Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1 -Budgetvereinabrung Stadt Ulm Entwurf.pdf
Größe
166 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Budgetvereinbarung
1. Partner dieser Vereinbarung
sind
die Stadt Ulm
vertreten durch den
Fachbereich Bildung und Soziales
und
die TelefonSeelsorge
Ulm/Neu-Ulm
2. Gegenstand dieser Vereinbarung; gesetzliche Grundlage
ist die Förderung der Dienstleistungen, die durch die TelefonSeelsorge Ulm/NeuUlm erbracht werden. Dabei handelt es sich um ein zuverlässiges, niederschwelliges
Seelsorge- und Beratungsangebot über Telefon und Internet.
Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm besteht seit 1978 und wird seither finanziell
durch die Stadt Ulm gefördert.
3. Inhalt dieser Vereinbarung
3.1 Art und Umfang der Förderung
Die Stadt Ulm stellt – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel - für die
Jahre 2015 – 2017 einen Budgetansatz von jährlich
10.800 Euro
(in Worten: zehntausendachthundert)
zur Verfügung, sofern die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm nicht selbst einen
niedrigeren Ansatz einreicht.
Der Zuwendungsbetrag verringert sich, sofern die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm
zuschussrelevante Aufgabenbereiche einstellt, oder den Personalstand der
Fachkräfte (Berechnungsgrundlage: 1,5 festangestellte Fachkräfte) verringert.
In diesen Fällen muss die Budgethöhe neu verhandelt werden.
Bei einer erheblichen Verschiebung oder Veränderung der Aufgaben aufgrund
gesetzlicher, inhaltlicher oder gesellschaftlicher Entwicklungen müssen die
Budgetregeln entsprechend der veränderten Situation neu verhandelt werden. Bei
einer negativen Entwicklung der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Ulm behält
sich diese eine Anpassung der Budgetvereinbarung für die Zukunft mit einer
Ankündigungsfrist von 6 Monaten vor.
Es gilt die Richtlinie der Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen.
3.2 Dienstleistungsbeschreibung und Qualitätssicherung
Zwischen der Stadt Ulm und der TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm wurde eine
Vereinbarung über das Profil der Dienstleistung sowie deren Qualitätsentwicklung
und -sicherung getroffen, die als Anlage (Anhang 1) Bestandteil dieser
Vereinbarung ist.
Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm 2015 –2017
3.3 Haushaltsführung und Controlling
Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm verpflichtet sich, die von der Stadt Ulm
bereitgestellten öffentlichen Gelder zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam zu
verwalten.
3.3.1 Wirtschaftsplan
Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan (Erfolgsund Vermögensplan mit Stellenübersicht), der der Stadtverwaltung jeweils bis zum
01.10. eines Jahres für das Folgejahr vorgelegt wird.
3.3.2 Buchführung/Verwendungsnachweis
Ein Verwendungsnachweis nach Vorgabe der Richtlinie der Stadt Ulm für die
Bewilligung von Zuwendungen, eine Gewinn- und Verlustrechnung über die
gesamten Einnahmen und Ausgaben mit Übersicht über die Rücklagen nach der
geltenden Regelung im Fachbereich Bildung und Soziales, sowie der Stellenplan
und ein Jahresbericht sind der Stadtverwaltung ohne Aufforderung jährlich bis
spätestens 30.06. des Folgejahres vorzulegen.
Die Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses ist durch das Prüfungstestat eines
Steuerberaters oder der Kassenprüfer nachzuweisen. Die Stadt Ulm als
Zuschussgeberin behält sich die Möglichkeit vor, die zuständigen
Rechnungsprüfungsämter anzurufen.
3.4 Datenschutz
Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm verpflichtet sich zur Einhaltung der
Bestimmungen des Sozialdatenschutzes.
3.5 Personal
Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm beschäftigt ihre Mitarbeiter/-innen auf
Grundlage des kirchlichen Tarifrechts (TVöD bzw. BAT (KODA)). Darüber hinaus
sind Besserstellungen der Mitarbeiter/-innen der TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm
gegenüber städtischen Mitarbeitern/-innen in entsprechenden Einrichtungen und in
gleichartiger Tätigkeit grundsätzlich unzulässig.
3.6 Auszahlungsmodus
Der Zuschussbetrag wird in zwei Abschlagszahlungen, zum 1.1. und 1.7. eines
Jahres, ausbezahlt.
