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Anlage 1 -Budgetvereinabrung Stadt Ulm Entwurf.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1 -Budgetvereinabrung Stadt Ulm Entwurf.pdf
Größe
166 kB
Erstellt
12.10.15, 21:50
Aktualisiert
27.01.18, 09:40

Inhalt der Datei

Anlage 1 Budgetvereinbarung 1. Partner dieser Vereinbarung sind die Stadt Ulm vertreten durch den Fachbereich Bildung und Soziales und die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm 2. Gegenstand dieser Vereinbarung; gesetzliche Grundlage ist die Förderung der Dienstleistungen, die durch die TelefonSeelsorge Ulm/NeuUlm erbracht werden. Dabei handelt es sich um ein zuverlässiges, niederschwelliges Seelsorge- und Beratungsangebot über Telefon und Internet. Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm besteht seit 1978 und wird seither finanziell durch die Stadt Ulm gefördert. 3. Inhalt dieser Vereinbarung 3.1 Art und Umfang der Förderung Die Stadt Ulm stellt – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel - für die Jahre 2015 – 2017 einen Budgetansatz von jährlich 10.800 Euro (in Worten: zehntausendachthundert) zur Verfügung, sofern die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm nicht selbst einen niedrigeren Ansatz einreicht. Der Zuwendungsbetrag verringert sich, sofern die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm zuschussrelevante Aufgabenbereiche einstellt, oder den Personalstand der Fachkräfte (Berechnungsgrundlage: 1,5 festangestellte Fachkräfte) verringert. In diesen Fällen muss die Budgethöhe neu verhandelt werden. Bei einer erheblichen Verschiebung oder Veränderung der Aufgaben aufgrund gesetzlicher, inhaltlicher oder gesellschaftlicher Entwicklungen müssen die Budgetregeln entsprechend der veränderten Situation neu verhandelt werden. Bei einer negativen Entwicklung der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Ulm behält sich diese eine Anpassung der Budgetvereinbarung für die Zukunft mit einer Ankündigungsfrist von 6 Monaten vor. Es gilt die Richtlinie der Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen. 3.2 Dienstleistungsbeschreibung und Qualitätssicherung Zwischen der Stadt Ulm und der TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm wurde eine Vereinbarung über das Profil der Dienstleistung sowie deren Qualitätsentwicklung und -sicherung getroffen, die als Anlage (Anhang 1) Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm 2015 –2017 3.3 Haushaltsführung und Controlling Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm verpflichtet sich, die von der Stadt Ulm bereitgestellten öffentlichen Gelder zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam zu verwalten. 3.3.1 Wirtschaftsplan Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan (Erfolgsund Vermögensplan mit Stellenübersicht), der der Stadtverwaltung jeweils bis zum 01.10. eines Jahres für das Folgejahr vorgelegt wird. 3.3.2 Buchführung/Verwendungsnachweis Ein Verwendungsnachweis nach Vorgabe der Richtlinie der Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen, eine Gewinn- und Verlustrechnung über die gesamten Einnahmen und Ausgaben mit Übersicht über die Rücklagen nach der geltenden Regelung im Fachbereich Bildung und Soziales, sowie der Stellenplan und ein Jahresbericht sind der Stadtverwaltung ohne Aufforderung jährlich bis spätestens 30.06. des Folgejahres vorzulegen. Die Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses ist durch das Prüfungstestat eines Steuerberaters oder der Kassenprüfer nachzuweisen. Die Stadt Ulm als Zuschussgeberin behält sich die Möglichkeit vor, die zuständigen Rechnungsprüfungsämter anzurufen. 3.4 Datenschutz Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Sozialdatenschutzes. 