Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
396 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
BS- Bildung und Sport
Datum
12.05.2014
Geschäftszeichen
BS-Sch
Beschlussorgan
Gemeinderat
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Bildungsoffensive
Bildungsmonitoring 2014
Anlagen:
1
Sitzung am 04.06.2014
TOP
GD 002/14
Antrag:
1. Das Bildungsmonitoring 2014 zur Kenntnis zu nehmen.
2. Den Leitlinien und Zielen, die für das Bildungsmonitoring 2014 entwickelt wurden,
zuzustimmen.
3. Dem Vorschlag zum weiteren Vorgehen zuzustimmen.
Iris Mann
Genehmigt:
ABI, BM 2, FAM, KIBU, KITA, OB
Gerhard Semler
Monika Schmid
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
nein
nein
Gliederung
Bildungsmonitoring für die Stadt Ulm 2014
I.
II.
III.
IV.
V.
Ausgangslage
Was leistet das Ulmer Bildungsmonitoring?
Datengrundlage des Bildungsmonitorings 2014
Vorstellung der Leitlinien und Ziele für den schnellen Überblick
Vorschlag für das weitere Vorgehen
Anlagenverzeichnis
Anlage I
Bildungsmonitoring der Stadt Ulm 2014
Anlage 1 zu Bildungsmonitoring der Stadt Ulm 2014
Tabellenanhang zum Bildungsmonitoring der Stadt Ulm 2014
Anlage 2 zu Bildungsmonitoring der Stadt Ulm 2014
Kennzahlenerhebung der Abteilung Bildung und Sport zur Bildungsoffensive der
Stadt Ulm 2014
-3-
Erstes Bildungsmonitoring für die Stadt Ulm 2014
I. Ausgangslage
Die bildungspolitischen Leitlinien 2000, welche in der Klausurtagung des Ulmer Gemeinderates vom
14./15.09.2000 erarbeitet wurden und die für die Stadt Ulm in Zukunft wegweisend sein sollten, wurden
mit der Zustimmung zur GD 289/00 offiziell verabschiedet (GD 289/00, Anlage 1). Die Bildungsoffensive
2000 (auch Bildungsoffensive I) wurde auf den Weg gebracht. Der Blick auf die Stadt Ulm als
Bildungsregion sollte der Standortsicherung dienen und für Maßnahmen gegen Bildungsungleichheit
sensibilisieren. In ausführlichen Zwischenberichten im Gemeinderat wurden daraufhin jährlich die
Aktivitäten im Rahmen der neuen Leitlinien im Bildungsbereich zur Kenntnis genommen und neue
Maßnahmen verabschiedet (vgl. GD 42/01, 34/02, 12/03, 02/04, 02/05). Eine externe Evaluation der
Bildungsoffensive der Stadt Ulm durch die Pädagogische Hochschule Weingarten, die als
Querschnittsstudie angelegt wurde und die Wirkung der Bildungsoffensive der Stadt Ulm aus Sicht der
Betroffenen darstellt, rundete die Berichterstattung ab (GD 02/09, Anlage 2). In dieser
Beschlussvorlage wurde auch zum ersten Mal, im Rahmen des Vorschlags zu einer integrierten
Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung, eine strategische Planung im Sinne eines umfassenden
Bildungsmonitorings für den Bildungsbereich angesprochen.
Formal wird die Bildungsoffensive I in der Gemeinderatssitzung vom 11. Februar 2009 abgeschlossen.
Die nun einsetzende Bildungsoffensive II wurde und wird schwerpunktmäßig von den Themen
„Bildung, Betreuung und Erziehung“, „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Berufliche Bildung“,
„Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Schule“ und „Verstärkte Integration von
Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Schule und Beruf“ bestimmt. Zudem einigte
man sich mit der GD 02/11 auf das Prinzip „weg vom Denken in Zuständigkeiten, hin zur Wahrnehmung
gemeinsamer Verantwortlichkeiten“. Der quantitative Ansatz (mehr Personal, mehr Platz, neue
Gebäude) war und ist nicht mehr allein ausreichend. Gleichzeitig verschränken sich die Themenfelder
der einzelnen Abteilungen im Fachbereich Bildung und Soziales immer eindeutiger und fordern eine
gemeinsame Herangehensweise. GD 2/12 und GD 2/13 schreiben den Bericht zur Bildungsoffensive
fort.
