Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1 zu GD 002.pdf
Größe
3,2 MB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachbereich Bildung und Soziales
Bürgermeisterin
Iris Mann
Ausarbeitung des Gesamtberichtes
Bildungsbüro der Stadt Ulm
Monika Schmid
Ausarbeitung der Anlage 2
„Kennzahlenbericht zur Bildungsoffensive der Stadt Ulm“
Abteilung Bildung und Sport (BS)
Gerhard Semler
Mitarbeit/Datenzulieferung durch die Abteilungen
Für den Elementarbereich
Städtische
Kindertageseinrichtungen (KITA)
Kinderbetreuung Ulm (KIBU)
Familie, Kinder
und Jugendliche (FAM)
Für den Primar- und Sekundarbereich
Bildung und Sport (BS)
Familie, Kinder
und Jugendliche (FAM)
Für die Entwicklung der Leitlinien, Ziele, Indikatoren, Kennzahlen
Sachgebiet Sozialplanung und Bürgerengagement (ABI/SB)
Angela Gabel-Müller
Elisabeth Sailer-Glaser
Günther Scheffold
Wolfgang Reck
Helmut Hartmann-Schmid
Gabriele Joanni
Gerhard Semler
Monika Schmid
Sabrina Menzel
Tobias Schneider
Heidi Hörsch
Helmut Hartmann-Schmid
Gabriele Joanni
Ralf Mann
Markus Kienle
Andrea Janisch
Danke an die Ulmer Kultureinrichtungen und die Ulmer Schulen in städtischer Trägerschaft für
die zeitnahe Rücksendung von Fragebögen.
Stadt Ulm
Bildungsmonitoring 2014
Die Bildungsoffensive der Stadt Ulm
I.
Zum Aufbau des Bildungsmonitorings
Elementarbereich
1.
2.
3.
4.
5.
Leitlinie A
Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Leitlinie B
Herstellung von Chancengerechtigkeit
Leitlinie C
Ermöglichung von Teilhabe
Leitlinie D
Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung
Leitlinie E
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
II. Primarbereich
1.
2.
3.
4.
5.
Leitlinie A
Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Leitlinie B
Herstellung von Chancengerechtigkeit
Leitlinie C
Ermöglichung von Teilhabe
Leitlinie D
Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung
Leitlinie E
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
III. Sekundarbereich
1.
2.
3.
4.
5.
Anlage 1:
Anlage 2:
Leitlinie A
Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Leitlinie B
Herstellung von Chancengerechtigkeit
Leitlinie C
Ermöglichung von Teilhabe
Leitlinie D
Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung
Leitlinie E
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Tabellenanlage
Kennzahlenbericht zur Bildungsoffensive der Stadt Ulm
aus der Abteilung Bildung und Sport
S. 01
S. 03
S. 05
S. 05
S. 07
S. 14
S. 16
S. 19
S. 23
S. 23
S. 27
S. 36
S. 40
S. 45
S. 49
S. 49
S. 52
S. 60
S. 63
S. 67
S. 69
S. 85
1
Die Bildungsoffensive der Stadt Ulm
Bereits im Jahr 2000 wurden in Ulm die so genannten „bildungspolitischen Leitlinien 2000“ der
Stadt Ulm entwickelt und vom Gemeinderat verabschiedet:
Die Bildungsoffensive 2000 (auch Bildungsoffensive I) wurde auf den Weg gebracht.
Der Blick auf die Stadt Ulm als Bildungsregion sollte auf der einen Seite der Standortsicherung
dienen und auf der anderen Seite für Maßnahmen gegen Bildungsungleichheit sensibilisieren und das bereits vor der Veröffentlichung der Ergebnisse der ersten PISA-Studie.
Die Bildungsoffensive I ist besonders von hohen Investitionen in den quantitativen Ausbau der
Ulmer Bildungs- und Sportstätten geprägt. Nicht zuletzt wurde 2013 mit der Schulmensa am
Kuhberg, die größte bisher in Ulm gebaute Mensa für Schulen eingeweiht. Sie versorgt rd. 6.500
Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Schularten im Alter von 10 Jahren bis ins
Erwachsenenalter.
Zusätzlich zu den jährlichen Sachstandsberichten über die Projekte im Rahmen der
Bildungsoffensive, entschließt sich der Ulmer Gemeinderat nach 5 Jahre Bildungsoffensive dazu
eine externe Evaluation in Auftrag zu geben. Die 2009 veröffentlichte Querschnitts-Studie der
Pädagogischen Hochschule Weingarten über die Wirkung der Bildungsoffensive in Ulm aus Sicht
der Betroffenen, zeigt weitere Handlungsfelder für eine zukunftsfähige Bildungslandschaft in der
Stadt Ulm auf. Parallel entwickelte sich ab 2006 eine interne Kennzahlenauswertung mit den
Schwerpunkten auf den Teilbereichen „vorschulischer Bereich“, „Schulpflichtige“ und
„Übergang Schule-Beruf“.
Mit der Veröffentlichung der PISA-Studie drängt sich immer mehr die Frage nach der Qualität
von Bildung auf und wird im Ulmer Gemeinderat vielfältig diskutiert.
Formal wurde die Bildungsoffensive I in der Gemeinderatssitzung vom 11. Februar 2009
abgeschlossen. Ende 2009 wurde der Antrag auf Teilnahme am Impulsprogramm
Bildungsregionen des Landes Baden-Württemberg gestellt. 2010 richtete die Stadt Ulm ein
Bildungsbüro ein.
Bereits im Herbst 2009 wurde die Verwaltung damit beauftragt eine Gesamtkonzeption
„Bildung, Betreuung und Erziehung“ für die Stadt Ulm zu entwickeln und die Arbeit anhand
einer Projektgruppe, mit dem Bildungsbüro als zukünftiger Projektleitung, aufzunehmen.
Die nun einsetzende Bildungsoffensive II wurde und wird schwerpunktmäßig von den Themen
„Bildung, Betreuung und Erziehung“, „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Berufliche
Bildung“, „Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Schule“ und „Verstärkte
Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Schule und Beruf“
bestimmt. Zudem einigte man sich auf das Prinzip „weg vom Denken in Zuständigkeiten, hin zur
Wahrnehmung gemeinsamer Verantwortlichkeiten“. Der quantitative Ansatz (mehr Personal,
mehr Platz, neue Gebäude) war und ist nicht mehr allein ausreichend. Gleichzeitig verschränken
sich die Themenfelder der einzelnen Abteilungen im Fachbereich Bildung und Soziales der Stadt
Ulm immer eindeutiger und fordern eine gemeinsame Herangehensweise.
Seit der Einrichtung des Bildungsbüros 2010 wurde aus den Kreisen des Gemeinderates immer
wieder die Forderung nach einem Bildungsmonitoring geäußert, das als Auftrag des
Bildungsbüros erstellt werden solle.
Im Frühjahr 2013 beauftragte die Ulmer „Steuerungsgruppe Bildungsregion“ das Bildungsbüro
der Stadt Ulm, in seiner Funktion als Planungsabteilung im Bereich Bildung, mit der Erstellung
eines „Bildungsberichts für die Stadt Ulm 2014“.
2
Im Sommer 2013 erarbeitete eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe Leitlinien, Ziele, Indikatoren
und Kennzahlen für ein Ulmer Bildungsmonitoring unter Berücksichtigung der
bildungspolitischen Leitlinien 2000, den Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht der PH
Weingarten 2009 und den aktuellen Forschungsergebnissen im Bildungsbereich. In einem
partizipativen Prozess wurden diese dem Begleitgremium Bildungsbüro* zur Diskussion
vorgestellt und im Anschluss dem Bildungsforum präsentiert. Die Vorschläge im frühkindlichen
Bereich erforderten zusätzlich eine Abstimmung mit der strategischen Lenkungsgruppe
„Kinderbetreuung in Ulm (KibU)“.
*Das Begleitgremium Bildungsbüro fungiert als eine Art politischer Beirat für das Bildungsbüro und kann themenspezifisch
einberufen werden.
Das erste Bildungsmonitoring für die Stadt Ulm wurde dem Gemeinderat am 04. Juni 2014
vorgestellt.
3
Zum Aufbau des Bildungsmonitorings
Das Bildungsmonitoring für die Stadt Ulm 2014 verfolgt einen bildungs-biografischen Ansatz
und umfasst die Lebensphase von Kindern und Jugendlichen von der Geburt bis zum
Schulabschluss. Die Lebensphasen sind eingeteilt in den Elementarbereich (Geburt bis zum
Übergang in die Grundschule), den Primarbereich (Grundschulbesuch bis zum Übergang an die
weiterführende Schule) und den Sekundarbereich (Besuch der weiterführenden Schule bis zum
Schulabschluss).
Der Bericht ist in den einzelnen Bereichen nach den fünf bildungspolitischen Leitlinien der Stadt
Ulm sortiert. An die jeweilige Leitlinie schließen sich die Ziele und an diese wiederum die
Indikatoren und Kennzahlen an. Zusammenfassungen nach jeder Leitlinie sollen den Überblick
und die Lesbarkeit unterstützen. Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage, die sich, sofern
vorhanden, an die Leitlinie anschließen geben eine erste Orientierung für Schwerpunkte der
nächsten Bildungsmonitorings und der grundsätzlichen Vorbereitungen zur Sicherung der
Datengrundlage, die für eine erneute Berichtserstattung notwendig ist.
Die Leitlinien
Die Leitlinien sind für die drei Berichtsschwerpunkte (Elementar-, Primar- und Sekundarbereich)
gleich. Sie sind in Anlehnung an die bildungspolitischen Leitlinien der Stadt Ulm aus dem Jahr
2000 und die Empfehlungen aus der Evaluation der Bildungslandschaft Ulm durch die PH
Weingarten von 2009, unter Einbeziehung aktueller Forschungsergebnisse im Bildungsbereich,
neue bzw. darauf aufbauend (weiter-)entwickelt worden.
Leitlinien zeigen auf, welche Grundsätze vorliegen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit tragen die Leitlinien eine alphabetische Nummerierung von A
bis E. Dieses ist nicht wertend zu verstehen. Die Bedeutung der jeweiligen Leitlinie ist jeweils
direkt nach der Überschrift ausgearbeitet. Für den Sekundarbereich werden die Erklärungen
nicht wiederholt, da sie mit denen aus dem Primarbereich übereinstimmen. Ebenso wird die
Bedeutung einiger Ziele zusätzlich erklärt. Auch diese werden im Sekundarbereich nur
aufgeführt, wenn sie sich von der Beschreibung im Primarbereich unterscheiden. Das Zeichen ♣
zeigt an, wo auf den Text im Primarbereich verwiesen wird.
Die Ziele
Für jede Leitlinie wurden Ziele entwickelt. In ihnen ist ausformuliert, was im jeweiligen Bereich
erreicht werden soll.
Die Indikatoren und Kennzahlen
Indikatoren und Kennzahlen sind die eigentlichen Messgrößen. Die Indikatoren geben an, woran
man erkennt, dass ein Ziel erreicht wurde. Die Kennzahlen schließen daran unmittelbar an und
geben den Grad der Zielerreichung vor. Für die verschiedenen Ziele kann es mehrere Indikatoren
geben. Der Grad der Zielerreichung der Indikatoren kann über mehrere Kennzahlen ermittelt
werden.
Begriffsdefinitionen oder -ergänzungen sind bei der ersten Erwähnung mit einem *
gekennzeichnet und befinden sich auf der gleichen Seite in kleinerer Schriftgröße.
Ausführliche Tabellen für einige Kennzahlen befinden sich in der Tabellenanlage 1. An manchen
Stellen wird als Ergänzung auf Anlage 2, den bisherigen Kennzahlenbericht zur
Bildungsoffensive der Abteilung Bildung und Sport verwiesen.
4
5
I. Der Elementarbereich
Der Elementarbereich schließt die Altersstufe Geburt bis zum Übergang in die Grundschule ein.
Der vorliegende Bericht unterscheidet zwischen (Betreuungs-)Angeboten für Kinder von der
Geburt bis ungefähr 3 Jahren und denen für Kinder im Kindergartenalter von 3 bis ca. 6 Jahren.
Der Schwerpunkt des Berichtes liegt auf den Kindern, die in Einrichtungen betreut werden.
Betreuungsformen wie die Kindertagespflege werden nicht gesondert hervorgehoben, da es sich
dabei um eine private Betreuungsform handelt. Informationen zum Thema Kindertagespflege
liefert der Kindertagesstättenbericht „Steuerung 2013/14“ (GD154/13). Diesem Bericht und
zusätzlich der Anlage 2 können ebenfalls weitere allgemeine statistische Daten zum
Elementarbereich (Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtung, Nutzung der BetreuungsModule, Kapazitäten, Bauvorhaben, etc.) entnommen werden sofern diese im vorliegenden
Bericht nicht erwähnt werden.
1. Leitlinie A: Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
In Ulm arbeiten die im Bereich der frühen Hilfen aktiven Einrichtungen und Organisationen, die
Kindertageseinrichtungen der Stadt, der Kirchen und freien Träger (im Folgenden mit „Kita“
abgekürzt), die Kinder- und Jugendhilfe, die Politik und weitere Partner in enger Abstimmung.
Sie übernehmen gemeinsam mit den Familien Verantwortung für das Gelingen von Bildung,
Betreuung und Erziehung der Kinder der Stadt.
Dadurch entsteht in Ulm eine umfassende und differenzierte Infrastruktur zum Nutzen aller, die
durch eine vielfältige Kooperationskultur gekennzeichnet ist und auf Basis einer stimmigen
Informations- und Kommunikationskultur aufgebaut ist.
1.1. Ziel A1: Träger der Ulmer Kitas planen (trägerübergreifend) zum Wohl der Kinder
und in enger Absprache mit der Kommune
Eine trägerübergreifende Ausrichtung, die mit einer engen Absprache mit der Kommune
einhergeht, soll in der Stadt Ulm zum Wohl der Kinder ausgerichtet sein.
Indikator A1i1
Es gibt ein gesamtstädtisches Gremium in der sich die Träger der Kitas in Ulm, die Eltern und die
Politik gemeinsam zum Wohl der Kinder regelmäßig treffen.
Kennzahl A1K1.1
Anzahl der gesamtstädtischen Gremien im Elementarbereich mit der Besetzung:
- Stadtverwaltung
- Politik
- Träger der Kitas in Ulm
- Eltern
Die strategische Lenkungsgruppe „Kinderbetreuung in Ulm (KibU)“besteht neben der
kommunalen Verwaltung aus den Trägern der Kitas in Ulm, Vertreterinnen und Vertretern aus
Politik, dem Gesamtelternbeirat im Bereich vorschulische Kinderbetreuung und der
Familienbildungsstätte. Die genaue Zusammensetzung ist in Tab. A1T1 in Anlage 1 aufgelistet.
Darüber hinaus sind die Belange der Kleinkinder und Kinder im Kindergartenalter in die fünf
Sozialraumteams (fallbezogene Arbeit, mit am Fall beteiligten Einrichtungen je nach Fall) und in
die fünf Koordinierungsgruppen im Sozialraum (KGSR) eingebunden.
Indikator A1i2
Im Elementarbereich entstehen Konzepte und Angebote trägerübergreifend, in einem
gemeinsamen Beratungsprozess und einem gemeinsamen Entscheidungsprozess.
Kennzahl A1K2.1
Anzahl der gemeinsam erarbeiteten Konzepte/Angebote der Kita-Träger in Ulm
In der Stadt Ulm liegen je ein trägerübergreifendes Konzept und ein Angebot im Bereich der
Kitas vor. Eine ausführliche Beschreibung liefern die GD 289/11, 309/11, 055/13 und 056/13.
6
1. Trägerübergreifendes Sprachförderkonzept
Erste Auflage des gemeinsamen Sprachleitfadens 2003 (laufende Aktualisierung)
Installierung von Sprachförderprojekten des Landes / des Bundes / der kommunalen
Ebene.
2. Trägerübergreifendes Qualifizierungsprogramm seit 2004
Mit jeweils an die aktuelle Situation angepassten Schwerpunkten.
Derzeit wird an einem trägerübergreifenden Konzept zu „Qualitätskriterien für
Kindertageseinrichtungen unter besonderer Berücksichtigung einer Inklusion und Diversität
beachtenden Entwicklungsbegleitung“ (im Folgenden mit „Qualitätskriterien in Ulmer Kitas“
abgekürzt) gearbeitet (vgl. Ziel C1).
1.2. Ziel A2: Die Akteure im Elementarbereich kennen sich, sind miteinander vernetzt und
arbeiten zusammen
Eine gute Informations- und Kommunikationskultur bietet Möglichkeiten Informationen
auszutauschen und über Vorhaben zu sprechen. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass sich
die Möglichkeit und Bereitschaft für gemeinsame Kooperationsvorhaben erhöhen, wenn ein
regelmäßiger persönlicher Austausch gelingt. Im Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in
baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen (im weiteren
Berichtsverlauf „Orientierungsplan“ genannt) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur
Unterstützung und Anregung der Prozesse der Weltaneignung die Förderung von
Bildungsprozessen der Kinder durch Einbeziehen von Experten, durch Aufsuchen von anderen
Orten und Kooperationen notwendig ist.
Indikator A2i1
Kitas nutzen (Bildungs-)Angebote weiterer Akteure in der Stadt und arbeiten eng mit anderen
Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitsdiensten, etc. zusammen.
Kennzahl A2K1.1
Anzahl der Kitas in Ulm, die mit mindestens einem weiteren Akteur aus der Stadt Ulm
kooperieren vs. Anzahl aller Kitas in Ulm
Die Fortbildungen im Rahmen des trägerübergreifenden Qualifizierungsprogramms sind darauf
ausgerichtet, dass Themenbereiche von regionalen (Bildungs-)Partnern und Experten angeboten
werden. Damit eröffnet sich für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein themenspezifischer
Überblick über die Kooperationslandschaft in Ulm. Für das Qualifizierungsjahr 2014 wurden aus
diesem Grund 21 regionale Kooperationspartner und -institutionen ausgewählt.
