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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
468 kB
Erstellt
12.10.15, 21:51
Aktualisiert
27.01.18, 09:42

Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht Datum 23.04.2014 Geschäftszeichen SUB V-Mz Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Sitzung am 13.05.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Landschaftsschutzgebiete Ulm und andere naturschutzrechtlich geschützte Flächen - Bericht 2014 - Anlagen: 1 Übersicht geschützte Landschaftsbestandteile >>Söflingen<< (Anlage 1) 1 Übersicht Landschaftsschutzgebiet >>Söflingen<< (Anlage 2) GD 177/14 Antrag: Den Bericht 2014 zur Kenntnis zu nehmen. Jescheck Genehmigt: BD, BM 3, C 3, OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: In der Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt vom 12. Mai 2009 hat die Verwaltung erstmals über die geplante Aktualisierung der geschützten Landschaftsbestand-teile (früher geschützte Grünbestände), der Landschaftsschutzgebiete und der Naturdenkmale in Ulm berichtet (siehe dazu GD 172/09 vom 16. April 2009). In den Sitzungen vom 4. Mai 2010 (siehe dazu GD 139/10 vom 19. April 2010), vom 17. Mai 2011 (siehe dazu GD 89/11), vom 22. Mai 2012 (siehe dazu GD 122/12) und vom 30. April 2013 (siehe dazu GD 8/123) wurde im Fachbereichsausschuss jeweils ein aktueller Sachstandsbericht abgegeben. Nachdem eine regelmäßige Berichterstattung beschlossen ist, wird in diesem Zusammenhang nach-folgend über den aktuellen Sachstand bis Mai 2014 informiert: 1. Allgemeine Ausführungen zu den Erklärungs- und Unterschutzstellungsverfahren Für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Naturschutzbehörde zuständig. Die Unterschutzstellung von Landschaftsschutzgebieten und die Festsetzung von Naturdenkmalen erfolgt jeweils in Form einer Rechtsverordnung, die von der unteren Naturschutzbehörde erlassen wird. Geschützte Landschaftsbestandteile (früher geschützte Grünbestände) werden dagegen durch Satzung ausgewiesen, die von der Gemeinde nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Organe des Gemeinderates erlassen wird. Bei Festsetzungs- und Unterschutzstellungsverfahren erfolgt eine öffentliche Auslegung, eine Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich wesentlich berührt sein können, eine Beteiligung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsvertretung, eine Anhörung der anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie eine Mitwirkung des Landesnaturschutzverbandes. Soweit in diesem Zusammenhang einzelne Ortschaften betroffen sind, werden vor dem Beginn und vor dem Abschluss der einzelnen förmlichen Verfahren der jeweils zuständige Ortschaftsrat gemäß § 70 Abs. 1 Gemeindeordnung i. V. m. § 25 Abs. 1 Hauptsatzung und der einschlägigen Bestimmung in der jeweiligen Eingliederungsvereinbarung entsprechend informiert. Bei den Verfahren zur Festsetzung von Naturdenkmalen erfolgt außerdem zusätzlich eine direkte Anhörung der jeweils betroffenen Grundstückseigentümer. Bei den Unterschutzstellungsverfahren im Zusammenhang mit Landschaftsschutzgebieten bzw. bei den Verfahren zur Festsetzung von Naturdenkmalen prüft die untere Naturschutzbehörde die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen und teilt das Ergebnis den Betroffenen mit. Bei der Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen wird diese Aufgabe gemäß § 74 Abs. 9 Naturschutzgesetz vom zuständigen Teil der Gemeindeverwaltung übernommen. 