Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
398 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
ABI - Ältere, Behinderte und Integration
Datum
22.04.2014
Geschäftszeichen
ABI-La/Fl
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Gemeindepsychatrischer Verbund (GPV) der Stadt Ulm
- Sachstandsbericht -
Anlagen:
-
Sitzung am 14.05.2014
TOP
GD 176/14
Antrag:
Vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
Walter Lang
Genehmigt:
BM 2, FAM, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
nein
nein
Zuletzt wurde von der Geschäftsstelle des GPV in der Sitzung des Fachbereichsausschusses Bildung
und Soziales am 26.09.2012 ausführlich über die Strukturen und die Entwicklung des GPV berichtet.
Der heutige Bericht beschränkt sich auf die Arbeit in den Gremien des GPV im Jahr 2013, die
Schnittstellenarbeit GPV/Suchthilfe und Jugendhilfe, die GPV-Dokumentation des
Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) zum Stichtag 31.12.2011 (veröffentlicht im
Oktober 2013) und die Kennzahlen für den GPV Ulm.
1. Trägergemeinschaft
1.1 Formales
Zu den bisherigen 6 Trägern in der Trägergemeinschaft ist das Zentrum für Psychiatrie
Südwürttemberg (ZfP) für den Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens (ABW) für Menschen mit
Abhängigkeitserkrankungen hinzugekommen.
Das ZfP Südwürttemberg wollte damit ein Angebot für die Menschen in Ulm schaffen, die bisher im
System nicht oder im stationären Setting außerhalb Ulms versorgt wurden. Betroffene können sich in
Ulm in den Räumen der Tagesklinik für Suchterkrankungen in der Wilhelmstr. 22 durch die Fachkräfte
beraten und helfen lassen. Günstig wirkt sich hier die direkte Anbindung an die Tagesklinik und deren
Fachärztin aus.
Somit besteht innerhalb des GPV Ulm ein umfassendes ambulantes Angebot für Personen mit den
unterschiedlichsten psychischen- und Abhängigkeitserkrankungen. Ulm ist in diesem Bereich gut
aufgestellt.
Eine ambulante Versorgung innerhalb Ulms ist durch die breitgefächerte Angebotslandschaft
sichergestellt.
Außer in der Trägergemeinschaft ist das ZfP auch Mitglied des Steuerungsgremiums, und in der
Teilhabekonferenz vertreten.
Als Sprecher der Trägergemeinschaft wurde am 09.12.2013 Herr Schrottenbaum, Geschäftsführer des
RehaVereins für soziale Psychiatrie, gewählt. Er löst damit Frau Baumann-Rüsch von der Lebenshilfe
ab.
1.2 Inhaltliches
Zentrales Thema in der Trägergemeinschaft war die stationäre Versorgung von Menschen mit
besonders intensivem Unterstützungsbedarf.
Anlässlich des Treffens der Trägergemeinschaft im GPV Ulm am 09.04.2013 hat die
BruderhausDiakonie über ihre Absicht berichtet, in Ulm ein stationäres Intensivangebot für Menschen
mit seelischer Behinderung zu schaffen. Es gab folgende Beweggründe für die Erarbeitung einer
Konzeption der BruderhausDiakonie für den vorgenannten Personenkreis:
-3 Die in der GPV-Dokumentation von 2009 erhobenen Zahlen ließen darauf schließen, dass
die stationäre Versorgung von Menschen mit seelischer Behinderung in der Stadt Ulm und
im Alb-Donau-Kreis (ADK) nicht optimal sei.
Danach waren 50 Personen aus Ulm und 22 Personen aus dem ADK nicht in ihren
Herkunftskreisen versorgt. Es handele sich um Personen, für die kein passendes Angebot
bereitstand (z.B. geschlossene Unterbringung, spezielle Anforderungen aufgrund einer
psychischen Erkrankung)
Die Stadt Ulm habe auch die Zahlen der unter 65-Jährigen in Einrichtungen der Hilfe zur
Pflege erfasst. Man ging davon aus, dass ein nicht geringer Anteil der (38) Personen eine
psychiatrische Diagnose hat und somit evtl. auch einen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
In den Teilhabekonferenzen/Hilfeplankonferenzen werde immer wieder festgestellt, dass es
Personen gibt, die nicht oder nicht ausreichend in der Sozialpsychiatrischen Einrichtung in
Ulm oder im Wohnheim in Ehingen versorgt werden können, weil sie einen stärkeren Halt
und mehr Beaufsichtigung benötigen.