Die Träger der Kitas in Ulm unterstützen das Vorhaben, dass ihre Kitas mit entsprechenden
Einrichtungen kooperieren. Es wird angestrebt, dass jede Kita im Kita-Jahr mit mindestens einem
Akteur aus der Stadt Ulm kooperiert.
Indikator A2i2
Angebote mit Partnern/Akteuren aus der Stadt Ulm sind aufgelistet.
Kennzahl A2K2.1
Anzahl der Angebote, die für Kitas Angebote weiterer Partner/Akteure aus der Stadt Ulm
auflisten
Einen Überblick über Angebote von Kooperationspartnern von Kitas geben:
1. die themenspezifischen Fortbildungen aus dem trägerübergreifenden
Qualifizierungsprogramm (siehe Kennzahl A2K1.1)
2. das Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm des Bildungsbüros der Stadt Ulm
(seit 2010 persönliche Beratung, Fachtagungen, Website mit einer Auflistung von
Angeboten und Anbietenden für Kooperationen mit Schulen und Kitas
(www.bildungsnetzwerk-ulm.de). Mit Stand Dezember 2013 wurden 93 Angebote in 14
7
Kategorien eingetragen. Stand Februar 2014 haben 3.190 Personen die Website besucht
(Messzeitraum Januar 2013 bis Januar 2014).
Zusammenfassung der Leitlinie A
Für das Ziel A1
Träger der Ulmer Kitas planen (trägerübergreifend) zum Wohl der Kinder und in enger Absprache mit der Kommune
− Die strategische Lenkungsgruppe „Kinderbetreuung in Ulm (KibU)“ ermöglicht eine eng
abgestimmte Planung im Kinderbetreuungsbereich zum Wohl der Kinder.
− Die Belange von Kindern werden ebenfalls in den fünf Sozialraumteams und in den KGSR
besprochen.
− Konzepte, die alle Kindertageseinrichtungen betreffen, werden in Ulm trägerübergreifend
erstellt.
Für das Ziel A2
Die Akteure im Elementarbereich kennen sich, sind miteinander vernetzt und arbeiten zusammen
− Auf die Einbindung regionaler (Bildungs-)Partner ausgerichtete Fortbildungsprogramme und
das Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm ermöglichen den Ulmer Kitas einen Überblick über die
Bildungslandschaft Ulm im Elementarbereich und sollen die Kooperationsbereitschaft fördern.
− Die Träger der Kitas in Ulm unterstützen das Vorhaben, dass ihre Kitas mit entsprechenden
Einrichtungen kooperieren. Es wird angestrebt, dass jede Kita im Kita-Jahr mit mindestens
einem Akteur aus der Stadt Ulm kooperiert.
2. Leitlinie B: Herstellung von Chancengerechtigkeit
In Ulm werden Eltern in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt und für
Unterstützungsmaßnahmen sensibilisiert. Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind so
gestaltet, dass die Kinder unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft faire
Zukunftschancen haben.
Leitlinie B „Herstellung von Chancengerechtigkeit“ und Leitlinie C „Ermöglichung von Teilhabe“
liegen inhaltlich eng beieinander. Bei Leitlinie B liegt der Schwerpunkt in diesem Bericht auf der
Überlegung, dass faire Chancen für alle Kinder und Jugendliche von Anfang an geschaffen
werden müssen, damit alle unabhängig ihrer sozialen Herkunft gleiche oder zumindest ähnliche
Rahmenbedingungen erhalten. Damit würde es gelingen die Abhängigkeit des Bildungserfolgs
von der sozialen Herkunft zu reduzieren und gerechte Ausgangsbedingungen herzustellen.
Leitlinie C betont hingegen mehr die Perspektive der Teilhabe an der Gesellschaft für jede und
jeden, da sie für die Verwirklichung der eigenen Persönlichkeit ausschlaggebend ist. Hier gilt es
gesellschaftliche Strukturen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern so zu verbessern, dass eine
Teilhabe auch für diejenigen, die unter schwierigen Lebensbedingungen* aufwachsen, möglich
ist.
Für die Leitlinien B und C findet sich im Bericht an einigen Stellen die Formulierung: „Kinder/Jugendliche, die unter schwierigen
Lebensbedingungen aufwachsen“. Die Herkunftsfamilien dieser Kinder/Jugendlichen weisen gering ausgeprägte sozioökonomische
und kulturelle Ressourcen auf, die zu benachteiligenden Ausgangsbedingungen führen können. Unter dieser Umschreibung werden
mögliche belastende Sozialindikatoren, die zu ungünstigen (Start-)Bedingungen im Bildungsbereich für Kinder und Jugendliche
führen können, subsumiert. Benachteiligend können sich u.a. folgende Sozialindikatoren auswirken (besonders bei einer
Kumulation): die soziale Herkunft/Position, die Familienkonstellation, die Qualität des sozialen Netzwerks, die finanzielle Ausstattung
der Familie, nicht vorhandener Zugang zu Angeboten/Informationen, etc. (u.a. stellen alle PISA-Studien einen Zusammenhang
zwischen sozioökonomischem und kulturellem Kapital der Familien und dem erreichten Kompetenzwert der Jugendlichen fest). Es
gibt in der Fachliteratur derzeit keinen einheitlichen Begriff der das Aufzählen einer langen Liste von Sozialindikatoren vermeiden
würde.
Im folgenden Bericht wird diese Umschreibung dann verwendet, wenn:
−
eine ausführliche Beschreibung der Sozialindikatoren nicht spezifisch notwendig ist und damit die Lesbarkeit garantiert
bleibt (z.B. in den Beschreibungen der Leitlinien und Ziele),
−
der Indikator eine allgemeine Beschreibung erfordert. In diesen Fällen sind meistens die Kennzahlen spezifischer
formuliert,
−
explizit darauf hingewiesen werden soll, dass an dieser Stelle die Kumulation von sozial benachteiligenden Faktoren zu
beachten ist bzw. die Grundgesamtheit aller Kinder/Jugendlichen, die einen dieser benachteiligenden Faktoren aufweisen,
gemeint sind.
8
Dort wo der Sozialindikator spezifisch bezeichnet werden kann, z.B. soziale Herkunft, Migrationshintergrund oder der Bezug sozialer
Leistungen, wird dieser auch so im Bericht formuliert.
Um über ein Bildungsmonitoring die Frage beantworten zu können, ob Chancengerechtigkeit
hergestellt wird oder nicht, muss Chancengerechtigkeit in messbare Größen umgewandelt
werden. Eine dieser messbaren Größen sind Sozialindikatoren. Sie ermöglichen es Aussagen
über den Grad der schwierigen Lebensbedingungen zu treffen, in denen Kinder und Jugendliche
aufwachsen bzw. festzustellen welche Kinder und Jugendliche von schwierigen
Lebensbedingungen betroffen sind. Damit können „Gruppen“ von Kindern und Jugendlichen
identifiziert werden, die nach dem Verständnis von Chancengerechtigkeit schwierigere
Ausgangsbedingungen haben. Diese „Gruppen“ können dann, in einem nächsten Schritt, mit
weiteren bildungsrelevanten Indikatoren in Verbindung gesetzt werden. Über diese
Verbindungen können schließlich Aussagen über das Gelingen von Chancengerechtigkeit
getroffen werden. Für die Stadt Ulm können für dieses Bildungsmonitoring 2014 die
Korrelationen der verschiedenen Indikatoren aufgrund unterschiedlicher, nicht miteinander
vergleichbaren Datengrundlagen für den Elementarbereich noch nicht erfolgen.
Im Folgenden wird sich die Formulierung der Ziele und Indikatoren, im Sinne der Umsetzbarkeit,
auf die institutionelle Bildung und Elternbildung beschränken.
2.1. Ziel B1: Eltern erhalten flächendeckend und in verständlicher Weise - ggf. auch
fremdsprachig - Informationen über Bildungs- und Hilfeangebote. Diese sind
möglichst wohnortnah eingerichtet.
Information ist sprichwörtlich der Schlüssel zum Erfolg. Je mehr sich Eltern von Beginn an mit
dem deutschen Bildungssystem auseinandersetzen und sich informieren, umso mehr profitieren
die Kinder von diesem Wissen. Nur wenn eine gleichmäßig gute Information aller Eltern gelingt,
können alle Kinder gleichberechtigten Zugang zum deutschen Bildungssystem haben und damit
zumindest ähnliche Ausgangsbedingungen.
Indikator B1i1
Informations- und Unterstützungsangebote sind in den Sozialräumen der Stadt Ulm für Familien
mit Kleinkindern und Kindern im Kindergartenalter vorhanden.
Kennzahl B1K1.1
Anzahl dieser Angebote für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren in den einzelnen Sozialräumen
In den Jahren von 2005 bis 2010 hat die Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche der Stadt
Ulm ein Kooperationsprojekt mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie Ulm weiterentwickelt. Ziel
war es Vernetzungsstrukturen an der Schnittstelle Gesundheitshilfe – Jugendhilfe zu entwickeln.
Im Rahmen des Projekts wurden nachhaltige Kooperationen unter Fachkräften im Bereich Früher
Hilfen geschaffen und verschiedene Module entwickelt. Inzwischen besteht ein lückenloses
Angebot für Eltern und ihre Kinder bis zum 3. Lebensjahr. In Ulm sind alle Fachkräfte die im
Bereich früher Hilfen tätig sind miteinander vernetzt. Dazu gehören: Geburtsklinik, Hebammen,
Familienhebammen, Kommunaler Sozialer Dienst der Stadt Ulm, Beratungsstellen für
Schwangerschaftsfragen, Kinderärzte und viele andere. Mit den Mitteln der Bundesinitiative
wurde im Dezember 2013 die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen eingerichtet. Sie pflegt dieses
Netzwerk und sorgt für Nachhaltigkeit.
Module und Angebote der Frühen Hilfen:
− zwei Schwangerschaftsberatungsstellen
− Modul Geburtsklinik
− Modul Familienhebammen
− Modul „Babytasche“ (aufsuchendes, präventives Angebot für Eltern aller Neugeborenen
in Ulm in den ersten Lebensmonaten)
− Mutter-Kind-Gruppe für besonders belastete Mütter
9
−
−
−
−
−
−
Eltern-Kind Gruppen in den Jugendhäusern
Arbeitskreis Peripartale psychische Erkrankungen
Familienbegleiterinnen
„Wellcome“
Entwicklungspsychologische Beratung
Runde Tische mit Fachkräften aus den Frühen Hilfen
Eine flächendeckende Übersicht über alle Informations- und Unterstützungsangebote für
Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren konnte im Rahmen dieses Berichtes nicht
erstellt werden. Einen ersten Überblick geben dazu die Berichte aus den Sozialräumen und der
Jugendarbeit der Stadt Ulm. Darin sind die vielfältigen Angebote der freien Träger nicht
vollständig aufgelistet.
Das Einbeziehen v.a. von Migranteneltern an Ulmer Kindertageseinrichtungen berücksichtigt ebenfalls die Kennzahl 1.2 in Anlage 2.
Indikator B1i2
Familien werden durch die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt.
Kennzahl B1K2.1
Anzahl der Fälle Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII und Erziehungshilfe nach §§27ff SGB
VIII im Elementarbereich
Familien mit Kindern unter sechs Jahren können im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35a
SGB VIII mit „Integration im Kindergarten“ oder „Legasthenie-/Dyskalkulietherapie“ unterstützt
werden. Die Hilfen zur Erziehung werden i.d.R. bei Vollzeitpflegebedarf in Anspruch genommen.
Tab B1T1:
Sozialraum
Ulm
Tab. B1T2:
Sozialraum
Ulm
Fälle Eingliederungshilfe U6, Gesamtstadt 2012
Fallzahlen
25
Eckwerte § 35a =
Anteil je Tausend der unter 6-Jährigen
31.12. / beend.
3,84
EWZ u6
6509
Erziehungshilfen für unter 6-Jährige, Gesamtstadt 2012
Fallzahlen u6
(Stichtag + beendet)
71
Eckwerte § 27-35 =
Anteil je Tausend der unter 6-Jährigen
31.12. / beend.
10,91
EWZ u6
6509
Die Tabelle B1T1 zeigt die Inanspruchnahme der Eingliederungshilfen von seelisch behinderten
Kindern unter 6 Jahren nach § 35a SGB VIII. Die Tabelle B1T2 zeigt die Inanspruchnahme der
Erziehungshilfen nach §§ 27ff SGB VIII von unter sechsjährigen Kindern. Gezählt sind in beiden
Tabellen laufende und beendete Hilfen im Jahr 2012. Der Anteil der Kinder an allen unter
sechsjährigen Kindern liegt bei 0,7 Prozent, auch weil bei unter sechsjährigen Kindern nur ein
kleiner Teil der gesetzlichen Erziehungshilfemaßnahmen eingesetzt werden kann. Deshalb
wurde der Bereich „Frühe Hilfen“ ausgebaut. Siehe Kennzahl B1K1.1
2.2. Ziel B2: Kitas pflegen eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit allen Eltern
zum Wohl der Kinder
Im Orientierungsplan wird darauf aufmerksam gemacht, dass Elternhaus und Kindergarten
gemeinsam Verantwortung für die bestmögliche Entwicklung und Förderung des Kindes tragen
und bestrebt sind, Brüche in der Bildungsbiografie zu vermeiden.
Indikator B2i1
Die Ulmer Kitas haben ein gelingendes System der Information und Begleitung von Eltern. Es
werden regelmäßig Entwicklungsgespräche angeboten. Darüber hinaus werden entsprechend
dem Bedarf der Eltern zusätzliche Angebote geplant und durchgeführt.
10
Kennzahl B2K1.1
Anzahl der Entwicklungsgespräche an den jeweiligen Kitas in städtischer Trägerschaft pro
Kindergartenjahr vs. Anzahl der Kinder in den jeweiligen Einrichtungen
Kennzahl B2K1.2
Anzahl der zusätzlichen Angebote für Eltern mit Kindern im Kindergartenalter in den
Kindertageseinrichtungen
Zur Kennzahl B2K1.1:
Der Orientierungsplan beschreibt unter Ziffer 2.4 die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern. Darin werden die Entwicklungsgespräche als
Austausch der jeweiligen Sichtweisen und Wahrnehmungen von Entwicklungsschritten, Stärken
und Interessen der Kinder und Gespräche über ggf. notwendige weitere
Unterstützungsangebote beschrieben. Es wird empfohlen ein solches strukturiertes Gespräch,
neben den Tür- und Angelgesprächen mindestens einmal jährlich zu führen.
Die Ulmer Kitas arbeiten nach den Vorgaben durch den Orientierungsplan. Unter dieser
Voraussetzung ist davon auszugehen, dass alle Kitas (100%) mindestens einmal im Jahr ein
strukturiertes Gespräch mit den Eltern führen.
Zur Kennzahl B2K1.2
Der Orientierungsplan gibt vor, dass die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft umfassende
Elternbildungsangebote einschließt. Der Kindergarten bietet Informationen und Anregungen für
Eltern zur Förderung ihrer Kinder im häuslichen Bereich. Dem jeweiligen Bedarf an den einzelnen
Kitas entsprechend, werden an jeder Kita in Ulm (100%) Elternbildungsangebote durchgeführt.
(Für ergänzende Maßnahmen vgl. Anlage 2, Kennzahl 1.2/ 5)
2.3. Ziel B3: Eltern und Familien sind in den Einrichtungen willkommen und werden an
Entscheidungen beteiligt
Indikator B3i1
Elternvertreter/-innen sind in allen Kitas gewählt, mit der Aufgabe die Belange und Bedürfnisse
der Eltern in grundlegende Entscheidungen einzubringen.
Kennzahl B3K1.1
Anzahl der Kitas, die eine gewählte Elternvertretung haben
Das KiTA-Gesetz Baden-Württemberg schreibt für alle Einrichtungen vor, dass ein Elternbeirat
gebildet werden muss (§5). Aufgrund dieser Vorschrift wird davon ausgegangen, dass es an
allen Ulmer Kitas einen gewählten Elternbeirat gibt.
Die Bildung eines Gesamtelternbeirates ist hingegen eine Kann-Vorschrift, die in Ulm umgesetzt
wird.
Indikator B3i2
In jedem Sozialraum ist mindestens ein Zentrum eingerichtet, das für Eltern (Informations-)
Angebote vorhält.
Kennzahl B3K2.1
Anzahl der Zentren pro Sozialraum, die diese Elternangebote durchführen
In jedem der Ulmer Sozialräume führen entweder die Bürgerzentren und/oder die Jugendhäuser
und Begegnungsstätten Eltern-Kind Arbeit durch (Gruppenarbeit und Informationstransfer).
Speziell für den frühkindlichen Bereich ist das Familienbüro als Informations- und Beratungsstelle
zentral in der Ulmer Innenstadt eingerichtet worden.
11
2.4. Ziel B4: Frühzeitige Unterstützung und Förderung der Kinder aus Familien, die
unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen
Indikator B4i1
Kinder aus Familien, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, besuchen eine U3
Einrichtung.
Kennzahl B4K1.1
Anzahl der Kinder aus Familien, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen in der
U3-Betreuung vs. Anzahl der Kinder aus Familien, die unter schwierigen Lebensbedingungen
aufwachsen, die keine U3 Betreuung besuchen
Bisher wurde im U3 Bereich nicht erhoben, welche Kinder, die eine U3 Betreuung besuchen,
unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen.
Wenn der Anteil der Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, in der U3
Betreuung, dem Anteil der Kinder in der U3-Betreuung, die nicht unter diese Definition fallen,
entsprechen würde, dann könnte von Chancengerechtigkeit oder zumindest von gleichen
Teilhabechancen gesprochen werden. Gleiches gilt für den Besuch einer Kita ab 3 Jahren.
