Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
468 kB
Erstellt
12.10.15, 21:51
Aktualisiert
27.01.18, 09:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
23.04.2014
Geschäftszeichen SUB V-Mz
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 13.05.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Landschaftsschutzgebiete Ulm und andere naturschutzrechtlich geschützte
Flächen
- Bericht 2014 -
Anlagen:
1 Übersicht geschützte Landschaftsbestandteile >>Söflingen<< (Anlage 1)
1 Übersicht Landschaftsschutzgebiet >>Söflingen<<
(Anlage 2)
GD 177/14
Antrag:
Den Bericht 2014 zur Kenntnis zu nehmen.
Jescheck
Genehmigt:
BD, BM 3, C 3, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt vom 12. Mai
2009 hat die Verwaltung erstmals über die geplante Aktualisierung der geschützten
Landschaftsbestand-teile (früher geschützte Grünbestände), der Landschaftsschutzgebiete und
der Naturdenkmale in Ulm berichtet (siehe dazu GD 172/09 vom 16. April 2009). In den
Sitzungen vom 4. Mai 2010 (siehe dazu GD 139/10 vom 19. April 2010), vom 17. Mai 2011
(siehe dazu GD 89/11), vom 22. Mai 2012 (siehe dazu GD 122/12) und vom 30. April 2013
(siehe dazu GD 8/123) wurde im Fachbereichsausschuss jeweils ein aktueller
Sachstandsbericht abgegeben.
Nachdem eine regelmäßige Berichterstattung beschlossen ist, wird in diesem Zusammenhang
nach-folgend über den aktuellen Sachstand bis Mai 2014 informiert:
1. Allgemeine Ausführungen zu den Erklärungs- und Unterschutzstellungsverfahren
Für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist das Regierungspräsidium Tübingen als höhere
Naturschutzbehörde zuständig.
Die Unterschutzstellung von Landschaftsschutzgebieten und die Festsetzung von
Naturdenkmalen erfolgt jeweils in Form einer Rechtsverordnung, die von der unteren
Naturschutzbehörde erlassen wird. Geschützte Landschaftsbestandteile (früher geschützte
Grünbestände) werden dagegen durch Satzung ausgewiesen, die von der Gemeinde nach
einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Organe des Gemeinderates erlassen wird.
Bei Festsetzungs- und Unterschutzstellungsverfahren erfolgt eine öffentliche Auslegung, eine
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich wesentlich
berührt sein können, eine Beteiligung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsvertretung, eine
Anhörung der anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie eine Mitwirkung des
Landesnaturschutzverbandes. Soweit in diesem Zusammenhang einzelne Ortschaften betroffen
sind, werden vor dem Beginn und vor dem Abschluss der einzelnen förmlichen Verfahren der
jeweils zuständige Ortschaftsrat gemäß § 70 Abs. 1 Gemeindeordnung i. V. m. § 25 Abs. 1
Hauptsatzung und der einschlägigen Bestimmung in der jeweiligen Eingliederungsvereinbarung
entsprechend informiert.
Bei den Verfahren zur Festsetzung von Naturdenkmalen erfolgt außerdem zusätzlich eine
direkte Anhörung der jeweils betroffenen Grundstückseigentümer.
Bei den Unterschutzstellungsverfahren im Zusammenhang mit Landschaftsschutzgebieten bzw.
bei den Verfahren zur Festsetzung von Naturdenkmalen prüft die untere Naturschutzbehörde
die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen und teilt das Ergebnis den
Betroffenen mit.
Bei der Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen wird diese Aufgabe gemäß § 74
Abs. 9 Naturschutzgesetz vom zuständigen Teil der Gemeindeverwaltung übernommen.
2. Sachstand über die einzelnen Festsetzungs- und Unterschutzstellungsverfahren
Nach einer entsprechenden Überprüfung der vorhandenen Schutzkategorien wurden 2013
-3weitere förmliche Verfahren zur Unterschutzstellung durchgeführt. Es handelte sich um die
Verfahren zur Unterschutzstellung des Landschaftsschutzgebiets auf der Gemarkung Ulm, Flur
Söflingen sowie der dortigen Landschaftsbestandteile. Die Verfahren sind abgeschlossen.