2. Sachstand über die einzelnen Festsetzungs- und Unterschutzstellungsverfahren Nach einer entsprechenden Überprüfung der vorhandenen Schutzkategorien wurden 2013 -3weitere förmliche Verfahren zur Unterschutzstellung durchgeführt. Es handelte sich um die Verfahren zur Unterschutzstellung des Landschaftsschutzgebiets auf der Gemarkung Ulm, Flur Söflingen sowie der dortigen Landschaftsbestandteile. Die Verfahren sind abgeschlossen. Die Überarbeitung und Neuverordnung des Landschaftsschutzgebiets auf der Gemarkung Ulm, Flur Ulm sowie der dortigen Landschaftsbestandteile sind noch in Bearbeitung. Mit einem Abschluss der Verfahren kann bis 2015 gerechnet werden. Das Landschaftsschutzgebiet >>Ulm<< muss hinsichtlich seines Flächenumfangs auch mit der Ausweisung des möglichen künftigen Naturschutzgebiets "Lichternsee" abgestimmt werden. Eine Überarbeitung und Neuverordnung von Flächen auf den Gewannen „Lerchenfeld“, „Rappen-bad“ und „Tobel“ der Gemarkung Mähringen im Standortübungsplatz „Lerchenfeld“, die weiter unter die Bestimmungen der Verordnung des Landratsamtes Ulm zum Schutze der Landschaft des Blautals und seiner Seitentäler vom 15. Januar 1954 fallen, ist zu einem späteren Zeitpunkt angedacht. Bei den Unterschutzstellungsverfahren auf der Flur Söflingen erfolgte teilweise eine Neuabgrenzung bzw. Neuausweisung, die zu den nachfolgenden Veränderungen gegenüber den bisher bestehen-den Rechtsverordnungen bzw. Satzungen geführt hat: Geschützter Landschaftsbestandteil >>Söflingen<< Bisher: 111,79 Hektar Neu: 110,69 Hektar Die Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil >>Söflingen<< ist seit dem 26. April 2013 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises Nr. 17 vom 25. April 2013) in Kraft. Landschaftsschutzgebiet >>Söflingen<< Bisher: 717,47 Hektar Neu: 720,50 Hektar Die Flächen der bisherigen Landschaftsschutzgebiete „Harthausen“ (201,54 ha) und „Söflingen“ (515,93 Hektar) wurden zusammengefasst, da die frühere Gemarkung Ulm, Flur Harthausen in die Gemarkung Ulm, Flur Söflingen integriert wurde. Ansonsten ergibt sich der Flächenzuwachs aus der Ausweisung von Bereichen, die im Flächennutzungs- und Landschaftsplan 2010 zur Unterschutzstellung vorgeschlagen wurden. Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet >>Söflingen<< ist seit dem 3. Mai 2013 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises Nr. 18 vom 2. Mai 2013) in Kraft. Hinsichtlich des geplanten Naturschutzgebiets "Lichternsee" wird auf die Vorstellung der Unterlagen und des geplanten Unterschutzstellungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Tübingen in der Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt des Gemeinderats vom 12. November 2013 verwiesen. Zurzeit wird der Verordnungsentwurf beim Regierungspräsidium Tübingen intern abgestimmt. Daran anschließend erfolgt das offizielle Anhörungsverfahren der Beteiligten und Naturschutzvereinigungen. -43. Tabellarische Übersicht/Statistik 3.1 Gesamtflächen der bisher ausgewiesenen geschützten Landschaftsbestandteile, Stand Mai 2014 Bezeichnung Bisher Neu „Einsingen“ 1,72 Hektar 1,03 Hektar „Grimmelfingen“ 2,41 Hektar 2,20 Hektar >>Söflingen<< 111,79 Hektar 110,69 Hektar >>Ulm<< 492,13 Hektar in Bearbeitung (ca. 511 Hektar) 25,38 Hektar 32,10 Hektar 633,43 