2.5. Ziel B5: Alle Kinder werden so früh wie möglich in ihrer Sprachkompetenz
unterstützt und gefördert
Indikator B5i1
Alltagsintegrierte ganzheitliche sprachliche Bildung und Förderung wird in jeder Kita in Ulm
umgesetzt.
Darüber hinaus erhalten alle Kinder mit festgestelltem zusätzlichem Sprachförderbedarf eine
intensive Unterstützung.
Kennzahl B5K1.1
Anzahl der Kitas, die auf der Grundlage des Orientierungsplanes und des trägerübergreifenden
Leitfadens „Bildung-Sprache“ arbeiten
Kennzahl B5K1.2
Anzahl der Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf, die eine zusätzliche Unterstützung
erhalten vs. Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf ohne Unterstützung
Zur Kennzahl B5K1.1
Alle Kitas in Ulm (100%) arbeiten auf Grundlage des Orientierungsplanes und des
trägerübergreifenden Leitfadens „Bildung-Sprache“.
Zur Kennzahl B5K1.2
In den Ulmer Kitas wurden für das Kindergartenjahr 2013 insgesamt 1.208 Kinder ermittelt, die
einen festgestellten Sprachförderbedarf haben. In den Kitas werden diese Kinder über die
Angebote aus dem Landesprogramm SPATZ gefördert. Für Kinder mit einem Sprachförderbedarf
aus Kitas die nicht an diesem Landesprogramm teilnehmen, werden entsprechende zusätzliche
Unterstützungsangebote durchgeführt.
Eine Übersicht über die Sprachförderangebote im Kita-Bereich erfolgt jährlich im
Jugendhilfeausschuss. Im Kindergartenjahr 2013/14 wurden 1.208 Kinder mit erhöhtem
Sprachförderbedarf in 67 Einrichtungen und 135 Gruppen festgestellt.
Das Handlungsfeld 3 „Integration durch Bildung“ des Berichts „Ulm - internationale Stadt“
beschäftigt sich über das Schlüsselprojekt 2 mit der Sprachförderung an Ulmer Kitas.
Vgl. Kennzahl 1.2 in Anlage 2.
12
Indikator B5i2
Kinder mit internationalen Wurzeln besuchen eine U3 Betreuung.
Kennzahl B5K2.1
Anzahl der Kinder mit internationalen Wurzeln in einer U3 Betreuung vs. Anzahl der Kinder mit
internationalen Wurzeln unter 3 Jahren ohne Einrichtungsbesuch
Zum Stichtag 30.06.2013 besuchten 102 Kinder unter 3 Jahren mit Migrationshintergrund* eine
Einrichtung. Zu diesem Stichtag gab es in Ulm 3.322 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. Davon
haben 1.848 Kinder einen Migrationshintergrund*. Demnach besuchen 5,5% der Kinder mit
Migrationshintergrund in Ulm eine U3 Betreuung.
*Ausländer, Deutsche durch Einbürgerung und Deutsche über Spätaussiedlerstatus (Definition der Bürgerdienste der Stadt Ulm).
2.6. Ziel B6: Gelingender Übergang von der Kita in die Grundschule
Der Übergang von der Kita in die Grundschule gelingt dann besonders gut, wenn die Kinder den
Einrichtungswechsel nicht als Bruch erleben sondern als vorbereitenden weiteren Weg in ihrer
Bildungsbiografie. Die Transitionsforschung bestätigt: Wird eine Übergangssituation positiv
erlebt und erfolgreich bewältigt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass spätere Übergänge ebenfalls
gemeistert werden. Nicht zuletzt mit diesem Hintergrund ist es ein wichtiges Ziel, dass der
Übergang von der Kita in die Grundschule so reibungslos wie möglich gelingt.
Es wird davon ausgegangen, dass sich besonders folgende drei Aspekte positiv auf den
Übergang auswirken und damit einen wichtigen Beitrag für die gleichen Chancen für alle Kinder
auf einen gelungenen weiteren Bildungsweg auswirken:
− Indikator B6i1:
Zwischen Kita und Schule finden (mit Einverständnis der Eltern) Gespräche über die
Schulbereitschaft der Kinder statt.
− Indikator B6i2:
In jeder Ulmer Kita gibt es bedarfsgerechte Kooperationsveranstaltungen als Beitrag zu
einem gelingenden Übergang von der Kita in die Grundschule.
− Indikator B6i3:
Einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards für eine enge Kooperation zwischen Kita
und Grundschule für eine durchlässige Bildungsbiografie sind formuliert.
Kitas und Schulen sind zur Kooperation verpflichtet. So wird es im Orientierungsplan formuliert
und in der Verwaltungsvorschrift des Kultus- und Sozialministeriums „Kooperation zwischen
Kindergarten und Grundschule“ vorgeschrieben.
Indikator B6i1
Zwischen Kita und Schule finden (mit Einverständnis der Eltern) Gespräche über die
Schulbereitschaft der Kinder statt.
Kennzahl B6K1.1
Anzahl der Kooperationsgespräche zwischen Kita und Schule über die Schulbereitschaft der
Kita-Kinder
Durch die Verwaltungsvorschrift „Kooperation zwischen Schule und Kindertageseinrichtung“
des Landes BW von 2002 ist geregelt, dass jede Grundschule eine Kooperationslehrkraft für die
den Schulen zugeteilten Kitas zur Verfügung stellt. In der Stadt Ulm hat jede Grundschule eine
solche Kooperationslehrkraft ernannt. Die Anzahl der Gespräche konnte nicht ermittelt werden.
Indikator B6i2
In jeder Ulmer Kita gibt es bedarfsgerechte Kooperationsveranstaltungen mit den Grundschulen
als Beitrag zu einem gelingenden Übergang von der Kita in die Grundschule.
Kennzahl B6K2.1
Anzahl der Kooperationsveranstaltungen an den Kitas mit dem Schwerpunkt „gelingender
Übergang in die Grundschule*“
*es wird angenommen, dass in diesen Veranstaltung die Eltern auch über das deutsche Grundschulsystem informiert werden.
13
Einzelne Kooperationsveranstaltungen an den einzelnen Kitas und/oder Grundschulen in Ulm
wurden bisher nicht erhoben. Im Orientierungsplan ist allerdings formuliert, dass Erzieherinnen
und Lehrkräfte in ihre Jahresplanung die Förderung der Kinder, die Kooperation mit Eltern und
gegebenenfalls Fachdiensten sowie gemeinsame Feiern und Veranstaltungen mit Schulkindern
aufnehmen und gemeinsame kleine Projekte planen...“ Teil der gemeinsamen Planungen sind
vor allem gegenseitige Besuche.
Auf der institutionellen Ebene können sich die Einrichtungen über die Module des Arbeitskreises
„Einschulung“ zum Thema „gelingender Übergang von der Kita in die Grundschule“
weiterbilden. Auch im Qualifizierungsprogramm für pädagogische Fachkräfte der Stadt Ulm
wurde 2013 der Übergang von der Kita in die Grundschule thematisiert. Dabei wurden
Möglichkeiten vorgestellt, wie der Übergang aus Sicht der Institutionen gestaltet werden kann.
Indikator B6i3
Einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards für eine enge Kooperation zwischen Kita und
Grundschule für eine durchlässige Bildungsbiografie sind formuliert.
Kennzahl B6K3.1
Anzahl der Kitas und Grundschulen, mit einem gemeinsamen Kooperationsplan, die damit die
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Kooperation
zwischen Kindergarten und Grundschule umsetzen vs. Anzahl aller Kitas und Grundschulen
In der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Sozialministeriums
über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen vom
14. Februar 2002 wird beschrieben, dass die gemeinsamen pädagogischen Grundlagen beider
Einrichtungen wesentliche Voraussetzungen für die Entwicklungs- und Bildungskontinuität sind.
Um diese zu garantieren, ist die konzeptionelle Abstimmung zwischen den pädagogischen
Fachkräften in Tageseinrichtungen und Grundschulen unverzichtbar. Die Kooperation wird
inhaltlich und organisatorisch in einem auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmten Jahresplan
ausgestaltet, der gemeinsam von Lehrkräften und Erzieherinnen/Erziehern erstellt wird. Nach
Informationen des Staatlichen Schulamts Biberach wird dieser Jahresplan von einem Großteil der
Schulen in Ulm und dem Alb-Donau-Kreis erstellt. Eine erneute flächendeckende Erhebung und
eine damit einhergehende Klärung der Qualitätsfrage werden mit der Verabschiedung der
neuen Verwaltungsvorschrift einhergehen.
Zusammenfassung der Leitlinie B
Für das Ziel B1
Eltern erhalten flächendeckend und in verständlicher Weise - ggf. auch fremdsprachig - Informationen über Beratungs- und
Kommunikationsangebote. Diese sind möglichst wohnortnah eingerichtet
− Im Bereich der frühen Hilfen kann ein lückenloses Angebot für Eltern und ihre Kinder bis zum
3. Lebensjahr vorgewiesen werden.
− Eine flächendeckende Übersicht über alle Informations- und Unterstützungsangebote für
Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren konnte im Rahmen dieses Berichtes noch
nicht erstellt werden.
− Der Anteil der Kinder unter 6 Jahren, die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII oder
Erziehungshilfe nach §§ 27ff SGB VIII beziehen und damit durch die Kinder- und Jugendhilfe
unterstützt werden, an allen unter sechsjährigen Kindern liegt bei 0,7 Prozent.
Für Ziel B2
Kindertageseinrichtungen pflegen eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit allen Eltern zum Wohl der Kinder
− Entwicklungsgespräche zwischen Eltern und Fachkräften der Kindertageseinrichtungen
werden jährlich empfohlen und an allen Ulmer Kitas durchgeführt.
− Angebote an den Kindertageseinrichtungen zur Elternbildung sind empfohlen und werden an
Ulmer Kitas vielfältig und nach Bedarf durchgeführt.
14
Für das Ziel B3
Eltern und Familien sind in den Einrichtungen willkommen und werden an Entscheidungen beteiligt
− Jede Kindertageseinrichtung hat einen gewählten Elternbeirat.
− In den Ulmer Sozialräumen bieten die Bürgerzentren und Jugendhäuser eine umfangreiche
Angebots- und Informationsvielfalt für Eltern.
− Das Familienbüro wurde als Informations- und Beratungsstelle zentral in der Ulmer Innenstadt
eingerichtet.
Für das Ziel B4
Frühzeitige Unterstützung und Förderung der Kinder aus Familien, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen
− Bisher wurde im U3 Bereich nicht erhoben, welche Kinder, die eine U3 Betreuung besuchen,
unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen.
Für das Ziel B5
Alle Kinder werden so früh wie möglich in ihrer Sprachkompetenz unterstützt und gefördert
−
−
Alle Kitas in Ulm arbeiten auf Grundlage des Orientierungsplanes und des
trägerübergreifenden Leitfadens „Bildung-Sprache“.
Alle 1.208 Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf werden durch zusätzliche
Sprachförderangebote unterstützt (in den jeweiligen Einrichtungen über das integrierte
Sprachförderkonzept).
Für das Ziel B6
Gelingender Übergang von der Kita in die Grundschule
− Kitas und Schulen sind zur Kooperation verpflichtet (Orientierungsplan und
Verwaltungsvorschrift des Kultus- und Sozialministeriums „Kooperation zwischen
Kindergarten und Grundschule“).
− Jede Ulmer Grundschule stellt eine Kooperationslehrkraft für die Kommunikation mit den der
Schule zugeteilten Kitas zur Verfügung.
Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie B
Für das Ziel B1:
− Erhebung der Angebote für Eltern mit Kindern von 0 bis 6 Jahren in der Stadt Ulm.
Für das Ziel B4:
− Erweiterung der Kennzahl B4K1.1 „Der Anteil der Kinder aus Familien, die unter schwierigen
Lebensbedingungen aufwachsen in der U3 Betreuung entspricht dem Anteil der Kinder aus
Familien, die nicht unter diese Definition fallen, in der U3 Betreuung (jeweils gemessen an der
eigenen Kohorte).
3. Leitlinie C: Ermöglichung von Teilhabe
Ulmer Kinder und Jugendliche haben unabhängig ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer sozialen
und kulturellen Herkunft, ob mit oder ohne Behinderung gleichermaßen die Möglichkeit
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu besuchen und an deren Angeboten teilzuhaben.
Leitlinie C betont die Perspektive der Teilhabe an der Gesellschaft für jede und jeden, die für die
Verwirklichung der eigenen Persönlichkeit ausschlaggebend ist. Es gilt gesellschaftliche
Strukturen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern so zu verbessern, dass eine Teilhabe auch für
diejenigen, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, möglich ist.
15
3.1. Ziel C1: Die Dimensionen der Vielfalt werden in Kitas abgebildet und konzeptionell
berücksichtigt
Alle Kinder haben ein Recht auf inklusive Bildung, d.h. gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder an
der Gemeinschaft der Kita.
Indikator C1i1
Der Leitfaden „Qualitätskriterien für Kindertageseinrichtungen unter besonderer
Berücksichtigung einer Inklusion und Diversität beachtenden Entwicklungsbegleitung“ wird
umgesetzt.
Kennzahl C1K1.1
Anzahl der Kitas, die den Leitfaden umsetzen vs. Gesamtzahl der Kitas
Der trägerübergreifende Leitfaden „Qualitätskriterien für Kindertageseinrichtungen unter
besonderer Berücksichtigung einer Inklusion und Diversität beachtenden
Entwicklungsbegleitung“ wird derzeit von der Abteilung KITA unter Einbindung der weiteren
Träger von Kindertageseinrichtungen in Ulm und den entsprechenden Experten erstellt.
3.2. Ziel C2: Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen
Im Orientierungsplan wird auf das Recht jedes Kindes auf gleichberechtigte Bildungschancen
und soziale Teilhabe eingegangen. Dies erfordert von allen Beteiligten eine Haltung und ein
Handeln mit dem Ziel der Inklusion.
Indikator C2i1
Die Anzahl der Kinder mit einem diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf, die eine
Kindertageseinrichtung besuchen ist höher als die der Kinder, die einen Schulkindergarten
besuchen.
Kennzahl C2K1.1
Anzahl der Kinder mit einem diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf an der
Regeleinrichtung vs. Anzahl der Kinder mit einem diagnostizierten sonderpädagogischen
Förderbedarf an der Sondereinrichtung (Schulkindergarten)
48 Kinder, für die Mittel über SGB XII bezogen wurde, waren 2012 in einem Regelkindergarten
angemeldet. Im Schuljahr 2012/13 besuchten 82 Kinder einen Schulkindergarten in Ulm. Von
diesen angemeldeten Kindern wohnen 49 in der Stadt Ulm.
Nach dieser Datengrundlage ist das Verhältnis von Kindern mit Behinderung an
Regelkindergärten und Schulkindergärten ausgeglichen (vgl. Anlage 1 Tab. C2T1 und Tab.
C2T2).
3.3. Ziel C3: Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben
Indikator C3i1
Eltern, die Leistungen nach SGB II erhalten, nehmen Bildungs- und Unterstützungsangebote an
und besuchen diese.
Kennzahl C3K1.1
Anzahl der Familien, die Leistungen nach SGB II empfangen und den Stärke-Gutschein einlösen
Tab. C3T1:
Eingelöste STÄRKE-Gutscheine in % 2009 bis 2012 Stadt Ulm
2009
Ulm
2010
14,6%
2011
29,0%
2012
30,2%
37,4%
2 Familien mit Leistungsbezug nach SGB II, haben im Jahr 2011 den Gutschein eingelöst. 2012
wurde kein Gutschein aus Familien mit Leistungsbezug nach SGB II eingelöst.
16
Zusammenfassung für die Leitlinie C
Für das Ziel C1
Die Dimensionen der Vielfalt werden in Kitas abgebildet und konzeptionell berücksichtigt
− Der trägerübergreifende Leitfaden „Qualitätskriterien für Kindertageseinrichtungen unter
besonderer Berücksichtigung einer Inklusion und Diversität beachtenden
Entwicklungsbegleitung“ wird derzeit in trägerübergreifender Absprache erstellt.
Für das Ziel C2
Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen
− Das Verhältnis von Kindern mit Behinderung an Regelkindergärten und Schulkindergärten ist
in der Stadt im Jahr 2012 mit 48 zu 49 Kindern ausgeglichen.
Für das Ziel C3
Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben
− 37,4% der Familien, die einen Gutschein über das Programm „Stärke“ erhalten haben,
haben diesen im Jahr 2012 eingelöst.
− 2012 wurde kein Gutschein von Familien mit Leistungsbezug nach SGB II eingelöst.
Für diesen Bericht 2014 ist festzustellen, dass die Kennzahlen unter der Leitlinie C noch nicht
aussagen, wie viele der Kinder gemessen an allen Kindern, die unter schwierigen
Lebensbedingungen aufwachsen, an den entsprechenden Angeboten teilhaben. Dieser Wert ist
eine wichtige Bezugsgröße um die Kennzahlen entsprechend beurteilen zu können. Momentan
ist die Aussage der Kennzahlen, dass Teilhabe generell für jeden möglich ist, weil auch Kinder
die soziale Leistungen empfangen an allen diesen Angeboten teilhaben können.
Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie C
Für das Ziel C3
− Die Kennzahlen, die die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe von Kindern im
Elementarbereich belegen, müssen weiterentwickelt und angepasst werden.
4. Leitlinie D: Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung
Die Qualität der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und die der offenen und verbandlichen
Angebote für Kinder sowie die der weiteren Anbietenden, sind für eine funktionierende
Bildungslandschaft unerlässlich.