3.5 Personal Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm beschäftigt ihre Mitarbeiter/-innen auf Grundlage des kirchlichen Tarifrechts (TVöD bzw. BAT (KODA)). Darüber hinaus sind Besserstellungen der Mitarbeiter/-innen der TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm gegenüber städtischen Mitarbeitern/-innen in entsprechenden Einrichtungen und in gleichartiger Tätigkeit grundsätzlich unzulässig. 3.6 Auszahlungsmodus Der Zuschussbetrag wird in zwei Abschlagszahlungen, zum 1.1. und 1.7. eines Jahres, ausbezahlt. Die Stadt ist berechtigt, die Abschlagszahlungen nach Satz 1 einzubehalten, wenn die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm mit ihren Pflichten aus diesem bzw. aus dem vorherigen Vertragsverhältnis, insbesondere aus Ziffer 3.3.2, länger als 6 Wochen in Verzug ist. 4. Kündigung Der Vertrag kann mit halbjähriger Kündigungsfrist zum Jahresende von jedem der Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm 2015 –2017 Vertragspartner gekündigt werden. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5. Sonstiges Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm verpflichtet sich, bei der Beschäftigung von hauptamtlichen Mitarbeitern/-innen den Erfordernissen des § 30 a Bundeszentralregistergesetzes (BRZG) - "Erweitertes Führungszeugnis" - Rechnung zu tragen. 6. Inkrafttreten/Geltungsdauer Die Budgetregelung tritt zum 01.01.2015 in Kraft, sie gilt zunächst bis zum 31.12.2017. Eine Verlängerung ist möglich und wird angestrebt. 7. Schlussbestimmungen Die Anpassung der Budgetvereinbarung obliegt der TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm und der Stadt Ulm gemeinsam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem vertraglich vorgesehenen Zweck am nächsten kommt. Ulm, den Ivo Gönner Oberbürgermeister Dekan Matthias Hambücher Vorsitzender des Vorstands der Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm Dr. Stefan Plöger Leitung der TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm 2015 –2017 Anhang 1 zur Budgetvereinbarung Dienstleistungsbeschreibung Stand Februar 2014 Produkt 41.40.08 Sozialmedizinische und sozialpsychiatrische Beratung, Betreuung und Vermittlung von Hilfen für besondere Zielgruppen 31.60.01 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege Produktgruppe Produktbereich 41.40 Maßnahmen der Gesundheitspflege 41 Gesundheitsdienste 31.60 Förderung von Trägern der 31 Soziale Hilfen Wohlfahrtspflege Verantwortlich ABI Bezeichnung der Dienstleistung 1. 2. 3. 4. Kurzbeschreibung Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm bietet über die Medien Telefon und Internet (Mail und Chat) zuverlässig ein qualifiziertes, niederschwelliges Seelsorge- und Beratungsangebot an. Dieses Angebot ist anonym, vertraulich und kostenfrei. Das Einzugsgebiet umfasst rund eine Million Einwohner in den Städten Ulm und Neu-Ulm, dem Alb-DonauKreis und den Landkreisen Neu-Ulm, Heidenheim und Ostalbkreis. Der Dienst wird 365 Tage im Jahr rund um die Uhr angeboten. Träger sind die Dekanate der evangelischen und katholischen Kirche im Einzugsgebiet. Auftragsgrundlage Die Evangelisch-Katholische Kommission TS OT ist Besitzerin des Markennamens TelefonSeelsorge und ermächtigt örtliche Stellen zur Mitarbeit in ihrem bundesweiten Netzwerk, indem sie diesen die Versorgung der gebührenfreien Sonderrufnummern 0800-111 0 111 bzw. 0800-111 0 222 für ein Einzugsgebiet überträgt. Verbindliche Grundlagen dazu sind u.a. die  BAG Richtlinien 1978  Ethik Charta und Normen von IFOTES  Ergebnisse der Zukunftswerkstatt 2001 und 2002  Ergebnisse des Selbstvergewisserungsprozesses der Evang. /Kath. Konferenz 2002/2003. Zielgruppe  Menschen, die Seelsorge und Beratung suchen  Menschen in Leid und in Krisensituationen (u.a. suizidalen Krisen)  Menschen mit Problemen in ihren Beziehungen  Menschen mit chronischen, seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen  Menschen, die Informationen und Vermittlung im