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Anlage 1 u. Anhang 1 zur Budgetvereinbarung.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1 u. Anhang 1 zur Budgetvereinbarung.pdf
Größe
153 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:43

Inhalt der Datei

Anlage 1 Budgetvereinbarung zwischen der Stadt Ulm vertreten durch den Fachbereich Bildung und Soziales und der AIDS-Hilfe Ulm/Neu-Ulm/ Alb-Donau e.V. Der Verein AIDS-Hilfe Ulm/Neu-Ulm/Alb-Donau e.V. wurde im Juli 1987 ins Leben gerufen und als Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ulm eingetragen. Seit 1988 wird der Verein durch die Stadt Ulm finanziell gefördert. 1. Dienstleistungsbeschreibung 1.1. Kurzbeschreibung Es handelt sich um Informations-, Aufklärungs-, Beratungs-, Betreuungs- und Vermittlungsleistungen im Bereich von HIV und AIDS sowie Hepatitiden und andere sexuell übertragbare Infektionen. 1.2. Zielgruppe - Menschen mit HIV/AIDS und Hepatitis sowie deren An-/Zugehörige - Hauptbetroffenengruppen - Multiplikatoren - Allgemeinbevölkerung 1.3. Ziele - Anzahl von Neuinfektionen möglichst gering halten - Unterstützung und Beratung von Menschen mit HIV/AIDS und Hepatitis und deren An-/Zugehörigen - Verhinderung von Ausgrenzung und Diskriminierung Betroffener - Stärkung der Hilfe zur Selbsthilfe - Förderung von ehrenamtlichem Engagement - Entwicklung und Ausbau der Wirkungskennzahlen 1.4. Inhalt und Umfang der Dienstleistung 1.4.1. psychosoziale Beratung - Information allgemein, Infektionsängste, HIV-Antikörper-Test - persönliche und individuelle Beratung bei Fragen zum Leben mit HIV - Information und Beratung zu Familien- und Partnerschaftsproblemen - fachliche Weitervermittlung - Weitergabe von medizinischen und rechtlichen Informationen AIDS-Hilfe 2014 1.4.2. Betreuung/psychosoziale Begleitung - Einzelbetreuung im persönlichen Umfeld - persönliche und praktische Hilfen bei der Krankheitsbewältigung - Sterbebegleitung - Gruppenangebote - Entlastungs- und Unterstützungsangebote für An-/Zugehörige 1.4.3. Prävention - Personalkommunikative und gruppenspezifische Prävention: Zielgruppe sind hier Jugendliche, Auszubildende, Schüler, Krankenpflegeschulen und Pflegeeinrichtungen. - Wissensvermittlung durch persönliche Gespräche, Informationsstände, und Vergabe von Aufklärungsbroschüren - Aktionsprogramme und Aufklärungsprojekte - "Rainbow-Team", zielgruppenorientierte Prävention - Schwerpunktprävention - Testangebote auf HIV und andere STI als Mittel der Prävention 1.4.4. Öffentlichkeitsarbeit - Durchführung von Veranstaltungen/Eventarbeit - Erarbeitung und Durchführung von PR-Maßnahmen - Presse- und Medienarbeit - Einbindung von Betroffenen in alle Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum verstärkten Abbau von Vorurteilen 1.4.5. Selbsthilfe - Schaffung und Bereitstellung geeigneter Infrastrukturen Unterstützung durch hauptamtliche Mitarbeiter/-innen 1.4.6. Testangebot - Anonymes Testverfahren auf HIV, Syphilis, Hepatitis C und weitere STI - Persönliche Risiko-Analyse - Qualifizierte Beratung vor und nach der Testdurchführung 1.4.7. Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen - einzelfallspezifisch: mit Beratungs- und Versorgungsstellen, Ämtern im Sozial- und Gesundheitsbereich - projektspezifisch: mit anderen in der Sexualpädagogik tätigen Einrichtungen und Suchthilfeeinrichtungen (Hepa+Co.