Die Überarbeitung und Neuverordnung des Landschaftsschutzgebiets auf der Gemarkung Ulm,
Flur Ulm sowie der dortigen Landschaftsbestandteile sind noch in Bearbeitung. Mit einem
Abschluss der Verfahren kann bis 2015 gerechnet werden. Das Landschaftsschutzgebiet
>>Ulm<< muss hinsichtlich seines Flächenumfangs auch mit der Ausweisung des möglichen
künftigen Naturschutzgebiets "Lichternsee" abgestimmt werden.
Eine Überarbeitung und Neuverordnung von Flächen auf den Gewannen „Lerchenfeld“,
„Rappen-bad“ und „Tobel“ der Gemarkung Mähringen im Standortübungsplatz „Lerchenfeld“,
die weiter unter die Bestimmungen der Verordnung des Landratsamtes Ulm zum Schutze der
Landschaft des Blautals und seiner Seitentäler vom 15. Januar 1954 fallen, ist zu einem
späteren Zeitpunkt angedacht.
Bei den Unterschutzstellungsverfahren auf der Flur Söflingen erfolgte teilweise eine
Neuabgrenzung bzw. Neuausweisung, die zu den nachfolgenden Veränderungen gegenüber
den bisher bestehen-den Rechtsverordnungen bzw. Satzungen geführt hat:
Geschützter Landschaftsbestandteil >>Söflingen<<
Bisher:
111,79 Hektar
Neu:
110,69 Hektar
Die Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil >>Söflingen<< ist seit dem 26. April
2013 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises Nr. 17 vom 25. April
2013) in Kraft.
Landschaftsschutzgebiet >>Söflingen<<
Bisher:
717,47 Hektar
Neu:
720,50 Hektar
Die Flächen der bisherigen Landschaftsschutzgebiete „Harthausen“ (201,54 ha) und „Söflingen“
(515,93 Hektar) wurden zusammengefasst, da die frühere Gemarkung Ulm, Flur Harthausen in
die Gemarkung Ulm, Flur Söflingen integriert wurde. Ansonsten ergibt sich der Flächenzuwachs
aus der Ausweisung von Bereichen, die im Flächennutzungs- und Landschaftsplan 2010 zur
Unterschutzstellung vorgeschlagen wurden.
Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet >>Söflingen<< ist seit dem 3. Mai 2013
(veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises Nr. 18 vom 2. Mai 2013)
in Kraft.
Hinsichtlich des geplanten Naturschutzgebiets "Lichternsee" wird auf die Vorstellung der Unterlagen und des geplanten Unterschutzstellungsverfahrens durch das Regierungspräsidium
Tübingen in der Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt des
Gemeinderats vom 12. November 2013 verwiesen.
Zurzeit wird der Verordnungsentwurf beim Regierungspräsidium Tübingen intern abgestimmt.
Daran anschließend erfolgt das offizielle Anhörungsverfahren der Beteiligten und
Naturschutzvereinigungen.
-43. Tabellarische Übersicht/Statistik
3.1 Gesamtflächen der bisher ausgewiesenen geschützten Landschaftsbestandteile,
Stand Mai 2014
Bezeichnung
Bisher
Neu
„Einsingen“
1,72 Hektar
1,03 Hektar
„Grimmelfingen“
2,41 Hektar
2,20 Hektar
>>Söflingen<<
111,79 Hektar
110,69 Hektar
>>Ulm<<
492,13 Hektar
in Bearbeitung (ca. 511
Hektar)
25,38 Hektar
32,10 Hektar
633,43 Hektar
657,02 Hektar
„Wiblingen“
Gesamt
3.2 Gesamtflächen der bisher ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete, Stand Mai 2014
Bezeichnung
Bisher
Neu
„Blautal und seine Seitentäler“
103,11 Hektar
103,11 Hektar
„Donaustetten“
363,47 Hektar
369,60 Hektar
„Einsingen“