Die Studie „Starting Strong III*“ mit dem Schwerpunkt auf den Fragen der Qualitätssicherung in
der Elementarbildung zeigt auf, was immer mehr Forschungsergebnisse bestätigen:
Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung hat eine Vielzahl von Vorteilen. Unter anderem
konnte ein gesteigertes Wohlbefinden und eine bessere Lernentwicklung der Kinder als
Grundlage für lebenslanges Lernen festgestellt werden, aber auch gerechtere Bildungschancen
und eine Reduzierung der Armut, eine größere intergenerationelle soziale Mobilität, eine höhere
Erwerbsbeteiligung von Frauen, steigende Geburtenraten sowie eine bessere soziale und
wirtschaftliche Entwicklung für die gesamte Gesellschaft sind nachweisbar. Alle diese Vorteile
hängen jedoch von der „Qualität“ der Angebote ab. Durch eine alleinige Ausweitung des
Zugangs zu den Angeboten ohne Berücksichtigung der Qualität werden weder gute Ergebnisse
für die Kinder noch langfristige Produktivitätsvorteile für die Gesellschaft erzielt. Die
verschiedenen Ergebnisse haben sogar gezeigt, dass eine geringe Qualität langfristig negative
Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung haben kann, statt positive Effekte zu bewirken.
*Im Auftrag des Education Policy Committee assistiert das OECD-Netzwerk "Starting Strong" Länder dabei, effektive und effiziente
politische Maßnahmen im Bereich Bildung und Lernen zu entwickeln, um individuelle, soziale, kulturelle und ökonomischen Ziele zu
verwirklichen. Das Netzwerk unterstützt die Entwicklung von Ansätzen und guter Praxis im Bereich Elementarbildung in den
teilnehmenden Ländern, u.a. auch in Deutschland.
17
Die Bildungsoffensive 2000 der Stadt Ulm steht für kontinuierliche quantitative und qualitative
Weiterentwicklung von Bildung, Betreuung und Erziehung, im Sinne des lebenslangen Lernens.
Als Träger der eigenen Kindertageseinrichtungen, arbeitet sie - in enger Zusammenarbeit mit
den weiteren kirchlichen und freien Trägern - an einer ständigen Qualitätsoptimierung. Eine
Qualitätssteigerung soll erreicht werden durch:
− eine gezielte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (Ziel D1),
− ein definiertes Begriffsverständnis von „Bildung, Betreuung und Erziehung“ (Ziel D2),
− die Entwicklung und Orientierung an trägerübergreifenden Qualitätskriterien (Ziel D3),
− die Schaffung entsprechender Strukturen (Ziel D4),
− trägerübergreifende Qualifizierung (Ziel D5).
4.1. Ziel D1: Die Qualität Ulmer Kitas ist gesichert und wird kontinuierlich unter
Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen weiterentwickelt
Indikator D1i1
Der Orientierungsplan Kita und die gesetzlichen Vorgaben werden in allen Ulmer Kitas
trägerübergreifend umgesetzt.
Alle Kitas orientieren sich darüber hinaus an den trägerübergreifend erarbeiteten Leitlinien
„Qualitätskriterien in Ulmer Kitas“*.
Kennzahl D1K1.1
Anzahl der Qualifizierungen zum Orientierungsplan und zur Leitlinie „Qualitätskriterien in Ulmer
Kitas“ mit der Anzahl der teilnehmenden Fachkräfte vs. Gesamtanzahl aller Fachkräfte
*diese Leitlinie wird in trägerübergreifender Zusammenarbeit erstellt (siehe auch Indikator C1i1)
2013 wurden im Rahmen des Trägerübergreifendes Qualifizierungsprogramms „Bildung offensiv“ 114 Fortbildungen angeboten. Für den u3 Bereich waren es 52 Angebote. Für den ü3
Bereiche 90 Angebote. Die Teilnehmerzahl an allen Fortbildungen belief sich auf 1.606
Personen. Darüber hinaus bieten die freien Träger weitere Angebote für ihr Personal an. Eine
Übersicht über das trägerübergreifende Qualifizierungsprogramm „Bildung - offensiv“ 2013
liefert die Tab. D1T1 in Anlage 1.
4.2. Ziel D2: Kitas sind Orte der Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder
Indikator D2i1
Die Begriffe „Bildung“, „Erziehung“ und „Betreuung“ sind in jeder Kita definiert und stehen als
Grundlage der pädagogischen Arbeit zur Verfügung.
Kennzahl D2K1.1
Anzahl der Einrichtungen, die über eine schriftliche Konzeption verfügen und diese regelmäßig
überarbeiten vs. Anzahl aller Einrichtungen
Die schriftlichen Konzeptionen der einzelnen Kitas werden bei der Ausstellung oder
Veränderung der Betriebserlaubnis vom KVJS überprüft. Derzeit liegt keine Auflistung vor.
18
4.3. Ziel D3: Jedes Kind erhält eine Diversität beachtende, individuelle
Entwicklungsbegleitung in den Bereichen sprachliche, motorische, kognitive, emotionale
und soziale Entwicklung
Indikator D3i1
Jede Kita orientiert sich an den trägerübergreifenden Qualitätskriterien und setzt diese auf der
Handlungsebene um.
Kennzahl D3K1.1
Anzahl der Kitas, die sich an den trägerübergreifenden Qualitätskriterien orientieren und
umsetzen vs. Gesamtanzahl der Kitas
Die Erstellung von trägerübergreifenden Qualitätskriterien wird derzeit erarbeitet (vgl. Ziel C1).
Indikator D3i2
Kitas verfügen über ein qualifiziertes Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumentarium zur
individuellen Entwicklungsbegleitung jedes Kindes.
Kennzahl D3K2.1
Anzahl der Kitas, die über ein solches Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumentarium
verfügen vs. Anzahl aller Kitas
Der Orientierungsplan schreibt den Einsatz von qualifizierten Beobachtungs- und
Dokumentationsinstrumenten zur individuellen Entwicklungsbegleitung jedes Kindes vor.
Demnach werden diese von allen Ulmer Kitas eingesetzt. Die Auswahl des Instrumentariums
bleibt dem jeweiligen Träger überlassen.
4.4. Ziel D4: Strukturelle Voraussetzungen für gute Qualität sind in allen Einrichtungen
gegeben
Indikator D4i1
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung ist die Schaffung der erforderlichen
Rahmenbedingungen enthalten.
Kennzahl D4K1.1
Zunächst muss für diesen Indikator die Qualitätssicherung abgeschlossen werden (vgl. Ziel C1
und D3). Im Anschluss daran werden die Rahmenbedingungen angepasst.
4.5. Ziel D5: Qualität braucht Qualifizierung
Indikator D5i1
Trägerübergreifende sowie trägerspezifische Fortbildungen und Weiterbildungen für alle
pädagogischen Fachkräfte stehen zur Verfügung.
Kennzahl D5K1.1
Anzahl der pädagogischen (Vollzeit-)Fachkräfte, die die ihnen zur Verfügung stehenden 5
Fortbildungstage im Jahr nutzen
Welche Fortbildungstage von den pädagogischen Fachkräften angerechnet werden können
bestimmen die Träger. Aus diesem Grund ist eine Aufstellung an dieser Stelle schwierig. Die 5
Fortbildungstage für Vollzeitkräfte bzw. die entsprechende Anzahl für Teilzeitkräfte müssen von
den pädagogischen Fachkräften wahrgenommen werden. Die jeweilige Einrichtung ist dafür
verantwortlich, dass das Personal dieser Forderung nachkommt (siehe auch Anlage 2, Kennzahl 1.2)
19
Zusammenfassung für die Leitlinie D
Für das Ziel D1
Die Qualität Ulmer Kindertageseinrichtungen ist gesichert und wird kontinuierlich unter Berücksichtigung der aktuellen
Herausforderungen weiterentwickelt
− 114 Fortbildungen für den u3 und ü3 Bereich haben 2013, im Rahmen des
Qualifizierungsprogramms für pädagogische Fachkräfte „Bildung - offensiv“ stattgefunden.
− 1.606 pädagogische Fachkräfte haben an den Fortbildungen teilgenommen.
Für das Ziel D2
Kindertageseinrichtungen sind Orte der Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder
−
Die schriftlichen Konzeptionen der einzelnen Kitas werden bei der Ausstellung oder
Veränderung der Betriebserlaubnis vom KVJS überprüft.
Für das Ziel D3
Jedes Kind erhält eine Diversität beachtende, individuelle Entwicklungsbegleitung in den Bereichen sprachliche, motorische,
kognitive, emotionale und soziale Entwicklung
− Die Erstellung von trägerübergreifenden Qualitätskriterien wird derzeit erarbeitet.
− Qualifizierte Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumente zur individuellen
Entwicklungsbegleitung jedes Kindes werden von allen Ulmer Kitas eingesetzt.
Für das Ziel D4
Strukturelle Voraussetzungen für gute Qualität sind in allen Einrichtungen gegeben
− Zunächst muss für diesen Indikator die Qualitätssicherung abgeschlossen werden (vgl. Ziel C1
und D3). Im Anschluss daran werden die Rahmenbedingungen angepasst.
Für das Ziel D5
Qualität braucht Qualifizierung
− Für pädagogische (Vollzeit-)Fachkräfte stehen jährlich 5 Fortbildungstage zur Verfügung.
− Teilzeitkräfte erhalten der Arbeitszeit entsprechende Fortbildungstage.
− Die jeweiligen Einrichtungen sind dafür verantwortlich, dass die Fortbildungstage eingehalten
werden.
Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie D
Für das Ziel D4
− Formulierung der Kennzahl D4K1.1
5. Leitlinie E: Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen Müttern
und Vätern gleichermaßen eine Berufstätigkeit aufzunehmen.
Im Elementarbereich ist 2008 das Familienbüro eingerichtet worden, um neu zugezogenen
Familien und Ulmerinnen und Ulmer, die eine Familie gründen, einen umfassenden Überblick
über die Angebote der Kinderbetreuung in Ulm zu verschaffen und eine Beratung über das
jeweils geeignete Betreuungsangebot bereit zu stellen.
5.1. Ziel E1: In Ulm wird im Elementarbereich bedarfsgerechte Betreuung angeboten: Ab
dem ersten Lebensjahr steht eine ausreichend lange reguläre Betreuungszeit zur
Verfügung
Mit dem Kinderförderungsgesetz des Bundes (KiföG) wurde zum Kitajahr 2013/14 für 1 bis
unter 3-jährige Kinder und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für unter 1-jährige Kinder
ein Rechtsanspruch auf Betreuung eingeführt.
20
Indikator E1i1
Alle Familien, die das wünschen, erhalten einen Betreuungsplatz U3.
Kennzahl E1K1.1
Anzahl der U3-Betreuungsplätze vs. Anzahl des Platzbedarfes für eine U3-Betreuung
Eine im Frühjahr 2012 in Ulm durchgeführte Elternbefragung hat einen Bedarf von 43% an U3Betreuung der Jahrgänge 0 bis 3 ergeben.
Der Kindertagesstättenbericht der Stadt Ulm 2013/14 gibt für Ulm 1.323 U3-Betreuungsplätze
an. Der Platzbedarf im U3-Betreuungsbereich wurde mit 1.317 Plätzen ermittelt (43%). Damit
kann in Ulm den Wünschen nach einer U3-Betreuung entsprochen werden.
Eine Übersicht über die Anzahl der betreuten Kinder im U3 Bereich von 2000 bis 2013 liefert die Kennzahl 1.1 und 1.2 in Anlage 2.
Indikator E1i2
Allen Kindern über 3 Jahren steht ein Ü3 Betreuungsplatz zur Verfügung.
Kennzahl E1K2.1
Anzahl der Ü3-Betreuungsplätze vs. Platzbedarf im Kindergartenalter
3.751 Ü3-Betreuungsplätze standen im Jahr 2013 zur Verfügen. Platzbedarf war für 3.454
angemeldet. Die Versorgungsquote liegt im Ü3-Bereich bei 108,6%.
Indikator E1i3
Bedarfsgerechter Ausbau der U3 Plätze in Ganztagesplätze (über 35 Wochenstunden),
ausdifferenziert in den Stufen 3-5.
Kennzahl E1K3.1
Anzahl der U3 Plätze im Ganztag vs. Anzahl der U3-Plätze
566 U3 Plätze sind auf ganztägige Betreuung ausgelegt. Im Verhältnis zu den 1.323 U3Betreuungsplätzen sind ca. 43% der Betreuungsplätze für eine Ganztagsbetreuung geeignet.
Wie auch schon im Kindertagesstättenbericht der Stadt Ulm 2013/14 formuliert, fehlen zur
Erfüllung der Zielsetzung von 2/3 Ganztagsplätzen im U3-Bereich ungefähr 186
Betreuungsplätze. Die U3 Elternbefragung hat einen Bedarf von nur 1/3 Ganztagesplätzen
ergeben. Diesem Bedarf kann mit den vorhandenen Plätzen entsprochen werden.
Zum Ausbau der Ganztagsbetreuung U3 vgl. Kennzahl 1.2 in Anlage 2.
Indikator E1i4
Bedarfsgerechter Ausbau der Ü3 Plätze in Ganztagesplätze (über 35 Wochenstunden),
ausdifferenziert in den Stufen 3-6.
Kennzahl E1K4.1
Anzahl der Ü3-Plätze im Ganztag vs. Anzahl der Ü3-Plätze gesamt
1.069 Betreuungsplätze im Ü3-Bereich sind als Ganztagesbetreuungsplätze ausgewiesen.
Gemessen an den 3.751 Ü3-Plätzen, kann die zum Ziel gesetzte Versorgungsquote von 1/3 der
Plätze noch nicht erreicht werden.
Im Kindertagesstättenbericht der Stadt Ulm 2013/14 wird diesbezüglich darauf hingewiesen,
dass zum Erreichen der Versorgungsquote 181 Ganztagesbetreuungsplätze fehlen. Diese sollen
ab dem Kita-Jahr 2015/16 weiter ausgebaut werden.
Zusätzlich wurden die Betreuungszeiten weiter flexibilisiert, indem in allen Ganztagesgruppen
der Betreuungsbausteine 4,5 und 6 1/3 der Plätze im jeweils niedrigeren Baustein belegt werden
können.
21
Indikator E1i5
Während der Ferienzeiten ist sozialraumbezogen / stadtteilübergreifend die Betreuung der KitaKinder gesichert
Kennzahl E1K5.1
Anzahl der offenen Kitas in der Ferienzeit mit Anzahl der Plätze vs. Platzbedarf
Die Kitas sind in der Ferienzeit bedarfsgerecht geöffnet. Eine Bedarfsabfrage erfolgt pro Kita.
Der Bedarf an betreuten Ferienzeiten in den Kitas wird nicht zentral ermittelt. Die Betreuung von
Kindern in der Ferienzeit ist somit zu 100% gesichert.
Zusammenfassung für die Leitlinie E
Für das Ziel E1
In Ulm wird im Elementarbereich bedarfsgerechte Betreuung angeboten: Ab dem ersten Lebensjahr steht eine ausreichend lange
reguläre Betreuungszeit zur Verfügung
− In Ulmer Kitas mit U3-Betreuung ist der Platzbedarf abgedeckt.
− In Ulmer Kitas mit Ü3-Betreuung ist der Platzbedarf abgedeckt.
− Der U3-Betreuung im Ganztagsangebot kann, gemessen an der letzten Elternbefragung,
entsprochen werden.
− Für die bedarfsgerechte Ü3-Betreuung im Ganztag müssen noch 181 Plätze, bzw. ca. 7
Gruppen umgewandelt werden.
− Die Kitas sind in der Ferienzeit bedarfsgerecht geöffnet.
22
23
II. Der Primarbereich
Der Primarbereich umfasst die Grundschulzeit. Nach der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland umfasst die Grundschule in der Regel die
Altersgruppe sechs bis zehn Jahre.
Aktuelle bildungspolitische Herausforderungen in Baden-Württemberg im Primarbereich
betreffen besonders den Ausbau der Ganztagsschule an Grundschulen. Die geplante
Novellierung des Schulgesetzes zum Thema Ganztagsschule an Grundschulen zum 01. August
2014 wird soweit wie möglich in diesem Bericht bereits berücksichtigt werden. Trotz sinkender
Schülerzahlen aufgrund des demografischen Wandels, brauchen immer mehr Schülerinnen und
Schüler - besonders im Grundschulalter - eine ganztägige Betreuung. Neben der schulischen
Lösung der Ganztagsschule bestehen parallel städtische Betreuungsangebote wie die verlässliche
Grundschule, die flexible Nachmittagsbetreuung oder die Betreuung im Hort. Ganztagsschulen
stellen eine Schulform dar, die im Zuge der Gleichstellungspolitik und der Diskussion um
Chancengerechtigkeit in ihrer Verbreitung zunimmt. Der bedarfsgerechte Ausbau der
Ganztagsschulen ist deshalb ein vorrangiges politisches Ziel.
1. Leitlinie A: Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Bildung, Betreuung und Erziehung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzusehen,
bedeutet für den Schulbereich, dass in Ulm Schule, Schulträger, Staatliches Schulamt,
Jugendhilfe, Politik, die verbandliche und offene Jugendarbeit sowie weitere außerschulische
Institutionen, Vereine und gesellschaftliche Gruppen in enger Abstimmung arbeiten. Sie
übernehmen gemeinsam mit den Familien Verantwortung für das Gelingen von Bildung,
Betreuung und Erziehung für Kinder und Jugendliche. In Ulm entsteht dadurch eine umfassende
und differenzierte Infrastruktur zum Nutzen aller, die durch eine vielfältige Kooperationskultur
gekennzeichnet ist und auf der Basis einer stimmigen Informations- und Kommunikationskultur
aufgebaut ist.
1.1. Ziel A1: Die Akteure im Primarbereich kennen sich und arbeiten auf allen
Hierarchieebenen miteinander
Eine gute Informations- und Kommunikationskultur setzt voraus, dass die Möglichkeit besteht
Informationen auszutauschen und über Vorhaben zu sprechen. Gleichzeitig wird davon
ausgegangen, dass sich die Möglichkeit und Bereitschaft für gemeinsame Kooperationsvorhaben
erhöhen, wenn es einen regelmäßigen persönlichen Austausch gibt.
