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Anlage 1 zu GD 002.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1 zu GD 002.pdf
Größe
3,2 MB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:45

Inhalt der Datei

Fachbereich Bildung und Soziales Bürgermeisterin Iris Mann Ausarbeitung des Gesamtberichtes Bildungsbüro der Stadt Ulm Monika Schmid Ausarbeitung der Anlage 2 „Kennzahlenbericht zur Bildungsoffensive der Stadt Ulm“ Abteilung Bildung und Sport (BS) Gerhard Semler Mitarbeit/Datenzulieferung durch die Abteilungen Für den Elementarbereich Städtische Kindertageseinrichtungen (KITA) Kinderbetreuung Ulm (KIBU) Familie, Kinder und Jugendliche (FAM) Für den Primar- und Sekundarbereich Bildung und Sport (BS) Familie, Kinder und Jugendliche (FAM) Für die Entwicklung der Leitlinien, Ziele, Indikatoren, Kennzahlen Sachgebiet Sozialplanung und Bürgerengagement (ABI/SB) Angela Gabel-Müller Elisabeth Sailer-Glaser Günther Scheffold Wolfgang Reck Helmut Hartmann-Schmid Gabriele Joanni Gerhard Semler Monika Schmid Sabrina Menzel Tobias Schneider Heidi Hörsch Helmut Hartmann-Schmid Gabriele Joanni Ralf Mann Markus Kienle Andrea Janisch Danke an die Ulmer Kultureinrichtungen und die Ulmer Schulen in städtischer Trägerschaft für die zeitnahe Rücksendung von Fragebögen. Stadt Ulm Bildungsmonitoring 2014 Die Bildungsoffensive der Stadt Ulm I. Zum Aufbau des Bildungsmonitorings Elementarbereich 1. 2. 3. 4. 5. Leitlinie A Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Leitlinie B Herstellung von Chancengerechtigkeit Leitlinie C Ermöglichung von Teilhabe Leitlinie D Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung Leitlinie E Vereinbarkeit von Familie und Beruf II. Primarbereich 1. 2. 3. 4. 5. Leitlinie A Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Leitlinie B Herstellung von Chancengerechtigkeit Leitlinie C Ermöglichung von Teilhabe Leitlinie D Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung Leitlinie E Vereinbarkeit von Familie und Beruf III. Sekundarbereich 1. 2. 3. 4. 5. Anlage 1: Anlage 2: Leitlinie A Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Leitlinie B Herstellung von Chancengerechtigkeit Leitlinie C Ermöglichung von Teilhabe Leitlinie D Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung Leitlinie E Vereinbarkeit von Familie und Beruf Tabellenanlage Kennzahlenbericht zur Bildungsoffensive der Stadt Ulm aus der Abteilung Bildung und Sport S. 01 S. 03 S. 05 S. 05 S. 07 S. 14 S. 16 S. 19 S. 23 S. 23 S. 27 S. 36 S. 40 S. 45 S. 49 S. 49 S. 52 S. 60 S. 63 S. 67 S. 69 S. 85 1 Die Bildungsoffensive der Stadt Ulm Bereits im Jahr 2000 wurden in Ulm die so genannten „bildungspolitischen Leitlinien 2000“ der Stadt Ulm entwickelt und vom Gemeinderat verabschiedet: Die Bildungsoffensive 2000 (auch Bildungsoffensive I) wurde auf den Weg gebracht. Der Blick auf die Stadt Ulm als Bildungsregion sollte auf der einen Seite der Standortsicherung dienen und auf der anderen Seite für Maßnahmen gegen Bildungsungleichheit sensibilisieren und das bereits vor der Veröffentlichung der Ergebnisse der ersten PISA-Studie. Die Bildungsoffensive I ist besonders von hohen Investitionen in den quantitativen Ausbau der Ulmer Bildungs- und Sportstätten geprägt. Nicht zuletzt wurde 2013 mit der Schulmensa am Kuhberg, die größte bisher in Ulm gebaute Mensa für Schulen eingeweiht. Sie versorgt rd. 6.500 Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Schularten im Alter von 10 Jahren bis ins Erwachsenenalter. Zusätzlich zu den jährlichen Sachstandsberichten über die Projekte im Rahmen der Bildungsoffensive, entschließt sich der Ulmer Gemeinderat nach 5 Jahre Bildungsoffensive dazu eine externe Evaluation in Auftrag zu geben. Die 2009 veröffentlichte Querschnitts-Studie der Pädagogischen Hochschule Weingarten über die Wirkung der Bildungsoffensive in Ulm aus Sicht der Betroffenen, zeigt weitere Handlungsfelder für eine zukunftsfähige Bildungslandschaft in der Stadt Ulm auf. Parallel entwickelte sich ab 2006 eine interne Kennzahlenauswertung mit den Schwerpunkten auf den Teilbereichen „vorschulischer Bereich“, „Schulpflichtige“ und „Übergang Schule-Beruf“. Mit der Veröffentlichung der PISA-Studie drängt sich immer mehr die Frage nach der Qualität von Bildung auf und wird im Ulmer Gemeinderat vielfältig diskutiert. Formal wurde die Bildungsoffensive I in der Gemeinderatssitzung vom 11. Februar 2009 abgeschlossen. Ende 2009 wurde der Antrag auf Teilnahme am Impulsprogramm Bildungsregionen des Landes Baden-Württemberg gestellt. 2010 richtete die Stadt Ulm ein Bildungsbüro ein. Bereits im Herbst 2009 wurde die Verwaltung damit beauftragt eine Gesamtkonzeption „Bildung, Betreuung und Erziehung“ für die Stadt Ulm zu entwickeln und die Arbeit anhand einer Projektgruppe, mit dem Bildungsbüro als zukünftiger Projektleitung, aufzunehmen. Die nun einsetzende Bildungsoffensive II wurde und wird schwerpunktmäßig von den Themen „Bildung, Betreuung und Erziehung“, „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Berufliche Bildung“, „Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Schule“ und „Verstärkte Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Schule und Beruf“ bestimmt. Zudem einigte man sich auf das Prinzip „weg vom Denken in Zuständigkeiten, hin zur Wahrnehmung gemeinsamer Verantwortlichkeiten“. Der quantitative Ansatz (mehr Personal, mehr Platz, neue Gebäude) war und ist nicht mehr allein ausreichend. Gleichzeitig verschränken sich die Themenfelder der einzelnen Abteilungen im Fachbereich Bildung und Soziales der Stadt Ulm immer eindeutiger und fordern eine gemeinsame Herangehensweise. Seit der Einrichtung des Bildungsbüros 2010 wurde aus den Kreisen des Gemeinderates immer wieder die Forderung nach einem Bildungsmonitoring geäußert, das als Auftrag des Bildungsbüros erstellt werden solle. Im Frühjahr 2013 beauftragte die Ulmer „Steuerungsgruppe Bildungsregion“ das Bildungsbüro der Stadt Ulm, in seiner Funktion als Planungsabteilung im Bereich Bildung, mit der Erstellung eines „Bildungsberichts für die Stadt Ulm 2014“. 2 Im Sommer 2013 erarbeitete eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe Leitlinien, Ziele, Indikatoren und Kennzahlen für ein Ulmer Bildungsmonitoring unter Berücksichtigung der bildungspolitischen Leitlinien 2000, den Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht der PH Weingarten 2009 und den aktuellen Forschungsergebnissen im Bildungsbereich. In einem partizipativen Prozess wurden diese dem Begleitgremium Bildungsbüro* zur Diskussion vorgestellt und im Anschluss dem Bildungsforum präsentiert. Die Vorschläge im frühkindlichen Bereich erforderten zusätzlich eine Abstimmung mit der strategischen Lenkungsgruppe „Kinderbetreuung in Ulm (KibU)“. *Das Begleitgremium Bildungsbüro fungiert als eine Art politischer Beirat für das Bildungsbüro und kann themenspezifisch einberufen werden. Das erste Bildungsmonitoring für die Stadt Ulm wurde dem Gemeinderat am 04. Juni 2014 vorgestellt. 3 Zum Aufbau des Bildungsmonitorings Das Bildungsmonitoring für die Stadt Ulm 2014 verfolgt einen bildungs-biografischen Ansatz und umfasst die Lebensphase von Kindern und Jugendlichen von der Geburt bis zum Schulabschluss. Die Lebensphasen sind eingeteilt in den Elementarbereich (Geburt bis zum Übergang in die Grundschule), den Primarbereich (Grundschulbesuch bis zum Übergang an die weiterführende Schule) und den Sekundarbereich (Besuch der weiterführenden Schule bis zum Schulabschluss). Der Bericht ist in den einzelnen Bereichen nach den fünf bildungspolitischen Leitlinien der Stadt Ulm sortiert. An die jeweilige Leitlinie schließen sich die Ziele und an diese wiederum die Indikatoren und Kennzahlen an. Zusammenfassungen nach jeder Leitlinie sollen den Überblick und die Lesbarkeit unterstützen. Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage, die sich, sofern vorhanden, an die Leitlinie anschließen geben eine erste Orientierung für Schwerpunkte der nächsten Bildungsmonitorings und der grundsätzlichen Vorbereitungen zur Sicherung der Datengrundlage, die für eine erneute Berichtserstattung notwendig ist. Die Leitlinien Die Leitlinien sind für die drei Berichtsschwerpunkte (Elementar-, Primar- und Sekundarbereich) gleich. Sie sind in Anlehnung an die bildungspolitischen Leitlinien der Stadt Ulm aus dem Jahr 2000 und die Empfehlungen aus der Evaluation der Bildungslandschaft Ulm durch die PH Weingarten von 2009, unter Einbeziehung aktueller Forschungsergebnisse im Bildungsbereich, neue bzw. darauf aufbauend (weiter-)entwickelt worden. Leitlinien zeigen auf, welche Grundsätze vorliegen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit tragen die Leitlinien eine alphabetische Nummerierung von A bis E. Dieses ist nicht wertend zu verstehen. Die Bedeutung der jeweiligen Leitlinie ist jeweils direkt nach der Überschrift ausgearbeitet. Für den Sekundarbereich werden die Erklärungen nicht wiederholt, da sie mit denen aus dem Primarbereich übereinstimmen. Ebenso wird die Bedeutung einiger Ziele zusätzlich erklärt. Auch diese werden im Sekundarbereich nur aufgeführt, wenn sie sich von der Beschreibung im Primarbereich unterscheiden. Das Zeichen ♣ zeigt an, wo auf den Text im Primarbereich verwiesen wird. Die Ziele Für jede Leitlinie wurden Ziele entwickelt. In ihnen ist ausformuliert, was im jeweiligen Bereich erreicht werden soll. Die Indikatoren und Kennzahlen Indikatoren und Kennzahlen sind die eigentlichen Messgrößen. Die Indikatoren geben an, woran man erkennt, dass ein Ziel erreicht wurde. Die Kennzahlen schließen daran unmittelbar an und geben den Grad der Zielerreichung vor. Für die verschiedenen Ziele kann es mehrere Indikatoren geben. Der Grad der Zielerreichung der Indikatoren kann über mehrere Kennzahlen ermittelt werden. Begriffsdefinitionen oder -ergänzungen sind bei der ersten Erwähnung mit einem * gekennzeichnet und befinden sich auf der gleichen Seite in kleinerer Schriftgröße. Ausführliche Tabellen für einige Kennzahlen befinden sich in der Tabellenanlage 1. An manchen Stellen wird als Ergänzung auf Anlage 2, den bisherigen Kennzahlenbericht zur Bildungsoffensive der Abteilung Bildung und Sport verwiesen. 4 5 I. Der Elementarbereich Der Elementarbereich schließt die Altersstufe Geburt bis zum Übergang in die Grundschule ein. Der vorliegende Bericht unterscheidet zwischen (Betreuungs-)Angeboten für Kinder von der Geburt bis ungefähr 3 Jahren und denen für Kinder im Kindergartenalter von 3 bis ca. 6 Jahren. Der Schwerpunkt des Berichtes liegt auf den Kindern, die in Einrichtungen betreut werden. Betreuungsformen wie die Kindertagespflege werden nicht gesondert hervorgehoben, da es sich dabei um eine private Betreuungsform handelt. Informationen zum Thema Kindertagespflege liefert der Kindertagesstättenbericht „Steuerung 2013/14“ (GD154/13). Diesem Bericht und zusätzlich der Anlage 2 können ebenfalls weitere allgemeine statistische Daten zum Elementarbereich (Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtung, Nutzung der BetreuungsModule, Kapazitäten, Bauvorhaben, etc.) entnommen werden sofern diese im vorliegenden Bericht nicht erwähnt werden. 1. Leitlinie A: Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe In Ulm arbeiten die im Bereich der frühen Hilfen aktiven Einrichtungen und Organisationen, die Kindertageseinrichtungen der Stadt, der Kirchen und freien Träger (im Folgenden mit „Kita“ abgekürzt), die Kinder- und Jugendhilfe, die Politik und weitere Partner in enger Abstimmung. Sie übernehmen gemeinsam mit den Familien Verantwortung für das Gelingen von Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder der Stadt. Dadurch entsteht in Ulm eine umfassende und differenzierte Infrastruktur zum Nutzen aller, die durch eine vielfältige Kooperationskultur gekennzeichnet ist und auf Basis einer stimmigen Informations- und Kommunikationskultur aufgebaut ist. 1.1. Ziel A1: Träger der Ulmer Kitas planen (trägerübergreifend) zum Wohl der Kinder und in enger Absprache mit der Kommune Eine trägerübergreifende Ausrichtung, die mit einer engen Absprache mit der Kommune einhergeht, soll in der Stadt Ulm zum Wohl der Kinder ausgerichtet sein. Indikator A1i1 Es gibt ein gesamtstädtisches Gremium in der sich die Träger der Kitas in Ulm, die Eltern und die Politik gemeinsam zum Wohl der Kinder regelmäßig treffen. Kennzahl A1K1.1 Anzahl der gesamtstädtischen Gremien im Elementarbereich mit der Besetzung: - Stadtverwaltung - Politik - Träger der Kitas in Ulm - Eltern Die strategische Lenkungsgruppe „Kinderbetreuung in Ulm (KibU)“besteht neben der kommunalen Verwaltung aus den Trägern der Kitas in Ulm, Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, dem Gesamtelternbeirat im Bereich vorschulische Kinderbetreuung und der Familienbildungsstätte. Die genaue Zusammensetzung ist in Tab. A1T1 in Anlage 1 aufgelistet. Darüber hinaus sind die Belange der Kleinkinder und Kinder im Kindergartenalter in die fünf Sozialraumteams (fallbezogene Arbeit, mit am Fall beteiligten Einrichtungen je nach Fall) und in die fünf Koordinierungsgruppen im Sozialraum (KGSR) eingebunden. Indikator A1i2 Im Elementarbereich entstehen Konzepte und Angebote trägerübergreifend, in einem gemeinsamen Beratungsprozess und einem gemeinsamen Entscheidungsprozess. Kennzahl A1K2.1 Anzahl der gemeinsam erarbeiteten Konzepte/Angebote der Kita-Träger in Ulm In der Stadt Ulm liegen je ein trägerübergreifendes Konzept und ein Angebot im Bereich der Kitas vor. Eine ausführliche Beschreibung liefern die GD 289/11, 309/11, 055/13 und 056/13. 6 1. Trägerübergreifendes Sprachförderkonzept Erste Auflage des gemeinsamen Sprachleitfadens 2003 (laufende Aktualisierung) Installierung von Sprachförderprojekten des Landes / des Bundes / der kommunalen Ebene. 2. Trägerübergreifendes Qualifizierungsprogramm seit 2004 Mit jeweils an die aktuelle Situation angepassten Schwerpunkten. Derzeit wird an einem trägerübergreifenden Konzept zu „Qualitätskriterien für Kindertageseinrichtungen unter besonderer Berücksichtigung einer Inklusion und Diversität beachtenden Entwicklungsbegleitung“ (im Folgenden mit „Qualitätskriterien in Ulmer Kitas“ abgekürzt) gearbeitet (vgl. Ziel C1). 1.2. Ziel A2: Die Akteure im Elementarbereich kennen sich, sind miteinander vernetzt und arbeiten zusammen Eine gute Informations- und Kommunikationskultur bietet Möglichkeiten Informationen auszutauschen und über Vorhaben zu sprechen. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass sich die Möglichkeit und Bereitschaft für gemeinsame Kooperationsvorhaben erhöhen, wenn ein regelmäßiger persönlicher Austausch gelingt. Im Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen (im weiteren Berichtsverlauf „Orientierungsplan“ genannt) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Unterstützung und Anregung der Prozesse der Weltaneignung die Förderung von Bildungsprozessen der Kinder durch Einbeziehen von Experten, durch Aufsuchen von anderen Orten und Kooperationen notwendig ist. Indikator A2i1 Kitas nutzen (Bildungs-)Angebote weiterer Akteure in der Stadt und arbeiten eng mit anderen Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitsdiensten, etc. zusammen. Kennzahl A2K1.1 Anzahl der Kitas in Ulm, die mit mindestens einem weiteren Akteur aus der Stadt Ulm kooperieren vs. Anzahl aller Kitas in Ulm Die Fortbildungen im Rahmen des trägerübergreifenden Qualifizierungsprogramms sind darauf ausgerichtet, dass Themenbereiche von regionalen (Bildungs-)Partnern und Experten angeboten werden. Damit eröffnet sich für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein themenspezifischer Überblick über die Kooperationslandschaft in Ulm. Für das Qualifizierungsjahr 2014 wurden aus diesem Grund 21 regionale Kooperationspartner und -institutionen ausgewählt. Die Träger der Kitas in Ulm unterstützen das Vorhaben, dass ihre Kitas mit entsprechenden Einrichtungen kooperieren. Es wird angestrebt, dass jede Kita im Kita-Jahr mit mindestens einem Akteur aus der Stadt Ulm kooperiert. Indikator A2i2 Angebote mit Partnern/Akteuren aus der Stadt Ulm sind aufgelistet. Kennzahl A2K2.1 Anzahl der Angebote, die für Kitas Angebote weiterer Partner/Akteure aus der Stadt Ulm auflisten Einen Überblick über Angebote von Kooperationspartnern von Kitas geben: 1. die themenspezifischen Fortbildungen aus dem trägerübergreifenden Qualifizierungsprogramm (siehe Kennzahl A2K1.1) 2. das Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm des Bildungsbüros der Stadt Ulm (seit 2010 persönliche Beratung, Fachtagungen, Website mit einer Auflistung von Angeboten und Anbietenden für Kooperationen mit Schulen und Kitas (www.bildungsnetzwerk-ulm.de). Mit Stand Dezember 2013 wurden 93 Angebote in 14 7 Kategorien eingetragen. Stand Februar 2014 haben 3.190 Personen die Website besucht (Messzeitraum Januar 2013 bis Januar 2014). Zusammenfassung der Leitlinie A Für das Ziel A1 Träger der Ulmer Kitas planen (trägerübergreifend) zum Wohl der Kinder und in enger Absprache mit der Kommune − Die strategische Lenkungsgruppe „Kinderbetreuung in Ulm (KibU)“ ermöglicht eine eng abgestimmte Planung im Kinderbetreuungsbereich zum Wohl der Kinder. − Die Belange von Kindern werden ebenfalls in den fünf Sozialraumteams und in den KGSR besprochen. − Konzepte, die alle Kindertageseinrichtungen betreffen, werden in Ulm trägerübergreifend erstellt. Für das Ziel A2 Die Akteure im Elementarbereich kennen sich, sind miteinander vernetzt und arbeiten zusammen − Auf die Einbindung regionaler (Bildungs-)Partner ausgerichtete Fortbildungsprogramme und das Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm ermöglichen den Ulmer Kitas einen Überblick über die Bildungslandschaft Ulm im Elementarbereich und sollen die Kooperationsbereitschaft fördern. − Die Träger der Kitas in Ulm unterstützen das Vorhaben, dass ihre Kitas mit entsprechenden Einrichtungen kooperieren. Es wird angestrebt, dass jede Kita im Kita-Jahr mit mindestens einem Akteur aus der Stadt Ulm kooperiert. 2. Leitlinie B: Herstellung von Chancengerechtigkeit In Ulm werden Eltern in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt und für Unterstützungsmaßnahmen sensibilisiert. Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind so gestaltet, dass die Kinder unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft faire Zukunftschancen haben. Leitlinie B „Herstellung von Chancengerechtigkeit“ und Leitlinie C „Ermöglichung von Teilhabe“ liegen inhaltlich eng beieinander. Bei Leitlinie B liegt der Schwerpunkt in diesem Bericht auf der Überlegung, dass faire Chancen für alle Kinder und Jugendliche von Anfang an geschaffen werden müssen, damit alle unabhängig ihrer sozialen Herkunft gleiche oder zumindest ähnliche Rahmenbedingungen erhalten. Damit würde es gelingen die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft zu reduzieren und gerechte Ausgangsbedingungen herzustellen. Leitlinie C betont hingegen mehr die Perspektive der Teilhabe an der Gesellschaft für jede und jeden, da sie für die Verwirklichung der eigenen Persönlichkeit ausschlaggebend ist. Hier gilt es gesellschaftliche Strukturen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern so zu verbessern, dass eine Teilhabe auch für diejenigen, die unter schwierigen Lebensbedingungen* aufwachsen, möglich ist. Für die Leitlinien B und C findet sich im Bericht an einigen Stellen die Formulierung: „Kinder/Jugendliche, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen“. Die Herkunftsfamilien dieser Kinder/Jugendlichen weisen gering ausgeprägte sozioökonomische und kulturelle Ressourcen auf, die zu benachteiligenden Ausgangsbedingungen führen können. Unter dieser Umschreibung werden mögliche belastende Sozialindikatoren, die zu ungünstigen (Start-)Bedingungen im Bildungsbereich für Kinder und Jugendliche führen können, subsumiert. Benachteiligend können sich u.a. folgende Sozialindikatoren auswirken (besonders bei einer Kumulation): die soziale Herkunft/Position, die Familienkonstellation, die Qualität des sozialen Netzwerks, die finanzielle Ausstattung der Familie, nicht vorhandener Zugang zu Angeboten/Informationen, etc. (u.a. stellen alle PISA-Studien einen Zusammenhang zwischen sozioökonomischem und kulturellem Kapital der Familien und dem erreichten Kompetenzwert der Jugendlichen fest). Es gibt in der Fachliteratur derzeit keinen einheitlichen Begriff der das Aufzählen einer langen Liste von Sozialindikatoren vermeiden würde. Im folgenden Bericht wird diese Umschreibung dann verwendet, wenn: − eine ausführliche Beschreibung der Sozialindikatoren nicht spezifisch notwendig ist und damit die Lesbarkeit garantiert bleibt (z.B. in den Beschreibungen der Leitlinien und Ziele), − der Indikator eine allgemeine Beschreibung erfordert. In diesen Fällen sind meistens die Kennzahlen spezifischer formuliert, − explizit darauf hingewiesen werden soll, dass an dieser Stelle die Kumulation von sozial benachteiligenden Faktoren zu beachten ist bzw. die Grundgesamtheit aller Kinder/Jugendlichen, die einen dieser benachteiligenden Faktoren aufweisen, gemeint sind. 8 Dort wo der Sozialindikator spezifisch bezeichnet werden kann, z.B. soziale Herkunft, Migrationshintergrund oder der Bezug sozialer Leistungen, wird dieser auch so im Bericht formuliert. Um über ein Bildungsmonitoring die Frage beantworten zu können, ob Chancengerechtigkeit hergestellt wird oder nicht, muss Chancengerechtigkeit in messbare Größen umgewandelt werden. Eine dieser messbaren Größen sind Sozialindikatoren. Sie ermöglichen es Aussagen über den Grad der schwierigen Lebensbedingungen zu treffen, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen bzw. festzustellen welche Kinder und Jugendliche von schwierigen Lebensbedingungen betroffen sind. Damit können „Gruppen“ von Kindern und Jugendlichen identifiziert werden, die nach dem Verständnis von Chancengerechtigkeit schwierigere Ausgangsbedingungen haben. Diese „Gruppen“ können dann, in einem nächsten Schritt, mit weiteren bildungsrelevanten Indikatoren in Verbindung gesetzt werden. Über diese Verbindungen können schließlich Aussagen über das Gelingen von Chancengerechtigkeit getroffen werden. Für die Stadt Ulm können für dieses Bildungsmonitoring 2014 die Korrelationen der verschiedenen Indikatoren aufgrund unterschiedlicher, nicht miteinander vergleichbaren Datengrundlagen für den Elementarbereich noch nicht erfolgen. Im Folgenden wird sich die Formulierung der Ziele und Indikatoren, im Sinne der Umsetzbarkeit, auf die institutionelle Bildung und Elternbildung beschränken. 2.1. Ziel B1: Eltern erhalten flächendeckend und in verständlicher Weise - ggf. auch fremdsprachig - Informationen über Bildungs- und Hilfeangebote. Diese sind möglichst wohnortnah eingerichtet. Information ist sprichwörtlich der Schlüssel zum Erfolg. Je mehr sich Eltern von Beginn an mit dem deutschen Bildungssystem auseinandersetzen und sich informieren, umso mehr profitieren die Kinder von diesem Wissen. Nur wenn eine gleichmäßig gute Information aller Eltern gelingt, können alle Kinder gleichberechtigten Zugang zum deutschen Bildungssystem haben und damit zumindest ähnliche Ausgangsbedingungen. Indikator B1i1 Informations- und Unterstützungsangebote sind in den Sozialräumen der Stadt Ulm für Familien mit Kleinkindern und Kindern im Kindergartenalter vorhanden. Kennzahl B1K1.1 Anzahl dieser Angebote für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren in den einzelnen Sozialräumen In den Jahren von 2005 bis 2010 hat die Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche der Stadt Ulm ein Kooperationsprojekt mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Ulm weiterentwickelt. Ziel war es Vernetzungsstrukturen an der Schnittstelle Gesundheitshilfe – Jugendhilfe zu entwickeln. Im Rahmen des Projekts wurden nachhaltige Kooperationen unter Fachkräften im Bereich Früher Hilfen geschaffen und verschiedene Module entwickelt. Inzwischen besteht ein lückenloses Angebot für Eltern und ihre Kinder bis zum 3. Lebensjahr. In Ulm sind alle Fachkräfte die im Bereich früher Hilfen tätig sind miteinander vernetzt. Dazu gehören: Geburtsklinik, Hebammen, Familienhebammen, Kommunaler Sozialer Dienst der Stadt Ulm, Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, Kinderärzte und viele andere. Mit den Mitteln der Bundesinitiative wurde im Dezember 2013 die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen eingerichtet. Sie pflegt dieses Netzwerk und sorgt für Nachhaltigkeit. Module und Angebote der Frühen Hilfen: − zwei Schwangerschaftsberatungsstellen − Modul Geburtsklinik − Modul Familienhebammen − Modul „Babytasche“ (aufsuchendes, präventives Angebot für Eltern aller Neugeborenen in Ulm in den ersten Lebensmonaten) − Mutter-Kind-Gruppe für besonders belastete Mütter 9 − − − − − − Eltern-Kind Gruppen in den Jugendhäusern Arbeitskreis Peripartale psychische Erkrankungen Familienbegleiterinnen „Wellcome“ Entwicklungspsychologische Beratung Runde Tische mit Fachkräften aus den Frühen Hilfen Eine flächendeckende Übersicht über alle Informations- und Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren konnte im Rahmen dieses Berichtes nicht erstellt werden. Einen ersten Überblick geben dazu die Berichte aus den Sozialräumen und der Jugendarbeit der Stadt Ulm. Darin sind die vielfältigen Angebote der freien Träger nicht vollständig aufgelistet. Das Einbeziehen v.a. von Migranteneltern an Ulmer Kindertageseinrichtungen berücksichtigt ebenfalls die Kennzahl 1.2 in Anlage 2. Indikator B1i2 Familien werden durch die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt. Kennzahl B1K2.1 Anzahl der Fälle Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII und Erziehungshilfe nach §§27ff SGB VIII im Elementarbereich Familien mit Kindern unter sechs Jahren können im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII mit „Integration im Kindergarten“ oder „Legasthenie-/Dyskalkulietherapie“ unterstützt werden. Die Hilfen zur Erziehung werden i.d.R. bei Vollzeitpflegebedarf in Anspruch genommen. Tab B1T1: Sozialraum Ulm Tab. B1T2: Sozialraum Ulm Fälle Eingliederungshilfe U6, Gesamtstadt 2012 Fallzahlen 25 Eckwerte § 35a = Anteil je Tausend der unter 6-Jährigen 31.12. / beend. 3,84 EWZ u6 6509 Erziehungshilfen für unter 6-Jährige, Gesamtstadt 2012 Fallzahlen u6 (Stichtag + beendet) 71 Eckwerte § 27-35 = Anteil je Tausend der unter 6-Jährigen 31.12. / beend. 10,91 EWZ u6 6509 Die Tabelle B1T1 zeigt die Inanspruchnahme der Eingliederungshilfen von seelisch behinderten Kindern unter 6 Jahren nach § 35a SGB VIII. Die Tabelle B1T2 zeigt die Inanspruchnahme der Erziehungshilfen nach §§ 27ff SGB VIII von unter sechsjährigen Kindern. Gezählt sind in beiden Tabellen laufende und beendete Hilfen im Jahr 2012. Der Anteil der Kinder an allen unter sechsjährigen Kindern liegt bei 0,7 Prozent, auch weil bei unter sechsjährigen Kindern nur ein kleiner Teil der gesetzlichen Erziehungshilfemaßnahmen eingesetzt werden kann. Deshalb wurde der Bereich „Frühe Hilfen“ ausgebaut. Siehe Kennzahl B1K1.1 2.2. Ziel B2: Kitas pflegen eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit allen Eltern zum Wohl der Kinder Im Orientierungsplan wird darauf aufmerksam gemacht, dass Elternhaus und Kindergarten gemeinsam Verantwortung für die bestmögliche Entwicklung und Förderung des Kindes tragen und bestrebt sind, Brüche in der Bildungsbiografie zu vermeiden. Indikator B2i1 Die Ulmer Kitas haben ein gelingendes System der Information und Begleitung von Eltern. Es werden regelmäßig Entwicklungsgespräche angeboten. Darüber hinaus werden entsprechend dem Bedarf der Eltern zusätzliche Angebote geplant und durchgeführt. 10 Kennzahl B2K1.1 Anzahl der Entwicklungsgespräche an den jeweiligen Kitas in städtischer Trägerschaft pro Kindergartenjahr vs. Anzahl der Kinder in den jeweiligen Einrichtungen Kennzahl B2K1.2 Anzahl der zusätzlichen Angebote für Eltern mit Kindern im Kindergartenalter in den Kindertageseinrichtungen Zur Kennzahl B2K1.1: Der Orientierungsplan beschreibt unter Ziffer 2.4 die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern. Darin werden die Entwicklungsgespräche als Austausch der jeweiligen Sichtweisen und Wahrnehmungen von Entwicklungsschritten, Stärken und Interessen der Kinder und Gespräche über ggf. notwendige weitere Unterstützungsangebote beschrieben. Es wird empfohlen ein solches strukturiertes Gespräch, neben den Tür- und Angelgesprächen mindestens einmal jährlich zu führen. Die Ulmer Kitas arbeiten nach den Vorgaben durch den Orientierungsplan. Unter dieser Voraussetzung ist davon auszugehen, dass alle Kitas (100%) mindestens einmal im Jahr ein strukturiertes Gespräch mit den Eltern führen. Zur Kennzahl B2K1.2 Der Orientierungsplan gibt vor, dass die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft umfassende Elternbildungsangebote einschließt. Der Kindergarten bietet Informationen und Anregungen für Eltern zur Förderung ihrer Kinder im häuslichen Bereich. Dem jeweiligen Bedarf an den einzelnen Kitas entsprechend, werden an jeder Kita in Ulm (100%) Elternbildungsangebote durchgeführt. (Für ergänzende Maßnahmen vgl. Anlage 2, Kennzahl 1.2/ 5) 2.3. Ziel B3: Eltern und Familien sind in den Einrichtungen willkommen und werden an Entscheidungen beteiligt Indikator B3i1 Elternvertreter/-innen sind in allen Kitas gewählt, mit der Aufgabe die Belange und Bedürfnisse der Eltern in grundlegende Entscheidungen einzubringen. Kennzahl B3K1.1 Anzahl der Kitas, die eine gewählte Elternvertretung haben Das KiTA-Gesetz Baden-Württemberg schreibt für alle Einrichtungen vor, dass ein Elternbeirat gebildet werden muss (§5). Aufgrund dieser Vorschrift wird davon ausgegangen, dass es an allen Ulmer Kitas einen gewählten Elternbeirat gibt. Die Bildung eines Gesamtelternbeirates ist hingegen eine Kann-Vorschrift, die in Ulm umgesetzt wird. Indikator B3i2 In jedem Sozialraum ist mindestens ein Zentrum eingerichtet, das für Eltern (Informations-) Angebote vorhält. Kennzahl B3K2.1 Anzahl der Zentren pro Sozialraum, die diese Elternangebote durchführen In jedem der Ulmer Sozialräume führen entweder die Bürgerzentren und/oder die Jugendhäuser und Begegnungsstätten Eltern-Kind Arbeit durch (Gruppenarbeit und Informationstransfer). Speziell für den frühkindlichen Bereich ist das Familienbüro als Informations- und Beratungsstelle zentral in der Ulmer Innenstadt eingerichtet worden. 11 2.4. Ziel B4: Frühzeitige Unterstützung und Förderung der Kinder aus Familien, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen Indikator B4i1 Kinder aus Familien, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, besuchen eine U3 Einrichtung. Kennzahl B4K1.1 Anzahl der Kinder aus Familien, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen in der U3-Betreuung vs. Anzahl der Kinder aus Familien, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, die keine U3 Betreuung besuchen Bisher wurde im U3 Bereich nicht erhoben, welche Kinder, die eine U3 Betreuung besuchen, unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen. Wenn der Anteil der Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, in der U3 Betreuung, dem Anteil der Kinder in der U3-Betreuung, die nicht unter diese Definition fallen, entsprechen würde, dann könnte von Chancengerechtigkeit oder zumindest von gleichen Teilhabechancen gesprochen werden. Gleiches gilt für den Besuch einer Kita ab 3 Jahren. 2.5. Ziel B5: Alle Kinder werden so früh wie möglich in ihrer Sprachkompetenz unterstützt und gefördert Indikator B5i1 Alltagsintegrierte ganzheitliche sprachliche Bildung und Förderung wird in jeder Kita in Ulm umgesetzt. Darüber hinaus erhalten alle Kinder mit festgestelltem zusätzlichem Sprachförderbedarf eine intensive Unterstützung. Kennzahl B5K1.1 Anzahl der Kitas, die auf der Grundlage des Orientierungsplanes und des trägerübergreifenden Leitfadens „Bildung-Sprache“ arbeiten Kennzahl B5K1.2 Anzahl der Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf, die eine zusätzliche Unterstützung erhalten vs. Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf ohne Unterstützung Zur Kennzahl B5K1.1 Alle Kitas in Ulm (100%) arbeiten auf Grundlage des Orientierungsplanes und des trägerübergreifenden Leitfadens „Bildung-Sprache“. Zur Kennzahl B5K1.2 In den Ulmer Kitas wurden für das Kindergartenjahr 2013 insgesamt 1.208 Kinder ermittelt, die einen festgestellten Sprachförderbedarf haben. In den Kitas werden diese Kinder über die Angebote aus dem Landesprogramm SPATZ gefördert. Für Kinder mit einem Sprachförderbedarf aus Kitas die nicht an diesem Landesprogramm teilnehmen, werden entsprechende zusätzliche Unterstützungsangebote durchgeführt. Eine Übersicht über die Sprachförderangebote im Kita-Bereich erfolgt jährlich im Jugendhilfeausschuss. Im Kindergartenjahr 2013/14 wurden 1.208 Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf in 67 Einrichtungen und 135 Gruppen festgestellt. Das Handlungsfeld 3 „Integration durch Bildung“ des Berichts „Ulm - internationale Stadt“ beschäftigt sich über das Schlüsselprojekt 2 mit der Sprachförderung an Ulmer Kitas. Vgl. Kennzahl 1.2 in Anlage 2. 12 Indikator B5i2 Kinder mit internationalen Wurzeln besuchen eine U3 Betreuung. Kennzahl B5K2.1 Anzahl der Kinder mit internationalen Wurzeln in einer U3 Betreuung vs. Anzahl der Kinder mit internationalen Wurzeln unter 3 Jahren ohne Einrichtungsbesuch Zum Stichtag 30.06.2013 besuchten 102 Kinder unter 3 Jahren mit Migrationshintergrund* eine Einrichtung. Zu diesem Stichtag gab es in Ulm 3.322 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. Davon haben 1.848 Kinder einen Migrationshintergrund*. Demnach besuchen 5,5% der Kinder mit Migrationshintergrund in Ulm eine U3 Betreuung. *Ausländer, Deutsche durch Einbürgerung und Deutsche über Spätaussiedlerstatus (Definition der Bürgerdienste der Stadt Ulm). 