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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
185 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:40

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung FW - Feuerwehr Datum 17.01.2014 Geschäftszeichen FW. 1 hö Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Sitzung am 18.03.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Zustimmung zur Wahl von vier Abteilungskommandanten und von vier stellvertretenden Abteilungskommandanten der aktiven ehrenamtlichen Abteilungen der Feuerwehr Ulm Anlagen: - Anlage 1: Wahlergebnisse - Anlage 2: Personaldaten (vertraulich nur für Gemeinderatsmitglieder) GD 038/14 Antrag: Der Wahl 1. der Abteilungskommandanten der FF-Abteilungen Innenstadt, Grimmelfingen, Lehr und Gögglingen und 2. der stellvertretenden Abteilungskommandanten der FF-Abteilungen Innenstadt, Grimmelfingen, Jungingen und Eggingen zuzustimmen. Hansjörg Prinzing Genehmigt: BM 3, C 3 Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Gemäß § 13, Absatz 1 der Feuerwehrsatzung der Stadt Ulm in Verbindung mit § 8, Absatz 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg bedürfen die Wahlen zum Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter der Zustimmung des Gemeinderates. Nach der Zustimmung des Gemeinderates sollen die Gewählten anlässlich der Hauptversammlung am 21.03.2014, bestellt werden. Die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter wurden von den aktiven Mitgliedern der jeweiligen ehrenamtlichen FF-Abteilungen in den Abteilungsversammlungen auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Wahlen: Die Wahlen waren erforderlich, da die Amtszeiten teilweise abgelaufen waren. Der seitherige Abteilungskommandant der FF-Abteilung Grimmelfingen kann sein Amt aus beruflichen Gründen nicht mehr ausüben. Der bisherige Stellvertreter wurde als neuer Abteilungskommandant gewählt, deshalb musste der Posten des stv. Abt.-Kommandant ebenfalls neu gewählt werden. Bei der Abteilung Jungingen vor Ende der regulären Amtszeit ein stv. Abteilungskommandant gewählt werden, da der seitherige stv. Abteilungskommandant aus persönlichen und beruflichen Gründen sein Amt nicht mehr ausüben kann.