Indikator A1i1
Jeder Sozialraum verfügt über ein Gremium, in dem mindestens die Akteure wie in der Leitlinie
beschrieben, zusammenkommen.
Kennzahl A1K1.1
Anzahl der Gremien pro Sozialraum mit der Besetzung:
- Schule
- Schulträger
- Staatliches Schulamt
- Jugendhilfe
- Politik
- Verbandliche und offene Jugendarbeit
- Weitere außerschulische Institutionen, Vereine und gesellschaftliche Gruppen
In allen fünf Sozialräumen der Stadt Ulm wurden bereits 2002 mit der sozialräumlichen
Jugendhilfeplanung „Koordinierungsgruppen im Sozialraum“ (KGSR) eingerichtet. Sie sind ein
wichtiger Bestandteil für die Umsetzung der sozialräumlichen Planung (siehe
Geschäftsordnungen der einzelnen KGSRen). Die Teilnehmenden behandeln neben
Jugendhilfethemen auch die Fragen zum Gelingen von Bildung, Betreuung und Erziehung für
Kinder im Grundschulalter.
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Die Zusammensetzung der einzelnen KGSRen weichen, aufgrund unterschiedlicher Partner in
den Sozialräumen, im Detail etwas von einander ab. Tabelle Tab. A1T1 in Anlage 1 zeigt eine
Zusammenfassung der Mitglieder aus den einzelnen Geschäftsordnungen. Hinzu kommen, je
nach aktueller Themenstellung, eingeladene Gäste.
Darüber hinaus wird in den fünf Sozialraumteams (KSD, Erziehungshilfeträger, Jugendhaus,
Mobile Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Ressourcenmanagement und weitere am Fall beteiligte
Einrichtungen) fallbezogen gearbeitet.
Der Jugendhilfeausschuss als politisches Gremium bringt alle in der Leitlinie beschriebenen
Akteure zusammen.
Indikator A1i2
Es gibt mindestens ein Gremium in der Stadt Ulm, das sich mindestens 2mal im Jahr
zusammenfindet und die Zusammensetzung in der Leitlinie widerspiegelt.
Kennzahl A1K2.1
Anzahl der gesamtstädtischen Gremien, ihre Zusammensetzung und Anzahl der Treffen
Zwei gesamtstädtische Gremien haben das Gelingen von Bildung, Betreuung und Erziehung von
Schulkindern in Ulm zum Thema: Der Schulbeirat (als vorberatendes Gremium des
Fachbereichsausschusses Bildung und Soziales) und der Jugendhilfeausschuss (als beratendes
und beschließendes Gremium). Die Mitgliederlisten sind in der Anlage 1, Tab. A1T2 und A1T3
abgebildet. Sitzungen dieser Gremien finden regelmäßig statt.
Begleitend bestehen zwei weitere Austauschplattformen, in denen es um aktuelle
bildungspolitische Fragestellungen geht:
Das Bildungsforum der Stadt Ulm (Berichterstattung der aktuellen Situation in der
Bildungslandschaft Ulm, Anlage 1, Tab. A1T4) und seit November 2013 das Begleitgremium des
Bildungsbüros der Stadt Ulm (ein Informations- und Austauschgremium über aktuelle
bildungspolitische Themen in Ulm, Anlage 1, Tab. A1T5).
Die Tabellen zeigen, dass die Zusammensetzungen dieser Gremien den in der Leitlinie A
hervorgehobenen zentralen Akteuren entsprechen. Auch die Schnittstelle zu den Eltern kann
über die Vertreterinnen und Vertreter des Gesamtelternbeirates geschlossen werden.
1.2. Ziel A2: Angebote für (Schul-)Kooperationen werden formuliert und zugänglich
gemacht
Besonders im Schulbereich wird eine vielfältige, qualitativ hochwertige Kooperationslandschaft
gefordert. Es wird vermehrt Wert auf ganzheitliches Lernen gelegt. Schülerinnen und Schüler
sollen vielfältige Lernsettings erleben und mit Experten vertiefter in Kontakt treten können. Eine
Übersicht über die verschiedenen Angebote aus dem Raum Ulm und Umgebung soll die
Kooperationsbereitschaft der Schulen und der Bildungseinrichtungen untereinander erhöhen.
Indikator A2i1
Eine Liste von Angeboten für (Schul-)Kooperationen ist zentral für jeden zugänglich.
Kennzahl A2K1.1
Anzahl bzw. Existenz einer Auflistung der Angebote für (Schul-)Kooperationen in der Stadt Ulm
Das 2010 gegründete „Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm“ mit Federführung beim Bildungsbüro
der Stadt Ulm bietet neben persönlicher Beratung und Fachtagungen auch eine Website, auf der
Angebote und Anbietende für Kooperationen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen
aufgelistet werden (www.bildungsnetzwerk-ulm.de). Die Auflistung der Angebote und
Anbietenden stellt auch für die Freizeitgestaltung in den Familien eine interessante Anregung
dar.
Die Einträge auf der Website werden von den Anbietenden selbst verwaltet und aktualisiert. Mit
Stand Dezember 2013 wurden 93 Angebote in 14 Kategorien eingetragen. Stand Februar 2014
haben 3.190 Personen die Website besucht (Messzeitraum Januar 2013 bis Januar 2014).
25
1.3. Ziel A3: In der Stadt Ulm zeichnen sich die Grundschulen durch eine vielfältige und
verbindliche Kooperationskultur aus
Je mehr sich Schulen als Einrichtung für Einflüsse von außen öffnen, umso mehr kann Bildung,
Betreuung und Erziehung zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe werden. Im Sinne des
lebensorientierten Lernens ist es für Schülerinnen und Schüler wichtig mit allen
Bildungsbeteiligten in einer Stadt in Berührung zu kommen.
Wirksame Lernumgebungen fördern nach den OECD Learning Principles u.a. das Verständnis
von Lernen als sozialem Prozess und organisieren eine Vielfalt an lernförderlichen
Sozialsituationen. Sie schaffen horizontale Vernetzungen zwischen Wissensgebieten und zur
Lebenswelt. Dazu gehört vor allem das Lernen an außerschulischen Lernorten und mit
außerschulischen Partnern.
(Detaillierte Beispiele in Anlage 2, Kennzahl 2.2)
Indikator A3i1
Grund-, Förder- und Sonderschulen (GS/GWRS/FöS/SoS) in städtischer Trägerschaft nehmen am
Jugendbegleiterprogramm teil.
Kennzahl A3K1.1
Anzahl der Grund-, Förder- und Sonderschulen in städtischer Trägerschaft im
Jugendbegleiterprogramm 2013/14 vs. Anzahl aller dieser Schulen in städtischer Trägerschaft
Eine messbare Größe für das Interesse von Schulen an außerschulischen Kooperationen in
Baden-Württemberg ist die Teilnahme am Jugendbegleiterprogramm. Aktivitäten, die an der
Schule oder für die Schülerinnen und Schüler einer Schule angeboten werden, können über den
finanziellen Zuschuss des Jugendbegleiterprogramms finanziert werden.
25 der 31 Ulmer GS/GWRS/FöS/SoS nehmen am Jugendbegleiterprogramm teil.
Im Grundschulbereich wird die Teilnahme am Jugendbegleiterprogramm zusätzlich mit einem
städtischen Zuschuss aufgewertet.
Indikator A3i2
Grundschulen in städtischer Trägerschaft kooperieren bei Bedarf mit der Jugendhilfe.
Kennzahl A3K2.1
Anzahl der sozialen Gruppenarbeit an Grundschulen in städtischer Trägerschaft
Die Durchführung der Sozialen Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII wird im Auftrag des
Jugendamtes von den Erziehungshilfeträgern Oberlin e.V. und Zentrum guterhirte e.V.
übernommen. Über das Jahr 2013 konnten in 19 Gruppen 134 Kinder aus Grund- und
Förderschulen aufgenommen werden. Die Verweildauer der Kinder in den Gruppen ist
unterschiedlich, teils sind sie noch in den Gruppen, teils wurde die Gruppenbeteiligung im Jahr
2013 beendet. Die Zuteilung zu den Sozialräumen zeigt Tab. A3T1 in Anlage 1.
Indikator A3i3
Grund-, Förder- und Sonderschulen in städtischer Trägerschaft kooperieren nachhaltig mit
außerschulischen Partnern.
Kennzahl A3K3.1
Anzahl der Kooperationen an Grund-, Förder- und Sonderschulen in städtischer Trägerschaft, die
bereits länger als zwei Jahre andauern
Ein Indikator für die Beständigkeit von Kooperationen ist ihre Dauer. Durch Kooperationen, die
über einen längeren Zeitraum bestehen, können Beziehungen zwischen Einrichtungen oder auch
Einzelpersonen und Schule aufgebaut werden.
Eine Befragung aller städtischen GS/GWRS/FöS/SoS seitens des Bildungsbüros der Stadt Ulm
Anfang des Schuljahres 2013/14 hat ergeben, dass von den 31 zurückgemeldeten Schulen 9
keine Kooperationspartner länger als 2 Jahre haben oder keine Angaben gemacht haben. 15
Schulen gaben zwischen 1 bis 9 Kooperationen länger als 2 Jahre an. 5 Schulen haben zwischen
26
10 bis 20 Kooperationen länger als 2 Jahre und eine Schule hat sogar 53 Kooperationen bereits
länger als 2 Jahre. Als Gesamtsumme bestehen an den Ulmer GS/GWRS/FöS/SoS 176
Kooperationen bereits länger als 2 Jahre.
Indikator A3i4
Kooperationsverträge zwischen Grund-, Förder- und Sonderschulen in städtischer Trägerschaft
und außerschulischen Partnern werden abgeschlossen.
Kennzahl A3K4.1
Anzahl der Grund-, Förder- und Sonderschulen in städtischer Trägerschaft mit der Anzahl der
abgeschlossenen Kooperationsverträge vs. Anzahl der Kooperationspartner an diesen Schulen in
städtischer Trägerschaft
Eine große Anzahl an Kooperationspartnern lässt darauf schließen, dass Schulen den Mehrwert
von Kooperationspartnern zu schätzen wissen. Eine große Anzahl an abgeschlossenen
Kooperationsverträgen lässt darauf schließen, dass es Schulen wichtig ist eine gemeinsame und
verbindliche Basis mit den jeweiligen Kooperationspartnern zu finden.
Tab. A3T2:
Kooperationsverträge und Kooperationspartner der Grund-, Förder und
Sonderschulen in städtischer Trägerschaft im Schuljahr 2013/14
Anzahl der GS/GWRS/FöS/SoS,
die Kooperationsverträge im SJ
13/14 abgeschlossen haben
25
Anzahl der abgeschlossenen
Kooperationsverträge im SJ
13/14
Anzahl der Kooperationspartner
im SJ 13/14
219
265
Für das Schuljahr 2013/14 wurden von 25 GS/GWRS/FöS/SoS mit 265 Kooperationspartnern
insgesamt 219 Kooperationsverträge abgeschlossen.
Zusammenfassung der Leitlinie A
Für das Ziel A1
Die Akteure im Primarbereich kennen sich und arbeiten auf allen Hierarchieebenen miteinander
Die in der Beschreibung der Leitlinie A beschriebene „Verantwortungsgemeinschaft“ findet sich
in den Gremien auf gesamtstädtischer Ebene wieder.
In den Sozialräumen gestaltet sich eine entsprechende vollständige Zusammensetzung
schwieriger. Auf Ebene der Sozialräume wird die operative Arbeit (Verwaltungsrichtlinien und
Gremienbeschlüsse) abgesprochen, koordiniert, niederschwellige Probleme angesprochen und
gemeinsame Lösungsvorschläge besprochen. Tab. A1T1 in Anlage 1 zeigt, dass die dafür
wichtigen Vertretungen über die „Koordinierungsgruppe im Sozialraum“ eingebunden sind.
Für das Ziel A2
Angebote für (Schul-)Kooperationen werden formuliert und zugänglich gemacht
Das Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm liefert mit seiner Website eine Übersicht über
Kooperationsangebote aus Ulm und Neu-Ulm. 93 Angebote in 14 Kategorien wurden bis
Dezember 2013 eingestellt und die Seite innerhalb eines Jahres von 3190 Personen besucht.
Für das Ziel A3
In der Stadt Ulm zeichnen sich die Grund-, Förder- und Sonderschulen durch eine vielfältige und verbindliche Kooperationskultur aus
−
−
−
−
25 der 31 Ulmer GS/GWRS/FöS/SoS nehmen am Jugendbegleiterprogramm teil.
An diesen 31 Schulen bestehen 176 Kooperationen bereits länger als 2 Jahre,
auf die Schulen verteilt sind es im Schnitt 5,6 Kooperationspartner pro Schule
und 219 Kooperationsverträge wurden an diesen Schulen abgeschlossen.
27
Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie A
Für das Ziel A3
In der Stadt Ulm zeichnen sich die Grundschulen durch eine vielfältige und verbindliche Kooperationskultur aus
− Beobachtung eventueller Veränderungen im Kooperationsverhalten der Grundschulen durch
die Novellierung des Schulgesetzes: Neue Kennzahl A3K3.2: „Anzahl der
Ganztagsgrundschulen nach der Novellierung des Schulgesetzes, die Deputate
monetarisieren“.
2. Leitlinie B: Herstellung von Chancengerechtigkeit
Spätestens die PISA Studie, aber auch die sich daran anschließenden Studien zum Bildungserfolg
machen deutlich, dass es einen starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und
Bildungserfolg gibt (PISA 2000, 2003, 2006, 2009; IGLU 2006, 2009).
Für Ulm bedeutet das Erreichen von Chancengerechtigkeit, dass Ulmer Kinder und Jugendliche,
unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, gleichberechtigten Zugang zu Bildung
haben, um ihnen faire Zukunftschancen zu ermöglichen.
Leitlinie B „Herstellung von Chancengerechtigkeit“ und Leitlinie C „Ermöglichung von Teilhabe“
liegen inhaltlich eng beieinander. Bei Leitlinie B liegt der Schwerpunkt in diesem Bericht auf der
Überlegung, dass faire Chancen für alle Kinder und Jugendliche von Anfang an geschaffen
werden müssen, damit alle unabhängig ihrer sozialen Herkunft gleiche oder zumindest ähnliche
Rahmenbedingungen erhalten. Damit würde es gelingen die Abhängigkeit des Bildungserfolgs
von der sozialen Herkunft zu reduzieren und gerechte Ausgangsbedingungen herzustellen.
Leitlinie C betont hingegen mehr die Perspektive der Teilhabe an der Gesellschaft für jede und
jeden, da sie für die Verwirklichung der eigenen Persönlichkeit ausschlaggebend ist. Hier gilt es
gesellschaftliche Strukturen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern so zu verbessern, dass eine
Teilhabe auch für diejenigen, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, möglich
ist.
Um über ein Bildungsmonitoring die Frage beantworten zu können, ob Chancengerechtigkeit
hergestellt wird oder nicht, muss Chancengerechtigkeit in messbare Größen umgewandelt
werden. Eine dieser messbaren Größen sind die Sozialindikatoren. Sie ermöglichen es Aussagen
über den Grad der schwierigen Lebensbedingungen zu treffen, in denen Kinder und Jugendliche
aufwachsen bzw. festzustellen welche Kinder und Jugendliche von schwierigen
Lebensbedingungen betroffen sind. Damit können „Gruppen“ von Kindern und Jugendlichen
identifiziert werden, die nach dem Verständnis von Chancengerechtigkeit schwierigere
Ausgangsbedingungen haben. Diese „Gruppen“ können dann, in einem nächsten Schritt, mit
weiteren bildungsrelevanten Indikatoren in Verbindung gesetzt werden. Über diese
Verbindungen können schließlich Aussagen über das Gelingen von Chancengerechtigkeit
getroffen werden. Für die Stadt Ulm können für dieses Bildungsmonitoring 2014 die
Korrelationen der verschiedenen Indikatoren aufgrund unterschiedlicher, nicht miteinander
vergleichbaren Datengrundlagen für den Primar- und Sekundarbereich noch nicht erfolgen.
Deswegen werden für die Leitlinie B Hilfsindikatoren formuliert, die aufzeigen sollen, ob der
Versuch gemacht wird, Chancengerechtigkeit herzustellen.
2.1. Ziel B1: Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche
Schulsystem
Information ist sprichwörtlich der Schlüssel zum Erfolg. Je mehr sich Eltern im deutschen
Bildungssystem auskennen, umso mehr profitieren die Kinder von diesem Wissen.
Entscheidungen über unterschiedliche Schulformen und -arten werden in den Familien
getroffen. Nur wenn eine gleichmäßig gute Information aller Eltern gelingt, können alle Kinder
gleichberechtigten Zugang zum deutschen Bildungssystem haben und damit zumindest ähnliche
Ausgangsbedingungen.
28
Indikator B1i1
Jede Grundschule hat ein System der Information und Begleitung von Eltern.
Kennzahl B1K1.1
Anzahl der Projekte/Angebote im Grundschulbereich, die gezielt auf die Unterstützung von
Eltern ausgerichtet sind
Über das Schulgesetz Baden-Württemberg sind mindestens zwei Elternabende pro Schuljahr
vorgeschrieben. Mit dem Bildungsplan 2004 wurde mehr gestalterische Freiheit, auch in der
Elternarbeit eingeführt. Schulen wird seit dem die Form der Elterninformation freigestellt.
Dadurch entstehen unterschiedliche Konzepte, die alle transparente Informationsvermittlung
zum Ziel haben. Seit dem ersten Schuljahr ohne verpflichtende Grundschulempfehlung
(SJ 12/13) werden die Lehrkräfte zusätzlich noch sensibler auf das Thema Elternarbeit
vorbereitet.
Eine Übersicht über die Art und Anzahl der Angebote und Anzahl der teilnehmenden Eltern an
den einzelnen Schulen wurde bisher nicht erhoben.