Die Stadt ist berechtigt, die Abschlagszahlungen nach Satz 1 einzubehalten, wenn
die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm mit ihren Pflichten aus diesem bzw. aus dem
vorherigen Vertragsverhältnis, insbesondere aus Ziffer 3.3.2, länger als 6 Wochen in
Verzug ist.
4. Kündigung
Der Vertrag kann mit halbjähriger Kündigungsfrist zum Jahresende von jedem der
Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm 2015 –2017
Vertragspartner gekündigt werden. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Sonstiges
Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm verpflichtet sich, bei der Beschäftigung von
hauptamtlichen Mitarbeitern/-innen den Erfordernissen des § 30 a
Bundeszentralregistergesetzes (BRZG) - "Erweitertes Führungszeugnis" - Rechnung
zu tragen.
6. Inkrafttreten/Geltungsdauer
Die Budgetregelung tritt zum 01.01.2015 in Kraft, sie gilt zunächst bis zum
31.12.2017. Eine Verlängerung ist möglich und wird angestrebt.
7. Schlussbestimmungen
Die Anpassung der Budgetvereinbarung obliegt der TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm
und der Stadt Ulm gemeinsam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der
Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall ist die unwirksame Bestimmung
durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem vertraglich vorgesehenen Zweck am
nächsten kommt.
Ulm, den
Ivo Gönner
Oberbürgermeister
Dekan Matthias Hambücher
Vorsitzender des Vorstands der
Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm
Dr. Stefan Plöger
Leitung der TelefonSeelsorge
Ulm/Neu-Ulm
Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm 2015 –2017
Anhang 1 zur Budgetvereinbarung
Dienstleistungsbeschreibung
Stand Februar 2014
Produkt
41.40.08 Sozialmedizinische und sozialpsychiatrische Beratung, Betreuung und Vermittlung
von Hilfen für besondere Zielgruppen
31.60.01 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege
Produktgruppe
Produktbereich
41.40 Maßnahmen der Gesundheitspflege
41 Gesundheitsdienste
31.60 Förderung von Trägern der
31 Soziale Hilfen
Wohlfahrtspflege
Verantwortlich
ABI
Bezeichnung der Dienstleistung
1.
2.
3.
4.
Kurzbeschreibung
Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm bietet über die Medien Telefon und Internet (Mail
und Chat) zuverlässig ein qualifiziertes, niederschwelliges Seelsorge- und Beratungsangebot an. Dieses Angebot ist anonym, vertraulich und kostenfrei. Das Einzugsgebiet
umfasst rund eine Million Einwohner in den Städten Ulm und Neu-Ulm, dem Alb-DonauKreis und den Landkreisen Neu-Ulm, Heidenheim und Ostalbkreis. Der Dienst wird 365
Tage im Jahr rund um die Uhr angeboten. Träger sind die Dekanate der evangelischen
und katholischen Kirche im Einzugsgebiet.
Auftragsgrundlage
Die Evangelisch-Katholische Kommission TS OT ist Besitzerin des Markennamens
TelefonSeelsorge und ermächtigt örtliche Stellen zur Mitarbeit in ihrem bundesweiten
Netzwerk, indem sie diesen die Versorgung der gebührenfreien Sonderrufnummern
0800-111 0 111 bzw. 0800-111 0 222 für ein Einzugsgebiet überträgt.
Verbindliche Grundlagen dazu sind u.a. die
BAG Richtlinien 1978
Ethik Charta und Normen von IFOTES
Ergebnisse der Zukunftswerkstatt 2001 und 2002
Ergebnisse des Selbstvergewisserungsprozesses der Evang. /Kath. Konferenz
2002/2003.
Zielgruppe
Menschen, die Seelsorge und Beratung suchen
Menschen in Leid und in Krisensituationen (u.a. suizidalen Krisen)
Menschen mit Problemen in ihren Beziehungen
Menschen mit chronischen, seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen
Menschen, die Informationen und Vermittlung im psychosozialen Bereich suchen
Frauen bei sexueller und anderer Gewalterfahrung (Notruf für Frauen: Kooperation
mit den regionalen Frauenhäusern und ihren Beratungseinrichtungen)
Menschen, die sich auf eine Begegnung einlassen
Ziele
Bereitstellung eines qualifizierten Beratungs- und Seelsorgeangebots
Sicherung einer Dienstbereitschaft, befähigte und verschwiegene Gesprächspartner
zu finden, rund um die Uhr
Gesprächsangebot als Krisenhilfe in schwierigen Lebenslagen (insbesondere auch
suizidalen Krisen), als Beratung und Seelsorge (u.a. bei Beziehungsproblemen)
Gesprächs- und Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche
Begleitung bei andauernder Belastung und Isolation und Begleitung chronisch
Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm 2015 –2017
Anhang 1 zur Budgetvereinbarung
5.
