Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
172 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung FAM - Familie, Kinder und Jugendliche
Datum
21.01.2014
Geschäftszeichen FAM-AL
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Sitzung am 13.03.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Anerkennung des Stadtjugendring Ulm e.V. als Träger der außerschulischen
Jugendbildung nach §4 Jugendbildungsgesetzt (JBG) und als Träger der
freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
Anlagen:
Anlage 1 - Satzung des SJR Ulm e.V.
Anlage 2 - Geschäftsbericht 2012
GD 042/14
Antrag:
Der Anerkennung des Stadtjugendring Ulm e.V. als Träger der außerschulischen
Jugendbildung gem. §4 JBG und als Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGB VIII
zuzustimmen.
Helmut Hartmann-Schmid
Genehmigt:
BM 2, OB, R 2
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
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Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
nein
nein
Mit Schreiben vom 07.08.2013 hat der Stadtjugendring Ulm e.V. die Anerkennung als Träger
der außerschulischen Jugendbildung gem. §4 Jugendbildungsgesetz (JBG) und als Träger der
freien Jugendhilfe gem. §75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII beantragt.
Der Stadtjugendring Ulm e.V. ist seit über 60 Jahren in der verbandlichen und offenen
Jugendarbeit tätig. Er umfasst derzeit 58 Mitgliedsverbände mit insgesamt 26.741 Mitgliedern
und 2.646 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterschaft in der Geschäftsstelle, sowie in den
Mitgliedsverbänden sind von ca. 16 bis 60 Jahre alt. Die Qualifikationen reichen von
Praktikantinnen und Praktikanten, Berufs-, Schul-, Hochschul- und Universitätsabschlüssen in
handwerklichen, sozialen, kulturellen und akademischen Berufen bis hin zu aktiven
Mitarbeitenden, die in der Jugendarbeit speziell fort- und weitergebildet sind.
Der Stadtjugendring Ulm e.V. ist unmittelbar auf dem Gebiet der Jugendhilfe und der
außerschulischen Jugendbildung tätig. Ziel und Zweck ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer
persönlichen und sozialen Entwicklung zu fördern, sowie die Interessen der Kinder und
Jugendlichen gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten. Die hauptamtlichen Mitarbeiter
verfügen über die entsprechenden Qualifikationen, um im Bereich der Kinder und Jugendhilfe
und der außerschulischen Jugendbildung tätig zu sein.
Der Stadtjugendring Ulm e.V. erstellt jährlich einen Bericht über die geleisteten Aufgaben,
verfasst regelmäßig Protokolle über die Vorstandsitzungen und Mitgliederversammlungen und
entspricht damit den Voraussetzungen der Offenheit.
Gem. der Formulierung in der Satzung in §2 Abs. 1-6 und belegt durch den
Freistellungsbescheid des Finanzamtes Ulm verfolgt der Stadtjugendring Ulm e.V.
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist eine demokratische Organisation
im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und arbeitet überparteilich und
überkonfessionell. Er leistet einen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben verschiedener
Kulturen, Religionen und Weltanschauungen bei gegenseitiger Toleranz und Achtung.
Der Stadtjugendring Ulm e.V. ist sowohl nach der Satzung, als auch nach den Aufgaben und
Angeboten selbst in der Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung tätig.
Er unterstützt in der Jugendarbeit Gruppen und deren Mitglieder bei selbständigen Angeboten
(§13 SGB VIII) und bietet in der außerschulischen Jugendbildung Angebote wie z.B.
medienpädagogische Angebote, Musikworkshops, Kinderbuchmesse,
Gewaltpräventionsangebote u.v.a. an. Der Stadtjugendring Ulm e.V. erfüllt somit die
Voraussetzungen für eine kontinuierliche Bildungsarbeit.
Damit erfüllt der Stadtjugendring Ulm e.V. alle Voraussetzungen des §4 Jugendbildungsgesetz
(JBG) für die Anerkennung als Träger der außerschulischen Jugendbildung und des §75 Absatz
1 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII für die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe.
Wir bitten der Anerkennung des Stadtjugendring Ulm e.V., als Träger der außerschulischen
Jugendbildung und der freien Jugendhilfe zuzustimmen.
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