschaften von Empfängern von Arbeitslosengeld II im Rechtsbereich Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II).
Zu diesen Bedarfsgemeinschaften werden erwerbsfähige Hilfebedürftige zwi3
schen 15 und 65 Jahren sowie deren nicht erwerbsfähige Angehörige zusammengefasst.
¯ Des Weiteren gehören dazu Bedarfsgemeinschaften aus dem Rechtsbereich der
Sozialhilfe (SGB XII). Es handelt sich um:
- Hilfen in besonderen Lebenslagen wie Krankheit, Behinderung und Pflege
- die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- sowie sonstige Personen, die vorübergehend erwerbsunfähig sind.
¯ Außerdem sind es Bedarfsgemeinschaften aus dem Rechtsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbG).
¯ Darüber hinaus erhalten die sogenannten Aufstocker, die verglichen mit dem
Bedarf nach SGB II (unter Berücksichtigung von Freibeträgen) für eine Mindestsicherung zu wenig eigenes Einkommen haben, Kosten der Unterkunft erstattet.
Manchmal handelt es sich dabei nur um Teilbeträge der Wohnkosten.
Das Wohngeld gehört nicht zur staatlichen Mindestsicherung. Diese Leistung soll
seit der Neuordnung 2005 und der Wohngeldreform 2009 dazu beitragen, bei
Haushalten mit niedrigem Erwerbseinkommen (insbesondere solchen mit Kindern)
ein Abrutschen in die staatliche Mindestsicherung zu vermeiden.
1
auch Grundsicherung genannt
Grenzt sich zur Haushaltsgemeinschaft durch den Zusatz des gemeinsamen Wirtschaftens der zusammenlebenden Personen ab. Das Einkommen jedes Mitglieds wird zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Mitglieder
eingesetzt. (Ausnahme: minderjährige Kinder).
3
Lediglich Eltern, Kinder sowie Partner
2
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
4
Empfänger von sozialer Mindestsicherung nach Leistungsart in Ulm am
31.12.2011 nach der amtlichen Statistik 4
SGB II
Erwerbsfähige Hilfebedürftige ALG II (SGB II)
Nicht
erwerbsfähige
Hilfebedürftige Sozialgeld (SGB II)
SGB XII
Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB
XII)
– unter 65 Jahre
Grundsicherung im Alter
(SGB XII)
– 65 Jahre und älter
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Regelleistungen
nach
dem AsylbLG
Gesamtzahl Empfänger
sozialer MindestsicheMindestsicherung
Anzahl
zusammengefasst
5 509
Anzahl
In Prozent
Bedarfsgeder Hilfeemp- meinschaften
fänger
2 894
3 849
58%
1 660
24%
1 267
750
448
6%
236*
726
10%
384*
93
1%
87
53
53
1%
43 (Haushalte)
6 776
6 776
100%
3 644
Weeber+Partner 2013; Daten: SGB II: Bundesagentur für Arbeit, Ulm, Stand Dezember 2011; SGB XII:
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 2012, Statistische Berichte Artikel-Nr. 3822 11001, 3826
11001, 3827 11001
SGB II: im Schnitt sind es 1,9 Empfänger/Bedarfsgemeinschaft
Hilfe zum Lebensunterhalt: im Schnitt 1,1 Empfänger/Bedarfsgemeinschaft
* Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter sind personenbezogene Leistungen,
deshalb gibt es keine Informationen zu Haushalten oder Bedarfsgemeinschaften. Zur Abschätzung haben wir den Schnitt im SGB II genommen.
Insgesamt erhalten 6 Prozent der Ulmer Bevölkerung soziale MindestsicheMindestsicherung von der öffentlichen Hand.
Hand.
2.2 Kosten der Unterkunft
Die Übernahme der Wohnkosten für Haushalte, die Transferzahlungen zur Sicherung ihrer Lebenshaltung erhalten, ist die bedeutsamste staatliche Leistung für das
Wohnen, sowohl was die Zahl der Empfänger als auch das Ausgabevolumen betrifft.
4
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2012, Statistische Berichte
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
5
Bundesanteil 34
34 Prozent der Kosten:
Kosten: Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an
diesen Kosten der Kommunen: Von 2011 bis 2013 beträgt er in BadenWürttemberg 34,4 Prozent, ab 2014 soll der Bundesanteil in Baden-Württemberg
31,6 Prozent betragen.5
Wohnungsmarkt im Niedrigeinkommensbereich: ca. 12 Prozent armutsgefährdete Menschen
Die Bevölkerungsgruppen, die die Kosten der Unterkunft von den Kommunen erstattet bekommen, machen einen erheblichen Teil des allgemeinen Wohnungsmarktsegmentes für Haushalte mit wenig Geld aus. Im gleichen Marktsegment
fragen auch Haushalte, die ein eigenes sehr geringes Einkommen haben und auf
bezahlbare Wohnungen mit niedrigen Mieten angewiesen sind, Wohnungen nach.
6
Nach einer deutschlandweiten Studie gehörten rund 20 Prozent aller Haushalte
(19 Prozent der Bevölkerung) zur Gruppe im Niedrigeinkommensbereich (armutsgefährdete Haushalte mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens). Darunter bezogen etwa die Hälfte (11 Prozent der Haushalte, 10 Prozent der Bevölkerung) eine staatliche Mindestsicherung.
Die Armutsgefährdungsquote für die Region DonauDonau-Iller
Ille r für das Jahr 2011 be7
trägt 12,2
12,2 Prozent . Die Stadt Ulm ist die größte Stadt dieser Region, dementsprechend wird hier der Anteil Armutsgefährdeter höher liegen als in den kleineren
Städten und Gemeinden der Region. Das heißt mindestens noch einmal so viele
Haushalte, wie staatliches Mindesteinkommen beziehen, verfügen ebenfalls nur
über ein eigenes Einkommen in der Größenordnung der Mindesteinkommen. Beide
Gruppen machen also einen erheblichen Anteil des Wohnungsmarktes aus.
Mietspiegel Ulm/Neu-Ulm
Der aktuelle Mietspiegel Ulm/Neu-Ulm ist seit dem 01.01.2012 gültig. Er wurde von
der Arbeitsgruppe Mietspiegel aufgestellt. Diese besteht aus Mieter- und Vermietervereinen und Ulmer Wohnungsunternehmen. Fachlich wurde die Arbeitsgruppe
von der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt und Baurecht der Stadtverwaltung
Ulm unterstützt. Im Falle des Ulmer/Neu-Ulmer Mietspiegels handelt es sich nicht
8
um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB . Für preisgebundenen und öffentlich geförderten Wohnraum gilt der Mietspiegel nicht.
5
Knapp, in: jurisPK-SGBII,3. Auflage 2012, §46
Analyse & Konzepte: Kosten der Unterkunft und die Wohnungsmärkte. Auswirkungen der Regelungen zur
Übernahme der Kosten der Unterkunft auf Transferleistungsempfänger und Kommunen. – Bonn 2009. =
Forschungen, Heft 142, Daten aus 2006
7
Statistisches Bundesamt: http//www.amtliche-sozialberichterstattung.deA1armutsgefährdungsquoten.html;
bezogen auf das durchschnittliche Einkommen in Baden-Württemberg
8
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB: Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt ist, im Abstand von 2 Jahren den Marktentwicklungen angepasst und alle 4 Jahre neu erstellt
wird. Sind diese Anforderungen erfüllt wird angenommen, dass die Entgelte des qualifizierten Mietspiegels
die
ortsübliche
Vergleichsmiete
wiedergeben.
Vgl.
Juristischer
Informationsdienst,
in:
http://dejure.org/gesetze/BGB/558d.html.
6
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
6
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die Nettomieten in der Stadt Ulm und NeuUlm, also für die Überlassung der leeren Mieträume. Stellplätze für Autos sowie
Möblierung werden hierbei nicht berücksichtigt. Ebenso werden die Betriebskosten
für die Wohnungen und Kosten für Instandhaltung und Schönheitsreparaturen
nicht in den Mietspiegel miteinbezogen. Die sich aus dem Mietspiegel ergebenden
Nettomieten werden nach den Kriterien Ausstattung und Bauperiode sowie der
Größe der Wohnungen berechnet und sollen Mietern sowie Vermietern als Orientierungshilfe bei der Mietpreisbildung dienen, nicht jedoch zur Preisfestsetzung.
Anstieg der Nettomieten um 5 Prozent:
Prozent: Im Vergleich zu 2008 sind die Nettokaltmieten in Ulm und Neu-Ulm um rund fünf Prozent gestiegen und betragen
nun im Durchschnitt 5,86 Euro/m² (im Jahr 2008 betrugen diese folglich 5,58 Euro/
9
m²). Der baden-württembergische Durchschnitt liegt bei 5,70 Euro/m².
Berechnung der Mietobergrenzen für die soziale Grundsicherung
Die Mietobergrenzen bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach
dem SGB II und SGB XII beziehen sich auf die Kaltmieten für Wohnungen. Heizund Betriebskosten nach § 22SGB II sind darin nicht enthalten. Berechnet werden
die Mietobergrenzen auf Grundlage des aktuellen Mietspiegels der Städte Ulm und
Neu-Ulm. Die angemessene Kaltmiete nach Wohnungsgröße orientiert sich an dem
Mittelwert für Wohnungen mit guter Ausstattung (mit Bad/Dusche und Sammelheizung), in der Bauperiode 1955 – 1972 und in normaler Wohnlage und mit normalem Wohnkomfort. Die Festsetzung der Mietobergrenzen auf der Grundlage gut
ausgestatteter Wohnungen wurde gewählt, da in Ulm Wohnungen einfacher und
mittlerer Ausstattung kaum mehr vorhanden sind10.
Aufgrund des Anstiegs der Nettokaltmieten im Mietspiegel Ulm/Neu-Ulm 2012
wurden zum 01.01.2012 auch die Mietobergrenzen für den Stadtkreis Ulm um fünf
11
Prozent erhöht.
Anzahl der Personen
im Haushalt
1
2
3
4
5
6
7
8
Anzahl m²
45
60
75
90
105
120
135
150
Angemessene Miete
(Mietobergrenze) in Euro12
297
396
474
569
624
713
802
891
Weeber+Partner 2013; Daten: Stadt Ulm 2011: Anpassung der Mietobergrenzen im SGB II und SGB XII
ab 01.01.2012
9
Vgl.: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, in: http://www.statistik.badenwuerttemberg.de/Veroeffentl/Monatshefte/PDF/Beitrag12_06_02.pdf#search=nettokaltmiete
10
Vgl: Stadt Ulm (2008): Armutsbericht: 53
11
Internes Schreiben Stadt Ulm (2011): Anpassung der Mietobergrenzen im SGB II und SGB XII ab 01.01.2012
12
Internes Schreiben Stadt Ulm (2011): Anpassung der Mietobergrenzen im SGB II und SGB XII ab 01.01.2012
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7
Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung
Detaillierte aktuelle Informationen über die Kosten der Unterkunft liegen nur für
den Hilfebereich Grundsicherung für Arbeitssuchende vor. Die Kosten der Unterkunft und Heizung beinhalten nach § 22 SGB II für Mietraum die Kaltmiete und
Neben- und Heizkosten. Für Wohneigentum werden die Kreditzinsen, dauernde
13
Lasten, der Erhaltungsaufwand und die Heizkosten berechnet .
Im Januar 2012 bezogen 2.806 Bedarfsgemeinschaften im SGB II Kosten der Unterkunft und Heizung. Die anerkannten Kosten beliefen sich auf rund 1,2 Millionen
14
Euro. Im Januar 2011 bezogen im Gegensatz dazu 3.181 Bedarfsgemeinschaften
Wohnkosten mit einer Höhe der anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung
von rund 1,3 Millionen Euro.
Die anerkannten laufenden Durchschnittskosten für Unterkunft und Heizung betrugen 457,25 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (Stand Januar 2012). Betrachtet man
nur die Bedarfsgemeinschaften mit laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung,
die zur Miete wohnen, dann waren dies 2.747 Fälle im Januar 2012. Für diese Bedarfsgemeinschaften entstanden 1.260.754 Euro anerkannte Kosten für Unterkunft
und Heizung, das sind im Durchschnitt 458,96 Euro pro Bedarfsgemeinschaft. Die
Durchschnittskosten pro Quadratmeter Wohnfläche lagen bei 8,25 Euro, davon
15
entfallen 5,77 Euro auf die reinen Unterkunftskosten (Kaltmiete).
Anerkannte laufende Wohnkosten für SGBII Empfänger
in Mietwohnungen, in Euro nach Kostenarten
Unterkunftsart Miete, Januar 2012, insgesamt 1,26 Mio Euro
18 %
13 %
228.268
162.444
870.042
Unterkunft
laufende Betriebskosten
69 %
Heizkosten
Gesamtkosten: 1260754
Weeber+Partner 2013; Daten: Bundesagentur für Arbeit 2010: Wohn- und Kostensituation Kreis Ulm
13
Vgl.: Tacheles Sozialhilfe, in: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/dw-ekdkosten_unterkunft.pdf
14
Bundesagentur für Arbeit Statistik (2012): Arbeitsmarkt in Zahlen. S. 4
15
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II, Wohnund Kostensituation Kreis Ulm, Nürnberg, Januar 2012.
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8
2.3 Hilfebereiche: Struktur der Hilfen – Information zur Orientierung für
Außenstehende
Alle hier aufgeführten städtischen Abteilungen gehören zum Fachbereich Bildung
und Soziales der Stadt Ulm. Darüber hinaus werden auch nicht städtische Einrichtungen beschrieben.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Seit dem 1. Januar 2005 ist die Stadt Ulm für die Eingliederungshilfe für Menschen
mit einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung in Ulm vollumfänglich zuständig. Für die Leistungsgewährung sind in der Abteilung Ältere, Behinderte und Integration (ABI) Sachgebiet Behindertenhilfe 6,5 Sachbearbeiter/innen zuständig, nach Sozialraum aufgeteilt. Die Hilfeplanung (verbunden mit
einer intensiveren Begleitung der Klienten) übernehmen 2,0 Fallmanager/innen. In
der Hilfeplanung spielt die Wohnungssuche insofern eine Rolle, wenn durch geeigneten Wohnraum ein bestimmtes Ziel verfolgt werden kann, wie z. B. ambulant vor
stationär oder die Vermeidung von Eingliederungshilfe. Fälle mit besonderem bzw.
dringendem Wohnungsbedarf werden in einer Liste gesammelt (2012: 8 Fälle) und
vierteljährlich bei einem Termin mit der UWS besprochen.
Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Für diesen Bereich gibt es kein Fallmanagement und keinen intensiven Kontakt zu
den Klienten. Es werden keine Angaben zu Wohnungsproblemen erfasst. Die Leistungsgewährung erfolgt über die Abteilung Ältere, Behinderte und Integration
(ABI) Sachgebiet Behindertenhilfe. In entsprechenden Situationen haben die Klienten einen intensiveren Kontakt mit der Abteilung Ältere, Behinderte und Integration (ABI) Sachgebiet Kommunale Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Erwerbsunfähige auf Zeit sowie Kinder unter
15 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Empfängern von Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung leben. Für diesen Bereich gibt es kein Fallmanagement und keinen intensiven Kontakt zu den Klienten. Es werden keine Angaben zu Wohnungsproblemen erfasst. Die Leistungsgewährung erfolgt über die Abteilung Ältere, Behinderte und Integration (ABI) Sachgebiet Behindertenhilfe. In
entsprechenden Situationen haben die Klienten einen intensiveren Kontakt mit der
Abteilung Ältere, Behinderte und Integration (ABI) Sachgebiet Kommunale Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung.
Grundsicherung im Alter
Für diesen Bereich gibt es kein Fallmanagement und keinen intensiven Kontakt zu
den Klienten. Die Mitarbeitenden sind aber Ansprechperson für die Leistungsempfänger bei Schwierigkeiten aller Art. Angaben zu Wohnungsproblemen werden in
der Regel in der Datenbank nicht direkt erfasst. Bei Bedarf werden die Klienten an
den Sozialen Dienst für Ältere oder die Abteilung Ältere, Behinderte und Integrati-
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
9
on (ABI) Sachgebiet Kommunale Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung
vermittelt. Die Leistungsgewährung erfolgt über die Abteilung Ältere, Behinderte
und Integration (ABI) Sachgebiet Altenhilfe und Pflege mit rechnerisch 3,0 Stellen.
Je nach Situation erfolgt eine ganzheitliche Fallbearbeitung mit der Hilfe zur Pflege
(insgesamt derzeit 6,8 Stellen mit 11 Mitarbeitenden).
Hilfe zur Pflege
Für die Hilfe zur Pflege (HzP) sind die Sachbearbeiter in der Abteilung Ältere, Behinderte und Integration (ABI) Sachgebiet Altenhilfe und Pflege zuständig. Hilfe
zur Pflege ist einkommens- und vermögensabhängig und bekommen daher nur
ältere Menschen mit geringem Einkommen oder wenn sie keinen Anspruch auf
Leistungen der Pflegeversicherung haben. Wird von einem Klienten / einer Klientin
mit Pflegestufe 0 oder 1 eine Heimunterbringung beantragt, wird das Fallmanagement (0,5 Stellen) eingeschaltet. Es wird geprüft, ob eine Heimunterbringung tatsächlich notwendig ist oder ggf. durch andere Maßnahmen wie geeignete Wohnung oder entsprechende ambulante Betreuung verhindert werden kann. Es gibt
kein statistisches Material zu Wohnungsproblemen. Für Hilfe zur Pflege gibt es ca.
3,5 Stellen.
Pflegestützpunkt
Der Pflegestützpunkt Ulm wird von der Stadtverwaltung und den Kranken- und
Pflegekassen gemeinsam getragen. Alle Ulmer Bürgerinnen und Bürger (Voraussetzung gesetzliche Pflegeversicherung) bekommen hier eine neutrale, trägerunabhängige Beratung rund um das Thema Pflege. Hier sind Personen z.T. in intensiver
Betreuung, auch wenn sie keine Transferleistungen erhalten. In einzelnen Fällen
geht es auch um Wohnungsprobleme. Ziel ist es, dass die Menschen so lange wie
möglich in ihrem vertrauten Umfeld leben können.
Sozialer Dienst für Ältere
Alle Ulmer Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahre können sich mit ihren Fragen bzgl.
Hilfe und Unterstützung an den Sozialen Dienst für Ältere wenden, der zum Sachgebiet Altenhilfe und Pflege gehört (4 Mitarbeiterinnen, 2,5 Stellen). Zu den zentralen Aufgaben gehören Situationsanalyse, Einleitung von passgenauen Hilfen,
Krisenintervention. Bei psychisch kranken und auffälligen älteren Menschen ist
häufig eine längere intensivere Begleitung (Case Management) notwendig. Rund
2/3 der Fälle sind Selbstzahler/innen, 1/3 sind Leistungsbezieher/innen.
Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe gehört zur Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche
(FAM). Für die Hilfe zur Erziehung (HzE) sind die Bereiche Kommunaler Sozialer
Dienst (KSD) und Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) zuständig. Die Jugendhilfe, die
Jugendgerichtshilfe (JGH) und der Pflegekinderdienst (PKD) sind nach den fünf
Sozialräumen organisiert. Bereiche wie Vormundschaft oder Amtsbeistandschaft
sind zentral organisiert. Der Kommunale Soziale Dienst hat 17 Mitarbeitende (ca.
12 Stellen). Zu den umfangreichen Aufgaben des KSD gehören die Hilfen vor einer
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10
HzE (niederschwellige Beratung rd. alle 4 Wochen, Unterstützung bei Anträgen,
Schulproblemen, häufig Wohnungsprobleme usw.) und vielfältige vor Ort geleistete, ambulante Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII (Beratung rd. 1 bis 2 x pro
Woche). Beides erfordert meistens eine engmaschige und intensive Begleitung.
Außerdem zählen stationäre Hilfen zum Leistungsspektrum sowie Aufgaben nach
SGB XII §§ 53, 54 und 58 (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen). Auch im
Sinne der Prävention wird mit verschiedenen Akteuren im Sozialraum (u. a.
Schulsozialarbeit, Mobile Jugendarbeit, offene Kinder- und Jugendarbeit, Nachbarschaftshilfen und Selbsthilfegruppen, Stadtteilkonferenzen und Regionale Planungsgruppe) zusammengearbeitet.