6.
kranker, multipel belasteter, psychisch kranker Menschen (Stabilisierung, Erhaltung
von Selbständigkeit)
Auskünfte im psychosozialen Bereich
Seelsorge im Sinn des diakonischen Auftrags
Mitarbeit an der Verbesserung humaner Lebensbedingungen
Herstellung einer Öffentlichkeit für gesellschaftliche Probleme
Kooperation
Entwicklung und Ausbau der Wirkungskennzahlen
Inhalt und Umfang der Dienstleistung
TelefonSeelsorge stellt ein niederschwelliges Angebot (anonym, vertraulich, kostenfrei)
mit Dauerrufbereitschaft (24 Stunden, jeden Tag, mit rund 10.000 Dienststunden p.a.)
dar. Zusätzlich wird eine Mail- und Chatberatung angeboten.
In den Gesprächen werden als Hilfestellungen angeboten:
Begegnen, Begleiten
Klären
Halt geben
Information und Weiterverweisung.
Qualität der Dienstleistung
6.1 Strukturqualität
Die Strukturqualität wird insbesondere über die Qualifizierung der Mitarbeitenden
gewährleistet (Auswahl, Ausbildung, Fortbildung, Supervision).
Die Mitbestimmung der Ehrenamtlichen ist realisiert über drei stimmberechtigte Sitze im
Vorstand. Weitere interne Gremien sind die Mitarbeiterversammlung und die
Mitarbeitervertretung.
6.2 Prozessqualität
Die Arbeit der TelefonSeelsorge unterliegt den Vorgaben der Grundsatzpapiere der
Evangelisch-Katholischen Kommission für TS und OT.
Insbesondere gelten als Grundlage die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zur
Geheimhaltung (Schweigepflicht, Datenschutz) bzw. zur Durchbrechung der
Geheimhaltung.
6.3 Ergebnisqualität
.
Ergebnisqualität wird gewährleistet durch
fallbezogene Dokumentation /Beratungsprotokolle
Erhebung statistischer Daten
Selbstevaluation durch Teambesprechungen und Supervision
Fachlicher Austausch mit anderen Einrichtungen
Die TelefonSeelsorge erstellt einen Jahresbericht, der u.a. folgende Angaben beinhaltet:
Reflexion der Tätigkeit anhand der Zielerreichung entsprechend Ziffer 4 durch
eigene Einschätzung sowie Mitteilung über konzeptionelle Überlegungen zur
künftigen Zielerreichung
Darstellung der Dienstleistung in Inhalt und Umfang entsprechend den Vorgaben
der Bundesstatistik für TelefonSeelsorge
Bericht über die Finanzierung durch Eigenmittel, Zuschüsse, Spenden, Entgelte,
Projektmittel, etc.
Zielüberprüfung anhand der Wirkungskennzahlen (siehe Anhang 2)
Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm 2015 –2017
Anhang 2 zur Budgetvereinbarung
Wirkungs-/Finanzkennzahlen
Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm bietet über die Medien Telefon und Internet zuverlässig ein
qualifiziertes, niederschwelliges Seelsorge- und Beratungsangebot. Dieses Angebot ist
anonym, vertraulich und kostenfrei. Das Einzugsgebiet umfasst rund eine Million Einwohner in
den Städten Ulm und Neu-Ulm, dem Alb-Donau-Kreis und den Landkreisen Neu-Ulm,
Heidenheim und Ostalbkreis. Der Dienst wird 365 Tage im Jahr rund um die Uhr angeboten.
Träger sind die evangelischen und katholischen Dekanate im Einzugsgebiet.
Ziel 1 Bereithalten bzw. Aufbau eines niederschwelligen, qualifizierten Seelsorge- und
Beratungsangebots (Telefon, E-Mail und Chat)
Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm bietet Krisenhilfe und trägt mit ihrem Angebot zur
Verbesserung der humanen Lebensbedingungen bei.
Die Wirksamkeit und Notwendigkeit dieser Dienstleistungen lässt sich über die konstante
Inanspruchnahme durch die Hilfesuchenden darstellen. Die Chatberatung wurde ab 2011
aufgebaut. Die Testanrufe von Jugendlichen haben deutlich nachgelassen. Dies ist an den
Plan-/Istzahlen 2013 ersichtlich.