-Projekt) sowie anderen Partnern - ortsbezogen: mit dem zuständigen Gesundheitsamt und anderen sozialen Beratungs- und Betreuungsdiensten, sowie Abstimmung von Planungen und Maßnahmen im notwendigen Umfang 1.5. Qualität der Dienstleistung 1.5.1. Strukturqualität - Personal: Der Verein beschäftigt Fachkräfte, zum Teil in Teilzeit, deren Ausbildungsstand ihren Aufgaben entspricht. In der Regel sind dies Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen. AIDS-Hilfe 2014 - Grundsätzlich sind beschäftigt: - Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen in den Bereichen Betreuung/Beratung (Telefon- und E-Mail-Beratung, persönliche Beratung, Ambulant Betreutes Wohnen, Persönliches Budget) und Selbsthilfeförderung mit bis zu 2,0 Stellen - Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen in der Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit, sowie in der Schwerpunktprävention und Testangebote auf HIV und andere STI mit insgesamt bis zu 2,0 Stellen. - eine Verwaltungsangestellte für die Geschäftsstelle mit einer 0,5 Stelle Die Zahl der Fachkraftstellen darf dabei insgesamt nicht unter 2,5 Stellen liegen. - Veränderungen bedürfen der Abstimmung mit der Stadt Ulm. - Der Verein stellt Leitungs- und Verwaltungsfunktionen sicher. - Der Verein bietet funktions- und aufgabenbezogene Fort- und Weiterbildungen an und stellt die Teilnahme sicher. - Der Verein stellt sicher, dass ehrenamtliche Mitarbeit möglich ist. Ehrenamtliche werden entsprechend ihrer Aufgaben geschult und eingeführt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können regelmäßig an Supervision teilnehmen. 1.5.2. Prozessqualität - Die Beratung von Ratsuchenden erfolgt unverzüglich und auf Wunsch anonym. - Der Anbieter erstellt ein Dienstleistungskonzept in dem Inhalt, Umfang und Sicherstellung der Leistung definiert werden. - Der Träger verpflichtet sich zur Einhaltung der Regelungen zum Sozialdatenschutz. 1.5.3. Ergebnisqualität/Evaluation Der Verein erstellt einen Jahresbericht, der u. a. folgende Angaben beinhaltet: - Beratungszeiten (persönliche und telefonische Beratung) - Zahl der telefonischen Beratungsgespräche und Zusammensetzung der Ratsuchenden (auch nach Herkunftsort, hier interessiert vor allem der Anteil der Klienten aus dem Stadtkreis Ulm), davon auf Zuweisung durch die AA - Zahl der regelmäßig betreuten HIV-Infizierten und AIDS-Kranken, davon auf Zuweisung der AA - Anzahl betreuter bzw. regelmäßig zu betreuender Selbsthilfe- und/oder Betroffenengruppen - Darstellung der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit - Mitgliederzahl des Vereins - Zielüberprüfung anhand der Wirkungskennzahlen (s. Anhang) Der Verein unterhält einen regelmäßigen Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt und anderen sozialen Beratungs- und Betreuungsdiensten. AIDS-Hilfe 2014 2. Art und Umfang der Förderung Die Stadt Ulm stellt – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel – für die Jahre 2015 – 2017 einen Budgetansatz von jährlich 34.000 € (in Worten: vierunddreißigtausend) zur Verfügung, sofern die Aids-Hilfe Ulm/Alb-Donau e.V. nicht selbst einen niedrigeren Ansatz einreicht. Vorgesehen ist eine Indexierung, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates. Der Zuwendungsbetrag verringert sich, sofern der Verein zuschussrelevante Aufgabenbereiche einstellt oder den Personalstand der Fachkräfte auf Dauer verringert. In diesen Fällen muss die Budgethöhe neu verhandelt werden. Bei einer erheblichen Verschiebung oder Veränderung der Aufgaben aufgrund gesetzlicher, inhaltlicher oder gesellschaftlicher Entwicklungen, müssen die Budgetregeln entsprechend der veränderten Situation neu verhandelt werden. Bei einer negativen Entwicklung der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Ulm behält sich diese eine Anpassung der Budgetvereinbarung für die Zukunft mit einer Ankündigungsfrist von 6 Monaten vor. Es gilt die Richtlinie der Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen. 3. Haushaltsführung Der Verein verpflichtet sich, die von der Stadt bereitgestellten öffentlichen Gelder zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam zu verwalten. 