Flüchtlinge
Asylbewerber, geduldete Flüchtlinge und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
In der Römerstraße 147 gibt es die städtische Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, Flüchtlinge und Spätaussiedler. Die Unterbringung dort ist eng mit dem
Status der Flüchtlinge verbunden:
¯ Asylbewerber müssen in der Unterkunft wohnen.
¯ Nach einem negativen Abschluss des Asylverfahrens werden die Flüchtlinge
geduldet, die nicht in Ihr Heimatland abgeschoben werden. Ein Jahr nach dem
negativen Abschluss des Asylverfahrens können sie dann privat eine Wohnung
suchen. Da sie aber keinen Wohnberechtigungsschein erhalten, ist es schwer,
günstige Wohnungen zu bekommen (Suche nur über freien Markt).
¯ Nach einem positivem Abschluss des Asylbewerberverfahrens erhalten die Menschen einen anerkannten Aufenthaltstitel und müssen sofort aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen.
¯ Kontingentflüchtlinge sind Personen, die gezielt aus bestimmten Ländern (z. B.
Syrien, Irak) aufgenommen werden, u.a. auch jüdische Emigranten. Sie haben
sofort eine Aufenthaltserlaubnis und können privat wohnen.
¯ (Spät)Aussiedler müssen nach 6 Monaten aus dem Übergangswohnheim ausziehen, können aber auch sofort privat wohnen.
Die Diakonie übernimmt die sozialpädagogische Betreuung der Menschen in der
Gemeinschaftsunterkunft und unterstützt auch bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.
Wohnraumsicherung/Schuldnerberatung/Wohnungslosenhilfe
Zur Abteilung Ältere, Behinderte und Integration (ABI) Sachgebiet Kommunale
Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung gehören 4 Mitarbeitende (3 Schuldnerberatung/Wohnraumsicherung, 1 Wohnungslosenhilfe). Im Bereich Schuldnerberatung/Wohnraumsicherung geht es um existenzielle Notlagen jeder Art, Schulden, Energieschulden, drohender Wohnungsverlust. Durch präventive Tätigkeit soll
Wohnungslosigkeit vermieden werden. Durch diese präventive Tätigkeit sind Räumungsklagen in den letzten Jahren zurückgegangen.
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Bei Wohnraumverlust gibt es folgende Hilfen, die von freien Trägern übernommen
werden:
¯ Übernachtungsheim vom DRK, Frauenstr. 123 mit 36 Plätzen
¯ Aufnahmehaus für Frauen, Frauenstr. 123 mit 4 Plätzen (2 Übernachtungs- und
2 Aufnahmeplätze); sozialpädagogische Betreuung für wohnungslose Frauen,
Basisunterstützung (Wohnungssuche, Arztbesuche, Suchtprobleme); Frauen sind
oft psychisch krank oder suchtkrank oder haben multiple Probleme
¯ Aufnahmehaus für Männer der Caritas, Michaelsbergstr. 5 mit 12 Plätzen
¯ Notfallwohnen, Römerstr. 147 mit 18 Plätzen; bis 3 Monate mit Begründung
auch länger, unbetreut, weniger schwierige Fälle
¯ Betreute Frauen-WG mit 3 Plätzen als Übergangslösung, aber unbefristete Dauer; Betreuung durch die Caritas oder entsprechende Jugendhilfemaßnahmen
Bei den drei erstgenannten Stellen werden häufig auch Nicht-Ulmer Bürger aufgenommen.
Es bestehen zum Teil gute Kontakte zu privaten Vermietern mit einfachem Wohnraum für Menschen, die nicht wohnfähig sind und oft multiple Probleme haben
(Alkohol, Sucht, Messie), solche Objekte sind z. B.:
¯ Planet X, Einsteinstr. 33
¯ Wagnerstr. 119a
¯ Stauffenring 2
¯ Olgastr. 116
¯ St. Jakobstr. 12
¯ Bismarckring 33
¯ Arsenalstr. 30 und Sterngasse 2 (sehr schlechte Wohnverhältnisse)
¯ Blaubeurerstr. 100, Zinglerstr. 42 und Bessererstr. 26 (sehr einfache Wohnverhältnisse)
Ressourcenmanagement
Das Ressourcenmanagement ist ein Projekt, das seit 1,5 Jahren läuft (Gesamtlaufzeit 3 Jahre). In jedem Sozialraum gibt es eine 50 Prozent-Stelle. Die Ressourcenmanager/innen arbeiten zielgruppenübergreifend (Eingliederungshilfe, HzE, HzP)
und unterstützen die Fallmanager/innen, die oft nicht das komplette Umfeld im
Sozialraum kennen (z. B. Nachbarschaftshilfe usw.). Es ist keine Komm-Struktur.
Die Anfragen kommen von den Fallmanager/innen. Die Ressourcenmanager/innen
sollen Lücken im System aufgreifen, Hilfe leisten und ggf. neue Strukturen initiieren. Bei den ersten Anfragen ging es häufig um Wohnraumbedarf. Oft ist der
Grund der Anfrage aber auch ein anderer und es gibt zusätzlich Wohnungsprobleme.
Bewährungs- und Straffälligenhilfe
Der Verein Bewährungs- und Straffälligenhilfe Ulm e.V. (ehrenamtlich geführt, mit
4 hauptamtlichen Sozialarbeitern – 360 Prozent – für verschiedene Aufgabenbereiche, 2 Teilzeit-Verwaltungskräfte, 1 Hausmeister in Teilzeit) hat eine Wohneinrichtung für straffällige Männer mit 10 Plätzen (teilstationär). Die Männer werden in
der Regel direkt nach der Entlassung aus dem Strafvollzug aufgenommen. Finanziert wird die Wohneinrichtung nach §§ 67 und 68 SGB XII durch die Städte und
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
12
Landkreise. Außerdem führt der Verein eine Beratungsstelle für straffällige Frauen
und Männer. Einer der Schwerpunkte in der Beratung ist Wohnen und Arbeiten.
Die Suche nach günstigem Wohnraum nach Haftentlassung, Räumung wegen
Mietschulden oder anderen Problemen ist ein Dauerthema. Ein Teil der Klienten ist
nicht wohnfähig oft aufgrund akuter Suchterkrankung oder psychischer Probleme.
Modell: 1992 hat der Verein sich bei der Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH (UWS) ein Belegungsrecht für 10 Einfachwohnungen (verteilt im
Stadtgebiet) für die Dauer von 25 Jahren erkauft. Diese Wohnungen werden 1 bis
1,5 Jahre an Klienten von der UWS vermietet in Verbindung mit ambulanter Betreuung (solange von Klienten erwünscht) durch den Verein. Ziel ist die Stabilisierung der Klienten in dieser Zeit (persönliche Veränderungen, Arbeitsaufnahme,
Schulden abbezahlen). Der Verein schlägt Personen für die Belegung vor.
Weitere Informationen über den Verein sind auf www.bwhulm.de zu finden.
Jobcenter
Das Jobcenter Ulm ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Ulm und der Agentur für Arbeit Ulm.
"Die Kernaufgaben der Leistungsgewährung (Arbeitslosengeld II und Kosten der
Unterkunft) sowie die Beratung und Vermittlung werden nun in den Jobcentern
von den Mitarbeitern der Kommunen und der Agentur für Arbeit Ulm gemeinsam
erledigt. Die Devise lautet "Alles aus einer Hand". Dies bedeutet für die Bürgerinnen
und Bürger, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, nur noch eine
Anlaufstelle, einen Leistungsbescheid und einen Ansprechpartner für ihre Belan16
ge."
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen die Grundsicherung des Lebensunterhalts
gewährleisten. Es setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf zur Sicherung des
Lebensunterhalts, ggf. Mehrbedarfe und den Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
2.4 Zahl und Struktur der Haushalte mit staatlicher Mindestsicherung –
Vergleiche
17
Wie in 2.1 dargestellt, gab es in Ulm am 31.12.2011 nach der amtlichen Statistik
6.776 Empfänger von sozialer Mindestsicherung, das sind 6 Prozent der Bevölkerung. Im Jahr davor gab es 676 mehr Hilfeempfänger.
Zahlen:
2011und
StaZahlen: Stand Ende 201
1und EEnde
nde 2010, amtliche Statistik und örtliche St
atistiken
Für das vorangehende Jahr 2010 wurde mit den Zahlen aus der amtlichen Statistik
die Struktur der Hilfeempfänger untersucht, im Folgenden sind die wesentlichen
Ergebnisse zusammengefasst. Da sich die Struktur nicht sehr verändert hat, wur16
17
www.arbeitsagentur.de
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2012, Statistische Berichte
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
13
den diese Zahlen wegen des Arbeitsaufwandes nicht auf den derzeit verfügbaren
Stand Ende 2011 fortgeschrieben. Für ergänzende Informationen zu den Leistungsempfängern in Ulm, wurden Daten aus den städtischen Abteilungen zum Stichtag
31.12.2011 ausgewertet. Diese Fallzahlen weichen von der amtlichen Statistik geringfügig ab.
Günstige Situation in BadenBaden-Württemberg: In der Stadt Ulm lag der Anteil der
Leistungsempfänger insgesamt an der Gesamtbevölkerung Ende des Jahres 2010
etwas über dem Anteil in Baden-Württemberg. Bei beiden ist die Situation aber im
Vergleich zum Durchschnitt der Bundesrepublik sehr günstig.
Ähnliches gilt auch für die Gesamtzahl der armutsgefährdeten Menschen. Im Vergleich zu anderen Regionen in Baden-Württemberg hat die Region Donau-Iller mit
12 Prozent (2011) die niedrigste Quote (Stuttgart: 14 Prozent, Rhein-Neckar:
18
18 Prozent).
Empfänger von Grund- und Mindestsicherung nach Leistungsart (Jahresende 2010); Anteil an jeweiliger Gesamtbevölkerung (in %).
5,0%
4,4%
Grundsicherung für
Arbeitssuchende (SGB II)
8,8%
1,0%
0,8%
0,7%
Sozialhilfe (SGB XII)
Empfänger von
Regelleistungen nach dem
AsylbLG
0,04%
0,1%
0,2%
6,1%
Empfänger insgesamt
5,3%
9,8%
0,0%
Stadt Ulm (2010)
2,0%
4,0%
Baden-Württemberg (2010)
6,0%
8,0%
10,0%
Deutschland (2009)
Weeber+Partner 2013; Daten: Statistisches Bundesamt: http//www.amtliche-sozialberichterstattung.de
A1armutsgefährdungsquoten.html
18
Statistisches Bundesamt: http//www.amtliche-sozialberichterstattung.de
A1armutsgefährdungsquoten.html; bezogen auf das durchschnittliche Einkommen in Baden-Württemberg
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
14
Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) (Jahresende
2010); Anteil an jeweiliger Gesamtbevölkerung (in %)
6,6%
6,0%
5,0%
4,0%
3,9%
3,6%
3,1%
3,0%
2,2%
2,0%
2,1%
1,5%
1,3%
1,4%
0,9%
0,0%
erwerbsfähige Hilfebedürftige
nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige
Weeber+Partner 2013; Daten: Statistisches Bundesamt: http//www.amtliche-sozialberichterstattung.de
A1armutsgefährdungsquoten.html
Leistungsempfänger von Eingliederungshilfe nach Unterbringungsform
Baden-Württemberg
38
Stadt Ulm
16
41
Landkreis Ravensburg
29
Stadt Heilbronn
17
52
22
33
Stadt Heidelberg
stationäres Wohnen
39
18
43
0%
36
17
37
Stadt Pforzheim
44
20%
47
15
40%
ambulantes Wohnen
40
60%
80%
100%
privates Wohnen
Weeber+Partner 2013; Daten: Statistisches Bundesamt: http//www.amtliche-sozialberichterstattung.de
A1armutsgefährdungsquoten.html
Arbeitslosengeld II Empfänger
Größte Gruppe: Die größte Gruppe sind die Empfänger von Grundsicherung für
Arbeitssuchende (SGB II). Hier ist auch der Unterschied zur Bundesrepublik besonders ausgeprägt. Der Anteil der erwerbsfähigen ALG II-Empfänger und der nicht
erwerbsfähigen Empfänger von Sozialgeld zusammen war in Baden-Württemberg
nur halb so groß wie der Bundesdurchschnitt. Im Vergleich mit ausgewählten an-
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
15
deren Städten in Baden-Württemberg gibt es in Ulm weniger Arbeitslosengeld IIEmpfänger.
Relativ viele junge Leute: 696 der Ulmer erwerbsfähigen Arbeitslogengeld IIEmpfänger sind unter 25 Jahre, 2.428 25 bis unter 50 Jahre, 1.267 älter (2010). In
Bezug zur jeweiligen Zahl der Menschen im Altersjahrgang wird aber deutlich, dass
relativ mehr junge Leute unter 25 Jahren zu den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
zählen (3,2 Prozent pro Jahrgang, gegenüber 2,2 Prozent pro Jahrgang bei den
älteren Altersgruppen).
Vergleichsweise viele Kinder betroffen: Zu den nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Empfänger von Sozialgeld) zählen Kinder oder nicht erwerbsfähige Partner von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. In Ulm waren das 2010 1.780 Menschen. Der Großteil der Empfänger
von Sozialgeld sind Kinder unter 15 Jahren. Auffällig ist der relativ hohe Anteil der
Leistungsempfänger unter 15 Jahren an den unter 15-Jährigen in der Gesamtbevölkerung. Dieser lag in der Stadt Ulm mit 10,7 Prozent auch über dem Landesdurchschnitt von 8,6 Prozent.
Viele kleine Haushalte: 3.250 Bedarfsgemeinschaften beziehen Ende 2010 in Ulm
Arbeitslosengeld II. Ähnlich wie im gesamten Land Baden-Württemberg und in
anderen vergleichbaren Städten, bestand auch in der Stadt Ulm knapp über die
Hälfte aller Bedarfsgemeinschaften nur aus einer Person.
Bedarfsgemeinschaften in Mietwohnungen mit laufenden Wohnkosten
nach Bedarfsgemeinschaftstyp, Januar 2012
6%
48%
34%
12%
Single
Paar
BG mit Kind(ern)
Sonstige
Weeber+Partner 2013; Daten: Bundesagentur für Arbeit 2012: Wohn- und Kostensituation Kreis Ulm
Leistungen der Sozialhilfe
Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) bezieht ein wesentlich geringerer Anteil an der
Bevölkerung. Insgesamt liegen die Fallzahlen von Ulm und Land Baden-Württemberg nahe beieinander. Bei den Statistiken zu den Empfängern von Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung kann zwischen Menschen mit Behinderung
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
16
(unter 65 Jahre) und alten Menschen (65 Jahre und älter) differenziert werden.
Grundsicherung im Alter, etwas häufiger als im Landesdurchschnitt:
Landesdurchschnitt In der
Stadt Ulm gibt es relativ etwas mehr alte Menschen ab 65 Jahre, die Grundsicherung im Alter (und bei Erwerbsminderung) beziehen. Nur 7 Prozent der Hilfeempfänger leben in Einrichtungen. Im Vergleich der Städte streut der Anteil der Menschen in Heimen, der Anteil in Ulm liegt dabei etwa in der Mitte der verglichenen
Städte.
Vergleichsweise viele Hilfeempfänger in Einrichtungen bei den Menschen mit
Behinderungen: Bei den Leistungen bei Erwerbsminderung für Menschen unter 65
Jahre gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Städten. In der Stadt Ulm leben 31,5 Prozent dieser Hilfeempfänger in Einrichtungen. In Heidelberg sind es
zum Beispiel 10 Prozent weniger.
Grundsicherung bei Erwerbsminderung, mehr als die Hälfte lebt alleine:
alleine 57
Prozent wohnen alleine in einer Wohnung, 10 Prozent mit einem Partner oder einer Partnerin, 7 Prozent leben in einem Haushalt mit Kindern, 3 Prozent in einer
19
Wohngemeinschaft und 13 Prozent bei Angehörigen.
Hilfe zum Lebensunterhalt, überwiegend alleinlebende Menschen:
Menschen Fast drei
Viertel leben alleine in einer Wohnung (73 Prozent). 9 Prozent leben in einer Wohnung zusammen mit dem Partner bzw. der Partnerin. Fast alle Leistungsempfänger
20
sind im Alter zwischen 27 und 65 Jahren (94 Prozent).
Regelleistungen nach dem AsylbLG
Geringe Zahl in Ulm: Alle materiell hilfebedürftigen Asylbewerber, Geduldete und
vollziehbar zur Ausreise verpflichtete erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ihre Anzahl in einer Stadt ist von der Verteilung der Asylsuchenden
auf die Einrichtungen durch den Verteilungsschlüssel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stark beeinflusst. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Ulm
war in der Statistik Ende 2010 mit 55 Personen niedrig.
Überwiegend alleinlebende Menschen jüngeren Alters:
Alters Nach Informationen aus
der städtischen Datenbank sind 40 Prozent der Leistungsempfänger unter 27 Jahre
alt, 55 Prozent sind 27 bis unter 65 Jahre alt und 6 Prozent sind 65 Jahre und älter.
Die überwiegende Mehrheit sind alleinlebend (77 Prozent), 12 Prozent leben zu
zweit, 6 Prozent sind ein Drei-Personen- und 2 Prozent ein Vier-PersonenHaushalt. In 4 Prozent der Fälle gehören fünf und mehr Personen zum Haushalt.
19
20
Quelle: Stadt Ulm, ABI Ältere, Behinderte und Integration, Stand 31.12.2011
Quelle: Stadt Ulm, ABI Ältere, Behinderte und Integration, Stand 31.12.2011
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
17
2.5 Weitere Leistungsberechtigte nach SGB XII
Zu weiteren Leistungsberechtigten nach SGB XII zählen auch Empfänger von Hilfe
zur Pflege und Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Dabei handelt es sich
um kostspielige Leistungen gleichzeitig ist ein selbständiges Wohnen oft nicht ermöglicht. Mit dem Paradigmenwechsel "ambulant vor stationär" besteht hier ein
großes Potenzial.
Hilfe zur Pflege erhalten mehrheitlich Menschen in Einrichtungen entspreentspr echend den
de n hohen
hohe n Pflegekosten:
Pflegekosten: Von den 440 Menschen, die Hilfe zur Pflege bekommen, leben – ähnlich wie in Baden-Württemberg – 18 Prozent außerhalb von
Einrichtungen. Die meisten sind über 65 Jahre alt, 13 Prozent sind im Alter zwi21
schen 27 und 65 Jahren.
Drei Viertel der Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
lebt in Einrichtungen:
Einrichtungen Im Land und in der Stadt Ulm waren laut amtlicher Statistik im Jahr 2010 drei Viertel der Leistungsempfänger in Einrichtungen. Am
31.12.2011 haben in Ulm 755 Personen Eingliederungshilfe erhalten. Ambulante
(34 Prozent) und stationäre (39 Prozent) Hilfen sind fast gleich verteilt, 27 Prozent
erhalten teilstationäre Hilfe nach Information aus der städtischen Datenbank.
Rund ein Viertel der behinderten Menschen lebt in einer eigenen Wohnung:
Wohnung
27 Prozent der Empfänger von Eingliederungshilfe leben bei ihren Angehörigen
bzw. in der Herkunftsfamilie. 26 Prozent leben in der eigenen Wohnung, die meisten davon leben alleine. Nur 4 Prozent leben bislang in einer Wohngemeinschaft,
1 Prozent in einer Pflegefamilie und 42 Prozent leben in einem Heim oder einer
22
Heimsonderschule (vollstationär).
Wohnform nach Art der Behinderung
100%
80%
1%
50%
53%
60%
1%
11%
0%
17%
32%
1%
40%
20%
8%
3%
21%
2%
50%
vollstationär
38%
Pflegefamilie
44%
50%
33%
9%
Wohngemeinschaft
19%
36%
32%
50%
33%
7%
29%
41%
14%
5%
eigene Wohnung
bei Angehörigen/
Herkunftsfamilie
N=712
Weeber+Partner 2013; Daten: Stadt Ulm, ABI Ältere, Behinderte und Integration, Stand 31.12.2011
21
22
Quelle: Stadt Ulm, ABI Ältere, Behinderte und Integration, Stand 31.12.2011
Quelle: Stadt Ulm, ABI Ältere, Behinderte und Integration, Stand 31.12.2011
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
18
Nur sechs Prozent der Empfänger von Eingliederungshilfe sind 65 Jahre und
älter:
älter 23 Prozent der Leistungsempfänger sind bis unter 27 Jahre alt, 71 Prozent
sind 27 bis unter 65 Jahre alt und 6 Prozent sind 65 Jahre und älter.