Hektar 657,02 Hektar „Wiblingen“ Gesamt 3.2 Gesamtflächen der bisher ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete, Stand Mai 2014 Bezeichnung Bisher Neu „Blautal und seine Seitentäler“ 103,11 Hektar 103,11 Hektar „Donaustetten“ 363,47 Hektar 369,60 Hektar „Einsingen“ 80,72 Hektar 183,10 Hektar „Eggingen“ 431,83 Hektar 441,90 Hektar „Ermingen“ 573,16 Hektar 587,50 Hektar „Grimmelfingen“ 127,23 Hektar 157,20 Hektar „Gögglingen“ 75,32 Hektar 207,10 Hektar „Harthausen“ 201,54 Hektar 0 Hektar1 >>Jungingen<< 272,18 Hektar 317,40 Hektar 51,72 Hektar 53,00 Hektar >>Mähringen<< 308,86 Hektar 302,60 Hektar >>Söflingen<< 515,93 Hektar 720,50 Hektar „Taubes Ried“ (nur 178,52 Hektar 0 Hektar2 >>Lehr<< 1 2 neu integriert in das Landschaftsschutzgebiet >>Söflingen<< neu integriert in das Landschaftsschutzgebiet "Gögglingen" -5Stadtkreis) >>Ulm<< 477,86 Hektar in Bearbeitung (ca. 498 Hektar) „Unterweiler“ 239,19 Hektar 240,00 Hektar „Wiblingen“ 294,06 Hektar 271,50 Hektar 4.294,70 Hektar 4.452.51 Hektar Gesamt 3.3 Gesamtanzahl der bisher festgesetzten Naturdenkmale, Stand Mai 2014 Gemarkung und Flur Bisher Neu Donaustetten 3 Naturdenkmale 4 Naturdenkmale Einsingen 0 Naturdenkmale 2 Naturdenkmale Eggingen 3 Naturdenkmale 6 Naturdenkmale Ermingen 2 Naturdenkmale 8 Naturdenkmale Ulm, Flur Grimmelfingen 1 Naturdenkmal 2 Naturdenkmale Gögglingen 1 Naturdenkmal 1 Naturdenkmal Jungingen 3 Naturdenkmale 5 Naturdenkmale Lehr 3 Naturdenkmale 3 Naturdenkmale Mähringen 2 Naturdenkmale 6 Naturdenkmale Söflingen 3 Naturdenkmale 8 Naturdenkmale 21 Naturdenkmale 40 Naturdenkmale Unterweiler 1 Naturdenkmal 3 Naturdenkmale Wiblingen 1 Naturdenkmal 1 Naturdenkmal 44 Naturdenkmale 89 Naturdenkmale Ulm Gesamt -63.4 Vergleichsstatistik Nutzung des Stadtgebiets (Quelle Statistisches Jahrbuch der Stadt Ulm 2010, 2011, 2012) Nutzungsart 2010 2011 2012 2.152,3 2.161,5 2.177,6 Betriebsfläche 87,3 84,8 91,5 Erholungsfläche 314,6 318,5 315,8 Verkehrsfläche 1.223,8 1.228,6 1.234,7 Landwirtschaftsfläche 5.301,9 5.267,1 5.230,8 Wald 2.275,1 2.280,2 2.289,9 Wasser 155,8 170,1 172,3 Flächen anderer Nutzungen 358,1 358,0 356,2 11.868,8 11.868,8 11.868,8 Gebäude und Freifläche Stadtkreis Ulm gesamt Im Wesentlichen sind die ausgewiesenen Flächen der geschützten Landschaftsbestandteile (früher geschützte Grünbestände) und der Landschaftsschutzgebiete in den Flächen der Nutzungsart Er-holungsfläche, Landwirtschaftsfläche und Wald mit enthalten. -7Gemeindegebiet nach Nutzungsarten (Flächenerhebung 2011) (Quelle: Statistisches Landesamt, SRDB) Stadtkreis Bodenfläche insgesam t Anteil in % Siedlungsu. Verkehrsfläche 1) Ulm ha 11.869 Landwirtschaftsfläche Waldfläche an Bodenfläche insgesamt 32,1 44,1 19,3 Wasser fläche Übrige Nutzungsarten 3) 1,5 3,1 Gebäudefläche 2) Verkehrsfläche an Siedlungs- u. Verkehrsfläche 57,2 32,5 Stuttgart 20.735 51,5 22,9 24,0 1,3 0,3 58,1 28,6 Mannheim 14.496 58,1 23,9 12,5 5,2 0,3 60,0 28,3 Karlsruhe 17.346 46,5 22,7 26,1 4,1 0,6 57,5 26,9 Freiburg 15.306 31,8 23,6 42,9 1,4 0,4 57,2 30,4 Heidelberg 10.883 30,1 26,4 40,7 2,3 0,5 62,1 6,7 Heilbronn 9.988 35,6 47,4 14,2 2,2 0,6 59,4 31,1 Pforzheim 9.800 30,8 17,0 51,2 0,7 0,2 60,6 28,5 BadenBaden 14.021 14,7 22,3 61,6 1,0 0,5 54,2 32,2 1) Gebäudefläche, Betriebsfläche (ohne Abbauland), Erholungsfläche, Verkehrsfläche, Friedhöfe 2) Einschließlich unbebaute Flächen, die Gebäudezwecken