Kennzahl 1
Anrufe
Gespräche
Mailkontakte
Chatberatung/
Internet
Plan
Ist
Plan
Ist
Plan
Ist
Plan
Ist
2013
27.000
21.751
12.800
13.493
420
458
300
223
2014
22.000
2015
22.000
2016
22.000
2017
22.000
13.500
13.500
13.500
13.500
450
450
450
450
300
300
300
300
Ziel 2 Sicherung eines Rund-um-die-Uhr-Dienstes (Telefon)
Ziel der TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm ist es, den Hilfesuchenden ein zuverlässiges Seelsorgeund Beratungsangebot mit Dauerrufbereitschaft (365 Tage, rund um die Uhr) zu bieten.
(Die Planzahl entspricht nicht der Zahl der Stunden pro Jahr wegen Doppelbesetzungen in
einer Schicht.)
Kennzahl 2.
Dienststunden p.a.
Plan
Ist
2013
10.050
10.108
2014
10.050
2015
10.100
2016
10.100
2017
10.100
Ziel 3 Kosten pro Dienststunde
Es sollen hier die Kosten der Dienststunde im Hinblick auf die Gesamtausgaben der
TelefonSeelsorge auf den städtischen Zuschussbetrag dargestellt werden.
Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm 2015 –2017
Anhang 2 zur Budgetvereinbarung
Kennzahl 3
Plan 2013
Kosteneinheit
Dienststunden
Plan 2014
Plan 2015
Plan 2016
Plan 2017
GesamtAusgaben
Zuschuss
Stadt
Ulm
10.800€
Gesamtausgaben
Zuschuss
Stadt
Ulm
10.800€
Gesamtausgaben
241.250 €
Zuschuss
Stadt
Ulm
10.800 €
Gesamtausgaben
231.650 €
Zuschuss
Stadt
Ulm
10.420
Zuschuss
Stadt
Ulm
10.800€
10.050
10.050
10.050
10.050
10.100
10.100.
10.100
10.100
10.100
10.100
=23,05€/h
=1,04€/h
=24,00€/h
=1,07€/h
= €/h
= 1,07€/h
= €/h
= 1,07€/h
= €/h
= 1,07€/h
Gesamtausgaben
Ziel 4 Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen
Das Angebot der TelefonSeelsorge wird überwiegend durch die Mitarbeit von ehrenamtlichen,
speziell geschulten Laien ermöglicht.
Ziel ist es, die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen durch eine spezielle Ausbildung und
regelmäßig stattfindende Fortbildungen und fachliche Begleitung für die anspruchsvolle
Tätigkeit zu qualifizieren und damit die inhaltliche Qualität des Seelsorge- und
Beratungsangebots sicherzustellen. Es werden hier die Gesamtstundenzahlen dargestellt.
Die fachlichen Begleitgruppen haben eine Laufzeit von zweieinhalb Jahren (2014-07/2016).
Anschließend finden Fortbildungsangebote zu verschiedenen Fachthemen statt. Der nächste
Zyklus für fachliche Begleitgruppen beginnt dann 2017.
Kennzahl 4
Ausbildungsstunden
fachliche Begleitung
Fortbildung
Plan
Ist
Plan
Ist
Plan
Ist
2013
100
102
140
148
150
82
2014
100
2015
50
2016
50
2017
100
150
150
75
150
50
40
80
40
Ziel 5 Netzwerkarbeit/Kooperation
Die TelefonSeelsorge leistet einen Dienst, der im Netzwerk mit anderen sozialen Einrichtungen
gesellschaftliche Probleme und ihre Veränderung wahrnehmen, darauf Antworten geben und
die Öffentlichkeit dafür sensibilisieren will. Dazu ist es notwendig, die Erfahrungen aus der
Seelsorge- und Beratungstätigkeit durch Netzwerkarbeit und Kooperation in die soziale Arbeit
auf regionaler Ebene einfließen zu lassen.
Kennzahl 5
Kooperation Notruf für Frauen
Fa-R-BE
Forum Wendepunkt Lebenskrise
Stellenleiterrunde
Konferenz der Einrichtungsleiter
Ist 2013
X
X
X
X
X
Plan 2014
X
X
X*
X
X
Plan 2015
X
X
X*
X
X
Plan 2016
X
X
X*
X
X
Plan 2017
X
X
X*
X
X
gesamt
5
5
5
5
5
*Die Fortführung des Arbeits- bzw. Initiativkreises Forum Wendepunkt Lebenskrise ist ab 2014 noch nicht sichergestellt.
Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm 2015 –2017