2.6 Kinder- und Jugendhilfe
Im Bereich Kinder- und Jugendhilfe erhalten die Familien keine Transferleistungen.
Es handelt sich um ein intensives und kostspieliges Beratungs- und Betreuungsangebot. Eine unzureichende Wohnversorgung kann den Erfolg der Hilfen sehr gefährden oder gar zu einer Verschlimmerung der Situation beitragen.
Hilfen vor einer Hilfe zur Erziehung – niederschwelliges Beratungsangebot
mit großem Bedarf: Im Jahr 2011 gab es 3.194 Fälle im Bereich Hilfen vor einer
Hilfe zur Erziehung.
Die Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung werden im Sozialgesetzbuch VIII
definiert. Zu ambulanten und teilstationären erzieherischen Hilfen gehören: Erziehungsberatung §28, Soziale Gruppenarbeit §29, Erziehungsbeistand §30, Betreuungshelfer §30, Sozialpädagogische Familienhilfe §31, Tagesgruppenerziehung §32
und flexible, sonstige erzieherische Hilfen §27. Außerhalb des Elternhauses gibt es
folgende erzieherische Hilfen: Vollzeitpflege §33, Heimerziehung, sonstige betreute
Wohnform §34, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung §35 und flexible,
sonstige erzieherische Hilfen §27. Zur Kinder- und Jugendhilfe gehört außerdem
die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach §35a
SGB VIII.
Zum Stichtag 31.12.2011 haben 1.308
1.308 Personen Hilfe zur Erziehung erhalten:
erhalten
Dafür wurden alle beendeten und laufenden Hilfen gezählt. 646 Personen haben
Hilfe zur Erziehung nach §27 bis 35a SGB VIII erhalten. Darunter können auch Geschwisterkinder gezählt sein. Des weiteren gab es 33 Fälle von beendeter Inobhutnahme und 629 Fälle in der Jugendgerichtshilfe.
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
19
Fälle in der Kinder- und Jugendhilfe nach Sozialraum und Hilfeart,
laufende und beendete Hilfen am 31.12.2011
Ulm
gesamt 1.308
West
gesamt 471
300
271
250
200
150
Mitte/Ost
gesamt 222
106
97
100
50
Wiblingen
gesamt 273
192
Eselsberg
gesamt 174
Böfingen gesamt 168
144
126
110
94
72
63
19
2
8
1
3
West
Eselsberg
Wiblingen
0
Mitte/Ost
Böfingen
Hilfe zur Erziehung
beendete Inobhutnahme
Jugendgerichtshilfefälle
Weeber+Partner 2013; Daten: Stadt Ulm, FAM Jugendhilfeplanung, Stand 31.12.2011
In Anspruch genommene Hilfen zur Erziehung nach Hilfeart in Ulm,
laufende und beendete Hilfen am 31.12.2011
180
Ambulante und teilstationäre Hilfen
gesamt 346
160
160
140
120
Hilfen außerhalb des Elternhauses gesamt 164
110
Weitere Hilfen
gesamt 147
94
100
82
80
70
53
60
45
40
30
20
2
0
§ 29
§ 30
§ 31
§ 32
§ 33
§ 34
§ 35
§ 27 II
§ 35a
Weeber+Partner 2013; Daten: Stadt Ulm, FAM Jugendhilfeplanung, Stand 31.12.2011
Rund die Hälfte der zum 31.12.2011 laufenden und beendeten 646 Hilfen zur Erziehung sind ambulante bzw. teilstationäre Hilfen. Davon entfällt der größte Teil
auf sozialpädagogische Familienhilfe. Im Sozialraum West gibt es im Vergleich zu
den anderen Bereichen eine vergleichsweise hohe Zahl an Jugendgerichtshilfefällen.
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
20
Verteilung der Hilfeempfänger nach Sozialräumen in Prozent
am 31.12.2011 (städtische Datenbank)
Personenkreis
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung
bei Erwerbsminderung
Grundsicherung
im Alter
Eingliederungshilfe
Hilfe zur Pflege
Hilfen vor einer
Hilfe zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung
GesamtGesamtbevölkerung
Sozialraum 1 Sozialraum Sozialraum
(Mitte/Ost)
2 (Böfin- 3 (West)
gen)
Sozialraum Sozialraum
4
(Esels- 5 (Wiblinberg)
gen)
25 %
7%
36 %
14 %
18 %
19 %
16 %
36 %
14 %
17 %
19 %
19 %
18 %
16 %
27 %
30 %
13 %
16 %
22 %
18%
21 %
12 %
34 %
18 %
15 %
18 %
18 %
26 %
17 %
21 %
17 %
13 %
36 %
13 %
21 %
17 %
15 %
34 %
17 %
18 %
Weeber+Partner 2013; Daten: Stadt Ulm, Stand 31.12.2011
Y:\687 WOHNRAUM ULM\L\20130325_BERICHTABGABE\KAP 1_2_20130325_GRUNDINFORMATIONEN_STATISTIK.DOCX
21
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
3 Haushalte mit besonderem Wohnbedarf
3.1 Aktenauswertung im Fachbereich Bildung und Soziales und im Verein
der Straffälligenhilfe – Fälle mit Wohnungsbedarf
3.1.1 Vorgehen und Methode
Zur Ermittlung der Zahl und sozialen Struktur der Haushalte mit Wohnbedarf unter
denjenigen, die soziale Leistungen erhalten und/oder von den sozialen Diensten beraten und unterstützt werden, wurden aus den Akten die Fälle, die eine (andere) Wohnung benötigen, ausgewählt. Die entsprechenden Daten wurden in einem Erhebungsbogen erfasst. Die Fallzahl in den einzelnen Hilfebereichen war unterschiedlich; um
den Erhebungsaufwand auf das Notwendige zu begrenzen, wurde für jeden Hilfebereich eine gesonderte Stichprobe gezogen – auch mit etwas unterschiedlichen Erhebungszeiträumen (sechs beziehungsweise vier Monate). Zur Auswertung wurden die
erhobenen Fälle entsprechend hochgerechnet, um für alle Hilfebereiche ein einheitliches Ergebnis für den Zeitraum von sechs Monaten zu bekommen.
Hilfeempfänger
Hilfe empfänger mit Wohnbedarf
Wohnbedarf – Erhebungen im Fachbereich Bildung und
Soziales und im Verein der Straffälligenhilfe
Leistungsart/
Zielgruppe
Eingliederungshilfe
Grundsicherung bei Erwerbsminderung und Hilfe
zum Lebensunterhalt unter 65 J.
Flüchtlinge (anerkannt, geduldet, Kontingentflüchtlinge, jüdische Emigranten, Aussiedler)
Kinder- und Jugendhilfe
- Hilfe zur Erziehung: 58
- Hilfen vor Hilfe zur Erziehung: 42
- Mobile Jugendarbeit: 31
- Jugendgerichtshilfe: 14
Hilfe zur Pflege/Altenhilfe
- Fallmanagement: 15
- Pflegestützpunkt: 18
- Sozialer Dienst für Ältere: 9
- Grundsicherung im Alter: 0
Bewährungs- und Straffälligenhilfe
Wohnraumsicherung/ Schuldnerberatung
Stichprobe
alle
alle *
Fälle nach Hochrechnung
7
3
alle
11
alle
145
alle
42
jeden 2.
jeden 3.
42
297
Gesamt
Davon Fälle zum Erhalt der bisherigen Wohnung
547
90
Gesamt: Fälle mit Bedarf einer geeigneten
Wohnung
457
Weeber+Partner 2013: Aktenauswertungen Hilfeempfänger mit Wohnungsbedarf, N=457
Der Erhebungszeitraum war vom 01.01.2012 bis 30.06.2012.
22
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
* Bei der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und bei der Grundsicherung im Alter wurden aktuelle
Fälle mit Wohnbedarf, die im Zeitraum15. Juli bis 15. November 2012 in die Beratung bzw. den Sachbearbeitern "auf den Tisch" gekommen sind (auch schriftlich) ausgewertet. Die Fallzahlen mit Wohnbedarf
waren aber gering.
3.1.2 Struktur der Haushalte mit sozialen und finanziellen
finanzielle n Hilfen
Hilfe n und WohWohnungsbedarf
ungsbedarf
¯ Der größte Bedarf ergibt sich bei der Abteilung Schuldnerberatung
Schuldnerberatung und
Wohnraumsicherung (45 Prozent), gefolgt vom Bereich Jugendhilfe
(32 Prozent), die Bereiche Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege ergeben 11 Prozent, im Bereich der Straffälligenhilfe sind es 9 Prozent.
50%
Wohnungssuchende nach Hilfebereichen
45%
40%
32%
30%
20%
11%
Wohnraumsicherung
Kinder- und
Jugendhilfe
Bewährungs- und
Straffälligenhilfe
Grundsicherung
Erwerbsminderung,
Eingliederungshilfe,
Pflege
0%
9%
2%
Flüchtlinge
10%
Weeber+Partner 2013: Aktenauswertungen Hilfeempfänger mit Wohnungsbedarf, N=457
¯ 26 Prozent der erhobenen Fälle haben ein eigenes Einkommen und beziebeziehen keine anderen Leistungen,
Leistungen 10 Prozent haben eigenes Einkommen in Kombination mit anderen Leistungen. 58 Prozent erhalten ALG II und 12 Prozent erhalten Leistungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe.
¯ 41 Prozent der Haushalte mit besonderem Wohnbedarf haben Kinder,
Kinder 40
Prozent sind alleinlebend und 7 Prozent leben als Paar. 13 Prozent sind sonstige
Haushaltskonstellationen. In 19 Prozent der Fälle leben zwei Personen im Haushalt.
¯ Relativ mehr Haushalte mit Wohnungsproblemen gibt es im Sozialraum 3
(Weststadt) und Sozialraum 1 (Stadtmitte, Oststadt) im Vergleich zur Verteilung der Bevölkerung insgesamt. In den Sozialräumen 2 (Böfingen) sowie 4
(Eselsberg) sind es weniger.
23
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
¯ Mehr Menschen im mittleren Lebensalter sind unter denjenigen mit Hilfebedarf und Wohnbedarf, bei den Älteren ab 65 Jahre sind es vergleichsweise wenig, bei den Jungen bis 27 Jahre entspricht der Anteil in etwa dem an der Bevölkerung in Ulm.
Altersstruktur der Hilfeempfänger mit Wohnbedarf
50
45
47%
40
35
30
31%
25
20
13%
15
10
9%
5
0
bis unter 27 Jahre
27 Jahre bis
unter 50 Jahre
50 Jahre bis
unter 65 Jahre
65 Jahre und älter
Weeber+Partner 2013: Aktenauswertungen Hilfeempfänger mit Wohnungsbedarf, N=457
¯ Von den Fällen mit Wohnbedarf, die Leistungen im Bereich Eingliederungshilfe
erhalten, bekommen 52 Prozent ambulante, 13 Prozent teilstationäre und 35
Prozent stationäre Leistungen.
Leistungen Bei Empfängern von Hilfe zur Pflege erhalten
drei Viertel ambulante und ein Viertel stationäre Leistungen.
Leistungen Die Fallzahlen
sind allerdings insgesamt klein.
¯ Gleiches Gewicht haben in etwa bei den Fällen mit Wohnungsproblemen die
Hilfen zur Erziehung (48 Prozent) und die Hilfen außerhalb der Hilfen zur
Erziehung (52 Prozent).
3.1.3 Was charakterisiert die Lebenslage
Probleme bei der Wohnungssuche
50%
44%
36%
40%
27%
30%
24%
20%
11%
10%
Weeber+Partner 2013: Aktenauswertungen Hilfeempfänger mit Wohnungsbedarf, N=457
keiner der Aspekte
gesundheitliche
Verfassung
berufliche Situation
ungünstige soziale
Verhaltensweisen
schwierige
Familienverhältnisse
0%
24
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
¯ Bei 44 Prozent der Nennungen erschweren schwierige Familienverhältnisse die
Wohnungssuche, gefolgt von ungünstigen sozialen Verhaltensweisen
(36 Prozent), beruflichen (27 Prozent) oder gesundheitlichen Aspekten
(24 Prozent). Bei 11 Prozent der Nennungen wurde angegeben, dass keiner dieser Aspekte die Wohnungssuche erschwert.
Lebenslage - häufig genannte Faktoren
positiv
Persönlicher, familiärer Kontext
¯ Unterstützung durch Familie oder
negativ
¯ Schwierige Familienverhältnisse: alleinerzie-
Dienste
¯ Guter Kontakt/Zusammenhalt
¯ Soziales Netzwerk
¯
¯
¯
¯
Soziales Verhalten
¯ Angenehmes, freundliches Auftreten, anpassungsfähig
¯ Engagiert, motiviert, bereit für
Veränderungen
¯ Professionelle Unterstützung,
nimmt Hilfe an
¯ In soziales Umfeld integriert
Berufliche Gegebenheiten
¯ Schulabschluss, abgeschlossene
Ausbildung
¯ Derzeit in Ausbildung
¯ Motiviert, Ausbildung oder Arbeit
zu finden
¯ Auffälliges Verhalten
¯ Fehlendes Problembewusstsein,
fehlende
Mitwirkung, unzuverlässig
¯ Konflikte, Gewalt, Delinquenz
¯ schlechtes Umfeld
¯ Schulden, kein richtiger Umgang mit Geld,
finanzielle Probleme
¯ Kein Schulabschluss, keine Ausbildung, gerin¯
¯
¯
¯
gesundheitlich
¯ Seit längerer Zeit stabil bzw. trocken
¯ Ambulante Therapie/Behandlung
hende Elternteile in der Regel Mütter, Patchwork-Situationen oder Trennungsfamilien
Fehlende soziale Kontakte oder familiäre
Unterstützung
Konflikte und Gewalterfahrungen in der Familie
Überforderung mit der Erziehung der Kinder
Aktuelle Wohnsituation als entscheidender
Faktor für Gesamtsituation
¯
¯
¯
¯
ge Qualifikation
Arbeitslos, keine Arbeitserlaubnis
Geringes Einkommen/Rente, Minijob, Wechsel
zwischen Job und Arbeitslosigkeit, wechselnde Jobs, befristete Arbeitsverhältnisse, Selbständigkeit reicht nicht aus für Lebensunterhalt
Gesundheitliche Probleme (erwerbsunfähig,
psychische Erkrankung usw.)
Familiäre/persönliche Situation (Vereinbarkeit
Familie – Beruf, alleinerziehend, schwanger,
in Haft)
Psychische Probleme
Suchtprobleme
Körperliche Einschränkungen, Behinderung
Diverse Erkrankungen (u.a. Demenz, chronische Erkrankungen, Osteoporose)
Weeber+Partner 2013: Aktenauswertungen Hilfeempfänger mit Wohnungsbedarf, N=457
25
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
Die überwiegende Mehrheit (94 Prozent) hat keinen gesetzlichen Betreuer oder
eine gesetzliche Betreuerin.
3.1.4 W ie ist die aktuelle
aktuelle Wohnsituation der betroffenen Haushalte?
Haushalte ? Was sind
die Wohnungsprobleme?
Wohnungsprobleme?
¯ 82 Prozent der Wohnungssuchenden leben derzeit in einer Wohnung.
Wohnung Jeweils 4 Prozent leben in einer stationären Einrichtung, einer Kurzzeitunterkunft
oder in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge. 6 Prozent leben in einer
Übergangswohneinrichtung. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um alleinlebende Menschen und um junge Menschen bis unter 27 Jahre (über
50 Prozent).
Derzeitige Unterbringung
4%
6%
4%
4%
einer stationären Einrichtung
einer
Übergangswohneinrichtung
einer Kurzzeitunterkunft
einer Gemeinschaftsunterkunft
für Flüchtlinge
82%
einer Wohnung
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Weeber+Partner 2013: Aktenauswertungen Hilfeempfänger mit Wohnungsbedarf, N=457
¯ 38 Prozent wohnen in der Wohnung mit einem privaten Vermieter,
Vermieter 25 Prozent sind Mieter der UWS und 3 Prozent leben in einer Wohnung der ulmer
heimstätte. 9 Prozent leben in einer Wohnung einer anderen ehemals gemeinnützigen Gesellschaft oder Genossenschaft, in 4 Prozent der Fälle ist die Stadt
Ulm der Vermieter (Gemeinschaftsunterkunft) und bei 20 Prozent ist der Vermieter nicht bekannt.
26
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
Derzeitiger Vermieter
38%
25%
20%
nicht bekannt
sonstige private Vermieter
Stadt Ulm
andere ehemals
gemeinnützige Gesellschaften
o. Genossenschaften
3%
4%
ulmer heimstätte
9%
UWS
45%
40%
35%
30%
25%
20%
15%
10%
5%
0%
Weeber+Partner 2013: Aktenauswertungen Hilfeempfänger mit Wohnungsbedarf, N=457
¯ Um einen Akutfall handelt es sich bei 59 Prozent der Fälle,
Fälle die eine neue
Wohnung suchen: 18 Prozent Kündigung, 4 Prozent barrierefreie Wohnung
nach Krankenhausaufenthalt, 37 Prozent sonstige Gründe wie Übergangslösung,
Verselbständigung von jungen Erwachsenen, veränderte Familienkonstellation,
veränderte gesundheitliche Situation, Räumung.
¯ 31 Prozent haben in einem angemessenen Zeitraum von drei bis zwölf M
Moonaten bislang keine Wohnung gefunden. 13 Prozent warten 2 Jahre und länger.
¯ Bei 10 Prozent liegt ein planbarer Bedarf mit einer Frist von drei bis neun
Monaten vor.
Was sind die Wohnungsprobleme?
Wohnungsprobleme ?
Die folgenden Zuordnungen sind nicht immer ganz trennscharf, es handelt sich um
Mehrfachnennungen, die Prozente sind auf die Zahl der Fälle bezogen.
27
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
Wohnungsprobleme (Mehrfachnennungen, % der Fälle)
Grundsätzlich ungeeignete
Wohnung: 64%
25%
24%
Spezifischer Wohnbedarf:
31%
22%
18%
20%
15%
12%
Anschluss
schlusswohnung:
6%
Konflikte und
Assistenzbedarf:
15%
11%
8%
10%
6%
7%
6%
5%
2%
Weeber+Partner 2013: Aktenauswertungen Hilfeempfänger mit Wohnungsbedarf, N=457
befristet, gekündigt, vorübergehend untergebracht (24 Prozent)
Prozent)
Hier sind die Fälle enthalten, die derzeit oder (bei befristeten Unterbringungen)
demnächst keine eigene Wohnung haben. Die Person wohnt zum Beispiel in einer
Pension, bei Bekannten, noch in der Gemeinschaftsunterkunft, um Obdachlosigkeit
zu vermeiden.
unangemessene Unterbringung (18 Prozent)
Prozent)
Hier wurden insbesondere die Fälle aus der Jugendhilfe zugeordnet, wenn erwachsene Kinder nicht mehr im Elternhaus wohnen können: "aufgrund der belasteten
familiären Lebenssituation ist eine Verselbständigung der jungen Volljährigen
notwendig".