80,72 Hektar
183,10 Hektar
„Eggingen“
431,83 Hektar
441,90 Hektar
„Ermingen“
573,16 Hektar
587,50 Hektar
„Grimmelfingen“
127,23 Hektar
157,20 Hektar
„Gögglingen“
75,32 Hektar
207,10 Hektar
„Harthausen“
201,54 Hektar
0 Hektar1
>>Jungingen<<
272,18 Hektar
317,40 Hektar
51,72 Hektar
53,00 Hektar
>>Mähringen<<
308,86 Hektar
302,60 Hektar
>>Söflingen<<
515,93 Hektar
720,50 Hektar
„Taubes Ried“ (nur
178,52 Hektar
0 Hektar2
>>Lehr<<
1
2
neu integriert in das Landschaftsschutzgebiet >>Söflingen<<
neu integriert in das Landschaftsschutzgebiet "Gögglingen"
-5Stadtkreis)
>>Ulm<<
477,86 Hektar
in Bearbeitung (ca. 498
Hektar)
„Unterweiler“
239,19 Hektar
240,00 Hektar
„Wiblingen“
294,06 Hektar
271,50 Hektar
4.294,70 Hektar
4.452.51 Hektar
Gesamt
3.3 Gesamtanzahl der bisher festgesetzten Naturdenkmale, Stand Mai 2014
Gemarkung und Flur
Bisher
Neu
Donaustetten
3 Naturdenkmale
4 Naturdenkmale
Einsingen
0 Naturdenkmale
2 Naturdenkmale
Eggingen
3 Naturdenkmale
6 Naturdenkmale
Ermingen
2 Naturdenkmale
8 Naturdenkmale
Ulm, Flur Grimmelfingen
1 Naturdenkmal
2 Naturdenkmale
Gögglingen
1 Naturdenkmal
1 Naturdenkmal
Jungingen
3 Naturdenkmale
5 Naturdenkmale
Lehr
3 Naturdenkmale
3 Naturdenkmale
Mähringen
2 Naturdenkmale
6 Naturdenkmale
Söflingen
3 Naturdenkmale
8 Naturdenkmale
21 Naturdenkmale
40 Naturdenkmale
Unterweiler
1 Naturdenkmal
3 Naturdenkmale
Wiblingen
1 Naturdenkmal
1 Naturdenkmal
44 Naturdenkmale
89 Naturdenkmale
Ulm
Gesamt
-63.4 Vergleichsstatistik
Nutzung des Stadtgebiets
(Quelle Statistisches Jahrbuch der Stadt Ulm 2010, 2011, 2012)
Nutzungsart
2010
2011
2012
2.152,3
2.161,5
2.177,6
Betriebsfläche
87,3
84,8
91,5
Erholungsfläche
314,6
318,5
315,8
Verkehrsfläche
1.223,8
1.228,6
1.234,7
Landwirtschaftsfläche
5.301,9
5.267,1
5.230,8
Wald
2.275,1
2.280,2
2.289,9
Wasser
155,8
170,1
172,3
Flächen anderer
Nutzungen
358,1
358,0
356,2
11.868,8
11.868,8
11.868,8
Gebäude und Freifläche
Stadtkreis Ulm gesamt
Im Wesentlichen sind die ausgewiesenen Flächen der geschützten Landschaftsbestandteile
(früher geschützte Grünbestände) und der Landschaftsschutzgebiete in den Flächen der
Nutzungsart Er-holungsfläche, Landwirtschaftsfläche und Wald mit enthalten.
-7Gemeindegebiet nach Nutzungsarten (Flächenerhebung 2011)
(Quelle: Statistisches Landesamt, SRDB)
Stadtkreis
Bodenfläche
insgesam
t
Anteil in %
Siedlungsu.
Verkehrsfläche
1)
Ulm
ha
11.869
Landwirtschaftsfläche
Waldfläche
an Bodenfläche insgesamt
32,1
44,1
19,3
Wasser
fläche
Übrige
Nutzungsarten
3)
1,5
3,1
Gebäudefläche
2)
Verkehrsfläche
an Siedlungs- u.
Verkehrsfläche
57,2
32,5
Stuttgart
20.735
51,5
22,9
24,0
1,3
0,3
58,1
28,6
Mannheim
14.496
58,1
23,9
12,5
5,2
0,3
60,0
28,3
Karlsruhe
17.346
46,5
22,7
26,1
4,1
0,6
57,5
26,9
Freiburg
15.306
31,8
23,6
42,9
1,4
0,4
57,2
30,4
Heidelberg
10.883
30,1
26,4
40,7
2,3
0,5
62,1
6,7
Heilbronn
9.988
35,6
47,4
14,2
2,2
0,6
59,4
31,1
Pforzheim
9.800
30,8
17,0
51,2
0,7
0,2
60,6
28,5
BadenBaden
14.021
14,7
22,3
61,6
1,0
0,5
54,2
32,2
1) Gebäudefläche, Betriebsfläche (ohne Abbauland), Erholungsfläche, Verkehrsfläche,
Friedhöfe
2) Einschließlich unbebaute Flächen, die Gebäudezwecken untergeordnet sind.