2.6. Ziel B6: Gelingender Übergang von der Kita in die Grundschule Der Übergang von der Kita in die Grundschule gelingt dann besonders gut, wenn die Kinder den Einrichtungswechsel nicht als Bruch erleben sondern als vorbereitenden weiteren Weg in ihrer Bildungsbiografie. Die Transitionsforschung bestätigt: Wird eine Übergangssituation positiv erlebt und erfolgreich bewältigt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass spätere Übergänge ebenfalls gemeistert werden. Nicht zuletzt mit diesem Hintergrund ist es ein wichtiges Ziel, dass der Übergang von der Kita in die Grundschule so reibungslos wie möglich gelingt. Es wird davon ausgegangen, dass sich besonders folgende drei Aspekte positiv auf den Übergang auswirken und damit einen wichtigen Beitrag für die gleichen Chancen für alle Kinder auf einen gelungenen weiteren Bildungsweg auswirken: − Indikator B6i1: Zwischen Kita und Schule finden (mit Einverständnis der Eltern) Gespräche über die Schulbereitschaft der Kinder statt. − Indikator B6i2: In jeder Ulmer Kita gibt es bedarfsgerechte Kooperationsveranstaltungen als Beitrag zu einem gelingenden Übergang von der Kita in die Grundschule. − Indikator B6i3: Einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards für eine enge Kooperation zwischen Kita und Grundschule für eine durchlässige Bildungsbiografie sind formuliert. Kitas und Schulen sind zur Kooperation verpflichtet. So wird es im Orientierungsplan formuliert und in der Verwaltungsvorschrift des Kultus- und Sozialministeriums „Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule“ vorgeschrieben. Indikator B6i1 Zwischen Kita und Schule finden (mit Einverständnis der Eltern) Gespräche über die Schulbereitschaft der Kinder statt. Kennzahl B6K1.1 Anzahl der Kooperationsgespräche zwischen Kita und Schule über die Schulbereitschaft der Kita-Kinder Durch die Verwaltungsvorschrift „Kooperation zwischen Schule und Kindertageseinrichtung“ des Landes BW von 2002 ist geregelt, dass jede Grundschule eine Kooperationslehrkraft für die den Schulen zugeteilten Kitas zur Verfügung stellt. In der Stadt Ulm hat jede Grundschule eine solche Kooperationslehrkraft ernannt. Die Anzahl der Gespräche konnte nicht ermittelt werden. Indikator B6i2 In jeder Ulmer Kita gibt es bedarfsgerechte Kooperationsveranstaltungen mit den Grundschulen als Beitrag zu einem gelingenden Übergang von der Kita in die Grundschule. Kennzahl B6K2.1 Anzahl der Kooperationsveranstaltungen an den Kitas mit dem Schwerpunkt „gelingender Übergang in die Grundschule*“ *es wird angenommen, dass in diesen Veranstaltung die Eltern auch über das deutsche Grundschulsystem informiert werden. 13 Einzelne Kooperationsveranstaltungen an den einzelnen Kitas und/oder Grundschulen in Ulm wurden bisher nicht erhoben. Im Orientierungsplan ist allerdings formuliert, dass Erzieherinnen und Lehrkräfte in ihre Jahresplanung die Förderung der Kinder, die Kooperation mit Eltern und gegebenenfalls Fachdiensten sowie gemeinsame Feiern und Veranstaltungen mit Schulkindern aufnehmen und gemeinsame kleine Projekte planen...“ Teil der gemeinsamen Planungen sind vor allem gegenseitige Besuche. Auf der institutionellen Ebene können sich die Einrichtungen über die Module des Arbeitskreises „Einschulung“ zum Thema „gelingender Übergang von der Kita in die Grundschule“ weiterbilden. Auch im Qualifizierungsprogramm für pädagogische Fachkräfte der Stadt Ulm wurde 2013 der Übergang von der Kita in die Grundschule thematisiert. Dabei wurden Möglichkeiten vorgestellt, wie der Übergang aus Sicht der Institutionen gestaltet werden kann. Indikator B6i3 Einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards für eine enge Kooperation zwischen Kita und Grundschule für eine durchlässige Bildungsbiografie sind formuliert. Kennzahl B6K3.1 Anzahl der Kitas und Grundschulen, mit einem gemeinsamen Kooperationsplan, die damit die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule umsetzen vs. Anzahl aller Kitas und Grundschulen In der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen vom 14. Februar 2002 wird beschrieben, dass die gemeinsamen pädagogischen Grundlagen beider Einrichtungen wesentliche Voraussetzungen für die Entwicklungs- und Bildungskontinuität sind. Um diese zu garantieren, ist die konzeptionelle Abstimmung zwischen den pädagogischen Fachkräften in Tageseinrichtungen und Grundschulen unverzichtbar. Die Kooperation wird inhaltlich und organisatorisch in einem auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmten Jahresplan ausgestaltet, der gemeinsam von Lehrkräften und Erzieherinnen/Erziehern erstellt wird. Nach Informationen des Staatlichen Schulamts Biberach wird dieser Jahresplan von einem Großteil der Schulen in Ulm und dem Alb-Donau-Kreis erstellt. Eine erneute flächendeckende Erhebung und eine damit einhergehende Klärung der Qualitätsfrage werden mit der Verabschiedung der neuen Verwaltungsvorschrift einhergehen. Zusammenfassung der Leitlinie B Für das Ziel B1 Eltern erhalten flächendeckend und in verständlicher Weise - ggf. auch fremdsprachig - Informationen über Beratungs- und Kommunikationsangebote. Diese sind möglichst wohnortnah eingerichtet − Im Bereich der frühen Hilfen kann ein lückenloses Angebot für Eltern und ihre Kinder bis zum 3. Lebensjahr vorgewiesen werden. − Eine flächendeckende Übersicht über alle Informations- und Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren konnte im Rahmen dieses Berichtes noch nicht erstellt werden. − Der Anteil der Kinder unter 6 Jahren, die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII oder Erziehungshilfe nach §§ 27ff SGB VIII beziehen und damit durch die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt werden, an allen unter sechsjährigen Kindern liegt bei 0,7 Prozent. Für Ziel B2 Kindertageseinrichtungen pflegen eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit allen Eltern zum Wohl der Kinder − Entwicklungsgespräche zwischen Eltern und Fachkräften der Kindertageseinrichtungen werden jährlich empfohlen und an allen Ulmer Kitas durchgeführt. − Angebote an den Kindertageseinrichtungen zur Elternbildung sind empfohlen und werden an Ulmer Kitas vielfältig und nach Bedarf durchgeführt. 14 Für das Ziel B3 Eltern und Familien sind in den Einrichtungen willkommen und werden an Entscheidungen beteiligt − Jede Kindertageseinrichtung hat einen gewählten Elternbeirat. − In den Ulmer Sozialräumen bieten die Bürgerzentren und Jugendhäuser eine umfangreiche Angebots- und Informationsvielfalt für Eltern. − Das Familienbüro wurde als Informations- und Beratungsstelle zentral in der Ulmer Innenstadt eingerichtet. Für das Ziel B4 Frühzeitige Unterstützung und Förderung der Kinder aus Familien, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen − Bisher wurde im U3 Bereich nicht erhoben, welche Kinder, die eine U3 Betreuung besuchen, unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen. Für das Ziel B5 Alle Kinder werden so früh wie möglich in ihrer Sprachkompetenz unterstützt und gefördert − − Alle Kitas in Ulm arbeiten auf Grundlage des Orientierungsplanes und des trägerübergreifenden Leitfadens „Bildung-Sprache“. Alle 1.208 Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf werden durch zusätzliche Sprachförderangebote unterstützt (in den jeweiligen Einrichtungen über das integrierte Sprachförderkonzept). Für das Ziel B6 Gelingender Übergang von der Kita in die Grundschule − Kitas und Schulen sind zur Kooperation verpflichtet (Orientierungsplan und Verwaltungsvorschrift des Kultus- und Sozialministeriums „Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule“). − Jede Ulmer Grundschule stellt eine Kooperationslehrkraft für die Kommunikation mit den der Schule zugeteilten Kitas zur Verfügung. Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie B Für das Ziel B1: − Erhebung der Angebote für Eltern mit Kindern von 0 bis 6 Jahren in der Stadt Ulm. Für das Ziel B4: − Erweiterung der Kennzahl B4K1.1 „Der Anteil der Kinder aus Familien, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen in der U3 Betreuung entspricht dem Anteil der Kinder aus Familien, die nicht unter diese Definition fallen, in der U3 Betreuung (jeweils gemessen an der eigenen Kohorte). 3. Leitlinie C: Ermöglichung von Teilhabe Ulmer Kinder und Jugendliche haben unabhängig ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, ob mit oder ohne Behinderung gleichermaßen die Möglichkeit Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu besuchen und an deren Angeboten teilzuhaben. Leitlinie C betont die Perspektive der Teilhabe an der Gesellschaft für jede und jeden, die für die Verwirklichung der eigenen Persönlichkeit ausschlaggebend ist. Es gilt gesellschaftliche Strukturen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern so zu verbessern, dass eine Teilhabe auch für diejenigen, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, möglich ist. 15 3.1. Ziel C1: Die Dimensionen der Vielfalt werden in Kitas abgebildet und konzeptionell berücksichtigt Alle Kinder haben ein Recht auf inklusive Bildung, d.h. gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder an der Gemeinschaft der Kita. Indikator C1i1 Der Leitfaden „Qualitätskriterien für Kindertageseinrichtungen unter besonderer Berücksichtigung einer Inklusion und Diversität beachtenden Entwicklungsbegleitung“ wird umgesetzt. Kennzahl C1K1.1 Anzahl der Kitas, die den Leitfaden umsetzen vs. Gesamtzahl der Kitas Der trägerübergreifende Leitfaden „Qualitätskriterien für Kindertageseinrichtungen unter besonderer Berücksichtigung einer Inklusion und Diversität beachtenden Entwicklungsbegleitung“ wird derzeit von der Abteilung KITA unter Einbindung der weiteren Träger von Kindertageseinrichtungen in Ulm und den entsprechenden Experten erstellt. 3.2. Ziel C2: Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen Im Orientierungsplan wird auf das Recht jedes Kindes auf gleichberechtigte Bildungschancen und soziale Teilhabe eingegangen. Dies erfordert von allen Beteiligten eine Haltung und ein Handeln mit dem Ziel der Inklusion. Indikator C2i1 Die Anzahl der Kinder mit einem diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf, die eine Kindertageseinrichtung besuchen ist höher als die der Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen. Kennzahl C2K1.1 Anzahl der Kinder mit einem diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf an der Regeleinrichtung vs. Anzahl der Kinder mit einem diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf an der Sondereinrichtung (Schulkindergarten) 48 Kinder, für die Mittel über SGB XII bezogen wurde, waren 2012 in einem Regelkindergarten angemeldet. Im Schuljahr 2012/13 besuchten 82 Kinder einen Schulkindergarten in Ulm. Von diesen angemeldeten Kindern wohnen 49 in der Stadt Ulm. Nach dieser Datengrundlage ist das Verhältnis von Kindern mit Behinderung an Regelkindergärten und Schulkindergärten ausgeglichen (vgl. Anlage 1 Tab. C2T1 und Tab. C2T2). 3.3. Ziel C3: Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben Indikator C3i1 Eltern, die Leistungen nach SGB II erhalten, nehmen Bildungs- und Unterstützungsangebote an und besuchen diese. Kennzahl C3K1.1 Anzahl der Familien, die Leistungen nach SGB II empfangen und den Stärke-Gutschein einlösen Tab. C3T1: Eingelöste STÄRKE-Gutscheine in % 2009 bis 2012 Stadt Ulm 2009 Ulm 2010 14,6% 2011 29,0% 2012 30,2% 37,4% 2 Familien mit Leistungsbezug nach SGB II, haben im Jahr 2011 den Gutschein eingelöst. 2012 wurde kein Gutschein aus Familien mit Leistungsbezug nach SGB II eingelöst. 16 Zusammenfassung für die Leitlinie C Für das Ziel C1 Die Dimensionen der Vielfalt werden in Kitas abgebildet und konzeptionell berücksichtigt − Der trägerübergreifende Leitfaden „Qualitätskriterien für Kindertageseinrichtungen unter besonderer Berücksichtigung einer Inklusion und Diversität beachtenden Entwicklungsbegleitung“ wird derzeit in trägerübergreifender Absprache erstellt. Für das Ziel C2 Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen − Das Verhältnis von Kindern mit Behinderung an Regelkindergärten und Schulkindergärten ist in der Stadt im Jahr 2012 mit 48 zu 49 Kindern ausgeglichen. Für das Ziel C3 Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben − 37,4% der Familien, die einen Gutschein über das Programm „Stärke“ erhalten haben, haben diesen im Jahr 2012 eingelöst. − 2012 wurde kein Gutschein von Familien mit Leistungsbezug nach SGB II eingelöst. Für diesen Bericht 2014 ist festzustellen, dass die Kennzahlen unter der Leitlinie C noch nicht aussagen, wie viele der Kinder gemessen an allen Kindern, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, an den entsprechenden Angeboten teilhaben. Dieser Wert ist eine wichtige Bezugsgröße um die Kennzahlen entsprechend beurteilen zu können. Momentan ist die Aussage der Kennzahlen, dass Teilhabe generell für jeden möglich ist, weil auch Kinder die soziale Leistungen empfangen an allen diesen Angeboten teilhaben können. Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie C Für das Ziel C3 − Die Kennzahlen, die die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe von Kindern im Elementarbereich belegen, müssen weiterentwickelt und angepasst werden. 4. Leitlinie D: Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung Die Qualität der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und die der offenen und verbandlichen Angebote für Kinder sowie die der weiteren Anbietenden, sind für eine funktionierende Bildungslandschaft unerlässlich. Die Studie „Starting Strong III*“ mit dem Schwerpunkt auf den Fragen der Qualitätssicherung in der Elementarbildung zeigt auf, was immer mehr Forschungsergebnisse bestätigen: Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung hat eine Vielzahl von Vorteilen. Unter anderem konnte ein gesteigertes Wohlbefinden und eine bessere Lernentwicklung der Kinder als Grundlage für lebenslanges Lernen festgestellt werden, aber auch gerechtere Bildungschancen und eine Reduzierung der Armut, eine größere intergenerationelle soziale Mobilität, eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, steigende Geburtenraten sowie eine bessere soziale und wirtschaftliche Entwicklung für die gesamte Gesellschaft sind nachweisbar. Alle diese Vorteile hängen jedoch von der „Qualität“ der Angebote ab. Durch eine alleinige Ausweitung des Zugangs zu den Angeboten ohne Berücksichtigung der Qualität werden weder gute Ergebnisse für die Kinder noch langfristige Produktivitätsvorteile für die Gesellschaft erzielt. Die verschiedenen Ergebnisse haben sogar gezeigt, dass eine geringe Qualität langfristig negative Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung haben kann, statt positive Effekte zu bewirken. *Im Auftrag des Education Policy Committee assistiert das OECD-Netzwerk "Starting Strong" Länder dabei, effektive und effiziente politische Maßnahmen im Bereich Bildung und Lernen zu entwickeln, um individuelle, soziale, kulturelle und ökonomischen Ziele zu verwirklichen. Das Netzwerk unterstützt die Entwicklung von Ansätzen und guter Praxis im Bereich Elementarbildung in den teilnehmenden Ländern, u.a. auch in Deutschland. 17 Die Bildungsoffensive 2000 der Stadt Ulm steht für kontinuierliche quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Bildung, Betreuung und Erziehung, im Sinne des lebenslangen Lernens. Als Träger der eigenen Kindertageseinrichtungen, arbeitet sie - in enger Zusammenarbeit mit den weiteren kirchlichen und freien Trägern - an einer ständigen Qualitätsoptimierung. Eine Qualitätssteigerung soll erreicht werden durch: − eine gezielte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (Ziel D1), − ein definiertes Begriffsverständnis von „Bildung, Betreuung und Erziehung“ (Ziel D2), − die Entwicklung und Orientierung an trägerübergreifenden Qualitätskriterien (Ziel D3), − die Schaffung entsprechender Strukturen (Ziel D4), − trägerübergreifende Qualifizierung (Ziel D5). 4.1. Ziel D1: Die Qualität Ulmer Kitas ist gesichert und wird kontinuierlich unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen weiterentwickelt Indikator D1i1 Der Orientierungsplan Kita und die gesetzlichen Vorgaben werden in allen Ulmer Kitas trägerübergreifend umgesetzt. Alle Kitas orientieren sich darüber hinaus an den trägerübergreifend erarbeiteten Leitlinien „Qualitätskriterien in Ulmer Kitas“*. Kennzahl D1K1.1 Anzahl der Qualifizierungen zum Orientierungsplan und zur Leitlinie „Qualitätskriterien in Ulmer Kitas“ mit der Anzahl der teilnehmenden Fachkräfte vs. Gesamtanzahl aller Fachkräfte *diese Leitlinie wird in trägerübergreifender Zusammenarbeit erstellt (siehe auch Indikator C1i1) 2013 wurden im Rahmen des Trägerübergreifendes Qualifizierungsprogramms „Bildung offensiv“ 114 Fortbildungen angeboten. Für den u3 Bereich waren es 52 Angebote. Für den ü3 Bereiche 90 Angebote. Die Teilnehmerzahl an allen Fortbildungen belief sich auf 1.606 Personen. Darüber hinaus bieten die freien Träger weitere Angebote für ihr Personal an. Eine Übersicht über das trägerübergreifende Qualifizierungsprogramm „Bildung - offensiv“ 2013 liefert die Tab. D1T1 in Anlage 1. 4.2. Ziel D2: Kitas sind Orte der Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder Indikator D2i1 Die Begriffe „Bildung“, „Erziehung“ und „Betreuung“ sind in jeder Kita definiert und stehen als Grundlage der pädagogischen Arbeit zur Verfügung. Kennzahl D2K1.1 Anzahl der Einrichtungen, die über eine schriftliche Konzeption verfügen und diese regelmäßig überarbeiten vs. Anzahl aller Einrichtungen Die schriftlichen Konzeptionen der einzelnen Kitas werden bei der Ausstellung oder Veränderung der Betriebserlaubnis vom KVJS überprüft. Derzeit liegt keine Auflistung vor. 18 4.3. Ziel D3: Jedes Kind erhält eine Diversität beachtende, individuelle Entwicklungsbegleitung in den Bereichen sprachliche, motorische, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung Indikator D3i1 Jede Kita orientiert sich an den trägerübergreifenden Qualitätskriterien und setzt diese auf der Handlungsebene um. Kennzahl D3K1.1 Anzahl der Kitas, die sich an den trägerübergreifenden Qualitätskriterien orientieren und umsetzen vs. Gesamtanzahl der Kitas Die Erstellung von trägerübergreifenden Qualitätskriterien wird derzeit erarbeitet (vgl. Ziel C1). Indikator D3i2 Kitas verfügen über ein qualifiziertes Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumentarium zur individuellen Entwicklungsbegleitung jedes Kindes. Kennzahl D3K2.1 Anzahl der Kitas, die über ein solches Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumentarium verfügen vs. Anzahl aller Kitas Der Orientierungsplan schreibt den Einsatz von qualifizierten Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumenten zur individuellen Entwicklungsbegleitung jedes Kindes vor. Demnach werden diese von allen Ulmer Kitas eingesetzt. Die Auswahl des Instrumentariums bleibt dem jeweiligen Träger überlassen. 4.4. Ziel D4: Strukturelle Voraussetzungen für gute Qualität sind in allen Einrichtungen gegeben Indikator D4i1 Im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung ist die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen enthalten. Kennzahl D4K1.1 Zunächst muss für diesen Indikator die Qualitätssicherung abgeschlossen werden (vgl. Ziel C1 und D3). Im Anschluss daran werden die Rahmenbedingungen angepasst. 4.5. Ziel D5: Qualität braucht Qualifizierung Indikator D5i1 Trägerübergreifende sowie trägerspezifische Fortbildungen und Weiterbildungen für alle pädagogischen Fachkräfte stehen zur Verfügung. Kennzahl D5K1.1 Anzahl der pädagogischen (Vollzeit-)Fachkräfte, die die ihnen zur Verfügung stehenden 5 Fortbildungstage im Jahr nutzen Welche Fortbildungstage von den pädagogischen Fachkräften angerechnet werden können bestimmen die Träger. Aus diesem Grund ist eine Aufstellung an dieser Stelle schwierig. Die 5 Fortbildungstage für Vollzeitkräfte bzw. die entsprechende Anzahl für Teilzeitkräfte müssen von den pädagogischen Fachkräften wahrgenommen werden. Die jeweilige Einrichtung ist dafür verantwortlich, dass das Personal dieser Forderung nachkommt (siehe auch Anlage 2, Kennzahl 1.2) 19 Zusammenfassung für die Leitlinie D Für das Ziel D1 Die Qualität Ulmer Kindertageseinrichtungen ist gesichert und wird kontinuierlich unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen weiterentwickelt − 114 Fortbildungen für den u3 und ü3 Bereich haben 2013, im Rahmen des Qualifizierungsprogramms für pädagogische Fachkräfte „Bildung - offensiv“ stattgefunden. − 1.606 pädagogische Fachkräfte haben an den Fortbildungen teilgenommen. Für das Ziel D2 Kindertageseinrichtungen sind Orte der Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder − Die schriftlichen Konzeptionen der einzelnen Kitas werden bei der Ausstellung oder Veränderung der Betriebserlaubnis vom KVJS überprüft. Für das Ziel D3 Jedes Kind erhält eine Diversität beachtende, individuelle Entwicklungsbegleitung in den Bereichen sprachliche, motorische, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung − Die Erstellung von trägerübergreifenden Qualitätskriterien wird derzeit erarbeitet. − Qualifizierte Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumente zur individuellen Entwicklungsbegleitung jedes Kindes werden von allen Ulmer Kitas eingesetzt. Für das Ziel D4 Strukturelle Voraussetzungen für gute Qualität sind in allen Einrichtungen gegeben − Zunächst muss für diesen Indikator die Qualitätssicherung abgeschlossen werden (vgl. Ziel C1 und D3). Im Anschluss daran werden die Rahmenbedingungen angepasst. Für das Ziel D5 Qualität braucht Qualifizierung − Für pädagogische (Vollzeit-)Fachkräfte stehen jährlich 5 Fortbildungstage zur Verfügung. − Teilzeitkräfte erhalten der Arbeitszeit entsprechende Fortbildungstage. − Die jeweiligen Einrichtungen sind dafür verantwortlich, dass die Fortbildungstage eingehalten werden. Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie D Für das Ziel D4 − Formulierung der Kennzahl D4K1.1 5. Leitlinie E: Vereinbarkeit von Familie und Beruf Gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen Müttern und Vätern gleichermaßen eine Berufstätigkeit aufzunehmen. Im Elementarbereich ist 2008 das Familienbüro eingerichtet worden, um neu zugezogenen Familien und Ulmerinnen und Ulmer, die eine Familie gründen, einen umfassenden Überblick über die Angebote der Kinderbetreuung in Ulm zu verschaffen und eine Beratung über das jeweils geeignete Betreuungsangebot bereit zu stellen. 5.1. Ziel E1: In Ulm wird im Elementarbereich bedarfsgerechte Betreuung angeboten: Ab dem ersten Lebensjahr steht eine ausreichend lange reguläre Betreuungszeit zur Verfügung Mit dem Kinderförderungsgesetz des Bundes (KiföG) wurde zum Kitajahr 2013/14 für 1 bis unter 3-jährige Kinder und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für unter 1-jährige Kinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung eingeführt. 20 Indikator E1i1 Alle Familien, die das wünschen, erhalten einen Betreuungsplatz U3. Kennzahl E1K1.1 Anzahl der U3-Betreuungsplätze vs. Anzahl des Platzbedarfes für eine U3-Betreuung Eine im Frühjahr 2012 in Ulm durchgeführte Elternbefragung hat einen Bedarf von 43% an U3Betreuung der Jahrgänge 0 bis 3 ergeben. Der Kindertagesstättenbericht der Stadt Ulm 2013/14 gibt für Ulm 1.323 U3-Betreuungsplätze an. Der Platzbedarf im U3-Betreuungsbereich wurde mit 1.317 Plätzen ermittelt (43%). Damit kann in Ulm den Wünschen nach einer U3-Betreuung entsprochen werden. Eine Übersicht über die Anzahl der betreuten Kinder im U3 Bereich von 2000 bis 2013 liefert die Kennzahl 1.1 und 1.2 in Anlage 2. Indikator E1i2 Allen Kindern über 3 Jahren steht ein Ü3 Betreuungsplatz zur Verfügung. Kennzahl E1K2.1 Anzahl der Ü3-Betreuungsplätze vs. Platzbedarf im Kindergartenalter 3.751 Ü3-Betreuungsplätze standen im Jahr 2013 zur Verfügen. Platzbedarf war für 3.454 angemeldet. Die Versorgungsquote liegt im Ü3-Bereich bei 108,6%. Indikator E1i3 Bedarfsgerechter Ausbau der U3 Plätze in Ganztagesplätze (über 35 Wochenstunden), ausdifferenziert in den Stufen 3-5. Kennzahl E1K3.1 Anzahl der U3 Plätze im Ganztag vs. Anzahl der U3-Plätze 566 U3 Plätze sind auf ganztägige Betreuung ausgelegt. Im Verhältnis zu den 1.323 U3Betreuungsplätzen sind ca. 43% der Betreuungsplätze für eine Ganztagsbetreuung geeignet. Wie auch schon im Kindertagesstättenbericht der Stadt Ulm 2013/14 formuliert, fehlen zur Erfüllung der Zielsetzung von 2/3 Ganztagsplätzen im U3-Bereich ungefähr 186 Betreuungsplätze. Die U3 Elternbefragung hat einen Bedarf von nur 1/3 Ganztagesplätzen ergeben. Diesem Bedarf kann mit den vorhandenen Plätzen entsprochen werden. Zum Ausbau der Ganztagsbetreuung U3 vgl. Kennzahl 1.2 in Anlage 2. Indikator E1i4 Bedarfsgerechter Ausbau der Ü3 Plätze in Ganztagesplätze (über 35 Wochenstunden), ausdifferenziert in den Stufen 3-6. Kennzahl E1K4.1 Anzahl der Ü3-Plätze im Ganztag vs. Anzahl der Ü3-Plätze gesamt 1.069 Betreuungsplätze im Ü3-Bereich sind als Ganztagesbetreuungsplätze ausgewiesen. Gemessen an den 3.751 Ü3-Plätzen, kann die zum Ziel gesetzte Versorgungsquote von 1/3 der Plätze noch nicht erreicht werden. Im Kindertagesstättenbericht der Stadt Ulm 2013/14 wird diesbezüglich darauf hingewiesen, dass zum Erreichen der Versorgungsquote 181 Ganztagesbetreuungsplätze fehlen. Diese sollen ab dem Kita-Jahr 2015/16 weiter ausgebaut werden. Zusätzlich wurden die Betreuungszeiten weiter flexibilisiert, indem in allen Ganztagesgruppen der Betreuungsbausteine 4,5 und 6 1/3 der Plätze im jeweils niedrigeren Baustein belegt werden können. 21 Indikator E1i5 Während der Ferienzeiten ist sozialraumbezogen / stadtteilübergreifend die Betreuung der KitaKinder gesichert Kennzahl E1K5.1 Anzahl der offenen Kitas in der Ferienzeit mit Anzahl der Plätze vs. Platzbedarf Die Kitas sind in der Ferienzeit bedarfsgerecht geöffnet. Eine Bedarfsabfrage erfolgt pro Kita. Der Bedarf an betreuten Ferienzeiten in den Kitas wird nicht zentral ermittelt. Die Betreuung von Kindern in der Ferienzeit ist somit zu 100% gesichert. Zusammenfassung für die Leitlinie E Für das Ziel E1 In Ulm wird im Elementarbereich bedarfsgerechte Betreuung angeboten: Ab dem ersten Lebensjahr steht eine ausreichend lange reguläre Betreuungszeit zur Verfügung − In Ulmer Kitas mit U3-Betreuung ist der Platzbedarf abgedeckt. − In Ulmer Kitas mit Ü3-Betreuung ist der Platzbedarf abgedeckt. − Der U3-Betreuung im Ganztagsangebot kann, gemessen an der letzten Elternbefragung, entsprochen werden. − Für die bedarfsgerechte Ü3-Betreuung im Ganztag müssen noch 181 Plätze, bzw. ca. 7 Gruppen umgewandelt werden. − Die Kitas sind in der Ferienzeit bedarfsgerecht geöffnet. 22 23 II. Der Primarbereich Der Primarbereich umfasst die Grundschulzeit. Nach der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland umfasst die Grundschule in der Regel die Altersgruppe sechs bis zehn Jahre. Aktuelle bildungspolitische Herausforderungen in Baden-Württemberg im Primarbereich betreffen besonders den Ausbau der Ganztagsschule an Grundschulen. Die geplante Novellierung des Schulgesetzes zum Thema Ganztagsschule an Grundschulen zum 01. August 2014 wird soweit wie möglich in diesem Bericht bereits berücksichtigt werden. Trotz sinkender Schülerzahlen aufgrund des demografischen Wandels, brauchen immer mehr Schülerinnen und Schüler - besonders im Grundschulalter - eine ganztägige Betreuung. Neben der schulischen Lösung der Ganztagsschule bestehen parallel städtische Betreuungsangebote wie die verlässliche Grundschule, die flexible Nachmittagsbetreuung oder die Betreuung im Hort. Ganztagsschulen stellen eine Schulform dar, die im Zuge der Gleichstellungspolitik und der Diskussion um Chancengerechtigkeit in ihrer Verbreitung zunimmt. Der bedarfsgerechte Ausbau der Ganztagsschulen ist deshalb ein vorrangiges politisches Ziel. 1. Leitlinie A: Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Bildung, Betreuung und Erziehung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzusehen, bedeutet für den Schulbereich, dass in Ulm Schule, Schulträger, Staatliches Schulamt, Jugendhilfe, Politik, die verbandliche und offene Jugendarbeit sowie weitere außerschulische Institutionen, Vereine und gesellschaftliche Gruppen in enger Abstimmung arbeiten. Sie übernehmen gemeinsam mit den Familien Verantwortung für das Gelingen von Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder und Jugendliche. In Ulm entsteht dadurch eine umfassende und differenzierte Infrastruktur zum Nutzen aller, die durch eine vielfältige Kooperationskultur gekennzeichnet ist und auf der Basis einer stimmigen Informations- und Kommunikationskultur aufgebaut ist. 1.1. Ziel A1: Die Akteure im Primarbereich kennen sich und arbeiten auf allen Hierarchieebenen miteinander Eine gute Informations- und Kommunikationskultur setzt voraus, dass die Möglichkeit besteht Informationen auszutauschen und über Vorhaben zu sprechen. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass sich die Möglichkeit und Bereitschaft für gemeinsame Kooperationsvorhaben erhöhen, wenn es einen regelmäßigen persönlichen Austausch gibt. Indikator A1i1 Jeder Sozialraum verfügt über ein Gremium, in dem mindestens die Akteure wie in der Leitlinie beschrieben, zusammenkommen. Kennzahl A1K1.1 Anzahl der Gremien pro Sozialraum mit der Besetzung: - Schule - Schulträger - Staatliches Schulamt - Jugendhilfe - Politik - Verbandliche und offene Jugendarbeit - Weitere außerschulische Institutionen, Vereine und gesellschaftliche Gruppen In allen fünf Sozialräumen der Stadt Ulm wurden bereits 2002 mit der sozialräumlichen Jugendhilfeplanung „Koordinierungsgruppen im Sozialraum“ (KGSR) eingerichtet. Sie sind ein wichtiger Bestandteil für die Umsetzung der sozialräumlichen Planung (siehe Geschäftsordnungen der einzelnen KGSRen). Die Teilnehmenden behandeln neben Jugendhilfethemen auch die Fragen zum Gelingen von Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder im Grundschulalter. 24 Die Zusammensetzung der einzelnen KGSRen weichen, aufgrund unterschiedlicher Partner in den Sozialräumen, im Detail etwas von einander ab. Tabelle Tab. A1T1 in Anlage 1 zeigt eine Zusammenfassung der Mitglieder aus den einzelnen Geschäftsordnungen. Hinzu kommen, je nach aktueller Themenstellung, eingeladene Gäste. Darüber hinaus wird in den fünf Sozialraumteams (KSD, Erziehungshilfeträger, Jugendhaus, Mobile Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Ressourcenmanagement und weitere am Fall beteiligte Einrichtungen) fallbezogen gearbeitet. Der Jugendhilfeausschuss als politisches Gremium bringt alle in der Leitlinie beschriebenen Akteure zusammen. Indikator A1i2 Es gibt mindestens ein Gremium in der Stadt Ulm, das sich mindestens 2mal im Jahr zusammenfindet und die Zusammensetzung in der Leitlinie widerspiegelt. Kennzahl A1K2.1 Anzahl der gesamtstädtischen Gremien, ihre Zusammensetzung und Anzahl der Treffen Zwei gesamtstädtische Gremien haben das Gelingen von Bildung, Betreuung und Erziehung von Schulkindern in Ulm zum Thema: Der Schulbeirat (als vorberatendes Gremium des Fachbereichsausschusses Bildung und Soziales) und der Jugendhilfeausschuss (als beratendes und beschließendes Gremium). Die Mitgliederlisten sind in der Anlage 1, Tab. A1T2 und A1T3 abgebildet. Sitzungen dieser Gremien finden regelmäßig statt. Begleitend bestehen zwei weitere Austauschplattformen, in denen es um aktuelle bildungspolitische Fragestellungen geht: Das Bildungsforum der Stadt Ulm (Berichterstattung der aktuellen Situation in der Bildungslandschaft Ulm, Anlage 1, Tab. A1T4) und seit November 2013 das Begleitgremium des Bildungsbüros der Stadt Ulm (ein Informations- und Austauschgremium über aktuelle bildungspolitische Themen in Ulm, Anlage 1, Tab. A1T5). Die Tabellen zeigen, dass die Zusammensetzungen dieser Gremien den in der Leitlinie A hervorgehobenen zentralen Akteuren entsprechen. Auch die Schnittstelle zu den Eltern kann über die Vertreterinnen und Vertreter des Gesamtelternbeirates geschlossen werden. 1.2. Ziel A2: Angebote für (Schul-)Kooperationen werden formuliert und zugänglich gemacht Besonders im Schulbereich wird eine vielfältige, qualitativ hochwertige Kooperationslandschaft gefordert. Es wird vermehrt Wert auf ganzheitliches Lernen gelegt. Schülerinnen und Schüler sollen vielfältige Lernsettings erleben und mit Experten vertiefter in Kontakt treten können. Eine Übersicht über die verschiedenen Angebote aus dem Raum Ulm und Umgebung soll die Kooperationsbereitschaft der Schulen und der Bildungseinrichtungen untereinander erhöhen. Indikator A2i1 Eine Liste von Angeboten für (Schul-)Kooperationen ist zentral für jeden zugänglich. Kennzahl A2K1.1 Anzahl bzw. Existenz einer Auflistung der Angebote für (Schul-)Kooperationen in der Stadt Ulm Das 2010 gegründete „Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm“ mit Federführung beim Bildungsbüro der Stadt Ulm bietet neben persönlicher Beratung und Fachtagungen auch eine Website, auf der Angebote und Anbietende für Kooperationen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen aufgelistet werden (www.bildungsnetzwerk-ulm.de). Die Auflistung der Angebote und Anbietenden stellt auch für die Freizeitgestaltung in den Familien eine interessante Anregung dar. Die Einträge auf der Website werden von den Anbietenden selbst verwaltet und aktualisiert. Mit Stand Dezember 2013 wurden 93 Angebote in 14 Kategorien eingetragen. Stand Februar 2014 haben 3.190 Personen die Website besucht (Messzeitraum Januar 2013 bis Januar 2014). 25 1.3. Ziel A3: In der Stadt Ulm zeichnen sich die Grundschulen durch eine vielfältige und verbindliche Kooperationskultur aus Je mehr sich Schulen als Einrichtung für Einflüsse von außen öffnen, umso mehr kann Bildung, Betreuung und Erziehung zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe werden. Im Sinne des lebensorientierten Lernens ist es für Schülerinnen und Schüler wichtig mit allen Bildungsbeteiligten in einer Stadt in Berührung zu kommen. Wirksame Lernumgebungen fördern nach den OECD Learning Principles u.a. das Verständnis von Lernen als sozialem Prozess und organisieren eine Vielfalt an lernförderlichen Sozialsituationen. Sie schaffen horizontale Vernetzungen zwischen Wissensgebieten und zur Lebenswelt. Dazu gehört vor allem das Lernen an außerschulischen Lernorten und mit außerschulischen Partnern. (Detaillierte Beispiele in Anlage 2, Kennzahl 2.2) Indikator A3i1 Grund-, Förder- und Sonderschulen (GS/GWRS/FöS/SoS) in städtischer Trägerschaft nehmen am Jugendbegleiterprogramm teil. Kennzahl A3K1.1 Anzahl der Grund-, Förder- und Sonderschulen in städtischer Trägerschaft im Jugendbegleiterprogramm 2013/14 vs. Anzahl aller dieser Schulen in städtischer Trägerschaft Eine messbare Größe für das Interesse von Schulen an außerschulischen Kooperationen in Baden-Württemberg ist die Teilnahme am Jugendbegleiterprogramm. Aktivitäten, die an der Schule oder für die Schülerinnen und Schüler einer Schule angeboten werden, können über den finanziellen Zuschuss des Jugendbegleiterprogramms finanziert werden. 