Bei einigen Haushalten geht es auch darum, dass sich die Wohnung in einem
schlechten Zustand befindet: Schimmelbildung, schlechte Heizung, schlechte Isolierung.
zu teuer (22 Prozent)
Finanzielle Probleme stehen im Vordergrund zum Beispiel, wenn die Miete oder die
Nebenkosten sehr hoch sind und auch Mietschulden vorliegen. Die Wohnung wird
oftmals zu teuer, wenn sich die Haushaltsgröße verändert hat "seit dem Auszug
des Ehemannes ist die Miete über der Obergrenze".
zu große Wohnung (8 Prozent)
Dies korrespondiert oft mit der Angabe zu teuer, wenn den Haushalten nach Auszug eines Partners oder Kindes weniger Wohnfläche zusteht. Dies betrifft in nen-
Person braucht ergänzende Hilfe und
Betreuung beim Wohnen (z.B. demenziell)
Mietschulden, Räumungsklage
Verhalten, Konflikte
bislang stationär untergebracht
Wohnung ist zu groß
besondere bauliche Anforderungen (z.B.
barrierefrei)
Wohnung ist zu klein
Person ist unangemessen untergebracht
Wohnung ist zu teuer
Wohnung befristet, gekündigt oder
Übergangswohnung
0%
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
28
nenswerter Zahl auch alte Leute, wenn Lebenspartner gestorben sind.
zu kleine Wohnung (12 Prozent)
Wohnung zu klein und überbelegt, das betrifft meistens Familien mit mehreren
Kindern: "fünfköpfige Familie wohnt in eineinhalb Zimmern", "sechs Personen auf
59,5 m²", "alle Kinder leben in einem Zimmer, was zu heftigen Spannungen führt".
besondere bauliche Anforderungen (11 Prozent)
Wenn dies als Problem genannt wird, ist die Wohnung meist nicht altengerecht
beziehungsweise nicht barrierefrei.
barrierefrei Sie liegt zum Beispiel in einem oberen Geschoss ohne Aufzug, innerhalb der Wohnung gibt es Barrieren, die Badausstattung
ist nicht passend (keine Dusche, kein Badlifter). Es ist einer der häufigsten Gründe
bei der Wohnversorgung alter Menschen mit Hilfebedarf.
Anschlusswohnungen nach stationärer Unterbringung benötigt (6 Prozent)
Auch bei vorübergehend stationär untergebrachten Menschen fehlen Anschlusswohnungen, wenn sie nun ambulant versorgt werden können. Hier handelt es sich
zum Teil um psychisch kranke Menschen, aber häufiger noch um alte Menschen
nach einem längeren Krankenhausaufenthalt.
Mietschulden, Räumungsklage (6 Prozent)
Bei diesen Leuten ist die Wohnraumsicherung ein Thema, wenn diese an die Grenzen kommt, sind sie dennoch unterzubringen. Insgesamt 90 Fälle, bei denen es um
die Aufgabe der Wohnraumsicherung geht, wurden aus den Auswertungen in diesem Kapitel ausgenommen, weil sie "noch" keine Wohnungssuchenden sind. Würden sie ihre Wohnung verlieren, würde sich die Zahl der Wohnungssuchenden um
20 Prozent vergrößern. Diese Größenordnungen verdeutlichen die Bedeutung der
Wohnraumsicherung.
Verhaltensprobleme, Konflikte (7 Prozent)
Probleme des Verhaltens beeinträchtigen die Integration in die Hausgemeinschaft
oder die Bewirtschaftung und den Erhalt einer Wohnung. Es sind diese Fälle, die als
sozial sehr schwierig oder auch als nicht wohnfähig angesehen werden. Entsprechend besteht Bedarf an sozialer Begleitung beim Wohnen.
Hilfe und Betreuung benötigt (2 Prozent)
Bei diesen Fällen handelt es sich ausschließlich um alte Menschen, meist mit demenziellen Erkrankungen.
29
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
Wohnungsprobleme nach Alter des Leistungsempfängers
27 bis unter 65 Jahre
bis unter 27 Jahre
Befristet, gekündigt,
Übergangswhg.
bislang stationär
untergebracht
unangemessen
untergebracht
38%
Wohnung ist zu groß
4%
besondere Anford.
(z.B. barrierefrei)
0%
Verhalten, Konflikte
0%
4
7%
4
1
50%
4%
8%
0%
18%
42%
3
0%
2
0%
1
1%
0%
10%
6
5
0%
25%
10%
6%
2
8%
7
5
0%
10%
8
25%
3
10%
Mietschulden,
Räumungsklage
Hilfe und Betreuung
benötigt
16%
6
15%
3%
9
7
10%
10
6%
8
18%
Wohnung ist zu klein
18%
9
4%
Wohnung ist zu teuer
10
65 Jahre und älter
25%
50%
8%
0%
25%
50%
Weeber+Partner 2013: Aktenauswertungen Hilfeempfänger mit Wohnungsbedarf, N=457
Differenziert nach den Altersgruppen zeigt sich die Bedarfs- und Problemsituation der Wohnungssuchenden noch deutlicher.
Bei fast der Hälfte (48 Prozent)
Prozent) geht es darum, überhaupt eine Wohnung zu
haben.
haben Das betrifft viele junge Erwachsene,
Erwachsene die zum Beispiel ohne feste Arbeit,
ohne eigenes Geld wenig Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben und wegen
problematischer Familiensituationen vom Elternhaus weg sollten. Zu klein heißt bei
dieser Gruppe zum Beispiel auch, dass in der elterlichen Wohnung oder bei einer
Unterbringung bei Bekannten Platz fehlt, wenn beispielsweise die Wohnung stark
überbelegt ist.
Bei der Kategorie zu teuer handelt es sich oftmals um Fälle, bei denen sich die
Haushaltssituation durch Auszug von Kindern, Trennung oder Tod verändert hat.
Das betrifft vor allem Familien im mittleren Lebensalter, aber nicht selten alte
Menschen.
Das Problem einer bedarfsgerechten Wohnung betrifft immerhin fast ein Drittel
aller Fälle. Durch die Größen- und Preisvorgaben bei der Übernahme der Kosten der
Unterkunft sind Umzugsmöglichkeiten besonders wichtig, wenn sich die Haushaltsgröße verändert. Im übrigen geht es bei den alten Leuten vorrangig um barrierefreies Wohnen, teilweise auch mit Assistenz.
Besondere soziale Hilfen oder Assistenz sind ein zentrales Anliegen bei
15 Prozent aller Fälle.
Fälle . Was das konkret betrifft und wie das auszugestalten ist, ist
freilich bei den unterschiedlichen Gruppen sehr differenziert.
30
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
3.1.5 Welche Wohnungen werden gesucht?
Viele kleine Wohnungen aber auch 25 Prozent große Wohnungen werden
gesucht.
gesucht. Bei den kleinen Wohnungen werden allerdings von den Ein-PersonenHaushalten selten Ein-Zimmer-Wohnungen gewünscht. Diese werden oft abgelehnt. Gesucht werden vielmehr kleine Zwei-Zimmer-Wohnungen unter 45 m²
Wohnfläche.
Größe der gesuchten Wohnung
50%
44%
40%
30%
25%
21%
20%
10%
10%
0%
bis 45 m²
46 bis 60 m²
61 bis 75 m²
größer
Weeber+Partner 2013: Aktenauswertungen Hilfeempfänger mit Wohnungsbedarf, N=457,
Anmerkung zur Kategorie "größer": 15% 76-90 m², 10% größer als 90 m²
¯ Eine Bindung an den bisherigen Sozialraum besteht überwiegend nicht,
nicht,
insbesondere nicht bei Haushalten ohne Kinder.
Kinder 59 Prozent der Fälle sind
nicht auf einen bestimmten Sozialraum festgelegt, es kommen mehrere Stadtteile in Frage oder der Stadtteil spielt keine Rolle. 15 Prozent suchen eine Wohnung im Sozialraum 3 (Weststadt) und 11 Prozent in der Stadtmitte/Oststadt
(Sozialraum 1).
Gesuchter Sozialraum
9%
Weeber+Partner 2013: Aktenauswertungen Hilfeempfänger mit Wohnungsbedarf, N=457
beliebig
Sozialraum 4 (Eselsberg)
3%
Sozialraum 3 (Weststadt,
Söflingen, Grimmelfingen,
Donautal)
Sozialraum 2 (Böfingen,
Jungingen, Mähringen, Lehr)
4%
59%
Sozialraum 5 (Wiblingen,
Unterweiler, Donaustetten,
Göggling)
15%
11%
Sozialraum 1
(Stadtmitte,Oststadt)
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
31
¯ Bei den gesuchten Wohnungen werden folgende Merkmale oft genannt: barrierearm bzw. –frei, gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und Infrastruktureinrichtungen, kindgerechte Ausstattung und Umgebung, bezahlbare
Wohnung im Bereich der Mietobergrenzen.
3.1.6 SuchSuch- und Vermittlungsprozess
Die Klienten sind angehalten, selber aktiv dafür zu sorgen, dass eine Wohnung
gefunden wird. Sie melden sich bei der UWS und bei anderen Wohnbaugesellschaften, suchen auch auf dem privaten Wohnungsmarkt zum Teil mit Unterstützung
von Familie und Bekannten, in Zeitungen und Internetportalen, teilweise mit Hilfe
von gesetzlichem Betreuer oder anderen Fachkräften.
Auch die Fallmanager oder
ode r Fachkräfte unterstützen bei der Wohnungssuche und
verwenden oftmals viel Zeit darauf, weil die Wohnungsnot den Prozess der sozialen Stabilisierung und Eingliederung erheblich beeinträchtigt. Sie helfen durch Beratung, Informationen, soziale Hilfestellungen und Motivation. Sie pflegen Kontakte zu Wohnbaugesellschaften, nutzen zum Teil vorhandene Kooperationen mit der
UWS. Sie unterstützen durch Vermittlung an weitere Stellen und Unterstützungsmöglichkeiten, durch Suche in Zeitungen und Internetportalen.
Die Gründe, warum bislang keine Wohnung gefunden wurde, liegen nach den Erhebungsbögen der einzelnen Fälle in drei Bereichen:
¯ An erster Stelle wird das fehlende Angebot genannt:
finanzielle Probleme / keine bezahlbare Wohnung gefunden, kein passendes Angebot unter anderem erforderliche Größe der Wohnung oder behindertengerechte Wohnung.
¯ An zweiter Stelle wird die schwierige familiäre und persönliche Situation
genannt: alleinerziehend, viele Kinder, arbeitslos, finanzielle Probleme, SchufaEinträge.
¯ An dritter Stelle steht die Anspruchshaltung von manchen Klienten: zu hohe
Ansprüche / wenig Flexibilität / bestimmte Merkmale müssen passen insbesondere die Lage in einem bestimmten Sozialraum.
3.2 Ergebnisse der Interviews mit den Fachkräften
Gespräche innerhalb
innerhalb der Stadtverwaltung mit zuständigen Fachkräften aus
der Abteilung Ältere, Behinderte und Integration: Eingliederungshilfe, Altenhilfe
und Pflege, Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung, Gemeinschaftsunterkunft; der Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche: Kommunaler Sozialer Dienst,
Jugendgerichtshilfe, Mobile Jugendarbeit; dem Team Ressourcenmanagement.
Einrichtungen:
Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern freier Träger und Einrichtungen
Liga der freien Wohlfahrtspflege, Guter Hirte, Oberlin e.V., LWV.Eingliederungshilfe
GmbH, Lebenshilfe Donau-Iller, RehaVerein e.V., Wohnberatungsstelle, Diakonie
soziale Betreuung von Flüchtlingen, Migrationsberater, Jobcenter, Bewährungsund Straffälligenhilfe e.V..
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
32
Was charakterisiert die spezifischen Lebenslagen der Haushalte mit besonderem Wohnbedarf?
Menschen mit Behinderung
¯ körperlich: eingeschränkte Mobilität,
Mobilität Barrierefreiheit wichtig, ggf. ambulante Betreuung
¯ geistig: bisher häufig im Heim oder bei den Eltern;
Ziel: ambulant vor stationär
ambulant betreutes (Einzel- oder Paar-)Wohnen, Wohngruppe, Wohngemeinschaft
¯ seelisch: zunächst Wohngruppe oder stationär;
Ziel: Wiedereingliederung
zurück in ein bekanntes, lebendiges Umfeld
Familien in prekären
Lebenssituationen
¯ häufig Familien mit mehreren Kindern oder Alleinerziehende
¯ oft multiple Problemlagen (Arbeitslosigkeit, Schulden,
Räumungsklage, Gewalt, Sucht, Straffälligkeit, Sprachprobleme)
¯ zusätzlich Wohnungsproblem (zu kleine Wohnung, Wohnung in schlechtem Zustand, Wohnung zu groß / zu teuer
nach Trennung / Scheidung betrifft meistens die Mütter)
¯ Kinder in Ausbildung: Eltern wird Mietanteil gestrichen
Jugendliche / junge
Erwachsene
¯ volljährig und brauchen eine eigene Wohnung;
Ziel: raus aus Hilfen zur Erziehung, positive Entwicklung
ermöglichen
¯ oft ohne Arbeit
¯ Altersgruppe: 20 bis 27 Jahre
Flüchtlinge
(geduldet und nicht
abgeschoben, anerkannt, Kontingentflüchtlinge)
¯ oft keine Arbeit; ALG II oder Grundsicherung im Alter
¯ vielerlei Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche (Sprachprobleme, Vorbehalte der Vermieter, fehlende Eigeninitiative)
¯ hoher Unterstützungsbedarf
¯ Wohnungssuche dauert in der Regel länger als ein Jahr,
oft mehrere Jahre
Strafentlassene
¯ fast ausschließlich alleinlebende Männer
¯ oft ALG II-Empfänger oder geringes Einkommen (Zeitarbeit)
¯ multiple Problemlagen (Schulden, keine Rücklagen; sind
nicht mobil; negatives Erscheinungsbild, Kommunikationsschwierigkeiten)
¯ Ziel: Wiedereingliederung in Gesellschaft
Personen mit besonderen Schwierigkeiten
¯ suchtkrank
¯ verhaltensauffällig (Lärm, Vermüllung / Messie, Konfliktpotenzial)
¯ zum Teil begrenzt wohnfähig, brauchen tolerantes Umfeld
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
Ältere Menschen
33
¯ Altersarmut
¯ oft Verwahrlosung, Vereinsamung
¯ nach Tod des Partners/in ist Wohnung nicht mehr bezahlbar
(Grundsicherung oder kleine Rente)
¯ Erkrankung, Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit:
bedürftigkeit Ziel ambulant vor stationär
¯ Wohnung ist nicht altersgerecht bzw. barrierefrei Folge:
Heimunterbringung, obwohl ambulante Betreuung möglich
wäre, oder Menschen arrangieren sich und verlassen die
Wohnung nicht mehr aus Angst ins Heim zu müssen
(Annahme: hohe Dunkelziffer)
¯ Suchtprobleme, psychische Auffälligkeiten
¯ Zunahme von demenzkranken Menschen
Wohnraumgefährdung/ bzw. –verlust
¯ betrifft mehr Männer als Frauen
Wohnraumsicherung
¯ viel alleinerziehende Frauen; Miete ist meistens größter Teil
der monatlichen Kosten
3.2.1 Was sind aus Sicht der Fachleute die besonderen Wohnbedarfe für die
Gruppen?
¯ Hilfe bei der Wohnungssuche im zu knappen Angebot für Haushalte mit geringer Bonität und Selbstvertrauen
¯ Zum Teil soziale Begleitung beim Wohnen
¯ überwiegender Bedarf: EinEin- bis ZweiZwei-ZimmerZimmer -Wohnungen im Bereich der
Mietobergrenzen (eher zwei Zimmer bezahlbar für eine Person)
¯ barrierefreie EinEin- bis ZweiZwei-ZimmerZimmer -Wohnungen im Bereich der Mietobergrenzen
¯ Wohnraum für Familien mit mehreren Kindern über die Stadtteile verteilt im
Bereich der Mietobergrenzen
¯ Besondere Lagequalitäten
Lage qualitäten:
qualitäten gute ÖPNV-Anbindung und Infrastrukturversorgung; heterogene Quartiere; damit die betroffenen Menschen mit wenig Aufwand und Kosten, ihren Alltag bewältigen können sind innenstadtnahe Stadtteile bevorzugt (Kuhberg, Weststadt, Eselsberg, Stadtmitte, z.T. Wiblingen)
¯ Wohnraum für gemeinschaftliches Wohnen (Menschen mit geistiger Behinderung, ältere Menschen mit psychischer Erkrankung, Demenzkranke Menschen)
¯ Mehrere kleine Wohnungen in einem
eine m Gebäude erleichtern die Betreuung und
ermöglichen gemeinsame Aktivitäten von Menschen mit ähnlichen Problemlagen (Synergieeffekte auch für Dienste)
¯ Hausgemeinschaft und Nachbarschaft spielen eine wichtige Rolle
Die Gesprächspartner haben zum Teil einen ganz konkreten Bedarf genannt:
¯ Tannenhof: 10 Ein-Zimmer-Wohnungen für das Ambulant Betreute Wohnen;
für den stationären Bereich: 2 größere Wohnungen in normalen Häusern (320
bis 500 m²)
¯ Lebenshilfe: 10 kleine Wohnungen pro Jahr (3 bis 4 im Block / in der Nachbar-
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
34
schaft); eine Bedarfsabfrage für Ambulant Betreutes Wohnen hat ergeben: 30
bis 40 Personen haben Bedarf in den nächsten 15 Jahren
¯ Offene Beratung der Lebenshilfe: 15 bis 18 Anfragen pro Jahr bzgl. barrierefreier
Wohnung
¯ RehaVerein: seit 2 Jahren Suche nach einer Wohnung für eine Wohngemeinschaft für Ältere mit psychischen Erkrankungen; in den kommenden Jahren Bedarf für eine weitere Wohngemeinschaft
Was sind aus Sicht der Fachleute Hemmnisse bei der Wohnungssuche?
¯ Mengenproblem:
Von Seiten der Fachleute in der Sozialverwaltung und bei den freien Trägern besteht der Eindruck, dass zu wenige Wohnungen mit Belegungsrecht oder Vermittlungspriorität an Personen mit sozialen Schwierigkeiten verfügbar sind.
¯ Welche Rolle spielen die Mietobergrenzen?
Mietobergrenzen
Es fehlen Wohnungen im Bereich der Mietobergrenzen, gerade auch barrierefreie Wohnungen mit höherem Flächenbedarf. Flexibilität bei der Anmietung,
wenn die Miete um 10 bis 20 Prozent über der Obergrenze liegt beispielsweise
nach einer Sanierung (Umzug vermeiden).
¯ Deckelung der Kostenübernahme
Angesichts steigender Energiekosten und einem hohen Energieverbrauch in einfachen Wohnungen ist die Kostenübernahme zu klären.
¯ Wie kann man den freien Markt erschließen?
Bisher gelingt dies meistens – wenn überhaupt – über Makler. Kaution und Provision sind Hemmnisse für die Zielgruppe ebenso wie die fehlende Akzeptanz
der betroffenen Haushalte bzw. Unsicherheit bei privaten Vermietern. Ein
Hemmnis ist aber auch die fehlende Souveränität und Selbständigkeit der Betroffenen oder ein auffälliges Sozialverhalten. (Zielgruppe ist nicht "marktfähig")
Oft liegen die Mieten über den Mietobergrenzen.
¯ Wie kann man die Eigeninitiative der Betroffenen stärken?
Oft haben die betroffenen Personen ein geringes Selbstwertgefühl und sie sind
weniger mobil.
¯ Wie kann man einfachen Wohnraum sichern?
Der soziale Wohnungsbau existiert seit mehreren Jahren nicht mehr. Durch Abbruch und Neubau oder umfassende auch energetische Sanierungen verschwindet einfacher Wohnraum im unteren Preissegment ersatzlos.
¯ Wie kann man Genossenschaften mehr erschließen?
Für die betroffene Zielgruppe ist es eine hohe Hürde, Mitglied werden zu müssen, Anteile zu erwerben und teilweise zusätzlich noch eine Kaution zu zahlen.
¯ Persönliche Situation:
Situation Mietschulden, Schulden allgemein, Schufa-Auskunft,
Vergangenheit (z. B. Haft, Sucht).
Y:\687 WOHNRAUM ULM\L\20130325_BERICHTABGABE\KAP 3_20130325_HH_MIT_BES_WOHNBEDARF_ROT.DOCX
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
35
4 Fallstudien
Familie A: Mutter mit zwei Kindern
Bereich Asylbewerberleistungsgesetz / Flüchtlinge
Die Mutter mit zwei Kindern war sieben Jahre geduldet und konnte in dieser Zeit
keine Wohnung finden. Dies gelang erst ein Jahr nach Erhalt des Aufenthaltstitels,
insgesamt nach neun Jahren. Wohnungssuche abgeschlossen.
Persönliche Situation und Wohnsituation
¯ Die Mutter (54 Jahre alt) ist im April 2003 mit zwei Töchtern aus dem Herkunftsland geflohen und lebte seit dem in der Gemeinschaftsunterkunft in Ulm
(zunächst in einem Zimmer, später in zwei Zimmern).
