Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
245 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung GM - Zentrales Gebäudemanagement
Datum
18.02.2014
Geschäftszeichen GM-gd/ha
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 18.03.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Generalsanierung Theater Ulm, 7. Bauabschnitt
- Vergabe der Medientechnik -
Anlagen:
Übersicht Submissionsergebnis (vertraulich - werden in Sitzung verteilt)
GD 084/14
Antrag:
1. Die ausgeschriebenen Leistungen werden an die Firma Salzbrenner Stagetec,
Buttenheim
zum Angebotspreis von 310.152,04 € vergeben.
2. Für die Auszahlungen stehen im Finanzhaushalt bei Projekt-Nr. 7.26100001 die
Finanzmittel zur Verfügung.
Michnick
Genehmigt:
C 3, RPA
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Anlass
Gemeinderat am 14.11.2013 - Zustimmung zum Sanierungsprogramm für den 7.
Bauabschnitt und Baubeschluss (s. GD 431/13).
Die hier zum Beschluss stehende Vergabe der Medientechnik betrifft die Maßnahme:
Sanierung Theater Ulm, Bauabschnitt 7.
Baubeginn:
Fertigstellung:
2.
24.07.2014
Ende August 2014
Ausschreibung
Die Leistungen wurden gemäß der VOB öffentlich ausgeschrieben. Die ausgeschriebene
Leistung umfasst unter anderdem die Sanierung der Medientechnik im Bühnenboden und
Vorbühne.
Bei der am 30.01.2014 durchgeführten Submission gingen 2 gültige Angebote ein. Das
Ergebnis der Submission ist in Anlage 1 zu GD dargestellt, die vertraulich in der Sitzung
als Tischvorlage verteilt wird.
Die Hauptabteilung Zentrales Gebäudemanagement schlägt vor, den Auftrag an die
Bieterin mit dem annehmbarsten Angebot, die Firma Salzbrenner Stagetec, 96155
Buttenheim zum Angebotspreis von 310.152,04 € zu vergeben.
Kostenberechnung: 214.449,90 €
Für die Auszahlungen stehen im Finanzhaushalt bei Projekt-Nr. 7.26100001 die
Finanzmittel in Höhe der Kostenberechnung zur Verfügung.
Die Mehrkosten von ca. 95.000 € sind nicht gedeckt. Gegebenenfalls müssen die Kosten,
soweit sie nicht innerhalb des Projekts gedeckt werden können, über eine
Kostenfortschreibung aufgefangen werden.