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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
396 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:44

Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung BS- Bildung und Sport Datum 12.05.2014 Geschäftszeichen BS-Sch Beschlussorgan Gemeinderat Behandlung öffentlich Betreff: Bildungsoffensive Bildungsmonitoring 2014 Anlagen: 1 Sitzung am 04.06.2014 TOP GD 002/14 Antrag: 1. Das Bildungsmonitoring 2014 zur Kenntnis zu nehmen. 2. Den Leitlinien und Zielen, die für das Bildungsmonitoring 2014 entwickelt wurden, zuzustimmen. 3. Dem Vorschlag zum weiteren Vorgehen zuzustimmen. Iris Mann Genehmigt: ABI, BM 2, FAM, KIBU, KITA, OB Gerhard Semler Monika Schmid Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: nein nein Gliederung Bildungsmonitoring für die Stadt Ulm 2014 I. II. III. IV. V. Ausgangslage Was leistet das Ulmer Bildungsmonitoring? Datengrundlage des Bildungsmonitorings 2014 Vorstellung der Leitlinien und Ziele für den schnellen Überblick Vorschlag für das weitere Vorgehen Anlagenverzeichnis Anlage I Bildungsmonitoring der Stadt Ulm 2014 Anlage 1 zu Bildungsmonitoring der Stadt Ulm 2014 Tabellenanhang zum Bildungsmonitoring der Stadt Ulm 2014 Anlage 2 zu Bildungsmonitoring der Stadt Ulm 2014 Kennzahlenerhebung der Abteilung Bildung und Sport zur Bildungsoffensive der Stadt Ulm 2014 -3- Erstes Bildungsmonitoring für die Stadt Ulm 2014 I. Ausgangslage Die bildungspolitischen Leitlinien 2000, welche in der Klausurtagung des Ulmer Gemeinderates vom 14./15.09.2000 erarbeitet wurden und die für die Stadt Ulm in Zukunft wegweisend sein sollten, wurden mit der Zustimmung zur GD 289/00 offiziell verabschiedet (GD 289/00, Anlage 1). Die Bildungsoffensive 2000 (auch Bildungsoffensive I) wurde auf den Weg gebracht. Der Blick auf die Stadt Ulm als Bildungsregion sollte der Standortsicherung dienen und für Maßnahmen gegen Bildungsungleichheit sensibilisieren. In ausführlichen Zwischenberichten im Gemeinderat wurden daraufhin jährlich die Aktivitäten im Rahmen der neuen Leitlinien im Bildungsbereich zur Kenntnis genommen und neue Maßnahmen verabschiedet (vgl. GD 42/01, 34/02, 12/03, 02/04, 02/05). Eine externe Evaluation der Bildungsoffensive der Stadt Ulm durch die Pädagogische Hochschule Weingarten, die als Querschnittsstudie angelegt wurde und die Wirkung der Bildungsoffensive der Stadt Ulm aus Sicht der Betroffenen darstellt, rundete die Berichterstattung ab (GD 02/09, Anlage 2). In dieser Beschlussvorlage wurde auch zum ersten Mal, im Rahmen des Vorschlags zu einer integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung, eine strategische Planung im Sinne eines umfassenden Bildungsmonitorings für den Bildungsbereich angesprochen. Formal wird die Bildungsoffensive I in der Gemeinderatssitzung vom 11. Februar 2009 abgeschlossen. Die nun einsetzende Bildungsoffensive II wurde und wird schwerpunktmäßig von den Themen „Bildung, Betreuung und Erziehung“, „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Berufliche Bildung“, „Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Schule“ und „Verstärkte Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Schule und Beruf“ bestimmt. Zudem einigte man sich mit der GD 02/11 auf das Prinzip „weg vom Denken in Zuständigkeiten, hin zur Wahrnehmung gemeinsamer Verantwortlichkeiten“. Der quantitative Ansatz (mehr Personal, mehr Platz, neue Gebäude) war und ist nicht mehr allein ausreichend. Gleichzeitig verschränken sich die Themenfelder der einzelnen Abteilungen im Fachbereich Bildung und Soziales immer eindeutiger und fordern eine gemeinsame Herangehensweise. GD 2/12 und GD 2/13 schreiben den Bericht zur Bildungsoffensive fort. Seit der Einrichtung des Bildungsbüros 2010 wurde aus den Kreisen des Gemeinderates immer wieder die Forderung nach einem Bildungsmonitoring geäußert (z.B. Antrag der Grünen-Fraktion vom 30.06.11), das als Auftrag des Bildungsbüros erstellt werden solle. Im Frühjahr 