25 der 31 Ulmer GS/GWRS/FöS/SoS nehmen am Jugendbegleiterprogramm teil. Im Grundschulbereich wird die Teilnahme am Jugendbegleiterprogramm zusätzlich mit einem städtischen Zuschuss aufgewertet. Indikator A3i2 Grundschulen in städtischer Trägerschaft kooperieren bei Bedarf mit der Jugendhilfe. Kennzahl A3K2.1 Anzahl der sozialen Gruppenarbeit an Grundschulen in städtischer Trägerschaft Die Durchführung der Sozialen Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII wird im Auftrag des Jugendamtes von den Erziehungshilfeträgern Oberlin e.V. und Zentrum guterhirte e.V. übernommen. Über das Jahr 2013 konnten in 19 Gruppen 134 Kinder aus Grund- und Förderschulen aufgenommen werden. Die Verweildauer der Kinder in den Gruppen ist unterschiedlich, teils sind sie noch in den Gruppen, teils wurde die Gruppenbeteiligung im Jahr 2013 beendet. Die Zuteilung zu den Sozialräumen zeigt Tab. A3T1 in Anlage 1. Indikator A3i3 Grund-, Förder- und Sonderschulen in städtischer Trägerschaft kooperieren nachhaltig mit außerschulischen Partnern. Kennzahl A3K3.1 Anzahl der Kooperationen an Grund-, Förder- und Sonderschulen in städtischer Trägerschaft, die bereits länger als zwei Jahre andauern Ein Indikator für die Beständigkeit von Kooperationen ist ihre Dauer. Durch Kooperationen, die über einen längeren Zeitraum bestehen, können Beziehungen zwischen Einrichtungen oder auch Einzelpersonen und Schule aufgebaut werden. Eine Befragung aller städtischen GS/GWRS/FöS/SoS seitens des Bildungsbüros der Stadt Ulm Anfang des Schuljahres 2013/14 hat ergeben, dass von den 31 zurückgemeldeten Schulen 9 keine Kooperationspartner länger als 2 Jahre haben oder keine Angaben gemacht haben. 15 Schulen gaben zwischen 1 bis 9 Kooperationen länger als 2 Jahre an. 5 Schulen haben zwischen 26 10 bis 20 Kooperationen länger als 2 Jahre und eine Schule hat sogar 53 Kooperationen bereits länger als 2 Jahre. Als Gesamtsumme bestehen an den Ulmer GS/GWRS/FöS/SoS 176 Kooperationen bereits länger als 2 Jahre. Indikator A3i4 Kooperationsverträge zwischen Grund-, Förder- und Sonderschulen in städtischer Trägerschaft und außerschulischen Partnern werden abgeschlossen. Kennzahl A3K4.1 Anzahl der Grund-, Förder- und Sonderschulen in städtischer Trägerschaft mit der Anzahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge vs. Anzahl der Kooperationspartner an diesen Schulen in städtischer Trägerschaft Eine große Anzahl an Kooperationspartnern lässt darauf schließen, dass Schulen den Mehrwert von Kooperationspartnern zu schätzen wissen. Eine große Anzahl an abgeschlossenen Kooperationsverträgen lässt darauf schließen, dass es Schulen wichtig ist eine gemeinsame und verbindliche Basis mit den jeweiligen Kooperationspartnern zu finden. Tab. A3T2: Kooperationsverträge und Kooperationspartner der Grund-, Förder und Sonderschulen in städtischer Trägerschaft im Schuljahr 2013/14 Anzahl der GS/GWRS/FöS/SoS, die Kooperationsverträge im SJ 13/14 abgeschlossen haben 25 Anzahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge im SJ 13/14 Anzahl der Kooperationspartner im SJ 13/14 219 265 Für das Schuljahr 2013/14 wurden von 25 GS/GWRS/FöS/SoS mit 265 Kooperationspartnern insgesamt 219 Kooperationsverträge abgeschlossen. Zusammenfassung der Leitlinie A Für das Ziel A1 Die Akteure im Primarbereich kennen sich und arbeiten auf allen Hierarchieebenen miteinander Die in der Beschreibung der Leitlinie A beschriebene „Verantwortungsgemeinschaft“ findet sich in den Gremien auf gesamtstädtischer Ebene wieder. In den Sozialräumen gestaltet sich eine entsprechende vollständige Zusammensetzung schwieriger. Auf Ebene der Sozialräume wird die operative Arbeit (Verwaltungsrichtlinien und Gremienbeschlüsse) abgesprochen, koordiniert, niederschwellige Probleme angesprochen und gemeinsame Lösungsvorschläge besprochen. Tab. A1T1 in Anlage 1 zeigt, dass die dafür wichtigen Vertretungen über die „Koordinierungsgruppe im Sozialraum“ eingebunden sind. Für das Ziel A2 Angebote für (Schul-)Kooperationen werden formuliert und zugänglich gemacht Das Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm liefert mit seiner Website eine Übersicht über Kooperationsangebote aus Ulm und Neu-Ulm. 93 Angebote in 14 Kategorien wurden bis Dezember 2013 eingestellt und die Seite innerhalb eines Jahres von 3190 Personen besucht. Für das Ziel A3 In der Stadt Ulm zeichnen sich die Grund-, Förder- und Sonderschulen durch eine vielfältige und verbindliche Kooperationskultur aus − − − − 25 der 31 Ulmer GS/GWRS/FöS/SoS nehmen am Jugendbegleiterprogramm teil. An diesen 31 Schulen bestehen 176 Kooperationen bereits länger als 2 Jahre, auf die Schulen verteilt sind es im Schnitt 5,6 Kooperationspartner pro Schule und 219 Kooperationsverträge wurden an diesen Schulen abgeschlossen. 27 Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie A Für das Ziel A3 In der Stadt Ulm zeichnen sich die Grundschulen durch eine vielfältige und verbindliche Kooperationskultur aus − Beobachtung eventueller Veränderungen im Kooperationsverhalten der Grundschulen durch die Novellierung des Schulgesetzes: Neue Kennzahl A3K3.2: „Anzahl der Ganztagsgrundschulen nach der Novellierung des Schulgesetzes, die Deputate monetarisieren“. 2. Leitlinie B: Herstellung von Chancengerechtigkeit Spätestens die PISA Studie, aber auch die sich daran anschließenden Studien zum Bildungserfolg machen deutlich, dass es einen starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg gibt (PISA 2000, 2003, 2006, 2009; IGLU 2006, 2009). Für Ulm bedeutet das Erreichen von Chancengerechtigkeit, dass Ulmer Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, gleichberechtigten Zugang zu Bildung haben, um ihnen faire Zukunftschancen zu ermöglichen. Leitlinie B „Herstellung von Chancengerechtigkeit“ und Leitlinie C „Ermöglichung von Teilhabe“ liegen inhaltlich eng beieinander. Bei Leitlinie B liegt der Schwerpunkt in diesem Bericht auf der Überlegung, dass faire Chancen für alle Kinder und Jugendliche von Anfang an geschaffen werden müssen, damit alle unabhängig ihrer sozialen Herkunft gleiche oder zumindest ähnliche Rahmenbedingungen erhalten. Damit würde es gelingen die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft zu reduzieren und gerechte Ausgangsbedingungen herzustellen. Leitlinie C betont hingegen mehr die Perspektive der Teilhabe an der Gesellschaft für jede und jeden, da sie für die Verwirklichung der eigenen Persönlichkeit ausschlaggebend ist. Hier gilt es gesellschaftliche Strukturen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern so zu verbessern, dass eine Teilhabe auch für diejenigen, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, möglich ist. Um über ein Bildungsmonitoring die Frage beantworten zu können, ob Chancengerechtigkeit hergestellt wird oder nicht, muss Chancengerechtigkeit in messbare Größen umgewandelt werden. Eine dieser messbaren Größen sind die Sozialindikatoren. Sie ermöglichen es Aussagen über den Grad der schwierigen Lebensbedingungen zu treffen, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen bzw. festzustellen welche Kinder und Jugendliche von schwierigen Lebensbedingungen betroffen sind. Damit können „Gruppen“ von Kindern und Jugendlichen identifiziert werden, die nach dem Verständnis von Chancengerechtigkeit schwierigere Ausgangsbedingungen haben. Diese „Gruppen“ können dann, in einem nächsten Schritt, mit weiteren bildungsrelevanten Indikatoren in Verbindung gesetzt werden. Über diese Verbindungen können schließlich Aussagen über das Gelingen von Chancengerechtigkeit getroffen werden. Für die Stadt Ulm können für dieses Bildungsmonitoring 2014 die Korrelationen der verschiedenen Indikatoren aufgrund unterschiedlicher, nicht miteinander vergleichbaren Datengrundlagen für den Primar- und Sekundarbereich noch nicht erfolgen. Deswegen werden für die Leitlinie B Hilfsindikatoren formuliert, die aufzeigen sollen, ob der Versuch gemacht wird, Chancengerechtigkeit herzustellen. 2.1. Ziel B1: Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche Schulsystem Information ist sprichwörtlich der Schlüssel zum Erfolg. Je mehr sich Eltern im deutschen Bildungssystem auskennen, umso mehr profitieren die Kinder von diesem Wissen. Entscheidungen über unterschiedliche Schulformen und -arten werden in den Familien getroffen. Nur wenn eine gleichmäßig gute Information aller Eltern gelingt, können alle Kinder gleichberechtigten Zugang zum deutschen Bildungssystem haben und damit zumindest ähnliche Ausgangsbedingungen. 28 Indikator B1i1 Jede Grundschule hat ein System der Information und Begleitung von Eltern. Kennzahl B1K1.1 Anzahl der Projekte/Angebote im Grundschulbereich, die gezielt auf die Unterstützung von Eltern ausgerichtet sind Über das Schulgesetz Baden-Württemberg sind mindestens zwei Elternabende pro Schuljahr vorgeschrieben. Mit dem Bildungsplan 2004 wurde mehr gestalterische Freiheit, auch in der Elternarbeit eingeführt. Schulen wird seit dem die Form der Elterninformation freigestellt. Dadurch entstehen unterschiedliche Konzepte, die alle transparente Informationsvermittlung zum Ziel haben. Seit dem ersten Schuljahr ohne verpflichtende Grundschulempfehlung (SJ 12/13) werden die Lehrkräfte zusätzlich noch sensibler auf das Thema Elternarbeit vorbereitet. Eine Übersicht über die Art und Anzahl der Angebote und Anzahl der teilnehmenden Eltern an den einzelnen Schulen wurde bisher nicht erhoben. Insgesamt werden in der Stadt Ulm 3 spezifische Angebote für Eltern mit internationalen Wurzeln angeboten. Eine genaue Beschreibung der Projekte liefert die Tab. B1T1 in Anlage 1. 2.2. Ziel B2: Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der Betroffenen an Dass Ulm eine sehr gute Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe leistet bestätigte zuletzt der „Bericht zur Entwicklungen und Rahmenbedingungen der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen in Baden-Württemberg 2013“. Die unter dem Ziel B2 ausgearbeiteten Indikatoren und Kennzahlen sollen diese Arbeit bestätigen und eine langfristige Vergleichsmöglichkeit bieten. Unterstützungsangebote und Hilfen sind vor allem im Kindes- und Jugendalter dann besonders effektiv, wenn sie so früh wie möglich ansetzen (Indikator B2i3). Über gute präventive Angebote kann im Idealfall weiterer Hilfebedarf frühzeitig unterbunden werden (Indikator B2i1). Informationen über Unterstützungsangebote und eine bedarfsgerechte Beratung sichern im Ernstfall die richtige Zuteilung von Hilfen für die Kinder und ihre Familien (Indikator B2i2 und B2i4). Unterstützung zu erhalten ist ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zu mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder. Indikator B2i1 Vorbeugende Angebote* und passgenaue, flexible Hilfen verhindern zunehmend die Inanspruchnahme von „formalen“ Erziehungshilfen. *niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote Kennzahl B2K1.1 Anzahl der niedrigschwelligen und präventiven Hilfen in der Jugendhilfe Tab. B2T1 in Anlage 1 zeigt die Verteilung der präventiven Angebote der offenen Kinderarbeit in der Stadt Ulm auf die Sozialräume. Insgesamt werden in allen Sozialräumen 69 sozialpädagogische Angebote für Kinder bis 12 Jahre durchgeführt. Zusätzlich gibt es von kirchlicher Seite weitere Angebote. Die Anzahl wird mit Vorbehalt genannt, da sie aus einer Internetrecherche vom Januar 2014 stammt. In der GD 145/13 wird darauf verwiesen, dass für Hilfen im Vorfeld zu den Hilfen zur Erziehung ein Bedarf besteht. Mit dieser niedrigschwelligen Unterstützungsleistung werden Kinder erreicht und können unterstützt werden, bevor „formal“ eine Jugendhilfemaßnahme eingeleitet werden muss. 29 Indikator B2i2 Familien, die Unterstützung benötigen, erhalten Beratung, Information und bei Bedarf flexible Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII. Kennzahl B2K2.1 Anzahl der flexiblen Hilfen Flexible, passgenaue und auf die Familie zugeschnittene Hilfen werden eingesetzt, um größtmögliche Wirkung zu erzielen. Mit der Sozialraumorientierung wurde das Augenmerk auf die Ressourcen im Umfeld einer Familie gerichtet. Oftmals kann ein Einsatz von Verwandtschaft oder Nachbarschaft eine Familie in Not unterstützen. Mit nahen Einrichtungen, wie Begegnungsstätten, Schulen oder Vereinen, können Absprachen zur Hilfestellung ausgehandelt werden. Die Tabelle B2T2 stellt Hilfen der tatsächlichen Kinderzahl gegenüber. Tab. B2T2: Anzahl der flexiblen Hilfen im Jahr 2012 Sozialraum Mitte/Ost Böfingen West Eselsberg Wiblingen Ulm Hilfen insgesamt (Stichtag/beendet) 6 bis unter 12 Jahre 30 23 56 24 40 173 Hilfen Kinder die Hilfen in Anspruch nehmen 6 bis unter 12 Jahre 25 18 35 19 31 128 Kinder Indikator B2i3 Die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung setzt - im Leben der Kinder und Jugendlichen früher an. Kennzahl B2K3.1 Anzahl der Kinder von 6 bis unter 12 Jahren, die Erziehungshilfen nach §§ 27 ff SGB VIII erhalten Mit veränderten Lebenslagen, wie Patchworkfamilien, Mediengesellschaft, Ausrichtung auf Konsum und vieles mehr, brauchen Familien früher Hilfestellung und Unterstützung. Im Zeitreihenvergleich zeigt sich, dass der Anteil von Beratung für Familien mit Kindern von 6 bis unter 12 Jahren im Jahr 2006 bei 66 Prozent, im Jahr 2010 bei 67 Prozent und im Jahr 2012 bei 70 Prozent liegt. Vor etwa zehn Jahren lag der Schwerpunkt der Hilfeinanspruchnahme noch bei den 15- bis 18-Jährigen. Das Verhältnis der Hilfen für diese Altersgruppe und die Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen ist mittlerweile ausgewogen. Die Hilfezahlen in Tab. B2T3 (Anlage 1) von 2012 zeigt die Hilfeverteilung der Altersgruppe 6 bis unter 12 Jahre in den Sozialräumen im Eckwert anteilig an der Bevölkerungszahl und die Hilfen für 15- bis unter 18-Jährige zum Vergleich daneben gestellt. Indikator B2i4 Lehrkräfte sind über Unterstützungsangebote informiert. Kennzahl B2K4.1 Anzahl der Informationsmaterialien, die Lehrkräfte über Unterstützungsangebote informieren Der Kommunale Soziale Dienst stellt sich regelmäßig in Lehrergremien vor und weist auf die Leistungen der Erziehungshilfe nach §§ 27ff SGB VIII und die weiteren Angebote in diesem Bereich hin. Besonders im Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit findet mittlerweile eine enge Kooperation zwischen Lehrkräften und Experten statt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Lehrkräfte, sich in der jeweiligen KGSR über aktuelle Angebote zu informieren, gemeinsame Projekte zu initiieren oder die Experten um Informationen zu bitten. 30 2.3. Ziel B3: Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Kinder mit Schwierigkeiten im sozialen oder schulischen Bereich werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt Die nachweisbare Korrelation zwischen Bildung und sozialer Herkunft über die PISA-Studie und ihre Folgestudien, lassen vermuten, dass Kinder und Jugendliche, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, oft nicht genügend Unterstützung und Förderung in bildungsrelevanten Themenbereichen erhalten. Mit bedarfsgerechten Unterstützungs- und Förderangeboten kann eine Kommune für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Indikator B3i1 Unterstützungs- und Förderangeboten im sprachlichen Bereich werden angeboten. Kennzahl B3K1.1 Anzahl der Sprachförderangebote an Grundschulen in städtischer Trägerschaft In Ulm werden an 8 Grundschulen 8 Vorbereitungsklassen (VKL) angeboten. Die genaue Beschreibung der VKL an Ulmer Schulen zeigt Tab. B3T1 in Anlage 1. Für Schulen, an denen keine VKL gebildet werden kann (Angebot ab 10 Kinder), können aus dem sogenannten Ergänzungsbereich bedarfsorientierte Angebote im Sprachförderbereich finanziert werden. Statistisch sind diese Förderangebote wie LRS (Lese-Rechtschreibung), Sprachförderung und weitere Förderkurse, nicht vollständig erhoben. Die Möglichkeit der einzelnen Schulen diese Kurse vorzuhalten sind zudem eingeschränkt. Ergänzungsstunden sind zunächst für Lehrerreserven, Krankheitsvertretungen, große Projekte, etc. vorgesehen. Meistens werden die Förderangebote dann an Schulen bereitgestellt, wenn momentan kein Vertretungsfall vorliegt. Diese Angebote werden wiederum nicht statistisch erhoben. Eine Beschreibung, für wen die VKL geeignet ist, liefert die Kennzahl 1.6 in Anlage 2. Die amtliche Schulstatistik fragt die Unterstützungs- und Förderangebote der Schulen im sprachlichen Bereich ab. Dafür müssen die Schulen ankreuzen, ob LRS, Sprachheilkurse oder Vorbereitungskurse angeboten werden. Ein Blick in die Schulamtsstatistik 2013/14 ergibt, dass an 7 der 24 Grundschulen LRS angeboten wird. An einer Schule werden 11 Vorbereitungskurse angeboten und an keiner Grundschule finden Sprachheilkurse statt. Indikator B3i2 Unterstützungs- und Förderangebote im Lernen werden angeboten. Kennzahl B3K2.1 Anzahl der schulisch organisierten Hausaufgabenbetreuung/Lernzeit* an Grundschulen in städtischer Trägerschaft *Hinweis: Beim Besuch einer Ganztagsschule werden zum großen Teil die Hausaufgaben durch so genannte Lernzeiten ersetzt. Da die Kinder und Jugendlichen ganztägig die Schule besuchen wird die Funktion der Hausaufgabe, nämlich den durchgenommenen Unterrichtsstoff zu wiederholen und zu vertiefen, durch die Lernzeit ersetzt. In der Lernzeit werden von den Schülerinnen und Schülern Aufgaben zur Vertiefung der Lerninhalte in der Schule erledigt. Die Ergebnisse einer Befragung aller Ulmer Grundschulen und GWRS in städtischer Trägerschaft zeigen, dass 5 der befragten Schulen keine Hausaufgabenbetreuung/Lernzeit an ihrer Schule anbieten. Bei den Schulen, die Hausaufgabenbetreuung anbieten verteilt sich die Betreuung wie folgt: 16 bieten diese in Klasse 1, 18 für die Klasse 2 und 19 jeweils für die Klassen 3 und 4 an. Die Betreuung während dieser Hausaufgaben- bzw. Lernzeit ist sehr unterschiedlich geregelt. Den größten Anteil nehmen hier die „Jugendbegleiter“ ein (an 13 Schulen). Lehrkräfte sind an 5 Schulen für die Hausaufgabenzeit zuständig. Ebenso verschieden von Schule zu Schule, ist die Verteilung der Wochentage an denen eine betreute Hausaufgabenzeit angeboten wird. Gerade einmal die Hälfte aller Schulen bietet das Angebot an mindestens 4 Tagen in der Woche an. Darunter sind nur zwei Schulen, die an jedem Wochentag eine Hausaufgabenbetreuung bereit stellen und davon wiederum nur eine, die dies an allen Wochentagen für alle Klassenstufen anbietet. 31 Indikator B3i3 Unterstützungsangebote zur Stärkung der sozialen Kompetenz werden angeboten. Kennzahl B3K3.1 Anzahl der Angebote zum Thema soziale Kompetenz an Grundschulen in städtischer Trägerschaft Eine vollständige Auflistung aller Angebote, die an Grundschulen das Thema „Stärkung der sozialen Kompetenz“ behandeln (z.B. von Polizei, freie Träger, Projekttagen an Schulen) konnte bis zum Erscheinen des Berichts nicht erhoben werden. Beispielhaft soll an dieser Stelle die „Soziale Gruppenarbeit1“der Jugendhilfe näher beschrieben werden. 1 Definition: Integrierte Erziehungshilfemaßnahme nach SGB VIII, im Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit (SGA) § 29 SGB VIII an der Schule − Die Teilnahme eines Kindes setzt Erziehungshilfe - Bedarf voraus. Z.B. findet das Kind keinen Platz in der Klassengemeinschaft, kann sich nicht in eine Gruppe einfügen, Verhaltensauffälligkeiten oder andere individuelle Probleme des Kindes treten auf. − Gruppengröße mindestens fünf bis max. acht Kinder. Ab fünf Kinder kommt eine Gruppe zustande. − Durchgeführt wird die Maßnahme vom durch das Jugendamt beauftragten Erziehungshilfeträger. Rahmenbedingungen − Kinder nehmen, so weit als möglich, verpflichtend an der Ganztagesbetreuung teil. − Schule stellt kontinuierlich einen geeigneten Raum mit Platz (Regal, abschließbarer Schrank) für Spiel- und pädagogisches Material zur Verfügung. Dieser Raum sollte zu den vereinbarten Zeiten problemlos genutzt werden können. Außerhalb dieser Zeiten ist der Raum für andere Gruppen offen. − Hindernisse und Störungen werden gleichermaßen von Schule und Jugendhilfe behoben. − Regelmäßiger Kontakt und Austausch zum Gruppenablauf und einzelnen Verhaltensweisen zwischen SGA-Leitung und Lehrkraft ist Grundbedingung. − Gruppe erhält einen pfiffigen, präsentativen Titel, der sich in die außerschulischen Angebote einpasst. − Zu Beginn eines Schuljahres wird der Bedarf an Kindern, die SGA nach § 29 SGB VIII erhalten sollen, festgestellt. Die Soziale Gruppenarbeit beginnt, sobald die Mindestzahl (5 Kinder) erreicht ist. Methodik, Inhalte und Ziele der SGA an der Schule werden in der Dienstleistungsbeschreibung "Soziale Gruppenarbeit" geregelt. In allen Ulmer Sozialräumen werden Angebote zur sozialen Gruppenarbeit vorgehalten. 2013 wurden in 19 Gruppen 134 Kinder aus Grund- und Förderschulen erreicht. Nicht alle Gruppen sind in den Ganztagsschulbetrieb an den Grundschulen integriert. Die Gruppen finden teilweise in den Räumen der Schulen, aber auch in außerschulischen Einrichtungen (z.B. AAK) oder den Räumen der durchführenden Erziehungshilfeträger statt (vgl. Tab. A3T1 in Anlage 1). Kennzahl B3K3.2 Anzahl der Grundschulen, die Präventionsangebote für Grundschülerinnen und Grundschüler anbieten bzw. anbieten lassen Die Broschüre „Roter Faden Prävention“ vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW und dem Präventionskonzept an Schulen stark. stärker. WIR, listet die bekanntesten Präventionsangebote für Schulen in Baden-Württemberg auf. 30 Projekte und Programme für Schulen und speziell für Grundschulen werden darin aufgezeigt. In welchem Maße diese von Grundschulen in städtischer Trägerschaft nachgefragt werden, konnte bis zur Endversion dieses Berichts nicht erfasst werden. 2.4. Ziel B4: Die Anzahl der Ganztagsschulen im Primarbereich wird bedarfsorientiert weiter ausgebaut Mitte Januar 2014 wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg ein erster Entwurf für die Novellierung des Schulgesetzes bezüglich der Ganztagsschulen an Grundschulen veröffentlicht. Das Gesetz soll bis zum 01. August 2014 in Kraft treten. Ziel der Landesregierung ist es bis 2023 70% aller Grundschulen zu Ganztagsschulen auszubauen. Dafür werden die Rahmenbedingungen nun gesetzlich festgelegt und mit der Hoffnung verbunden, dass möglichst viele Grundschulen einen Antrag auf Einführung der Ganztagsschule stellen werden. Die Ganztagsschule ist ein zentrales Mittel für eine breite Bildung, Betreuung und Erziehung junger Menschen und kann Prozessen der Ausgrenzung von benachteiligten Kindern und 32 Jugendlichen entgegenwirken (so auch Dr. Bürger beim Bericht zu Entwicklung und Rahmenbedingungen der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen in Ulm am 6. November 2013 im Jugendhilfeausschuss Ulm). Mit der Einführung von Ganztagsschulen ist also der Wunsch nach einem gerechteren, zumindest Chancen ausgleichenden, Schulsystem verbunden. Die Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG, Laufzeit bis 2016) liefert Ergebnisse, die diesen Wunsch unterstützen. So haben die zahlreichen Forschungen ergeben, dass die Potentiale von Ganztagsschulen die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler deutlich positiv beeinflussen. Sie zeigt ebenfalls, dass Ganztagsschulen wichtige Ziele der Förderung fachlicher Kompetenzen und des sozialen Lernens erfüllen. Positive Auswirkungen zeichnen sich auch im Hinblick auf die Bildungsteilhabe, die Schulmotivation, das Sozialverhalten, die Schulnoten sowie auf das Familienklima ab. Indikator B4i1 Erhöhung der Schülerzahlen an städtischen Grundschulen im Ganztag. Kennzahl B4K1.1 Anzahl der Ganztags-Schüler/innen in den städtischen Grundschulen vs. Anzahl der Grundschüler/innen an städtischen Grundschulen. Die sieben Ganztags-Grundschulen in städtischer Trägerschaft werden im SJ 13/14 von insgesamt 568 Kindern besucht. Damit sind rd. 16% der Ulmer Schülerinnen und Schüler an städtischen Grundschulen über ein Ganztagsangebot an einer Ganztagsschule versorgt. Ein jährlichr, aktueller Überblick über die Schülerzahlen in Ulm wird von der Abteilung Bildung und Sport ausgearbeitet und in den jeweiligen Gremien präsentiert (z.B. GD 171/12). Eine ausführliche Auflistung bietet die Anlage 2, Kennzahl 2.2. In Ulm wir die ganztägige Betreuung ergänzend und zusätzlich zur Ganztagsschule über das Angebot der Verlässlichen Grundschule (Betreuung ab 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr) und der Flexiblen Nachmittagsbetreuung (Betreuung ab 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) abgedeckt. Seit dem SJ 13/14 wird an allen Grundschulen eine Verlässliche Grundschule angeboten. An 14 der 24 Grundschulen zusätzlich eine flexible Nachmittagsbetreuung. 2.5. Ziel B5: Gelingender Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule Ein gelungener Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ist dann erreicht, wenn der Schüler oder die Schülerin ohne größere Schwierigkeiten dem Unterricht in der neuen Schule folgen kann und die nächsten Lernziele erreichen kann. Unter diesem Aspekt ist es für den Schulerfolg sehr wichtig beim Übergang in die weiterführende Schule eine Entscheidung zu treffen, die den Schüler oder die Schülerin nicht überfordert, aber auch nicht unterfordert. Studien belegen, dass in diesem Sinne gelungene Übergänge einen entscheidenden Einfluss auf den weiteren Schulerfolg haben. Wohingegen sich nicht gelungene Übergänge negativ auf den Bildungserfolg und damit auch auf die Chancengerechtigkeit auswirken können. Schülerinnen oder Schüler, die das Klassenziel in Klassenstufe 5 nicht erreichen, würden diese Klasse zunächst maximal zweimal wiederholen. Erst dann wird die Umschulung auf eine andere Schulart zwingend notwendig. Das bedeutet, dass im schlechtesten Fall die Wahl einer nicht geeigneten weiterführenden Schule Jugendliche bis zu vier Jahre (!) in der Schullaufbahn kosten kann. Mit dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung zum Schuljahr 2012/13 haben alle Eltern das Recht erhalten selbst für ihre Kinder zu entscheiden, auf welche weiterführende Schule sie ihr Kind anmelden. Bis zu diesem Entscheid wurde anhand von Notendurchschnitten in der Grundschule und der Empfehlung der Lehrkräfte gesetzlich vorgeschrieben, welche weiterführende Schulart ein Schüler oder eine Schülerin besuchen darf. Seit diesem Entscheid sind die Notendurchschnitte nicht mehr ausschlaggebend. Das bedeutet, dass theoretisch betrachtet ein Kind mit Werkrealschulempfehlung auf einem Gymnasium eingeschult werden kann. Um zu überprüfen inwiefern benachteiligende Mechanismen einen gelingenden Übergang auf die weiterführenden Schulen verhindern, werden drei Aspekte näher betrachtet: 33 − − − Indikator B5i1: Die Existenz eines Beratungskonzeptes für den Übergang in die weiterführende Schule in den Grundschulen. (Wenn Eltern zuverlässig und gut beraten werden und über Vor- und Nachteile der weiterführenden Schulen informiert werden, reduziert das ggf. eine „falsche“ Beschulung der Kinder.) Indikator B5i2 Überprüfung, ob die Übertritte in die weiterführende Schule nach dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung als erfolgreich gewertet werden können. Indikator B5i3 Überprüfung, ob Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, ebenfalls ein Gymnasium besuchen. (Wobei davon ausgegangen wird, dass die Möglichkeit ein Gymnasium zu besuchen Voraussetzung für den Erhalt eines höheren Bildungsabschlusses ist.) Indikator B5i1 Grundschulen verfügen über ein Beratungskonzept zum Übergang an die weiterführende Schule. Kennzahl B5K1.1 Anzahl der Grundschulen in städtischer Trägerschaft, die zum Beginn des Schuljahres 2014/15 ein Beratungskonzept für das Elterninformationsgespräch zum Schulübertritt formuliert haben Das Staatliche Schulamt Biberach gibt diese Konzeptentwicklung für alle Ulmer Grundschulen vor. Eine Messung der Kennzahl ist erst zum nächsten Bericht möglich. Kennzahl B5K1.2 Anzahl der Fälle, in denen die GS-Empfehlung und der Elternentscheid für die entsprechende weiterführende Schule übereinstimmen vs. die Fälle, in denen sie nicht übereinstimmen Wenn der Elternentscheid für die weiterführende Schule mit den Empfehlungen aus der Grundschule übereinstimmen, dann kann davon ausgegangen werden, dass es sich für den Schüler und die Schülerin um eine leistbare Übergangsentscheidung handelt. Eine hohe Übereinstimmung würde dann darauf hinweisen, dass Eltern und Lehrkräfte über eine gute Kommunikation verfügen und gemeinsam zum Wohl der Kinder entscheiden, was anzustreben ist. Diese Kennzahl kann erst für den nächsten Bericht erhoben werden. Indikator B5i2 Gelungener Übertritt der Schülerinnen und Schüler auf die weiterführende Schule. Kennzahl B5K2.1 Anzahl der Rückbeschulungen im Schuljahr 12/13 vs. Anzahl der Rückbeschulung im Schuljahr 11/12 Im SJ 11/12 haben 3 Schülerinnen und Schüler in Klasse 9 von der Realschule auf die (Grund-)/ Werkrealschule gewechselt. Ein Jahr später wurden für die 9. Klasse keine Wechsel notiert. Die Ausführliche Datenlage zeigen Tab. B5T1 und B5T2 in Anlage 1. Ein Wechsel aus der 10. Klasse Gymnasium auf die Realschule fand im SJ 11/12 von 2 Schülerinnen und Schülern statt. Im SJ 12/13 von einer. Die Ausführliche Datenlage zeigen Tab. B5T3 und B5T4 in Anlage 1. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung seit dem Schuljahr 12/13 auf die Schülerabgänge auf den weiterführenden Schulen auswirken wird. Zu den Übergangsquoten auf die weiterführende Schulen der Schulen in städtischer Trägerschaft, auch im Städtevergleich, vgl. Anlage 2, Kennzahl 2.1. 34 Indikator B5i3 Mehr Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, erreichen einen höheren Bildungsabschluss. Kennzahl B5K3.1 Anzahl der Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, die in der sechsten Klasse ein Gymnasium besuchen vs. Anzahl der Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, die in die sechste Klasse einer anderen Schulart gehen Für den hier vorliegenden Bericht, kann dieser Indikator nicht gemessen werden. Es müssen zunächst die statistischen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden: In der Stadt Ulm werden die Sozialindikatoren pro Sozialraum gemessen. Für den Besuch einer weiterführenden Schule besteht Wahlfreiheit. Es lässt sich also nicht von den Sozialindikatoren eines Sozialraums auf die Schülerschaft der dort angesiedelten Schule schließen. Es ist bisher nicht erhoben worden, woher die Schülerinnen und Schüler, die die weiterführenden Schulen besuchen, kommen, um anhand ihres Wohnortes auf die Sozialindikatoren schließen zu können. Und damit im Umkehrschluss Aussagen über eine Korrelation zwischen dem Aufwachsen unter schwierigen Lebensbedingungen und dem erreichten Schulabschluss treffen zu können. Zusammenfassung der Leitlinie B Für das Ziel B1 Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche Schulsystem − Die Elternarbeit an den Schulen ist über das Schulgesetz Baden-Württemberg geregelt. Eine Erhebung für die Stadt Ulm über Anzahl, Art und Wahrnehmung der Angebote ist nicht bekannt. − Die Elternarbeit in Ulm für Eltern mit internationalen Wurzeln scheint nicht flächendeckend möglich zu sein. Das Konzept „Ulm: Internationale Stadt“ (2012), hat das Thema bereits in den Handlungsempfehlungen aufgenommen. − Weitere zusätzliche Angebote für Eltern sind nicht bekannt. − Mit dem Wegfall der verpflichtenden Grundschulempfehlung wird seitens des Staatlichen Schulamts Biberach vermehrt auf eine intensivere Vorbereitung der Lehrkräfte auf das Elterngespräch gesetzt. Dazu gibt es noch keine Datengrundlage. Für das Ziel B2 Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der Betroffenen an − In allen Ulmer Sozialräumen werden präventive Angebote für Kinder bereit gestellt. Mit dieser niedrigschwelligen Unterstützungsleistung werden Kinder erreicht und können unterstützt werden, bevor „formal“ eine Jugendhilfemaßnahme eingeleitet werden muss. − Flexible, passgenaue und auf die Familie zugeschnittene Hilfen werden eingesetzt, um größtmögliche Wirkung zu erzielen und aufwendigere Erziehungshilfen zu vermeiden. − Erziehungshilfen werden passgenau und bei Bedarf auch in Kombination eingesetzt, um so früh wie möglich größtmöglichen Erfolg zu erzielen. − Ein Austausch mit Fachkräften aus dem Kommunalen Sozialen Dienst ist für Lehrkräfte ermöglicht. Für das Ziel B3 Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Kinder mit Schwierigkeiten im sozialen oder schulischen Bereich werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt − Sprachförderangebote werden an Grundschulen in städtischer Trägerschaft verlässlich über die Vorbereitungsklassen an 8 Grundschulen angeboten. − Weitere Förderangebote im Sprachbereich konnten nicht eindeutig statistisch erhoben werden. 35 − Hausaufgabenbetreuung wird an 19 Grundschulen in städtischer Trägerschaft angeboten. Umfang, Art und Nutzergruppe sind allerdings unterschiedlich. Nur an einer Grundschule wird an allen Wochentagen für alle Klassenstufen eine Hausaufgabenbetreuung vorgehalten. Für das Ziel B4 Die Anzahl der Ganztagsschulen im Primarbereich wird bedarfsorientiert weiter ausgebaut − Im SJ 13/14 sind 5 der 24 Grundschulen teilgebundene Ganztagsschule, 1 ist gebundene Ganztagsschule und 1 bietet Ganztagsschule in offener Form an. − Mit der zum Sommer 2014 zu erwartenden Novellierung des Schulgesetzes, wird sich die Zahl der Ganztagsschulen bis zur nächsten Berichterstattung weiter erhöhen. Für das Ziel B5 Gelingender Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule − Bezüglich des Wegfalls der verbindlichen Grundschulempfehlung und seiner Auswirkungen, gibt es noch keine aussagekräftige Datengrundlage. − Derzeit bleibt die Rückbeschulungsquote von einer Schulform auf die andere relativ konstant. − Aussagen über den Zusammenhang vom Aufwachsen unter schwierigen Lebensbedingungen und dem angestrebten Schulabschluss können für die Stadt Ulm noch nicht getroffen werden. Die statistischen Rahmenbedingungen müssen zunächst festgelegt werden. Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie B Für das Ziel B1 Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche Schulsystem − Übersichtserstellung über die Elterninformationen an den verschiedenen Grundschulen:  Anzahl der Angebote und Anzahl der teilnehmenden Eltern an den einzelnen Schulen  mit besonderem Fokus auf die Situation nach dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung Für das Ziel B2 Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der Betroffenen an − Bedarfserhebung weiterer präventiver Angebote für Kinder. − Einzelfallanalyse, ob die Präventionsangebote auch von den Kindern und ihren Familien besucht wurden, die im späteren Verlauf Hilfen zur Erziehung beziehen müssen. − Überprüfung der flächendeckenden Information zu den Hilfen zur Erziehung: Sind Fachkräfte und Bezugspersonen von Kindern und ihren Familien so informiert, dass sie beratend tätig werden können? Für das Ziel B3 Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Kinder mit Schwierigkeiten im sozialen oder schulischen Bereich werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt − Entwicklung eines Fragebogens, der die Unterstützungs- und Fördermaßnahmen an Grundschulen in städtischer Trägerschaft erhebt √ Überprüfung von Doppelstrukturen √ Bedarfsanalyse − Entwicklung eines Fragebogens, der die Präventionsangebote an Schulen in städtischer Trägerschaft erhebt. − Erneute Abfrage der Hausaufgabenbetreuung und Lernzeiten an Grundschulen, besonders im Fokus der Novellierung des Schulgesetzes. Für das Ziel B4 Die Anzahl der Ganztagsschulen im Primarbereich wird bedarfsorientiert weiter ausgebaut − Auswirkungen des neuen Ganztagsschulgesetzes auf den weiteren Ausbau der Ganztagsschule in Ulm: Anzahl der Ganztagsgrundschulen in städtischer Trägerschaft. 36 Für das Ziel B5 Gelingender Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule − Abfrage der Anzahl an Beratungskonzepten zum Übergang Grundschule zur weiterführenden Schule (Integration in Ziel B1). − Erhebung der Anzahl der Übereinstimmungen im Übergangsentscheid von Eltern mit den Empfehlungen der Lehrkräfte. − Aufarbeitung der statistischen Rahmenbedingungen für den Indikator B5i3. 3. Leitlinie C: Ermöglichung von Teilhabe Ulmer Kinder und Jugendliche haben unabhängig ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, ob mit oder ohne Behinderung gleichermaßen die Möglichkeit Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu besuchen und an deren Angeboten teilzuhaben. Leitlinie C betont die Perspektive der Teilhabe an der Gesellschaft für jede und jeden, die für die Verwirklichung der eigenen Persönlichkeit ausschlaggebend ist. Es gilt gesellschaftliche Strukturen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern so zu verbessern, dass eine Teilhabe auch für diejenigen, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, möglich ist. 3.1. Ziel C1: Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen 1998 wurde für Baden-Württemberg eine Verwaltungsvorschrift eingeführt die das Vorgehen im Fall Sonderschulbeschulung regelt. Demnach gilt die Pflicht zum Sonderschulbesuch nach positivem Sonderschulgutachten oder ist durch Elternwunsch möglich. In der 2006 verabschiedeten UN Behindertenrechtskonvention wird in Art. 24 festgeschrieben, dass allen Kindern unabhängig von einem sonderpädagogischen Förderbedarf der Besuch einer allgemeinen Schule in Wohnortnähe ermöglicht werden muss und sie dort die individuell notwendige Förderung erhalten müssen. Die Herausforderung besteht nun darin, die Regelschulen sukzessive an dieses Vorhaben anzupassen, damit flächendeckend inklusive Beschulungsmöglichkeiten vorgehalten werden können. Damit die Umsetzung der UN-Konvention „praxistauglich“ gelingen kann, wurden in BadenWürttemberg zum Schuljahr 2010/11 sog. Schwerpunktregionen mit den Staatlichen Schulämtern Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Konstanz und Biberach gegründet. Das Staatliche Schulamt Biberach stellt hier einen Pilotstandort dar, der die Aufgabe hat, Erfahrungen aus der schulischen Bildung von jungen Menschen mit Behinderung in Regeleinrichtungen in noch zu formulierende Änderungen des Schulgesetztes einfließen zu lassen. Siehe GD 373/13. Indikator C1i1 Regelschulen sind auf Inklusion ausgerichtet. Kennzahl C1K1.1 Anzahl der Anträge auf inklusive Beschulung vs. Anzahl der Fälle, in denen eine inklusive Beschulung an einer Regelschule umgesetzt werden konnte Nach Bericht des Staatlichen Schulamts Biberach kann derzeit (Stand Januar 2014) allen Anträgen auf inklusive Beschulung an Regelschulen, im Sinne des qualifizierten Elternwahlrechts, entsprochen werden. Im Schuljahr 2012/13 wurden in diesem Zusammenhang 14 Bildungswegekonferenzen für 11 Schülerinnen und Schüler durchgeführt (vgl. GD 373/13). Beim überwiegenden Teil handelte es sich dabei um Entscheidungen im Primarbereich. Die weiteren statistischen Daten zeigen, dass im Schuljahr 2013/14 32 Ulmer Kinder mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf 6 Regelgrundschulen in der sogenannten Gruppenbezogenen Lösung besuchen. Davon liegt eine Schule im Alb-Donau-Kreis. 9 Ulmer Kinder mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten eine sogenannte Einzelinklusion. Davon geht ein Kind an eine Privatschule. Im Grundschulbereich wurde in Ulm eine Außenklasse mit 5 Schülerinnen und Schülern in Klassenstufe 4 gebildet. Siehe auch Tabellen Tab. C1T1, C1T2 und C1T3 in Anlage 1. 37 3.2. Ziel C2: Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben Jedes Kind und jeder Jugendliche soll, unabhängig seines Geschlechts, Alters, sozialer Herkunft oder Behinderungsgrad an gesellschaftlichen Angeboten teilnehmen können. Indikator C2i1 Besuch eines Angebotes der städtisch bezuschussten* Ferienbetreuung, durch Kinder deren Eltern soziale Leistungen beziehen. Kennzahl C2K1.1 Anzahl der Kinder in der städtischen** Ferienbetreuung vs. Anzahl der Kinder in dieser Ferienbetreuung, die einen Zuschuss aufgrund des Bezugs sozialer Leistungen erhalten *alle Ferienangebote in der Stadt Ulm, die über die Stadt Ulm bezuschusst werden ** bezieht sich nur auf die von der Stadt Ulm über die Abteilung Bildung und Sport angebotene Ferienbetreuung für Kinder in einer Ganztagsschule und/oder der verlässlichen Grundschule Tab. C2T1: Ferien 2013 Osterferien Pfingstferien Sommerferien Herbstferien Gesamt: Teilnehmende an der Ferienbetreuung der städtischen** Ferienbetreuung im Schuljahr 2012/13 Alle Kinder 85 58 177 45 365 Beitragsbefreiung wegen Bezug sozialer Leistungen 5 4 10 2 21 Über die städtische Ferienbetreuung werden für alle Kinder, die entweder für die städtische Betreuung oder die Ganztagsschule in Grundschulen angemeldet sind Ferienangebote bereit gestellt. Familien, die Inhaber einer Lobby-Card sind oder laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII empfangen, können von den Beiträgen befreit werden. Im vergangenen Schuljahr haben dies fast 6% der Kinder für die Teilnahme an der Ferienbetreuung in Anspruch genommen. Im Vergleich zu allen Kindern, die für die städtische Betreuung oder die Ganztagsschule angemeldet sind, handelt es sich um eine Wahrnehmung des Angebotes der Ferienbetreuung von 24% (Aussagekraft eingeschränkt, da Ferienangebote mehrfach besucht werden können). Um die tatsächliche Teilhabemöglichkeit an der städtischen Ferienbetreuung von Kindern deren Familien soziale Leistungen empfangen zu ermitteln, muss zusätzlich erhoben werden, wie viele Kinder in der Ganztagesgrundschule und in der verlässlichen Grundschule bzw. flexiblen Nachmittagsbetreuung aus Familien kommen, die soziale Leistungen erhalten. Ausschlaggebend ist der prozentuale Anteil der Kinder in der Ferienbetreuung, deren Familien soziale Leistungen empfangen an ihrer eigenen Kohorte verglichen mit dem prozentualen Anteil der Kinder aus Familien die keine sozialen Leistungen erhalten an ihrer eigenen Kohorte. Indikator C2i2 Wahrnehmung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Kennzahl C2K2.1 Anzahl der Kinder, die am Mittagstisch der Stadt Ulm teilnehmen vs. Anzahl der Kinder, die dieses Angebote über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert bekommen Über das Bildungs- und Teilhabepaket können für Schülerinnen und Schüler, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, Angebote finanzieren werden, die ihnen die Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen oder bei den schulischen Aufgaben unterstützen. Dazu gehören z.B. die Finanzierung von Klassenfahrten und Schulausflügen, des Mittagsessens an der Schule, der Schülerbeförderung oder die Finanzierung außerschulischer Lernförderung. Die vorliegende Kennzahl beschreibt die Nutzung der Mittagessensfinanzierung, da für diese Kennzahl ständig aktualisierte, belastbare Schülerzahlen vorhanden sind. Für eine Aussage über 38 die Wahrnehmung des Bildungs- und Teilhabepaketes müssen weitere Erhebungen durchgeführt werden. Derzeit kann nur insgesamt festgestellt werden, dass sich die Gesamtausgaben für Maßnahmen, die über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden können, von 2012 auf 2013 von ca. 335.000€ auf ca. 400.000€ um 20% gesteigert haben. Tab. C2T2: Mittagessensfinanzierung an Ulmer Grundschulen 2014 Zum Mittagessen angemeldete Schülerinnen/Schüler Grundschule/GWRS 1227 Anzahl Mittagessen mit Zuschuss BuT 261 21% der Schülerinnen und Schüler, die an den Schulen in städtischer Trägerschaft zu Mittag essen, erhalten einen Zuschuss zur Mittagessensfinanzierung über das Bildungs- und Teilhabepaket. Indikator C2i3 Informations- und Unterstützungsangebote zum Thema Inklusion im Bereich Kinder und Jugendliche sind vorhanden. Kennzahl C2K3.1 Anzahl und Art der Informations- und Unterstützungsangebote zum Thema Inklusion in der Stadt Ulm Für die Stadt Ulm wurden noch keine speziellen Informationsmaterialien zum Thema Inklusion erstellt. Auf Bundes- und Landesebene werden Materialien für Eltern und Lehrkräfte angeboten. Auch die sozialen Träger, wie z.B. die Caritas haben Broschüren zum Thema veröffentlicht. Eine umfassende Beratung findet für die Familien in der Bildungswegekonferenz statt. Zusätzlich hat sich in der Stadt Ulm eine Elterninitiative „Eltern für Inklusion“ gegründet. Als ihre Aufgabe sehen sie u.a. die umfassende Information von betroffenen Eltern an. Auf Anregung dieser Elterninitiative konnte auf Einladung des Staatlichen Schulamts Biberach und der Stadt Ulm am 26. Februar 2014 eine Informationsveranstaltung für Eltern stattfinden. Thema waren die Rahmenbedingungen für Kinder mit Behinderung und ihre Möglichkeiten für den Schulbesuch. Indikator C2i4 Kinder, deren Familien Empfänger von sozialen Leistungen* sind, nehmen an der städtischen Betreuung an Grundschulen teil. *Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II - Arbeitslosengeld 2, von laufenden Leistungen nach SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Lobby-Card Inhaber können über einen schriftlichen Antrag und Vorlage der Bescheide eine ganze oder teilweise Befreiung der Beiträge erhalten Kennzahl C2K4.1 Anzahl der Kinder aus Familien, die soziale Leistungen beziehen, in der städtischen Betreuung an Grundschulen vs. Anzahl der Kinder in der städtischen Betreuung an Grundschulen Tab. C2T3: Anmeldungen für die städtische Betreuung an Grundschulen (Stand Dez. 2013) Betreuungsart Verlässliche Grundschule Flexible Nachmittagsbetreuung Anmeldungen insg. 1278 358 Beitragsbefreiung wegen Bezug sozialer Leistungen 150 95 Fast 15% aller angemeldeten Kinder in der städtischen Betreuung erhalten 2013 eine Beitragsbefreiung aufgrund des Bezugs sozialer Leistungen. 39 Zusammenfassung für die Leitlinie C Für das Ziel C1 Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen − 39 Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen eine Regelschule in städtischer Trägerschaft. − Im Grundschulbereich in Ulm wurde an einer Regelschule eine Außenklasse gegründet. − Nach Angaben des Staatlichen Schulamts Biberach konnten im SJ 13/14 allen Anträgen auf inklusive Beschulung statt gegeben werden. Für das Ziel C2 Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben − 6% der Kinder, die an der städtischen Ferienbetreuung teilnehmen, werden aufgrund des Bezugs sozialer Leistungen in der Familie von den Beiträgen befreit. − 21% der Schülerinnen und Schüler, die für das städtisch organisierte Mittagessen an den Schulen angemeldet sind, finanzieren dieses über das Bildungs- und Teilhabepaket. − Die Gesamtausgaben für Maßnahmen/Angebote, die über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden können, sind von 2012 auf 2013 um 20% auf ca. 400.000€ gestiegen. − Fast 15% aller angemeldeten Kinder in der städtischen Betreuung erhalten 2013 eine Beitragsbefreiung aufgrund des Bezugs sozialer Leistungen. − Informationen zum Thema „Inklusion“ sind speziell für die Bedarfslage in Ulm noch nicht erstellt worden. Für diesen Bericht 2014 ist festzustellen, dass die Kennzahlen der Indikatoren zur Leitlinie C noch nicht aussagen, wie viele der Kinder gemessen an allen Kindern, die aus schwierigen Lebensbedingungen kommen, an den entsprechenden Angeboten teilhaben. Dieser Wert ist eine wichtige Bezugsgröße um die Kennzahlen entsprechend beurteilen zu können. Momentan ist die Aussage der Kennzahlen, dass Teilhabe generell für jeden möglich ist, weil auch Kinder die soziale Leistungen empfangen an allen diesen Angeboten teilhaben können. Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie C Für das Ziel C1 Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen − Neue Kennzahl C1K1.2: Anzahl der Kinder die Eingliederungshilfe beziehen in den städtischen Betreuungsangeboten der Grundschulen in städtischer Trägerschaft vs. Anzahl aller Kinder in den städtischen Betreuungsangeboten. Für das Ziel C2 Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben − Entwicklung eines Fragebogens, der die stadtweite Ferienbetreuung auf Teilhabemöglichkeiten abfragt. − Datengeneration wie viele Kinder in Ulm kommen aus Familien, die soziale Leistungen empfangen √ Korrelation der neuen Daten mit den oben entwickelten Kennzahlen − neue Kennzahl C2K4.2: Anzahl der Kinder aus Familien, die soziale Leistungen empfangen und eine Ganztagsgrundschule besuchen. − Umfangreichere Erhebung der Nutzung des Bildungs- und Teilhabepaketes. − Umformulierung des Indikators C2i3 in: „Informations- und Unterstützungsangebote zum Thema „Teilhabe ermöglichen“ für Kinder und Jugendliche sind vorhanden“. Prüfung, ob C2i3 thematisch zum Ziel B1 zusammenzufassen ist. 40 4. Leitlinie D: Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung Die Qualität der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und die der offenen, verbandlichen und weiteren Träger, die Angebote für Kinder und Jugendliche bieten, sind für eine funktionierende Bildungslandschaft unerlässlich. 4.1. Ziel D1: Die Qualität der städtischen Betreuung (in verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung) wird durch entsprechende Rahmenbedingungen gesichert Indikator D1i1 Qualitätsstandards für Betreuung in verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung sind formuliert und umgesetzt. Kennzahl D1K1.1 Darstellung der Qualitätsstandards für die Betreuung in verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung und deren jeweiliger Grad der Umsetzung 2010 wurde im Fachbereich Bildung und Soziales der Stadt Ulm der Einführung der Gesamtkonzeption „Bildung, Betreuung, Erziehung“ (GD 268/10) und damit dem zunächst quantitativen Ausbau der Betreuungsangebote zugestimmt. Im Schuljahr 2013/14 nehmen 65% der Schülerinnen und Schüler, die eine städtische Grundschule besuchen, das städtische Betreuungsangebot wahr. Nach dem gelungenen quantitativen Ausbau der städtischen Betreuungsangebote, liegt der Schwerpunkt nun vermehrt auf dem qualitativen Ausbau der Angebote vor Ort. In diesem Zusammenhang wird die Abteilung Bildung und Sport (als Anbieter der städtischen Betreuungsangebote) 2014 eine „Konzeption zur Qualitätsoptimierung der städtischen Betreuung an Ulmer Grundschulen“ vorlegen. Indikator D1i2 Städtische Betreuungskräfte nehmen regelmäßig, mindestens 2-mal pro Schuljahr, an einer thematisch für die Gruppe oder die Einzelperson relevanten Fortbildung teil. Kennzahl D1K2.1 Anzahl der Betreuungskräfte in Fortbildungen vs. Gesamtanzahl an Betreuungskräften Die Teilnahmerzahlen an den sieben Fortbildungsangeboten der Stadt Ulm für das Kalenderjahr 2013, zeigen, dass im Schnitt jede Betreuungskraft an 1,8 Fortbildungen teilgenommen hat. Eine Erhebung der Angebote seitens der AWO, die nur für die AWO Kräfte veranstaltet werden steht noch aus. Vgl. Tab. D1T1 und D1T2 in Anlage 1. Indikator D1i3 Fortbildungen für die Betreuungskräfte an städtischen Grundschulen behandeln das Thema „Heterogenität“*. Kennzahl D1K3.1 Anzahl der Fortbildungen mit dem Thema „Heterogenität“ in den Fortbildungsangeboten der Betreuungskräfte an städtischen Grundschulen *Beim Thema Heterogenität werden mehrere Dimensionen unterschieden, wie die Altersheterogenität, welche die Unterschiede vom Alter und den damit bedingten Entwicklungsstand der Kinder meint. Die leistungsbedingte Heterogenität, welche sich auf Differenzen beim Lernprozess bezieht. Die sozialkulturelle Heterogenität verweist auf Unterschiede der sozialen Zugehörigkeit (→ Schichtzugehörigkeit). Ebenso die migrationsbedingte oder auch kulturelle Heterogenität, bezogen auf unterschiedliche Kulturen innerhalb einer Lerngruppe und damit zusammenhängende unterschiedliche Werte- und Normenvorstellungen. In diesen Bereich lässt sich zusätzlich die sprachliche Heterogenität zählen. Zudem besteht die gesundheits- und körperbezogene Heterogenität, vor allem bezogen auf Menschen mit Behinderungen, und die geschlechtsbezogene Heterogenität, welche sich auf unterschiedliche Rollenmuster und damit verbundene Erwartungen und Bewertungen der Gesellschaft bezieht. Fortbildungen, die speziell unter dem Aspekt der Heterogenität durchgeführt werden, wurden bisher nicht für die städtischen Betreuungskräfte angeboten. In diesem Zusammenhang würde der Schwerpunkt auf der kulturellen Heterogenität liegen und sollte die Betreuungskräfte für die kulturellen Unterschiede und Feinheiten im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern 41 sensibilisieren. Allerdings befinden sich im Fortbildungsangebot der Betreuungskräfte Angebote, die spezielle Themen behandeln, wie z.B. Integration von Sprachförderung in den Betreuungsalltag, etc. Vgl. Tab. D1T3 und D1T4 in Anlage 1. 4.2. Ziel D2: Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten Indikator D2i1 Grundschulen entwickeln Schulkonzepte*. Kennzahl D2K1.1 Anzahl der Grundschulen in städtischer Trägerschaft, die über ein schriftliches Schulkonzept verfügen vs. Gesamtzahl der Grundschulen in städtischer Trägerschaft *Synonym für den Begriff des Schulkonzepts stehen die Begriffe Schulprogramm und Schulprofil. Alle Grundschulen in städtischer Trägerschaft verfügen über ein schriftliches Schulkonzept. Die letzte flächendeckende Überarbeitung war nach Angaben des Staatlichen Schulamts Biberach, im Rahmen des Bildungsplans 2004. Zusätzlich muss jede Schule ihr Schulkonzept aufs Neue überarbeiten und anpassen, wenn große Förderanträge (z.B. Bildungshaus) oder ein Antrag auf Schulart oder Schulformwechsel (z.B. Ganztags- oder Gemeinschaftsschule) beantragt werden. Das bedeutet auch, dass im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes jede Grundschule in städtischer Trägerschaft, die den Antrag auf Ganztagsschule stellt, ein aktualisiertes und angepasstes Schulkonzept vorlegen muss. Indikator D2i2 Grund-, Förder- und Sonderschulen in städtischer Trägerschaft achten auf die Qualität ihrer außerschulischen Bildungsangebote. Kennzahl D2K2.1 Anzahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge vs. Anzahl der Kooperationspartner Kennzahl D2K2.2 Anzahl der Kooperationen, die bereits mehr als 2 Jahre bestehen vs. Anzahl der Kooperationspartner im Schuljahr 2013/14 Die jeweilige Schulleitung entscheidet über die außerschulischen Bildungsangebote und ist für diese verantwortlich. Es wird angenommen, dass Kooperationsverträge die Verbindlichkeit von Angeboten unterstützen und damit auch ausschlaggebend für die Qualität sind. Das gleiche wird für die Dauer der Kooperation angenommen. Je länger eine Kooperation anhält, desto zufriedener ist die Schule mit dem Angebot und damit auch mit seiner Qualität. Zu D2K2.1: Anzahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge: An den 25 GS/GWRS/FöS und SoS in städtischer Trägerschaft, die im Schuljahr 13/14 Kooperationspartner beschäftigt haben, wurden für das Schuljahr 219 Kooperationsverträge unterschrieben. Das bedeutet, dass mit ca. 82% der Kooperationspartner die Qualität des Angebotes über einen Kooperationsvertrag gesichert wird. Zu D2K2.2: Anzahl der Kooperationen länger als 2 Jahre: An 21 der GS/GWRS/FöS und SoS in städtischer Trägerschaft bestehen 176 Kooperationen bereits länger als 2 Jahre. Unter der Annahme, dass Kooperationen mit Kooperationspartnern gleichzusetzen sind, sind damit 66% der Kooperationen im Schuljahr 13/14 auf Nachhaltigkeit angelegt (vgl. A3i3). 42 Indikator D2i3 Mindestens eine kommunale Weiterbildungsmöglichkeit für Lehrkräfte zum Thema Schulkooperationen pro Schuljahr wird angeboten. Kennzahl D2K3.1 Anzahl der Weiterbildungsmöglichkeiten zum Thema Schulkooperationen durch die Kommune pro Schuljahr Eine Weiterbildungsmöglichkeit zum Thema Schulkooperationen stellt der Fachtag „Kooperation macht Schule“ des Bildungsnetzwerks Ulm/Neu-Ulm dar. Er verzeichnete im Jahr 2013 114 Besucher. Darunter waren 26 Lehrkräfte aus Ulm und Neu-Ulm. Es ist geplant, diese Veranstaltung auch weiterhin einmal im Schuljahr durchzuführen. 4.3. Ziel D3: Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit außerschulischen (Bildungs-)Partnern Schule ist mehr als Unterricht. Diese Aussage trifft besonders auf Ganztagsschulen, aber auch auf Schulen mit ganztägigem Betreuungsangebot zu. Wenn Kinder und Jugendliche mehr Zeit an der Institution Schule verbringen, dann wird auch immer die Frage nach einer möglichst ganzheitlichen Bildung im Raum stehen. Besonders durch die Einbindung außerschulischer Kooperationspartner und von Lernorten außerhalb des Schulgebäudes, soll die individuelle Entwicklung, das Testen von Eignungen und Neigungen, der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Damit rückt die Ausgestaltung des ganzen Tages an der Schule in den Vordergrund. Aufgaben, die bisher in den Familien übernommen wurden, sollen in den Schulalltag integriert werden. Die Angebotslandschaft außerhalb des festgelegten Unterrichts soll so vielfältig und interessant, so ganzheitlich wie möglich gestaltet werden. Das bedeutet auch, dass die Förderung der ganzheitlichen Bildung an Schulen zu einem wichtigen Qualitätsmerkmal geworden ist. Für diesen Bericht soll für das Ziel D3 die Qualität der sogenannten kulturästhetischen Bildung für Ulmer Schülerinnen und Schüler näher betrachtet werden. Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung definiert kulturelle Bildung als Bündelung vielfältiger Zugangsweisen zur Welt in ihren Angeboten. Dazu gehören auch Theater spielen, Videos drehen, Jonglieren und Schreiben oder Computerspiele erfinden. Indikator D3i1 Einrichtungen der kulturellen Bildung in Ulm bieten Angebote für Grundschulklassen an. Kennzahl D3K1.1 Anzahl der Angebote von Einrichtungen der kulturellen Bildung in Ulm für Grundschulen in städtischer Trägerschaft vs. Anzahl dieser Angebote, die von Grundschulen in städtischer Trägerschaft wahrgenommen wurden Eine Abfrage der Angebote und Kooperationsprojekte mit und für Schulen in städtischer Trägerschaft zunächst bei den städtischen Kultureinrichtungen* und einigen durch die Stadt Ulm bezuschussten Trägern zwischen Juli und September 2013 hat gezeigt, dass die Datengrundlagen der einzelnen Einrichtungen unterschiedlich sind. *Nach dem Haushaltsplan der Stadt Ulm sind die städtischen Einrichtungen der kulturellen Bildung = Stadtarchiv, Ulmer Museum, Kunsthalle Weishaupt, Ulmer Theater, Musikschule Ulm, Stadthaus, Stadtbibliothek. Damit lassen sich die Ergebnisse der Abfrage nicht miteinander vergleichen. In diesem Zusammenhang wurde von einer ausführlichen Bestandsaufnahme bei den freien Kulturträgern (wie adk, Theater an der Donau, etc.) bis zu einer Verbesserung des Erhebungsinstrumentes abgesehen. Eine telefonische Nachfrage im Zeitraum Oktober bis Dezember 2013 konnte verdeutlichen, dass neben den unterschiedlichen Datengrundlagen**, also alles was von den einzelnen Einrichtungen statistisch erhoben wird, auch unterschiedliche Verständnisse der Begriffe „Angebote für Schulen“ und „Kooperationsprojekte“ vorliegen. **Z.B. hat sich gezeigt, dass nicht alle Einrichtungen zwischen Grund- und weiterführenden Schulen unterscheiden oder zwischen Schulen aus Ulm, Neu-Ulm und dem Alb-Donau-Kreis. Die Berechnung der Besucher erfolgt entweder in Personenzahlen oder in 43 Gruppenanzahlen, die sich aber nicht mehr bestimmten Schulen zuordnen lassen. Zusätzlich waren bei manchen Einrichtungen die Daten aus dem Kalenderjahr 2012 oder 2013, bei anderen aus dem Schuljahr 2012/13. Um gesicherte Datengrundlagen für ein Bildungsmonitoring zu erhalten, muss ein standardisierter Fragebogen entwickelt werden, der von allen Einrichtungen gleichermaßen ausgefüllt werden kann. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen genug Vorlaufzeit bekommen, um ihre statistischen Erhebungen auf den Fragebogen anzupassen. Damit kann es gelingen, dass eine Vergleichbarkeit der Daten und entsprechende Rückschlüsse möglich werden. Die oben erwähnte Befragung der städtischen Kultureinrichtungen lässt an dieser Stelle einen Richtwert über die Anzahl der Angebote aus Kultureinrichtungen in Ulm für Ulmer Grundschulen und deren Wahrnehmung zu. Die Angebote der freien Kulturträger sind darin nicht enthalten. Tab. D3T1: Angebote für Grundschulen in städtischer Trägerschaft von Ulmer Kultureinrichtungen (Stand Dezember 2013) Anzahl der Kultureinrichtungen* Anzahl der Angebote für Grundschulen 6 102 Anzahl der Gruppen aus Grundschulen in städtischer Trägerschaft, die an den Angeboten teilgenommen haben 53 *Daten von 6 Einrichtungen waren über die Umfrage auswertbar (städtische und städtisch bezuschusste Kultureinrichtungen zusammengefasst). An 6 Kultureinrichtungen in der Stadt Ulm wurden im Jahr 2013 insgesamt 102 Angebote für Grundschulen ausgeschrieben. Diese wurden von 53 Schulgruppen aus Grundschulen in städtischer Trägerschaft wahrgenommen. Indikator D3i2 An Ulmer Schulen werden kulturästhetische Projekte/Projektgruppen* für Schülerinnen und Schüler angeboten. Kennzahl D3K2.1 Anzahl der Grundschulen in städtischer Trägerschaft, die mindestens ein kulturästhetisches Projekt oder eine entsprechende Projektgruppe anbieten vs. Gesamtanzahl der Grundschulen in städtischer Trägerschaft *nach der Definition der Bundesvereinigung kultureller Kinder- und Jugendbildung Über die amtliche Schulstatistik wird die Anzahl der kulturästhetischen Projekte/Projektgruppen, wie Chöre, Orchester, Theatergruppen und Gruppen, die sich mit (neuen) Medien beschäftigen abgefragt. Von wem diese Angebote durchgeführt werden, ob es sich dabei um außerschulische Anbietende, Experten oder Lehrkräfte handelt, kann der Statistik nicht entnommen werden. Tab. D3T2: Angebote kultureller Bildung an Grundschulen in städtischer Trägerschaft nach Anzahl der Gruppen (aus der amtlichen Schulstatistik 2013/2014, Schulbogen 4 für Grund-, Werkreal- und Hauptschulen: Arbeitsgemeinschaften (ohne themenorientierte Projekte; einschließlich Unterrichtsangebote im Rahmen der Ganztagsschule)) Rückmeldung aller 23 Grundschulen in städtischer Trägerschaft Anzahl der Schulen mit mind. einer „Kunst-AG“ nach dem Chor Instrumentalspiel, Orchester Darstellendes Spiel Foto, Video, Film 20 Gruppen an 17 Schulen 9 Gruppen an 6 Schulen 9 Gruppen an 8 Schulen 2 Gruppen an 2 Schulen Schulbogen 4 der Schulstatistik 13/14 16 An 16 Grundschulen in städtischer Trägerschaft findet mindestens ein kultur-ästhetisches Angebot in Form eines Chores, eines Instrumentalspiels oder Orchesters, eines darstellenden Spiels oder in Form von Foto-, Video oder Filmprojekten statt. Damit bieten ca. 80% der Ulmer Grundschulen mindestens ein Angebot kultureller Bildung an ihrer Schule an. 44 Exkurs: Interessant ist ein Blick in den Bericht Bildung für Deutschland 2012. Für diesen Bericht wurde ebenfalls die „kulturelle/musisch-ästhetische Bildung im Lebenslauf“ als Schwerpunkt ausgewählt. Über eine Befragung wurden die häufigsten Aktivitäten der 9- bis unter 25-Jährigen ermittelt. Das Ergebnis zeigt: 44% der 9- bis unter 13-Jährigen spielen ein Instrument. 27% von ihnen singen, 60% malen und zeichnen, 48% beschäftigen sich mit Basteln und Handarbeiten. In der Studie waren Mehrfachnennungen möglich. Eine weitere Befragung geht auf die Orte der Aktivitäten ein. Dabei zeigt sich, dass 35% der kulturellen Aktivitäten insgesamt in Schul-AGs stattfinden. Zusammenfassung für die Leitlinie D Für das Ziel D1 Die Qualität der städtischen Betreuung (in verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung) wird durch entsprechende Rahmenbedingungen gesichert − Jede der 106 Betreuungskräfte an den Grundschulen in städtischer Trägerschaft hat 2013 im Schnitt an 1,8 Fortbildungen teilgenommen. − Das Thema „Heterogenität“ wird, so weit wie möglich, in die Fortbildungen integriert. Das Thema kulturelle Heterogenität war bisher kein Bestandteil der Fortbildungen. Für das Ziel D2 Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten − Alle Ulmer Grundschulen in städtischer Trägerschaft verfügen über ein Schulkonzept. − 25 der 31 GS/GWRS/FöS und So-Schulen arbeiten im Schulalltag zusammen mit Kooperationspartnern. − Im SJ 13/14 sind 82% der Kooperationen sind über einen Kooperationsvertrag abgesichert, − 66% bestehen bereits länger als 2 Jahre (Nachhaltigkeit). − Jährlich wird ein Fachtag zum Thema „Schulkooperationen“ seitens der Stadt Ulm angeboten. − ¼ der Teilnehmenden an dieser Fortbildung 2013 für die Städte Ulm und Neu-Ulm waren Lehrkräfte. Für das Ziel D3 Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit außerschulischen (Bildungs-)Partnern − 53 Gruppen aus Ulmer Grundschulen in städtischer Trägerschaft haben im Jahr 2013 die speziellen Angebote für Grundschulen an 6 Ulmer Kultureinrichtungen genutzt. − 16 Grundschulen in städtischer Trägerschaft bieten mindestens ein kulturästhetisches Angebot in Form eines Chores, eines Instrumentalspiels oder Orchesters, eines darstellenden Spiels oder in Form von Foto-, Video oder Filmprojekten an. Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie D Für das Ziel D1 Die Qualität der städtischen Betreuung (in verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung) wird durch entsprechende Rahmenbedingungen gesichert − Ausarbeitung der Kennzahl D1K1.1 Für das Ziel D2 Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten − Änderung der Kennzahl D2K1.1. „Anzahl der Schulkonzepte, die seit dem Schuljahr 2012/2013 (= erste Anträge für Gemeinschaftsschule in Ulm) eine Anpassung bzw. Aktualisierung erfahren haben vs. Anzahl der Schulen in städtischer Trägerschaft“. − Auswirkungen der Novellierung des Schulgesetzes für Ganztagsgrundschulen auf die Qualität von außerschulischen Angeboten. Besonders im Hinblick auf die mögliche Monetarisierung von Lehrerdeputaten. Neue Kennzahl D2K2.4: „Anzahl der monetarisierten Deputate im 45 Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes für Ganztagsgrundschulen.“ Neue Kennzahl D2K2.5 „Übersicht über die Angebote aus den monetarisierten Stunden“. Für das Ziel D3 Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit außerschulischen (Bildungs-)Partnern − Entwicklung eines standardisierten Fragebogens für einen Überblick über die Kooperationslandschaft zwischen Schulen in städtischer Trägerschaft und außerschulischen Kooperationspartnern. − Anpassung der Kennzahlen D3K1.1 und D3K2.1 an die Ulmer Kooperationslandschaft (über kulturästhetische Bildung hinaus). 5. Leitlinie E: Vereinbarkeit von Familie und Beruf Gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen Müttern und Vätern gleichermaßen eine Berufstätigkeit aufzunehmen. 