3) Abbauland, Flächen anderer Nutzung
-8Landschaftsschutzgebiete 1973 und 2012
(Quelle: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg)
Stadtkreis
Gemarkungsfläche
insgesamt
Landschaftsschutzgebiete
Bestand 1)
Fläche
31.12.73 31.12.12 31.12.73
31.12.12
Anteil
an der
Gesamtfläche
Anzahl
14
abs.
abs.
ha
ha
15
1.835
4.418
%
37,2
Ulm
ha
11.870
Stuttgart
20.733
34
27
4.041
6.740
32,5
Mannheim
14.500
6
16
1.847
4.094
28,2
Karlsruhe
17.350
13
17
3.108
5.787
33,4
Freiburg
15.310
5
5
3.109
6.996
45,7
Heidelberg
10.880
1
1
3.551
47
0,4
Heilbronn
9.990
7
15
1.106
2.302
23,0
Pforzheim
9.780
7
2
882
5.892
60,2
Baden-Baden
14.020
3
5
8.358
8.854
63,2
4. Kontrollkonzept Gronne / Lichternsee
Die untere Naturschutzbehörde hat im Februar 2014 begonnen ein Kontrollkonzept für das
Naturschutzgebiet Gronne und den daran angrenzenden Lichternsee im
Landschaftsschutzgebiet Ulm zu entwickeln, um die Regelungen der Schutzverordnungen
gezielt zu überwachen und berechtigten Beschwerden über Verstöße mehr Rechnung zu
tragen.
4.1 Hintergrund
In den letzten beiden Jahren gelang es trotz vielfach beobachteter Verstöße lediglich 3
Ordnungswidrigkeiten im Bereich Gronne/Lichternsee zu verhängen.
Folgende Verstöße wurden dabei häufig festgestellt und führen zu Beschwerden:
- Parken und Befahren der Schutzgebiete mit Kfz
- Zerstörung von Absperrungen
- Ausführen freilaufender Hunde im Naturschutzgebiet
- Feuer machen / Grillen
- Lärmen
- Bootfahren außerhalb des Flusslaufs der Donau
- Lagern und Zelten
- wilde Müllablagerungen
Kontrollen konnten aufgrund der personellen Situation und der mangelnden Akzeptanz der in
-9Zivil gekleideten Naturschutzwarte nur beschränkt und mit mäßigem Erfolg durchgeführt
werden. Vor allem bereitet die Identifizierung von Personen, die Verstöße begehen, große
Schwierigkeiten.
4.2 Kontrollmaßnahmen
Durch abgestimmte Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes, des Polizeireviers UlmWest und den Naturschutzwarten soll langfristig eine Verbesserung der Situation erreicht
werden.
Über den Zeitraum April bis Oktober werden dabei durch die beteiligten Kontrollorgane an
verschiedenen Örtlichkeiten in den Schutzgebieten entsprechende Kontrollen stattfinden.
Die zeitlich voneinander getrennten, aber abgestimmten Kontrollen des Kommunalen
Ordnungsdienstes und der Polizei werden dabei durch einzelne Naturschutzwarte fachlich
unterstützt und begleitet. Daneben führen die Naturschutzwarte weiterhin eigenständig
Kontrollen durch und können sich im Bedarfsfall an das Polizeirevier Ulm-West wenden, um von
dort Unterstützung bei der Personalienfeststellung zu erhalten.
In den Monaten Mai, Juni und August 2014 sind Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit der
Polizei dem Kommunalen Ordnungsdienst und Mitarbeitern der unteren Naturschutzbehörde
vorgesehen, bei denen aufgrund der gebündelten Personenstärke die Einhaltung der
Schutzverordnungen intensiver überprüft werden können.
Der Beginn von Kontrollen wurde mittels Pressemitteilung bekannt gemacht, um die
Bevölkerung auf die Regelungen in den geschützten Bereichen hinzuweisen und um Beachtung
zu bitten. In den ersten drei Wochen wurden zudem keine Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet, sondern gegebenenfalls lediglich mündliche Verwarnungen ausgesprochen.
Die Kontrollen werden zum Ende des Jahres 2014 statistisch aufbereitet.