3.1. Wirtschaftsplan Der Verein erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan mit Stellenübersicht), der der Stadtverwaltung jeweils bis zum 01.10. eines Vorjahres für das Folgejahr vorgelegt wird. 3.2 Buchführung / Verwendungsnachweis Ein Verwendungsnachweis nach Vorgabe der Richtlinie der Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen mit Übersicht über die Rücklagen nach der geltenden Regelung im Fachbereich Bildung und Soziales vom 26.09.2001, eine Geldflussrechnung über die gesamten Einnahmen und Ausgaben mit einer Übersicht über die Rücklagen nach der geltenden Regelung im Fachbereich Bildung und Soziales und ein Jahresbericht ist der Stadtverwaltung ohne Aufforderung jährlich bis spätestens 30.06. des Folgejahres vorzulegen. Die Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses des Trägers ist durch das Prüfungstestat eines Steuerberaters oder der Kassenprüfer nachzuweisen. Die Stadt Ulm als Zuschussgeberin behält sich die Möglichkeit einer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses vor. Hierzu ist sie berechtigt, in die Bücher, Belege und Schriften des Vereins Einsicht zu nehmen. AIDS-Hilfe 2014 3.3 Personal Der Verein beschäftigt seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Grundlage des TvöD/VKA. Besserstellungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Vereins gegenüber städtischen Beschäftigten in entsprechenden Einrichtungen sind grundsätzlich unzulässig. Freiwillige soziale Leistungen orientieren sich am Rahmen der städtischen Regelungen. 3.4 Datenschutz Der Träger verpflichtet sich zur Einhaltung der Regelungen des Sozialdatenschutzes. 3.5 Auszahlungsmodus Der Zuschussbetrag wird in vier Abschlagszahlungen, zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. des Jahres ausbezahlt. Die Stadt ist berechtigt die Abschlagszahlungen nach Absatz 1 einzubehalten, wenn der Verein mit seinen Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis, insbesondere aus Ziffer 3.2, länger als 6 Wochen im Verzug ist. 4. Anlage zur Budgetvereinbarung Die Anlage zur Budgetvereinbarung vom 06.12.2000 gilt weiterhin. 5. Kündigung Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 6. Inkrafttreten/Geltungsdauer Die Budgetregelung tritt zum 01.01.2015 in Kraft, sie gilt zunächst bis zum 31.12.2017. Eine Verlängerung wird angestrebt. 7. Schlussbestimmungen Die Anpassung der Budgetvereinbarung obliegt dem Verein und der Stadt Ulm gemeinsam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem vertraglich vorgesehenen Zweck am nächsten kommt. Ulm, den Ivo Gönner Oberbürgermeister Vorstand AIDS-Hilfe Ulm/Neu-Ulm/AlbDonau e.V. AIDS-Hilfe 2014 1 Anhang 1 zur Budgetvereinbarung Wirkungskennzahlen Die AIDS-Hilfe Ulm/Neu-Ulm/Alb-Donau e.V. erbringt soziale Dienstleistungen. Diese werden durch den Vereinszweck beschrieben und bedarfsgerecht umgesetzt. Die Angebote der AIDSHilfe sind für alle Menschen offen, niederschwellig, anonym und kostenlos. Die Wirksamkeit des Angebotes lässt sich wie folgt darstellen: Kennzahl 1: Durchführung von präventions- und öffentlichkeitswirksamen Aufklärungsveranstaltungen, um der weiteren Verbreitung von HIV-Infektionen entgegenzuwirken. 1.1 Präventionsarbeit In personalkommunikativen Veranstaltungen klärt die Ulmer AIDS-Hilfe in Schulklassen und bei interessierten Gruppen in Ulm über Übertragungswege, Schutzmöglichkeiten und psychosoziale Aspekte von HIV und AIDS auf. Anzahl der Veranstaltungen in Ulm Anzahl der erreichten Personen 2012 2013 Ergebnis Ergebnis 30 42 2014 Plan > 20. 