Insgesamt werden in der Stadt Ulm 3 spezifische Angebote für Eltern mit internationalen
Wurzeln angeboten. Eine genaue Beschreibung der Projekte liefert die Tab. B1T1 in Anlage 1.
2.2. Ziel B2: Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der
Betroffenen an
Dass Ulm eine sehr gute Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe leistet bestätigte zuletzt
der „Bericht zur Entwicklungen und Rahmenbedingungen der Inanspruchnahme erzieherischer
Hilfen in Baden-Württemberg 2013“. Die unter dem Ziel B2 ausgearbeiteten Indikatoren und
Kennzahlen sollen diese Arbeit bestätigen und eine langfristige Vergleichsmöglichkeit bieten.
Unterstützungsangebote und Hilfen sind vor allem im Kindes- und Jugendalter dann besonders
effektiv, wenn sie so früh wie möglich ansetzen (Indikator B2i3). Über gute präventive Angebote
kann im Idealfall weiterer Hilfebedarf frühzeitig unterbunden werden (Indikator B2i1).
Informationen über Unterstützungsangebote und eine bedarfsgerechte Beratung sichern im
Ernstfall die richtige Zuteilung von Hilfen für die Kinder und ihre Familien (Indikator B2i2 und
B2i4). Unterstützung zu erhalten ist ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zu mehr
Chancengerechtigkeit für alle Kinder.
Indikator B2i1
Vorbeugende Angebote* und passgenaue, flexible Hilfen verhindern zunehmend die
Inanspruchnahme von „formalen“ Erziehungshilfen.
*niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote
Kennzahl B2K1.1
Anzahl der niedrigschwelligen und präventiven Hilfen in der Jugendhilfe
Tab. B2T1 in Anlage 1 zeigt die Verteilung der präventiven Angebote der offenen Kinderarbeit in
der Stadt Ulm auf die Sozialräume. Insgesamt werden in allen Sozialräumen 69
sozialpädagogische Angebote für Kinder bis 12 Jahre durchgeführt. Zusätzlich gibt es von
kirchlicher Seite weitere Angebote. Die Anzahl wird mit Vorbehalt genannt, da sie aus einer
Internetrecherche vom Januar 2014 stammt.
In der GD 145/13 wird darauf verwiesen, dass für Hilfen im Vorfeld zu den Hilfen zur Erziehung
ein Bedarf besteht. Mit dieser niedrigschwelligen Unterstützungsleistung werden Kinder erreicht
und können unterstützt werden, bevor „formal“ eine Jugendhilfemaßnahme eingeleitet werden
muss.
29
Indikator B2i2
Familien, die Unterstützung benötigen, erhalten Beratung, Information und bei Bedarf flexible
Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII.
Kennzahl B2K2.1
Anzahl der flexiblen Hilfen
Flexible, passgenaue und auf die Familie zugeschnittene Hilfen werden eingesetzt, um
größtmögliche Wirkung zu erzielen. Mit der Sozialraumorientierung wurde das Augenmerk auf
die Ressourcen im Umfeld einer Familie gerichtet. Oftmals kann ein Einsatz von Verwandtschaft
oder Nachbarschaft eine Familie in Not unterstützen. Mit nahen Einrichtungen, wie
Begegnungsstätten, Schulen oder Vereinen, können Absprachen zur Hilfestellung ausgehandelt
werden. Die Tabelle B2T2 stellt Hilfen der tatsächlichen Kinderzahl gegenüber.
Tab. B2T2:
Anzahl der flexiblen Hilfen im Jahr 2012
Sozialraum
Mitte/Ost
Böfingen
West
Eselsberg
Wiblingen
Ulm
Hilfen insgesamt (Stichtag/beendet)
6 bis unter 12 Jahre
30
23
56
24
40
173 Hilfen
Kinder die Hilfen in Anspruch nehmen
6 bis unter 12 Jahre
25
18
35
19
31
128 Kinder
Indikator B2i3
Die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung setzt - im Leben der Kinder und Jugendlichen früher an.
Kennzahl B2K3.1
Anzahl der Kinder von 6 bis unter 12 Jahren, die Erziehungshilfen nach §§ 27 ff SGB VIII
erhalten
Mit veränderten Lebenslagen, wie Patchworkfamilien, Mediengesellschaft, Ausrichtung auf
Konsum und vieles mehr, brauchen Familien früher Hilfestellung und Unterstützung. Im
Zeitreihenvergleich zeigt sich, dass der Anteil von Beratung für Familien mit Kindern von 6 bis
unter 12 Jahren im Jahr 2006 bei 66 Prozent, im Jahr 2010 bei 67 Prozent und im Jahr 2012 bei
70 Prozent liegt. Vor etwa zehn Jahren lag der Schwerpunkt der Hilfeinanspruchnahme noch bei
den 15- bis 18-Jährigen. Das Verhältnis der Hilfen für diese Altersgruppe und die Altersgruppe
der 6- bis 12-Jährigen ist mittlerweile ausgewogen.
Die Hilfezahlen in Tab. B2T3 (Anlage 1) von 2012 zeigt die Hilfeverteilung der Altersgruppe 6 bis
unter 12 Jahre in den Sozialräumen im Eckwert anteilig an der Bevölkerungszahl und die Hilfen
für 15- bis unter 18-Jährige zum Vergleich daneben gestellt.
Indikator B2i4
Lehrkräfte sind über Unterstützungsangebote informiert.
Kennzahl B2K4.1
Anzahl der Informationsmaterialien, die Lehrkräfte über Unterstützungsangebote informieren
Der Kommunale Soziale Dienst stellt sich regelmäßig in Lehrergremien vor und weist auf die
Leistungen der Erziehungshilfe nach §§ 27ff SGB VIII und die weiteren Angebote in diesem
Bereich hin. Besonders im Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit findet mittlerweile eine enge
Kooperation zwischen Lehrkräften und Experten statt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für
Lehrkräfte, sich in der jeweiligen KGSR über aktuelle Angebote zu informieren, gemeinsame
Projekte zu initiieren oder die Experten um Informationen zu bitten.
30
2.3. Ziel B3: Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Kinder mit Schwierigkeiten im
sozialen oder schulischen Bereich werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt
Die nachweisbare Korrelation zwischen Bildung und sozialer Herkunft über die PISA-Studie und
ihre Folgestudien, lassen vermuten, dass Kinder und Jugendliche, die unter schwierigen
Lebensbedingungen aufwachsen, oft nicht genügend Unterstützung und Förderung in
bildungsrelevanten Themenbereichen erhalten. Mit bedarfsgerechten Unterstützungs- und
Förderangeboten kann eine Kommune für mehr Chancengerechtigkeit sorgen.
Indikator B3i1
Unterstützungs- und Förderangeboten im sprachlichen Bereich werden angeboten.
Kennzahl B3K1.1
Anzahl der Sprachförderangebote an Grundschulen in städtischer Trägerschaft
In Ulm werden an 8 Grundschulen 8 Vorbereitungsklassen (VKL) angeboten. Die genaue
Beschreibung der VKL an Ulmer Schulen zeigt Tab. B3T1 in Anlage 1.
Für Schulen, an denen keine VKL gebildet werden kann (Angebot ab 10 Kinder), können aus
dem sogenannten Ergänzungsbereich bedarfsorientierte Angebote im Sprachförderbereich
finanziert werden. Statistisch sind diese Förderangebote wie LRS (Lese-Rechtschreibung),
Sprachförderung und weitere Förderkurse, nicht vollständig erhoben. Die Möglichkeit der
einzelnen Schulen diese Kurse vorzuhalten sind zudem eingeschränkt. Ergänzungsstunden sind
zunächst für Lehrerreserven, Krankheitsvertretungen, große Projekte, etc. vorgesehen. Meistens
werden die Förderangebote dann an Schulen bereitgestellt, wenn momentan kein
Vertretungsfall vorliegt. Diese Angebote werden wiederum nicht statistisch erhoben.
Eine Beschreibung, für wen die VKL geeignet ist, liefert die Kennzahl 1.6 in Anlage 2.
Die amtliche Schulstatistik fragt die Unterstützungs- und Förderangebote der Schulen im
sprachlichen Bereich ab. Dafür müssen die Schulen ankreuzen, ob LRS, Sprachheilkurse oder
Vorbereitungskurse angeboten werden.
Ein Blick in die Schulamtsstatistik 2013/14 ergibt, dass an 7 der 24 Grundschulen LRS angeboten
wird. An einer Schule werden 11 Vorbereitungskurse angeboten und an keiner Grundschule
finden Sprachheilkurse statt.
Indikator B3i2
Unterstützungs- und Förderangebote im Lernen werden angeboten.
Kennzahl B3K2.1
Anzahl der schulisch organisierten Hausaufgabenbetreuung/Lernzeit* an Grundschulen in
städtischer Trägerschaft
*Hinweis: Beim Besuch einer Ganztagsschule werden zum großen Teil die Hausaufgaben durch so genannte Lernzeiten ersetzt. Da
die Kinder und Jugendlichen ganztägig die Schule besuchen wird die Funktion der Hausaufgabe, nämlich den durchgenommenen
Unterrichtsstoff zu wiederholen und zu vertiefen, durch die Lernzeit ersetzt. In der Lernzeit werden von den Schülerinnen und
Schülern Aufgaben zur Vertiefung der Lerninhalte in der Schule erledigt.
Die Ergebnisse einer Befragung aller Ulmer Grundschulen und GWRS in städtischer Trägerschaft
zeigen, dass 5 der befragten Schulen keine Hausaufgabenbetreuung/Lernzeit an ihrer Schule
anbieten. Bei den Schulen, die Hausaufgabenbetreuung anbieten verteilt sich die Betreuung wie
folgt: 16 bieten diese in Klasse 1, 18 für die Klasse 2 und 19 jeweils für die Klassen 3 und 4 an.
Die Betreuung während dieser Hausaufgaben- bzw. Lernzeit ist sehr unterschiedlich geregelt.
Den größten Anteil nehmen hier die „Jugendbegleiter“ ein (an 13 Schulen). Lehrkräfte sind an 5
Schulen für die Hausaufgabenzeit zuständig. Ebenso verschieden von Schule zu Schule, ist die
Verteilung der Wochentage an denen eine betreute Hausaufgabenzeit angeboten wird. Gerade
einmal die Hälfte aller Schulen bietet das Angebot an mindestens 4 Tagen in der Woche an.
Darunter sind nur zwei Schulen, die an jedem Wochentag eine Hausaufgabenbetreuung bereit
stellen und davon wiederum nur eine, die dies an allen Wochentagen für alle Klassenstufen
anbietet.
31
Indikator B3i3
Unterstützungsangebote zur Stärkung der sozialen Kompetenz werden angeboten.
Kennzahl B3K3.1
Anzahl der Angebote zum Thema soziale Kompetenz an Grundschulen in städtischer
Trägerschaft
Eine vollständige Auflistung aller Angebote, die an Grundschulen das Thema „Stärkung der
sozialen Kompetenz“ behandeln (z.B. von Polizei, freie Träger, Projekttagen an Schulen) konnte
bis zum Erscheinen des Berichts nicht erhoben werden.
Beispielhaft soll an dieser Stelle die „Soziale Gruppenarbeit1“der Jugendhilfe näher beschrieben
werden.
1
Definition:
Integrierte Erziehungshilfemaßnahme nach SGB VIII, im Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit (SGA) § 29 SGB VIII an der Schule
− Die Teilnahme eines Kindes setzt Erziehungshilfe - Bedarf voraus. Z.B. findet das Kind keinen Platz in der
Klassengemeinschaft, kann sich nicht in eine Gruppe einfügen, Verhaltensauffälligkeiten oder andere individuelle
Probleme des Kindes treten auf.
− Gruppengröße mindestens fünf bis max. acht Kinder. Ab fünf Kinder kommt eine Gruppe zustande.
− Durchgeführt wird die Maßnahme vom durch das Jugendamt beauftragten Erziehungshilfeträger.
Rahmenbedingungen
−
Kinder nehmen, so weit als möglich, verpflichtend an der Ganztagesbetreuung teil.
−
Schule stellt kontinuierlich einen geeigneten Raum mit Platz (Regal, abschließbarer Schrank) für Spiel- und pädagogisches
Material zur Verfügung. Dieser Raum sollte zu den vereinbarten Zeiten problemlos genutzt werden können. Außerhalb
dieser Zeiten ist der Raum für andere Gruppen offen.
−
Hindernisse und Störungen werden gleichermaßen von Schule und Jugendhilfe behoben.
−
Regelmäßiger Kontakt und Austausch zum Gruppenablauf und einzelnen Verhaltensweisen zwischen SGA-Leitung und
Lehrkraft ist Grundbedingung.
−
Gruppe erhält einen pfiffigen, präsentativen Titel, der sich in die außerschulischen Angebote einpasst.
−
Zu Beginn eines Schuljahres wird der Bedarf an Kindern, die SGA nach § 29 SGB VIII erhalten sollen, festgestellt. Die
Soziale Gruppenarbeit beginnt, sobald die Mindestzahl (5 Kinder) erreicht ist.
Methodik, Inhalte und Ziele der SGA an der Schule werden in der Dienstleistungsbeschreibung "Soziale Gruppenarbeit" geregelt.
In allen Ulmer Sozialräumen werden Angebote zur sozialen Gruppenarbeit vorgehalten. 2013
wurden in 19 Gruppen 134 Kinder aus Grund- und Förderschulen erreicht. Nicht alle Gruppen
sind in den Ganztagsschulbetrieb an den Grundschulen integriert. Die Gruppen finden teilweise
in den Räumen der Schulen, aber auch in außerschulischen Einrichtungen (z.B. AAK) oder den
Räumen der durchführenden Erziehungshilfeträger statt (vgl. Tab. A3T1 in Anlage 1).
Kennzahl B3K3.2
Anzahl der Grundschulen, die Präventionsangebote für Grundschülerinnen und Grundschüler
anbieten bzw. anbieten lassen
Die Broschüre „Roter Faden Prävention“ vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW und
dem Präventionskonzept an Schulen stark. stärker. WIR, listet die bekanntesten
Präventionsangebote für Schulen in Baden-Württemberg auf. 30 Projekte und Programme für
Schulen und speziell für Grundschulen werden darin aufgezeigt.
In welchem Maße diese von Grundschulen in städtischer Trägerschaft nachgefragt werden,
konnte bis zur Endversion dieses Berichts nicht erfasst werden.
2.4. Ziel B4: Die Anzahl der Ganztagsschulen im Primarbereich wird bedarfsorientiert
weiter ausgebaut
Mitte Januar 2014 wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg ein erster Entwurf für
die Novellierung des Schulgesetzes bezüglich der Ganztagsschulen an Grundschulen
veröffentlicht. Das Gesetz soll bis zum 01. August 2014 in Kraft treten. Ziel der Landesregierung
ist es bis 2023 70% aller Grundschulen zu Ganztagsschulen auszubauen. Dafür werden die
Rahmenbedingungen nun gesetzlich festgelegt und mit der Hoffnung verbunden, dass
möglichst viele Grundschulen einen Antrag auf Einführung der Ganztagsschule stellen werden.
Die Ganztagsschule ist ein zentrales Mittel für eine breite Bildung, Betreuung und Erziehung
junger Menschen und kann Prozessen der Ausgrenzung von benachteiligten Kindern und
32
Jugendlichen entgegenwirken (so auch Dr. Bürger beim Bericht zu Entwicklung und
Rahmenbedingungen der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen in Ulm am 6. November 2013
im Jugendhilfeausschuss Ulm).
Mit der Einführung von Ganztagsschulen ist also der Wunsch nach einem gerechteren,
zumindest Chancen ausgleichenden, Schulsystem verbunden. Die Studie zur Entwicklung von
Ganztagsschulen (StEG, Laufzeit bis 2016) liefert Ergebnisse, die diesen Wunsch unterstützen.
So haben die zahlreichen Forschungen ergeben, dass die Potentiale von Ganztagsschulen die
individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler deutlich positiv beeinflussen. Sie zeigt
ebenfalls, dass Ganztagsschulen wichtige Ziele der Förderung fachlicher Kompetenzen und des
sozialen Lernens erfüllen. Positive Auswirkungen zeichnen sich auch im Hinblick auf die
Bildungsteilhabe, die Schulmotivation, das Sozialverhalten, die Schulnoten sowie auf das
Familienklima ab.
Indikator B4i1
Erhöhung der Schülerzahlen an städtischen Grundschulen im Ganztag.
Kennzahl B4K1.1
Anzahl der Ganztags-Schüler/innen in den städtischen Grundschulen vs. Anzahl der
Grundschüler/innen an städtischen Grundschulen.
Die sieben Ganztags-Grundschulen in städtischer Trägerschaft werden im SJ 13/14 von
insgesamt 568 Kindern besucht. Damit sind rd. 16% der Ulmer Schülerinnen und Schüler an
städtischen Grundschulen über ein Ganztagsangebot an einer Ganztagsschule versorgt.
Ein jährlichr, aktueller Überblick über die Schülerzahlen in Ulm wird von der Abteilung Bildung
und Sport ausgearbeitet und in den jeweiligen Gremien präsentiert (z.B. GD 171/12).
Eine ausführliche Auflistung bietet die Anlage 2, Kennzahl 2.2.
In Ulm wir die ganztägige Betreuung ergänzend und zusätzlich zur Ganztagsschule über das
Angebot der Verlässlichen Grundschule (Betreuung ab 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr) und der Flexiblen
Nachmittagsbetreuung (Betreuung ab 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) abgedeckt. Seit dem SJ 13/14
wird an allen Grundschulen eine Verlässliche Grundschule angeboten. An 14 der 24
Grundschulen zusätzlich eine flexible Nachmittagsbetreuung.
2.5. Ziel B5: Gelingender Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule
Ein gelungener Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ist dann erreicht,
wenn der Schüler oder die Schülerin ohne größere Schwierigkeiten dem Unterricht in der neuen
Schule folgen kann und die nächsten Lernziele erreichen kann. Unter diesem Aspekt ist es für
den Schulerfolg sehr wichtig beim Übergang in die weiterführende Schule eine Entscheidung zu
treffen, die den Schüler oder die Schülerin nicht überfordert, aber auch nicht unterfordert.