Seit der Einrichtung des Bildungsbüros 2010 wurde aus den Kreisen des Gemeinderates immer wieder
die Forderung nach einem Bildungsmonitoring geäußert (z.B. Antrag der Grünen-Fraktion vom
30.06.11), das als Auftrag des Bildungsbüros erstellt werden solle.
Im Frühjahr 2013 beauftragte die Ulmer „Steuerungsgruppe Bildungsregion“ das Bildungsbüro der
Stadt Ulm, in seiner Funktion als Planungsabteilung im Bereich Bildung, mit der Erstellung eines
„Bildungsberichts für die Stadt Ulm 2014“.
Im Sommer 2013 erarbeitete eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe Leitlinien, Ziele, Indikatoren und
Kennzahlen für ein Ulmer Bildungsmonitoring unter Berücksichtigung der bildungspolitischen Leitlinien
2000, den Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht der PH Weingarten 2009 und den aktuellen
Forschungsergebnissen im Bildungsbereich. In einem partizipativen Prozess wurden diese dem
Begleitgremium Bildungsbüro* zur Diskussion vorgestellt und im Anschluss dem Bildungsforum
präsentiert. Die Vorschläge im frühkindlichen Bereich erforderten zusätzlich eine Abstimmung mit der
strategischen Lenkungsgruppe „Kinderbetreuung in Ulm (KibU)“.
*Begleitgremium Bildungsbüro = Nachfolge der Steuerungsgruppe Grundschul-BBE
Das Begleitgremium Bildungsbüro fungiert, über die Thematik Grundschul-BBE hinaus, als eine Art politischer Beirat für das Bildungsbüro und
kann themenspezifisch einberufen werden.
Das erste Bildungsmonitoring für die Stadt Ulm wird dem Gemeinderat am 04. Juni 2014 vorgestellt.
-4-
II. Was leistet das Ulmer Bildungsmonitoring?
Das Bildungsmonitoring der Stadt Ulm 2014 stellt ein auf Leitlinien ausgerichtetes
Beobachtungssystem der Bildungslandschaft der Stadt Ulm für die Altersgruppe „Geburt“ bis zum
„Schulabschluss“ dar.
Bei einem Bildungsmonitoring werden anhand einer begrenzten Anzahl von Indikatoren die
Bildungsverhältnisse möglichst umfassend abgebildet. Dabei dienen die Indikatoren der Verbesserung
der Entscheidungsgrundlagen, indem Daten geprüft, bereitgestellt und ausgewertet werden. Durch die
regelmäßige Beobachtung der Indikatoren lassen sich Veränderungsprozesse abbilden. Zeitliche und
räumliche Veränderungen werden sichtbar und vergleichbar und können darüber bewertet werden. Die
indikatorengestützten Beobachtungen werden im Anschluss, im Rahmen von Berichterstattungen,
ausgewertet und interpretiert. Die jeweiligen Berichtsergebnisse können als Grundlage für
kommunalpolitische und planerische Handlungs- und Steuerungsansätze dienen.
Bisher gibt es in den Kommunen Baden-Württembergs, und auch deutschlandweit, keine einheitliche
Definition und kein einheitliches Vorgehen beim Aufbau von Monitoring- und
Berichterstattungssystemen für den Bildungsbereich.
Das leistet das Bildungsmonitoring 2014:
Ausformulierte Leitlinien und deren Begründung und damit eine Übersicht über das, was die
Stadt Ulm im Bildungsbereich als Schwerpunkte sieht.
Jeder Leitlinie zugeordnete Ziele, die beschreiben können, was die Stadt Ulm innerhalb der
Leitlinien leisten und erreichen möchte.
Ein für jedes Ziel entwickeltes Set an Indikatoren mit dessen Hilfe die Zielerreichung messbar
gemacht werden kann.
Für jeden Indikator passende Kennzahlen, mit deren Hilfe der Grad der Zielerreichung
letztendlich gemessen wird.
Dort wo es die aktuelle Datengrundlage zulässt, bereits ausgearbeitete Kennzahlen, die den
Indikator beschreiben.
Mit Hilfe der Zusammenfassungen am Ende jeder Leitlinie, einen Überblick über die aktuelle
Situation in den jeweiligen Bereichen.
Durch die Kategorie „Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage“, einen Überblick darüber,
welche Indikatoren und Kennzahlen bis zum nächsten Bericht 2019 weiterentwickelt und
angepasst werden müssen.