untergeordnet sind. 3) Abbauland, Flächen anderer Nutzung -8Landschaftsschutzgebiete 1973 und 2012 (Quelle: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) Stadtkreis Gemarkungsfläche insgesamt Landschaftsschutzgebiete Bestand 1) Fläche 31.12.73 31.12.12 31.12.73 31.12.12 Anteil an der Gesamtfläche Anzahl 14 abs. abs. ha ha 15 1.835 4.418 % 37,2 Ulm ha 11.870 Stuttgart 20.733 34 27 4.041 6.740 32,5 Mannheim 14.500 6 16 1.847 4.094 28,2 Karlsruhe 17.350 13 17 3.108 5.787 33,4 Freiburg 15.310 5 5 3.109 6.996 45,7 Heidelberg 10.880 1 1 3.551 47 0,4 Heilbronn 9.990 7 15 1.106 2.302 23,0 Pforzheim 9.780 7 2 882 5.892 60,2 Baden-Baden 14.020 3 5 8.358 8.854 63,2 4. Kontrollkonzept Gronne / Lichternsee Die untere Naturschutzbehörde hat im Februar 2014 begonnen ein Kontrollkonzept für das Naturschutzgebiet Gronne und den daran angrenzenden Lichternsee im Landschaftsschutzgebiet Ulm zu entwickeln, um die Regelungen der Schutzverordnungen gezielt zu überwachen und berechtigten Beschwerden über Verstöße mehr Rechnung zu tragen. 4.1 Hintergrund In den letzten beiden Jahren gelang es trotz vielfach beobachteter Verstöße lediglich 3 Ordnungswidrigkeiten im Bereich Gronne/Lichternsee zu verhängen. Folgende Verstöße wurden dabei häufig festgestellt und führen zu Beschwerden: - Parken und Befahren der Schutzgebiete mit Kfz - Zerstörung von Absperrungen - Ausführen freilaufender Hunde im Naturschutzgebiet - Feuer machen / Grillen - Lärmen - Bootfahren außerhalb des Flusslaufs der Donau - Lagern und Zelten - wilde Müllablagerungen Kontrollen konnten aufgrund der personellen Situation und der mangelnden Akzeptanz der in -9Zivil gekleideten Naturschutzwarte nur beschränkt und mit mäßigem Erfolg durchgeführt werden. Vor allem bereitet die Identifizierung von Personen, die Verstöße begehen, große Schwierigkeiten. 4.2 Kontrollmaßnahmen Durch abgestimmte Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes, des Polizeireviers UlmWest und den Naturschutzwarten soll langfristig eine Verbesserung der Situation erreicht werden. Über den Zeitraum April bis Oktober werden dabei durch die beteiligten Kontrollorgane an verschiedenen Örtlichkeiten in den Schutzgebieten entsprechende Kontrollen stattfinden. Die zeitlich voneinander getrennten, aber abgestimmten Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei werden dabei durch einzelne Naturschutzwarte fachlich unterstützt und begleitet. Daneben führen die Naturschutzwarte weiterhin eigenständig Kontrollen durch und können sich im Bedarfsfall an das Polizeirevier Ulm-West wenden, um von dort Unterstützung bei der Personalienfeststellung zu erhalten. In den Monaten Mai, Juni und August 2014 sind Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit der Polizei dem Kommunalen Ordnungsdienst und Mitarbeitern der unteren Naturschutzbehörde vorgesehen, bei denen aufgrund der gebündelten Personenstärke die Einhaltung der Schutzverordnungen intensiver überprüft werden können. Der Beginn von Kontrollen wurde mittels Pressemitteilung bekannt gemacht, um die Bevölkerung auf die Regelungen in den geschützten Bereichen hinzuweisen und um Beachtung zu bitten. In den ersten drei Wochen wurden zudem keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, sondern gegebenenfalls lediglich mündliche Verwarnungen ausgesprochen. Die Kontrollen werden zum Ende des Jahres 2014 statistisch aufbereitet.