Studien belegen, dass in diesem Sinne gelungene Übergänge einen entscheidenden Einfluss auf
den weiteren Schulerfolg haben. Wohingegen sich nicht gelungene Übergänge negativ auf den
Bildungserfolg und damit auch auf die Chancengerechtigkeit auswirken können. Schülerinnen
oder Schüler, die das Klassenziel in Klassenstufe 5 nicht erreichen, würden diese Klasse zunächst
maximal zweimal wiederholen. Erst dann wird die Umschulung auf eine andere Schulart
zwingend notwendig. Das bedeutet, dass im schlechtesten Fall die Wahl einer nicht geeigneten
weiterführenden Schule Jugendliche bis zu vier Jahre (!) in der Schullaufbahn kosten kann.
Mit dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung zum Schuljahr 2012/13 haben alle
Eltern das Recht erhalten selbst für ihre Kinder zu entscheiden, auf welche weiterführende
Schule sie ihr Kind anmelden. Bis zu diesem Entscheid wurde anhand von Notendurchschnitten
in der Grundschule und der Empfehlung der Lehrkräfte gesetzlich vorgeschrieben, welche
weiterführende Schulart ein Schüler oder eine Schülerin besuchen darf. Seit diesem Entscheid
sind die Notendurchschnitte nicht mehr ausschlaggebend. Das bedeutet, dass theoretisch
betrachtet ein Kind mit Werkrealschulempfehlung auf einem Gymnasium eingeschult werden
kann.
Um zu überprüfen inwiefern benachteiligende Mechanismen einen gelingenden Übergang auf
die weiterführenden Schulen verhindern, werden drei Aspekte näher betrachtet:
33
−
−
−
Indikator B5i1:
Die Existenz eines Beratungskonzeptes für den Übergang in die weiterführende Schule in
den Grundschulen.
(Wenn Eltern zuverlässig und gut beraten werden und über Vor- und Nachteile der
weiterführenden Schulen informiert werden, reduziert das ggf. eine „falsche“
Beschulung der Kinder.)
Indikator B5i2
Überprüfung, ob die Übertritte in die weiterführende Schule nach dem Wegfall der
verbindlichen Grundschulempfehlung als erfolgreich gewertet werden können.
Indikator B5i3
Überprüfung, ob Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen,
ebenfalls ein Gymnasium besuchen.
(Wobei davon ausgegangen wird, dass die Möglichkeit ein Gymnasium zu besuchen
Voraussetzung für den Erhalt eines höheren Bildungsabschlusses ist.)
Indikator B5i1
Grundschulen verfügen über ein Beratungskonzept zum Übergang an die weiterführende
Schule.
Kennzahl B5K1.1
Anzahl der Grundschulen in städtischer Trägerschaft, die zum Beginn des Schuljahres 2014/15
ein Beratungskonzept für das Elterninformationsgespräch zum Schulübertritt formuliert haben
Das Staatliche Schulamt Biberach gibt diese Konzeptentwicklung für alle Ulmer Grundschulen
vor. Eine Messung der Kennzahl ist erst zum nächsten Bericht möglich.
Kennzahl B5K1.2
Anzahl der Fälle, in denen die GS-Empfehlung und der Elternentscheid für die entsprechende
weiterführende Schule übereinstimmen vs. die Fälle, in denen sie nicht übereinstimmen
Wenn der Elternentscheid für die weiterführende Schule mit den Empfehlungen aus der
Grundschule übereinstimmen, dann kann davon ausgegangen werden, dass es sich für den
Schüler und die Schülerin um eine leistbare Übergangsentscheidung handelt. Eine hohe
Übereinstimmung würde dann darauf hinweisen, dass Eltern und Lehrkräfte über eine gute
Kommunikation verfügen und gemeinsam zum Wohl der Kinder entscheiden, was anzustreben
ist. Diese Kennzahl kann erst für den nächsten Bericht erhoben werden.
Indikator B5i2
Gelungener Übertritt der Schülerinnen und Schüler auf die weiterführende Schule.
Kennzahl B5K2.1
Anzahl der Rückbeschulungen im Schuljahr 12/13 vs. Anzahl der Rückbeschulung im Schuljahr
11/12
Im SJ 11/12 haben 3 Schülerinnen und Schüler in Klasse 9 von der Realschule auf die (Grund-)/
Werkrealschule gewechselt. Ein Jahr später wurden für die 9. Klasse keine Wechsel notiert. Die
Ausführliche Datenlage zeigen Tab. B5T1 und B5T2 in Anlage 1.
Ein Wechsel aus der 10. Klasse Gymnasium auf die Realschule fand im SJ 11/12 von 2
Schülerinnen und Schülern statt. Im SJ 12/13 von einer. Die Ausführliche Datenlage zeigen Tab.
B5T3 und B5T4 in Anlage 1.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung seit dem
Schuljahr 12/13 auf die Schülerabgänge auf den weiterführenden Schulen auswirken wird.
Zu den Übergangsquoten auf die weiterführende Schulen der Schulen in städtischer Trägerschaft, auch im Städtevergleich, vgl.
Anlage 2, Kennzahl 2.1.
34
Indikator B5i3
Mehr Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, erreichen einen höheren
Bildungsabschluss.
Kennzahl B5K3.1
Anzahl der Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, die in der sechsten
Klasse ein Gymnasium besuchen
vs.
Anzahl der Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, die in die sechste
Klasse einer anderen Schulart gehen
Für den hier vorliegenden Bericht, kann dieser Indikator nicht gemessen werden. Es müssen
zunächst die statistischen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden:
In der Stadt Ulm werden die Sozialindikatoren pro Sozialraum gemessen. Für den Besuch einer
weiterführenden Schule besteht Wahlfreiheit. Es lässt sich also nicht von den Sozialindikatoren
eines Sozialraums auf die Schülerschaft der dort angesiedelten Schule schließen. Es ist bisher
nicht erhoben worden, woher die Schülerinnen und Schüler, die die weiterführenden Schulen
besuchen, kommen, um anhand ihres Wohnortes auf die Sozialindikatoren schließen zu können.
Und damit im Umkehrschluss Aussagen über eine Korrelation zwischen dem Aufwachsen unter
schwierigen Lebensbedingungen und dem erreichten Schulabschluss treffen zu können.
Zusammenfassung der Leitlinie B
Für das Ziel B1
Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche Schulsystem
− Die Elternarbeit an den Schulen ist über das Schulgesetz Baden-Württemberg geregelt. Eine
Erhebung für die Stadt Ulm über Anzahl, Art und Wahrnehmung der Angebote ist nicht
bekannt.
− Die Elternarbeit in Ulm für Eltern mit internationalen Wurzeln scheint nicht flächendeckend
möglich zu sein. Das Konzept „Ulm: Internationale Stadt“ (2012), hat das Thema bereits in
den Handlungsempfehlungen aufgenommen.
− Weitere zusätzliche Angebote für Eltern sind nicht bekannt.
− Mit dem Wegfall der verpflichtenden Grundschulempfehlung wird seitens des Staatlichen
Schulamts Biberach vermehrt auf eine intensivere Vorbereitung der Lehrkräfte auf das
Elterngespräch gesetzt. Dazu gibt es noch keine Datengrundlage.
Für das Ziel B2
Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der Betroffenen an
− In allen Ulmer Sozialräumen werden präventive Angebote für Kinder bereit gestellt. Mit
dieser niedrigschwelligen Unterstützungsleistung werden Kinder erreicht und können
unterstützt werden, bevor „formal“ eine Jugendhilfemaßnahme eingeleitet werden muss.
− Flexible, passgenaue und auf die Familie zugeschnittene Hilfen werden eingesetzt, um
größtmögliche Wirkung zu erzielen und aufwendigere Erziehungshilfen zu vermeiden.
− Erziehungshilfen werden passgenau und bei Bedarf auch in Kombination eingesetzt, um so
früh wie möglich größtmöglichen Erfolg zu erzielen.
− Ein Austausch mit Fachkräften aus dem Kommunalen Sozialen Dienst ist für Lehrkräfte
ermöglicht.
Für das Ziel B3
Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Kinder mit Schwierigkeiten im sozialen oder schulischen Bereich werden nach Bedarf zur
Verfügung gestellt
− Sprachförderangebote werden an Grundschulen in städtischer Trägerschaft verlässlich über
die Vorbereitungsklassen an 8 Grundschulen angeboten.
− Weitere Förderangebote im Sprachbereich konnten nicht eindeutig statistisch erhoben
werden.
35
− Hausaufgabenbetreuung wird an 19 Grundschulen in städtischer Trägerschaft angeboten.
Umfang, Art und Nutzergruppe sind allerdings unterschiedlich. Nur an einer Grundschule
wird an allen Wochentagen für alle Klassenstufen eine Hausaufgabenbetreuung vorgehalten.
Für das Ziel B4
Die Anzahl der Ganztagsschulen im Primarbereich wird bedarfsorientiert weiter ausgebaut
− Im SJ 13/14 sind 5 der 24 Grundschulen teilgebundene Ganztagsschule, 1 ist gebundene
Ganztagsschule und 1 bietet Ganztagsschule in offener Form an.
− Mit der zum Sommer 2014 zu erwartenden Novellierung des Schulgesetzes, wird sich die
Zahl der Ganztagsschulen bis zur nächsten Berichterstattung weiter erhöhen.
Für das Ziel B5
Gelingender Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule
− Bezüglich des Wegfalls der verbindlichen Grundschulempfehlung und seiner Auswirkungen,
gibt es noch keine aussagekräftige Datengrundlage.
− Derzeit bleibt die Rückbeschulungsquote von einer Schulform auf die andere relativ konstant.
− Aussagen über den Zusammenhang vom Aufwachsen unter schwierigen Lebensbedingungen
und dem angestrebten Schulabschluss können für die Stadt Ulm noch nicht getroffen
werden. Die statistischen Rahmenbedingungen müssen zunächst festgelegt werden.
Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie B
Für das Ziel B1
Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche Schulsystem
− Übersichtserstellung über die Elterninformationen an den verschiedenen Grundschulen:
Anzahl der Angebote und Anzahl der teilnehmenden Eltern an den einzelnen Schulen
mit besonderem Fokus auf die Situation nach dem Wegfall der verbindlichen
Grundschulempfehlung
Für das Ziel B2
Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der Betroffenen an
− Bedarfserhebung weiterer präventiver Angebote für Kinder.
− Einzelfallanalyse, ob die Präventionsangebote auch von den Kindern und ihren Familien
besucht wurden, die im späteren Verlauf Hilfen zur Erziehung beziehen müssen.
− Überprüfung der flächendeckenden Information zu den Hilfen zur Erziehung: Sind Fachkräfte
und Bezugspersonen von Kindern und ihren Familien so informiert, dass sie beratend tätig
werden können?
Für das Ziel B3
Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Kinder mit Schwierigkeiten im sozialen oder schulischen Bereich werden nach Bedarf zur
Verfügung gestellt
− Entwicklung eines Fragebogens, der die Unterstützungs- und Fördermaßnahmen an
Grundschulen in städtischer Trägerschaft erhebt
√ Überprüfung von Doppelstrukturen
√ Bedarfsanalyse
− Entwicklung eines Fragebogens, der die Präventionsangebote an Schulen in städtischer
Trägerschaft erhebt.
− Erneute Abfrage der Hausaufgabenbetreuung und Lernzeiten an Grundschulen, besonders
im Fokus der Novellierung des Schulgesetzes.
Für das Ziel B4
Die Anzahl der Ganztagsschulen im Primarbereich wird bedarfsorientiert weiter ausgebaut
− Auswirkungen des neuen Ganztagsschulgesetzes auf den weiteren Ausbau der
Ganztagsschule in Ulm: Anzahl der Ganztagsgrundschulen in städtischer Trägerschaft.
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Für das Ziel B5
Gelingender Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule
− Abfrage der Anzahl an Beratungskonzepten zum Übergang Grundschule zur
weiterführenden Schule (Integration in Ziel B1).
− Erhebung der Anzahl der Übereinstimmungen im Übergangsentscheid von Eltern mit den
Empfehlungen der Lehrkräfte.
− Aufarbeitung der statistischen Rahmenbedingungen für den Indikator B5i3.
3. Leitlinie C: Ermöglichung von Teilhabe
Ulmer Kinder und Jugendliche haben unabhängig ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer sozialen
und kulturellen Herkunft, ob mit oder ohne Behinderung gleichermaßen die Möglichkeit
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu besuchen und an deren Angeboten teilzuhaben.
Leitlinie C betont die Perspektive der Teilhabe an der Gesellschaft für jede und jeden, die für die
Verwirklichung der eigenen Persönlichkeit ausschlaggebend ist. Es gilt gesellschaftliche
Strukturen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern so zu verbessern, dass eine Teilhabe auch für
diejenigen, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, möglich ist.
3.1. Ziel C1: Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen
1998 wurde für Baden-Württemberg eine Verwaltungsvorschrift eingeführt die das Vorgehen im
Fall Sonderschulbeschulung regelt. Demnach gilt die Pflicht zum Sonderschulbesuch nach
positivem Sonderschulgutachten oder ist durch Elternwunsch möglich. In der 2006
verabschiedeten UN Behindertenrechtskonvention wird in Art. 24 festgeschrieben, dass allen
Kindern unabhängig von einem sonderpädagogischen Förderbedarf der Besuch einer
allgemeinen Schule in Wohnortnähe ermöglicht werden muss und sie dort die individuell
notwendige Förderung erhalten müssen. Die Herausforderung besteht nun darin, die
Regelschulen sukzessive an dieses Vorhaben anzupassen, damit flächendeckend inklusive
Beschulungsmöglichkeiten vorgehalten werden können.
Damit die Umsetzung der UN-Konvention „praxistauglich“ gelingen kann, wurden in BadenWürttemberg zum Schuljahr 2010/11 sog. Schwerpunktregionen mit den Staatlichen
Schulämtern Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Konstanz und Biberach gegründet. Das Staatliche
Schulamt Biberach stellt hier einen Pilotstandort dar, der die Aufgabe hat, Erfahrungen aus der
schulischen Bildung von jungen Menschen mit Behinderung in Regeleinrichtungen in noch zu
formulierende Änderungen des Schulgesetztes einfließen zu lassen. Siehe GD 373/13.
Indikator C1i1
Regelschulen sind auf Inklusion ausgerichtet.
Kennzahl C1K1.1
Anzahl der Anträge auf inklusive Beschulung vs. Anzahl der Fälle, in denen eine inklusive
Beschulung an einer Regelschule umgesetzt werden konnte
Nach Bericht des Staatlichen Schulamts Biberach kann derzeit (Stand Januar 2014) allen
Anträgen auf inklusive Beschulung an Regelschulen, im Sinne des qualifizierten Elternwahlrechts,
entsprochen werden. Im Schuljahr 2012/13 wurden in diesem Zusammenhang 14
Bildungswegekonferenzen für 11 Schülerinnen und Schüler durchgeführt (vgl. GD 373/13). Beim
überwiegenden Teil handelte es sich dabei um Entscheidungen im Primarbereich.
Die weiteren statistischen Daten zeigen, dass im Schuljahr 2013/14 32 Ulmer Kinder mit
diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf 6 Regelgrundschulen in der sogenannten
Gruppenbezogenen Lösung besuchen. Davon liegt eine Schule im Alb-Donau-Kreis. 9 Ulmer
Kinder mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten eine sogenannte
Einzelinklusion. Davon geht ein Kind an eine Privatschule. Im Grundschulbereich wurde in Ulm
eine Außenklasse mit 5 Schülerinnen und Schülern in Klassenstufe 4 gebildet.
Siehe auch Tabellen Tab. C1T1, C1T2 und C1T3 in Anlage 1.
37
3.2. Ziel C2: Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben
Jedes Kind und jeder Jugendliche soll, unabhängig seines Geschlechts, Alters, sozialer Herkunft
oder Behinderungsgrad an gesellschaftlichen Angeboten teilnehmen können.
Indikator C2i1
Besuch eines Angebotes der städtisch bezuschussten* Ferienbetreuung, durch Kinder deren
Eltern soziale Leistungen beziehen.
Kennzahl C2K1.1
Anzahl der Kinder in der städtischen** Ferienbetreuung vs. Anzahl der Kinder in dieser
Ferienbetreuung, die einen Zuschuss aufgrund des Bezugs sozialer Leistungen erhalten
*alle Ferienangebote in der Stadt Ulm, die über die Stadt Ulm bezuschusst werden
** bezieht sich nur auf die von der Stadt Ulm über die Abteilung Bildung und Sport angebotene Ferienbetreuung für Kinder in einer
Ganztagsschule und/oder der verlässlichen Grundschule
Tab. C2T1:
Ferien 2013
Osterferien
Pfingstferien
Sommerferien
Herbstferien
Gesamt:
Teilnehmende an der Ferienbetreuung der städtischen** Ferienbetreuung im
Schuljahr 2012/13
Alle Kinder
85
58
177
45
365
Beitragsbefreiung wegen Bezug sozialer
Leistungen
5
4
10
2
21
Über die städtische Ferienbetreuung werden für alle Kinder, die entweder für die städtische
Betreuung oder die Ganztagsschule in Grundschulen angemeldet sind Ferienangebote bereit
gestellt. Familien, die Inhaber einer Lobby-Card sind oder laufende Leistungen nach dem SGB II
oder SGB XII empfangen, können von den Beiträgen befreit werden. Im vergangenen Schuljahr
haben dies fast 6% der Kinder für die Teilnahme an der Ferienbetreuung in Anspruch
genommen. Im Vergleich zu allen Kindern, die für die städtische Betreuung oder die
Ganztagsschule angemeldet sind, handelt es sich um eine Wahrnehmung des Angebotes der
Ferienbetreuung von 24% (Aussagekraft eingeschränkt, da Ferienangebote mehrfach besucht
werden können).