Das kann das Bildungsmonitoring 2014 nicht leisten:
Eine Datengrundlage, die es ermöglicht alle Kennzahlen zu nutzen. Im Bericht 2014 kann nur
die in Ulm bereits vorhandene Datengrundlage herangezogen werden. Dadurch ist die
Ausarbeitung einiger Kennzahlen nicht möglich, worauf im Bericht direkt verwiesen wird.
Handlungsempfehlungen als Vorschläge für kommunalpolitische Veränderungsprozesse. Für
die Formulierung von Handlungsempfehlungen muss auf die Berichterstattungen aus den
einzelnen Abteilungen des Elementar-, Primar- und Sekundarbereichs verwiesen werden. Diese
sind bereits teilweise formuliert und müssen ab sofort an das Bildungsmonitoring angepasst
werden. Siehe dazu am Ende jeder Leitlinie die Kategorie „Vorschlag für das weitere
Vorgehen“.
III. Datengrundlage des Bildungsmonitorings 2014
Das Bildungsmonitoring 2014 liegt als Anlage I vor. Neben dem Tabellenanhang als Anlage 1, findet
sich am Ende des Bildungsmonitoring als Anlage 2 die Kennzahlenerhebung der Abteilung Bildung und
Sport zur Bildungsoffensive der Stadt Ulm 2014. Sie ist zum einen in die Berichterstattung integriert
damit eine lückenlose Berichterstattung zur Bildungslandschaft garantiert werden kann, zum anderen
-5beinhaltet sie bereits Merkmale, die direkt für die Berichterstattung 2014 verwendet wurden.
Der Bericht ist in drei Berichtsschwerpunkte eingeteilt:
„Elementarbereich“, „Primarbereich“ und „Sekundarbereich“.
Die Leitlinien
Die Leitlinien sind für die drei Berichtsschwerpunkte (Elementar-, Primar- und Sekundarbereich) gleich.
Sie sind in Anlehnung an die bildungspolitischen Leitlinien der Stadt Ulm aus dem Jahr 2000 und die
Empfehlungen aus der Evaluation der PH Weingarten von 2009, unter Einbeziehung aktueller
Forschungsergebnisse im Bildungsbereich, neu bzw. darauf aufbauend (weiter-)entwickelt worden.
Leitlinien zeigen auf, welche Grundsätze vorliegen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit tragen die Leitlinien eine alphabetische Nummerierung von A bis E.
Dieses ist nicht wertend zu verstehen. Zusätzlich gibt es für jede Leitlinie eine Kurzbeschreibung, die
sich im Vergleich der Berichtsschwerpunkte, nur im Elementarbereich teilweise etwas verändert.
Die Ziele
Die für jede Leitlinie formulierten Ziele beschreiben, was innerhalb der Leitlinien erreicht werden soll.
Bei der Auswahl der Ziele wurde Wert darauf gelegt, dass sie an die in bisherigen Berichten gesetzten
Ziele, so weit wie möglich, anpassungsfähig sind. So wurden z.B. Zielformulierungen aus der
Jugendhilfeplanung oder der Kindertagesstättenbedarfsplanung nicht neu erarbeitet, sondern an die
Formulierungen in den bisherigen Berichten angepasst.
Die Indikatoren und Kennzahlen
Indikatoren und Kennzahlen sind die eigentlichen Messgrößen. Die Indikatoren geben an, woran man
erkennt, dass ein Ziel erreicht wurde. Die Kennzahlen schließen daran unmittelbar an und geben den
Grad der Zielerreichung vor. Für die verschiedenen Ziele kann es mehrere Indikatoren geben. Der Grad
der Zielerreichung der Indikatoren kann über mehrere Kennzahlen ermittelt werden.
Die größte Herausforderung stellte das Vorhandensein entsprechender Kennzahlen dar. Wo es möglich
war wurde auf Daten zurückgegriffen, die für andere Berichte generiert wurden, zum Beispiel auf die
Schülerentwicklungszahlen der Abteilung Bildung und Sport oder auf die Daten der Jugendhilfeplanung
der Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche. Andere Kennzahlen konnten im Zeitraum der
Berichterstellung zusätzlich seitens des Bildungsbüros erhoben werden. Die Kennzahlen, die aufgrund
mangelnder Datenlage für den jetzt vorliegenden Bericht noch nicht erhoben werden konnten, sind,
einschließlich einer ausführlichen Begründung, im Bericht beschrieben. Bei wenigen Kennzahlen hat
sich im Rahmen der Berichterstattung herausgestellt, dass diese noch weiter verfeinert werden
müssen, um dem Indikator entsprechen zu können. Diese Fälle sind am Ende jeder Leitlinie unter dem
Titel „Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage“ zusammengefasst.
