Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1 u. Anhang 1 zur Budgetvereinbarung.pdf
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153 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:43
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Anlage 1
Budgetvereinbarung
zwischen
der Stadt Ulm
vertreten durch den
Fachbereich Bildung und Soziales
und
der AIDS-Hilfe
Ulm/Neu-Ulm/
Alb-Donau e.V.
Der Verein AIDS-Hilfe Ulm/Neu-Ulm/Alb-Donau e.V. wurde im Juli 1987 ins Leben gerufen
und als Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ulm eingetragen. Seit 1988 wird der
Verein durch die Stadt Ulm finanziell gefördert.
1.
Dienstleistungsbeschreibung
1.1.
Kurzbeschreibung
Es handelt sich um Informations-, Aufklärungs-, Beratungs-, Betreuungs- und Vermittlungsleistungen im Bereich von HIV und AIDS sowie Hepatitiden und andere sexuell
übertragbare Infektionen.
1.2.
Zielgruppe
- Menschen mit HIV/AIDS und Hepatitis sowie deren An-/Zugehörige
- Hauptbetroffenengruppen
- Multiplikatoren
- Allgemeinbevölkerung
1.3.
Ziele
- Anzahl von Neuinfektionen möglichst gering halten
- Unterstützung und Beratung von Menschen mit HIV/AIDS und Hepatitis
und deren An-/Zugehörigen
- Verhinderung von Ausgrenzung und Diskriminierung Betroffener
- Stärkung der Hilfe zur Selbsthilfe
- Förderung von ehrenamtlichem Engagement
- Entwicklung und Ausbau der Wirkungskennzahlen
1.4.
Inhalt und Umfang der Dienstleistung
1.4.1. psychosoziale Beratung
- Information allgemein, Infektionsängste, HIV-Antikörper-Test
- persönliche und individuelle Beratung bei Fragen zum Leben mit HIV
- Information und Beratung zu Familien- und Partnerschaftsproblemen
- fachliche Weitervermittlung
- Weitergabe von medizinischen und rechtlichen Informationen
AIDS-Hilfe 2014
1.4.2. Betreuung/psychosoziale Begleitung
- Einzelbetreuung im persönlichen Umfeld
- persönliche und praktische Hilfen bei der Krankheitsbewältigung
- Sterbebegleitung
- Gruppenangebote
- Entlastungs- und Unterstützungsangebote für An-/Zugehörige
1.4.3. Prävention
- Personalkommunikative und gruppenspezifische Prävention:
Zielgruppe sind hier Jugendliche, Auszubildende, Schüler, Krankenpflegeschulen und
Pflegeeinrichtungen.
- Wissensvermittlung durch persönliche Gespräche, Informationsstände, und Vergabe
von Aufklärungsbroschüren
- Aktionsprogramme und Aufklärungsprojekte
- "Rainbow-Team", zielgruppenorientierte Prävention
- Schwerpunktprävention
- Testangebote auf HIV und andere STI als Mittel der Prävention
1.4.4. Öffentlichkeitsarbeit
- Durchführung von Veranstaltungen/Eventarbeit
- Erarbeitung und Durchführung von PR-Maßnahmen
- Presse- und Medienarbeit
- Einbindung von Betroffenen in alle Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum verstärkten Abbau von Vorurteilen
1.4.5. Selbsthilfe
- Schaffung und Bereitstellung geeigneter Infrastrukturen
Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeiter/-innen
1.4.6. Testangebot
- Anonymes Testverfahren auf HIV, Syphilis, Hepatitis C und weitere STI
- Persönliche Risiko-Analyse
- Qualifizierte Beratung vor und nach der Testdurchführung
1.4.7. Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen
- einzelfallspezifisch:
mit Beratungs- und Versorgungsstellen, Ämtern im Sozial- und Gesundheitsbereich
- projektspezifisch:
mit anderen in der Sexualpädagogik tätigen Einrichtungen und Suchthilfeeinrichtungen (Hepa+Co.-Projekt) sowie anderen Partnern
- ortsbezogen:
mit dem zuständigen Gesundheitsamt und anderen sozialen Beratungs- und Betreuungsdiensten, sowie Abstimmung von Planungen und Maßnahmen im notwendigen Umfang
1.5.
Qualität der Dienstleistung
1.5.1. Strukturqualität
- Personal:
Der Verein beschäftigt Fachkräfte, zum Teil in Teilzeit, deren Ausbildungsstand ihren
Aufgaben entspricht. In der Regel sind dies Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen.