In Reutlingen gäbe es gute Erfahrungen mit dem Sozialpsychiatrischen Wohnverbund, in
dem auch einzelne Plätze geschlossen geführt werden können.
In Stuttgart werden in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V.
(EVA) geschlossene Plätze, aber nicht dauerhaft, sondern zur Überführung in ein
ambulantes Setting, vorgehalten. Ziel sei immer die Einbindung in die
gemeindepsychiatrische Struktur unter "normalen" Bedingungen.
Die Vorstellungen der BruderhausDiakonie mussten selbstverständlich mit denen des RehaVereins
abgestimmt werden.
Der RehaVerein hat ebenfalls Überlegungen zu einer neuen Struktur der stationären Versorgung in Ulm
angestellt, da der Mietvertrag für die sozialpsychiatrische Einrichtung in der Mörikestraße in 2019
gekündigt und das Gebäude abgerissen wird.
Die aktuelle Versorgungssituation in Ulm stellt sich wie folgt dar:
Der RehaVerein bietet in der sozialpsychiatrischen Einrichtung 37 stationäre Plätze, von denen ca. 40 %
mit Menschen aus Ulm belegt sind. Hierbei handelt es sich in der Regel um Menschen, die keiner
Intensivbetreuung bedürfen.
Es erhalten ca. 50 Personen mit seelischer Behinderung aus Ulm stationäre Eingliederungshilfe
außerhalb Ulms. Allein 17-20 Personen befinden sich in Einrichtungen des ZfP.
Der RehaVerein hat folgende Pläne:
Grundsätzlich sollen so viele Klienten wie möglich über ein ambulantes Setting versorgt
werden.
Die stationäre Versorgung für Menschen aus Ulm soll, soweit es geht, in Ulm sichergestellt
sein. Es werden 7 Plätze in der Rehaeinrichtung in Eingliederungshilfeplätze, die auch
geschlossen geführt werden können, "umgewandelt“. An der Gesamtzahl der stationären
Plätze des RehaVereins ändert sich daher nichts.
Es muss sich um ein durchlässiges System handeln, das vielen Personengruppen (ältere
psychisch kranke Menschen, unterschiedliche Krankheitsbilder, intensiver
Betreuungsbedarf...) gerecht wird.
Anlässlich des Jahresgespräches mit der Stadt Ulm wurde festgestellt, dass die aktuelle Platzzahl im
Haus Mörikestraße von 37 (künftig 44) auch in der Zukunft ausreichend ist. Bei einer Hauptbelegung
durch die Stadt Ulm und den ADK müssten dann Klienten aus anderen Herkunftskreisen evtl.
-4zurückstehen.
Das ZfP hat bisher immer auch Menschen aus Ulm mit versorgt. Es werden auch künftig Plätze zur
Verfügung stehen, wenn jemand aus Ulm nicht in Ulm versorgt werden kann oder eine Versorgung in
Ulm nicht sinnvoll ist.
Aus der Sicht des ZfP war aber die von der BruderhausDiakonie geplante Platzzahl von ca. 25 zu hoch
gegriffen. Das ZfP geht davon aus, dass pro 500.000 Einwohner 10 Plätze mit intensiver Betreuung
ausreichend sind. Im Stadtgebiet Ulm und im ADK leben aber nur ca. 300.000 Menschen.
Man plane auch dezentral und in kleinen Einheiten. Außerdem werden nach und nach stationäre Plätze
in ambulante Plätze konvertiert.
Das ZfP hat eine Konzeption vorgelegt, nach der im geplanten Fachpflegeheim in Ehingen 15 Plätze für
Klienten aus der Stadt Ulm und dem ADK für die Eingliederungshilfe zur Verfügung stehen. Diese
Plätze werden von Bad Schussenried nach Ehingen verlagert.