psychosozialen Bereich suchen  Frauen bei sexueller und anderer Gewalterfahrung (Notruf für Frauen: Kooperation mit den regionalen Frauenhäusern und ihren Beratungseinrichtungen)  Menschen, die sich auf eine Begegnung einlassen Ziele  Bereitstellung eines qualifizierten Beratungs- und Seelsorgeangebots  Sicherung einer Dienstbereitschaft, befähigte und verschwiegene Gesprächspartner zu finden, rund um die Uhr  Gesprächsangebot als Krisenhilfe in schwierigen Lebenslagen (insbesondere auch suizidalen Krisen), als Beratung und Seelsorge (u.a. bei Beziehungsproblemen)  Gesprächs- und Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche  Begleitung bei andauernder Belastung und Isolation und Begleitung chronisch Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm 2015 –2017 Anhang 1 zur Budgetvereinbarung 5. 6. kranker, multipel belasteter, psychisch kranker Menschen (Stabilisierung, Erhaltung von Selbständigkeit)  Auskünfte im psychosozialen Bereich  Seelsorge im Sinn des diakonischen Auftrags  Mitarbeit an der Verbesserung humaner Lebensbedingungen  Herstellung einer Öffentlichkeit für gesellschaftliche Probleme  Kooperation  Entwicklung und Ausbau der Wirkungskennzahlen Inhalt und Umfang der Dienstleistung TelefonSeelsorge stellt ein niederschwelliges Angebot (anonym, vertraulich, kostenfrei) mit Dauerrufbereitschaft (24 Stunden, jeden Tag, mit rund 10.000 Dienststunden p.a.) dar. Zusätzlich wird eine Mail- und Chatberatung angeboten. In den Gesprächen werden als Hilfestellungen angeboten:  Begegnen, Begleiten  Klären  Halt geben  Information und Weiterverweisung. Qualität der Dienstleistung 6.1 Strukturqualität Die Strukturqualität wird insbesondere über die Qualifizierung der Mitarbeitenden gewährleistet (Auswahl, Ausbildung, Fortbildung, Supervision). Die Mitbestimmung der Ehrenamtlichen ist realisiert über drei stimmberechtigte Sitze im Vorstand. Weitere interne Gremien sind die Mitarbeiterversammlung und die Mitarbeitervertretung. 6.2 Prozessqualität Die Arbeit der TelefonSeelsorge unterliegt den Vorgaben der Grundsatzpapiere der Evangelisch-Katholischen Kommission für TS und OT. Insbesondere gelten als Grundlage die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zur Geheimhaltung (Schweigepflicht, Datenschutz) bzw. zur Durchbrechung der Geheimhaltung. 6.3 Ergebnisqualität . Ergebnisqualität wird gewährleistet durch  fallbezogene Dokumentation /Beratungsprotokolle  Erhebung statistischer Daten  Selbstevaluation durch Teambesprechungen und Supervision  Fachlicher Austausch mit anderen Einrichtungen Die TelefonSeelsorge erstellt einen Jahresbericht, der u.a. folgende Angaben beinhaltet: Reflexion der Tätigkeit anhand der Zielerreichung entsprechend Ziffer 4 durch eigene Einschätzung sowie Mitteilung über konzeptionelle Überlegungen zur künftigen Zielerreichung Darstellung der Dienstleistung in Inhalt und Umfang entsprechend den Vorgaben der Bundesstatistik für TelefonSeelsorge Bericht über die Finanzierung durch Eigenmittel, Zuschüsse, Spenden, Entgelte, Projektmittel, etc. Zielüberprüfung anhand der Wirkungskennzahlen (siehe Anhang 2) Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm 2015 –2017 Anhang 2 zur Budgetvereinbarung Wirkungs-/Finanzkennzahlen Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm bietet über die Medien Telefon und Internet zuverlässig ein qualifiziertes, niederschwelliges Seelsorge- und Beratungsangebot. Dieses Angebot ist anonym, vertraulich und kostenfrei. Das Einzugsgebiet umfasst rund eine Million Einwohner in den Städten Ulm und Neu-Ulm, dem Alb-Donau-Kreis und den Landkreisen Neu-Ulm, Heidenheim und Ostalbkreis. Der Dienst wird 365 Tage im Jahr rund um die Uhr angeboten. Träger sind die evangelischen und katholischen Dekanate im Einzugsgebiet. Ziel 1 Bereithalten bzw. Aufbau eines niederschwelligen, qualifizierten Seelsorge- und