AIDS-Hilfe 2014
- Grundsätzlich sind beschäftigt:
- Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen in
den Bereichen Betreuung/Beratung (Telefon- und E-Mail-Beratung, persönliche Beratung, Ambulant Betreutes Wohnen, Persönliches Budget) und Selbsthilfeförderung
mit bis zu 2,0 Stellen
- Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen in
der Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit, sowie in der Schwerpunktprävention und
Testangebote auf HIV und andere STI mit insgesamt bis zu 2,0 Stellen.
- eine Verwaltungsangestellte für die Geschäftsstelle mit einer 0,5 Stelle
Die Zahl der Fachkraftstellen darf dabei insgesamt nicht unter 2,5 Stellen liegen.
- Veränderungen bedürfen der Abstimmung mit der Stadt Ulm.
- Der Verein stellt Leitungs- und Verwaltungsfunktionen sicher.
- Der Verein bietet funktions- und aufgabenbezogene Fort- und Weiterbildungen an
und stellt die Teilnahme sicher.
- Der Verein stellt sicher, dass ehrenamtliche Mitarbeit möglich ist. Ehrenamtliche
werden entsprechend ihrer Aufgaben geschult und eingeführt.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können regelmäßig an Supervision teilnehmen.
1.5.2. Prozessqualität
- Die Beratung von Ratsuchenden erfolgt unverzüglich und auf Wunsch anonym.
- Der Anbieter erstellt ein Dienstleistungskonzept in dem Inhalt, Umfang und Sicherstellung der Leistung definiert werden.
- Der Träger verpflichtet sich zur Einhaltung der Regelungen zum Sozialdatenschutz.
1.5.3. Ergebnisqualität/Evaluation
Der Verein erstellt einen Jahresbericht, der u. a. folgende Angaben beinhaltet:
- Beratungszeiten (persönliche und telefonische Beratung)
- Zahl der telefonischen Beratungsgespräche und Zusammensetzung der
Ratsuchenden (auch nach Herkunftsort, hier interessiert vor allem der Anteil der
Klienten aus dem Stadtkreis Ulm), davon auf Zuweisung durch die AA
- Zahl der regelmäßig betreuten HIV-Infizierten und AIDS-Kranken,
davon auf Zuweisung der AA
- Anzahl betreuter bzw. regelmäßig zu betreuender Selbsthilfe- und/oder
Betroffenengruppen
- Darstellung der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit
- Mitgliederzahl des Vereins
- Zielüberprüfung anhand der Wirkungskennzahlen (s. Anhang)
Der Verein unterhält einen regelmäßigen Austausch mit dem zuständigen
Gesundheitsamt und anderen sozialen Beratungs- und Betreuungsdiensten.
AIDS-Hilfe 2014
2.
Art und Umfang der Förderung
Die Stadt Ulm stellt – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel – für die
Jahre 2015 – 2017 einen Budgetansatz von jährlich
34.000 €
(in Worten: vierunddreißigtausend)
zur Verfügung, sofern die Aids-Hilfe Ulm/Alb-Donau e.V. nicht selbst einen niedrigeren Ansatz einreicht. Vorgesehen ist eine Indexierung, vorbehaltlich der Zustimmung
des Gemeinderates.
Der Zuwendungsbetrag verringert sich, sofern der Verein zuschussrelevante Aufgabenbereiche einstellt oder den Personalstand der Fachkräfte auf Dauer verringert. In
diesen Fällen muss die Budgethöhe neu verhandelt werden.
Bei einer erheblichen Verschiebung oder Veränderung der Aufgaben aufgrund gesetzlicher, inhaltlicher oder gesellschaftlicher Entwicklungen, müssen die Budgetregeln entsprechend der veränderten Situation neu verhandelt werden. Bei einer negativen Entwicklung der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Ulm behält sich diese eine Anpassung der Budgetvereinbarung für die Zukunft mit einer Ankündigungsfrist
von 6 Monaten vor.
Es gilt die Richtlinie der Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen.
3.
Haushaltsführung
Der Verein verpflichtet sich, die von der Stadt bereitgestellten öffentlichen Gelder
zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam zu verwalten.
3.1.
Wirtschaftsplan
Der Verein erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan mit
Stellenübersicht), der der Stadtverwaltung jeweils bis zum 01.10. eines Vorjahres für
das Folgejahr vorgelegt wird.