¯ Im Juni 2003 wurde der Asylantrag abgelehnt. Seit April 2004 ist die Familie
geduldet. Nach einem weiteren Jahr Aufenthalt in der Gemeinschaftsunterkunft, konnte die Familie ab April 2005 eine eigene Wohnung suchen.
¯ Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche: Bei Duldung erhalten die Personen
keinen Wohnberechtigungsschein, dies erschwert den Zugang bei Wohnungsunternehmen. Eine Duldung ist für Vermieter eine unbekannte Größe, da die
Ausweise immer befristet ausgestellt werden. Auch Vorurteile aufgrund ihrer
Herkunft spielen eine Rolle.
¯ Nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland können Flüchtlinge eingeschränkte
Tätigkeiten aufnehmen. Die Mutter hat immer wieder gearbeitet (meistens auf
400-Euro-Basis).
¯ Seit März 2011 hat die Familie einen Aufenthaltstitel nach § 23a Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgewährung in Härtefällen). Sie haben damit eine Arbeitserlaubnis, erhalten Leistungen nach SGB II und einen Wohnberechtigungsschein.
Von Seiten der Mitarbeiterin in der Gemeinschaftsunterkunft wurde die Familie
aufgefordert, eine Wohnung zu suchen. In der Zwischenzeit ist die ältere Tochter ausgezogen.
¯ Die Mutter hat zunächst zwei Wohnungsangebote der UWS abgelehnt. Daraufhin wurde sie per Brief von Seiten der Stadt Ulm aufgefordert, einen zumutbaren Wohnraum anzunehmen, da ihr ansonsten das Nutzungsrecht für die Gemeinschaftsunterkunft entzogen würde.
¯ Seit Juni 2012 haben Mutter und Tochter eine Wohnung der UWS bezogen.
Leistungen und weitergehende Unterstützung
¯ Seit dem Aufenthalt in Deutschland erhielt die Familie Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (2003 bis 2011).
¯ Seit Erhalt des Aufenthaltstitels 2011 erhält sie Leistungen nach SGB II (bis eine
Arbeit aufgenommen wird, ggfs. aufstockende Leistungen).
Einkommen und Kosten für das Wohnen
¯ Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Haushaltsvorstand und Kinder ab 15 Jahren erhielten bis 31.07.2012 monatlich 40,90 Euro Taschengeld
(Kinder unter 15 Jahren 20,45 Euro) sowie Sachleistungen (Ernährung, Hygieneartikel, Kleidung) und Unterkunft.
¯ Kosten für die Gemeinschaftsunterkunft, zuletzt 315 Euro/Monat (bei zwei Personen), wurden ab März 2011 über das Jobcenter übernommen im Rahmen der
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
36
Kosten der Unterkunft nach SGB II.
¯ Bezogene Wohnung (2 Zimmer, 60 m²): 390 Euro Kaltmiete und 142 Euro Nebenkosten (finanziert nach SGB II).
Frau B: Alleinstehende Frau mit einer geistigen Behinderung
Bereich Eingliederungshilfe
Die alleinstehende Frau mit einer geistigen Behinderung lebt in einem stationären
Wohnheim, möchte in eine eigene Wohnung ausziehen und benötigt eine barrierefreie Wohnung. Wohnungssuche bisher ohne Erfolg.
Persönliche Situation und Wohnsituation
¯ Eine Frau ist (60 Jahre alt, 70 Prozent schwerbehindert) lebt seit fast drei Jahren
in einem Wohnheim. Bis dahin lebte sie bei Angehörigen. Aufgrund von Krankheitsfällen in der Familie war dies dann nicht mehr möglich. Sie arbeitet in der
Werkstatt für behinderte Menschen.
¯ Seit rund 1,5 bis 2 Jahren hat sie den dringenden Wunsch, aus dem Wohnheim
auszuziehen und selbstständig zu wohnen. Seitens der gesetzlichen Betreuerin
gibt es Bedenken, da sie eigensinnig ist, zum Teil sehr laut und unkontrolliert
werden kann. Dies sind typische Merkmale ihrer Behinderung. Die Frau selbst ist
aber auch willensstark und setzt sich für ihren Wunsch ein. Im Ambulant Betreuten Wohnen wäre eine sehr umfängliche Betreuung notwendig.
¯ Die Wohnungssuche wird durch die Kooperation zwischen dem Fallmanagement
der Eingliederungshilfe und der UWS unterstützt. Auch die Betreuerin hält Augen und Ohren auf.
¯ Frau B ist in Pflegestufe 1. Sie braucht eine barrierefreie Wohnung mit bodengleicher Dusche oder Badelifter. Sie möchte im Stadtteil bleiben, in ihrem gewohnten Umfeld, wo sie sich auskennt. Außerdem ist die Nähe zu einem ÖPNVAnschluss wichtig. Hilfreich für eine gelingende Integration ist eine tolerante
Nachbarschaft.
¯ Die Frau hat bereits zwei Wohnungsangebote erhalten (Mai und Juli 2012), die
sie allerdings abgelehnt hat. Die erste Wohnung lag nicht im passenden Stadtteil. Außerdem war das Badezimmer zu klein, um ggf. einen Badelifter einzubauen. Die zweite Wohnung lag in Nachbarschaft des Friedhofs, auf dem Verwandte von ihr liegen. Dies hätte eine psychische Belastung bedeutet. 2011
hatte die Ressourcenmanagerin ein Angebot in einem Betreuten Seniorenwohnen ausfindig gemacht. Der Träger hat aber abgesagt, da die Frau nicht in die
Bewohnerschaft gepasst hätte und eine Außenseiterin gewesen wäre.
Leistungen und weitergehende Unterstützung
¯ Eingliederungshilfe: Werkstatt für behinderte Menschen
¯ Hilfe zur Pflege (Pflegestufe 1)
¯ Gesetzliche Betreuung; Aufenthalt, Gesundheit, Vermögen, Behörden-, Postund Wohnungsangelegenheiten
Einkommen und Kosten für das Wohnen
¯ eigenes Einkommen (Vermietung, Werkstattlohn und Vermögen), sie ist seit
10/2011 Selbstzahlerin im Wohnheim(stationäres Wohnen ist vermögensabhän-
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
37
gig)
¯ Erwerbsunfähigkeitsrente: 624 Euro im Monat
¯ Pflegegeld
¯ Kosten Wohnheim: ca. 1.916 Euro im Monat
Frau C: Psychisch kranke Frau
Bereich Eingliederungshilfe
Psychisch kranke Frau, lebte einige Jahre in einem stationären Wohnheim und kann
jetzt, nach einem Jahr Wohnungssuche, in der geeigneten Wohnung ambulant
betreut werden.
Persönliche Situation und Wohnsituation
¯ Die psychisch kranke Frau (48 Jahre) lebte im Zeitraum November 2009 bis Oktober 2012 in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung in Ulm und besuchte dort
die Tagesstruktur für psychisch kranke Menschen. Sie ist an einer paranoiden
Schizophrenie erkrankt und hat Diabetes. Sie ist von ihrem Ehemann getrennt
lebend und hat vier Kinder, zu denen ein guter Kontakt besteht.
¯ Nach einiger Zeit im Wohnheim wollte sie wieder in einer eigenen Wohnung
mit Unterstützung leben. Seit Ende 2011 war sie daher auf Wohnungssuche.
Diese wurde zu Beginn durch die Drehscheibe Wohnen (Kooperation Rehaverein
und UWS) und anschließend durch die Kooperation zwischen dem Fallmanagement der Eingliederungshilfe und der UWS unterstützt. Den gesamten Prozess
begleitet seit Juni 2010 eine gesetzliche Betreuerin.
¯ Auf dem freien Wohnungsmarkt ist es schwierig eine bezahlbare, barrierearme
Wohnung zu finden. Auch die psychische Erkrankung erschwert eine Wohnungssuche.
¯ Sie suchte eine Wohnung, die möglichst barrierearm und in einem bestimmten
Ulmer Stadtteil liegt, um den Kontakt zu ihren Kindern weiter gut halten zu
können. Aufgrund der schwachen körperlichen Belastbarkeit war auch eine gute
Anbindung an den ÖPNV wichtig.
¯ Seit Mitte November 2012 lebt sie in einer eigenen Wohnung. Es ist eine kleine
2-Zimmer-Wohnung (36 m²) der UWS im gewünschten Stadtteil. Die Wohnung
befindet sich im 4. Obergeschoss, was nicht ganz optimal ist, allerdings freut sie
sich sehr über die eigene Wohnung und ist glücklich. Das soziale Umfeld der
Wohnung ist gut.
¯ Die Frau erhält weiterhin Unterstützung im Rahmen eines Ambulant Betreuten
Wohnens durch die Eingliederungshilfe. Zielsetzungen hierbei sind, dass sie sich
in der neuen Wohnsituation zurechtfindet, die Teilhabe gesichert ist und soziale
Kontakte aufgebaut werden, die Organisation einer geeigneten Tages- und Freizeitstruktur sowie der Erhalt der Mobilität und der Gesundheit.
Leistungen und weitergehende Unterstützung vor dem Umzug in die eigene Wohnung
¯ Eingliederungshilfe in Form von stationärem Wohnen und Hilfe zum Lebensunterhalt (Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Bekleidung, pädagogische Betreuung, Tagesstruktur)
¯ Gesetzliche Betreuung (u.a. Gesundheit, Behörden, Aufenthalt, etc.)
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38
Leistungen und weitergehende Unterstützung nach dem Umzug in die eigene
Wohnung
¯ Eingliederungshilfe in Form von Ambulant Betreutem Wohnen, mit häufigen
Kontaktzeiten
¯ Pflegedienst täglich (Diabeteserkrankung)
¯ Gesetzliche Betreuung (s.o.)
Einkommen und Kosten für das Wohnen
¯
¯
¯
¯
-
Kein eigenes Einkommen
Kaltmiete: 208 Euro, Heiz- und Nebenkosten 100 Euro
Es wurden Leistungen im Rahmen des ALG II beantragt.
Kostenvergleich pro Monat (inkl. Tagesstruktur und Leistungen des Lebensunterhalts):
stationäre Unterbringung: ca. 2.900 Euro
ambulante Betreuung: ca. 2.650 Euro
Herr D: Wohnsitzloser junger Mann
Bereich Kinder – und Jugendhilfe / Mobile Jugendarbeit
Junger Mann, ohne festen Wohnsitz, derzeit in Beratung durch die Mobile Jugendarbeit. Wohnungsproblem noch nicht gelöst.
Persönliche Situation und Wohnsituation
¯ Es handelt sich um einen 23-jährigen Mann. Als Jugendlicher hat er eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme absolviert. Dann hat er eine Ausbildung
zur Fachkraft für Lagerlogistik begonnen, diese allerdings im 2. Lehrjahr abgebrochen. Er ist psychisch auffällig (Depressionen) und Drogenkonsument.
¯ Im Januar 2012 hat er die Anlaufstelle der Mobilen Jugendarbeit Mitte/Ost aufgesucht. Zu dem Zeitpunkt war er mindestens schon vier Monate ohne festen
Wohnsitz. Zuvor war er zeitweise bei Freunden gemeldet und untergekommen.
Zur Herkunftsfamilie besteht schon lange kein Kontakt mehr.
¯ Kurzfristig konnte Herr D im Übergangswohnheim unterkommen. Da er gegen
Regeln verstoßen hat, musste er dieses nach 4 Wochen wieder verlassen. Dann
konnte ein Zimmer auf dem freien Markt gefunden werden. Aufgrund von seiner Perspektivlosigkeit und der fehlenden Alltagsstruktur wurde ihm nach vier
Wochen fristlos gekündigt. Jetzt ist er wieder bei Freunden untergekommen.
¯ Für Personen mit derart multiplen Problemlagen und instabilen Verhältnissen
müsste es ein Wohnungsangebot in Verbindung mit einer intensiven, täglichen
Betreuung geben. Bestehende Angebote wie das Übernachtungswohnheim des
DRK können von der Zielgruppe der jungen Menschen nicht genutzt werden, da
dort ein ganz anderes Klientel unterkommt (ältere Langzeitwohnungslose). Das
Wohnen ist ein wichtiger Faktor, damit sich diese Personen stabilisieren und
beispielsweise auch einen Arbeitsplatz finden können.
Leistungen und weitergehende Unterstützung
¯ Mobile Jugendarbeit: Grundversorgung, Kleiderkammer, Beratung zur Lebenslage (u.a. bzgl. Drogenkonsum), Unterstützung bei Behördengängen und Gesundheitsversorgung, Unterstützung bei der Wohnungssuche (Wohnberechtigungs-
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39
schein beantragen, bei UWS bewerben, Anzeigen auf dem freien Markt sichten,
Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen ca. 5-10 Mal), Motivation zur Veränderung, Eingliederung in Tages- und Alltagsstruktur.
¯ Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (während der Zeit ohne festen
Wohnsitz in Tagessätzen)
Einkommen und Kosten für das Wohnen
¯ Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II: 374 Euro / Monat
Kosten der Unterkunft: 1 Monat im Übergangswohnheim ca. 150 Euro, 1 Monat
Miete für 1-Zimmerappartment
Familie E: Trennungsfamilie
Bereich Kinder- und Jugendhilfe
Die Eltern sind seit 2007 getrennt, die drei Kinder haben zunächst bei der Mutter
gelebt, wollten 2011 dann zum Vater ziehen. Erfolg bei der Wohnungssuche nach
über einem Jahr.
Persönliche Situation und Wohnsituation
¯ Es handelt sich um eine Familie mit drei Kindern (10, 13 und 15 Jahre alt).
¯ Die Eltern haben sich 2007 getrennt. Die Kinder sind bei der Mutter in der 3Zimmerwohnung in einem Ulmer Stadtteil geblieben, der Vater ist in eine 1Zimmerwohnung in der Stadtmitte gezogen. Der Vater hatte von Beginn an den
Wunsch, dass die Kinder bei ihm leben. Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht, der Vater hat jedoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder.
¯ Im Sommer 2011 haben die Kinder den Wunsch geäußert, dass sie zum Vater
ziehen wollen. Im November des Jahres sind die Kinder in die 1Zimmerwohnung des Vaters eingezogen. Seitdem sucht der Vater nach einer 3bis 4-Zimmerwohnung für sich und die Kinder.
¯ Der Vater hat zunächst keinen Wohnberechtigungsschein erhalten, da die Kinder bislang bei der Mutter gewohnt haben. Dies erfolgte erst nach einer Stellungnahme der Jugendhilfe im Januar 2012. Außerdem hat die Mitarbeiterin der
Jugendhilfe einen schriftlichen Bericht an die UWS geschickt, in dem die Dringlichkeit für neuen Wohnraum beschrieben und begründet ist. Außerdem sollten
die Kinder durch einen Umzug nach Möglichkeit die Schule nicht wechseln
müssen und die räumliche Nähe zur Mutter sollte weiter gegeben sein.
¯ Im Februar 2012 kam die Rückmeldung der UWS, dass der Fall vorrangig behandelt werden solle. Parallel hat die Familienhelferin zusammen mit dem Vater
auch auf dem freien Markt nach einer passenden Wohnung gesucht - vergeblich. Zum 1.11.2012 kann der Vater mit den Kindern in eine 4-Zimmerwohnung
der UWS in der Stadtmitte ziehen.
Leistungen und weitergehende Unterstützung
Kinder- und Jugendhilfe:
¯ Seit 2007 sozialpädagogische Familienhilfen (derzeit 2 Termine / Woche) mit
folgenden Zielen: Kinder fördern, im Übergang Schule – Beruf unterstützen,
Umgangsregelungen zu getrennt lebendem Elternteil klären und unterstützen,
Vater bei der Erziehung unterstützen.
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40
¯ Zeitweise Kostenübernahme des Kindergarten-Ganztagesplatzes für das jüngste
Kind und des Schülerhortplatzes für das mittlere Kind
¯ Die sehr beengten Wohnverhältnisse haben zu zusätzlichen Belastungen und
Spannungen in der Familie geführt. Die Kinder konnten keine Besucher/Freunde
empfangen, sie mussten immer raus gehen (reine Gehstruktur). In der neuen
Wohnung wird es Rückzugsmöglichkeiten geben, jedes Kind hat einen Arbeitsplatz, sodass zu erwarten ist, dass weniger Anspannungen und Reibereien entstehen und die Familie sich weiter stabilisieren kann.
Einkommen und Kosten für das Wohnen
¯ Der Vater ist branchenfremd als Fabrikarbeiter am Band tätig. Er ist eigentlich
Ingenieur, hat lange Zeit mit der Familie im Ausland gelebt und dann in Ulm
keine Tätigkeit in seinem Beruf gefunden.
¯ Die Kosten für das Wohnen werden aus dem eigenen Einkommen bestritten.
Herr F: zurzeit stationär untergebracht
Bereich Hilfe zur Pflege
Herr F ist stationär untergebracht, da keine passende barrierefreie Wohnung verfügbar ist. Eine ambulante Betreuung wäre jedoch möglich. Wohnung auf dem
freien Markt nach knapp zwei Jahren in Aussicht.
Persönliche Situation/Lebenslage
¯ Herr F ist 58 Jahre alt, aufgrund eines Autounfalls in jungen Jahren ist er seitdem querschnittsgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen. Außerdem kann
er sich sprachlich nur sehr unverständlich ausdrücken.
¯ Seine Geschwister kümmern sich um ihn.
¯ Bis zu einem Sturz im Jahr 2010 hat Herr F selbstständig gewohnt. Dann wurde
er in einem Altenheim aufgenommen.
¯ Die Wohnsituation im Heim ist für ihn keine Lösung, er fühlt sich nicht wohl
und verhält sich aggressiv gegenüber dem Pflegepersonal. Ein Psychiater wurde
für eine Diagnose eingeschaltet, da überlegt wurde, ob eine Unterbringung in
einer psychiatrischen Einrichtung in Frage kommt. Dies wäre jedoch eine negative Entwicklung gewesen.
¯ Im Oktober 2012 ist hatte die Person Aussicht auf eine Wohnung im ambulant
betreuten Wohnen einer Wohnungsgesellschaft in Ulm.
Leistungen und weitergehende Unterstützung
¯ Seit dem Autounfall in Pflegestufe 1, nach dem Sturz 2010 Einstufung in Pflegestufe 2 und Unterbringung im Heim.
¯ 2012 erfolgte eine Rückstufung auf die Pflegestufe 1 und daraufhin die Einschaltung des Fallmanagements (Hilfe zur Pflege / Altenhilfe) zur Überprüfung
der aktuellen Wohnsituation / Heimunterbringung.
¯ Fallmanagement Hilfe zur Pflege / Altenpflege schaltete das Gesundheitsamt ein
zur Prüfung, ob Herr F ambulant wohnen kann; dies wurde bestätigt.
¯ Das Fallmanagement der Eingliederungshilfe hat Herrn F daraufhin auf die Liste
der USW gesetzt, gleichzeitig hat Herr F eine Mitbewohnerin aus dem Heim
kennengelernt, die ihm bei der Wohnungssuche behilflich ist.
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41
¯ Momentan unterstützt das Fallmanagement Hilfe zur Pflege / Altenhilfe bei der
Suche nach Möbeln. Der Zeitaufwand des Fallmanagement umfasste bisher vier
Hausbesuche und eine Vielzahl an Telefonaten beispielsweise mit dem Gesundheitsamt, der Hausärztin und den Angehörigen.
Einkommen und Kosten für das Wohnen
¯ Die Person erhält monatlich eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 969,01 Euro
¯ Heimunterbringung: Die Stadt hat monatliche Kosten von 820 bis 840 Euro im
Rahmen der Hilfe zur Pflege (vollstationär).
¯ Kosten der Unterkunft für die in Aussicht gestellte Wohnung: Kaltmiete 470
Euro + Nebenkosten 125 Euro + Betreuungspauschale 48 Euro = 643 Euro (Mietobergrenze: 570 Euro); Kosten der Unterkunft liegen über der Mietobergrenze;
Ausnahmeregelung, da die Ausgaben für die Stadt deutlich geringer sind als bei
einer Heimunterbringung. Herr F hätte einen monatlichen Grundsicherungsanspruch von 111,57 Euro (Grundsicherung bei Erwerbsminderung).