5.1. Ziel E1: Grundschulen bieten in nachfrageorientiertem Umfang eine Betreuung an Indikator E1i1 An Grundschulen in städtischer Trägerschaft wird nach Bedarf* ein städtisches Betreuungsangebot eingerichtet. Kennzahl E1K1.1 Anzahl der Grundschulen in städtischer Trägerschaft mit städtischer Betreuung vs. Anzahl der Grundschulen in städtischer Trägerschaft insgesamt *für die Einrichtung der flexiblen Nachmittagsbetreuung gilt eine Mindestanzahl von 10 Kindern, für die ein Bedarf an jedem Nachmittag angemeldet werden muss Tab. E1T1: Grundschulen in städtischer Trägerschaft mit städtischer Betreuung in Ulm (Stand Dez. 2013) Schulart Anzahl insgesamt Grundschule 24 Schulen mit verlässlicher GS* 24 Schulen mit flexibler Nachmittagsbetreuung* 15 *Verlässliche Grundschule = Betreuung ab 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr *flexible Nachmittagsbetreuung = Betreuung ab 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr In der Stadt Ulm werden an allen Grundschulen in städtischer Trägerschaft die Zeiten der verlässlichen Grundschule abgedeckt. Die flexible Nachmittagsbetreuung wird an 15 Schulen angeboten. Zusammen mit den sieben Ganztagsschulen im Grundschulbereich und unter Berücksichtigung, dass an diesen Ganztagsschulen an vier Schulen parallel eine flexible Nachmittagsbetreuung (offene oder teilgebundene GTS) angeboten wird, sind demnach sieben Grundschulen in Ulm ohne festes Angebot am Nachmittag. Vier davon bieten über das Jugendbegleiterprogramm freiwillige Angebote am Nachmittag an. Zum Verlauf seit dem SJ 96/97 siehe Anlage 2, Kennzahl 2.2. Kennzahl E1K1.2 Anzahl der Grundschulen in städtischer Trägerschaft, die an 5 Tagen in der Woche eine Betreuung anbieten vs. Gesamtanzahl der Grundschulen mit Betreuung Tab. E1T2: Grundschulen in städtischer Trägerschaft und Anzahl der betreuten Wochentage (Stand Dezember 2013) Schulart Grundschule Betreuung an 4 Tagen/Woche, nicht am Freitag 3 Betreuung an 5 Tagen/Woche und am Freitag bis max. 16:00 Uhr Betreuung an 5 Tagen/Woche und am Freitag bis 17:00 Uhr 2 12 46 Von den 15 Grundschulen mit flexibler Nachmittagsbetreuung findet diese an drei Schulen nicht am Freitag statt. Da die flexible Nachmittagsbetreuung nach dem Bedarf vor Ort eingerichtet wird, besteht an diesen Schulen nicht der Wunsch nach einer Betreuung am Freitagnachmittag. An zwei der Ganztagesgrundschulen findet die Betreuung am Freitag nur bis max. 16 Uhr statt. Alle anderen 12 Schulen bieten auch am Freitag eine Betreuung bis 17 Uhr an. 5.2. Ziel E2: Außerfamiliäre Unterstützungsangebote werden nach Bedarf angeboten Indikator E2i1 Hausaufgabenbetreuung wird angeboten. Kennzahl E2K1.1 Anzahl der Gruppen, die für Schüler/-innen Hausaufgabenbetreuung anbieten In Ulm wird im Grundschulbereich an 19 Grundschulen in städtischer Trägerschaft ein Hausaufgabenangebot vorgehalten (vgl. Ziel B3). Zusätzlich gib es weitere Einrichtungen, die die Kinder bei den Hausaufgaben unterstützen, ohne sich als professionelle Nachhilfe zu verstehen. Die sogenannten Lerntreffs müssen mindestens 2x in der Woche mit 2,5 Stunden zugänglich sein. Im SJ 2013/14 finden sich diese Lerntreffs, außer am Eselsberg, in allen Stadtteilen. Die Fach-Diskussion zum Thema Hausaufgabenbetreuung ist unterschiedlich. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist es hilfreich, wenn Kinder am Abend die Hausaufgaben bereits erledigt haben. Bereits erledigte Hausaufgaben bzw. keine Hausaufgaben senken nachweislich den Stresslevel in Familien. Eine Studie vom Deutschen Jugendinstitut zeigt, dass Kinder mit Migrationshintergrund eher von einer organisierten Hausaufgabenbetreuung profitieren. Eltern sehen Hausaufgaben aber auch als Möglichkeit an, die Fortschritte des eigenen Kindes in der Schule mit zu verfolgen. Insgesamt ist das Gebiet der Hausaufgaben weiterhin wenig erforscht. In der Betreuungszeit, die durch Betreuungskräfte im Rahmen der verlässlichen Grundschule und oder der flexiblen Nachmittagsbetreuung abgedeckt wird, kann keine professionelle Hausaufgabenbetreuung (ohne Zusatzpersonal mit expliziten Fachkenntnissen) angeboten werden. Bildlich gesprochen, kann nur ein Ersatz des heimischen „Küchentisches“ angeboten werden. Hausaufgabenbetreuung oder die Organisation der Lernzeiten muss von Schulseite erfolgen. Indikator E2i2 Mittagessensverpflegung bei einem ganztägigen Schulbesuch oder einem Besuch über die Mittagszeit hinaus ist gesichert. Kennzahl E2K2.1 Anzahl der Mittagessen in der Grundschule vs. Bedarf an Mittagessen Tab. E2T1: Mittagessen an den städtischen Grundschulen/GWRS 2014 (Stand Januar 2014) Anzahl der Grundschulen, an denen eine Mittagstischverpflegung angeboten wird Angemeldete Schülerinnen/Schüler für das Mittagessen 19 1227 Die Mittagstischverpflegung an den Schulen in städtischer Trägerschaft ist so organisiert, dass alle Kinder, die ein Essen benötigen dieses auch erhalten. Die Mittagstischverpflegung ist ein Kann-Angebot der Kommune und wird gegen Gebühr zur Verfügung gestellt. Auch die Novellierung des Schulgesetzes sieht für Ganztagsgrundschulen im Bereich der Mittagessensverpflegung den Schulträger/die Kommune in der Pflicht. Es wird sich auch dort weiterhin um ein kostenpflichtiges Angebot handeln. Nach dem novellierten Schulgesetz ist nach dem Essen die Schule für die Betreuung im Mittagsband zuständig. 47 An den 19 Schulen, die einen Mittagstisch anbieten, gehen 3.158 Schülerinnen und Schüler zur Schule. Demnach nutzen derzeit knapp 40% die Mittagstischverpflegung. Indikator E2i3 Lerntreffs für zusätzliche Unterstützung. Kennzahl E2K3.1 Anzahl der Gruppen, die für Schüler/-innen Lerntreffs anbieten Lerntreffs sind in der Stadt in jedem Sozialraum vorhanden. Sie richten sich derzeit vorwiegend an Kinder aus schwierigen Lebensverhältnissen. An dieser Stelle kann auf den Bericht „Ulm Internationale Stadt“ und die Handlungsempfehlung 3 „Integration durch Bildung“ verwiesen werden. Eine Auflistung derzeitiger Angebote liefert Tab. E2T2 in Anlage 1. 5.3. Ziel E3: Kinder in der Ganztagsbetreuung können für 3 Wochen* im Jahr eine Ferienbetreuung besuchen (*Ein Bedarf an mind. 3 Wochen Ferienbetreuung entspricht dem derzeitigen Erfahrungswert) Indikator E3i1 Bedarfsgerechtes Angebot an Ferienbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler. Kennzahl E3K1.1 Anzahl der Kinder, die in einer Grundschule in städtischer Trägerschaft das städtische Betreuungsangebot oder die Ganztagsschule besuchen1 vs. Anzahl dieser Kinder in der Ferienbetreuung in Trägerschaft der Stadt Ulm pro betreute Ferienwoche 1 Alle Kinder, die im laufenden Schuljahr für die städtische Betreuung (verlässliche GS oder flexible NB) oder die Ganztagsschule angemeldet sind, können das Ferienangebot der Betreuungskräfte in städtischer Trägerschaft nutzen 365 der 1.517 Kinder aus der städtischen Betreuung und Ganztagsschule an Grundschulen in städtischer Trägerschaft, besuchten die 6 Wochen Ferienbetreuung in Trägerschaft der Stadt Ulm im Schuljahr 2012/13. Da es keinen Bedarf für eine ganztägige Betreuung gab, wurden die Angebote im Zeitraum 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr durchgeführt. Eine erneute Bedarfsabfrage für eine längere Betreuung wird in die Interessensbekundung / Anmeldung für das Schuljahr 2014/15 integriert. Eine Verteilung auf die jeweiligen Ferienwochen zeigt Tab. E3T1 in Anlage 1. Schätzungsweise 50% der Kinder, die sich für diese Ferienbetreuung anmelden, besuchen sie in allen Ferien. Die genaue Datenlage muss noch erhoben werden. Für die drei Wochen Ferienbetreuung in den Sommerferien besteht Wahlfreiheit hinsichtlich der Belegungszeit. Eltern können zwischen 1 Woche, 2 Wochen oder allen 3 Wochen Ferienbetreuung wählen. Zusammenfassung für die Leitlinie E Für das Ziel E1 Grundschulen bieten in nachfrageorientiertem Umfang eine Betreuung an − An allen Grundschulen in städtischer Trägerschaft wird im Bereich der Betreuung das Modell „Verlässliche Grundschule“ angeboten. − Sieben der 24 Grundschulen bieten am Nachmittag kein festes Angebot. Vier von diesen sieben gestalten den Nachmittag freiwillig über Jugendbegleiterangebote. − 15 Grundschulen bieten die flexible Nachmittagsbetreuung an. 12 davon haben am Freitag den Bedarf für eine Betreuung bis 17 Uhr. Für das Ziel E2 Außerfamiliäre Unterstützungsangebote werden nach Bedarf angeboten − 19 Grundschulen in städtischer Trägerschaft bieten eine schulische Hausaufgabenbetreuung bzw. eine Lernzeit an (vgl. B3). 48 − Zusätzlich gibt es seit 2013 (außer am Eselsberg) sogenannte Lerntreffs, die mindestens 2x in der Woche für 2,5 Stunden für jeden geöffnet sind. − Lerntreffs sind in jedem Sozialraum vorhanden. Sie richten sich derzeit vorwiegend an Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen. − Die Mittagstischverpflegung an den Schulen in städtischer Trägerschaft ist so organisiert, dass alle Kinder, die ein Essen benötigen dieses auch erhalten. − 40% der Schülerinnen und Schüler nutzen das Mittagstischangebot an den 19 Grundschulen, die dieses Angebot vorhalten. Für das Ziel E3 Kinder in der Ganztagsbetreuung können für 3 Wochen im Jahr eine Ferienbetreuung besuchen − 365 Kinder besuchten im Schuljahr 2012/13 die insgesamt 6 Wochen Ferienbetreuung in städtischer Trägerschaft. − Schätzungsweise 50% der Kinder, die sich für eine Ferienbetreuung anmelden, besuchen diese in allen Ferien. Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie E Für das Ziel E3 Kinder in der Ganztagsbetreuung können für 3 Wochen im Jahr eine Ferienbetreuung besuchen − Neue Bedarfsabfrage zum Thema Ferienbetreuung in städtischer Trägerschaft, dann ggf. Anpassung der betreuten Kinderferienwochen um X. − Bestandsaufnahme der Ferienbetreuungsangebote und deren Anzahl der Ferienwochen aller Ferienanbietenden in der Stadt Ulm. − Neue Kennzahl E3K1.2: „Anzahl der Kinder, die mehr als eine Woche Ferienbetreuung über die Ferienbetreuung in städtischer Trägerschaft besuchen“. 49 III. Der Sekundarbereich Der Sekundarbereich umfasst den Sekundarbereich I, der die schulischen Bildungsgänge von Jahrgangsstufe 5 bis 9/10 umfasst und den Sekundarbereich II, zu dem alle Bildungsgänge gehören, die auf dem Sekundarbereich I aufbauen. Nach der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland bezieht sich der Sekundarbereich I auf die Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler von 10 bis 15/16 Jahren und der Sekundarbereich II auf die 15/16- bis 18/19- Jährigen. Die weiterführenden Schulen in der Stadt Ulm werden von Kindern und Jugendlichen aus der Stadt Ulm, der Stadt Neu-Ulm, dem Alb-Donau-Kreis und dem Landkreis Neu-Ulm besucht. 1. Leitlinie A: Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ♣ 1.1. Ziel A1: Die Akteure im Sekundarbereich kennen sich und arbeiten auf allen Hierarchieebenen miteinander ♣ Indikator A1i1 Jeder Sozialraum verfügt über ein Gremium, in dem mindestens die Akteure wie in der Leitlinie beschrieben, zusammenkommen. Kennzahl A1K1.1 Anzahl der Gremien pro Sozialraum mit der Besetzung: - Schule - Schulträger - Staatliches Schulamt - Jugendhilfe - Politik - Verbandliche und offene Jugendarbeit - Weitere außerschulische Institutionen, Vereine und gesellschaftliche Gruppen Die Gremien in den Sozialräumen entsprechen denen aus dem Berichtsteil „Primarbereich“. Jeder der fünf Sozialräume verfügt über eine „Koordinierungsgruppe im Sozialraum“ (KGSR). Die genaue Zusammensetzung ist der Tabelle Tab. A1T1 im „Primarbereich“ zu entnehmen. Darüber hinaus wird in den fünf Sozialraumteams (KSD, Erziehungshilfeträger, Jugendhaus, Mobile Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Ressourcenmanagement und weitere am Fall beteiligte Einrichtungen) fallbezogen gearbeitet. Der Jugendhilfeausschuss als politisches Gremium bringt alle in der Leitlinie beschriebenen Akteure zusammen. Indikator A1i2 Es gibt mindestens ein Gremium in der Stadt Ulm, das sich mindestens 2mal im Jahr zusammenfindet und die Zusammensetzung in der Leitlinie widerspiegelt. Kennzahl A1K2.1 Anzahl der gesamtstädtischen Gremien, ihre Zusammensetzung und Anzahl der Treffen Zwei gesamtstädtische Gremien haben das Gelingen von Bildung, Betreuung und Erziehung von Schulkindern in Ulm zum Thema: Der Schulbeirat (als vorberatendes Gremium des Fachbereichsausschusses Bildung und Soziales) und der Jugendhilfeausschuss (als beratendes und beschließendes Gremium). Sitzungen dieser Gremien finden regelmäßig statt. Die Mitgliederlisten sind den Tabellen Tab. A1T2 und A1T3 aus dem „Primarbereich“ zu entnehmen. Begleitend bestehen zwei weitere Austauschplattformen, in denen es um aktuelle bildungspolitische Fragestellungen geht: Das Bildungsforum der Stadt Ulm und das Begleitgremium des Bildungsbüros der Stadt Ulm (Zusammensetzung siehe Tabellen Tab. A1T4 und Tab. A1T5 aus dem „Primarbereich“). 50 Die Tabellen zeigen, dass die Zusammensetzungen dieser Gremien den in der Leitlinie A hervorgehobenen zentralen Akteuren entsprechen. Auch die Schnittstelle zu den Eltern kann über die Vertreterinnen und Vertreter des Gesamtelternbeirates geschlossen werden. 1.2. Ziel A2: Angebote für (Schul-)Kooperationen werden formuliert und zugänglich gemacht ♣ Indikator A2i1 Eine Liste von Angeboten für (Schul-)Kooperationen ist zentral für jeden zugänglich. Kennzahl A2K1.1 Anzahl bzw. Existenz einer Auflistung der Angebote für (Schul-)Kooperationen in der Stadt Ulm Das 2010 gegründete „Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm“, mit Federführung beim Bildungsbüro der Stadt Ulm bietet neben persönlicher Beratung und Fachtagungen auch eine Website, auf der Angebote und Anbietende für Kooperationen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen aufgelistet werden (www.bildungsnetzwerk-ulm.de). Die Auflistung der Angebote und Anbietenden stellt aber auch für die Freizeitgestaltung in den Familien eine interessante Anregung dar. Die Einträge auf der Website werden von den Anbietenden selbst verwaltet und aktualisiert. Mit Stand Dezember 2013 wurden 93 Angebote in 14 Kategorien eingetragen. Stand Februar 2014 haben 3.190 Personen die Website besucht (Messzeitraum Januar 2013 bis Januar 2014). 1.3. Ziel A3: In der Stadt Ulm zeichnen sich die weiterführenden Schulen durch eine vielfältige und verbindliche Kooperationskultur aus ♣ Indikator A3i1 Weiterführende Schulen in städtischer Trägerschaft nehmen am Jugendbegleiterprogramm teil. Kennzahl A3K1.1 Anzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft im Jugendbegleiterprogramm 2013/14 vs. Anzahl aller weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft Eine messbare Größe für das Interesse von Schulen an außerschulischen Kooperationen in Baden-Württemberg ist die Teilnahme am Jugendbegleiterprogramm. Aktivitäten, die an der Schule oder für die Schülerinnen und Schüler einer Schule angeboten werden, können über den finanziellen Zuschuss des Jugendbegleiterprogramms finanziert werden. 19 weiterführende Schulen in Ulm nehmen am Jugendbegleiterprogramm teil. Die Verteilung auf die Schularten zeigt Tab. A3T1 Tab. A3T1: Weiterführende Schulen in städtischer Trägerschaft im Jugendbegleiterprogramm nach Schularten Grund- und Werkrealschulen Gemeinschaftsschulen 3 3 Realschulen Gymnasien 3 Sonder- u. Förderschulen 4 Berufliche Schulen 5 1 51 Indikator A3i2 Weiterführende Schulen in städtischer Trägerschaft kooperieren nachhaltig mit außerschulischen Partnern. Kennzahl A3K2.1 Anzahl der Kooperationen an weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft, die bereits länger als zwei Jahre andauern Ein Indikator für die Beständigkeit von Kooperationen ist ihre Dauer. Durch Kooperationen, die über einen längeren Zeitraum bestehen, können Beziehungen zwischen Einrichtungen oder auch Einzelpersonen und Schule aufgebaut werden. Eine Befragung aller städtischen Grund-/Werkreal-, Gemeinschafts-, Realschulen und Gymnasien seitens des Bildungsbüros der Stadt Ulm Anfang des Schuljahres 2013/2014 hat ergeben, dass von den 16 zurückgemeldeten Schulen 5 keine Kooperationspartner länger als 2 Jahre haben oder keine Angaben gemacht haben. 7 Schulen gaben zwischen 1 bis 9 Kooperationen länger als 2 Jahre an. 3 Schulen haben zwischen 10 bis 20 Kooperationen länger als 2 Jahre. Eine Grund- und Werkrealschule gibt an, 53 Kooperationen bereits länger als 2 Jahre zu haben. Als Gesamtsumme bestehen an den weiterführenden Schulen in Ulm 105 Kooperationen bereits länger als 2 Jahre. Indikator A3i3 Kooperationsverträge zwischen weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft und außerschulischen Partnern werden abgeschlossen. Kennzahl A3K3.1 Anzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft mit der Anzahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge vs. Anzahl der Kooperationspartner an weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft Eine große Anzahl an Kooperationspartnern lässt darauf schließen, dass Schulen den Mehrwert von Kooperationspartnern zu schätzen wissen. Eine große Anzahl an abgeschlossenen Kooperationsverträgen lässt darauf schließen, dass es Schulen wichtig ist eine gemeinsame und verbindliche Basis mit den jeweiligen Kooperationspartnern zu finden. Tab. A3T2: Kooperationsverträge und Kooperationspartner der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft im Schuljahr 2013/14 (SJ13/14) Anzahl der weiterf. Schulen, die Kooperationsverträge im SJ 13/14 abgeschlossen haben 11 Anzahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge im SJ 13/14 Anzahl der Kooperationspartner im SJ 13/14 140 171 Für das Schuljahr 2013/14 wurden von 11 weiterführenden Schulen mit 171 Kooperationspartnern insgesamt 140 Kooperationsverträge abgeschlossen. Zusammenfassung der Leitlinie A Für das Ziel A1 Die Akteure im Sekundarbereich kennen sich und arbeiten auf allen Hierarchieebenen miteinander Die in der Beschreibung der Leitlinie A beschriebene „Verantwortungsgemeinschaft“ findet sich in den Gremien auf gesamtstädtischer Ebene wieder. In den Sozialräumen gestaltet sich eine entsprechende vollständige Zusammensetzung schwieriger. Auf Ebene der Sozialräume wird die operative Arbeit (Verwaltungsrichtlinien und Gremienbeschlüsse) abgesprochen, koordiniert, niederschwellige Probleme angesprochen und gemeinsame Lösungsvorschläge besprochen. Für das Ziel A2 Angebote für (Schul-)Kooperationen werden formuliert und zugänglich gemacht 52 Das Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm liefert mit seiner Website eine Übersicht über Kooperationsangebote aus Ulm und Neu-Ulm. 93 Angebote in 14 Kategorien wurden bis Dezember 2013 eingestellt und die Seite in einem Jahr von 3190 Personen besucht. Für das Ziel A3 In der Stadt Ulm zeichnen sich die weiterführenden Schulen durch eine vielfältige und verbindliche Kooperationskultur aus − 19 weiterführende Schulen in Ulm nehmen am Jugendbegleiterprogramm teil, − an diesen Schulen bestehen 105 Kooperationen bereits länger als 2 Jahre − und 140 Kooperationsverträge wurden an diesen Schulen abgeschlossen. 2. Leitlinie B: Herstellung von Chancengerechtigkeit ♣ 2.1. Ziel B1: Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche Schulsystem und die Übergangsmöglichkeiten in Ausbildung/Studium ♣ Indikator B1i1 Jede weiterführende Schule hat ein System der Information und Begleitung von Eltern. Kennzahl B1K1.1 Anzahl der Projekte/Angebote für den Sekundarbereich, die gezielt auf die Unterstützung von Eltern ausgerichtet sind a. Zum System der Elternbegleitung an weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg Über das Schulgesetz Baden-Württemberg sind mindestens zwei Elternabende pro Schuljahr vorgeschrieben. Mit dem Bildungsplan 2004 wurde mehr gestalterische Freiheit, auch in der Elternarbeit eingeführt. Schulen wird seitdem die Form der Elterninformation freigestellt. Dadurch entstehen unterschiedliche Konzepte, die alle transparente Informationsvermittlung zum Ziel haben. b. Informationen für Familien mit internationalen Wurzeln Im Rahmen des Förderprogramms des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft BadenWürttemberg „Azubi statt ungelernt – mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund ausbilden“, werden durch die drei Projektträger in Ulm gezielt internationale Eltern angesprochen und über das Bildungssystem in Deutschland und Berufswegemöglichkeiten für ihre Kinder informiert. Die Projekte „TEaCh - Türkische Eltern arbeiten an Chancen“ des Trägers BBQ e.V. und „Erfolgreich werden“ der IHK Ulm wenden sich an türkische Familien, das Projekt der Handwerkskammer Ulm auch an Familien mit Wurzeln in anderen Ländern. Das Konzept „Ulm - internationale Stadt“ (2012) bezieht sich im Handlungsfeld 3 „Integration durch Bildung“ auf die Arbeit mit Eltern mit internationalen Wurzeln. 2.2. Ziel B2: Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der Betroffenen an ♣ Indikator B2i1 Niedrigschwellige Hilfen und Unterstützungsangebote zur Stärkung der sozialen Kompetenz von Jugendlichen sind vorhanden. Kennzahl B2K1.1 Anzahl der Angebote zur Förderung und Stärkung der sozialen Kompetenz Die Durchführung der Sozialen Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII (SGA) wird im Auftrag des Jugendamtes von den Erziehungshilfeträgern Oberlin e.V. und Zentrum guterhirte e.V. übernommen. Über das Jahr 2013 konnten in 3 Gruppen 29 Schulkinder aus weiterführenden Schulen (in der Regel aus den fünften und sechsten Klassen) aufgenommen werden (vgl. Tab. B2T1 in Anlage 1). Die Verweildauer der Kinder in den Gruppen ist unterschiedlich, teils sind sie 53 noch in den Gruppen, teils wurde die Gruppenbeteiligung im Jahr 2013 beendet. Da diese Maßnahme seit etwa zwei Jahren schon für Grundschulkinder angeboten wird, ist die Zahl der Gruppen im Bereich der weiterführenden Schulen gesunken. 64 Angebote im sozialpädagogischen Bereich werden von der offenen Jugendarbeit der Stadt Ulm angeboten. Diese Angebote umfassen die Bereiche Bewegung, Freizeit, Kultur, sowie die Mädchen- oder Jungenarbeit im erlebnis- oder freizeitpädagogischen Sinne. Weitere 34 Angebote kommen durch die kirchliche Jugendarbeit für Jugendliche zwischen 12 und 27 Jahren hinzu. Die Zahl ist mit Vorbehalt genannt, da sie sich aus einer Internetrecherche ergibt (vgl. Tab. B2T2 in Anlage 1). 182 Angebote der Schulsozialarbeit, die auf die Förderung der sozialen Kompetenz ausgerichtet sind, werden für Schülergruppen und Schulklassen angeboten. Hinzu kommen 246 Angebote weiterer präventiver Gruppenangebote für Jugendliche über 12 und bis 27 Jahren (vgl. Tab B2T3 in Anlage 2). Zusammengerechnet werden in Ulm in der Kategorie „niedrigschwellige Hilfen“ und Unterstützungsangebote zur Stärkung der sozialen Kompetenz von Jugendlichen ungefähr 500 Angebote vorgehalten. Indikator B2i2 Beratungs- und Unterstützungsangebote werden von Jugendlichen genutzt. Kennzahl B2K2.1 Kontakte/Fälle der Jugendberatungsstelle, der Mobilen Jugendarbeit und der Jugendhäuser a. Beratung über die Jugendberatungsstelle (JBS) Im Jahr 2012 wurden 190 Beratungen für junge Menschen im Alter von 14 bis unter 27 Jahren in der Jugendberatungsstelle durchgeführt. Das entspricht einem Anteil von 1% aller Jugendlichen in dieser Altersspanne. Die Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen stellt nach wie vor den größten Anteil in der Beratungsarbeit dar (vgl. Tab B2T4 in Anlage 1). Etwa drei Prozent der Arbeit in der Jugendberatungsstelle steht der vorbeugenden Arbeit mit siebten und achten Schulklassen zur Sucht- und Gewaltprävention zur Verfügung. b. Beratung über die psychologischen Beratungsstellen Tab. B2T5: Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII, Daten der 4 Psychologischen Beratungsstellen (Caritas, Diakonie, Kinderschutzbund und städt. Jugendberatungsstelle) Sozialraum Fallzahlen §28 Erziehungsberatung 2012 Eckwerte § 35a = Anteil je Tausend der 12- bis u 21-Jährigen Einwohnerzahl 12 - u21 88,97 88,94 74,70 80,41 83,25 81,74 1641 1754 3601 1654 2018 10668 (Stichtag + beendet) Mitte / Ost Böfingen West Eselsberg Wiblingen Ulm 146 156 269 133 168 872 In Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Sozialen Dienst führen die Psychologischen oder Erziehungsberatungsstellen Beratung für Jugendliche und deren Angehörige nach § 28 SGB VIII durch. Sowohl Einzelberatung von Jugendlichen, als auch Familienberatung ist möglich. Die Familien werden vom Kommunalen Sozialen Dienst an die Beratungsstellen verwiesen oder kommen auf Eigeninitiative. Die Kontaktaufnahme ist freiwillig. 54 c. Beratung über die Mobile Jugendarbeit Die MJA erreicht ihr Klientel teils mit der Straßensozialarbeit und teils in Raumangeboten bzw. Kontaktstellen. Sie bietet Einzelfallhilfe, Beratung, Unterstützung und Begleitung. Das Arbeitsfeld richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14-27 Jahren, die sich in Cliquen und Szenen auf öffentlichen Plätzen oder im öffentlich zugänglichen Raum aufhalten. Streetwork, Einzelfallhilfe, Cliquen- und Gruppenarbeit sowie die Arbeit im Gemeinwesen stellen die vier Arbeitsmethoden der Mobilen Jugendarbeit dar (vgl. Tab. B2T6 in Anlage 1). Jugendliche und junge Erwachsene kommen aus der Region, nicht nur aus Ulm. d. Beratung in den Jugendhäusern Die unterstützenden, sozialpädagogischen Angebote der Jugendhäuser sind in Tab. B2T2 in Anlage 1 aufgelistet. Einzelfallhilfen werden erst ab 2014 gezählt. Jugendliche erhalten in Ulm Unterstützung und Beratung über die Jugendberatungsstelle, die psychologischen Beratungsstellen, die mobile Jugendarbeit oder über die Jugendhäuser. Ein Überblick über die Fallzahlen zeigt, dass gute13 Prozent der jungen Menschen Begleitung, Betreuung oder Beratung suchen und erhalten. Indikator B2i3 Beratungs- und unterstützende Förderangebote* stehen allen Jugendlichen zur Verfügung. Kennzahl B2K3.1 Anzahl der Beratungsangebote und Hilfeinanspruchnahme nach Schulart *Beratende Angebote in Einzelfällen, also Klärungsphasen ehe ggf. eine Erziehungshilfe nach §§ 27 ff SGB VIII eingeleitet wird. Manchmal reicht die Beratung aus. Fast 50 Prozent der Kinder und Jugendlichen, deren Familien klärende Beratung in Anspruch nehmen, besuchen im Jahr 2012 Haupt- bzw. Werkrealschulen. Etwa ein Viertel von ihnen gehen auf Realschulen und fast 20 Prozent sind Gymnasiasten. Nicht ganz 10 Prozent sind in einer beruflichen Schule oder berufsvorbereitenden Maßnahmen untergebracht. Diese Verteilung entspricht der Altersverteilung. Zur genauen Verteilung nach Altersgruppen und Schulart siehe Tab. B2T7 und B2T8 in Anlage 1. Indikator B2i4 Lehrkräfte sind über Unterstützungsangebote informiert. Kennzahl B2K4.1 Anzahl der Informationsmaterialien, die Lehrkräfte über Unterstützungsangebote informieren Der Kommunale Soziale Dienst stellt sich regelmäßig in Lehrergremien vor und weist auf Angebote, Erziehungshilfen nach §§ 27 SGB VIII und die weiteren Angebote in diesem Bereich hin. Besonders im Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit findet mittlerweile eine enge Kooperation zwischen Lehrkräften und Experten statt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Lehrkräfte, sich in der jeweiligen KGSR über aktuelle Angebote zu informieren oder die Experten um Informationen zu bitten. 55 2.3. Ziel B3: Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Jugendliche mit Schwierigkeiten im sozialen oder schulischen Bereich werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt ♣ Indikator B3i1 Unterstützungs- und Förderangeboten im sprachlichen Bereich werden angeboten. Kennzahl B3K1.1 Anzahl der Sprachförderangebote an weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft In Ulm werden an 3 Grund-/Werkreal- und Gemeinschaftsschulen 5 Vorbereitungsklassen (VKL) angeboten. Die genaue Beschreibung der VKL an Ulmer Schulen zeigt Tab. B3T1 in Anlage 1. An Schulen, an denen keine VKL gebildet werden kann (Angebot ab 10 Kinder), können aus dem sogenannten Ergänzungsbereich bedarfsorientierte Angebote im Sprachförderbereich finanziert werden. Statistisch sind diese Förderangebote wie LRS (Lesen und Rechtschreibung), Sprachförderung und weitere Förderkurse, nicht vollständig erhoben. Die Möglichkeit der einzelnen Schulen diese Kurse vorzuhalten sind zudem eingeschränkt. Ergänzungsstunden sind zunächst für Lehrerreserven, Krankheitsvertretungen, große Projekte (wie Werk 11, Inklusion, usw.), etc. vorgesehen. Meistens werden die Förderangebote dann an Schulen bereitgestellt, wenn momentan kein Vertretungsfall vorliegt. Diese Angebote werden wiederum nicht statistisch erhoben. Die amtliche Schulstatistik fragt die Unterstützungs- und Förderangebote der Schulen im sprachlichen Bereich ab. Dafür müssen die Schulen ankreuzen, ob LRS, Sprachheilkurse oder Vorbereitungskurse angeboten werden. Ein Blick in die Schulamtsstatistik 2013/14 ergibt, dass an 3 der 7 Grund-/Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen LRS angeboten wird. An den Realschulen werden an 2 Schulen 3 Kurse angeboten. Vorbereitungskurse finden an allen weiterführenden Schulen keine statt. Die amtliche Schulstatistik fragt bei den Gymnasien und bei den beruflichen Schulen keine Sprachförderangebote ab. Indikator B3i2 Jugendliche, die einen zusätzlichen Förderbedarf haben, werden durch die Jugendhilfe, bei Bedarf durch den Einsatz von Hilfen zur Erziehung unterstützt. Kennzahl B3K2.1 Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27ff SGB VIII von Kindern und Jugendlichen ab 12 bis unter 21 Jahren Tab. B3T2: Sozialraum Eingliederungshilfe 35a + Erziehungshilfe §§ 27ff SGB VIII 2012 Fallzahlen 12-u21 (Stichtag + beendet) Mitte / Ost Böfingen West Eselsberg Wiblingen Ulm 60 53 107 59 80 359 Eckwert §§ 27-35 + 35a = Anteil je Tausend der 12- bis u 21-Jährigen 36,56 30,22 29,71 35,67 39,64 33,65 Einwohnerzahl 12 - u21 1641 1754 3601 1654 2018 10668 Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII für Jugendliche in weiterführenden Schulen werden von 3,4 Prozent der Jugendlichen in Anspruch genommen. In dieser Altersgruppe werden häufig Hilfen, wie Erziehungsbeistandschaft oder betreutes Jugendwohnen vermittelt. 56 Indikator B3i3 Unterstützungsangebote zur Stärkung der sozialen Kompetenz werden angeboten. Kennzahl B3K3.1 Anzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft mit Schulsozialarbeit Die Jugendhilfe hat an 14 Schulen 14,05 Stellen Schulsozialarbeit eingerichtet. Neben den Schulsozialarbeiterstellen in den Werkrealschulen gibt es seit 2012 weitere Stellen in Realschulen und Gymnasien. Zusätzlich ist eine 50% Stelle zum Thema Medienpädagogik eingerichtet, die für alle Schulen zuständig ist (vgl. Tab. B3T3 in Anlage 1). Weitere Unterstützungsangebote zur Stärkung der sozialen Kompetenz sind die soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII, Förderung der sozialen Kompetenz in anderen Gruppenangeboten der offenen Jugendarbeit (siehe Tab. B2T2) und sozialpädagogische Angebote sowie präventive Gruppenangebote der Schulsozialarbeit (siehe Tab. B2T3). 2.4. Ziel B4: Die Anzahl der Ganztagsschulen im Sekundarbereich wird bedarfsorientiert weiter ausgebaut ♣ Indikator B4i1 Erhöhung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen im Ganztag. Kennzahl B4K1.1 Anzahl der Ganztags-Schüler/innen an den weiterführenden Schulen vs. Anzahl der Schüler/innen an weiterführenden Schulen Tab. B4T1: Ganztagsschulbesuch an weiterführenden Schulen (Stand Dezember 2013) Schulart (Grund-)/Werkrealschule Gemeinschaftsschule Realschule Gymnasien Gesamt Anzahl der Schüler/innen an Anzahl der Schüler/innen an der Schulform der Schulform im Ganztag 1.075 891 123 123 1.996 643 5.219 240 8.413 1.897 Die Ulmer (Grund-)/Werkrealschulen werden von knapp 3/4 der Schülerinnen und Schüler im Ganztag besucht. In den Gemeinschaftsschulen sind es alle, da es sich um eine gebundene Ganztagsschulform handelt. Bei den Realschulen besuchen 32% die Schule im Ganztag. Ein Ulmer Gymnasium bietet den Ganztagsschulbetrieb in offener Form an. Dieser wird von fast 5% aller Gymnasiasten besucht. Insgesamt besuchen 23% aller Schülerinnen und Schüler auf weiterführenden Schulen eine Ganztagsschule. Ein jährlicher, aktueller Überblick über die Schülerzahlen in Ulm wird von der Abteilung Bildung und Sport ausgearbeitet und in den jeweiligen Gremien präsentiert (z.B. GD 171/12). 57 2.5. Ziel B5: Gelingender Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium Indikator B5i1 Der Anteil der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Schulabschluss verringert sich. Kennzahl B5K1.1 Anzahl der Schulabgänger/-innen ohne Schulabschluss nach dem Schuljahr 2012/2013 vs. Anzahl der Schulabgänger/-innen ohne Schulabschluss nach dem Schuljahr 2011/2012 Nach dem SJ 2012/13 haben 5,9% der Schülerinnen und Schüler die Werkrealschule ohne Hauptschulabschluss verlassen. Nach dem SJ 2011/12 war es ebenfalls ein Anteil von 5,9% der Schülerinnen und Schüler, die die Werkrealschule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben. Nach dem SJ 2012/13 haben 17 Schülerinnen und Schüler die Realschule ohne Realschulabschluss verlassen. Im SJ 2011/12 waren es noch 21 Schülerinnen und Schüler. Nach dem SJ 2012/13 haben 26 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium ohne Hochschulabschluss beendet. Das entspricht 4,5% aller Gymnasiastinnen und Gymnasiasten im Abschlussjahrgang. Nach Klassenstufe 11 haben 14 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium verlassen, nach Klasse 10 ein Schüler oder Schülerin ohne Realschulabschluss. Nach dem SJ 2011/12 waren es nur 1% aller Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die ohne einen Hochschulabschluss das Gymnasium verlassen haben. Eine ausführliche Übersicht liefern die Tab. B5T1, B5T2 und B5T3 in Anlage 1. Indikator B5i2 Die Abbrecherquote in der Erstausbildung. Kennzahl B5K2.1 Anzahl der Abbrecher in der Erstausbildung 2013 vs. Anzahl der Abbrecher in der Erstausbildung 2012 Bei den Ausbildungsabbrüchen wird weder von der IHK noch von der HK Ulm nach Erst- und Zweitausbildung unterschieden. Es liegen nur Daten zum Ausbildungsabbruch im Allgemeinen vor. Industrie- und Handelskammer (IHK) Ulm: Die IHK nimmt derzeit eine genaue Auswertung der Abbrüche in der Ausbildung im Rahmen des Projektes „Abbruch vermeiden“ vor. Die Daten lagen bis zur Berichtsveröffentlichung nicht vor. Im Jahr 2013 haben laut IHK 425 Auszubildende ihre Ausbildung abgebrochen. Davon 250 im ersten Ausbildungsjahr, 125 im zweiten und 50 im dritten Ausbildungsjahr. Das entspricht mit geringen Abweichungen den Daten aus 2012. Handwerkskammer (HK) Ulm: Die HK gibt für den gesamten Kammerbezirk Ulm für das Jahr 2013 eine Abbrecherquote von 11,23% an. Im Vorjahr waren es 13,15%. Eine weitere statistische Auswertung ist seitens der HK Ulm derzeit nicht geplant. Indikator B5i3 Unterstützungsangebote für Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf werden angeboten. Kennzahl B5K3.1 Anzahl der Angebote, die Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen Insgesamt ist zu erwähnen, dass die Berufshilfelandschaft und die Hilfesysteme für Schülerinnen und Schüler in Ulm auf hohem Niveau sind. In den letzten Jahren wurde diesbezüglich auch die Schulsozialarbeit weiter ausgebaut, was sich auch in einer hohen Zahl an Unterstützungs- 58 angeboten im Übergang Schule-Ausbildung-Beruf seitens der Schulsozialarbeit widerspiegelt. 