2013 beauftragte die Ulmer „Steuerungsgruppe Bildungsregion“ das Bildungsbüro der Stadt Ulm, in seiner Funktion als Planungsabteilung im Bereich Bildung, mit der Erstellung eines „Bildungsberichts für die Stadt Ulm 2014“. Im Sommer 2013 erarbeitete eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe Leitlinien, Ziele, Indikatoren und Kennzahlen für ein Ulmer Bildungsmonitoring unter Berücksichtigung der bildungspolitischen Leitlinien 2000, den Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht der PH Weingarten 2009 und den aktuellen Forschungsergebnissen im Bildungsbereich. In einem partizipativen Prozess wurden diese dem Begleitgremium Bildungsbüro* zur Diskussion vorgestellt und im Anschluss dem Bildungsforum präsentiert. Die Vorschläge im frühkindlichen Bereich erforderten zusätzlich eine Abstimmung mit der strategischen Lenkungsgruppe „Kinderbetreuung in Ulm (KibU)“. *Begleitgremium Bildungsbüro = Nachfolge der Steuerungsgruppe Grundschul-BBE Das Begleitgremium Bildungsbüro fungiert, über die Thematik Grundschul-BBE hinaus, als eine Art politischer Beirat für das Bildungsbüro und kann themenspezifisch einberufen werden. Das erste Bildungsmonitoring für die Stadt Ulm wird dem Gemeinderat am 04. Juni 2014 vorgestellt. -4- II. Was leistet das Ulmer Bildungsmonitoring? Das Bildungsmonitoring der Stadt Ulm 2014 stellt ein auf Leitlinien ausgerichtetes Beobachtungssystem der Bildungslandschaft der Stadt Ulm für die Altersgruppe „Geburt“ bis zum „Schulabschluss“ dar. Bei einem Bildungsmonitoring werden anhand einer begrenzten Anzahl von Indikatoren die Bildungsverhältnisse möglichst umfassend abgebildet. Dabei dienen die Indikatoren der Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen, indem Daten geprüft, bereitgestellt und ausgewertet werden. Durch die regelmäßige Beobachtung der Indikatoren lassen sich Veränderungsprozesse abbilden. Zeitliche und räumliche Veränderungen werden sichtbar und vergleichbar und können darüber bewertet werden. Die indikatorengestützten Beobachtungen werden im Anschluss, im Rahmen von Berichterstattungen, ausgewertet und interpretiert. Die jeweiligen Berichtsergebnisse können als Grundlage für kommunalpolitische und planerische Handlungs- und Steuerungsansätze dienen. Bisher gibt es in den Kommunen Baden-Württembergs, und auch deutschlandweit, keine einheitliche Definition und kein einheitliches Vorgehen beim Aufbau von Monitoring- und Berichterstattungssystemen für den Bildungsbereich. Das leistet das Bildungsmonitoring 2014:  Ausformulierte Leitlinien und deren Begründung und damit eine Übersicht über das, was die Stadt Ulm im Bildungsbereich als Schwerpunkte sieht.  Jeder Leitlinie zugeordnete Ziele, die beschreiben können, was die Stadt Ulm innerhalb der Leitlinien leisten und erreichen möchte.  Ein für jedes Ziel entwickeltes Set an Indikatoren mit dessen Hilfe die Zielerreichung messbar gemacht werden kann.  Für jeden Indikator passende Kennzahlen, mit deren Hilfe der Grad der Zielerreichung letztendlich gemessen wird.  Dort wo es die aktuelle Datengrundlage zulässt, bereits ausgearbeitete Kennzahlen, die den Indikator beschreiben.  Mit Hilfe der Zusammenfassungen am Ende jeder Leitlinie, einen Überblick über die aktuelle Situation in den jeweiligen Bereichen.  Durch die Kategorie „Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage“, einen Überblick darüber, welche Indikatoren und Kennzahlen bis zum nächsten Bericht 2019 weiterentwickelt und angepasst werden müssen. Das kann das Bildungsmonitoring 2014 nicht leisten:  Eine Datengrundlage, die es ermöglicht alle Kennzahlen zu nutzen. Im Bericht 2014 kann nur die in Ulm bereits vorhandene Datengrundlage herangezogen werden. Dadurch ist die Ausarbeitung einiger Kennzahlen nicht möglich, worauf im Bericht direkt verwiesen wird.  