Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
185 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung FW - Feuerwehr
Datum
17.01.2014
Geschäftszeichen FW. 1 hö
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 18.03.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Zustimmung zur Wahl von vier Abteilungskommandanten und von vier
stellvertretenden Abteilungskommandanten der aktiven ehrenamtlichen
Abteilungen der Feuerwehr Ulm
Anlagen:
- Anlage 1: Wahlergebnisse
- Anlage 2: Personaldaten (vertraulich nur für Gemeinderatsmitglieder)
GD 038/14
Antrag:
Der Wahl
1.
der Abteilungskommandanten der FF-Abteilungen Innenstadt, Grimmelfingen, Lehr und
Gögglingen
und
2.
der stellvertretenden Abteilungskommandanten der FF-Abteilungen Innenstadt,
Grimmelfingen, Jungingen und Eggingen zuzustimmen.
Hansjörg Prinzing
Genehmigt:
BM 3, C 3
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Gemäß § 13, Absatz 1 der Feuerwehrsatzung der Stadt Ulm in Verbindung mit § 8,
Absatz 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg bedürfen die Wahlen zum
Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter der Zustimmung des
Gemeinderates.
Nach der Zustimmung des Gemeinderates sollen die Gewählten anlässlich der
Hauptversammlung am 21.03.2014, bestellt werden.
Die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter wurden von den aktiven
Mitgliedern der jeweiligen ehrenamtlichen FF-Abteilungen in den
Abteilungsversammlungen auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Wahlen:
Die Wahlen waren erforderlich, da die Amtszeiten teilweise abgelaufen waren.
Der seitherige Abteilungskommandant der FF-Abteilung Grimmelfingen kann sein Amt aus
beruflichen Gründen nicht mehr ausüben.
Der bisherige Stellvertreter wurde als neuer Abteilungskommandant gewählt, deshalb
musste der Posten des stv. Abt.-Kommandant ebenfalls neu gewählt werden.
Bei der Abteilung Jungingen vor Ende der regulären Amtszeit ein stv.
Abteilungskommandant gewählt werden, da der seitherige stv. Abteilungskommandant
aus persönlichen und beruflichen Gründen sein Amt nicht mehr ausüben kann.