Es wurde beschlossen, dass zuerst objektiv ein Bedarf ermittelt werden muss, bevor zusätzliche
stationäre Plätze geschaffen werden.
Daraufhin haben die Stadt Ulm und der ADK ihre jeweiligen Hilfeplan- bzw. Teilhabekonferenzen im
Hinblick auf die stationäre Versorgung zum Stichtag 30.06.2013 qualitativ und quantitativ ausgewertet
(Versorgung im Herkunftskreis; Anzahl der auswärtigen Unterbringungen; Gründe; Diagnosen und
besondere Merkmale). Das Ergebnis wurde in einem beschließenden Gespräch mit den Trägern am
19.03.2014 vorgestellt.
Es wurde festgestellt, dass es keinen Bedarf an zusätzlichen Plätzen in Ulm gibt und das künftige
Angebot des RehaVereins und des ZfP für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf vorerst
ausreicht.
2. Teilhabekonferenz (THK)
Seit 2013 findet die THK 11 Mal pro Jahr statt.
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 86 Hilfepläne vorgestellt. Im Durchschnitt sind das ca. 8 Hilfepläne pro
Sitzung.
Haben zu Beginn der THK im Jahr 2011 nur wenige Betroffene persönlich teilgenommen, so zeigt sich
jetzt die Tendenz, dass mehr Betroffene Interesse an der persönlichen Teilnahme haben. Das hängt
aber nach wie vor stark von der persönlichen Geschichte und Erkrankung des einzelnen
Leistungsberechtigten ab. Hat aber eine Person einmal an der Sitzung teilgenommen, kommt sie in
den folgenden Sitzungen meistens wieder mit dazu. Die persönliche Teilnahme macht die THK i.d.R.
lebendiger und man hat einen anderen Eindruck als nur vom „Hören“. Es wird natürlich respektiert,
wenn die Betroffenen nicht persönlich anwesend sein möchten.
In der Regel werden die vom schon feststehenden Leistungserbringer mit den Klienten und ggfs. deren
gesetzlichen Betreuern erstellten Hilfepläne (aktuelle Situation, Ziele, Handlungen) vorgestellt und
nach einer anschließenden Diskussion spricht die THK eine Empfehlung über die zu gewährende Art
der Hilfe und den Bewilligungszeitraum, meistens zwischen 1 und 2 Jahren, aus.
Es kommt aber auch vor, dass in Einzelfällen noch nicht feststeht, welche Hilfe in Betracht kommt. Es
handelt sich meistens um Patienten der psychiatrischen Uniklinik oder des ZfP, bei denen die
anschließende Versorgung unklar oder aufgrund eines Unterbringungsbeschlusses schon festgelegt ist.
Oft erfolgen in solchen Fällen mehrere Vorstellungen innerhalb kurzer Zeit, da sich der Hilfebedarf
-5ändert.
Beispiel:
Herr D., 24 Jahre alt
Diagnosen: organisch bedingte Persönlichkeitsstörung, Epilepsie, Suizidalität
Vorgeschichte:
Herr D. lebte bisher bei den Eltern in Ulm.
Von 2009 bis 2010 für 9 Monate stationäre Behandlung in der Kinder- und
Jugendpsychiatrie.
Von August 2011 bis März 2012 wegen akuter Suizidalität Behandlung auf der
geschlossenen Station der Psychiatrie Ulm.
Anschließend Aufnahme im ZfP zur Abklärung der Epilepsie.
Danach Wiederaufnahme in der Uniklinik Ulm.
Nach Auskunft des gesetzlichen Betreuers und des Sozialdienstes der Klinik anschließende
stationäre Eingliederungshilfe im geschlossenen Bereich einzige Option.
Empfehlung der THK im November 2012:
Stationäre Unterbringung im Wohnheim des ZfP in Bad Schussenried. Überprüfung der Hilfeplanung in
6 Monaten.
Patient wurde unter Polizeischutz fixiert in die Einrichtung gefahren, weil er zuvor Personal in der Klinik
bedroht hatte.