Handlungsempfehlungen als Vorschläge für kommunalpolitische Veränderungsprozesse. Für die Formulierung von Handlungsempfehlungen muss auf die Berichterstattungen aus den einzelnen Abteilungen des Elementar-, Primar- und Sekundarbereichs verwiesen werden. Diese sind bereits teilweise formuliert und müssen ab sofort an das Bildungsmonitoring angepasst werden. Siehe dazu am Ende jeder Leitlinie die Kategorie „Vorschlag für das weitere Vorgehen“. III. Datengrundlage des Bildungsmonitorings 2014 Das Bildungsmonitoring 2014 liegt als Anlage I vor. Neben dem Tabellenanhang als Anlage 1, findet sich am Ende des Bildungsmonitoring als Anlage 2 die Kennzahlenerhebung der Abteilung Bildung und Sport zur Bildungsoffensive der Stadt Ulm 2014. Sie ist zum einen in die Berichterstattung integriert damit eine lückenlose Berichterstattung zur Bildungslandschaft garantiert werden kann, zum anderen -5beinhaltet sie bereits Merkmale, die direkt für die Berichterstattung 2014 verwendet wurden. Der Bericht ist in drei Berichtsschwerpunkte eingeteilt: „Elementarbereich“, „Primarbereich“ und „Sekundarbereich“. Die Leitlinien Die Leitlinien sind für die drei Berichtsschwerpunkte (Elementar-, Primar- und Sekundarbereich) gleich. Sie sind in Anlehnung an die bildungspolitischen Leitlinien der Stadt Ulm aus dem Jahr 2000 und die Empfehlungen aus der Evaluation der PH Weingarten von 2009, unter Einbeziehung aktueller Forschungsergebnisse im Bildungsbereich, neu bzw. darauf aufbauend (weiter-)entwickelt worden. Leitlinien zeigen auf, welche Grundsätze vorliegen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit tragen die Leitlinien eine alphabetische Nummerierung von A bis E. Dieses ist nicht wertend zu verstehen. Zusätzlich gibt es für jede Leitlinie eine Kurzbeschreibung, die sich im Vergleich der Berichtsschwerpunkte, nur im Elementarbereich teilweise etwas verändert. Die Ziele Die für jede Leitlinie formulierten Ziele beschreiben, was innerhalb der Leitlinien erreicht werden soll. Bei der Auswahl der Ziele wurde Wert darauf gelegt, dass sie an die in bisherigen Berichten gesetzten Ziele, so weit wie möglich, anpassungsfähig sind. So wurden z.B. Zielformulierungen aus der Jugendhilfeplanung oder der Kindertagesstättenbedarfsplanung nicht neu erarbeitet, sondern an die Formulierungen in den bisherigen Berichten angepasst. Die Indikatoren und Kennzahlen Indikatoren und Kennzahlen sind die eigentlichen Messgrößen. Die Indikatoren geben an, woran man erkennt, dass ein Ziel erreicht wurde. Die Kennzahlen schließen daran unmittelbar an und geben den Grad der Zielerreichung vor. Für die verschiedenen Ziele kann es mehrere Indikatoren geben. Der Grad der Zielerreichung der Indikatoren kann über mehrere Kennzahlen ermittelt werden. Die größte Herausforderung stellte das Vorhandensein entsprechender Kennzahlen dar. Wo es möglich war wurde auf Daten zurückgegriffen, die für andere Berichte generiert wurden, zum Beispiel auf die Schülerentwicklungszahlen der Abteilung Bildung und Sport oder auf die Daten der Jugendhilfeplanung der Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche. Andere Kennzahlen konnten im Zeitraum der Berichterstellung zusätzlich seitens des Bildungsbüros erhoben werden. Die Kennzahlen, die aufgrund mangelnder Datenlage für den jetzt vorliegenden Bericht noch nicht erhoben werden konnten, sind, einschließlich einer ausführlichen Begründung, im Bericht beschrieben. Bei wenigen Kennzahlen hat sich im Rahmen der Berichterstattung herausgestellt, dass diese noch weiter verfeinert werden müssen, um dem Indikator entsprechen zu können. Diese Fälle sind am Ende jeder Leitlinie unter dem Titel „Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage“ zusammengefasst. Die Leitlinien und Ziele werden für die nächste Berichtserstattung 2019 bestehen bleiben. Die Indikatoren und Kennzahlen können bzw. müssen für den Bericht 2019 weiterentwickelt und angepasst werden. -6IV. Vorstellung der Leitlinien und Ziele für den schnellen Überblick Für einen schnellen Überblick werden an dieser Stelle die Leitlinien und Ziele komprimiert vorgestellt. Die Beschreibung und Begründung von Leitlinien und Zielen