Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
295 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung KIBU - Kinderbetreuung in Ulm
Datum
18.02.2014
Geschäftszeichen KIBU
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
Sitzung am 13.03.2014
TOP
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 19.03.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
GD 077/14
Betreff:
Vereinbarungen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
- Umstellung Abmangelfinanzierung -
Anlagen:
-
Antrag:
Der Umstellung der Abmangelfinanzierung wie in der Sachdarstellung beschrieben zuzustimmen.
Scheffold
Genehmigt:
BM 1, BM 2, C 2, OB, ZS/F
Reck
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
nein
nein
Im Rahmen der Geschäftsprozessoptimierung bei der früheren Abteilung SOV wurden in 2002
trägerübergreifend auch die Vereinbarungen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
überarbeitet und neu gefasst. Der Gemeinderat hat seinerzeit die Verwaltung beauftragt allen
kirchlichen und freien Trägern von Ulmer Kindertageseinrichtungen die neue Vereinbarung
anzubieten und die trägerindividuellen Einzelfragen auszuhandeln. Da zu diesem Zeitpunkt eine
Neufassung des Kindergartengesetzes Baden-Württemberg im Raum stand sollte die
Vereinbarung dann im Blick auf notwendige Änderungen überprüft und bei Bedarf mit den
Trägern angepasst werden (GD 412/02).
Mit Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes
(Neubekanntmachung 9.4.2003, GBl.S164) erfolgte eine Umstellung der Landesbezuschussung
für die Kinderbetreuung. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Landeszuschüsse als
Gruppenzuschuss vom Land direkt den jeweiligen Trägern von Kindertageseinrichtungen
gewährt und ausbezahlt. Seit dieser Änderung des Gesetzes werden die Landeszuwendungen
kindbezogen im Rahmen des Finanzausgleichs (FAG) den Kommunen gewährt und ausbezahlt.
Diese Systemänderung der Landesbezuschussung fiel damit mitten in die Abschlussphase der
neuen Vereinbarungen mit den einzelnen Trägern. In gegenseitigem Einvernehmen wurde, um
den Gesamtabschluss der neuen Vereinbarungen nicht zu gefährden, vereinbart, dass die von
der Stadt nun vereinnahmten FAG-Mittel den Trägern weitergereicht werden. Damit konnte eine
sonst, aufgrund der Abrechnungssystematik der Abmangelberechnung, unbeabsichtigt
eintretende indirekte Erhöhung des Eigenanteils der Träger vermieden und am grundsätzlichen
Verhandlungsergebnis festgehalten werden.
Zwischenzeitlich verursacht diese Verfahrensweise, u.a. durch die ständigen Änderungen der
Landesbezuschussung, einen nicht mehr zu vertretenden Verwaltungsaufwand. Außerdem
führten immer größere Verschiebungen zu teilweise nicht unwesentlichen Überzahlungen mit
anschließend erforderlich werdenden Verrechnungen. Aus diesen Gründen wurde diese
Handhabung in 2013 eingestellt. Den Trägern wurde zugesagt für die ihnen dadurch
entstehenden höheren Eigenanteile einen Ausgleich zu suchen.
Mit den Trägern wurden unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Gremien und
Aufsichtsbehörden zustimmen, folgende Eckpunkte und Regelungen abgesprochen, die im
Gesamtpaket zu keinen unmittelbaren finanziellen Veränderungen führen.
Eckpunkte:
Die Umstellung erfolgt soweit möglich kostenneutral. Hierzu werden die
jeweiligen Abmangelsätze so angehoben, dass der bisherige Eigenanteil des
Trägers möglichst unverändert bleibt.
Grundlage der Ausgleichsberechnung ist der Durchschnitt der sich aus den
Abmangelberechnungen der Jahre 2008-2010 ergibt.
-3-
Die bisherigen unterschiedlichen Abmangelsätze für RG/VÖ bzw. GT Gruppen
sollen bei dieser Gelegenheit vereinheitlicht werden.
Die Sonderförderung im Rahmen der Ausbauoffensive (100% Förderung) bleibt
unverändert, wie beschlossen.
Die in 2003 festgelegte Sachkostenpauschale, die seither mit jährlich pauschal
1,5% an die jährlichen Kostensteigerungen angepasst wird, wird neu festgelegt.
Die Sachkostenpauschale wird ab 2014 auf den neuen Fachkraftschlüssel
umgestellt.
Regelungen:
Betriebskostenabrechnung 2013
Bei der erstmaligen Abmangelberechung ohne Berücksichtigung der FAGZuwendungen wird für alle Betriebsformen ein Abmangelprozentsatz von 90%
zu Grunde gelegt. Bei den sieben Trägern bei denen sich dadurch ein höherer
Eigenanteil als bisher ergibt werden exakt die ermittelten höheren
Prozentsätze für die Abrechnung herangezogen.
Bei Sonderförderungen verbleibt es beim Abmangelsatz 100%.
Die Sachkostenpauschale wird in 2013 mit 4.842€ angesetzt.
Betriebskostenabrechnungen ab 2014
Für alle Betriebsformen gilt ein einheitlicher Abmangelsatz von 90%.
Sonderförderungen mit 100% bleiben entsprechend der bisherigen
Beschlusslage bestehen.
Für die sieben Träger mit höheren Abmangelprozentsätzen in 2013 werden
Einzelregelungen getroffen, mit dem Ziel, einen möglichst einheitlichen
Zuschlag zu vereinbaren.
Die Sachkostenpauschale beträgt 4.000 € pro Fachkraft, bezogen auf den
neuen Fachkraftschlüssel und wird mit jährlich pauschal 1,75% an die
Kostensteigerungen angepasst.
Eine Fortschreibung dieser Regelungen und eine Überprüfung der
Abmangelsätze werden zum 01.01.2015 angestrebt.
Der Inhalt der Beschlussvorlage wurde am 16.01.2014 in der Lenkungsgruppe Kinderbetreuung
(BM1, BM2, Vertreter aller Fraktionen, Vertreter aller Träger, Vertreter des Gesamtelternbeirats)
behandelt und so mitgetragen.