Beratungsangebots (Telefon, E-Mail und Chat) Die TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm bietet Krisenhilfe und trägt mit ihrem Angebot zur Verbesserung der humanen Lebensbedingungen bei. Die Wirksamkeit und Notwendigkeit dieser Dienstleistungen lässt sich über die konstante Inanspruchnahme durch die Hilfesuchenden darstellen. Die Chatberatung wurde ab 2011 aufgebaut. Die Testanrufe von Jugendlichen haben deutlich nachgelassen. Dies ist an den Plan-/Istzahlen 2013 ersichtlich. Kennzahl 1 Anrufe Gespräche Mailkontakte Chatberatung/ Internet Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist 2013 27.000 21.751 12.800 13.493 420 458 300 223 2014 22.000 2015 22.000 2016 22.000 2017 22.000 13.500 13.500 13.500 13.500 450 450 450 450 300 300 300 300 Ziel 2 Sicherung eines Rund-um-die-Uhr-Dienstes (Telefon) Ziel der TelefonSeelsorge Ulm/Neu-Ulm ist es, den Hilfesuchenden ein zuverlässiges Seelsorgeund Beratungsangebot mit Dauerrufbereitschaft (365 Tage, rund um die Uhr) zu bieten. (Die Planzahl entspricht nicht der Zahl der Stunden pro Jahr wegen Doppelbesetzungen in einer Schicht.) Kennzahl 2. Dienststunden p.a. Plan Ist 2013 10.050 10.108 2014 10.050 2015 10.100 2016 10.100 2017 10.100 Ziel 3 Kosten pro Dienststunde Es sollen hier die Kosten der Dienststunde im Hinblick auf die Gesamtausgaben der TelefonSeelsorge auf den städtischen Zuschussbetrag dargestellt werden. Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm 2015 –2017 Anhang 2 zur Budgetvereinbarung Kennzahl 3 Plan 2013 Kosteneinheit Dienststunden Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 GesamtAusgaben Zuschuss Stadt Ulm 10.800€ Gesamtausgaben Zuschuss Stadt Ulm 10.800€ Gesamtausgaben 241.250 € Zuschuss Stadt Ulm 10.800 € Gesamtausgaben 231.650 € Zuschuss Stadt Ulm 10.420 Zuschuss Stadt Ulm 10.800€ 10.050 10.050 10.050 10.050 10.100 10.100. 10.100 10.100 10.100 10.100 =23,05€/h =1,04€/h =24,00€/h =1,07€/h = €/h = 1,07€/h = €/h = 1,07€/h = €/h = 1,07€/h Gesamtausgaben Ziel 4 Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen Das Angebot der TelefonSeelsorge wird überwiegend durch die Mitarbeit von ehrenamtlichen, speziell geschulten Laien ermöglicht. Ziel ist es, die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen durch eine spezielle Ausbildung und regelmäßig stattfindende Fortbildungen und fachliche Begleitung für die anspruchsvolle Tätigkeit zu qualifizieren und damit die inhaltliche Qualität des Seelsorge- und Beratungsangebots sicherzustellen. Es werden hier die Gesamtstundenzahlen dargestellt. Die fachlichen Begleitgruppen haben eine Laufzeit von zweieinhalb Jahren (2014-07/2016). Anschließend finden Fortbildungsangebote zu verschiedenen Fachthemen statt. Der nächste Zyklus für fachliche Begleitgruppen beginnt dann 2017. Kennzahl 4 Ausbildungsstunden fachliche Begleitung Fortbildung Plan Ist Plan Ist Plan Ist 2013 100 102 140 148 150 82 2014 100 2015 50 2016 50 2017 100 150 150 75 150 50 40 80 40 Ziel 5 Netzwerkarbeit/Kooperation Die TelefonSeelsorge leistet einen Dienst, der im Netzwerk mit anderen sozialen Einrichtungen gesellschaftliche Probleme und ihre Veränderung wahrnehmen, darauf Antworten geben und die Öffentlichkeit dafür sensibilisieren will. Dazu ist es notwendig, die Erfahrungen aus der Seelsorge- und Beratungstätigkeit durch Netzwerkarbeit und Kooperation in die soziale Arbeit auf regionaler Ebene einfließen zu lassen. Kennzahl 5 Kooperation Notruf für Frauen Fa-R-BE Forum Wendepunkt Lebenskrise Stellenleiterrunde Konferenz der Einrichtungsleiter Ist 2013 X X X X X Plan 2014 X X X* X X Plan 2015 X X X* X X Plan 2016 X X X* X X Plan 2017 X X X* X X gesamt 5 5 5 5 5 *Die Fortführung des Arbeits- bzw. Initiativkreises Forum Wendepunkt Lebenskrise ist ab 2014 noch nicht sichergestellt. Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm 2015 –2017