3.2
Buchführung / Verwendungsnachweis
Ein Verwendungsnachweis nach Vorgabe der Richtlinie der Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen mit Übersicht über die Rücklagen nach der geltenden Regelung im Fachbereich Bildung und Soziales vom 26.09.2001, eine Geldflussrechnung
über die gesamten Einnahmen und Ausgaben mit einer Übersicht über die Rücklagen
nach der geltenden Regelung im Fachbereich Bildung und Soziales und ein Jahresbericht ist der Stadtverwaltung ohne Aufforderung jährlich bis spätestens 30.06. des
Folgejahres vorzulegen.
Die Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses des Trägers ist durch das Prüfungstestat eines Steuerberaters oder der Kassenprüfer nachzuweisen. Die Stadt Ulm als Zuschussgeberin behält sich die Möglichkeit einer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses vor.
Hierzu ist sie berechtigt, in die Bücher, Belege und Schriften des Vereins Einsicht zu
nehmen.
AIDS-Hilfe 2014
3.3
Personal
Der Verein beschäftigt seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Grundlage des
TvöD/VKA.
Besserstellungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Vereins gegenüber städtischen Beschäftigten in entsprechenden Einrichtungen sind grundsätzlich unzulässig.
Freiwillige soziale Leistungen orientieren sich am Rahmen der städtischen Regelungen.
3.4
Datenschutz
Der Träger verpflichtet sich zur Einhaltung der Regelungen des Sozialdatenschutzes.
3.5
Auszahlungsmodus
Der Zuschussbetrag wird in vier Abschlagszahlungen, zum 1.1., 1.4., 1.7. und
1.10. des Jahres ausbezahlt.
Die Stadt ist berechtigt die Abschlagszahlungen nach Absatz 1 einzubehalten, wenn
der Verein mit seinen Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis, insbesondere aus Ziffer
3.2, länger als 6 Wochen im Verzug ist.
4.
Anlage zur Budgetvereinbarung
Die Anlage zur Budgetvereinbarung vom 06.12.2000 gilt weiterhin.
5.
Kündigung
Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.
Inkrafttreten/Geltungsdauer
Die Budgetregelung tritt zum 01.01.2015 in Kraft, sie gilt zunächst bis zum
31.12.2017. Eine Verlängerung wird angestrebt.
7.
Schlussbestimmungen
Die Anpassung der Budgetvereinbarung obliegt dem Verein und der Stadt Ulm gemeinsam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall ist die unwirksame Bestimmung
durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem vertraglich vorgesehenen Zweck am
nächsten kommt.
Ulm, den
Ivo Gönner
Oberbürgermeister
Vorstand
AIDS-Hilfe Ulm/Neu-Ulm/AlbDonau e.V.
AIDS-Hilfe 2014
1
Anhang 1 zur Budgetvereinbarung
Wirkungskennzahlen
Die AIDS-Hilfe Ulm/Neu-Ulm/Alb-Donau e.V. erbringt soziale Dienstleistungen. Diese werden
durch den Vereinszweck beschrieben und bedarfsgerecht umgesetzt. Die Angebote der AIDSHilfe sind für alle Menschen offen, niederschwellig, anonym und kostenlos.
Die Wirksamkeit des Angebotes lässt sich wie folgt darstellen:
Kennzahl 1:
Durchführung von präventions- und öffentlichkeitswirksamen Aufklärungsveranstaltungen,
um der weiteren Verbreitung von HIV-Infektionen entgegenzuwirken.
1.1 Präventionsarbeit
In personalkommunikativen Veranstaltungen klärt die Ulmer AIDS-Hilfe in Schulklassen und
bei interessierten Gruppen in Ulm über Übertragungswege, Schutzmöglichkeiten und psychosoziale Aspekte von HIV und AIDS auf.
Anzahl der Veranstaltungen in
Ulm
Anzahl der erreichten Personen
2012
2013
Ergebnis Ergebnis
30
42
2014
Plan
> 20.
2015
Plan
> 20
2016
Plan
> 20
2017
Plan
> 20
Ergebnis Ergebnis
1.424
894
Plan
> 600.
Plan
>600
Plan
> 600
Plan
> 600
1.2 Öffentlichkeitsarbeit
Mit Infoständen soll in Ulm die Allgemeinbevölkerung aufgeklärt, das Thema HIV und AIDS
immer wieder ins Bewusstsein gebracht und einer Diskriminierung von Menschen mit HIV
und AIDS entgegengewirkt werden.
Anzahl der
InformationsStände in Ulm
2012
Ergebnis
16
2013
Ergebnis
15
2014
Plan
> 18
2015
Plan
> 12
2016
Plan
> 10
2017
Plan
> 10
1.3 Internet (nachrichtlich)
Mit der Homepage ermöglicht die AIDS-Hilfe einer großen Bevölkerungsgruppe den schnellen
und einfachen Zugriff auf alle wichtigen und aktuellen Informationen zu HIV/AIDS und die
Ulmer AIDS-Hilfe.
