Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
237 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
23.04.2014
Geschäftszeichen SUB III-Ri
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 03.06.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Olgastraße 110"
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -
Anlagen:
1
1
1
1
1
1
6.12)
GD 184/14
Übersichtsplan
Bebauungsplanentwurf
Entwurf textliche Festsetzungen
Entwurf Begründung
Antrag der Vorhabenträgerin
Vorhaben- und Erschließungsplan
(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
(Anlage 4)
(Anlage 5)
(Anlage 6.1 –
(Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
Architekturbüro ZG Architekten, Ulm
Antrag:
1.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Olgastraße 110" innerhalb
des im Plan vom 23.04.2014 eingetragenen Geltungsbereichs zu beschließen.
2.
Die öffentliche Auslegung i.S.v. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange i.S.v. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Jescheck
Genehmigt:
BM 3, C 3, LI, OB, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan für einen Erweiterungsbau des Wohnhauses
Olgastraße 110 auf dem Grundstück Flst. Nr. 419 der Gemarkung Ulm.
2.
Rechtsgrundlagen
a) § 12 Abs. 2, § 13a, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch i. d. F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S.1548)
b) § 74 Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (BGl.
S. 358 ber. S. 416), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03.12.2013
3.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flst. Nr. 419 sowie Teilflächen des
Grundstücks Flst. Nr. 287 (Olgastraße) der Gemarkung Ulm.
4.
Änderung bestehender Bebauungspläne
Mit diesem Bebauungsplan werden die aufgeführten Bebauungspläne in den
entsprechenden Teilflächen des Geltungsbereichs ersetzt:
- Bebauungsplan Nr. 110.1/42 gen. durch Erlass des RP Nordwürttemberg
vom 25.05.1956 Nr. I 5 Ho-2206-88-Ulm/2
5.
Sachverhalt
5.1
Ausgangslage
Die Genossenschaft für Wohnungsbau Oberland eG (GWO), Marktplatz 18, 88471
Laupheim, beabsichtigt, ein Wohnhaus mit untergeordneter Geschäftsnutzung in einer
bestehenden Baulücke an der Olgastraße neu zu errichten; sie ist die
Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin des Verfahrens.
Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.
110.1/42. Das angestrebte Neubauprojekt kann auf Grundlage der bestehenden
Festsetzungen des Bebauungsplans nicht realisiert werden. Zur planungsrechtlichen
Sicherung des Vorhabens ist nach Abstimmung mit der Hauptabteilung Stadtplanung,
Umwelt und Baurecht der Stadt Ulm daher ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im
Sinne von § 12 Abs. 2 BauGB erforderlich.
5.2
Geplante Neugestaltung
Die Vorhabenträgerin hat im Jahr 2012 in Abstimmung mit der Stadt eine
Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, anhand derer die Möglichkeiten zur Schließung
der bestehenden Baulücke auf genanntem Grundstück an der Olgastraße eruiert werden
sollten. In diesem konkurrierenden Verfahren hat sich das Architekturbüro ZG
Architekten aus Ulm gegen drei weitere Mitbewerber durchsetzen können. Der
Vorhaben- und Erschließungsplan, bindender Teil des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans, basiert auf dem Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie.
Bei dem zu bebauenden Bereich handelt es sich um eine kriegsbedingte Lücke im
Baublock zwischen Olgastraße und Heimstraße, die bislang lediglich mit einer 1geschossigen Garage überstellt war. Der gründerzeitliche Blockrand mit regelmäßigen
-3Abständen der Gebäude zueinander wurde im Zuge des Wiederaufbaus der 1950er
Jahre in diesem Bereich nicht mehr geschlossen. Die geplante Bebauung nimmt nun
den historischen Kontext wieder auf, schließt die Baulücke und bindet das
Bestandsgebäude Olgastraße 110 in die gründerzeitliche Bebauungsstruktur ein.
Die Neubebauung sieht einen Baukörper in der Bauflucht der Olgastraße mit sechs
Vollgeschossen und einem zusätzlichen Staffelgeschoss mit Flachdach vor. Der Neubau
wird über eine gemeinsame Erschließungszone direkt an das Bestandsgebäude
angebunden.
Im Gebäude sind 11 Wohneinheiten und 1 Büroeinheit vorgesehen. Die Wohnungen
werden als 2- und 3-Zimmer-Wohnungen ausgebildet, die Penthouse-Wohnung hat 4
Zimmer. Nach Westen und Süden sind Loggien vorgesehen, die Penthouse-Wohnung
erhält eine Dachterrasse. Die Einheiten werden über den Verbindungsbau zwischen
Bestand und Neubau erschlossen. Zugangsmöglichkeiten zum Gebäude bestehen
sowohl von der Olgastraße als auch von der Heimstraße aus.
Die für den Neubau erforderlichen Stellplätze werden in einer Parkgarage im
Sockelgeschoss des Gebäudes untergebracht und von der Heimstraße aus angefahren.
Dazu wird in Teilen ein raumsparendes Autolift-System verwendet. Insgesamt werden
13 Stellplätze hergestellt.
5.3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung
im Sinne von § 13a BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan wird auf der Grundlage
eines konkreten Vorhabens entwickelt. Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca.
898 m² auf.
Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen vorgesehen:
- Art der baulichen Nutzungen:
Besonderes Wohngebiet (WB) gemäß
§ 4a BauNVO.
- Maß der baulichen Nutzung:
Grundflächenzahl (GRZ) 0,6.
Gebäude mit einer max. zulässigen
Gebäudeoberkante (OK max.) von 497,85 m ü.
NN (ca. 21,0 m relative Höhe über EFH).
Verbindungsbau mit einer max. zulässigen
Gebäudeoberkante (OK max.) von 496,40 m ü.
NN (ca. 19,80 m relative Höhe über EFH).
- überbaubare
Grundstücksfläche:
Festsetzung von Baugrenzen
- Bauweise:
abweichende Bauweise
- Dachform:
Flachdach
- Wohneinheiten
11 Wohneinheiten
- Stellplätze:
13 Stellplätze in einer Parkgarage
Ein Durchführungsvertrag wird erarbeitet und
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beigefügt.
zum
Satzungsbeschluss
des
-4-
6.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Das Bebauungsplanverfahren wird auf der Grundlage von § 13a Abs. 2 BauGB im
beschleunigten Verfahren durchgeführt. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
wird verzichtet.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Planunterlagen im Bürgerservice
Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht öffentlich dargelegt und mit
interessierten Bürgern erörtert werden. Außerdem soll Gelegenheit gegeben werden,
sich zu den Planungsabsichten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der
Auslegungsfrist zu äußern.
Parallel dazu sollen die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange eingeholt werden, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt sind.
Nähere Erläuterungen des Bebauungsplanes erfolgen anhand der Planunterlagen in der
Sitzung des FBA Stadtentwicklung, Bau und Umwelt.