Der Medizinisch-Pädagogische Dienst (MPD) stellte Antriebslosigkeit und Interessenlosigkeit fest. Herr
K. möchte sich nur versorgen lassen, am liebsten von der Mutter zuhause.
Vorstellung THK März 2013:
Herr D. hat gewisse Stabilität erreicht und darf sich frei bewegen. Er äußert immer wieder
Suizidgedanken, aber wohl nur, um die Mitarbeiter unter Druck zu setzen. Die Mutter besucht ihn
täglich, kocht und putzt für ihn. Herr D. möchte so schnell wie möglich wieder in der elterlichen
Haushalt zurückkehren.
Die THK empfiehlt, dass Herr D. nur wieder zu den Eltern zurückkehren kann, wenn er dort durch eine
angemessene Hilfe aufgefangen wird. Der Vertreter des RehaVerein für die ambulanten Dienste erklärt
sich bereit, zeitnah nach der Entlassung den Klienten und die Familie aufzusuchen, um nahtlos die in
Betracht kommenden Hilfen auszuloten.
Vorstellung THK Juni 2013:
Herr D. wird zum 01.07.2013 entlassen. Der MPD sieht einen stationären Bedarf, die THK muss aber den
Willen des Klienten respektieren, sodass eine Betreuung im elterlichen Haushalt zugestimmt wird. Herr
D. soll auf die Angebote des Sozialpsychiatrischen Dienstes und des Gemeindepsychiatrischen
Zentrums (GPZ) bei Bedarf hingewiesen werden.
Nach der Entlassung wenden sich Herr D. und seine Mutter an den RehaVerein und äußern den Wunsch
nach Unterstützung. Da ein ABW nach den Sozialhilferichtlinien der Stadt Ulm nicht möglich ist, wenn
Betroffene mit Verwandten zusammenleben, wird ein Persönliches Budget (PB) zunächst für 3 Monate
vereinbart. Das PB soll die Begleitung zum GPZ, Begleitung bei Freizeitaktivitäten und entlastende
Gespräche, vor allem im Hinblick auf die Suizidgedanken, abdecken. Das PB wurde in der Zwischenzeit
bis Oktober 2014 verlängert.
Das Beispiel soll verdeutlichen, wie in der THK dem Gedanken der gemeinsamen
-6Versorgungsverpflichtung nachgekommen wird. Die beteiligten Einrichtungen sitzen an einem Tisch
und kommen ohne großen zeitlichen und personellen Aufwand zu einer guten Lösung für den
Betroffenen.
3. Steuerungsgremium
Das Steuerungsgremium hat am 06.03. und 18.09.2013 getagt. Auf der Tagesordnung standen unter
anderem:
Schnittstellen GPV/Suchthilfe und Jugendhilfe
GPV-Dokumentation
Änderung der Geschäftsordnung für die Teilhabekonferenz -vereinfachtes Verfahren bei
Fortschreibungen Seelische und suizidale Krisen
Die Geschäftsordnung wurde geringfügig in einigen Formulierungen geändert. Außerdem wurde das
sogenannte „vereinfachte Verfahren“ inhaltlich genau definiert. Künftig ist die Möglichkeit verankert,
dass in Einzelfällen, insbesondere bei (älteren) chronisch psychisch kranken Menschen ab der 2.
Wiedervorstellung in der THK keine Vorstellung mehr erfolgt.
Zum Thema seelische und suizidale Krisen fand im Jahr 2013 eine Veranstaltungsreihe unter
Beteiligung der Volkshochschule, der TelefonSeelsorge, der psychiatrischen und psychosomatischen
Universitätsklinik sowie der Stadt Ulm statt. Über das Programm sowie eine Studie zum Thema
seelische Krisen wurde das Steuerungsgremium informiert.
4. Schnittstelle Suchthilfe
Über das Ergebnis der Erhebung im Zeitraum 07-12/2012 über einen eventuellen zusätzlichen Bedarf an
Angeboten in Ulm für Menschen mit gleichzeitiger Sucht- und psychischer Erkrankung wurde in der
Sitzung des Steuerungsgremiums vom 06.03.2013 berichtet.
Teilgenommen haben die Anbieter von sozialpsychiatrischen Hilfen, die Suchtberatungsstelle der
Caritas, das Gesundheitsamt, die Donau-Iller-Werkstätten für Menschen mit psychischer Erkrankung
und das Jobcenter.