2013 haben 1.159 Schülerinnen und Schüler an 112 Angeboten teilgenommen. Einen Überblick über ausbildungs- und berufsfördernde Maßnahmen und Angebote in der Kommune liefert die Website www.geht-was-ulm.de. Diese Website ist im Rahmen des Programms „Jugend stärken“ entstanden. Derzeit sind 25 Angebote von 12 Trägern verzeichnet. An den Projekten und Angeboten im Themenfeld „Übergang von der Schule in den Beruf“ sind verschiedene Träger - teilweise in Kooperation - beteiligt. Derzeit liegt keine lückenlose Zusammenfassung des Themengebietes vor. Aufgrund auslaufender Projektfinanzierungen und -laufzeiten wird es auch in Zukunft schwer sein, eine stadtweite, trägerübergreifende Auflistung zu erstellen. Das 2013 gegründete Fachkräftebündnis Region Ulm/Oberschwaben mit dem Ziel der Sicherung der Fachkräftebasis könnte u.U. in nächster Zeit eine solche Übersicht erstellen. Träger, die im Themenfeld „Übergang von der Schule in den Beruf“ wirken: − Stadt Ulm − Agentur für Arbeit Ulm − Industrie- und Handelskammer Ulm − Handwerkskammer Ulm − Südwestmetall − Andere Baustelle e.V. − Jugendmigrationsdienst − BBQ - Berufliche Bildung gGmbH − AWO − Caritas − Vereine, wie z.B. JAZz e.V. Anzahl der Angebote der Stadt Ulm im Themenfeld „Übergang von der Schule in den Beruf“: − Die Bildungsmesse der Stadt Ulm und der IHK Ulm − Förderung von Kooperationen zwischen Schulen in städtischer Trägerschaft mit Wirtschafts-, Handels- und Handwerksbetrieben − ESF-Programm „Jugend Stärken“ seit Oktober 2010, mit den jeweiligen Teilprojekten Eine Kurzfassung über die Institutionen und Einrichtungen, die in Ulm im SJ 2013/14 für Jugendliche Wege und Möglichkeiten für ihre berufliche Zukunft aufzeigen liefert die Kennzahl 3.1 in Anlage 2. Zusammenfassung der Leitlinie B Für das Ziel B1 Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche Schulsystem − Die Elternarbeit an den Schulen ist über das Schulgesetz Baden-Württemberg geregelt. Eine Erhebung für die Stadt Ulm über Anzahl, Art und Wahrnehmung der Angebote ist nicht bekannt. − Die Elternarbeit in Ulm für Eltern mit internationalen Wurzeln ist bisher nicht flächendeckend erhoben worden. Das Konzept „Ulm: Internationale Stadt“ (2012), hat das Thema bereits in den Handlungsempfehlungen aufgenommen. − Weitere zusätzliche Angebote für Eltern sind nicht bekannt. Für Ziel B2 Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der Betroffenen an − In allen Ulmer Sozialräumen werden präventive Angebote für Kinder bereit gestellt. − Erziehungshilfen werden passgenau und bei Bedarf auch in Kombination eingesetzt, um so früh wie möglich größtmöglichen Erfolg zu erzielen. 59 − Ein Austausch mit Fachkräften aus dem Kommunalen Sozialen Dienst ist für Lehrkräfte ermöglicht. − Die Altersverteilung zeigt, dass die Inanspruchnahme von Hilfen vor den Hilfen zur Erziehung mit dem Alter abnimmt. Gleiches gilt für die Schulart. Haupt- und Werkrealschülerinnen und -schüler nehmen die Hilfen vor den Hilfen zur Erziehung mehr als doppelt so häufig an als Gymnasiasten. − Jugendliche erhalten in Ulm Unterstützung und Beratung über die Jugendberatungsstelle, die psychologischen Beratungsstellen, die mobile Jugendarbeit oder über die Jugendhäuser. Ein Überblick über die Fallzahlen zeigt, dass gute 13 Prozent der jungen Menschen Begleitung, Betreuung oder Beratung suchen und erhalten. Für das Ziel B3 Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Jugendliche mit Schwierigkeiten im sozialen oder schulischen Bereich werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt − Sprachförderangebote werden an weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft verlässlich über die Vorbereitungsklassen an 4 Schulen angeboten. − Weitere Förderangebote im Sprachbereich konnten nicht eindeutig statistisch erhoben werden. − Bei zusätzlichem Förderbedarf werden Jugendliche durch den Einsatz von Hilfen zur Erziehung unterstützt. 2012 waren das bei den 12- bis u21-Jährigen 359 Fälle. − Eine Stärkung der sozialen Kompetenz an den Schulen vor Ort kann durch den Einsatz von Schulsozialarbeit erreicht werden. In Ulm verteilen sich 14,05 Stellen Schulsozialarbeit auf 14 Schulen. − Weitere Unterstützungsangebote zur Stärkung der sozialen Kompetenz sind die soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII und die Förderung in anderen Angeboten der offenen Jugendarbeit, sowie sozialpädagogische und präventive Gruppenangebote der Schulsozialarbeit. Für das Ziel B4 Die Anzahl der Ganztagsschulen im Sekundarbereich wird bedarfsorientiert weiter ausgebaut − Im SJ 13/14 besuchen 23% aller Schülerinnen und Schüler auf weiterführenden Schulen eine Ganztagsschule. − Jede Schulform kann in Ulm als Ganztagsschule besucht werden. Für das Ziel B5 Gelingender Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium − Die Quote der Schulabgänger/-innen ist im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant geblieben. Allerdings hat sich der Anteil der Gymnasiasten ohne Hochschulabschluss um 3,5 Prozentpunkte erhöht. − Die IHK und die HK Ulm unterscheiden bei den Ausbildungsabbrüchen nicht zwischen Erstund Zweitausbildung. Die IHK Ulm meldet 425 abgebrochene Ausbildungen im Jahr 2013. Die HK Ulm gibt für das Jahr 2013 eine Abbrecherquote von 11,23% an. − Über das Programm „Jugend stärken“ können gezielt Angebote zur Stärkung von Jugendlichen im Übergang von der Schule in den Beruf angeboten werden. Für eine Übersicht siehe den Zwischenbericht GD 345/11 und den Abschlussbericht, der 2014 erscheinen wird. − Die Website www.geht-was-ulm.de bietet Informationen und eine Liste von Angeboten rund um das Thema „Wege in Ausbildung und Beruf“. 60 Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie B Für das Ziel B1 Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche Schulsystem − Übersichtserstellung über die Elterninformationen an den verschiedenen Schulen:  Anzahl der Angebote und Anzahl der teilnehmenden Eltern an den einzelnen Schulen Für das Ziel B2 Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der Betroffenen an − Bedarfserhebung weiterer präventiver Angebote für Kinder. − Einzelfallanalyse, ob die Präventionsangebote auch von den Kindern und ihren Familien besucht wurden, die im späteren Verlauf Hilfen zur Erziehung beziehen müssen. − Überprüfung der flächendeckenden Information zu den Hilfen zur Erziehung: Sind Fachkräfte und Bezugspersonen von Kindern und ihren Familien so informiert, dass sie beratend tätig werden können? Für das Ziel B3 Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Jugendliche mit Schwierigkeiten im sozialen oder schulischen Bereich werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt − Entwicklung eines Fragebogens, der die Unterstützungs- und Fördermaßnahmen an Schulen in städtischer Trägerschaft erhebt √ Überprüfung von Doppelstrukturen √ Bedarfsanalyse Für das Ziel B5 Gelingender Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium − Erhebung der Abbrecherquote in der Erstausbildung in Absprache mit der IHK Ulm und der HK Ulm. − Zusätzliche Erhebung der Studienabbrecherquote an der Hochschule Ulm und der Universität Ulm. Zunächst muss dabei geprüft werden, ob die Quote aufgrund Studienplatzwechsel erhoben werden kann. − Neue Kennzahl B5K3.2: Anzahl der Projekte, die Schülerinnen und Schüler in der Erstausbildung begleiten. 3. Leitlinie C: Ermöglichung von Teilhabe ♣ 3.1. Ziel C1: Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen ♣ Indikator C1i1 Regelschulen sind auf Inklusion ausgerichtet. Kennzahl C1K1.1 Anzahl der Anträge auf inklusive Beschulung vs. Anzahl der Fälle, in denen eine inklusive Beschulung an einer Regelschule umgesetzt werden konnte Nach Bericht des Staatlichen Schulamts Biberach kann derzeit (Stand Januar 2014) allen Anträgen auf inklusive Beschulung an Regelschulen im Sinne des qualifizierten Elternwahlrechts entsprochen werden. Im Schuljahr 2013/2014 besuchen 3 Jugendliche mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf 3 weiterführende Regelschulen in Ulm. Davon je ein Gymnasium, eine (Grund-)/ Werkrealschule und eine Gemeinschaftsschule. In drei weiterführenden Schulen in Ulm wurden Außenklassen gebildet. Diese werden von insgesamt 41 Schülerinnen und Schülern mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf besucht. Siehe auch Tabellen Tab. C1T1 und C1T2 in Anlage 1. 61 3.2. Ziel C2: Alle Jugendlichen können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben ♣ Indikator C2i1 Angebote in Jugendhilfeeinrichtungen, die Jugendliche ansprechen sollen, sind interkulturell offen ausgerichtet. Kennzahl C2K1.1 Anzahl der Jugendhilfeeinrichtungen in Ulm, die interkulturell offene Angebote für Jugendliche vorhalten In den Einrichtungen der Jugendarbeit sind die Angebote für Jugendliche auf die kulturelle Vielfalt in der Stadt Ulm ausgerichtet, z.B. in den: − 6 Jugendhäusern − 2 Begegnungsstätten − 6 Bürgerhäusern bzw. -zentren − 1 Mädchen- und Frauenladen („sie'ste“) − 3 Anlauf-Kontaktstellen der Mobilen Jugendarbeit Des Weiteren ist die Jugendarbeit der internationalen Vereine auf kulturelle Offenheit ausgelegt. Auch die Mitgliederzahlen im Jugendbereich von Sportvereinen zeigen eine interkulturelle Mischung. Eine vollständige Auflistung konnte für das Bildungsmonitoring 2014 nicht erfolgen. Das Konzept „Ulm - internationale Stadt“ geht mit den Handlungsfeldern 1, 5 und 6 ebenfalls auf die interkulturelle Öffnung von Institutionen, Einrichtungen und Vereinen und deren Angebote ein. Indikator C2i2 Informelle Bildungsangebote, die sowohl für behinderte als auch nicht-behinderte Jugendliche zugänglich sind. Kennzahl C2K2.1 Anzahl der Angebote, die für behinderte und nicht-behinderte Jugendliche zugänglich sind In den Herbstferien wird von der Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche das Kursangebot „feuerrot und neonblau“ angeboten. Dieses Programm ist für Jugendliche mit und ohne Behinderung zugänglich. Eine flächendeckende Übersicht über die Angebote im Bildungsbereich, die darauf achten, dass sie sowohl für Jugendliche mit als auch ohne Behinderung zugänglich sind, konnte für das Bildungsmonitoring 2014 nicht erhoben werden. Indikator C2i3 Wahrnehmung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Kennzahl C2K3.1 Anzahl der Jugendlichen, die die Teilnahme an Angeboten von Bildungseinrichtungen über das Bildungs- und Teilhabepaket finanzieren vs. Anzahl der Bezugsberechtigten in diesem Alter, die keine Zuschüsse beantragen Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Schülerinnen und Schüler aus schwierigen Lebensbedingungen Angebote finanzieren, die ihnen die Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen oder bei den schulischen Aufgaben unterstützen. Dazu gehören z.B. die Finanzierung von Klassenfahrten und Schulausflügen, des Mittagsessens an der Schule, der Schülerbeförderung oder die Finanzierung außerschulischer Lernförderung. Eine Erhebung der Kennzahl war bis zum Erscheinen dieses Bildungsmonitorings 2014 nicht möglich. 62 Indikator C2i4 Informations- und Unterstützungsangebote zum Thema Inklusion im Bereich Kinder und Jugendliche sind vorhanden. Kennzahl C2K4.1 Anzahl und Art der Informations- und Unterstützungsangebote zum Thema Inklusion in der Stadt Ulm Für die Stadt Ulm wurden noch keine speziellen Informationsmaterialien zum Thema Inklusion erstellt. Auf Bundes- und Landesebene werden Materialien für Eltern und Lehrkräfte angeboten. Auch die sozialen Träger, wie z.B. die Caritas, haben Broschüren zum Thema veröffentlicht. Eine umfassende Beratung findet für die Familien in der Bildungskonferenz statt. Zusätzlich hat sich in der Stadt Ulm eine Elterninitiative „Eltern für Inklusion“ gegründet. Als ihre Aufgabe sehen sie u.a. die umfassende Information von betroffenen Eltern an. Auf Anregung dieser Elterninitiative konnte auf Einladung des Staatlichen Schulamts Biberach und der Stadt Ulm am 26. Februar 2014 eine Informationsveranstaltung für Eltern stattfinden. Thema waren die Rahmenbedingungen für Kinder mit Behinderung und ihre Möglichkeiten für den Schulbesuch. Zusammenfassung für die Leitlinie C Für das Ziel C1 Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen − 3 Jugendliche mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen jeweils eine Regelschule im Sekundarbereich in städtischer Trägerschaft. − An insgesamt drei weiterführenden Schulen wurden Außenklassen für insgesamt 41 Schülerinnen und Schüler mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf gegründet. − Nach Angaben des Staatlichen Schulamts Biberach konnte im SJ 13/14 allen Anträgen auf inklusive Beschulung statt gegeben werden. Für das Ziel C2 Alle Jugendlichen können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben − Die Einrichtungen der Jugendarbeit sind in Ulm auf kulturelle Vielfalt ausgerichtet und bieten entsprechende Angebote an. − Informationen zum Thema „Inklusion“ sind speziell für die Bedarfslage in Ulm noch nicht erstellt worden. − Die Wahrnehmung des Bildungs- und Teilhabepaketes durch Jugendliche muss noch ausgewertet werden. − Die Möglichkeit zur Teilhabe von behinderten Jugendlichen an Bildungsangeboten von Kultur- und Bildungseinrichtungen in der Stadt Ulm muss noch weiter untersucht werden. Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie C Für das Ziel C2 Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben − Entwicklung eines Fragebogens, der die stadtweiten informellen (also alles außerhalb der Schule) (Bildungs-)Angebote auf die gezielte Ansprache von Jugendlichen mit internationalen Wurzeln und auf die Teilhabemöglichkeiten von Jugendlichen mit Behinderung abfragt. − In Abstimmung mit der Konzeption „Ulm - internationale Stadt“ Erweiterung der Kennzahl C2K1.1 um die Kennzahl: „Anzahl der Jugendlichen mit internationalen Wurzeln, die die Angebote der Ulmer Bildungseinrichtungen wahrnehmen vs. Anzahl der Jugendlichen ohne internationale Wurzeln, die diese Angebote besuchen“ und die Kennzahl: „Anzahl der (Bildungs-)Einrichtungen, die Angebote für Jugendliche vorhalten und ein Konzept zum Umgang mit kultureller Vielfalt erarbeitet haben“. 63 − Weitere Erhebung der Nutzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Absprache mit dem Jobcenter Ulm. − Umformulierung des Indikators C2i3 in: „Informations- und Unterstützungsangebote zum Thema „Teilhabe ermöglichen“ für Kinder und Jugendliche sind vorhanden“. Prüfung, ob C2i3 thematisch zum Ziel B1 zusammenzufassen ist. 4. Leitlinie D: Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung ♣ 4.1. Ziel D1: Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten Indikator D1i1 Weiterführende Schulen entwickeln Schulkonzepte*. Kennzahl D1K1.1 Anzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft, die über ein schriftliches Schulkonzept verfügen vs. Gesamtzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft *Synonym für den Begriff des Schulkonzepts stehen die Begriffe Schulprogramm und Schulprofil. Alle weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft verfügen über ein schriftliches Schulkonzept. Die letzte flächendeckende Überarbeitung war nach Angaben des Staatlichen Schulamts Biberach, im Rahmen des Bildungsplans 2004. Zusätzlich muss jede Schule ihr Schulkonzept aufs Neue überarbeiten und anpassen, wenn große Förderanträge (z.B. Bildungshaus) oder ein Antrag auf Schulart oder Schulformwechsel (z.B. Ganztags- oder Gemeinschaftsschule) beantragt werden. Indikator D1i2 Weiterführende Schulen in städtischer Trägerschaft achten auf die Qualität ihrer außerschulischen Bildungsangebote. Kennzahl D1K2.1 Anzahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge vs. Anzahl der Kooperationspartner Kennzahl D1K2.2 Anzahl der Kooperationen, die bereits mehr als 2 Jahre bestehen vs. Anzahl der Kooperationspartner im Schuljahr 2013/2014 Die jeweilige Schulleitung entscheidet über die außerschulischen Bildungsangebote und ist für diese verantwortlich. Es wird angenommen, dass Kooperationsverträge die Verbindlichkeit von Angeboten unterstützen und damit auch ausschlaggebend für die Qualität sind. Das gleiche wird für die Dauer der Kooperation angenommen. Je länger eine Kooperation anhält, desto zufriedener ist die Schule mit dem Angebot und damit auch mit seiner Qualität. Zu D1K2.1: Anzahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge: An den 15 weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft, die im Schuljahr 13/14 Kooperationspartner beschäftigt haben, werden 140 Kooperationsverträge unterschrieben. Das bedeutet, dass mit 81% der Kooperationspartner die Qualität des Angebotes über einen Kooperationsvertrag gesichert wird. Bei den Sonder- und Förderschulen ergibt sich ein ähnliches Bild. Dort werden an den 5 Schulen, die im Schuljahr 13/14 Kooperationspartner beschäftigt haben, 42 Kooperationsverträge unterschrieben und damit die Qualität der Angebote mit 100% der Kooperationspartner gesichert. 64 Zu D1K2.2: Anzahl der Kooperationen länger als 2 Jahre: An 11 der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft ((Grund-)/Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen u. Gymnasien) bestehen 115 Kooperationen bereits länger als 2 Jahre. Unter der Annahme, dass Kooperationen mit Kooperationspartnern* gleichzusetzen sind, sind damit 67% der Kooperationen im Schuljahr 13/14 auf Nachhaltigkeit angelegt (vgl. A3i3). *dann bietet jeder Kooperationspartner eine Kooperation an. An den 5 Sonder- und Förderschulen bestehen 29 Kooperationen bereits länger als 2 Jahre und sichern damit für 80% der Kooperationen im Schuljahr 13/14 die Nachhaltigkeit. Indikator D1i3 Jugendhilfe und weiterführende Schulen schließen Kooperationen ab. Kennzahl D1K3.1 Anzahl der Kooperationen von Jugendhilfe und weiterführenden Schulen vs. Anzahl aller weiterführenden Schulen in Ulm Unter Einbeziehung der Sonder- und Förderschulen existieren im SJ 2013/14 neun Bildungspartnerschaften zwischen der Jugendhilfe und weiterführenden Schulen an insgesamt 6 Schulen. Das entspricht einer Vereinbarung von Bildungspartnerschaften mit einem Viertel aller weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft (ohne Berufsschulen). Weitere 4 Bildungspartnerschaften wurden im Grundschulbereich abgeschossen. Ausführlich beschrieben in Anlage 1, Tab. D1T1. Indikator D1i4 Mindestens eine kommunale Weiterbildungsmöglichkeit für Lehrkräfte zum Thema Schulkooperationen pro Schuljahr wird angeboten. Kennzahl D1K4.1 Anzahl der Weiterbildungsmöglichkeiten zum Thema Schulkooperationen durch die Kommune pro Schuljahr Eine Weiterbildungsmöglichkeit zum Thema Schulkooperationen stellt der Fachtag „Kooperation macht Schule“ des Bildungsnetzwerks Ulm/Neu-Ulm dar. Er verzeichnete im Jahr 2013 114 Besucher. Darunter waren 26 Lehrkräfte aus Ulm und Neu-Ulm. Es ist geplant, diese Veranstaltung auch weiterhin einmal im Schuljahr durchzuführen. 4.2. Ziel D2: Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit außerschulischen (Bildungs-)Partnern Indikator D2i1 Einrichtungen der kulturellen Bildung in Ulm bieten Angebote für weiterführende Schulen an. Kennzahl D2K1.1 Anzahl der Angebote von Einrichtungen der kulturellen Bildung in Ulm für weiterführende Schulen in städtischer Trägerschaft vs. Anzahl dieser Angebote, die von weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft wahrgenommen wurden. Eine Abfrage der Angebote und Kooperationsprojekte mit und für Schulen in städtischer Trägerschaft bei den städtischen Kultureinrichtungen* und einigen durch die Stadt Ulm bezuschussten Trägern zwischen Juli und September 2013 hat gezeigt, dass die Datengrundlagen der einzelnen Einrichtungen unterschiedlich sind. *Nach dem Haushaltsplan der Stadt Ulm sind die städtischen Einrichtungen der kulturellen Bildung = Stadtarchiv, Ulmer Museum, Kunsthalle Weishaupt, Ulmer Theater, Musikschule Ulm, Stadthaus, Stadtbibliothek. 65 Damit lassen sich die Ergebnisse der Abfrage nicht miteinander vergleichen. In diesem Zusammenhang wurde von einer ausführlichen Bestandsaufnahme bei den freien Kulturträgern (wie adk, Theater an der Donau, etc.) bis zu einer Verbesserung des Erhebungsinstrumentes abgesehen. Eine telefonische Nachfrage im Zeitraum Oktober bis Dezember 2013 konnte verdeutlichen, dass neben den unterschiedlichen Datengrundlagen**, also alles was von den einzelnen Einrichtungen statistisch erhoben wird, auch unterschiedliche Verständnisse der Begriffe „Angebote für Schulen“ und „Kooperationsprojekte“ vorliegen. **Z.B. hat sich gezeigt, dass nicht alle Einrichtungen zwischen Grund- und weiterführenden Schulen unterscheiden oder zwischen Schulen aus Ulm, Neu-Ulm und dem Alb-Donau-Kreis. Die Berechnung der Besucher erfolgt entweder in Personenzahlen oder in Gruppenanzahlen, die sich aber nicht mehr bestimmten Schulen zuordnen lassen. Zusätzlich waren bei manchen Einrichtungen die Daten aus dem Kalenderjahr 2012 oder 2013, bei anderen aus dem Schuljahr 2012/2013. Um gesicherte Datengrundlagen für ein Bildungsmonitoring zu erhalten, muss ein standardisierter Fragebogen entwickelt werden, der von allen Einrichtungen gleichermaßen ausgefüllt werden kann. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen genug Vorlaufzeit bekommen, um ihre statistischen Erhebungen auf den Fragebogen anzupassen. Damit kann es gelingen, dass eine Vergleichbarkeit der Daten und entsprechende Rückschlüsse möglich werden. Die oben erwähnte Befragung der städtischen Kultureinrichtungen lässt an dieser Stelle einen Richtwert über die Anzahl der Angebote aus Kultureinrichtungen in Ulm für Ulmer weiterführende Ulmer Schulen und deren Wahrnehmung zu. Die Angebote der freien Kulturträger sind darin nicht enthalten. Tab. D2T1: Angebote für weiterführende Schulen in städtischer Trägerschaft von Ulmer Kultureinrichtungen (Stand Dezember 2013) Anzahl der Kultureinrichtungen* Anzahl der Angebote für weiterführende Schulen 6 81 Anzahl der Schulgruppen aus weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft, die an den Angeboten teilgenommen haben 35 *Daten von 6 Einrichtungen waren über die Umfrage auswertbar (städtische und städtisch bezuschusste Kultureinrichtungen zusammengefasst). An 6 Kultureinrichtungen in der Stadt Ulm wurden im Jahr 2013 insgesamt 81 Angebote für weiterführende Schulen ausgeschrieben. Diese wurden von 35 Schulgruppen aus weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft wahrgenommen. Indikator D2i2 An Ulmer Schulen werden kulturästhetische Projekte/Projektgruppen* für Schülerinnen und Schüler angeboten. Kennzahl D2K2.1 Anzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft, die mindestens ein kulturästhetisches Projekt oder eine entsprechende Projektgruppe anbieten vs. Gesamtanzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft *nach der Definition der Bundesvereinigung kultureller Kinder- und Jugendbildung Über die amtliche Schulstatistik wird die Anzahl der kulturästhetischen Projekte/Projektgruppen, wie Chöre, Orchester, Theatergruppen und Gruppen, die sich mit (neuen) Medien beschäftigen, abgefragt. Von wem diese Angebote durchgeführt werden, ob es sich dabei um außerschulische Anbietende, Experten oder Lehrkräfte handelt, kann der Statistik nicht entnommen werden. Die amtliche Schulstatistik fragt dies nicht für die Beruflichen Schulen ab. Nach der amtlichen Schulstatistik bieten alle Realschulen und Gymnasien und 5 von 6 (Grund-)/ Werkreal- und Gemeinschaftsschulen in städtischer Trägerschaft mindestens ein kulturästhetisches Projekt oder eine entsprechende Projektgruppe an. Eine ausführliche Aufteilung nach Thema und Schulart zeigt Tab. D2T2 in Anlage2. Vgl. ebenfalls den „Exkurs“ aus dem Primarbereich. 66 Zusammenfassung für die Leitlinie D Für das Ziel D1 Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten − Alle weiterführenden Schulen in Ulm in städtischer Trägerschaft verfügen über ein Schulkonzept. − 15 weiterführende Schulen (ohne Berufsschulen) und 5 Sonder- und Förderschulen arbeiten im Schulalltag zusammen mit Kooperationspartnern. − Im SJ 13/14 wurden 81% der Kooperationen bei den weiterführenden Schulen und sogar 100% bei den Sonder- und Förderschulen über einen Kooperationsvertrag abgesichert. − Bei den weiterführenden Schulen bestehen 67% bereits länger als 2 Jahre (Nachhaltigkeit), bei den Sonder- und Förderschulen sind es 80%. − ¼ der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft (ohne Berufsschulen) hat im SJ 13/14 eine Bildungspartnerschaft mit der Jugendhilfe abgeschlossen. − Jährlich wird ein Fachtag zum Thema „Schulkooperationen“ seitens der Stadt Ulm angeboten. − ¼ der Teilnehmenden an dieser Fortbildung 2013 für die Städte Ulm und Neu-Ulm waren Lehrkräfte. Für das Ziel D2 Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit außerschulischen (Bildungs-)Partnern − 35 Schulgruppen von weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft haben im Jahr 2013 die speziellen Angebote für Schulen an 6 Ulmer Kultureinrichtungen genutzt. − 5 (Grund-)/Werkreal- und Gemeinschaftsschulen, alle Realschulen und Gymnasien bieten mindestens ein kulturästhetisches Angebot an ihrer Schule an. Entweder in Form eines Chores oder Orchesters oder zu den Themen darstellendes Spiel, Foto-, Video oder Filmprojekten oder Bildende Kunst. Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie D Für das Ziel D1 Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten − Änderung der Kennzahl D1K1.1. „Anzahl der Schulkonzepte, die seit dem Schuljahr 2012/13 (= erste Anträge für Gemeinschaftsschule in Ulm) eine Anpassung bzw. Aktualisierung erfahren haben vs. Anzahl der Schulen in städtischer Trägerschaft“. Für das Ziel D2 Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit außerschulischen (Bildungs-)Partnern − Entwicklung eines standardisierten Fragebogens für einen Überblick über die Kooperationslandschaft zwischen Schulen in städtischer Trägerschaft und außerschulischen Kooperationspartnern. − Anpassung der Kennzahlen D3K1.1 und D3K2.1 an die Ulmer Kooperationslandschaft (über kulturästhetische Bildung hinaus). 67 5. Leitlinie E: Vereinbarkeit von Familie und Beruf ♣ 5.1. Ziel E1: Außerfamiliäre Unterstützungsangebote im Schulbereich für die 5. und 6. Klasse* werden nach Bedarf angeboten. *Ausgehend vom derzeitigen Stand, dass diese Altersgruppe Unterstützung benötigt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten zu können. Indikator E1i1 In den weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft wird für die Klassen 5 und 6 nach der Schule eine Hausaufgabenbetreuung angeboten. Kennzahl E1K1.1 Anzahl der weiterführenden Schulen, die für die Klassen 5 und 6 ein Hausaufgabenangebot anbieten vs. Gesamtzahl der weiterführenden Schulen Aufgrund einer schriftlichen Befragung durch das Bildungsbüro der Stadt Ulm zum SJ 13/14 bei den weiterführenden Schulen, konnten folgende Daten erhoben werden: Eine (Grund-)/Werkrealschule hat eine Hausaufgabenbetreuung angegeben. Zwei Gemeinschaftsschulen und zwei Realschulen bieten eine Hausaufgabenbetreuung an. Alle sechs Gymnasien haben eine Hausaufgabenbetreuung für ihre 5. und 6. Klassen eingerichtet. Indikator E1i2 Mittagessensverpflegung bei einem ganztägigen Schulbesuch oder einem Besuch über die Mittagszeit hinaus, ist gesichert. Kennzahl E1K2.1 Anzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft, an denen ein Mittagessen angeboten wird vs. Gesamtanzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft Außer an zwei Schulen wird an allen weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft die Möglichkeit zum Mittagessen angeboten. Indikator E1i3 Lerntreffs für zusätzliche Unterstützung. Kennzahl E1K3.1 Anzahl der Gruppen, die für Schüler/-innen Lerntreffs anbieten Lerntreffs sind in der Stadt in jedem Sozialraum vorhanden. Sie richten sich derzeit vorwiegend an Kinder und Jugendliche aus schwierigen Lebensverhältnissen. An dieser Stelle kann auf den Bericht „Ulm Internationale Stadt“ und die Handlungsempfehlung 3 „Integration durch Bildung“ verwiesen werden. Vgl. dazu ebenfalls Ziel E2 im Primarbereich. 5.2. Ziel E2: Weiterführende Schulen können als Ganztagsschulen besucht werden Indikator E2i1 Jede Schulform der weiterführenden Schulen kann als Ganztagsschule besucht werden. Kennzahl E2K1.1 Anzahl und Schulform der weiterführenden Schulen im Ganztag vs. Anzahl der jeweiligen Schulformen insgesamt Tab. E2T1: Anzahl der Ganztagsschulen an den weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft Schulen GWRS GMS RS Gymn. FöS SoS Berufl. S Insg. 6 3 4 6 3 4 * als GTS 3 3 2 1 1 0 * *Bei den beruflichen Schulen bestimmt die jeweilige Schwerpunktsetzung, ob der Schulbesuch in Voll- oder Teilzeit (in Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung) besucht wird. 68 5.3. Ziel E3: Nachfrageorientierte Betreuungsangebote für weiterführende Schulen Indikator E3i1 An weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft wird nach Bedarf ein städtisches Betreuungsangebot eingerichtet. Kennzahl E3K1.1 Anzahl der weiterführenden Schulen mit städtischem Betreuungsangebot vs. Anzahl aller weiterführenden Schulen Eine städtische Betreuung am Nachmittag ist an den weiterführenden Schulen in Ulm nicht eingerichtet. Zunächst müsste eine Bedarfsabfrage diesem Prozess vorangehen. Indikator E3i2 Qualitätsstandards aus der städtischen Betreuung an Grundschulen gelten auch für die weiterführenden Schulen und das mindestens bis Ende der 6. Klasse. Kennzahl E3K2.1 Darstellung der Qualitätsstandards für die städtische Betreuung an weiterführenden Schulen und deren jeweiliger Grad der Umsetzung. Die Qualitätsstandards für die städtischen Betreuungsangebote an Grundschulen werden derzeit erstellt. Zusammenfassung für die Leitlinie E Für das Ziel E1 Außerfamiliäre Unterstützungsangebote werden nach Bedarf angeboten − 11 weiterführende Schulen in städtischer Trägerschaft bieten eine schulische Hausaufgabenbetreuung für die 5. und 6. Klasse an. − Zusätzlich gibt es seit 2013 (außer am Eselsberg) sogenannte Lerntreffs, die mindestens 2x in der Woche für 2,5 Stunden für jeden geöffnet sind. − Lerntreffs sind in jedem Sozialraum vorhanden. Sie richten sich derzeit vorwiegend an Kinder und Jugendliche aus schwierigen Lebensverhältnissen. − Die Mittagstischverpflegung an den Schulen in städtischer Trägerschaft ist so organisiert, dass alle Kinder und Jugendlichen, die ein Essen benötigen dieses auch erhalten. Für das Ziel E2 Weiterführende Schulen können als Ganztagsschulen besucht werden − Bei den weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft kann jede Schulform - bis auf die Sonderschule - im Ganztag besucht werden. Für das Ziel E3 Nachfrageorientierte Betreuungsangebote für weiterführende Schulen Eine städtische Betreuung am Nachmittag ist an den weiterführenden Schulen in Ulm nicht eingerichtet. Zunächst müsste eine Bedarfsabfrage diesem Prozess vorangehen. − Die Qualitätsstandards für die städtische Betreuung an Grundschulen werden derzeit von der Verwaltung erstellt. − 69 Anlage 1 Tabellenanlage Die Tabellenübersicht ist nach den drei Bereichen Elementar-, Primar- und Sekundarbereich aufgeteilt. Jeweils unter der Leitlinie finden sich die Tabellen auf die im Hauptteil aufmerksam gemacht wird. Elementarbereich S. 70 Primarbereich S. 72 Sekundarbereich S. 79 70 Elementarbereich Leitlinie A: Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Tab. A1T1: Zusammensetzung der Kibu-Lenkungsgruppe (Stand 2014) Mitglieder in der Kibu-Lenkungsgruppe: BM 1 BM 2 Abteilungsleitung KIBU GPR oder DPR Je eine Vertretung der Fraktionen im Gemeinderat Gesamtelternbeirat Träger evangelischer Einrichtungen Träger freier Einrichtungen Träger katholischer Einrichtungen Träger städtische Einrichtungen Familienbildungsstätte Tagesmütterverein (bei Bedarf) Leitlinie C: Ermöglichung von Teilhabe Tab. C2T1: Unter 6-jährige behinderte Kinder im Regelkindergarten (2012) Stadt Behinderte Kinder im Eckwert behinderte Kinder EWZ u6 Regelkindergarten (Mittel über SGB XII) Ulm 48 7,37 6.509 Zusatzinformationen: − In Ulm gibt es keine Kinder unter drei Jahren mit körperl. oder geistiger Behinderung, die Eingliederungshilfen nach SGB XII erhalten. − In der Tagespflege wurden im Kiga-Jahr 2013/14 insgesamt 229 unter dreijährige Kinder betreut. Eine geringe Anzahl von behinderten Kindern wird pro Jahr vermittelt. (ca. 0 bis 3 Kinder pro Jahr). Das kann nur dort erfolgen, wo das Pflegeverhältnis entsprechend ausgeglichen ist, was nicht häufig vorkommt. − Im Jahr 2012 war kein Kind mit körperl. oder geistiger Behinderung in einer Tagespflegestelle gemeldet. Tab. C2T2: Kinder an Schulkindergärten* in der Stadt Ulm SJ 2012/13 (*für Geistig-, Körper-, Sprachbehinderte und Förderbedürftige) Stadt Ulm Gesamtschüler 82 aus Ulm aus Alb-Donau Kreis 49 29 aus Stadt NeuUlm Aus LK Neu-Ulm 1 3 71 Leitlinie D: Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung Tab. D1T1: Trägerübergreifendes Qualifizierungsprogramm* „Bildung - offensiv“ 2013 Anzahl der Fortbildungen 2013 24 9 14 geeignet für ü3 geeignet für u3 X (17) X (7) X (11) X (15) X (6) X (7) 41 X (34) X (11) 22 4 X (17) X (4) X (9) X (4) 114 90 52 Themenschwerpunkte Grundlagen der pädagogischen Arbeit Beobachtung und Dokumentation Kooperation mit Eltern, Schulen und anderen Partner und Institutionen Bildung- und Entwicklungsfelder: Körper, Sinne, Denken, Gefühl, Mitgefühl, Sinn, Werte, Religion Sprachbildung und Sprachförderung Treffpunkt frühkindliche Bildung und Erziehung - offene Vortragsreihe 6 *Das Qualifizierungsprogramm steht den pädagogischen Fachkräften der Ulmer Kindertageseinrichtungen, aber auch den Tagespflegepersonen, den Personen der Kernzeitbetreuung an Grundschulen, den Lehrkräften von Grundschulen, den ehrenamtlich tätigen Vorleserinnen und Vorlesern, den Trägern und interessierten Elternbeiräten offen. 