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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
295 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:38

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung KIBU - Kinderbetreuung in Ulm Datum 18.02.2014 Geschäftszeichen KIBU Vorberatung Jugendhilfeausschuss Sitzung am 13.03.2014 TOP Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 19.03.2014 TOP Behandlung öffentlich GD 077/14 Betreff: Vereinbarungen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen - Umstellung Abmangelfinanzierung - Anlagen: - Antrag: Der Umstellung der Abmangelfinanzierung wie in der Sachdarstellung beschrieben zuzustimmen. Scheffold Genehmigt: BM 1, BM 2, C 2, OB, ZS/F Reck Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: nein nein Im Rahmen der Geschäftsprozessoptimierung bei der früheren Abteilung SOV wurden in 2002 trägerübergreifend auch die Vereinbarungen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen überarbeitet und neu gefasst. Der Gemeinderat hat seinerzeit die Verwaltung beauftragt allen kirchlichen und freien Trägern von Ulmer Kindertageseinrichtungen die neue Vereinbarung anzubieten und die trägerindividuellen Einzelfragen auszuhandeln. Da zu diesem Zeitpunkt eine Neufassung des Kindergartengesetzes Baden-Württemberg im Raum stand sollte die Vereinbarung dann im Blick auf notwendige Änderungen überprüft und bei Bedarf mit den Trägern angepasst werden (GD 412/02). Mit Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes (Neubekanntmachung 9.4.2003, GBl.S164) erfolgte eine Umstellung der Landesbezuschussung für die Kinderbetreuung. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Landeszuschüsse als Gruppenzuschuss vom Land direkt den jeweiligen Trägern von Kindertageseinrichtungen gewährt und ausbezahlt. Seit dieser Änderung des Gesetzes werden die Landeszuwendungen kindbezogen im Rahmen des Finanzausgleichs (FAG) den Kommunen gewährt und ausbezahlt. Diese Systemänderung der Landesbezuschussung fiel damit mitten in die Abschlussphase der neuen Vereinbarungen mit den einzelnen Trägern. In gegenseitigem Einvernehmen wurde, um den Gesamtabschluss der neuen Vereinbarungen nicht zu gefährden, vereinbart, dass die von der Stadt nun vereinnahmten FAG-Mittel den Trägern weitergereicht werden. Damit konnte eine sonst, aufgrund der Abrechnungssystematik der Abmangelberechnung, unbeabsichtigt eintretende indirekte Erhöhung des Eigenanteils der Träger vermieden und am grundsätzlichen Verhandlungsergebnis festgehalten werden. Zwischenzeitlich verursacht diese Verfahrensweise, u.a. durch die ständigen Änderungen der Landesbezuschussung, einen nicht mehr zu vertretenden Verwaltungsaufwand. Außerdem führten immer größere Verschiebungen zu teilweise nicht unwesentlichen Überzahlungen mit anschließend erforderlich werdenden Verrechnungen. Aus diesen Gründen wurde diese Handhabung in 2013 eingestellt. Den Trägern wurde zugesagt für die ihnen dadurch entstehenden höheren Eigenanteile einen Ausgleich zu suchen. Mit den Trägern wurden unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Gremien und Aufsichtsbehörden zustimmen, folgende Eckpunkte und Regelungen abgesprochen, die im Gesamtpaket zu keinen unmittelbaren finanziellen Veränderungen führen. Eckpunkte:  Die Umstellung erfolgt soweit möglich kostenneutral. Hierzu werden die jeweiligen Abmangelsätze so angehoben, dass der bisherige Eigenanteil des Trägers möglichst unverändert bleibt.  Grundlage der Ausgleichsberechnung ist der Durchschnitt der sich aus den Abmangelberechnungen der Jahre 2008-2010 ergibt. -3-  Die bisherigen unterschiedlichen Abmangelsätze für RG/VÖ bzw. GT Gruppen sollen bei dieser Gelegenheit vereinheitlicht werden.  Die Sonderförderung im Rahmen der Ausbauoffensive (100% Förderung) bleibt unverändert, wie beschlossen.  Die in 2003 festgelegte Sachkostenpauschale, die seither mit jährlich pauschal 1,5% an die jährlichen Kostensteigerungen angepasst wird, wird neu festgelegt.  Die Sachkostenpauschale wird ab 2014 auf den neuen Fachkraftschlüssel umgestellt. Regelungen:  Betriebskostenabrechnung 2013  Bei der erstmaligen Abmangelberechung ohne Berücksichtigung der FAGZuwendungen wird für alle Betriebsformen ein Abmangelprozentsatz von 90% zu Grunde gelegt. Bei den sieben Trägern bei denen sich dadurch ein höherer Eigenanteil als bisher ergibt werden exakt die ermittelten höheren Prozentsätze für die Abrechnung herangezogen.  Bei Sonderförderungen verbleibt es beim Abmangelsatz 100%.  Die Sachkostenpauschale wird in 2013 mit 4.842€ angesetzt.  Betriebskostenabrechnungen ab 2014  Für alle Betriebsformen gilt ein einheitlicher Abmangelsatz von 90%.  Sonderförderungen mit 100% bleiben entsprechend der bisherigen Beschlusslage bestehen.  Für die sieben Träger mit höheren Abmangelprozentsätzen in 2013 werden Einzelregelungen getroffen, mit dem Ziel, einen möglichst einheitlichen Zuschlag zu vereinbaren.  Die Sachkostenpauschale beträgt 4.000 € pro Fachkraft, bezogen auf den neuen Fachkraftschlüssel und wird mit jährlich pauschal 1,75% an die Kostensteigerungen angepasst. Eine Fortschreibung dieser Regelungen und eine Überprüfung der Abmangelsätze werden zum 01.01.2015 angestrebt.  Der Inhalt der Beschlussvorlage wurde am 16.01.2014 in der Lenkungsgruppe Kinderbetreuung (BM1, BM2, Vertreter aller Fraktionen, Vertreter aller Träger, Vertreter des Gesamtelternbeirats) behandelt und so mitgetragen.