Die Rückmeldung ergab, dass bei 33 Personen ein Bedarf festgestellt wurde, der in der jeweiligen
Einrichtung nicht gedeckt wurde.
Bei 20 der 33 Personen fehlt es an geeigneter Tagesstruktur. Bei den anderen Klienten variieren die
Bedarfe von aufsuchenden Hilfen und Beratung (3 Personen) über persönliches Budget (1) bis hin zu
Ambulant Betreutem Wohnen (4).
Das Ergebnis wurde bereits in der Trägergemeinschaft diskutiert. Die Erhebungsdaten sollen erst
einmal so stehen bleiben. Da das ZfP im Februar mit einem ABW für Abhängigkeitskranke gestartet ist,
werden die Entwicklungen abgewartet.
Die Trägergemeinschaft erarbeitet ein Positionspapier zum Thema Tagesstruktur im ambulanten
Setting. Ziel des Papiers soll eine Vereinbarung mit der Stadt Ulm sein.
5. Schnittstelle Jugendhilfe
Auf Anregung der Ambulanten Sozialpsychiatrischen Dienste des RehaVereins fand am 14.01.2013 ein
Abstimmungsgespräch statt. Teilgenommen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RehaVereins
(Ambulante Dienste und Rehaeinrichtung) und der Stadt Ulm (Jugendhilfe und Eingliederungshilfe).
-7-
Der RehaVerein hatte festgestellt, dass sich der Anteil der unter 30-Jährigen im ABW seit 2007
verdoppelt hat. Auch bei der Rehabilitation psychisch kranker Menschen gibt es vermehrt Anfragen von
jüngeren Interessenten, teilweise unter 20 Jahren.
Der RehaVerein hat sich daher gefragt, ob die Grundversorgung von jungen Menschen ausreicht.
Beobachtbar ist, dass einige Klienten früher Leistungen der Jugendhilfe erhalten haben, aber nach der
Volljährigkeit oder dem Abschluss der Jugendhilfe keine weiteren Hilfen annehmen wollten. Wegen
Überforderung im Alltag tauchen diese dann später im System wieder auf, oft allerdings so spät, dass
z.T. stationäre Maßnahmen angebracht sind.
In der anschließenden Diskussion wurden folgende Punkte zusammengetragen:
Nach den aktuellen Zahlen der Jugendhilfeplanung gehen jährlich ca. 3-5 Fälle vom
Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Jugendhilfe) in das SGB XII (Eingliederungshilfe) über. Diese
Übergänge werden
zwischen den Abteilungen Ältere, Behinderte und Integration (ABI) und Familie, Kinder und
Jugendiche (FAM) abgestimmt.
Grundlage von Jugendhilfemaßnahmen ab der Volljährigkeit („Hilfe für junge Volljährige“
nach §41 SGBVIII) ist die Antragsstellung der volljährigen Person. Junge Menschen, die
teilweise auch längere Zeit in der Jugendhilfe betreut worden sind, wollen zum Teil nach
der Volljährigkeit diese Unterstützung nicht mehr.
Der Zugang zu psychisch kranken Eltern mit Kindern gestaltet sich schwierig, da dieser
Personenkreis sehr skeptisch gegenüber Helfersystemen eingestellt ist und sich sehr schwer
für Unterstützungsmaßnahmen öffnet.
Für den Fall, dass ein Elternteil klinisch stationär behandelt werden muss, gibt es über die
Jugendhilfe Unterstützungsangebote (Bereitschaftspflegefamilien, Unterbringung in einer
Jugendhilfeeinrichtung).
Für Kinder von psychisch kranken Eltern (auch mit Suchterkrankung) gibt es das, über die
Jugendhilfe finanzierte Projekt "Echt Stark", das über die Caritas-Erziehungsberatungsstelle angeboten wird. Es handelt sich um ein Gruppenangebot für 6-8 Kinder im Alter von
7-11 Jahren.
Im Rahmen des Landesprogramms "Stärke" gibt es Bildungsangebote für Eltern in
besonderen Lebenslagen.
Die Abteilung FAM wird mit dem RehaVerein Infomaterial austauschen. Zu gegebener Zeit erfolgt
wieder ein Abstimmungsgespräch.