Frau G: ältere Frau ohne Rente
Bereich Altenhilfe / Sozialer Dienst für Ältere
Frau G, 81 Jahre alt, bezieht keine Rente und kann nach dem Tod der Schwester die
Miete nicht mehr bezahlen. Es wird eine kleinere Wohnung im Bereich der Mietobergrenze gesucht.
Persönliche Situation/Lebenslage
¯ Frau G ist 81 Jahre alt und lebte mit der Schwester in einer gemeinsamen Wohnung bis diese im Juni 2012 starb. Seitdem lebt sie alleine in der nun zu teuren
und zu großen Wohnung (140 m² / 800 Euro).
¯ Durch den Tod der Schwester entstand eine finanzielle Notlage, die eine Veränderung der Wohnung erforderlich macht. Gleichzeitig muss der Schicksalsschlag
emotional verarbeitet werden. Da sie ein stabiles soziales Umfeld hat, erfährt sie
von dort Hilfe.
¯ Trotz ihres Alters ist Frau G psychisch und größtenteils physisch fit. Aufgrund
einfacher Alterserkrankungen ist sie geringfügig in ihrer Mobilität eingeschränkt, jedoch nicht pflegebedürftig.
¯ Frau G war früher selbstständig und zahlte nur wenig in die private Rentenversicherung ein. Ihre kleine Rente und auch eigene Ersparnisse sind mittlerweile
aufgebraucht, Frau G ist somit von Altersarmut betroffen und bezieht seit 2005
Grundsicherung im Alter.
¯ Gesucht wird eine altersgerechte Wohnung, die die Mietobergrenze nicht überschreitet. Frau G wohnt seit vielen Jahrzehnten in der Innenstadt. Da es für einen Menschen in ihrem Alter wichtig ist, das soziale Umfeld und das Wohnumfeld möglichst beizubehalten, ist die Wohnungssuche auf die Innenstadt begrenzt.
Leistungen und weitergehende Unterstützung
¯ Der Beratungsbedarf entstand erst mit dem Tod der Schwester, seit diesem erfolgten zwei Hausbesuche.
¯ Arbeitsauftrag des Sozialen Dienst für Ältere ist in diesem Fall eine Stellung-
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42
nahme gegenüber dem Sozialamt bezüglich der Überschreitung der Mietobergrenze zu verfassen und eine Verlängerung der Übernahme der erhöhten Kaltmiete inklusive Heizungs- und Betriebskosten, in diesem Fall für sechs Monate,
zu erlangen.
¯ Außerdem wird Frau G bei der Wohnungssuche unterstützt. Dazu wurde Kontakt mit der UWS aufgenommen und Frau G auf die Warteliste gesetzt. Da die
Wohnungssuche aber auf die Innenstadt begrenzt ist und die Wohnung zusätzlich altersgerecht sein soll, kommen lediglich zwei Objekte in Frage. Somit muss
regelmäßig bei der UWS angefragt werden.
Einkommen und Kosten für das Wohnen
¯ Frau G erhält momentan Grundsicherung im Alter in der Höhe von 374 Euro.
Die aktuellen Mietkosten (inkl. Nebenkosten) betragen 807Euro und befinden
sich über der Mietobergrenze von 413 Euro. Somit ergibt sich eine momentane
erhöhte Grundsicherungsleistung von 1181 Euro anstatt 787 Euro.
Herr H: nach Trennung Wohnungsprobleme
Bereich Wohnraumsicherung
Herr H bekommt Grundsicherung im Alter, nach Trennung von der Partnerin entstanden Wohnungsprobleme. Erfolgreiche Wohnungssuche nach über einem Jahr.
Persönliche Situation und Wohnsituation
¯ Der Rentner war nach der Trennung von der Partnerin zunächst wohnungslos
und war dann für drei Monate in der Kurzzeitunterbringung der Stadt Ulm untergebracht. Seit März 2011 lebte er in einem möblierten Einfachstwohnraum
mit sehr hohen Nebenkosten als Übergangslösung. Es handelte sich um ein kleines Zimmer (ca. 8 m²), in dem es keinen Platz für eine Kochgelegenheit gab. Das
Zimmer hatte nur ein Oberlicht, das nur geklappt werden konnte. Die Sanitärbereiche befanden sich am Ende des Flurs. Die Alternativen waren entweder das
Übernachtungsheim oder die stationäre Unterbringung.
¯ Er ist ausländischer Herkunft. Unter seinen Landsleuten ist er sozial eingebunden. Während der Zeit in der Kurzzeitunterbringung bestand aber die Gefahr der
Verwahrlosung. Um dem zu begegnen, wurde organisiert, dass die Hauswirtin in
der Anschlussunterbringung hauswirtschaftliche Hilfen übernommen hat (50
Euro/Monat). Mit der deutschen Sprache tut er sich schwer. Er war nicht in der
Lage, sich selbst um einen passenden Wohnraum zu bemühen insbesondere wegen Sprachschwierigkeiten.
¯ Gesundheitlich hat er zunehmend Schwierigkeiten mit dem Gehen, insbesondere beim Treppensteigen. Er suchte eine altersgerechte 1- bis 2-Zimmerwohnung
mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr am besten im Bereich
Stadtmitte/Ost. Wichtig ist ein sozial stimmiges, ruhiges Umfeld.
¯ Er suchte seit Dezember 2010 eine passende Wohnung. Es erschien sinnvoll, auf
eine städtische Seniorenwohnung zu warten. Seit 1. April 2012 hat er eine Seniorenwohnung der UWS mit 1,5 Zimmern. Seit Juli 2012 bekommt er ein Mal
wöchentlich hauswirtschaftliche Hilfe aus seinem sozialen Umfeld im Rahmen
der Nachbarschaftshilfe.
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Leistungen und weitergehende Unterstützung
¯ Grundsicherung im Alter
¯ Flankierende Maßnahmen, für die derzeit aber noch keine Unterstützungsangebote bei der Stadt Ulm vorhanden sind: Zwischenlösung für Wohnen, Wohnungsantrag an UWS, beratende Begleitung des Umzugs, Installierung weiterführender Hilfen (hauswirtschaftliche Unterstützung, soziale Anbindung), Verknüpfung mit dem professionellen Hilfesystem: Sozialer Dienst für Ältere, Einrichtung eines ehrenamtlichen Betreuers.
¯ Unterstützung und Beratung durch den Sozialen Dienst für Ältere: Hilfeplanung, gesundheitliche Situation, Ziel: ambulante Hilfe möglichst lange aufrecht
erhalten
Einkommen und Kosten für das Wohnen
¯ kleine Rente (502 Euro, Stand 2010)
¯ Grundsicherung im Alter: Kosten der Unterkunft, hauswirtschaftliche Hilfe/Nachbarschaftshilfe
¯ Kosten der Unterkunft: Übergangslösung hatte erhöhte Nebenkosten, Seniorenwohnung im Bereich der Mietobergrenze.
Frau I: ALG II-Empfängerin
Bereich Wohnraumsicherung
Frau I bekommt ALG II, seit dem Auszug der Kinder ist die Wohnung zu groß und
liegt über der Mietobergrenze. Die Problemsituation ist noch nicht überwunden.
Persönliche Situation und Wohnsituation
¯ Es handelt sich um eine alleinlebende 55-jährige Frau. Sie hat eine psychische
Erkrankung, war Anfang 2012 deshalb in einer psychiatrischen Klinik. Ihr Arbeitsplatz wurde inzwischen gekündigt. Die Kinder sind 2003 bzw. 2009 ausgezogen.
¯ Seit 2009 ist die Wohnung für sie alleine zu groß und zu teuer. Sie wohnt seit
2002 in einer 3-Zimmerwohnung. Die Wohnung wird mit Elektroöfen geheizt.
¯ Die Frau hat lange nicht verstanden, warum sie eine günstigere benötigt, da sie
monatlich 415 Euro Miete zahlt und das im Bereich der Mietobergrenze liege.
Darin sind aber die Heizkosten noch nicht enthalten.
¯ Sie hat keinen Überblick über ihr Einkommen. Durch die psychische Erkrankung
ist sie in ihrem Auftreten unsicher. Diese Punkte erschweren, dass sie gegenüber
einem Vermieter zuverlässig und souverän auftreten kann.
Leistungen und weitergehende Unterstützung
¯ Schon während ihrer beruflichen Tätigkeit hat Frau I ergänzende Leistungen
(ALG II) erhalten. Seit ihrer Erkrankung erhält sie Krankengeld (Juni 2012).
¯ Unterstützung / Beratung durch den Bereich Wohnraumsicherung: Klärung mit
dem Jobcenter bzgl. Bescheid, notwendiger Unterlagen zur Berechnung der Unterkunftskosten, Rückforderung
Einkommen und Kosten für das Wohnen
¯ Derzeit erhält sie monatlich 460,50 Euro Krankengeld, das als Einkommen kom-
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
44
plett angerechnet wird. Abzüglich des Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhaltes von 374 Euro bleiben 56,50 Euro Einkommen, die bei den Kosten der
Unterkunft angerechnet werden.
¯ Derzeitige monatliche Wohnkosten: 390 Euro Kaltmiete und 25 Euro Betriebskosten; dazu kommen jährliche Kosten für Gas 515 Euro und Strom 761 Euro.
Da mit Elektroöfen geheizt werden muss, müssen die monatlichen Heizkosten
daraus berechnet werden. Die anerkannten Bedarfe für Unterkunft und Heizung
betragen derzeit 372,76 Euro.
¯ Über ALG II werden derzeit 316,26 Euro monatlich übernommen (372,76 Euro
abzüglich 56,50 Euro), wobei der Heizkostenanteil noch berechnet werden muss.
Die Person hat Anspruch auf die Übernahme von Kosten der Unterkunft in Höhe
von 297 Euro Kaltmiete und rund 130 Euro Betriebs- und Heizkosten.
Familie J: Alleinerziehende Mutter
Bereich Wohnraumsicherung / ALG II
Die alleinerziehende Mutter von fünf Kindern lebt in einer 3-Zimmerwohnung mit
sehr hohen Nebenkosten. Bisher wurde keine geeignete Wohnung gefunden.
Persönliche Situation und Wohnsituation
¯ Die 38-jährige alleinerziehende Mutter von fünf Kindern (4 bis 14 Jahre) ist italienischer Herkunft mit deutschem Pass.
¯ Sie lebt mit ihren Kindern in einer 3-Zimmerwohnung. Zwei der Kinder sind
derzeit in einer betreuten Einrichtung untergebracht und in den Ferien oder
teilweise am Wochenende zu Hause. Die Wohnung ist für die Familie sehr beengt, die Mutter schläft im Wohnzimmer, die größeren Kinder benötigen mehr
Platz auch wegen der Schule (Arbeitsplatz). Die Nebenkosten sind aufgrund des
schlechten energetischen Zustands des Gebäudes sehr hoch. Gesucht wird eine
4- bis 5-Zimmerwohnung im Rahmen der Mietobergrenze (vier Personen).
¯ Die Wohnungssuche läuft seit Februar 2009. Die Frau hat sich bei der UWS (aktueller Vermieter) und anderen Wohnungsgesellschaften beworben.
¯ Die Familienverhältnisse sind schwierig, die Kinder stammen von verschiedenen
Partnern. Ihr letzter Partner beging Suizid.
¯ Sie ist seit Jahren nicht mehr beruflich tätig und von sozialen Hilfen abhängig.
Sie hat immer wieder finanzielle Schwierigkeiten in Form von Miet- oder Energieschulden. Daraus resultierten schon mehrere Kündigungen, die durch Unterstützung der Abteilung Wohnraumsicherung abgewendet werden konnten. Sie
erhielt ein Darlehen von der Stadt. Die Rückzahlung läuft noch (monatlicher Abzug von Leistungen).
¯ Sie ist sehr bemüht, ihre Probleme in den Griff zu bekommen. Trotzdem ist sie
mit den Kindern oft überfordert. Die Familie bekommt seit mindestens fünf Jahren Unterstützung durch eine sozialpädagogische Familienhilfe.
Leistungen und weitergehende Unterstützung
¯
¯
¯
¯
Kinder- und Jugendhilfe: sozialpädagogische Familienhilfe
Arbeitslosengeld II
Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderwohngeld
Unterstützung durch den Bereich Wohnraumsicherung, um Kündigung abzu-
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
45
wenden und Mietschulden in den Griff zu bekommen
Kosten für das Wohnen
¯ Kaltmiete: 419 Euro, Heiz- und Nebenkosten: 330 Euro
Herr K: nach Haftentlassung in Übergangswohneinrichtung
Bereich Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
Herr K wohnt nach Haftentlassung in einem befristeten Wohnverhältnis mit ambulanter Betreuung und hat hohe Schulden.
Persönliche Situation/Lebenslage
¯ Herr K ist unter 21 Jahre alt, die Kindheit ist von einer langjährigen Heimkarriere
gezeichnet. Nach einer Haftzeit von 1 ½ bis 2 Jahren befindet sich Herr K derzeit in einigermaßen gefestigten Umständen.
¯ Herr K macht eine Ausbildung. Diese wurde im Sommer 2012 kurzzeitig unterbrochen, jedoch im Herbst mit einer veränderten Vergütung wieder aufgenommen.
¯ Herr K hat Alkoholprobleme und schon eine Therapie und Entwöhnungsbehandlung in Anspruch genommen. In Krisensituationen verstärkt sich der Alkoholkonsum oftmals, was sich sodann negativ auf die finanzielle Situation auswirkt.
Derzeit hat er zwischen 6.000 und 7.000 Euro Schulden. Aufgrund des geringen
Lehrlingsgehalts ist eine Stundung der Schulden nicht möglich.
¯ Seit März 2012 wohnt Herr K in einer 1-Zimmer-Wohnung der UWS, es handelt
sich hierbei um ein befristetes Mietverhältnis, das im Herbst 2013 endet.
¯ Allgemein ist das Auftreten von Herrn K sehr positiv, er ist zuverlässig in der
Absprache, aufgeschlossen und höflich und hat ein ordentliches Erscheinungsbild.
Leistungen und weitergehende Unterstützung
¯ Die Beratung begann im August 2011 und umfasst drei Bereiche: die Wohnungssuche, die Geldverwaltung und die Unterstützung in Krisenlagen. Da
Herr K ambulant betreut wird, erfolgen immer wieder Hausbesuche, die jedoch
keinen großen Zeitaufwand erfordern.
¯ Bezüglich der Wohnungssuche wird eine 1- bis 2-Zimmer-Wohnung gesucht,
aufgrund des geringen Einkommens und der Vorbestrafung gestaltet sich die
Suche auf dem freien Wohnungsmarkt jedoch als schwierig. Deswegen werden
gleichzeitig Verhandlungen mit der UWS zur Verlängerung des Mietvertrages bis
zur Beendigung oder dem Abbruch der Ausbildung angestrebt.
¯ Die Geldverwaltung betrifft die Schuldentilgung mit Überlegungen zur Umschuldung, der Erfassung der Gesamtschulden und das Anschreiben der Gläubiger. Bis zum Herbst 2012 gehörte dazu auch die regelmäßige Überweisung der
Verbindlichkeiten, aktuell wird das Konto von Herrn K jedoch nicht mehr von
der Straffälligen- und Bewährungshilfe verwaltet.
Einkommen und Kosten für das Wohnen
¯ Bis zum 01.09.2012 erhielt Herr K 273 Euro Lehrlingsgehalt, 353 Euro Berufsausbildungsbeihilfe und 184 Euro Kindergeld (insgesamt 810 Euro). Durch die
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Veränderung des Ausbildungsvertrages erhält er nun ein höheres Lehrlingsgehalt und dadurch weniger Berufsausbildungsbeihilfe.
¯ Die Kaltmiete inklusive Heizungs- und Betriebskosten beträgt 329,90 Euro.
Y:\687 WOHNRAUM ULM\L\20130325_BERICHTABGABE\KAP 4_20130325_FALLSTUDIEN_OHNE NUMMERIERUNG.DOCX
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687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
5 Wohnungsangebot in Ulm
5.1 Übersicht Mietwohnungsmarkt
Zum Jahresende 2010 wurde die Zahl der Mietwohnungen in Ulm in der Wohnungsdebatte auf 28.529 geschätzt.
Mietwohnungsmarkt der Stadt Ulm Stand: 31.12.2010
Wohnungsgröße
4-ZKB
und
mehr
Vermieter
Wohnungen
insgesamt
Anteil
in %
öffentlich
geförderte
Wohnungen
Anteil
in %
1ZKB
Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH (UWS)
6.825
23,92
1.531
67,09
653
ulmer heimstätte eG (uh)
2.406
8,43
258
11,31
87
699
1.397
223
Studentenwerk
1.233
4,32
1.233
-
-
-
ca. 1.150
4,03
258
11,31
-
-
-
-
601
2,11
-
-
10
282
273
36
ca.400
1,40
-
-
-
-
-
-
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
369
1,29
-
-
-
107
158
104
Landes-Bau-Genossenschaft
(LBG)
345
1,21
9
0,39
24
68
208
45
Genossenschaft für Wohnungsbau Oberland eG (GWO)
275
0,96
-
-
-
42
212
21
Bau- und Siedlungsgenossenschaft Aufbau eG (BSG Aufbau)
208
0,73
34
1,49
6
73
85
44
Conrad Keifl GmbH + Co KG
(Keifl)
135
0,47
-
-
8
60
56
11
Siedlungswerk GmbH
87
0,30
21
0,92
-
10
59
18
Kommunaler Versorgungsverband
Baden-Württemberg
(KVBW)
82
0,29
-
-
-
32
38
12
Realgrund AG
57
0,20
-
-
4
36
14
3
Ackermann-Gemeinde
48
0,17
49
2,15
-
15
31
2
Kreisbaugesellschaft
8
0,03
11
0,48
-
-
4
4
private Eigentümer
ca. 14.300
50,12
111
4,86
-
-
-
-
28.529
100,00
2.282
LBBW Immobilien GmbH/ Eisenbahnsiedlungsgesellschaft
Stuttgart mbH
FLÜWO Bauen Wohnen eG
Gagfah
Gesamt
Einwohnerzahl: 117.734 (Stand 2010)
Daten: Stadt Ulm: Wohnungsdebatte 2011. S. 13ff
2ZKB
3ZKB
2.294 2.962
100,00 2.025 3.718 5.497
916
1.439
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48
Neue Zahlen in Zukunft mit dem Zensus 2011
2011
Amtliche Daten zum Anteil der Mietwohnungen in Ulm liegen nicht vor. Zur Abschätzung der Struktur der Mietwohnungen wurde in der Wohnungsdebatte der
Landesdurchschnitt von 51 Prozent Mietwohnungen und 49 Prozent Eigentumswohnungen für die Stadt Ulm übernommen. Vermutlich liegt die Zahl der Mietwohnungen in Ulm höher, da erfahrungsgemäß die Eigentumsquoten im ländlichen Raum höher und in Städten über 100 Tsd. Einwohner niedriger sind. Die Zahl
der privaten Eigentümer von Mietwohnungen ist in der vorstehenden Liste der
Wohnungsdebatte 2011 demnach auch eine Schätzung. Mit dem aktuellen Zensus
werden vermutlich Mitte 2013 genauere Zahlen vorliegen.
5.2 Wohnungen der UWS
UWS und ulmer heimstätte größte Mietwohnungsanbieter
Von den institutionellen Mietwohnungsanbietern sind die Ulmer Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft mbH (UWS) mit 6.825 Wohnungen und die ulmer heimstätte
eG (uh) mit 2.406 Wohnungen die größten. In Ulm gibt es mit den Wohnungen der
UWS auch einen relativ hohen Anteil an kommunalen Wohnungen am Wohnungsbestand (Miete und Eigentum), zum Vergleich: Ulm 12 Prozent; Stuttgart
1
6 Prozent; Freiburg i. B. 8 Prozent; Mannheim und Heidelberg 10 Prozent.
Abnehmende Zahl öffentlich geförderter Mietwohnungen
2.282 öffentlich geförderte Mietwohnungen gab es 2011 in Ulm (geschätzte
2
8 Prozent der Mietwohnungen). In diesen lebten Ende 2010 ca. 5 300 Personen .
Für das Jahr 2015 wird eine Anzahl von 1.969 öffentlich geförderten Wohnungen
3
erwartet , ein Rückgang von 313 Wohnungen im Zeitraum von 2010 bis 2015.
