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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
172 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:39

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung FAM - Familie, Kinder und Jugendliche Datum 21.01.2014 Geschäftszeichen FAM-AL Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Sitzung am 13.03.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Anerkennung des Stadtjugendring Ulm e.V. als Träger der außerschulischen Jugendbildung nach §4 Jugendbildungsgesetzt (JBG) und als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Anlagen: Anlage 1 - Satzung des SJR Ulm e.V. Anlage 2 - Geschäftsbericht 2012 GD 042/14 Antrag: Der Anerkennung des Stadtjugendring Ulm e.V. als Träger der außerschulischen Jugendbildung gem. §4 JBG und als Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGB VIII zuzustimmen. Helmut Hartmann-Schmid Genehmigt: BM 2, OB, R 2 Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: nein nein Mit Schreiben vom 07.08.2013 hat der Stadtjugendring Ulm e.V. die Anerkennung als Träger der außerschulischen Jugendbildung gem. §4 Jugendbildungsgesetz (JBG) und als Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII beantragt. Der Stadtjugendring Ulm e.V. ist seit über 60 Jahren in der verbandlichen und offenen Jugendarbeit tätig. Er umfasst derzeit 58 Mitgliedsverbände mit insgesamt 26.741 Mitgliedern und 2.646 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterschaft in der Geschäftsstelle, sowie in den Mitgliedsverbänden sind von ca. 16 bis 60 Jahre alt. Die Qualifikationen reichen von Praktikantinnen und Praktikanten, Berufs-, Schul-, Hochschul- und Universitätsabschlüssen in handwerklichen, sozialen, kulturellen und akademischen Berufen bis hin zu aktiven Mitarbeitenden, die in der Jugendarbeit speziell fort- und weitergebildet sind. Der Stadtjugendring Ulm e.V. ist unmittelbar auf dem Gebiet der Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung tätig. Ziel und Zweck ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu fördern, sowie die Interessen der Kinder und Jugendlichen gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten. Die hauptamtlichen Mitarbeiter verfügen über die entsprechenden Qualifikationen, um im Bereich der Kinder und Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung tätig zu sein. Der Stadtjugendring Ulm e.V. erstellt jährlich einen Bericht über die geleisteten Aufgaben, verfasst regelmäßig Protokolle über die Vorstandsitzungen und Mitgliederversammlungen und entspricht damit den Voraussetzungen der Offenheit. Gem. der Formulierung in der Satzung in §2 Abs. 1-6 und belegt durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Ulm verfolgt der Stadtjugendring Ulm e.V. ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist eine demokratische Organisation im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und arbeitet überparteilich und überkonfessionell. Er leistet einen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben verschiedener Kulturen, Religionen und Weltanschauungen bei gegenseitiger Toleranz und Achtung. Der Stadtjugendring Ulm e.V. ist sowohl nach der Satzung, als auch nach den Aufgaben und Angeboten selbst in der Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung tätig. Er unterstützt in der Jugendarbeit Gruppen und deren Mitglieder bei selbständigen Angeboten (§13 SGB VIII) und bietet in der außerschulischen Jugendbildung Angebote wie z.B. medienpädagogische Angebote, Musikworkshops, Kinderbuchmesse, Gewaltpräventionsangebote u.v.a. an. Der Stadtjugendring Ulm e.V. erfüllt somit die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Bildungsarbeit. Damit erfüllt der Stadtjugendring Ulm e.V. alle Voraussetzungen des §4 Jugendbildungsgesetz (JBG) für die Anerkennung als Träger der außerschulischen Jugendbildung und des §75 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII für die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe. Wir bitten der Anerkennung des Stadtjugendring Ulm e.V., als Träger der außerschulischen Jugendbildung und der freien Jugendhilfe zuzustimmen. -3-