Die Leitlinien und Ziele werden für die nächste Berichtserstattung 2019 bestehen bleiben. Die
Indikatoren und Kennzahlen können bzw. müssen für den Bericht 2019 weiterentwickelt und angepasst
werden.
-6IV. Vorstellung der Leitlinien und Ziele für den schnellen Überblick
Für einen schnellen Überblick werden an dieser Stelle die Leitlinien und Ziele komprimiert vorgestellt.
Die Beschreibung und Begründung von Leitlinien und Zielen ist im Bildungsmonitoring 2014 aus Anlage
I zu entnehmen. Das Monitoring 2014 ist nach der (Bildungs-)Biografie von Kindern und Jugendlichen
von der Geburt bis zum Übergang nach dem Schulabschluss gegliedert. Die folgende Übersicht ist nach
den einheitlichen Leitlinien sortiert.
Leitlinie A
„Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe“
Ziele für den Elementarbereich
A1
Träger der Ulmer Kindertageseinrichtungen (Kita) planen (trägerübergreifend) zum Wohl
der Kinder und in enger Absprache mit der Kommune
A2
Die Akteure im Elementarbereich kennen sich, sind miteinander vernetzt und arbeiten
zusammen
Ziele für den Primarbereich
A1
Die Akteure im Primarbereich kennen sich und arbeiten auf allen Hierarchieebenen
miteinander
A2
Angebote für (Schul-) Kooperationen werden formuliert und zugänglich gemacht
A3
In der Stadt Ulm zeichnen sich die Grundschulen durch eine vielfältige und verbindliche
Kooperationskultur aus
Ziele für den Sekundarbereich
A1
Die Akteure im Sekundarbereich kennen sich und arbeiten auf allen Hierarchieebenen
miteinander
A2
Angebote für (Schul-) Kooperationen werden formuliert und zugänglich gemacht
A3
In der Stadt Ulm zeichnen sich die weiterführenden Schulen durch eine vielfältige und
verbindliche Kooperationskultur aus
Leitlinie B
„Herstellung von Chancengerechtigkeit“
Ziele für den Elementarbereich
B1
Eltern erhalten flächendeckend und in verständlicher Weise - ggf. auch fremdsprachig Informationen über Bildungs- und Hilfeangebote. Diese sind möglichst wohnortnah
eingerichtet
B2
Kitas pflegen eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit allen Eltern zum Wohl der
Kinder
B3
Eltern und Familien sind in den Einrichtungen willkommen und werden an
beteiligt
B4
Frühzeitige Unterstützung und Förderung der Kinder aus Familien, die unter schwierigen
Lebensbedingungen aufwachsen
B5
Alle Kinder werden so früh wie möglich in ihrer Sprachkompetenz unterstützt und
gefördert
B6
Gelingender Übergang von der Kita in die Grundschule
Entscheidungen
-7Ziele für den Primarbereich
B1
Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche Schulsystem
und die Übergangsmöglichkeiten in Ausbildung/Studium
B2
Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der Betroffenen an
B3
Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Kinder mit Schwierigkeiten im sozialen oder
schulischen Bereich werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt
B4
Die Anzahl der Ganztagsschulen im Primarbereich wird bedarfsorientiert weiter
ausgebaut
Gelingender Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule
B5
Ziele für den Sekundarbereich
B1
Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche Schulsystem
B2
Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der Betroffenen an
B3
Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Jugendliche mit Schwierigkeiten im sozialen
oder schulischen Bereich werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt
B4
Die Anzahl der Ganztagsschulen im Sekundarbereich wird bedarfsorientiert weiter
ausgebaut
B5
Gelingender Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium
Leitlinie C
„Ermöglichung von Teilhabe“
Ziele für den Elementarbereich
C1
Die Dimensionen der Vielfalt werden in Kitas abgebildet und konzeptionell berücksichtigt
C2
Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen
C3
Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben
Ziele für den Primarbereich
C1
Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen
C2
Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben
Ziele für den Sekundarbereich
C1
Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen
C2
Alle Jugendlichen können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben
Leitlinie D
„Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung“