Auf die Zugriffe der Homepage hat die AIDS-Hilfe keinen direkten Einfluss.
2012
Anzahl der
Ergebnis
Seitenaufrufe/Woche 5.081
2013
Ergebnis
4.460
2014
Plan
> 4.000
2015
Plan
> 3.000
2016
Plan
> 3.000
2017
Plan
> 3.000
1.4. Testangebote (neu)
Seit 2009 bietet die AIDS-Hilfe in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes Alb-Donau einmal im Monat abends ein anonymes und niederschwelliges Testangebot auf HIV und andere STI (sexuell übertragbare Infektionen) an. Jedem Test geht eine Risikoanalyse und ein ausführliches Beratungsgespräch voran.
AIDS-Hilfe 2014
2015
Plan
> 12
Plan
> 100
Testabende/Jahr
Anzahl der Tests
2015
Ergebnis
2016
Plan
> 12
Plan
> 100
Ergebnis
2016
Ergebnis
2017
Plan
> 12
Plan
> 100
Ergebnis
2017
Ergebnis
Ergebnis
Kennzahl 2:
2.1 Psychosoziale Beratung und Betreuung der betroffenen Menschen und Vermeidung neuer HIV-Infektionen
Die AIDS-Hilfe bietet telefonische, E-Mail- und persönliche Beratung und Betreuung an. Diese
Angebote stehen der Allgemeinbevölkerung sowie Betroffenen und Angehörigen
niederschwellig und anonym zur Verfügung.
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Anzahl der
Ergebnis
Ergebnis
Plan
Plan
Plan
Plan
Beratungen/
3.496
2.560
> 2.000
> 2.000
> 2.000
2.000
Betreuungen
davon Stadt
1.821
1.272
> 900
> 900
> 900
> 900
Ulm
2.2 Kooperation mit anderen Institutionen durch Vermittlung von Klienten-Kontakten
Menschen mit HIV und AIDS weisen oft eine multidimensionale Problemlage auf. Um diese
Menschen adäquat und ganzheitlich zu unterstützen, arbeitet die AIDS-Hilfe mit unterschiedlichen Institutionen zusammen, wie beispielsweise Drogenhilfe, sozialpsychiatrischer Dienst,
Jugendamt, Arbeitsamt, anderen Sozialdiensten auch im Bereich der Migration, Ärzten und
rechtlichen Beratungsstellen.
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Anzahl der
Ergebnis
Ergebnis
Plan
Plan
Plan
Plan
Vermittlungen
182
143
> 70
> 100
> 100
100
Kennzahl 3: Kosten pro Beratung und Präventionsveranstaltung
3.1 Gesamte Beratungskosten im Einzugsgebiet
Ist 2012
Ist 2013
Plan 2014
Plan 2015
Plan2016
Plan 2017
Gesamtausgaben
258.646€
288.045€
324.683€
- Davon 43% Beratungskosten,inkl.ABW
- Fälle
116.391€ *
129.620€ *
146.107 *
3.496
2.560
2.000
2.000
2.000
2.000
- Beratungskosten/Fall
=33,29€
=50,63€
73,05€
< 73,05€
< 73,05€
< 73,05€
* 2012-2014 Beratungskostenanteil 45%, ab 2015: 43%
3.2 Präventionskosten
Ist 2012
Ist 2013
Plan 2014
Plan 2015
Plan 2016
Plan 2017
Zuschuss Stadt Ulm
33.003€
33.003€
34.000€
34.000€
34.000€
34.000€
Davon 22% präventions- und informationsbezogen
6.188€ *
30 Veranst.
6.188€ *
42 Veranst.
6.375€ *
> 20 Veranst.
7.480€
> 20 Veranst.
7.480€
> 20 Veranst.
7.480€
> 20 Veranst.
= 206€
/Veranst.
= 147€
/Veranst.
<318€/Veranst
.
<
374€/Veranst.
<
374€/Veranst.
<
374€/Veranst,
Anzahl Ulmer Teilnehmer
1.424
894
600
600
> 600
600
Kosten pro Teilnehmer
4,35 €
6,93 €
< 10,62 €
< 12,47
<12,47€
< 12,47€
* 2012-2014 Präventionskostenanteil 18,75%, ab 2015: 22%
AIDS-Hilfe 2014