UWS: Weniger als ein Viertel öffentlich gefördert
67 Prozent der öffentlich geförderten Mietwohnungen in der Stadt Ulm waren im
Besitz von UWS. Der ulmer heimstättte und der LBBW/Eisenbahnsiedlungsgesellschaft gehören je weitere 11 Prozent. Von den Wohnungen der UWS sind 22 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen.
Mieten der UWS im Schnitt 0,90
0,90 bis 1,46 Euro pro m² unter dem Durchschnitt
Die Durchschnittsmiete für die freifinanzierten Wohnungen betrug bei der UWS im
Jahr 2011 4,95 Euro pro m², für die geförderten Wohnungen 11 Prozent weniger
4,40 Euro pro m². Nach dem aktuellen Mietspiegel liegt die Durchschnittsmiete in
4
der Stadt Ulm insgesamt bei 5,86 Euro pro m² .
Konzentrationen in einzelnen Stadtteilen
Die Mehrzahl der öffentlich geförderten Wohnungen der UWS befindet sich im
Stadtteil Wiblingen, freifinanzierte Wohnungen überwiegend am Eselsberg, in Böfingen und in der Weststadt.
1
L-Bank: Wohnungsmarktbeobachtung 2011, S. 46
Stadt Ulm: Wohnungsdebatte 2011. Sitzung des Gemeinderates am 11. Mai 2011, S. 17.
3
Ebd.
4
Mietspiegel 2012, Ulm, Neu-Ulm. O.o, S. 5.
2
49
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
Wohnungsbestand der UWS nach Stadtteil und Finanzierung 31.12.2011
1600
1400
1383
1216
1093
1200
1000
880
709
800
600
479
400
200
224
215
109
92
196
71
100
3
0
Eselsberg
Böfingen
Weststadt
freifinanziert (n=5.176)
Wiblingen
Stadtmitte
Söflingen
Sonstige
öffentlich gefördert (n=1.594)
Weeber+Partner 2013; Daten: UWS 2011
Überwiegend DreiDrei- und ZweiZwei-ZimmerZimmer -Wohnungen
Von den Wohnungen der UWS sowie der ulmer heimstätte sind ca. 80 Prozent
Drei- und Zwei-Zimmer-Wohnungen.
Größe der Wohnungen der UWS und ulmer heimstätte Stand 2010
100%
13%
9%
4 und mehr Zimmer
80%
60%
43%
58%
40%
3 Zimmer
2 Zimmer
34%
20%
29%
1 Zimmer
0%
10%
UWS
4%
uh
Weeber+Partner 2013; Daten: Stadt Ulm: Wohnungsdebatte 2011. S. 13ff
Wenige öffentlich geförderte EinEin-ZimmerZimmer -Wohnungen
Ein-Zimmer-Wohnungen sind mit 10 Prozent bei der UWS stärker vertreten, bei
der ulmer heimstätte machen sie nur 4 Prozent aus. Bei den öffentlich geförderten
Wohnungen gibt es insgesamt nur sehr wenige Wohnungen mit einem Zimmer
(2 Prozent). Dagegen haben 80 Prozent der öffentlich geförderten Wohnungen drei
oder mehr Zimmer.
ulmer heimstätte mehr größere Wohnungen
Die öffentlich geförderten Wohnungen der ulmer heimstätte sind eher größer als
der Durchschnitt der Wohnungen der ulmer heimstätte.
50
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
Größe der öffentlich geförderten Wohnungen und des
Gesamtbestandes der ulmer heimstätte
100%
9%
4 und mehr
Zimmer
19%
80%
3 Zimmer
58%
60%
60%
2 Zimmer
40%
20%
29%
1 Zimmer
18%
4%
0%
Gesamtbestand (n=2.404)
2%
öffentlich gefördert (n=251)
Weeber+Partner 2013; Daten: ulmer heimstätte eG, 2012
Barrierefreie und –arme Wohnungen der UWS und ulmer heimstätte
Stand 31.12.2010
Wohnungen
davon
gesamt
in WE
rollstuhlgerecht gem.
DIN 18025
Teil 1 in WE
51
5
barrierefrei
gem.
DIN
18025 Teil 2
in WE
88
98
barrierearm
in WE
995
214
1131
317
17
13
56
186
1.209
1448
15
UWS
6.825
ulmer
2.406
heimstätte
Gesamt
9.207
Summe, %
mindestens
barrierearm
Quelle: Stadt Ulm: Wohnungsdebatte 2011, S. 20.
Neubauten barrierefrei
17 Prozent des Wohnungsbestands der UWS und 13 Prozent bei der ulmer heimstätte sind mindestens barrierearm. Bis zum 12.11.2012 sind bei der ulmer heimstätte 19 barrierearme und eine barrierefreie Wohnung hinzugekommen. Bei den
DIN-gerechten bzw. barrierearmen Wohnungen der ulmer heimstätte überwiegen
Zwei- und Drei-Zimmer-Wohnungen. Seit 2009 baut die ulmer heimstätte neue
5
Wohnungen ausschließlich nach DIN 18025 barrierefrei .
5
Stadt Ulm: Wohnungsdebatte 2011. Sitzung des Gemeinderates am 11. Mai 2011, S. 19.
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
51
196 barrierefreie Wohnungen bis 2014 geplant
Auch bei der UWS sind alle Neubauten inzwischen barrierefrei. Neue Geschosswohnungsbauprojekte mit der Beteiligung der ulmer heimstätte oder der UWS sind
für das Jahr 2013 und 2014 geplant. Insgesamt sollen bis Ende 2014 zusätzlich 196
6
barrierefreie Wohnungen entstehen . Die Neubauten werden das Angebot an barrierefreien Wohnungen merklich ausweiten. Auf die Problematik der Kostenobergrenzen für Grundsicherungsempfänger wird in Teil 2 eingegangen.
5.3 Fluktuation und verfügbare Wohnungen UWS
572 Neuvermietungen bei der UWS im Jahr 2011
Die Fluktuationsrate der UWS lag 2011 niedrig bei 7,8 Prozent. Die Fluktuation ist
bei der UWS in den letzten Jahren stetig gesunken. Die Leerstandsquote betrug nur
0,6 Prozent. Im Jahr 2011 standen insgesamt 572 Wohnungen zur Vermietung zur
Verfügung. 133 der Wohnungen wurden intern vermietet und 57 an Mieter, die im
Rahmen des Projekts "Türmle“ andere Wohnungen der UWS bezogen haben. 382
Wohnungen konnten für Dritte zur Verfügung gestellt werden.
1.395 Bewerber im gleichen Jahr
Im gleichen Jahr haben sich 1.395 Wohnungsbewerber registriert. Entsprechend
der geringen Fluktuation und der geringen Anzahl frei werdender Wohnungen
7
können bei weitem nicht alle Bewerber mit einer Wohnung bedient werden.
Gestiegene Bautätigkeit
Die Situation wird auch in den nächsten Jahren angespannt bleiben. In den Jahren
2000 bis 2006 hat die UWS keine neuen Wohnungen gebaut. Die Bautätigkeit ist in
den letzten Jahren allerdings gestiegen. Seit 2007 sind 103 neue Wohnungen entstanden. Für den Zeitraum 2013 bis 2014 plant die UWS den Neubau von 270
Wohneinheiten. Das Ziel ist, 70 bis 100 Wohneinheiten pro Jahr neu zu bauen.
Ohne Förderung kaum
kaum Entlastung im unteren Preissegment
Da entsprechende Förderprogramme fehlen, ist eine Entlastung im mittleren und
unteren Preissegment jedoch nicht zu erwarten.
6
7
Stadt Ulm: Wohnungsdebatte, 1. Zwischenbericht. 20.11.2012, S. 9.
UWS: Geschäftsbericht 2011. Ulm, S. 12.
52
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
5.4 Bewerberstruktur bei der UWS
Seit zehn Jahren ist die Anzahl der Bewerber bei der UWS relativ konstant. Von den
1.395 Bewerbern, die 2011 bei der UWS einen Antrag auf eine Mietwohnung gestellt haben, sind über 40 Prozent Haushalte mit Kindern. Darunter sind Paare mit
Kindern sowie Alleinerziehende zusammengefasst. Fast genauso viele der Bewerber
sind Einzelpersonen mit Abstand gefolgt von Paaren ohne Kindern.
Bewerberstruktur der UWS nach Haushaltsstruktur Stand 31.12.2011
50%
43%
41%
40%
30%
17%
20%
10%
0%
Einzelperson
Paar
Haushalt mit Kindern
Weeber+Partner 2013; Daten: UWS 2011
40 Prozent der Bewerber bei der UWS haben angegeben, ausländischer Herkunft zu
sein. 22 Prozent der Bewerber sind Senioren. Menschen mit Behinderung und Studierende sind mit einem Prozent wenig vertreten.
Mehr als die Hälfte der Wohnungsbewerber sind berufstätig. Ein Fünftel bezieht
Transferleistungen wie Arbeitslosenhilfe, Hartz IV oder Sozialhilfe. 17 Prozent der
Haushaltsvorstände erhalten eine Rente.
Bewerberstruktur der UWS nach Einkommen Stand 31.12.2011
60%
55%
50%
40%
30%
20%
20%
17%
10%
4%
4%
In Ausbildung
Sonstiges
0%
Berufstätig
Transferleistungen
Weeber+Partner 2013; Daten: UWS 2011
Rente
53
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
Unter den Wohnungssuchenden sind besonders Zwei- und Drei-ZimmerWohnungen gefragt.
Wohnungsnachfrage bei UWS nach Anzahl der Zimmer Stand 31.12.2011
50%
42%
44%
40%
30%
20%
12%
10%
2%
0%
1 Zimmer
2 Zimmer
3 Zimmer
4 und mehr
Zimmer
Weeber+Partner 2013; Daten: UWS 2011
Unter den 2 Prozent, die eine Ein-Zimmer-Wohnung suchen, sind vor allem Auszubildende, Studierende, Senioren und Räumungsfälle vertreten. Es ist laut UWS eine
eingeschränkte Zielgruppe, da die Mehrheit einen größeren Platzbedarf hat.
Unterschiedliche Dringlichkeit
Besonders dringliche Fälle gibt es pro Jahr rund 65. Diese können laut Vermieter
bedient werden.
¯ Besondere Dringlichkeit haben zum Beispiel Personen, die von der Obdachlosigkeit bedroht sind oder familiäre Schwierigkeiten haben oder Bewerber, deren
Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt worden ist.
¯ Zu relativer Dringlichkeit gehören zum Beispiel, wenn eine Wohnung aufgrund
einer veränderten Familiensituation, aus gesundheitlichen Gründen oder bei
übersteigender Mietobergrenze gesucht wird.
¯ Die Wohnungsgröße, der Zustand der Wohnung, die Suche nach einer eigenen
Wohnung bei Familiengründung, Auszug aus der elterlichen Wohnung oder
nach einer Haftentlassung werden nachrangig bewertet.
5.5 Erfahrungen bei der Vermietung an besondere Zielgruppen
Barrierefreie Wohnungen - Wechselhaftigkeit bei der Übereinstimmung von
Angebot und Bedarf
Das Angebot an barrierefreien Wohnungen der UWS ist über die Stadtteile verteilt.
Der Bedarf könne ganz gut gedeckt werden. Hier ist eher die Situation, dass zum
Zeitpunkt der Nachfrage einmal keine Wohnung frei ist bzw. bei frei werden einer
entsprechenden Wohnung keine Nachfrage besteht. Die UWS sei aber auch bereit,
Anpassungsmaßnahmen beispielsweise im Bad vorzunehmen, um Menschen mit
besonderen Bedürfnissen versorgen zu können. Bei älteren Menschen besteht oft
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
54
die Schwierigkeit, dass sie nicht aus ihrer Wohnung oder der nähren Umgebung
wegziehen möchten.
Menschen mit Unterstützungsbedarf – Zusammenarbeit wichtig
Bei suchtkranken Menschen sei eine enge Kooperation mit den Zuständigen bei
der Stadtverwaltung oder freien Trägern wichtig und gut, um sich beispielsweise
darüber zu verständigen, in welches Umfeld oder welche Hausgemeinschaft die
Person passe. Bei Menschen mit geistiger Behinderung gelinge die Integration
gut. Hier ist aber die Begleitung durch pädagogische Kräfte wichtig. Schnellere
Unterstützung wünscht man sich von Seiten der UWS, wenn beispielsweise bei
älteren Menschen Demenz eintritt. Hier dauere es oft zu lange bis die notwendige
Hilfe einsetzt und ein gesetzlicher Betreuer bestimmt ist. Wenn diese Personen kein
familiäres Umfeld oder andere soziale Netzwerke habe, droht die Verwahrlosung.
Bei Menschen mit Unterstützungsbedarf wird die Wohnungsvermittlung erleichtert, wenn es eine soziale Begleitung oder Betreuung gibt und dadurch auch der
Vermieter eine feste Ansprechperson hat, wenn es zu Problemen kommt.
Probleme mit nicht
nicht wohnfähigen
wohnfähige n Personen
Schwierigkeiten habe die UWS vor allem mit dem Personenkreis, der nicht wohnfähig ist. Hierzu zählen Personen, die gegen Verträge verstoßen, sich nicht in die
Hausgemeinschaft integrieren und es dadurch zu Problemen auch in der Nachbarschaft kommt. Unter den rund 1.400 Bewerbern bei der UWS zählen zu dieser
Gruppe allerdings nur 16 Interessenten.
Auch psychisch kranke Menschen, die nicht betreut werden und noch keinen Kontakt zu entsprechenden Stellen aufgenommen haben, bereiten oft Schwierigkeiten.
Diese beiden Personengruppen binden sehr viele Kapazitäten im Wohnungsunternehmen.
Mietrückstände – gute Zusammenarbeit mit Schuldnerberatung
Die Mietrückstandsquote bei der UWS hat sich weiter verringert auf rund fünf Prozent der Mietverhältnisse. Dies sei das Ergebnis eines konsequenten Mahnverfahrens, einer intensiven Betreuung der betroffenen Haushalte und einer Zunahme an
Ratenzahlvereinbarungen. Bei diesen Fällen gebe es eine enge und gute Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung der Stadt Ulm. Außerdem versucht die UWS,
Abtretungen zu bekommen, damit die Miete direkt von der Stadt bzw. dem Jobcenter gezahlt werden kann. Pro Jahr werden rund zwölf Räumungen ausgeführt.
Ablehnungen von Wohnungen
Beobachtet werde auch, dass die Anspruchshaltung unter den Bewerbern zunehme
und Wohnungen trotz dringendem Bedarf beispielsweise wegen der Lage, der
Grundrissgestaltung oder dem nicht gewünschten Stadtteil abgelehnt werden.
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
55
5.6 ulmer heimstätte – 11 Prozent geförderte Mietwohnungen
Die Wohnungsgenossenschaft ulmer heimstätte ist der zweitgrößte Vermieter von
Mietwohnungen in Ulm, darunter sind 11 Prozent öffentlich geförderte Mietwohnungen. Die Genossenschaft hat keinen besonderen Wohnungsversorgungsauftrag.
Sehr aktiv stellt sie auch Wohnungen für Menschen mit Behinderungen und für
alte Menschen zur Verfügung. Bei der Vermietung wird die Bonität der Wohnungssuchenden überprüft, auch mit Schufa-Auskunft. Haushalte mit besonderen sozialen Schwierigkeiten haben wenig Chancen, bei der ulmer heimstätte eine Wohnung
zu bekommen. Derzeit entwickelt die ulmer heimstätte ein Projekt in der Weststadt, in dem zum Teil auch Menschen mit Behinderung wohnen sollen.
Die Fluktuationsrate bei der ulmer heimstätte lag 2011 bei 10 Prozent, dementsprechend werden pro Jahr etwa 240 Wohnungen frei.
5.7 Private Vermieter
Wenig Chancen auf dem freien Markt für die Zielgruppe
Rund 20 Prozent der im Fachbereich Bildung und Soziales unterstützten Haushalte
wohnt in Wohnungen von nicht institutionellen Vermietern. Viele Wohnungen
werden über Makler angeboten. Maklergebühren und Kaution sind in der Regel
Ausschlusskriterien für die Zielgruppe. Außerdem erfordert die Suche auf dem
freien Markt viel Eigeninitiative und Engagement. Ein Hemmnis sind auch Vorbehalte und fehlende Offenheit auf Seiten der Vermieter gegenüber Haushalten mit
Wohnungsproblemen. Eine große Konkurrenz stellen Studierende dar, die ebenfalls
bezahlbaren Wohnraum suchen sowohl im Bereich kleiner Wohnungen als auch bei
größeren Wohnungen für Wohngemeinschaften.
Adressen mit einfachem Wohnraum als wichtiges Angebot für Haushalte
mit besonderem Wohnbedarf
Die Stadtverwaltung hat aber zum Teil auch gute Kontakte zu privaten Vermietern,
die einfachem Wohnraum in der Stadtmitte vermieten. Dies ist für Menschen, die
nicht wohnfähig sind oder oft multiple Probleme haben (Alkohol, Sucht, Messie,
nicht mehr in Arbeit vermittelbar), manchmal die einzige Chance, eine Unterkunft
zu finden. Bei den Mietern handelt es sich in der Regel um Einzelpersonen im Alter
zwischen 20 und 65 Jahren. Mehrheitlich erhalten sie Hartz IV. In Ulm gibt es rund
zehn solcher Adressen. Meistens werden einzelne Zimmer vermietet, bei denen
Küche und Bad gemeinschaftlich genutzt werden.
Aber: Hohe Fluktuation und Konflikte
In diesen Gebäuden gibt es einen großen Wechsel unter den Mietern. Während sich
ältere Mieter eher wohlfühlen und sich längere Zeit häuslich einrichten, kommt es
bei den jüngeren Mietern aufgrund der persönlichen Situation (Entzug, Krankenhausaufenthalt, Haft) immer wieder zu Wechseln. Es kommt auch immer wieder zu
Konflikten unter den Mietern und Vandalismus am Gebäude. Ein Vermieter berichtet, dass ihm aufgrund häufiger Wasserschäden die Wasserschadenversicherung
gekündigt worden ist.
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
56
Wohnen auf Dauer erfordert viel Engagement von verschiedenen Stellen
Damit ein Wohnen auf Dauer in diesen Häusern gelingen kann, sind verschiedene
Faktoren von Bedeutung. Ein Vermieter hat für seine beiden Gebäude einen Hausmeister angestellt. Er selber ist regelmäßig vor Ort, führt Gespräche mit den Mietern und bezieht sie auch ein, indem er Aufgaben verteilt wie zum Beispiel Schnee
schippen. Wichtig sei, dass man sie ernst nehme, Verständnis zeige, zuhöre und sie
einbeziehe. Für viele Mieter sei auch eine sozialpädagogische, kontinuierliche Betreuung notwendig, um Verwahrlosung vorzubeugen und Stabilität zu erreichen.
Außerdem hält er auch einen guten Kontakt zu den Nachbarn, die sich bei Problemen an ihn wenden können. Dies schaffe Vertrauen und Akzeptanz. Auch der enge
Kontakt zur Stadtverwaltung sei hilfreich. In der Regel wird die Miete direkt von
der Stadt gezahlt. Eine Entwicklung der letzten Zeit sei, dass immer mehr ältere
Menschen mit einer kleinen Rente auch beim ihm direkt wegen einem Zimmer anfragen.
Einfacher Wohnraum im stadtweiten Bestand fehle
Sozialarbeiter kritisieren aber auch, dass die Stadt für minderwertigen Wohnraum
regelmäßig viel Geld ausgibt und ein städtisches Angebot für diese Zielgruppe effektiver wäre.