72 Primarbereich Leitlinie A: Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Tab. A1T1: Ordentliche Mitglieder in allen KGSRen der Ulmer Sozialräume (Zusammenfassung) (Die Organisation liegt bei der Jugendhilfeplanung) Ordentliche Mitglieder Stellvertretung des Sozialraumteams Stellvertretung der Kinder- und Jugendhilfe Stellvertretung der offenen und mobilen Jugendarbeit Stellvertretung der Kindertageseinrichtungen Stellvertretung der Schulen Stellvertretung der Polizei (Jugendsachbearbeitung) Stellvertretung der Kirchen Stellvertretung der Regionalen Planungsgruppe Stellvertretung des Erziehungshilfeträgers Stellvertretung der Stadtteilkoordination / Gemeinwesenarbeit Stellvertretung der Ortschaften Mitglieder des AK ZuJuKi Stellvertretung des AK Ausländische Kinder Tab. A1T2: Bemerkungen (zusammengesetzt aus Sachgebietsleiter, Sozialem Dienst, JGH, Erziehungshilfeanbieter, Schulsozialarbeit, Mobiler und Offener Jugendarbeit) Nicht für Stadtmitte/Oststadt Nur für Böfingen Nur für Stadtmitte/Oststadt Zusammensetzung des Schulbeirats der Stadt Ulm Mitglied im Schulbeirat Oberbürgermeister Bürgermeister für Kultur, Bildung und Soziales Stellvertretung des Ulmer Gemeinderates Stellvertretung der Ulmer Schulen Stellvertretung der Eltern Für die Berufserziehung Mitverantwortliche Stellvertretung der Schüler/-innen Stellvertretung der evang. und kath. Kirche Bemerkung Vorsitz Stellv. Vorsitz Je Fraktion ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied Die drei geschäftsführende Schulleitungen sind ordentliche Mitglieder Drei Elternvertreter/-innen sind ordentliche Mitglieder Vier Vertretungen sind ordentliche Mitglieder Fünf Vertretungen sind ordentliche Mitglieder Zwei Vertretungen sind ordentliche Mitglieder Zusätzlich sind bei den Sitzungen des Schulbeirates Vertretungen des Schulträgers und der Schulverwaltung des Staatlichen Schulamts Biberach anwesend. Der Schulbeirat trifft sich ca. alle zwei Monate eines Kalenderjahres. 73 Tab. A1T3: Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Ulm Mitglied im Schulbeirat Oberbürgermeister Bürgermeister für Kultur, Bildung und Soziales Stellvertretung des Ulmer Gemeinderates Stellvertretung der Jugendverbände Vertretung der freien Vereinigung der Jugendwohlfahrt (Caritas, Diakonieverbund und Paritätischer) Stellvertretung des Landratsamts Alb-Donau Kreis Fachdienst Gesundheit Stellvertretung der evang. und kath. Kirche Vormundschafts- oder Jugendrichter Stellvertretung der Schulen Stellvertretung der Agentur für Arbeit Leitung der Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche Leitung der Abteilung städtische Kindertageseinrichtungen Stellvertretung der Polizeipräsidium Ulm Stellvertretung des Deutschen Roten Kreuzes Tab. A1T4: Bemerkung Vorsitz Stellv. Vorsitz Je Fraktion ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied Je drei ordentliche und stellvertretende Mitglieder Je drei ordentliche und stellvertretende Mitglieder ein beratendes und ein stellvertretendes Mitglied Je ein beratendes und ein stellvertretendes Mitglied ein beratendes und ein stellvertretendes Mitglied ein beratendes und ein stellvertretendes Mitglied ein beratendes und ein stellvertretendes Mitglied beratendes Mitglied stellvertretendes beratendes Mitglied ein beratendes und ein stellvertretendes Mitglied ein beratendes und ein stellvertretendes Mitglied Zusammensetzung des Bildungsforums (Treffen zweimal im Jahr unter Vorsitz des Oberbürgermeisters der Stadt Ulm) Eingeladen in das Bildungsforum sind: Die Geschäftsführenden Schulleitungen der Ulmer Schulen Stellvertretung der Staatlichen Schulverwaltung (RP Tübingen und SSA Biberach) Je eine Stellvertretung: des Gesamtelternbeirats der Stadt Ulm des Kinder- und Jugendparlaments Ulm der im Schulbeirat vertretenen Schüler-/innen des Stadtjugendrings Ulm der Agentur für Arbeit Ulm der IHK Ulm der HK Ulm des Deutschen Gewerkschaftsbundes der Hochschule Ulm der Universität Ulm der Volkshochschule Ulm der Ulmer Weiterbildungsträger der Fraktionen aus dem Ulmer Gemeinderat Die Themen werden von der Abteilung Bildung und Sport, dem Bildungsbüro und den Teilnehmenden (auf Wunsch) gestaltet. 74 Tab. A1T5: Zusammensetzung des Begleitgremiums Bildungsbüro (Treffen nach Bedarf, Teilnehmerzusammensetzung nach Bedarf) Teilnehmende am Begleitgremium Bildungsbüro sind: Bürgermeisterin für Kultur, Bildung und Soziales Leitung des Bildungsbüros Ulm Leitung der Abteilung Bildung und Sport Leitung der Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche Leitung der Abteilung Ältere, Behinderte und Integration Leitung der Abteilung städtische Kindertageseinrichtungen Sachgebietsleitung Sozialplanung, Bürgerengagement und Kontaktstelle Migration Leitung der Koordinierungsstelle Internationale Stadt Vertretung des Staatlichen Schulamts Biberach Die Geschäftsführenden Schulleitungen der Ulmer Grund-, Werkreal-, Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen Je eine Stellvertretung des Gesamtelternbeirats Kindertageseinrichtungen und Schulen Je eine Stellvertretung der Fraktionen im Ulmer Gemeinderat Zusätzliche Teilnehmende nach Bedarf und Themenstellung Tab. A3T1: Grundschulen Sozialraum Anzahl der Sozialen Gruppenarbeit in den Sozialräumen der Stadt Ulm in Grundund Förderschulen 2013 Gruppen Kinderzahl 1 Mitte Ost Böfingen West Eselsberg Wiblingen gesamt 1 1 1 2 1 2 1 2 1 3 1 2 19 6 1 6 9 6 13 7 13 7 11 9 25 8 13 134 Schule/Einrichtung AK Ausländ. Kinder (AAK) aus der Förderschule Martin-Schaffner GS Spitalhof-GS Hans-Zulliger FS Eduard-Mörike GS Albrecht-Berblinger GS Ulmer Spatz Bildungshaus Meinloh-GS Hans-Multscher GS GS Tannenplatz Regenbogen GS GS Ehrenlau Wilhelm-Busch FS in Grund- und Förderschulen 75 Leitlinie B: Herstellung von Chancengerechtigkeit Tab. B1T1: Elternprojekte in der Stadt Ulm für Eltern mit internationalen Wurzeln 2013* Name des Projektes Elternmentoren Bemerkung An vier Ulmer Grundschulen mit einem hohen Anteil internationaler Eltern arbeiten Tandems aus Lehrern und (internationalen) Eltern, die ElternAngebote kultursensibel ausrichten. Gefördert von der Elternstiftung. Derzeit keine weitere Finanzierung an weiteren Schulen über diese Stiftung möglich. In Kombination mit dem Bildungsangebot für Kinder, niederschwellige Angebote für Eltern. Arbeitet auf niederschwelliger Ebene mit den Eltern zusammen durch Elterngespräche und bildungsabende zur Unterstützung der Erziehungsarbeit und Motivation zur Mitarbeit im Verein. Elternarbeit an den muttersprachlichen Schulen Angebote des Arbeitskreises Ausländische Kinder *Das Konzept "Ulm: Internationale Stadt" (2012) enthält im Handlungsfeld 3 "Integration durch Bildung" Handlungsempfehlungen, die sich besonders auf die Arbeit mit Eltern mit internationalen Wurzeln beziehen. Tab. B2T1: Sozialraum Mitte/Ost Böfingen West Eselsberg Wiblingen Niedrigschwellige u. präventive Angebote für Kinder (6-12 Jahren) im Jahr 2012 Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Begegnungsstätte Charivari Jugendhaus Büchsenstadel Jugendhaus Bildungspartnerschaften Jugendhaus Sozialpädagogische Gruppenangebote für Kinder von 6 bis u12 5 8 18 2 11 Jugendhaus 7 Sozialraum SR Mitte/Ost SR Böfingen SR West SR Eselsberg SR Wiblingen Ulm 6 kirchl Kinderarbeit 5 kirchl Kinderarbeit 10 kirchl Kinderarbeit 5 kirchl Kinderarbeit Begegnungsstätte im Bürgerzentrum Jugendhaus Schloßstall Jugendhaus Tannenplatz 8 8 2 69 Ulm Tab. B2T3: Sonstige Gruppenangebote für Kinder von 6 bis u12 10 kirchl Kinderarbeit 36 kirchl. Kinderarbeit* *mit Vorbehalt Anzahl der Fälle Eingliederungshilfen 35a und Erziehungshilfen §§27ff SGB VIII im Jahr 2012 Fallzahlen 6-u12 Eckwerte §27-35 + 35a (Stichtag + beendet) = Anteil je Tausend der 6- bis u12-Jährigen 35 32 89 37 54 247 41,92 29,77 42,91 38,82 44,52 40,16 EWZ 6 bis u12 835 1075 2074 953 1213 6150 76 Tab. B3T1: Sprachförderangebote an Grundschulen in städtischer Trägerschaft SJ 13/14 Name des Angebotes Klassische Vorbereitungsklasse (VKL) Beschreibung Internationale Sprachförderklasse Integrierte Vorbereitungsklasse (VKL) Internationale Sprachförderklasse Gesamt: Anzahl an GS 4 VKL an 4 Grundschulen 4 VKL an 4 Grundschulen Bemerkung Offen für externe Schüler, vorwiegend neu zugezogene ohne Deutschkenntnisse. An Schulen mit hohem Sprachförderbedarf. Organisation an der Schule. 8 VKL an 8 Grundschulen Tab. B5T1: Schülerabgänge im Schuljahr 2012/13 von Realschulen in städtischer Trägerschaft auf Werkrealschulen Klassenstufe 5 6 7 8 9 Anzahl der Schüler/-innen, 10 3 2 10 0 die auf die Werkrealschule wechseln Tab. B5T2: Schülerabgänge im Schuljahr 2011/12 von Realschulen in städtischer Trägerschaft auf Werkrealschulen Klassenstufe 5 6 7 8 9 Anzahl der Schüler/-innen, 0 5 6 6 3 die auf die Werkrealschule wechseln Tab. B5T3: Schülerabgänge im Schuljahr 2012/13 vom Gymnasium in städtischer Trägerschaft auf Realschulen Klassenstufe 5 6 7 8 9 Anzahl der Schüler/-innen, 14 16 20 5 16 die auf die Realschule wechseln Schülerabgänge im Schuljahr 2011/12 vom Gymnasium in städtischer Trägerschaft auf Realschulen Klassenstufe 5 6 7 8 9 Anzahl der Schüler/-innen, 7 21 14 16 2 die auf die Realschule wechseln 10 1 Tab. B5T4: 10 2 77 Leitlinie C: Ermöglichung von Teilhabe Tab. C1T1: Gruppenbezogene Lösungen (Stand Nov 2013) Mehrere Kinder mit dem gleichen Förderbedarf kommen gemeinsam an eine Regelschule. Daten aus dem Staatlichen Schulamt Biberach In Ulm angemeldete Kinder besuchen eine Regelgrundschule in städtischer Trägerschaft 31 In Ulm angemeldete Kinder besuchen eine Regelgrundschule des Alb-Donau-Kreises 1* In Ulm angemeldete Kinder besuchen eine Regelgrundschule in privater Trägerschaft 0 *Kind aus Ulm, das mit weiteren Kindern aus dem ADK eine Gruppe bildet / Daten aus dem Staatlichen Schulamt Biberach (Stand Nov 2013) Tab. C1T2: Einzelinklusion (Stand Nov 2013) Daten aus dem Staatlichen Schulamt Biberach In Ulm angemeldete Kinder besuchen eine Regelgrundschule in städtischer Trägerschaft 8 Tab. C1T3: In Ulm angemeldete Kinder besuchen eine Regelgrundschule des Alb-Donau-Kreises 0 In Ulm angemeldete Kinder besuchen eine Regelgrundschule in privater Trägerschaft 1 Außenklassen (Stand Nov 2013) Außenklassen sind Klassen eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, die an einer allgemeinen Schule eingerichtet werden. Daten aus dem Staatlichen Schulamt Biberach Stammschule Gustav-Werner Schule Gastschule GS Eggingen Klassenstufe Schülerzahl 4 5 Leitlinie D: Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung Tab. D1T1: Fortbildungsangebote 2013 und Teilnahme der städtischen und AWO Betreuungskräfte Thema der Fortbildung Teilnahme städtische Betreuungskräfte Erste Hilfe Mobbing Spiele Bewegte Schule Kinderschutz (Pflicht in 2014) Basteln Adventsbasteln Gesamt Tab. D1T2: Teilnahme AWO Betreuungskräfte 28 10 9 14 14 30 10 16 13 0 7 11 97 14 13 96 Anzahl der Betreuungskräfte, die an einer Schule in städtischer Trägerschaft tätig sind Anzahl der Schulen mit Betreuungskräfte (inkl. Förderschule und Außenstellen) Anzahl städt. Kräfte 27 Anzahl AWO-Kräfte 28 78 78 Tab. D1T3: Themen der Fortbildungsangebote für Betreuungskräfte 2012 und 2013 Themen der Fortbildungen: Basteln mit einfachen Materialien Unsere Lieblingsbücher Bewegte Schule Erste Hilfe - fresh up Kinderschutz Mobbing Adventsbasteln Kleine Spiele Basteleien Tab. D1T4: geplante Fortbildungsangebote für Betreuungskräfte 2014 Themen der Fortbildungen: Kinderschutz Sprachförderung Spiele für große Gruppen Basteln - kleine Experimente für Kinder Spiele, wenn nur wenig Zeit bleibt Geschenke und Spiele basteln Leitlinie E: Vereinbarkeit von Familie und Beruf Tab E2T2.: Übersicht über die Gruppen, die für Schülerinnen und Schüler Lerntreffs anbieten (Stand Dezember 2013) Name der Gruppierung INVIA Sieste Lerntreff Böfingen Lerntreff Weststadt im Dichterviertel Lerntreff Wiblingen Tab. E3T1: Beschreibung Mittwochs von 15.00 – 17.30 Uhr und freitags von 13.00 – 15.30 Uhr durch Honorarkräfte und Studierende. Ca. 15 Teilnehmende Montags 17 – 19.30 Uhr mit dem Schwerpunkt Lernen durch Honorarkräfte und Studierende. Ca. 17 Teilnehmende Für Grundschüler montags 17 - 18.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 16 -17.30 Uhr durch 1 Honorarkraft, Ehrenamtliche und Studierende. Ca. 15 Teilnehmende Montag und Mittwoch von 17 - 19.30 Uhr von 2 Honorarkräften. Ca. 15 Teilnehmende Mittwoch von 17 - 19.30 Uhr und Freitag von 14 - 16.30 Uhr durch Studierende. Ca. 15 Teilnehmende Anzahl der Kinder in der Ferienbetreuung in städtischer Trägerschaft im Schuljahr 2012/2013 Ferien Osterferien (1 Woche) Pfingstferien (1 Woche) Sommerferien (3 Wochen) Herbstferien (1 Woche) Gesamt Anzahl der Kinder 85 58 177 45 365 79 Sekundarbereich Leitlinie B: Herstellung von Chancengerechtigkeit Tab. B2T1: Anzahl der sozialen Gruppenarbeit in weiterführenden Schulen (in der Regel WRS, Förderschulen, Realschulen und Gymnasien) Weiterführende Schulen Sozialraum Gruppen Kinderzahl 10 Mitte/Ost 1 Böfingen West Eselsberg Wiblingen Ulm 1 -1 -3 Tab. B2T2: Sozialraum Mitte / Ost Böfingen West Eselsberg Wiblingen 1 11 -7 -29 Schule/Einrichtung Ak Ausländ. Kinder (AAK) aus der Förderschule Eduard-Mörike WRS Adalbert-Stifter WRS weiterführende Schulen Förderung der Sozialen Kompetenz in anderen Gruppenangeboten der OJA Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit Gruppenzahl Begegnungsstätte Charivari Jugendhaus Büchsenstadel 5 Sonstige Gruppenangebote für Kinder über 12 und Jugendliche bis 27 Jahre Gruppenzahl* kirchl. Jugendarbeit 6 Kirchl. Jugendarbeit 2 Kirchl. Jugendarbeit 5 Kirchl. Jugendarbeit 4 Kirchl. Jugendarbeit 17 34* 22 Jugendhaus Böfingen 10 Jugendhaus Inseltreff Mädchenladen Sie'ste 5 3 Jugendhaus Eselsberg 8 Begegnungsstätte im Bürgerzentrum Jugendhaus Wiblingen Jugendhaus Tannenplatz 3 4 4 64 *Angaben mit Vorbehalt 80 Tab. B2T3: Sozialraum Mitte/Ost Böfingen West Eselsberg Wiblingen Zentral* Ulm Förderung der Sozialen Kompetenz in Gruppenangeboten der Schulsozialarbeit mit Schülergruppen und Schulklassen soz.päd. Angebote = Soziale Kompetenztrainings, Streitschlichter etc. 18 29 69 1 62 3 182 Sonstige präv. Gruppenangebote für Kinder über 12 und Jugendliche bis 27 Jahre 45 19 60 8 71 43 246 *) soz. päd. Angebote an Berufliche Schulen = 3 und sonst. präv. Gruppenangebote = 2. Als präventive Angebote zählen dazu die 41 medienpädagogischen Gruppenangebote für alle Ulmer Schulen Tab B2T4: Klientel der JBS in der Beratung: Tab. B2T6: Fallzahlen der MJA 2012 Sozialraum Fallzahlen MJA 2012 Mitte / Ost Böfingen West Eselsberg Wiblingen Ulm 240 150 43 44 189 666 Eckwerte § 35a = Anteil je Tausend der 12- bis u25-Jährigen 68,36 57,65 7,06 14,95 63,08 36,71 Einwohnerzahl 12 - u25 3511 2602 6091 2943 2996 18143 81 Tab. B2T7: Inanspruchnahme von Beratungsangeboten nach Altersgruppen Altersgruppen - absolute Zahlen in 2012 15- u18J 18- u27J 151 130 150 167 184 97 55 138 86 141 23 28 35 25 29 271 213 323 278 354 3511 2602 6091 2943 2996 Eckwerte Schüler in wfd. Schulen = Anteil je Tausend der 12- bis u25Jährigen 77,19 81,86 53,03 94,46 118,16 782 54% 517 36% 140 10% 1439 18143 79,31 12- u15J Mitte/Ost Böfingen West Eselsberg Wiblingen Ulm gesamt Tab. B2T8: Quote 7,72% 8,19% 5,30% 9,45% 11,82% 7,93% RS Gymn. Berufl. Schule Berufsvorbereitung Alle in wfd. Schulen 263 EWZ 12u25 3511 Eckwerte Schüler in wfd. Schulen = Anteil je Tausend der 12- bis u25Jährigen 74,19 Quote 110 80 73 82 68 36 13 12 211 2602 81,09 8,11% 173 146 79 56 50 62 18 15 14 3 334 282 6091 2943 54,84 95,82 5,48% 9,58% 112 65 41 24 28 270 2996 90,12 9,01% 623 46% 348 26% 262 19% 70 5% 75 4% 1360 18143 74,96 7,50% Tab. B3T1: 7,49% Sprachförderangebote an Werkreal-/Gemeinschaftsschulen in städtischer Trägerschaft SJ 13/14 Name des Angebotes Klassische Vorbereitungsklasse (VKL) Beschreibung Internationale Sprachförderklasse Integrierte Vorbereitungsklasse (VKL) Internationale Sprachförderklasse Gesamt: EWZ 12- u25 Inanspruchnahme von Beratungsangeboten nach Schularten HS/ WRS Mitte/ Ost Böfingen West Eselsberg Wiblingen Ulm alle Anzahl an GS 4 VKL an 3 Werkreal/Gemeinschaftsschulen 1 VKL an 1Werkrealschule 5 VKL an 4 Schulen Bemerkung Offen für externe Schüler, vorwiegend neu zugezogene ohne Deutschkenntnisse. An Schulen mit hohem Sprachförderbedarf. Organisation an der Schule. 82 Tab. B3T3: Anzahl weiterführender Schulen mit Schulsozialarbeit im Schuljahr 2013/14 Schularten WRS Gemeinschaftsschule RS Gymnasium Förderschulen Berufl. Schulen Stelle f. Medienpädagogik gesamt Tab. B5T1: Summe 106 35 305 Aus Kl. 9 ohne Hauptschulabschluss Abgänge aus Kl. 8 Abgänge aus Kl.7 Abgänge ohne HSAbschluss ings. 14 1 0 15 Abgänge aus Kl. 10 ohne Realschulabschluss 11 Abgänge aus Kl. 9 mit Hauptschulabschluss 1 Abgänge aus Kl. 9 ohne Hauptschulabschluss 2 Abgänge aus Kl. 8 Abgänge ohne Abschluss ings. 4 17 Schulabgänger/-innen aus dem Gymnasium SJ 2012/13 Aus Kl. 13 mit Hochschulabschluss 540 Aus Kl. 9 und 10 mit Hauptschulabschluss 238 Schulabgänger/-innen aus der Realschule SJ 2012/13 Abgänge aus Kl. 10 mit Realschulabschluss Tab. B5T3: 4,35 3,5 2,45 0,75 1 1,5 0,5 14,05 Schulabgänger/-innen aus der Werkrealschule SJ 2012/13 Aus Kl. 10 mit Hauptschulabschluss Summe Stellen der SSA 4 3 3 1 1 2 Für alle Schulen 14 Aus Kl. 10 mit Werkrealschulabschluss Tab. B5T2: Sum me Anzahl Schulen Aus Kl. 13 ohne Hochschulabschluss 26 Abgänge aus Klasse 11 Aus Kl. 10 mit Realschulabschluss Aus Kl. 10 ohne Realschulabschluss 14 39 1 Aus Kl. 9 mit Hauptschulabschluss 19 Aus Kl. 9 ohne Hauptschulabschluss 0 Aus Kl. 8 9 Leitlinie C: Ermöglichung von Teilhabe Tab. C1T1: Einzelinklusion (Stand Nov 2013) Daten aus dem Staatlichen Schulamt Biberach In Ulm angemeldete Jugendliche besuchen eine weiterführende Regelschule in städtischer Trägerschaft 3 Tab. C1T2: In Ulm angemeldete Jugendliche besuchen eine weiterführende Regelschule des Alb-DonauKreises 0 In Ulm angemeldete Jugendliche besuchen eine weiterführende Regelschule in privater Trägerschaft 0 Außenklassen (Stand Nov 2013) Außenklassen sind Klassen eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, die an einer allgemeinen Schule eingerichtet werden. Daten aus dem Staatlichen Schulamt Biberach Stammschule Gustav-Werner Schule Gastschule Ulrich von Ensingen Gemeinschaftsschule Klassenstufe Schülerzahl 5 6 8 6 83 Gustav-Werner Schule Werkrealschule Einsingen Gustav-Werner Schule Max Gutknecht Schule 7 5 10 Berufsvorbereitende Einrichtung 6 18 Gesamt 41 Leitlinie D: Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung Tab. D1T1: Bildungspartnerschaften von Offener Kinder- und Jugendarbeit der Jugendhäuser und Begegnungsstätten mit weiterführenden Schulen im SJ 2013/14 Einrichtung Sozialraum Jugendhaus Büchsenstadel Mitte/Ost Jugendhaus Inseltreff West Jugendhaus Schlossstall Jugendhaus Tannenplatz / Schulsozialarbeit Tab. D2T2: Kooperationen bzw. Bildungspartnerschaften 1 Gruppe 3 Gruppen 2 Gruppen 1 Gruppe Schülertreff 1 Gruppe Schule Schulzentrum Mitte/Ost Pestalozzischule ABS GS + WRS A. Lindgren Schule Sägefeldschule A. Einstein RS Wiblingen Angebote kultureller Bildung an weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft nach Anzahl der Gruppen (aus der amtlichen Schulstatistik 2013/2014, Arbeitsgemeinschaften (ohne themenorientierte Projekte; einschließlich Unterrichtsangebote im Rahmen der Ganztagsschule)) Rückmeldung aller 6 Werkreal- und Gemeinschaftsschulen in städtischer Trägerschaft Anzahl der Schulen mit mind. einer „Kunst-AG“ nach dem Chor Instrumentalspi el, Orchester Darstellendes Spiel Foto, Video, Film 3 Gruppen an 2 Schulen 3 Gruppen an 3 Schulen 3 Gruppen an 2 Schulen 4 Gruppen an 4 Schulen Schulbogen 4 der Schulstatistik 13/14 5 Rückmeldung der 4 Realschulen in städtischer Trägerschaft Anzahl der Schulen mit mind. einer „Kunst-AG“ Chor Instrumentalspiel, Orchester Darstellendes Spiel Foto, Video, Film Gestalten, bildende Kunst 3 Gruppen an 2 Schulen 2 Gruppen an 2 Schulen 3 Gruppen an 2 Schulen 4 Gruppen an 4 Schulen 5 Gruppen an 1 Schule nach dem Schulbogen 4 der Schulstatistik 13/14 4 Rückmeldung der 6 Gymnasien in städtischer Trägerschaft Anzahl der Schulen mit mind. einer „Kunst-AG“ Chor Instrumentalspiel, Orchester Theater, Rhythmik Foto, Video, Film Gestalten, bildende Kunst 12 Gruppen an 5 Schulen 16 Gruppen an 6 Schulen 11 Gruppen an 4 Schulen 4 Gruppen an 3 Schulen 3 Gruppen an 2 Schule nach dem Schulbogen 4 der Schulstatistik 13/14 6 84 85 Anlage 2 Kennzahlenbericht zur Bildungsoffensive der Stadt Ulm aus der Abteilung Bildung und Sport Teilbereich 1 "Zugang zu Bildung ermöglichen - vorschulischer Bereich" Kennzahl 1.1 Betreuung unter 3-Jähriger Anzahl belegter Betreuungsplätze bis unter 3 Jahre Definition der Kennzahl: Es werden alle belegten Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Ulmer Kindertageseinrichtungen einschließlich Betriebskindergärten sowie bei lizenzierten Tagesmüttern erfasst. Sachstand in Ulm: Tabelle 1 Betreute Kinder unter 3 Jahren ab 2000 einschl. Kindertageseinrichtungen, lizenzierte Tagesmütter und Betriebskindergärten 900 800 700 602 600 400 300 200 100 0 450 450 500 213 228 254 271 116 131 143 164 44113 50 47 47 47 2000 2001 2002 60 180 93 40 204 37 2003 60 51 2004 58 49 2005 303 315 337 195 190 204 66 99 87 26 2007 46 2008 42 2006 763 700 673 510 493 539 128 146 284 112 54 2009 118 100 52 2010 79 45 2011 2012 Anzahl der betreuten Kinder davon betreut in Kindertageseinrichtungen davon betreut bei lizenzierten Tagesmüttern davon betreut in Betriebskindergärten 78 2013 Der vom Gemeinderat im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2008/2009 beschlossene massive Ausbau der Kinderbetreuung für unter 3-jährige spiegelt sich in der erhöhten Zahl der betreuten U3 Kinder wieder. Die Zahl der betreuten Kinder aller unter 3jährigen stieg im Berichtszeitraum von 700 auf 763 um 8 % an, die Betreuungsquote beträgt 23 %, bezogen auf die Jahrgänge 1 und 2 beträgt sie 36 %. Die Zahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren bei lizenzierten Tagesmüttern steigerte sich im Berichtszeitraum von 128 auf 146 um 12 %. Bezogen auf die Gesamtzahl von 3.322 Kindern unter 3 Jahren (Stadt Ulm: Stichtag 30.06.2013) wurden 4,4 % in der Kindertagespflege betreut. 86 Kennzahl 1.2 Anteil Ganztagesbetreuung 3 Jahre bis Schuleintritt Im Berichtszeitraum 2000 - 2013 stieg die Zahl der betreuten Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt auf 863 Kinder an. Der prozentuale Anteil stieg damit von rd. 13 % auf 25 % an. Empfehlungen der PH Weingarten (2009) 1) Ausweitung der qualitativ hochwertigen Fortbildungen auf alle Träger und Einrichtungen auch zur pädagogischen Konzeptentwicklung Aktueller Sachstand und weitere Planung Die im Rahmen der Ulmer Bildungsoffensive angebotenen trägerübergreifenden Fortbildungen werden seit 2010 um den Schwerpunkt: "Qualität in der U3 Betreuung" ergänzt. Die Stadt Ulm hat in Kooperation mit dem TransferZentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) ein Weiterbildungskonzept zur Zertifizierung von pädagogischen Fachkräften entwickelt. Seit 2011 können pädagogische Fachkräfte aller Träger das Zertifikat "Fachkraft für Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder bis 3 Jahre" erwerben. 2) Systematisches Einbeziehen aller Kindertageseinrichtungen in den Ausbau Im Rahmen des Kindertagesstättenberichts 2013/2014 wurde die Schaffung von 465 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren beschlossen. In den letzten fünf Jahren hat sich die Zahl der U3 Plätze in Einrichtungen damit von 200 auf 1.018 Plätze erhöht. Die neu geschaffenen Plätze verteilen sich auf alle Ulmer Sozialräume. Zusätzlich wurden noch 6 U3 Plätze für Ulmer Kinder in Betriebskindertagesstätten eingerichtet. Dort stehen jetzt 109 U3 Plätze sozialraumübergreifend zur Verfügung. 3) Weiterer Ausbau der Ganztagesbetreuung (mit Mittagessen) und der Betreuung für unter 3-jährige sowie eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten Im Rahmen des Kindertagesstättenberichts 2013/2014 wurde die Schaffung von 425 zusätzlichen Ganztagesplätzen beschlossen. Davon stehen 160 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Die Betreuungszeiten wurden weiter flexibilisiert, indem in allen Ganztagesgruppen der Betreuungsbausteine 4, 5 und 6 ein Drittel der Plätze im jeweils niedrigeren Baustein belegt werden können. 4) Beibehaltung der intensiven Förderung in Sozialräumen mit einem hohen Anteil an benachteiligten Kindern Die bisherige Bezuschussung des Landes zur Sprachförderung (Projekt "Sag mal was“ bzw. ISK – Intensive Sprachförderung in Kindergärten) erfolgte seit 2010 auf der Grundlage der neukonzeptionierten Einschulungsuntersuchung. Seit dem Schuljahr 2012/2013 wird die Zuwendung des Landes zur zusätzlichen Sprachförderung über das Landesprogramm „Sprachförderung in allen Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf 87 Empfehlungen der PH Weingarten (2009) Aktueller Sachstand und weitere Planung (SPATZ)" gewährt. Hierin sind alle bisherigen Sprachförderprogramme des Landes konzeptionell verankert (ISK – Intensive Sprachförderung im Kindergarten, SBS – Singen –Bewegen- Sprechen und HSL – Hausaufgaben / Sprach- und Lernhilfen (vorschulisch). Im Unterschied zu allen vorausgegangenen Programmen ist nun die intensive Sprachförderung für alle förderbedürftigen Kinder ab dem ersten Kindergartenjahr (ab 3 Jahren) vorgesehen. Dadurch werden individuelle Förderbedarfe früher erkannt und können bis zum Schuleintritt abgebaut werden. Voraussetzung zur Förderung ist die Feststellung eines zusätzlichen intensiven Sprachförderbedarfs. Dies erfolgt bei Kindern vom 3. bis zum 5. Lebensjahr durch die pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen und bei den Kindern ab dem 5. Lebensjahr auf der Grundlage der neukonzipierten Einschulungsuntersuchung. Hinzugekommen ist seit Mai 2011 die Bundesinitiative "Frühe Chancen – Schwerpunkt Kitas Sprache & Integration“. Dieses Programm umfasst den Schwerpunkt sprachliche Bildung und Förderung, beginnend bei Kindern unter 3 Jahren. Fördervoraussetzung ist ein über dem Landesdurchschnitt von 19,8 % liegender Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in der Kindertageseinrichtung. Ziel dieses Bundesprogrammes ist es, dass die Einrichtungen bis Dezember 2014 zu SchwerpunktKitas für Sprache und Integration werden. 5) Stärkeres Miteinbeziehen von Migranteneltern Im Kita-Jahr 2012/13 erfolgte die letzte Stufe der Personalschlüsselerhöhung im Ü3 Bereich. Gleichzeitig hat die Stadt Ulm den Personalschlüssel im Krippenbereich freiwillig ebenfalls angehoben. Dies bedeutet durchschnittlich ca. ½ Fachkraftstelle mehr pro Krippengruppe. Dadurch bekommen die Einrichtungen mehr personelle Spielräume, die auch zur intensiveren Elternarbeit genutzt werden. Elternarbeit ist ein integraler Bestandteil der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Umgesetzt wird dies in den Kindertageseinrichtungen in Form von Elternabenden, strukturierten Elterngesprächen zur Entwicklung der Kinder, Elternkurse etc. Über das Landesprogramm SPATZ werden ebenfalls Maßnahmen zur kontinuierlichen Elternbildung mit dem Schwerpunkt "Sprachförderung" finanziert. Im Rahmen des Landesprogrammes "Stärke" werden auch in Kindertageseinrichtungen Elternbildungsmaßnahmen und Kurse angeboten. 88 Kennzahl 1.3 Auswertung Sprachstandserhebung bei der Einschulungsuntersuchung 2012 Mit dem Ziel, allen Kindern möglichst die gleichen Chancen auf einen guten Schulstart zu ermöglichen, hat die Landesregierung 2008 die Neukonzeption der Einschulungs-untersuchung beschlossen und landesweit eingeführt. Diese Neukonzeption sieht vor, die Untersuchung in zwei Schritten durchzuführen, den ersten davon bereits im vorletzten Kindergartenjahr (15 - 24 Monate vor der Einschulung), um bei Förderbedarf Zeit für die Förderung zu gewinnen. Der zweite Schritt erfolgt in den Monaten vor der Einschulung nur noch bei wenigen Kindern, bei denen Fragen zur Schulfähigkeit bestehen. In einer Basisuntersuchung werden alle Kinder des entsprechenden Einschulungsjahrgangs von den sozialmedizinischen Assistentinnen der Gesundheitsämter standardisiert auf gesundheitliche und entwicklungsdiagnostische Fragestellungen getestet. Dieses Screening umfasst die Überprüfung der Vorsorgeuntersuchungshefte und Impfbücher, die Dokumentation von Elternund Erzieherinnenfragebögen, die Messung von Größe und Gewicht, einen apparativen Sehund Hörtest, Aufgaben zu früheren mathematischen Vorläuferfähigkeiten, zur optischgraphomotorischen Differenzierungsfähigkeit, zur Grapho- und zur Grobmotorik sowie zur Sprache. Zeigen sich dabei auffällige Befunde oder besondere Fragestellungen, so folgt eine vertiefte ärztliche Untersuchung mit Beratung der Eltern. Diese beiden Untersuchungsteile gemeinsam bilden Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung. Wegen der besonderen Schlüsselstellung der Sprache - unter anderem auch für den späteren Erfolg in der Schule und dem Berufsleben - wurde der Bereich der Sprachstandserhebung in der Einschulungsuntersuchung mit der Neukonzeption erheblich verändert und erweitert. Aufbauend auf einem Sprachscreening für jedes Kind in der Basisuntersuchung wird jetzt bei allen Kindern mit auffälligen Befunden zusätzlich der Sprachentwicklungstest für Kinder im Alter von 3 - 5 Jahren (SETK 3 -5) durchgeführt. In fünf Untertests werden dabei die Kompetenzbereiche des Sprachverstehens, der Sprachproduktion und des Sprachgedächtnisses untersucht. Sowohl Kinder mit Auffälligkeiten der Sprachentwicklung als auch mit Problemen der Deutschkenntnisse werden in diesem Test identifiziert und können einer Förderung, falls notwendig auch einer Behandlung zugeführt werden. Für das Landesprogramm "Sprachförderung in allen Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ)" ist der durch SETK im Rahmen der Einschulungsuntersuchung festgestellte Förderbedarf Voraussetzung für die Förderung der 5- bis 6-jährigen Kinder. Tabelle 2 Untersuchte Kinder in Ulm insgesamt 2011 2012 957 1.037 Kinder mit SETK in % 426 483 44,5% 46,6% Kinder mit intensivem Förderbedarf in % 335 395 35,0% 38,1% Die Quote an Kindern mit intensivem Förderbedarf war stark abhängig von der Familiensprache der Herkunftsfamilie. So zeigten rd. 18 % (Vorjahr 14 %) aller untersuchten Kinder mit deutscher Familiensprache in Ulm und Alb-Donau-Kreis intensiven Förderbedarf aber immerhin rd. 61 % (Vorjahr 60 %) der Kinder mit Deutsch als Zweitsprache. 89 Kennzahl 1.4 Anteil genehmigter Zurückstellungen Nach § 74 Abs. 2 Schulgesetz Baden-Württemberg können Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht auf Grund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungstandes nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes. Die Zeit der Zurückstellung wird auf die Dauer der Pflicht zum Besuch der Grundschule nicht angerechnet. Die Kennzahl zeigt die Anzahl zurückgestellter Kinder seit dem Schuljahr 2000/01 bis Schuljahr 2013/14. Es zeigt sich, dass der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung keine unmittelbare Auswirkung auf die Zurückstellungen hat, auch wenn gegenüber dem Vorjahr ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist. Tabelle 3 Genehmigte Zurückstellungen in Grundschulen in städtischer Trägerschaft 117 10,9 % 140 120 100 80 60 = 5,8 % 75 = 6,8 % 62 60 = 6,2 % = 5,7 % 61 = 5,7 % 71 = 6,5 % 120 11,9 % 83 = 7,8 % 81 = 8,7 % 86 84 = 9,3 % = 10,1 % 87 = 9,5 % 78 =8,5 % 60 40 20 0 Schuljahr 2000/01 Schuljahr 2001/02 Schuljahr 2002/03 Schuljahr 2003/04 Schuljahr 2004/05 Schuljahr 2005/06 Schuljahr 2006/07 Schuljahr 2007/08 Schuljahr 2008/09 Schuljahr 2009/10 Schuljahr 2010/11 Schuljahr 2011/12 Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg Beginnend mit dem Schuljahr 2005/06 wurde der Stichtag in drei Etappen vom 30. Juni auf den 30. September verlegt. Gleichzeitig erfolgte eine Erweiterung der Stichtagsflexibilisierung auf das gesamte 6. Lebensjahr (vom 1. Oktober bis 30. Juni). In diesem Zeitkorridor können die Eltern die Schulpflicht selbst auslösen. Mit der schrittweisen Verlegung des Einschulungsstichtags um drei Monate werden seit dem Schuljahr 2005/06 auch Kinder schulpflichtig, die bislang aufgrund ihres Alters noch nicht unter die Schulpflicht gefallen sind. Mit der vollständigen Umsetzung der Verschiebung des Einschulungstichtags im Schuljahr 2007/08 auf den 30. September sind damit die jüngsten schulpflichtigen Kinder drei Monate jünger als noch im Schuljahr 2004/05. Kennzahl 1.5 Anteil vorzeitig eingeschulter Kinder Nach § 74 Abs. 1 Schulgesetz Baden-Württemberg können Kinder, die gemäß § 73 Abs. 1 Schulgesetz noch nicht schulpflichtig sind, zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn auf Grund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schule; bestehen Zweifel am hinreichenden geistigen und körperlichen Entwicklungsstand des Kindes, zieht die Schule ein Gutachten des Gesundheitsamtes bei. Die Kennzahl zeigt die Anzahl der vorzeitig eingeschulten Kinder seit dem Schuljahr 2000/01 bis Schuljahr 2013/14. 90 Tabelle 4 Vorzeitige Einschulungen in Grundschulen in städtischer Trägerschaft 40 35 30 25 24 = 2,9 % 20 20 = 2,3 % 17 = 2,2 % 28 = 3,5 % 10 = 1,2 % 15 3 = 0,3 % 10 5 0 1 = 0,1 % 0 Schuljahr 2006/07 Schuljahr 2007/08 Schuljahr 2008/09 0 Schuljahr 2000/01 Schuljahr 2001/02 Schuljahr 2002/03 Schuljahr 2003/04 Schuljahr 2004/05 Schuljahr 2005/06 0 Schuljahr 2009/10 0 0 0 Schuljahr 2010/11 Schuljahr 2011/12 Schuljahr 2012/13 1 =0,1 % Schuljahr 2013/14 Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg Kinder, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, konnten seit 1998 von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erzielten den Status eines schulpflichtigen Kindes. Tabelle 4 zeigt sehr deutlich, dass das Verschieben des Einschulungsstichtages von bislang 30.06. in Etappen auf nunmehr 30.09. eines Jahres dazu geführt hat, dass Eltern zuerst wenige bis hin zu derzeit nur einem Kind vorzeitig einschulen lassen. Ein weiterer Grund für den Rückgang auf nunmehr 1 liegt darin, dass die Regelung für Kannkinder auf den Zeitraum vom 01.10. - 30.06. ausgedehnt worden ist. Es ist festzustellen, dass dann eine vorzeitige Einschulung von unter 5 Jahren offensichtlich von den Eltern im Berichtszeitraum nicht beansprucht worden ist. Kennzahl 1.6 Vorbereitungsklassen Grundsätzlich werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche an der zuständigen Grund-, Haupt- oder Werkrealschule angemeldet. Kinder und Jugendliche mit nicht deutscher Herkunftssprache besuchen soweit wie möglich die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Falls eine integrative Förderung im Klassenverband einer Regelklasse nicht möglich ist, stehen diesen Schülerinnen und Schülern besondere schulische Fördermaßnahmen zur sprachlichen Entwicklung zur Verfügung. Besondere Fördermaßnahmen zur sprachlichen Förderung sind: • • Bildung von Vorbereitungsklassen an den Grund-, Haupt- und Werkrealschulen zur Vorbereitung auf den Übergang in eine Regelklasse Bildung von Vorbereitungskursen an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen ohne Vorbereitungsklassen als begleitendes Förderangebot für Schülerinnen und Schüler, die am Unterricht der Regelklassen teilnehmen. Vorbereitungsklassen werden für ausländische Jugendliche bei mindestens zehn Schülerinnen und Schülern eingerichtet. Ziel dieser Klassen an Grundschulen und Werkrealschulen ist das Erlernen der deutschen Sprache. In der Grundschule umfassen diese Kurse bis zu 18 Wochenstunden, in Werkrealschulen bis zu 25 und dauern in der Regel ein Schuljahr. In Einzelfällen kann die Förderung in Vorbereitungsklassen auf maximal zwei Schuljahre ausgedehnt werden. 