6. GPV-Dokumentation
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) hat bereits zum Stichtag 31.12.2009 Daten in
den Gemeindepsychiatrischen Verbünden in Baden-Württemberg erhoben und in einer ausführlichen
Dokumentation zusammengefasst. Auf Bitte und Anregung der Psychiatrieplaner der Stadt- und
Landkreise Baden-Württemberg wurde die Dokumentation nun fortgeschrieben.
Frau Blankenfeld vom KVJS hat in der Sitzung des Steuerungsgremiums vom 18.09.2013 die Ergebnisse
der Erhebung für die GPV-Dokumentation 2011 in Bezug auf die Stadt Ulm vorgestellt.
Die GPV-Dokumentation wurde am 17.10.2013 auf der Seite
"http://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales-mitglieder/tagung/2013-sozleiter/gpv-doku-2013.pdf"
-8veröffentlicht).
Frau Blankenfeld wies darauf hin, dass die Daten in einzelnen Bereichen unterschiedliche Qualitäten
haben z.B. bei der Erhebung zu den Tagesstätten. Der KVJS hat daher einen neuen Erhebungsbogen für
die Tagesstätten entworfen und an die Stadt- und Landkreise verschickt, um eine einheitliche
Erhebungsgrundlage zu haben. Auch gehe die Erhebung mehr ins Detail. Die Ergebnisse können dann
in die nächste GPV-Dokumentation einfließen.
Die Dokumentation spiegelt sowohl die Standort- als auch die Leistungsperspektive wider.
Für den Stadtkreis Ulm kann man folgende Ergebnisse herausstellen:
Gemeindepsychiatrische Zentren:
Inzwischen gibt es am Standort Ulm ein Gemeindepsychiatrisches Zentrum. Die Eröffnung
erfolgte am 10.10.2012.
Sozialpsychiatrische Dienste:
Die Betreuungszahlen im Sozialpsychiatrischen Dienst sind relativ niedrig.
o Betreute Personen in der Grundversorgung je 10.000 Einwohner:
Ulm
8
Durchschnitt Stadtkreise Baden Württemberg
33
o Längerfristig betreute Personen
Ulm
Baden-Württemberg
5
16
Stationäres Wohnen/Ambulantes Wohnen:
Die absolute Zahl der Leistungsempfänger im stationären Wohnen ist zurückgegangen. Hierbei
muss man aber von einer Verschiebung zum Ambulant betreuten Wohnen ausgehen. Hier sind
die Zahlen relativ hoch.
Die Versorgungsquote im stationären Bereich von Personen aus dem eigenen Stadtkreis liegt
bei 49%. Es sollte eine höhere Versorgungsquote in Ulm angestrebt und der Grund für die
auswärtige Unterbringung ermittelt werden.
Werkstätten:
Aus der Standortperspektive gesehen ist die Platzzahl je 10.000 Einwohner in Ulm hoch:
o Ulm
16,2
o Durchschnitt Stadtkreise BW
9,2
Auch die Zahl der tatsächlichen Leistungsempfänger mit psychischer Erkrankung ist in Ulm
höher als der Landesdurchschnitt.
Persönliches Budget:
Hier kann die Stadt Ulm mit 10 Leistungsempfängern je 10.000 Einwohner in BadenWürttemberg die höchste Kennziffer vorweisen.
Personen unter 65 Jahren in Einrichtungen der Pflege:
Für die GPV-Dokumentation 2011/2012 fand erstmals eine vertiefende Untersuchung statt. Ulm
liegt mit allen Kennzahlen im Durchschnittsbereich oder darunter. Da von den Menschen unter
65 Jahren in Pflegeeinrichtungen ein hoher Anteil auch eine psychiatrische Diagnose hat, muss
hier in Zukunft ein Augenmerk drauf gerichtet sein.
Frau Blankenfeld wies abschließend darauf hin, dass jeder Stadt- und Landkreis sich an seinen
eigenen gewachsenen Strukturen orientieren und fachliche Anforderungen betrachten sollte.
-9Sich alleine nach den Kennzahlen zu richten sei nicht sinnvoll.