Y:\687 WOHNRAUM ULM\L\20130325_BERICHTABGABE\KAP 5_20130325_WOHNUNGSANGEBOT.DOCX
57
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
6
Bedarf
6.1 Derzeitiger Bedarf und Fehlbedarf
Haushalte der Hilfeempfänger im sozialen Bereich mit Wohnungsbedarf Neuzugänge und Wartezeiten
Jährlicher
Neuzugang
Neuzugänge,
324
Neuzugänge , WohWohnungssuchende in
einem Jahr
Wartezeit weniger als
½ Jahr
Wartezeit ½ bis 1 Jahr
Altfäll
Altfälle
lle aus den VorVor jahren
Wartezeit 1-2 Jahre
Wartezeit 2 -3 Jahre
Wartezeit über 3 Jahre
Wohnungsbedarf insgesamt
Wohnungsfehlbedarf:
Wohnungsfehlbedarf:
Laufende und Altfälle
Wohnungssuchende Fehlbedarf
Haushalte
insge- nach einem halben
samt
Jahr "übrig gebliebene" Wohnungssuchende
251
73
73
133
73
28
32
457
206
Weeber+Partner 2013, Aktenauswertung Hilfeempfänger mit Wohnungsbedarf, N=457
Der Fehlbedarf an Wohnungen für die Hilfeempfänger im sozialen Bereich wird
nach der Warteschlangenmethode ermittelt. Nettobedarfsermittlungsverfahren, bei
denen Zugänge und Abgänge bzw. Gesamtbedarf und Angebot bilanziert werden,
waren nicht möglich, da die Abgänge bzw. der für diesen Personenkreis zur Verfügung stehende Wohnungsbestand nicht bekannt sind.
Die Tabelle zeigt die Warteschlange der wohnungssuchenden Hilfeempfänger im
sozialen Bereich mit den Zugängen im Untersuchungszeitraum und den "übrig
Gebliebenen" nach einem halben Jahr. Dies lässt sich als Momentaufnahme der
Fluktuation werten:
¯ Im Jahr gab es Neuzugänge von 324 Haushalten, die eine Wohnung suchen. Ein
Großteil der Zugänge kann am Markt versorgt werden.
¯ Diejenigen, die nach 6 Monaten Wohnungssuche übrig bleiben, machen den
Fehlbedarf bei den Neuzugängen in einem Jahr aus.
¯ Die Zahl der Altfälle, die länger als ein Jahr warten, kann auch als Vermittlungsrückstau aus den Vorjahren angesehen werden.
¯ Der laufende Fehlbedarf im Jahr beträgt – nach dieser Momentaufnahme – rd.
73 Wohnungen.
¯ Zur Veranschaulichung der Größenordnungen sei es erlaubt, den Fehlbedarf von
206 Wohnungen für Hilfeempfänger im sozialen Bereich auf die Zahl der Be-
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
58
darfsgemeinschaften in Ulm (3644), die soziale Grundsicherung erhalten, zu beziehen: Dann fehlen für 6 Prozent der Bedarfsgemeinschaften Wohnungen. Bei
einer Fluktuation (Freiwerden der Wohnung) von 8 Prozent wären bei einem
jährlichen Zusatzbedarf von nur 75 Wohnungen immerhin 937 belegungsfähige
Wohnungen in 12,5 Jahren zu beschaffen.
Zum Vermittlungsrückstau
Der Rückstau aus den Vorjahren belegt den bereits seit längerem bestehenden
Wohnungsengpass in diesem Marktsegment. Besondere Charakteristika der Altfälle,
die über 2 Jahre warten, sind:
¯ Sie kommen eher aus dem Bereich der Wohnraumsicherung und der Jugendhilfe.
¯ Familien mit Kindern suchen häufiger sehr lange, deutlich seltener gibt es bei
Alleinlebenden so lange Wartezeiten.
¯ Über lange Zeit Wohnungssuchende sind häufiger bei der UWS wohnhaft als bei
privaten Vermietern, es sind Fälle, bei denen ein Wohnungswechsel im Bestand
der UWS nicht ermöglicht werden konnte.
¯ Altfälle mit Wartezeit ab 3 Jahren suchen u.a. Wohnungen in Randgrößen von
über 120 m².
Wichtige Spezifizierungen bei den Altfällen von mehr als 2 Jahren Wartezeit sind:
¯ Wohnungen zu klein (überwiegende Zahl der Altfälle)
¯ Wohnung nicht barrierefrei
¯ Wohnung schlechter Zustand
¯ betreutes Wohnen wäre notwendig.
Neuzugänge
Unter den neueren Fällen gibt es viele kleine Haushalte, die eine größere Chance
haben, auch auf dem freien Wohnungsmarkt unterzukommen. Neuzugänge bei der
Wohnungssuche kommen häufiger aus Übergangseinrichtungen oder sie sind bei
Bekannten oder Verwandten vorübergehend untergekommen. Oft wohnen sie befristet oder es wurde ihnen gekündigt.
6.2 Vermittlungskapazität in öffentlich geförderten Wohnungen begrenzt
Die Vermittlungskapazität in öffentlich geförderten Wohnungen ist sehr begrenzt.
Von den ca. 2.280 öffentlich geförderten Wohnungen in Ulm werden bei einem
durchschnittlichen Wohnungswechsel von 8 Prozent pro Jahr rd. 183 Wohnungen
frei (123 bei der UWS, 60 bei anderen Gesellschaften). Diese werden nur zum Teil
an Transferleistungsempfänger und Haushalte, die soziale Hilfen erhalten, vergeben. Bei der UWS beziehen unter den Bewerbern zum Beispiel ein Fünftel soziale
Grundsicherung.
Bezieht man – als Gedankenspiel zur Veranschaulichung von Größenordnungen –
den gesamten aktuellen Wohnungsbedarf (inklusive Rückstau) für die hier untersuchte Gruppe der Leistungs- und Hilfeempfänger im sozialen Bereich auf alle rd.
500 jährlich bei der UWS frei werdenden Wohnungen (ohne Projekt Türmle), so
59
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
wären über 90 Prozent der neu zu belegenden Wohnungen an Haushalte aus diesem Personenkreis zu vergeben. Dies wäre nicht nur wegen der notwendigen sozialen Mischung in den Wohnungsbeständen unrealistisch. Vielmehr lebt noch eine
mindestens ebenso große Zahl von armutsgefährdeten Haushalten wie es Leistungsempfänger von sozialer Grundsicherung gibt in Ulm, die ebenfalls auf preisgünstigen Wohnraum besonders angewiesen sind.
6.3 Zukünftige Entwicklung der Zahl der Hilfeempfänger
Veränderungen der Zahl hilfebedürftiger Personen
Der Wohnungsbedarf von Hilfeempfängern im sozialen Bereich verändert sich mit
der zunehmenden oder abnehmenden Zahl der betroffenen Menschen in den Hilfebereichen. Relevante Trends zeigen sich schon bei den Entwicklungen der letzten
5 Jahre in Ulm.
Bisherige Trends
Veränderungen der Zahl der Hilfeempfänger im Bereich
von 2005 bis 2010 - Zu- bzw. Abnahme um x %
Ulm
BadenWürttemberg
Grundsicherung
minus 18%,
minus 8%
für Arbeitsuchende jährlich - 3,6%
SGB II nach Personen
Grundsicherung
+38%
+26%
bei Erwerbsminde- jährlich + 7,6%
rung SGB XII
Grundsicherung
+24%
+17%
im Alter
jährlich + 4,8%
Hilfe zum Lebens- minus 11%
minus 0,3%
unterhalt SGBXII
jährlich - 2,2%
Regelleistungen
minus 65%
minus 41%
nach dem AsylblG
Hilfe zur Pflege
+8%
+11%
SGB XII
jährlich +1,6%
Empfänger von
+14%
+22%
Eingliederungshilfe jährlich 2,8%
SGB II und SGB XII
Deutschland
minus 9%
+35%
+22%
+18%
minus 38%
+16%
+33%
Weeber+Partner 2013; Daten: Statistisches Bundesamt 2010: https://www.destatis.de/; Statistisches
Landesamt Baden-Württemberg 2010: http://www.statistik-bw.de/
¯ In Ulm ist die Zahl der Hilfeempfänger im Bereich des SGB II Hilfen für ArbeitArbeitsuchende in den letzten fünf Jahren überdurchschnittlich stark gesunken – inwieweit sich das auf die Zahl der Hilfeempfänger mit Wohnbedarf ausgewirkt
hat, ist unbekannt, auch welche Entwicklungen bei den Empfängern von Leistungen nach SGB II in Zukunft zu erwarten sind.
Stark zugenommen haben aber die Hilfen für alte und behinderte Menschen im
SGB XII.
XII
60
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
Bei den Asylbewerbern hat sich mittlerweile im Jahr 2012 der Trend umgekehrt
und es gibt bundesweit wieder eine starke Zunahme.
Bei der Eingliederungshilfe ist die Zahl der Leistungsempfänger außerhalb von
Einrichtungen – also mit eigenem Wohnbedarf – überproportional angestiegen..
Der Zuwachs betrug 55 Prozent in 5 Jahren. Diese Umschichtung von stationären
auf ambulante Hilfen entspricht den sozialpolitischen Zielsetzungen.
Erwartete zukünftige Entwicklung
Die Vorausberechnungen der Stadt Ulm gehen bei der Eingliederungshilfe von
einer weiteren Zunahme der Empfängerhaushalte von 4 Prozent jährlich aus.
Gründe dafür sind u.a. die Zunahme psychischer Erkrankungen, die höhere Lebenserwartung auch von Menschen mit Behinderungen sowie die frühen und komplexen Hilfen für diesen Personenkreis.
Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird ebenfalls auch
in Zukunft eine Zunahme der Hilfeempfänger von ca. 2,5 Prozent jährlich erwartet, nicht nur wegen der demografischen Entwicklung, auch weil für größere Teile
der Bevölkerung geringere Rentenansprüche in Aussicht stehen. (Stadt Ulm, A.
Maaß 2012)
Bei der Hilfe zur Pflege wird mit einem jährlichen Zuwachs von 1,6 Prozent bzw.
1,3 Prozent der Fallzahlen gerechnet, je nachdem ob Maßnahmen zum Vorrang von
ambulant vor stationär ergriffen werden. (Stadt Ulm, A. Maaß 2012)
Für die Jugendhilfe liegen Zahlen aus dem demografischen Gutachten der Stadt
Ulm vor.
Prognose Entwicklung der unter 21
Jährigen in Ulm
25.000
Prognose Entwicklung der
Jugendhilfeausgaben in Ulm
11.000.000
10977053
24.503
24.500
10.000.000
24.000
9.000.000
23.500
23.353
8.000.000
23.011
23.000
7.000.000
22.500
7.514.809
6.983.770
6.000.000
2003 2005 2010 2011 2015 2020 2025
2005 2010 2011 2015 2020 2025
61
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
Prognose Entwicklung der Fallzahlen der HzE in Ulm
550
506
500
450
394
400
326
350
300
250
200
2003 2005 2010 2011 2015 2020 2025
Daten: Stadt Ulm, Fam-Jn, 2012: Vergleich von Stichtagsund Verlaufszahlen der Hilfen zur Erziehung zu den Jugendeinwohnerzahlen der Jahre 2003 bis 2011 mit Fortschreibung durch Bevölkerungsvorausrechnung Ulm
Trotz bisherigem Rückgang der Zahl der unter 21jährigen haben die Fälle von Hilfen zur Erziehung zugenommen und es wird auch mit einer weiteren Zunahme
gerechnet, von 2010 bis 2020 um jährlich 2,1 Prozent.
Prozent. Gleichzeitig wurden in der
Vergangenheit im Interesse präventiven Handelns die niederschwelligen Hilfen vor
einer Hilfe zur Erziehung deutlich verstärkt.
Entwicklung der Hilfen vor einer Hilfe zur Erziehung von 2004 bis 2011
3500
3.194
3000
2.676
2.763
2.759
2007
2008
2009
2.918
2.400
2500
2.069
2.030
2004
2005
2000
1500
1000
500
0
2006
2010
2011
Weeber+Partner 2013; Daten: Stadt Ulm 2011, FAM Jugendhilfeplanung
Insgesamt nehmen wir im Folgenden für eine Entwicklungsabschätzung einen Zuwachs an Hilfeempfängern im sozialen Bereich von jährlich 2 Prozent an.
62
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
6.4 Entwicklung des besonderen Wohnungsbedarfs von Hilfeempfängern im
sozialen Bereich
Der Fehlbedarf in Zukunft für die Wohnungssuchenden mit sozialer Grundsicherung und/oder persönlichem Hilfebedarf hängt nicht allein von der Zu- bzw. Abnahme der Zahl der Betroffenen ab.
Der Fehlbedarf ist vor allem auch Resultat der Engpässe bzw. AusgeglichenAusgegliche nheit des Wohnungsmarktes.
Wohnungsmarktes In dem Marktsegment der preiswerten Wohnungen
konkurrieren die Hilfeempfänger mit anderen Zielgruppen, die die Vermieter in der
Regel bevorzugen. Mitbewerber sind junge Erwachsene im Studium, in Berufsausbildung und beim Berufsstart. Sie machen den Großteil des Bevölkerungszuwachses in Ulm aus. Zu den Mitbewerbern gehört weiterhin die große Gruppe der Haushalte mit geringem Einkommen, Armutsgefährdete mit eigenem Einkommen und
guter Bonität (keine Schulden, keine offensichtlichen sozialen Probleme). Dass sich
die verfügbaren Nettoeinkommen der mittleren und unteren Einkommensgruppen
in den letzten Jahren ungünstiger entwickelt haben, als die der übrigen Bevölkerung, ist bekannt und vielfach mit dem Bild der aufgehenden Schere kommuniziert.
Es ist nicht attraktiv, eine Wohnung an die Hilfeempfänger im sozialen BeBereich zu vermieten.
vermieten. Dementsprechend haben sie bei den meisten Vermietern das
Nachsehen, wenn es auch Interessenten mit besserer Bonität gibt. Nur die UWS ist
verpflichtet, auch die Wohnversorgung von Hilfeempfängern im sozialen Bereich
sicherzustellen – soweit das in ihren Möglichkeiten liegt. Die Fallbeschreibungen
verdeutlichen auch, dass das nicht immer eine einfache Aufgabe ist. In Kapitel 5 ist
dargestellt, dass diese Aufgabe sehr sozialverantwortlich wahrgenommen wird. Je
größer die allgemeine Wohnungsknappheit aber ist, umso schwieriger wird es für
alle, die Haushalte mit Hilfen im sozialen Bereich im Wohnungsbestand unterzubringen.
Prognose Bevölkerungsentwicklung Ulm
121.000
119.953
120.000
119.000
120.177
120.217
2020
2025
118.521
117.734
118.000
117.000
116.000
115.770
115.000
114.000
113.000
2005
2010
2011
2015
Weeber+Partner 2013; Daten: Stadt Ulm: 1. Bevölkerungsvorausrechnung auf Basis 2011
63
687 BESONDERER WOHNBEDARF ULM
In den kommenden 10 Jahren ist
ist weiterhin mit einem angespannten WohWohnungsmarkt – insbesondere im unteren Preissegment - zu rechnen.
rechnen Die Zahl
der öffentlich geförderten Wohnungen nimmt ab, preiswerte Wohnungen gehen
auch durch Sanierungen verloren. Die durch die sich verstärkende Bautätigkeit
geschaffenen Wohnungen kommen erst sukzessive auf den Markt. Der allgemeine
Bedarf steigt in Ulm durch Bevölkerungszunahme und steigende Wohnflächeninanspruchnahme auch aufgrund der relativ guten Wirtschaftslage. Bis 2020 wird in
Ulm mit einer erheblichen Bevölkerungszunahme gerechnet.
Dementsprechend gehen wir von einer sinkenden
inkende n Vermittlungsquote der Haushalte mit Hilfen im sozialen Bereich in den allgemeinen Wohnungsbestand aus.
Wohnungsbedarf von Hilfeempfängern im sozialen Bereich – Entwicklung bis
2020 geschätzt – jährlicher
ährliche r Fehlbedarf bei unverändertem Angebot in diesem
Marktsegment
Bedarf im Jahr
Vermittlungsquote in den
allgemeinen Wohnungsmarkt, incl. UWS
Jährlicher Fehlbedarf
Rückstau
2012
2020 (+2 % jährlich)
324
77%
370
67%
73
133
125
6.5 Besonderheiten des Bedarfs
Besonders gesucht: kleine und große Wohnungen
44 Prozent der wohnungssuchenden Hilfeempfänger sind Ein-Personen-Haushalte,
die entsprechend kleine Wohnungen suchen. Dabei werden fast immer ZweiZimmer-Wohnungen unter 45 m² gewünscht, keine Ein-Zimmer-Wohnungen.
Eine wichtige Zielgruppe sind unter anderen die jungen Erwachsenen, die sich aus
ihren (nicht selten zerrütteten) Familien verselbständigen müssen.
Die Altfälle, die bereits über 2 Jahre auf eine Wohnung warten, sind häufiger Familien mit Kindern, die größere Wohnungen suchen, darunter sind auch einzelne
Haushalte, die Wohnungen in Randgrößen von über 120 m² brauchen.
Sehr unterschiedliche Zielgruppen
Problematisch und teuer ist es für das Sozialsystem, wenn Menschen nicht aus
stationären Einrichtungen entlassen werden können, weil keine Wohnung zur Verfügung steht. Das betrifft zum Beispiel den Personenkreis der psychisch Kranken,
auch ältere Menschen nach Krankenhausaufenthalten.
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Die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die in allgemeinen Wohnungen leben,
ist bereits stark gestiegen. Der Paradigmenwechsel weg von einer stationären Versorgung zugunsten ambulanter Hilfen, um Ihnen mehr Teilhabe zu ermöglichen, ist
in vollem Gange. Außerdem lebt eine große Gruppe von Menschen mit geistiger
Behinderung noch bei ihren Angehörigen – sie brauchen eigene Wohnungen, wenn
sie älter und ihre Angehörigen alt werden. Insgesamt wird der Bedarf für individuelles Wohnen oder Hausgemeinschaften mit Assistenz zunehmen.
Bereits heute ist der Bedarf an barrierefreien Wohnungen groß – im preisgünstigen
Sektor gibt es davon noch zu wenig. Die Wohnungsanbieter weiten aber ihr Angebot aktiv aus. Barrierefreie Neubauwohnungen kommen für die Hilfeempfänger im
sozialen Bereich nicht immer infrage, weil die Flächen- bzw. Kostenvorgaben für
die Übernahme der Kosten der Unterkunft überschritten werden. Durch die wachsende Zahl alter und gebrechlicher Menschenwird die Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen weiter steigen.
Aufgrund der derzeitigen allgemeinen Zunahme von Flüchtlingen wird auch hier
die notwendige Versorgung der Familien mit Wohnraum im Anschluss an die Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften wichtiger werden.
Nicht zuletzt geht es auch um den Wohnungsbedarf von sehr schwer vermittelbaren Haushalten mit erheblichen Verhaltensproblemen.
Schlussbemerkung
Die Bedarfsermittlung der vorliegenden Untersuchung bezieht sich sehr konkret
auf die aktuelle Wohnversorgung der Empfänger von finanziellen und persönlichen
Hilfen im sozialen Bereich. Sie deckt nicht den ganzen Markt im Niedrigpreissegment ab. (Es gibt alleine mindestens nochmals so viele Armutsgefährdete mit ähnlich wenig Geld aus eigenem Einkommen wie es Empfänger von sozialer Grundsicherung gibt). Sie enthält auch insofern eine Dunkelziffer als nur der Wohnbedarf
von Hilfeempfängern berücksichtigt ist, der bei den sozialen Diensten bekannt
wird. Auch die Abschätzung der zukünftigen Entwicklung liegt angesichts vielfältiger sozialer Herausforderungen eher im unteren Bereich. Schon durch einzelne
Zuwanderungsereignisse kann sich die Problemsituation merklich ändern. Diese
Konzentration auf unmittelbare, aus sozialer Sicht besonders dringliche Aufgaben
erleichtert es aber, konkrete Maßnahmen zielgenau anzugehen.
Pauschale Betrachtungen zur Bedarfsdeckung sind für die hier maßgebenden Zielgruppen wenig zielführend. Die Konzepte müssen differenziert auf die unterschiedlichen Personenkreise ausgerichtet werden. Zu klärende Fragen sind, wie das den
Hilfeempfängern zur Verfügung stehende Angebot mit einem möglichst guten
Verhältnis von Aufwand und Nutzen für die Betroffenen und die Stadt ausgeweitet
werden kann. Dazu gehören organisatorische Maßnahmen, strukturelle Regelungen (z. B. bei der Anerkennung der Kosten der Unterkunft) und investive Maßnahmen im Neubau und Bestand.
Die zu empfehlenden Maßnahmen werden im zweiten Teil dieser Studie behandelt.
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