Ziele für den Elementarbereich
D1
Die Qualität Ulmer Kitas ist gesichert und wird kontinuierlich unter Berücksichtigung der
aktuellen Herausforderungen weiterentwickelt
D2
Kitas sind Orte der Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder
D3
Jedes Kind erhält eine Diversität beachtende, individuelle Entwicklungsbegleitung in den
Bereichen sprachliche, motorische, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung
D4
Strukturelle Voraussetzungen für gute Qualität sind in allen Einrichtungen gegeben
D5
Qualität braucht Qualifizierung
-8-
Ziele für den Primarbereich
D1
Die Qualität der städtischen Betreuung (in verlässlicher Grundschule und flexibler
Nachmittagsbetreuung) wird durch entsprechende Rahmenbedingungen gesichert
D2
Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten
D3
Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit
außerschulischen (Bildungs-) Partnern
Ziele für den Sekundarbereich
D1
Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten
D2
Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit
außerschulischen (Bildungs-) Partnern
Leitlinie E
„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“
Ziele für den Elementarbereich
E1
In Ulm wird im Elementarbereich bedarfsgerechte Betreuung angeboten: Ab dem ersten
Lebensjahr steht eine ausreichend lange reguläre Betreuungszeit zur Verfügung
Ziele für den Primarbereich
E1
Grundschulen bieten in nachfrageorientiertem Umfang eine Betreuung an
E2
Außerfamiliäre Unterstützungsangebote werden nach Bedarf angeboten
E3
Kinder in der Ganztagsbetreuung können für 3 Wochen im Jahr eine Ferienbetreuung
besuchen
Ziele für den Sekundarbereich
E1
Außerfamiliäre Unterstützungsangebote im Schulbereich für die 5. und 6. Klasse werden
nach Bedarf angeboten
E2
Weiterführende Schulen können als Ganztagsschulen besucht werden
E3
nachfrageorientierte Betreuungsangebote für weiterführende Schulen
-9V. Vorschlag für das weitere Vorgehen
1. Bildungsmonitoring 2019
Die Fortschreibung des Bildungsmonitorings erfolgt alle 5 Jahre. Der nächste Bericht wird dem
Gemeinderat damit im Jahr 2019 vorgelegt (siehe GD 021/14). Zwischenberichte zum
Sachstand des Monitorings seitens des Bildungsbüros erfolgen nicht.
2. Handlungsempfehlungen als Vorschläge für kommunalpolitische
Veränderungsprozesse
Handlungsempfehlungen für die Arbeit in den Abteilungen können durch das
Bildungsmonitoring nicht formuliert werden. Es handelt sich um ein Steuerungsinstrument, das
es zulässt auf der Meta-Ebene (übergeordnet über die strategischen Berichte aus den
Abteilungen in der Stadtverwaltung) (Veränderungs-) Prozesse in der Bildungslandschaft der
Stadt Ulm zu beobachten und im 5-Jahres Vergleich zu steuern.
Die betroffenen Abteilungen müssen kontinuierlich mit der weiteren Zielerarbeitung
beauftragt werden. Die Handlungsempfehlungen der Steuerungsberichte aus den
verschiedenen Abteilungen müssen an die Leitlinien und Ziele des Bildungsmonitorings 2014
(weiter) angepasst werden und Berichte, besonders dort wo sich Themenbereiche
überschneiden, wie z.B. beim Thema „Übergänge“ miteinander verknüpft werden.
In Anlehnung an die Evaluation der Bildungsoffensive der Stadt Ulm durch die PH Weingarten
2009 muss weiterhin als Ziel im Mittelpunkt stehen, die Leitlinien und Ziele der
Bildungsoffensive der Stadt Ulm sowohl intern als auch extern für die Beteiligten und
Betroffenen nachhaltig und transparent zu vermitteln.
3. Datengrundlage für die weitere Berichterstattung
Das Bildungsbüro wird die Grundlage für die Datenerfassung für die weitere Berichterstattung
über ein Bildungsmonitoring erarbeiten (siehe dazu in Anlage I „Vorschläge zur Anpassung der
Datengrundlage“ je Leitlinie). In den nächsten Jahren wird sich dadurch ein Netzwerk der
Datenzulieferer für das Bildungsmonitoring der Stadt Ulm etablieren. Wie dem
Bildungsmonitoring 2014 zu entnehmen ist, müssen für diesen Bericht einige Kennzahlen
erhoben bzw. die Datengrundlage angepasst werden. Siehe z.B. im Primarbereich die Kennzahl
D3K1.1. In diesem Zusammenhang müssen gemeinsam mit den Datenzulieferern Fragebögen
entwickelt werden, damit die notwendige Datengrundlage vor Ort bereit gestellt werden kann.