2015 Plan > 20 2016 Plan > 20 2017 Plan > 20 Ergebnis Ergebnis 1.424 894 Plan > 600. Plan >600 Plan > 600 Plan > 600 1.2 Öffentlichkeitsarbeit Mit Infoständen soll in Ulm die Allgemeinbevölkerung aufgeklärt, das Thema HIV und AIDS immer wieder ins Bewusstsein gebracht und einer Diskriminierung von Menschen mit HIV und AIDS entgegengewirkt werden. Anzahl der InformationsStände in Ulm 2012 Ergebnis 16 2013 Ergebnis 15 2014 Plan > 18 2015 Plan > 12 2016 Plan > 10 2017 Plan > 10 1.3 Internet (nachrichtlich) Mit der Homepage ermöglicht die AIDS-Hilfe einer großen Bevölkerungsgruppe den schnellen und einfachen Zugriff auf alle wichtigen und aktuellen Informationen zu HIV/AIDS und die Ulmer AIDS-Hilfe. Auf die Zugriffe der Homepage hat die AIDS-Hilfe keinen direkten Einfluss. 2012 Anzahl der Ergebnis Seitenaufrufe/Woche 5.081 2013 Ergebnis 4.460 2014 Plan > 4.000 2015 Plan > 3.000 2016 Plan > 3.000 2017 Plan > 3.000 1.4. Testangebote (neu) Seit 2009 bietet die AIDS-Hilfe in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes Alb-Donau einmal im Monat abends ein anonymes und niederschwelliges Testangebot auf HIV und andere STI (sexuell übertragbare Infektionen) an. Jedem Test geht eine Risikoanalyse und ein ausführliches Beratungsgespräch voran. AIDS-Hilfe 2014 2015 Plan > 12 Plan > 100 Testabende/Jahr Anzahl der Tests 2015 Ergebnis 2016 Plan > 12 Plan > 100 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Plan > 12 Plan > 100 Ergebnis 2017 Ergebnis Ergebnis Kennzahl 2: 2.1 Psychosoziale Beratung und Betreuung der betroffenen Menschen und Vermeidung neuer HIV-Infektionen Die AIDS-Hilfe bietet telefonische, E-Mail- und persönliche Beratung und Betreuung an. Diese Angebote stehen der Allgemeinbevölkerung sowie Betroffenen und Angehörigen niederschwellig und anonym zur Verfügung. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl der Ergebnis Ergebnis Plan Plan Plan Plan Beratungen/ 3.496 2.560 > 2.000 > 2.000 > 2.000 2.000 Betreuungen davon Stadt 1.821 1.272 > 900 > 900 > 900 > 900 Ulm 2.2 Kooperation mit anderen Institutionen durch Vermittlung von Klienten-Kontakten Menschen mit HIV und AIDS weisen oft eine multidimensionale Problemlage auf. Um diese Menschen adäquat und ganzheitlich zu unterstützen, arbeitet die AIDS-Hilfe mit unterschiedlichen Institutionen zusammen, wie beispielsweise Drogenhilfe, sozialpsychiatrischer Dienst, Jugendamt, Arbeitsamt, anderen Sozialdiensten auch im Bereich der Migration, Ärzten und rechtlichen Beratungsstellen. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl der Ergebnis Ergebnis Plan Plan Plan Plan Vermittlungen 182 143 > 70 > 100 > 100 100 Kennzahl 3: Kosten pro Beratung und Präventionsveranstaltung 3.1 Gesamte Beratungskosten im Einzugsgebiet Ist 2012 Ist 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan2016 Plan 2017 Gesamtausgaben 258.646€ 288.045€ 324.683€ - Davon 43% Beratungskosten,inkl.ABW - Fälle 116.391€ * 129.620€ * 146.107 * 3.496 2.560 2.000 2.000 2.000 2.000 - Beratungskosten/Fall =33,29€ =50,63€ 73,05€ < 73,05€ < 73,05€ < 73,05€ * 2012-2014 Beratungskostenanteil 45%, ab 2015: 43% 3.2 Präventionskosten Ist 2012 Ist 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Zuschuss Stadt Ulm 33.003€ 33.003€ 34.000€ 34.000€ 34.000€ 34.000€ Davon 22% präventions- und informationsbezogen 6.188€ * 30 Veranst. 6.188€ * 42 Veranst. 6.375€ * > 20 Veranst. 7.480€ > 20 Veranst. 7.480€ > 20 Veranst. 7.480€ > 20 Veranst. = 206€ /Veranst. = 147€ /Veranst. <318€/Veranst . < 374€/Veranst. < 374€/Veranst. < 374€/Veranst, Anzahl Ulmer Teilnehmer 1.424 894 600 600 > 600 600 Kosten pro Teilnehmer 4,35 € 6,93 € < 10,62 € < 12,47 <12,47€ < 12,47€ * 2012-2014 Präventionskostenanteil 18,75%, ab 2015: 22% AIDS-Hilfe 2014