91 Aus Tabelle 5 ist erkennbar, wie die Zahl der sich in Grundschulen und Werkrealschulen befindlichen Schüler/-innen in den letzten Jahren stetig anstieg. Durch die Öffnung der Grenzen und Neuaufnahme von neuen EU-Staaten wird dieser Trend auch in den nächsten Jahren zunehmen. Darüber hinaus dürfte sich auch der beginnende Fachkräftemangel hier widerspiegeln, der nunmehr auch für Arbeitnehmer aus EU-Staaten mit nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen bei deren Kindern bemerkbar macht. Tabelle 5 Entwicklung der Schülerzahlen an Vorbereitungsklassen an GrundGrund- und HauptHaupt-/Werkrealschulen in städtischer Trägerschaft 120 100 107 84 60 40 20 Schüler/ Schüler/--innen 80 59 52 63 60 49 32 17 67 37 34 22 28 36 21 40 18 32 23 28 39 24 44 41 32 41 30 0 SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 VKL Grundschule VKL Haupt-/Werkrealschule Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg Teilbereich 2 "Bildungspotentiale ausschöpfen - Schulpflichtige" Kennzahl 2.1 Übergangsquoten Definition der Kennzahl: Die Kennzahl zeigt den Durchschnitt der Übergangsquoten auf Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen und Gymnasien. Es wurden ausschließlich Daten der Schulen in städtischer Trägerschaft ausgewertet, da nur von diesen detaillierte Angaben vorliegen. Beim nachfolgenden Städtevergleich ist zu berücksichtigen, dass hierin auch die Daten der Schulen in freier Trägerschaft enthalten sind. Städtevergleich: Beim Städtevergleich wurden die Stadtkreise Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Stuttgart und Ulm berücksichtigt. 92 Tabelle 6 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Sachstand in Ulm: Die Übertrittsquoten der Schüler/-innen in Ulm werden in den nachfolgenden Kennzahlen näher erläutert. Übertritte getrennt nach Ulmer Stadtteilen (ausschließlich Schulen in städtischer Trägerschaft) Die im Bildungsbericht 2007 erstmals erhobenen Übertrittsquoten in Stadtteilen zeigen im diesjährigen Bericht folgende Veränderungen auf Start der Bildungsoffensive Tabelle 7 Übertritte auf w eiterführende Schulen in % Haupt-/Werkrealschule SJ 00/ 01 Stadtmitte/ Ost SJ 08/ 09 SJ 09/ 10 SJ 10/ 11 SJ 11/ 12 SJ 12/ 13 GMS SJ 13/ 14 Realschule SJ 00/ 01 SJ 08/ 09 SJ 09/ 10 SJ 10/ 11 SJ 11/ 12 Gymnasium SJ 12/ 13 SJ 13/ 14 SJ 00/ 01 SJ 08/ 09 SJ 09/ 10 SJ 10/ 11 SJ 11/ 12 SJ 12/ 13 SJ 13/ 14 Böfingen Söflingen/ Grimmelfingen 30,2 30,8 32,3 17,2 27,4 11,4 1,6 18,9 8,5 9,6 31,0 27,7 25,9 17,9 19,4 27,8 15,7 31,7 39,5 49,6 55,6 57,3 51,9 63,8 27,2 20,8 19,0 43,7 27,4 38,6 24,5 42,6 48,3 46,7 39,1 45,3 50,0 57,4 33,3 28,8 23,2 26,1 15,0 13,3 2,8 9,7 23,4 29,2 27,4 29,4 28,2 33,3 27,3 43,2 41,9 49,4 44,5 56,8 53,4 60,2 Eselsberg 27,6 28,7 24,3 20,0 27,6 17,2 13,0 3,6 31,4 32,7 24,3 26,1 26,2 36,6 27,3 41,0 38,7 51,4 53,9 Wiblingen/ Unterweiler 42,3 32,3 36,9 29,4 34,0 22,0 10,5 5,3 31,2 36,1 32,7 39,0 31,2 44,7 45,1 26,5 31,6 31,4 31,6 34,8 33,3 39,1 Jungingen/ Mähringen/ Lehr 10,9 14,3 20,5 10,4 Ermingen/ Eggingen/ Einsingen Gögglingen/ Donaustetten 37,3 32,8 24,4 26,5 23,4 20,3 SJ 13/ 14 46 46,3 56,1 1,4 6,5 4,2 1,4 31,5 33,9 28,9 32,5 45,7 32,5 32,4 57,8 51,8 50,6 57,1 52,9 61,0 62,0 32,6 24,5 13,2 11,8 15,7 9 2,8 0,0 37,0 43,4 52,8 35,3 35,3 45,5 52,8 30,4 32,1 34,0 52,9 49,0 45,5 44,4 32,3 11,5 23,1 24,3 21,4 5,4 2,7 10,8 26,2 23,1 28,8 13,5 28,6 40,5 24,3 41,5 65,4 48,1 62,2 49,9 54,1 62,2 Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg 93 Kennzahl 2.1.1 Übertritte in Werkrealschulen (bis Schuljahr 2009/10: Hauptschulen mit Werkrealschulen) Definition der Kennzahl: Es wird der Anteil der Schüler/-innen aufgezeigt, die nach der Klassenstufe 4 der Grundschule an eine Werkrealschule (bis Schuljahr 2009/10: Hauptschulen mit Werkrealschulen) wechseln (ausschließlich Schulen in städtischer Trägerschaft). Sachstand in Ulm: Tabelle 8 Übertritte in Werkrealschulen ( bis S J 2009/10 Hauptschulen mit Werkrealschulen) 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 32,8% 33,6% 32,7% 31,8% 30,5% 28,2% 28,0% 22,5% 26,7% 26,4% 14,8% 26,0% 21,4% 2000/2001 2001/2002 2002/2003 2003/2004 2004/2005 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 6,2% 2012/13 2013/2014 Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg Interessant ist, dass für das laufende Schuljahr für rd. 23% der Grundschüler/-innen an Schulen in städtischer Trägerschaft eine Werkrealschul-Empfehlung ausgesprochen worden ist. Lediglich 6,2% der betroffenen Eltern sind dieser Grundschulempfehlung gefolgt. Im Landesdurchschnitt kann ein ähnlicher Trend festgestellt werden. Danach haben 24,7% eine Grundschulempfehlung für Werkreal-/Hauptschulen erhalten, lediglich 11,9% sind dieser Empfehlung gefolgt. Im Vergleich zum Durchschnitt aller Stadtkreise in Baden-Württemberg (mit 10,4%) verzeichnete Ulm im SJ 2013/14 mit 5,9% (einschl. Schulen in freier Trägerschaft) das zweitniedrigste Übertrittsverhalten. Die höchste Übertrittsquote hatte der Stadtkreis Pforzheim mit 21,6% (Vorjahr Stadtkreis Heilbronn mit 20,2%) die niedrigste Übertrittsquote der Stadtkreis Heidelberg mit 2,4% (Vorjahr 4,9%). Kennzahl 2.1.2 Übertritte in Realschulen Definition der Kennzahl: Der Übertritt in Realschulen zeigt das Verhältnis der Schüler/-innen, die nach der Klassenstufe 4 an eine Realschule in städtischer oder freier Trägerschaft wechseln zu den Gesamtschüler/-innen der Grundschulen in städtischer Trägerschaft. 94 Sachstand in Ulm: Tabelle 9 Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg Für das laufende Schuljahr ist für rd. 26 % der Grundschüler/-innen an Schulen in städtischer Trägerschaft eine Realschulempfehlung ausgesprochen worden. Von den 29,4 % der Grundschüler/-innen, die tatsächlich in eine Realschule übergetreten sind, hatten nur 65,3 % eine entsprechende Empfehlung, 31,5 % eine Werkreal-/ Hauptschulempfehlung und 3,2 % eine Empfehlung auf ein Gymnasium. Im Landesdurchschnitt kann ein ähnlicher Trend festgestellt werden. Von den 36,2 % tatsächlicher Übergänge hatten nur 28,2 % eine entsprechende Empfehlung. Im Vergleich zum Durchschnitt aller Stadtkreise in Baden-Württemberg (27,5 %) verzeichnete Ulm mit 28,9 % (einschl. Schulen in freier Trägerschaft) das fünfthöchste Übertrittsverhalten in Realschulen. Die höchste Übertrittsquote verzeichnete der Stadtkreis Heilbronn mit 37,8 %(Vorjahr Stadtkreis Ulm: 34,7 %), die niedrigste der Stadtkreis Heidelberg mit 16 % (Vorjahr Stadtkreis Freiburg: 19,7 %). Es bleibt abzuwarten, wie sich der Wegfall der Grundschulempfehlung sowie die Einführung der Gemeinschaftsschule und des 6-jährigen Beruflichen Gymnasiums ab Klassenstufe 8 auf die Weiterentwicklung der Realschulen langfristig auswirken wird. Von der Möglichkeit, dass nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 5 in ein Gymnasium gewechselt werden kann, hat zum laufenden Schuljahr 2013/14 kein Realschüler/-innen (Vorjahr: 1) Gebrauch gemacht. Schülerzugänge im Schuljahr 2013/14 an Realschulen in Trägerschaft der Stadt Ulm aus Tabelle 10 Klassenstufe 5 6 7 8 9 10 Schüler/- Schüler/- Schüler/- Schüler/- Schüler/- Schüler/- innen innen innen innen innen innen Werkrealschulen 2 3 6 - - - Gymnasien 4 10 7 16 9 2 Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm 95 Schülerabgänge im Schuljahr 2012/13 von Realschulen in Trägerschaft der Stadt Ulm auf Werkrealschulen Tabelle 11 Klassenstufe 5 6 7 8 9 Werkrealschulen Schüler/- Schüler/- Schüler/- Schüler/- Schüler/- innen innen innen innen innen 10 3 2 10 1 Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm Kennzahl 2.1.3 Übertritte in Gymnasien Definition der Kennzahl: Der Übertritt in Gymnasien zeigt das Verhältnis der Schüler/-innen, die nach der Klassenstufe 4 an ein Gymnasium in städtischer oder freier Trägerschaft wechseln zum Verhältnis der Gesamtschüler/-innen der Grundschulen in städtischer Trägerschaft. Sachstand in Ulm: Tabelle 12 Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg Die Übertrittsquote der Grundschüler/-innen aus Schulen in städtischer Trägerschaft zum Schuljahr 2013/2014 hat infolge des Wegfalls der verbindlichen Grundschulempfehlung den höchsten Wert seit Beginn der Bildungsoffensive Ulm (+ 17,7%-Punkte) erreicht. Für rd. 50% der Grundschüler/-innen in städt. Trägerschaft wurde eine Empfehlung für das Gymnasium ausgesprochen worden. Von den 56% der Grundschüler/-innen, die tatsächlich auf ein Gymnasium übergetreten sind, hatten 87,3% eine entsprechende Empfehlung, 2% hatten eine Werkreal-/Hauptschulempfehlung und 10,7% eine Realschulempfehlung. Der Landesdurchschnitt der Übertritte auf ein Gymnasium betrug 44,6%, eine Empfehlung für ein Gymnasium wurde in 46,7% der Fälle erteilt. Im Vergleich zum Durchschnitt aller Stadtkreise in Baden-Württemberg verzeichnete Ulm mit 55,9 % (einschl. Schulen in freier Trägerschaft) ein höheres Übertrittsverhalten in Gymnasien als der Durchschnitt aller Stadtkreise im Land (54%). Die höchste Übertrittsquote hatte dabei wie in den Vorjahren - der Stadtkreis Heidelberg mit 65% (Vorjahr 61,2%), die niedrigste Übertrittsquote - wie in den Vorjahren - der Stadtkreis Heilbronn mit 39,2% (Vorjahr: 42,7%). 96 Es bleibt abzuwarten, wie sich der Wegfall der Grundschulempfehlung und die Einführung der Gemeinschaftsschule sowie des künftigen 6-jährigen Beruflichen Gymnasiums auf die Entwicklung der Gymnasien auswirken wird. Schulabgänger von Gymnasien in Trägerschaft der Stadt Ulm auf Realschulen im Schuljahr 2012/13 Tabelle 13 Klassenstufe 5 6 7 8 9 10 Realschulen Schüler Schüler Schüler Schüler Schüler Schüler 14 16 20 5 16 1 Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm Kennzahl 2.2 Inanspruchnahme Betreuungsangebote an Grundschulen (Verlässliche Grundschule, Flexible Nachmittagsbetreuung, Ganztagsgrundschule) Definition der Kennzahl: Die Verlässliche Grundschule und Ganztagesschule in Baden-Württemberg soll mehr als ein Organisationskonzept sein. Bedarfsorientierte Betreuung, verlässlicher Stundenplan und pädagogische Qualitätsverbesserung sind die Merkmale des im Jahr 2000 begonnenen Konzepts. Im Mittelpunkt dieser Weichenstellung stehen die Orientierung am Kind sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sachstand in Ulm: Das Betreuungsangebot an Grundschulen wird in Fortsetzung des Projekts "Grundschul-BBE Betreuung, Bildung und Erziehung" in den nächsten Jahren weiterentwickelt. Ziel ist es, das vom Land Baden-Württemberg vorgegebene Ziel, dass bis zum Jahr 2023 70% aller Grundschulen zu Ganztagsschulen umzuwandeln. Dabei wird eines der Hauptziele sein, die Betreuungsangebote bedarfsorientiert in Ergänzung zum pädagogischen Unterricht qualitativ anzupassen und einen einheitlichen Qualitätsstandard unter Federführung der Geschäftsstelle des Bildungsbüros zu entwickeln. 97 Tabelle 14 Anzahl der Grundschüler/Grundschüler/-innen in städtischen Betreuungsangeboten 2.363 = rd. 65 % aller Grundschüler/-innen 2500 2.134 = 59 % 2000 1.871 = 52 % 1.199 1.030 = 32,7 % 1500 811 = 27,6 % 719 = 21,1 % 616 737 567 = 18,09 % 530 549 516 =13,9 %= 18 % = 15,18 % 445 = 13,28 % = 13,25 % 339 = 12,64 % 247 322 = 7,83 % = 10,44 % 1000 500 246 = 5,6 %= 7,2 % = 5,68 % 97 48 44 0 264 101 108 62 75 45 309 76 1012 972 803 357 416 206 102 541 561 568 SJ 96/97 SJ 97/98 SJ 98/99 SJ 99/00 SJ 00/01 SJ 01/02 SJ 02/03 SL 03/04 SJ 04/05 SJ 05/06 SJ 06/07 SJ 07/08 SJ 08/09 SJ 09/10 SJ 10/11 SJ 11/12 SJ 12/13 SJ 13/14 davon flexible Nachmittagsbetreuung davon GanztagesGanztages-Grundschule Verlässliche Grundschule Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm In der Darstellung der Tabelle 14 wird deutlich, wie wichtig die städtischen Betreuungsangebote für die Familien von Grundschulkindern in Ulm geworden sind. Es ist davon auszugehen, dass der Trend sich auch aufgrund der nunmehr verstärkt angebotenen U3 Betreuungsplätze nachhaltig fortsetzen wird. Die Verwaltung wird über das voraussichtlich zum 01.08.2014 in Kraft tretende Ganztagsgrundschulgesetz sowie über die Qualitätssteigerung in der Betreuung an Grundschulen gesondert berichten und die entsprechenden Beschlüsse herbeiführen. Empfehlungen der PH Weingarten (2009) 1) weiterer Ausbau der Ganztagsgrundschulen, insb. der gebundenen Form Aktueller Sachstand und Planung (s. Ziff. III. 1, Tabelle 1) Derzeit sind a) 5 von 24 Grundschulen teilgebundene GanztagsGrundschulen:  Spitalhof-GWRS,  Martin-Schaffner-GS  GS am Tannenplatz  Albrecht-Berblinger-GS  An der Adalbert-Stifter-GS führen derzeit lediglich die Klassenstufen 3 und 4 ein teilgebundenes Ganztagsangebot. b) 1 von 24 Grundschulen gebundene GanztagsGrundschule  Bildungshaus Ulmer Spatz GS (ehem. Friedensschule GS) 98 Empfehlungen der PH Weingarten (2009) Aktueller Sachstand und Planung c)  1 von 24 Grundschulen offene GanztagsGrundschule Eduard-Mörike-GS Eine flexible Nachmittagsbetreuung (bis 16 - 17 Uhr) wird derzeit an der  Eduard-Mörike-GS (auslaufend bis Kl. 1 - 4 im Ganztagesbetrieb geführt werden)  Friedrichsau-GS  Gutenberg-GS  GS Grimmelfingen  GS am Tannenplatz (auslaufend bis Kl. 1 - 4 im Ganztagesbetrieb geführt werden)  Hans-Multscher-GS  Jörg-Syrlin-GS  Maria-Sibylla-Merian-GS  Meinloh-GS  Michelsberg-GS  Regenbogenschule, GS  Riedlen-GS  Spitalhof-GS  Martin-Schaffner-GS  Albrecht-Berblinger-GS angeboten. Durch das Projekt "Grundschul-BBE" wurde ab 2010 mit dem flächendeckenden Ausbau aller Grundschulen in teilgebundene Ganztagsschulen mit folgenden Zielen begonnen werden:  Verlässliche Betreuung bis 17 Uhr  Integrierte Hausaufgabenbetreuung  Tägl. wechselnde Freizeitangebote aus den Bereichen Kultur, Sport, Medienkompetenz, Leseförderung u.a.  Weiterer Ausbau der "Bildungshäuser 3 - 10"  bedarfsorientierte Mittagstischangebote an bis zu 5 Tagen  Einrichtung einer Ganztagsschule in Wahlform an der Albrecht-Berblinger-GS ab SJ 2014/15 2) Ausbau von Förderangeboten für Schüler/-innen. Derzeit werden 5 Pilotprojekte im Rahmen des Gesamtkonzepts "Bildungshaus 3 - 10" an Schulen in städtischer Trägerschaft durchgeführt:  Bildungshaus Ulmer Spatz GS 99 Empfehlungen der PH Weingarten (2009) Aktueller Sachstand und Planung     3)  Auf- und weiterer Ausbau von Kooperationen zwischen Schulen in städt. Trägerschaft und Wirtschafts-, Handwerks- sowie Handelsunternehmen (siehe hierzu auch Ausführungen zu Kennzahl 3.1 "Übergang Schule / Beruf")  Schaffung eines Bildungsbüros im März 2010 und dauerhafte Verankerung (GD 142/12)  Im Rahmen der Antragsstellung für Ganztagsschulangebote unterstützen der Schulträger sowie das Bildungsbüro die Schulen bei der antragsnotwendigen Erstellung des pädagogischen Konzeptes.  Durch den Ausbau von Betreuungsangeboten an Schulen wird darauf hingewirkt, dass das Lehrpersonal enger mit dem Betreuungspersonal zusammenarbeitet um ein pädagogisch abgestimmtes Ganztagesangebot zu erhalten. Unterstützung der Schulen  beim Aufbau von Kooperationen mit außerschulischen Partnern,  bei der Erstellung von pädagogischen Konzepten für die Gestaltung sowie  bei der Entwicklung von Teamarbeit innerhalb der Kollegien. 4) Vernetzung der Schulen im Sozialraum mit dem Ziel, die Angebotsqualität zu erhöhen. Riedlen-GS Regenbogen-GS GS Ermingen Adalbert-Stifter-GS a) Im Rahmen des Konzepts "Kinder in Bewegung" schließen die im jeweiligen Sozialraum befindlichen Schulen mit den dort angesiedelten Sportvereinen sowie privaten Angeboten Kooperationen für Sportangebote ab. Bisher sind dies u.a.  Adalbert-Stifter-GHWRS --> mit dem VfB Ulm e.V. (Baseball)  Eduard-Mörike-GWRS --> mit dem SSV Ulm 1846 e.V. (Basketball)  Jörg-Syrlin-GS --> mit Ratiopharm (Basketball)  Maria-Sibylla-Merian-GS --> mit dem VfB Ulm e.V. (Baseball) --> mit dem SSV 1846 e.V. (Hockey)  Meinloh-GS --> mit dem SSV 1846 e.V. (Aerobic und Hockey)  Schönenberg-GS --> mit dem VfB Ulm e.V. (Baseball) 100 Empfehlungen der PH Weingarten (2009) Aktueller Sachstand und Planung  Spitalhof-Gemeinschaftsschule --> mit dem Tennis-Klub Ulm (Tennis) --> mit Fifty Eigth (Skateboard-AG) --> mit Ratiopharm Ulm (Basketball)  Martin-Schaffner-GS --> mit dem VfL Ulm/Neu-Ulm e.V. (Fußball) --> mit der Vendata-Yoga-Schule (Yoga)  Regenbogenschule --> mit dem Reit- und Fahrverein Wiblingen (Pferde-AG) --> mit dem TV Wiblingen (Handball)  GS am Tannenplatz --> mit dem TV Wiblingen e.V. (Spielen und Bewegen)  Alois-Bahmann-Schule, Förderschule --> mit dem SSV Ulm 1846 e.V.  Eduard-Mörike-GWRS --> --> mit dem SSV Ulm 1846 e.V. (Basketball) b) Die Planung über die künftige Einführung einer Gemeinschaftsschule eröffnet die Möglichkeit der verstärkten Kooperation der Schule im Sozialraum. Ab Schuljahr 2013/14 wurden folgende Gemeinschaftsschulen eingerichtet:  Albrecht-Berblinger-Gemeinschaftsschule  Spitalhof-Gemeinschaftsschule und  Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule Zum Schuljahr 2013/14 wurde ein Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule für die  Adalbert-Stifter-GWRS gestellt, der zwischenzeitlich genehmigt wurde. c) Im Rahmen der Mittagstischverpflegung wurden auch Kooperationen mit schulstandortnahen Anbietern abgeschlossen: z.B.:  Schulzentrum Ulm-Wiblingen, GS am Tannenplatz und Regenbogenschule --> mit der Kath. Kirchengemeinde St. Franziskus 101 Empfehlungen der PH Weingarten (2009) Aktueller Sachstand und Planung  Friedrichsau-GS --> mit Bethesda, Geriatrische Klinik Ulm  Kepler-Gymnasium, Humboldt-Gymnasium Martin-Schaffner-GS Ulrich-von-Ensingen-GMS --> mit dem Bürgerhaus Mitte  Maria-Sibylla-Merian-GS --> mit dem Gemeindehaus St. Klara der Kirchengemeinde St. Maria Suso  Hans-Multscher-GS --> mit der Kath. Kirchengemeinde St. Maria Suso  Riedlen-GS --> mit der Gaststätte Halde  Gutenberg-GS --> mit den Donau-Iller-Werkstätten  GS Ermingen --> --> mit der Gaststätte Rößle d) durch die flexible Nachmittagsbetreuung an Ulmer Grundschulen und die zunehmende Zahl an Ganztagsschulen im Grundschulbereich, können verstärkt außerschulische Angebote für die Schülerinnen und Schüler angeboten werden. In vielen "Freizeitbereichen" werden, für eine Stärkung der Zusammenarbeit und eine Garantie der Angebotsqualität, Kooperationen abgeschlossen: z.B.:  Bildungshaus Ulmer Spatz, Grundschule --> u.a. mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. BUND  Gutenberg-Grundschule --> mit der Musikschule Ulm und dem Musikverein Jungingen  Albrecht-Berblinger-Grundschule --> u.a. mit dem Sieste Mädchencafe, Jugendfarm und Weststadt-Bibliothek 102 Empfehlungen der PH Weingarten (2009) Aktueller Sachstand und Planung  Martin-Schaffner-Grundschule --> --> Schwimmprojekt mit dem DLRG Der Arbeitskreis AltJung als Beispiel für Kooperationsmöglichkeiten mit Schulen im Alt-JungBereich: Intergenerationelles Lernen über reale Begegnungen zu erfahren, darum bemüht sich seit Dez. 2009 der Arbeitskreis AltJung (Nachfolge vom Ulmer Lernnetzwerk KOJALA). Dieses Projekt ist im Bildungsbüro der Stadt Ulm angesiedelt. Der Arbeitskreis AltJung unterstützt Schulen im Rahmen der Nachmittagsbetreuung oder bei Projekttagen. Im Schuljahr 2013/14 ist der Arbeitskreis AltJung eine Partnerschaft mit der Elly-Heuss-Realschule eingegangen. Dort finden drei wöchentliche Angebote statt, eine Näh-AG, eine Tanz-AG und eine Briefmarken-AG. Zusätzlich werden die Projekttage und Projektinseln der Schule unterstützt. Im Febr. 2014 z.B. mit dem Projekt "Sternenhimmel", ein Kunst- und Technik-Projekt. Das Modellprojekt "Ulmer Lernnetzwerk KOJALA" besteht noch als virtuelle Lernplattform und wird weiterhin für virtuelle Lernprojekte zwischen Jung und Alt genutzt, z.B. am Hans und Sophie SchollGymnasium und an der Elly-Heuss-Realschule. e) "Jugendbegleiterprogramm" des Landes BadenWürttemberg Derzeit beteiligen sich 35 Schulen in städtischer Trägerschaft an diesem Programm. Es ist vorgesehen, dass sich weitere Schulen zum Schuljahr 2014/2015 bewerben. Derzeit gewährt das Land Baden-Württemberg einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.500 € (+ 500 €*) für 4 - 10 Wochenstunden 4.500 € (+ 500 €*) für 11 - 20 Wochenstunden 5.000 € (+ 1.000 €*) für 21 - 40 Wochenstunden 6.000 € (+ 1.400 €*) für 41 - 60 Wochenstunden 7.000 € (+ 1.500 €*) für über 61 Wochenstunden *) für Kooperation mit Sportverein Darüber hinaus bezahlt die Stadt Ulm einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € für bis zu 10 Wochenstunden und 4.000 € für über 10 Wochenstunden Umstellung auf Zuschuss pro Wochenstunde zum Schuljahr 2014/15 geplant. 103 Teilbereich 3 "Übergang Schule - Beruf" Kennzahl 3.1 Anteil Schulabgänger/-innen aus Werkrealschulen (bis Schuljahr 2009/10 Hauptschulen mit Werkrealschulen) in städtischer Trägerschaft und Anteil der Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss Definition der Kennzahl: Die Kennzahl zeigt die Zahl der Werkreal-/Hauptschüler/-innen an Schulen in städtischer Trägerschaft mit Hauptschulabschluss und den Anteil der Schüler/-innen ohne Hauptschulabschluss. Sachstand in Ulm: Tabelle 15 Schulabgänger/Schulabgänger/-innen aus Werkrealschulen (bis Schuljahr 2009/10: Hauptschulen mit Werkrealschulen) mit/ohne Hauptschulabschluss 331 272 295 296 344 296 328 310 271 283 243 238 300 225 216 34 50 34 25 31 30 38 38 200 11 11 7 9 14 = 13,1 % = 12,3 % = 11,4 % = 9,2 % = 9,0 % = 9,5 % = 9,4 % = 7,5 % = 3,9 % = 3,7 % 100 = 2,8 % =4 % = 5,9 % = 5,9% 0 SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ SJ 1999/00 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 15 Abgänge aus Klasse 9 und 10 mit Hauptschulabschluss Abgänge ohne HS-Abschluss insgesamt Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg Nach wie vor bewegt sich die Zahl der Werkrealschulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss auf niedrigem Niveau 5,9% (absolut:15 Vorjahr: 14). Ein Grund für den niedrigen Abbrecherwert dürfte die flächendeckende Schulsozialarbeit an den Ulmer Werkrealschulen und die unterschiedlichen Angebote beim Übergang Schule/ Beruf sein, die bereits in den beiden letzten Schuljahren greifen. Insbesondere das Projekt "Starthilfe" hat hier entscheidend mit dazu beigetragen, dass viele Werkrealschüler/-innen in einen Ausbildungsberuf vermittelt werden konnten. Außerdem wirkte sich in den vergangenen Jahren vermehrt das Ausbildungsplatzangebot für Schüler/-innen mit Haupt- bzw. Werkrealschulabschluss aufgrund der zurückliegenden guten Wirtschaftslage in Handwerk, Handel und Industrie positiv aus. 104 Im letzten Schuljahr 2012/13 verließen die Werkrealschule aus Klasse 7 0 Schüler/-innen (Vorjahr: 0) aus Klasse 8 1 Schüler/-innen (Vorjahr: 4) aus Klasse 9 10 Schüler/-innen (Vorjahr: 10) aus Klasse 10 4 Schüler/-innen (Vorjahr: 0) Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm Zielsetzung für Ulm: Weitere Verringerung der Zahl der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss Empfehlungen der PH Weingarten (2009) 1) Miteinbeziehung der Eltern in die Berufsinformation 2) Berufsorientierung früher beginnen. Aktueller Sachstand und weitere Planung Im Rahmen der Bildungsmessen der Stadt Ulm und der IHK Ulm werden seitens der Veranstalter Elterninformationen und schriftliche Hinweise, teilweise in verschiedenen Landessprachen, für Eltern verfasst. Die 7. Bildungsmesse fand am 20. - 22.02.2014 statt. Die Stadt Ulm fördert die Kooperation der Schulen in städt. Trägerschaft mit Wirtschafts- Handels- und Handwerksbetrieben  Albrecht-Berblinger-Gemeinschaftsschule --> mit Fa. Evobus GmbH Ulm --> mit Galeria Kaufhof GmbH --> mit Aldi Süd --> mit Jürgen Walter Gebäudetechnik  Adalbert-Stifter-Gemeinschaftsschule (ab SJ 2014/15) --> mit Curanum Betriebs GmbH --> mit Media Markt GmbH --> mit Wieland-Werke AG  Schulzentrum Nord, Eduard-Mörike-GWRS --> mit CPI/Ebner und Spiegel GmbH --> mit Deutsche Bahn AG --> mit Compassio-Seniorenstift  Schulzentrum Hochsträß/Söflingen GWRS Einsingen --> mit Höhn Displays + Verpackungen GmbH --> mit Ulmer Maschinenteile GmbH  Spitalhof-Gemeinschaftsschule --> mit Bäckerei Staib Ulm --> mit Kaufland AG --> mit Rudolf Wöhrl AG Ulm --> mit Reinz Dichtungs-GmbH 105 Empfehlungen der PH Weingarten (2009) Aktueller Sachstand und weitere Planung --> mit MOCCO J.A., Molfenter Holzbearbeitung --> mit Ruckgaber, Stuckateur  Sägefeld-GWRS --> mit einem Wiblinger Hotel  Anna-Essinger-Realschule --> mit Glas Trösch GmbH Ulm --> --> mit Honold Logistik Gruppe --> --> mit Steinmetz Scherer, Ulm  Elly-Heuss-RS --> mit Fa. Wilken GmbH --> mit DB Netz AG  Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule --> mit Mayser GmbH & Co. KG Ulm --> mit IKEA Deutschland GmbH & Co. KG Niederlassung Ulm  Schulzentrum Ulm Wiblingen, Albert-Einstein-RS --> mit Dr.Horn, Unternehmensberatung GmbH --> mit Akademie für Gesundheitsberufe --> mit Firma Utz Uzin AG  Anna-Essinger-Gymnasium --> mit Wilken GmbH --> mit Deutsche Bahn AG  Hans und Sophie Scholl-Gymnasium --> mit SIA (Südwestmetall-EADS-Evobus-GardenaUni Ulm-Hochschule Ulm-Wieland-Werke)  Humboldt-Gymnasium --> mit Pluta Rechtsanwalts GmbH Ulm --> mit Paul Hartmann AG, Heidenheim  Kepler-Gymnasium --> mit Fritz & Macziol GmbH Ulm  Schubart-Gymnasium --> mit Siemens AG Business Services AG  Pestalozzischule (Förderschule) --> mit RAZ (Regionales Ausbildungszentrum) --> mit Arbeiter-Samariter-Bund Ulm --> mit Jugendfarm Ulm 106 Empfehlungen der PH Weingarten (2009) Aktueller Sachstand und weitere Planung  Wilhelm-Busch-Schule (Förderschule) --> mit Internationaler Bund - Bildungszentrum Ulm  Ferdinand-von-Steinbeis-Schule, Gewerbliche Schule, --> mit Schwenk Zement KG Ulm  Friedrich-List-Schule, Kaufmännische Schule --> mit Sparkasse Ulm --> mit DB Netz AG --> mit H & M Hennes und Mauritz B.V. + Co. KG  Robert-Bosch-Schule, Gewerbliche Schule, --> mit Conplaning GmbH Ulm 3) Berufsorientierung stärker auf die einzelnen Jugendlichen und ihre Stärken und Möglichkeiten abstimmen. 5.1.1.1. Ziel im Rahmen der Neukonzeption "Gemeinschaftsschule" ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler einen höchstmöglichen Bildungsabschluss auf verschiedenen Wegen sowie auf möglichst hohem Niveau die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erreichen. 5.1.1.2. Im Rahmen der Neukonzeption "Werkrealschulen" wurden Schulverbünde für die Ulmer Schulen mit dem Ziel entwickelt, dass allen künftigen Werkrealschüler/-innen eine möglichst individuelle Berufsorientierung angeboten werden kann. 5.1.1.3. Angebot "Berufseinstiegsbegleitung" der Agentur für Arbeit Nach SGB III §49 soll die Berufseinstiegsbegleitung Jugendliche beim Übergang von allgemeinbildenden Schulen in eine berufliche Ausbildung unterstützen. Die Berufseinstiegsbegleitung wird von der Agentur für Arbeit über eine landesweite Ausschreibung an verschiedene Träger (derzeit Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration gfi und Kolping Bildungszentrum Ulm) vergeben. Die Berufseinstiegsbegleitung richtet sich an Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen, Haupt-/Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen, die eine verstärkte Unterstützung beim direkten Übergang nach der Klasse 9 mit dem Hauptschulabschluss in eine duale Ausbildung benötigen. Die Begleitung beginnt in der Vorabgangsklasse (Klasse 8) und erstreckt sich über die 2 Jahre verbleibende Schulzeit zur beruflichen Orientierung und bei der Erlangung eines Ausbildungsplatzes ins erste Ausbildungsjahr hinein, damit sich die Jugendlichen gut in der Ausbildung einleben können. Aktuell sind im Stadtkreis Ulm folgende Schulen mit folgenden Teilnehmerzahlen (nach Eintrittsjahrgängen, s.o.) vertreten: 107 Empfehlungen der PH Weingarten (2009) Aktueller Sachstand und weitere Planung Schule Teiln./Plätz e davon 8.Kl. davon 9. Kl. davon 1. Ausb.jahr Spitalhof GMS 30 18 6 6 Pestalozzi Fördersch ule 10 6 2 2 Albrecht Berblinge r GMS 32 18 6 6 Sägefeld WRS 85 30 30 25 Der Personalschlüssel Berufseinstiegsbegleiter zu Teilnehmer beträgt 1,0 Personalstelle : 20 Teilnehmende Aktuell wird die Maßnahme von der Bundesagentur für Arbeit, den Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF) und Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert. Ab dem Schuljahr 2014 / 2015 soll es zu einer dauerhaften Kofinanzierung durch Mittel der Bundesagentur und Mittel des Europäischen Sozialfonds kommen. 5.1.1.4. ESF-Projekt "JUGEND STÄRKEN-Aktiv in der Region" Im Oktober 2010 hat die Stadt Ulm, als eine von bundesweit 39 Kommunen, den Zuschlag für das ESFProgramm „JUGEND STÄRKEN“ erhalten. Das Modellprogramm soll für Jugendliche mit besonderen Benachteiligungen und multiplen Problemlagen passgenaue Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen und strategisch auf die Schaffung eines möglichst lückenlosen Fördersystems innerhalb der Jugendberufshilfen hinwirken. Für die Umsetzung wurde eine lokale Koordinierungsstelle eingerichtet, die für die fachlich inhaltliche Erarbeitung, Gestaltung und Umsetzung der Kommunalen Strategie und des damit verbundenen Schnittstellenmanagements verantwortlich ist. Im strategischen Bereich wurde in Ulm, gestützt durch die Erfahrungen, der für alle Modellkommunen nutzbaren Datenbank, eine eigene Website erstellt: www.geht-was-ulm.de. Das Einstellen von Angeboten kann durch den Träger selbst vorgenommen werden. Anhand von Suchkriterien kann nach passenden Angeboten für die unterschiedlichen Alters- und Zielgruppen gesucht werden. Diese Website soll sowohl 108 Empfehlungen der PH Weingarten (2009) Aktueller Sachstand und weitere Planung von Jugendlichen im Übergang Schule-Beruf, als auch von Fachkräften, die mit dieser Zielgruppe arbeiten, genutzt werden können. Seit Anfang Oktober 2012 ist diese Website online. Darüber hinaus bestand in der Projektgruppe eine enge, rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter, der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, der Jugendhilfe, der Kompetenzagentur der Anderen Baustelle und dem Jugendmigrationsdienst INVIA. Im operativen Bereich des ESF-Projektes entstanden bisher folgende Angebote / Teilprojekte, die sich allesamt an Schülerinnen und Schüler richteten: Projekt "Akquise" - Individuelles Einzelcoaching von Jugendlichen und Vermittlung in Praktika und Ausbildungsplätze Zielgruppe des Angebots sind Schüler/-innen der Kooperationsklassen mit dem BVJ, nicht mehr beschulte Jugendliche und Jugendliche mit multiplen Problemlagen. Das Angebot des individuellen Einzelcoachings von Jugendlichen beinhaltet die passgenaue Akquise von Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Hierbei steht die Mitarbeiterin der Lokalen Koordinierungsstelle mit einem Stellenanteil von 100% in Kontakt mit derzeit über 50 Betrieben und Einrichtungen. Über den gesamten Zeitraum 2011 bis 2013 wurden 60 Jugendliche intensiv begleitet. 2013 waren 25 Jugendliche neu hinzugekommen. Jeder Jugendliche wurde in mindestens 2 bis 3 Praktikumsstellen vermittelt, 50% der Jugendlichen absolvierten mehr als 3 Praktika. Die Jugendlichen werden individuell betreut mit dem Ziel, eine passende Ausbildungsstelle zu finden. 75% der Jugendlichen haben bereits eine Ausbildung begonnen. Die übrigen Jugendlichen sind noch in der Schule, ein Teil von ihnen hat bereits eine Ausbildungsplatzzusage. Alle Jugendlichen, die durch die Mitarbeiterin in Ausbildung vermittelt wurden, werden weiterhin betreut, um einen Abbruch zu verhindern. Das Projekt wird auch in 2014 durch eine Kofinanzierung der Stadt Ulm und aus Fördermitteln des regionalen ESF Fonds fortgesetzt. Projekt Lernen macht fit - INVIA / Jugendmigrationsdienst Jugendliche mit kurzer Aufenthaltsdauer in Deutschland und relativ großen Lücken in den schulischen Fähigkeiten werden zusätzlich schulisch unterstützt. Die sprachliche Verbesserung führt zu einer größeren Selbstsicherheit und erleichtert die Teilnahme am Unterricht und den Übergang in Regelklassen. 109 Empfehlungen der PH Weingarten (2009) Aktueller Sachstand und weitere Planung Projekt Stärkung der Sozialkompetenz Schüler/-innen der Übergangsklassen werden in Selbstund Fremdwahrnehmung, im Auftreten in Bewerbungssituationen oder in Telefonaten mit Hilfe theaterpädagogischer Methoden angeleitet. Der Lehrer bzw. die Lehrerin werden in den Workshop mit einbezogen und können in ihrem Unterricht darauf zurückgreifen. Dieses Angebot fand an 10 Schulen für insgesamt 14 Schulklassen / Gruppen statt. Filmprojekt Schüler/-innen einer 8. Klasse der Adalbert Stifter WRS nutzten die Erstellung eines Films für die eigene Berufsorientierung und verschafften sich einen Überblick über die in Ulm vorhandenen institutionellen Unterstützungsangebote. Das Ergebnis wird anderen Schulen zur Verfügung gestellt. Projekt Fahrradhütte Schüler/-innen einer Werkrealschule (8. Klasse) planen und bauen zusammen mit einem Handwerksmeister eine Hütte für schuleigene Fahrräder. Sie lernen die vorbereitenden Planungsarbeiten kennen und erlernen praktische handwerkliche Fähigkeiten im Bereich Schreiner- und Zimmermannsarbeiten. Das ESF-Projekt "JUGEND STÄRKEN - Aktiv in der Region" wurde zum 31.12.2013 beendet. Für das Nachfolgeprogramm in 2014 "JUGEND STÄRKEN im Quartier" werden demnächst Antragsmöglichkeiten und Zugangsvoraussetzungen bekannt gegeben.