ist im Bildungsmonitoring 2014 aus Anlage I zu entnehmen. Das Monitoring 2014 ist nach der (Bildungs-)Biografie von Kindern und Jugendlichen von der Geburt bis zum Übergang nach dem Schulabschluss gegliedert. Die folgende Übersicht ist nach den einheitlichen Leitlinien sortiert. Leitlinie A „Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ Ziele für den Elementarbereich A1 Träger der Ulmer Kindertageseinrichtungen (Kita) planen (trägerübergreifend) zum Wohl der Kinder und in enger Absprache mit der Kommune A2 Die Akteure im Elementarbereich kennen sich, sind miteinander vernetzt und arbeiten zusammen Ziele für den Primarbereich A1 Die Akteure im Primarbereich kennen sich und arbeiten auf allen Hierarchieebenen miteinander A2 Angebote für (Schul-) Kooperationen werden formuliert und zugänglich gemacht A3 In der Stadt Ulm zeichnen sich die Grundschulen durch eine vielfältige und verbindliche Kooperationskultur aus Ziele für den Sekundarbereich A1 Die Akteure im Sekundarbereich kennen sich und arbeiten auf allen Hierarchieebenen miteinander A2 Angebote für (Schul-) Kooperationen werden formuliert und zugänglich gemacht A3 In der Stadt Ulm zeichnen sich die weiterführenden Schulen durch eine vielfältige und verbindliche Kooperationskultur aus Leitlinie B „Herstellung von Chancengerechtigkeit“ Ziele für den Elementarbereich B1 Eltern erhalten flächendeckend und in verständlicher Weise - ggf. auch fremdsprachig Informationen über Bildungs- und Hilfeangebote. Diese sind möglichst wohnortnah eingerichtet B2 Kitas pflegen eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit allen Eltern zum Wohl der Kinder B3 Eltern und Familien sind in den Einrichtungen willkommen und werden an beteiligt B4 Frühzeitige Unterstützung und Förderung der Kinder aus Familien, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen B5 Alle Kinder werden so früh wie möglich in ihrer Sprachkompetenz unterstützt und gefördert B6 Gelingender Übergang von der Kita in die Grundschule Entscheidungen -7Ziele für den Primarbereich B1 Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche Schulsystem und die Übergangsmöglichkeiten in Ausbildung/Studium B2 Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der Betroffenen an B3 Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Kinder mit Schwierigkeiten im sozialen oder schulischen Bereich werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt B4 Die Anzahl der Ganztagsschulen im Primarbereich wird bedarfsorientiert weiter ausgebaut Gelingender Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule B5 Ziele für den Sekundarbereich B1 Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche Schulsystem B2 Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der Betroffenen an B3 Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Jugendliche mit Schwierigkeiten im sozialen oder schulischen Bereich werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt B4 Die Anzahl der Ganztagsschulen im Sekundarbereich wird bedarfsorientiert weiter ausgebaut B5 Gelingender Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium Leitlinie C „Ermöglichung von Teilhabe“ Ziele für den Elementarbereich C1 Die Dimensionen der Vielfalt werden in Kitas abgebildet und konzeptionell berücksichtigt C2 Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen C3 Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben Ziele für den Primarbereich C1 Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen C2 Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben Ziele für den Sekundarbereich C1 Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen C2 Alle Jugendlichen können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben Leitlinie D „Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung“ Ziele für den Elementarbereich D1 Die Qualität Ulmer Kitas ist gesichert und wird kontinuierlich unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen weiterentwickelt D2 Kitas sind Orte der Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder D3 Jedes Kind erhält eine Diversität beachtende, individuelle Entwicklungsbegleitung in den Bereichen sprachliche, motorische, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung D4 Strukturelle Voraussetzungen für gute Qualität sind in allen Einrichtungen gegeben D5 Qualität braucht Qualifizierung -8- Ziele für den Primarbereich D1 Die Qualität der städtischen Betreuung (in verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung) wird durch entsprechende Rahmenbedingungen gesichert D2 Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten D3 Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit außerschulischen (Bildungs-) Partnern Ziele für den Sekundarbereich D1 Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten D2 Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit außerschulischen (Bildungs-) Partnern Leitlinie E „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ Ziele für den Elementarbereich E1 In Ulm wird im Elementarbereich bedarfsgerechte Betreuung angeboten: Ab dem ersten Lebensjahr steht eine ausreichend lange reguläre Betreuungszeit zur Verfügung Ziele für den Primarbereich E1 Grundschulen bieten in nachfrageorientiertem Umfang eine Betreuung an E2 Außerfamiliäre Unterstützungsangebote werden nach Bedarf angeboten E3 Kinder in der Ganztagsbetreuung können für 3 Wochen im Jahr eine Ferienbetreuung besuchen Ziele für den Sekundarbereich E1 Außerfamiliäre Unterstützungsangebote im Schulbereich für die 5. und 6. Klasse werden nach Bedarf angeboten E2 Weiterführende Schulen können als Ganztagsschulen besucht werden E3 nachfrageorientierte Betreuungsangebote für weiterführende Schulen -9V. Vorschlag für das weitere Vorgehen 1. Bildungsmonitoring 2019 Die Fortschreibung des Bildungsmonitorings erfolgt alle 5 Jahre. Der nächste Bericht wird dem Gemeinderat damit im Jahr 2019 vorgelegt (siehe GD 021/14). Zwischenberichte zum Sachstand des Monitorings seitens des Bildungsbüros erfolgen nicht. 2. Handlungsempfehlungen als Vorschläge für kommunalpolitische Veränderungsprozesse Handlungsempfehlungen für die Arbeit in den Abteilungen können durch das Bildungsmonitoring nicht formuliert werden. Es handelt sich um ein Steuerungsinstrument, das es zulässt auf der Meta-Ebene (übergeordnet über die strategischen Berichte aus den Abteilungen in der Stadtverwaltung) (Veränderungs-) Prozesse in der Bildungslandschaft der Stadt Ulm zu beobachten und im 5-Jahres Vergleich zu steuern. Die betroffenen Abteilungen müssen kontinuierlich mit der weiteren Zielerarbeitung beauftragt werden. Die Handlungsempfehlungen der Steuerungsberichte aus den verschiedenen Abteilungen müssen an die Leitlinien und Ziele des Bildungsmonitorings 2014 (weiter) angepasst werden und Berichte, besonders dort wo sich Themenbereiche überschneiden, wie z.B. beim Thema „Übergänge“ miteinander verknüpft werden. In Anlehnung an die Evaluation der Bildungsoffensive der Stadt Ulm durch die PH Weingarten 2009 muss weiterhin als Ziel im Mittelpunkt stehen, die Leitlinien und Ziele der Bildungsoffensive der Stadt Ulm sowohl intern als auch extern für die Beteiligten und Betroffenen nachhaltig und transparent zu vermitteln. 3. Datengrundlage für die weitere Berichterstattung Das Bildungsbüro wird die Grundlage für die Datenerfassung für die weitere Berichterstattung über ein Bildungsmonitoring erarbeiten (siehe dazu in Anlage I „Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage“ je Leitlinie). In den nächsten Jahren wird sich dadurch ein Netzwerk der Datenzulieferer für das Bildungsmonitoring der Stadt Ulm etablieren. Wie dem Bildungsmonitoring 2014 zu entnehmen ist, müssen für diesen Bericht einige Kennzahlen erhoben bzw. die Datengrundlage angepasst werden. Siehe z.B. im Primarbereich die Kennzahl D3K1.1. In diesem Zusammenhang müssen gemeinsam mit den Datenzulieferern Fragebögen entwickelt werden, damit die notwendige Datengrundlage vor Ort bereit gestellt werden kann.