Um die tatsächliche Teilhabemöglichkeit an der städtischen Ferienbetreuung von Kindern deren
Familien soziale Leistungen empfangen zu ermitteln, muss zusätzlich erhoben werden, wie viele
Kinder in der Ganztagesgrundschule und in der verlässlichen Grundschule bzw. flexiblen
Nachmittagsbetreuung aus Familien kommen, die soziale Leistungen erhalten. Ausschlaggebend
ist der prozentuale Anteil der Kinder in der Ferienbetreuung, deren Familien soziale Leistungen
empfangen an ihrer eigenen Kohorte verglichen mit dem prozentualen Anteil der Kinder aus
Familien die keine sozialen Leistungen erhalten an ihrer eigenen Kohorte.
Indikator C2i2
Wahrnehmung des Bildungs- und Teilhabepaketes.
Kennzahl C2K2.1
Anzahl der Kinder, die am Mittagstisch der Stadt Ulm teilnehmen vs. Anzahl der Kinder, die
dieses Angebote über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert bekommen
Über das Bildungs- und Teilhabepaket können für Schülerinnen und Schüler, die unter
schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen, Angebote finanzieren werden, die ihnen die
Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen oder bei den schulischen Aufgaben unterstützen. Dazu
gehören z.B. die Finanzierung von Klassenfahrten und Schulausflügen, des Mittagsessens an der
Schule, der Schülerbeförderung oder die Finanzierung außerschulischer Lernförderung.
Die vorliegende Kennzahl beschreibt die Nutzung der Mittagessensfinanzierung, da für diese
Kennzahl ständig aktualisierte, belastbare Schülerzahlen vorhanden sind. Für eine Aussage über
38
die Wahrnehmung des Bildungs- und Teilhabepaketes müssen weitere Erhebungen
durchgeführt werden. Derzeit kann nur insgesamt festgestellt werden, dass sich die
Gesamtausgaben für Maßnahmen, die über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden
können, von 2012 auf 2013 von ca. 335.000€ auf ca. 400.000€ um 20% gesteigert haben.
Tab. C2T2:
Mittagessensfinanzierung an Ulmer Grundschulen 2014
Zum Mittagessen angemeldete
Schülerinnen/Schüler
Grundschule/GWRS
1227
Anzahl Mittagessen mit Zuschuss
BuT
261
21% der Schülerinnen und Schüler, die an den Schulen in städtischer Trägerschaft zu Mittag
essen, erhalten einen Zuschuss zur Mittagessensfinanzierung über das Bildungs- und
Teilhabepaket.
Indikator C2i3
Informations- und Unterstützungsangebote zum Thema Inklusion im Bereich Kinder und
Jugendliche sind vorhanden.
Kennzahl C2K3.1
Anzahl und Art der Informations- und Unterstützungsangebote zum Thema Inklusion in der
Stadt Ulm
Für die Stadt Ulm wurden noch keine speziellen Informationsmaterialien zum Thema Inklusion
erstellt. Auf Bundes- und Landesebene werden Materialien für Eltern und Lehrkräfte angeboten.
Auch die sozialen Träger, wie z.B. die Caritas haben Broschüren zum Thema veröffentlicht. Eine
umfassende Beratung findet für die Familien in der Bildungswegekonferenz statt. Zusätzlich hat
sich in der Stadt Ulm eine Elterninitiative „Eltern für Inklusion“ gegründet. Als ihre Aufgabe
sehen sie u.a. die umfassende Information von betroffenen Eltern an. Auf Anregung dieser
Elterninitiative konnte auf Einladung des Staatlichen Schulamts Biberach und der Stadt Ulm am
26. Februar 2014 eine Informationsveranstaltung für Eltern stattfinden. Thema waren die
Rahmenbedingungen für Kinder mit Behinderung und ihre Möglichkeiten für den Schulbesuch.
Indikator C2i4
Kinder, deren Familien Empfänger von sozialen Leistungen* sind, nehmen an der städtischen
Betreuung an Grundschulen teil.
*Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II - Arbeitslosengeld 2, von laufenden Leistungen nach SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Lobby-Card Inhaber können über einen schriftlichen Antrag und Vorlage der
Bescheide eine ganze oder teilweise Befreiung der Beiträge erhalten
Kennzahl C2K4.1
Anzahl der Kinder aus Familien, die soziale Leistungen beziehen, in der städtischen Betreuung an
Grundschulen vs. Anzahl der Kinder in der städtischen Betreuung an Grundschulen
Tab. C2T3:
Anmeldungen für die städtische Betreuung an Grundschulen (Stand Dez. 2013)
Betreuungsart
Verlässliche Grundschule
Flexible Nachmittagsbetreuung
Anmeldungen insg.
1278
358
Beitragsbefreiung wegen Bezug
sozialer Leistungen
150
95
Fast 15% aller angemeldeten Kinder in der städtischen Betreuung erhalten 2013 eine
Beitragsbefreiung aufgrund des Bezugs sozialer Leistungen.
39
Zusammenfassung für die Leitlinie C
Für das Ziel C1
Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen
− 39 Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen eine Regelschule
in städtischer Trägerschaft.
− Im Grundschulbereich in Ulm wurde an einer Regelschule eine Außenklasse gegründet.
− Nach Angaben des Staatlichen Schulamts Biberach konnten im SJ 13/14 allen Anträgen auf
inklusive Beschulung statt gegeben werden.
Für das Ziel C2
Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben
− 6% der Kinder, die an der städtischen Ferienbetreuung teilnehmen, werden aufgrund des
Bezugs sozialer Leistungen in der Familie von den Beiträgen befreit.
− 21% der Schülerinnen und Schüler, die für das städtisch organisierte Mittagessen an den
Schulen angemeldet sind, finanzieren dieses über das Bildungs- und Teilhabepaket.
− Die Gesamtausgaben für Maßnahmen/Angebote, die über das Bildungs- und Teilhabepaket
finanziert werden können, sind von 2012 auf 2013 um 20% auf ca. 400.000€ gestiegen.
− Fast 15% aller angemeldeten Kinder in der städtischen Betreuung erhalten 2013 eine
Beitragsbefreiung aufgrund des Bezugs sozialer Leistungen.
− Informationen zum Thema „Inklusion“ sind speziell für die Bedarfslage in Ulm noch nicht
erstellt worden.
Für diesen Bericht 2014 ist festzustellen, dass die Kennzahlen der Indikatoren zur Leitlinie C
noch nicht aussagen, wie viele der Kinder gemessen an allen Kindern, die aus schwierigen
Lebensbedingungen kommen, an den entsprechenden Angeboten teilhaben. Dieser Wert ist
eine wichtige Bezugsgröße um die Kennzahlen entsprechend beurteilen zu können. Momentan
ist die Aussage der Kennzahlen, dass Teilhabe generell für jeden möglich ist, weil auch Kinder
die soziale Leistungen empfangen an allen diesen Angeboten teilhaben können.
Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie C
Für das Ziel C1
Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen
− Neue Kennzahl C1K1.2: Anzahl der Kinder die Eingliederungshilfe beziehen in den
städtischen Betreuungsangeboten der Grundschulen in städtischer Trägerschaft vs. Anzahl
aller Kinder in den städtischen Betreuungsangeboten.
Für das Ziel C2
Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben
− Entwicklung eines Fragebogens, der die stadtweite Ferienbetreuung auf
Teilhabemöglichkeiten abfragt.
− Datengeneration wie viele Kinder in Ulm kommen aus Familien, die soziale Leistungen
empfangen
√ Korrelation der neuen Daten mit den oben entwickelten Kennzahlen
− neue Kennzahl C2K4.2:
Anzahl der Kinder aus Familien, die soziale Leistungen empfangen und eine
Ganztagsgrundschule besuchen.
− Umfangreichere Erhebung der Nutzung des Bildungs- und Teilhabepaketes.
− Umformulierung des Indikators C2i3 in:
„Informations- und Unterstützungsangebote zum Thema „Teilhabe ermöglichen“ für Kinder
und Jugendliche sind vorhanden“.
Prüfung, ob C2i3 thematisch zum Ziel B1 zusammenzufassen ist.
40
4. Leitlinie D: Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung
Die Qualität der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und die der offenen, verbandlichen und
weiteren Träger, die Angebote für Kinder und Jugendliche bieten, sind für eine funktionierende
Bildungslandschaft unerlässlich.
4.1. Ziel D1: Die Qualität der städtischen Betreuung (in verlässlicher Grundschule und
flexibler Nachmittagsbetreuung) wird durch entsprechende Rahmenbedingungen
gesichert
Indikator D1i1
Qualitätsstandards für Betreuung in verlässlicher Grundschule und flexibler
Nachmittagsbetreuung sind formuliert und umgesetzt.
Kennzahl D1K1.1
Darstellung der Qualitätsstandards für die Betreuung in verlässlicher Grundschule und flexibler
Nachmittagsbetreuung und deren jeweiliger Grad der Umsetzung
2010 wurde im Fachbereich Bildung und Soziales der Stadt Ulm der Einführung der
Gesamtkonzeption „Bildung, Betreuung, Erziehung“ (GD 268/10) und damit dem zunächst
quantitativen Ausbau der Betreuungsangebote zugestimmt. Im Schuljahr 2013/14 nehmen 65%
der Schülerinnen und Schüler, die eine städtische Grundschule besuchen, das städtische
Betreuungsangebot wahr. Nach dem gelungenen quantitativen Ausbau der städtischen
Betreuungsangebote, liegt der Schwerpunkt nun vermehrt auf dem qualitativen Ausbau der
Angebote vor Ort. In diesem Zusammenhang wird die Abteilung Bildung und Sport (als Anbieter
der städtischen Betreuungsangebote) 2014 eine „Konzeption zur Qualitätsoptimierung der
städtischen Betreuung an Ulmer Grundschulen“ vorlegen.
Indikator D1i2
Städtische Betreuungskräfte nehmen regelmäßig, mindestens 2-mal pro Schuljahr, an einer
thematisch für die Gruppe oder die Einzelperson relevanten Fortbildung teil.
Kennzahl D1K2.1
Anzahl der Betreuungskräfte in Fortbildungen vs. Gesamtanzahl an Betreuungskräften
Die Teilnahmerzahlen an den sieben Fortbildungsangeboten der Stadt Ulm für das Kalenderjahr
2013, zeigen, dass im Schnitt jede Betreuungskraft an 1,8 Fortbildungen teilgenommen hat.
Eine Erhebung der Angebote seitens der AWO, die nur für die AWO Kräfte veranstaltet werden
steht noch aus. Vgl. Tab. D1T1 und D1T2 in Anlage 1.
Indikator D1i3
Fortbildungen für die Betreuungskräfte an städtischen Grundschulen behandeln das Thema
„Heterogenität“*.
Kennzahl D1K3.1
Anzahl der Fortbildungen mit dem Thema „Heterogenität“ in den Fortbildungsangeboten der
Betreuungskräfte an städtischen Grundschulen
*Beim Thema Heterogenität werden mehrere Dimensionen unterschieden, wie die Altersheterogenität, welche die Unterschiede vom
Alter und den damit bedingten Entwicklungsstand der Kinder meint. Die leistungsbedingte Heterogenität, welche sich auf
Differenzen beim Lernprozess bezieht. Die sozialkulturelle Heterogenität verweist auf Unterschiede der sozialen Zugehörigkeit (→
Schichtzugehörigkeit). Ebenso die migrationsbedingte oder auch kulturelle Heterogenität, bezogen auf unterschiedliche Kulturen
innerhalb einer Lerngruppe und damit zusammenhängende unterschiedliche Werte- und Normenvorstellungen. In diesen Bereich
lässt sich zusätzlich die sprachliche Heterogenität zählen. Zudem besteht die gesundheits- und körperbezogene Heterogenität, vor
allem bezogen auf Menschen mit Behinderungen, und die geschlechtsbezogene Heterogenität, welche sich auf unterschiedliche
Rollenmuster und damit verbundene Erwartungen und Bewertungen der Gesellschaft bezieht.
Fortbildungen, die speziell unter dem Aspekt der Heterogenität durchgeführt werden, wurden
bisher nicht für die städtischen Betreuungskräfte angeboten. In diesem Zusammenhang würde
der Schwerpunkt auf der kulturellen Heterogenität liegen und sollte die Betreuungskräfte für die
kulturellen Unterschiede und Feinheiten im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern
41
sensibilisieren. Allerdings befinden sich im Fortbildungsangebot der Betreuungskräfte Angebote,
die spezielle Themen behandeln, wie z.B. Integration von Sprachförderung in den
Betreuungsalltag, etc. Vgl. Tab. D1T3 und D1T4 in Anlage 1.
4.2. Ziel D2: Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten
Indikator D2i1
Grundschulen entwickeln Schulkonzepte*.
Kennzahl D2K1.1
Anzahl der Grundschulen in städtischer Trägerschaft, die über ein schriftliches Schulkonzept
verfügen vs. Gesamtzahl der Grundschulen in städtischer Trägerschaft
*Synonym für den Begriff des Schulkonzepts stehen die Begriffe Schulprogramm und Schulprofil.
Alle Grundschulen in städtischer Trägerschaft verfügen über ein schriftliches Schulkonzept. Die
letzte flächendeckende Überarbeitung war nach Angaben des Staatlichen Schulamts Biberach,
im Rahmen des Bildungsplans 2004. Zusätzlich muss jede Schule ihr Schulkonzept aufs Neue
überarbeiten und anpassen, wenn große Förderanträge (z.B. Bildungshaus) oder ein Antrag auf
Schulart oder Schulformwechsel (z.B. Ganztags- oder Gemeinschaftsschule) beantragt werden.
Das bedeutet auch, dass im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes jede Grundschule in
städtischer Trägerschaft, die den Antrag auf Ganztagsschule stellt, ein aktualisiertes und
angepasstes Schulkonzept vorlegen muss.
Indikator D2i2
Grund-, Förder- und Sonderschulen in städtischer Trägerschaft achten auf die Qualität ihrer
außerschulischen Bildungsangebote.
Kennzahl D2K2.1
Anzahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge vs. Anzahl der Kooperationspartner
Kennzahl D2K2.2
Anzahl der Kooperationen, die bereits mehr als 2 Jahre bestehen vs. Anzahl der
Kooperationspartner im Schuljahr 2013/14
Die jeweilige Schulleitung entscheidet über die außerschulischen Bildungsangebote und ist für
diese verantwortlich. Es wird angenommen, dass Kooperationsverträge die Verbindlichkeit von
Angeboten unterstützen und damit auch ausschlaggebend für die Qualität sind. Das gleiche
wird für die Dauer der Kooperation angenommen. Je länger eine Kooperation anhält, desto
zufriedener ist die Schule mit dem Angebot und damit auch mit seiner Qualität.
Zu D2K2.1:
Anzahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge:
An den 25 GS/GWRS/FöS und SoS in städtischer Trägerschaft, die im Schuljahr 13/14
Kooperationspartner beschäftigt haben, wurden für das Schuljahr 219 Kooperationsverträge
unterschrieben. Das bedeutet, dass mit ca. 82% der Kooperationspartner die Qualität des
Angebotes über einen Kooperationsvertrag gesichert wird.
Zu D2K2.2:
Anzahl der Kooperationen länger als 2 Jahre:
An 21 der GS/GWRS/FöS und SoS in städtischer Trägerschaft bestehen 176 Kooperationen
bereits länger als 2 Jahre. Unter der Annahme, dass Kooperationen mit Kooperationspartnern
gleichzusetzen sind, sind damit 66% der Kooperationen im Schuljahr 13/14 auf Nachhaltigkeit
angelegt (vgl. A3i3).
42
Indikator D2i3
Mindestens eine kommunale Weiterbildungsmöglichkeit für Lehrkräfte zum Thema
Schulkooperationen pro Schuljahr wird angeboten.
Kennzahl D2K3.1
Anzahl der Weiterbildungsmöglichkeiten zum Thema Schulkooperationen durch die Kommune
pro Schuljahr
Eine Weiterbildungsmöglichkeit zum Thema Schulkooperationen stellt der Fachtag „Kooperation
macht Schule“ des Bildungsnetzwerks Ulm/Neu-Ulm dar. Er verzeichnete im Jahr 2013 114
Besucher. Darunter waren 26 Lehrkräfte aus Ulm und Neu-Ulm. Es ist geplant, diese
Veranstaltung auch weiterhin einmal im Schuljahr durchzuführen.
4.3. Ziel D3: Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit
außerschulischen (Bildungs-)Partnern
Schule ist mehr als Unterricht. Diese Aussage trifft besonders auf Ganztagsschulen, aber auch
auf Schulen mit ganztägigem Betreuungsangebot zu. Wenn Kinder und Jugendliche mehr Zeit
an der Institution Schule verbringen, dann wird auch immer die Frage nach einer möglichst
ganzheitlichen Bildung im Raum stehen. Besonders durch die Einbindung außerschulischer
Kooperationspartner und von Lernorten außerhalb des Schulgebäudes, soll die individuelle
Entwicklung, das Testen von Eignungen und Neigungen, der Schülerinnen und Schüler gefördert
werden. Damit rückt die Ausgestaltung des ganzen Tages an der Schule in den Vordergrund.
Aufgaben, die bisher in den Familien übernommen wurden, sollen in den Schulalltag integriert
werden. Die Angebotslandschaft außerhalb des festgelegten Unterrichts soll so vielfältig und
interessant, so ganzheitlich wie möglich gestaltet werden. Das bedeutet auch, dass die
Förderung der ganzheitlichen Bildung an Schulen zu einem wichtigen Qualitätsmerkmal
geworden ist.
Für diesen Bericht soll für das Ziel D3 die Qualität der sogenannten kulturästhetischen Bildung
für Ulmer Schülerinnen und Schüler näher betrachtet werden.
Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung definiert kulturelle Bildung als
Bündelung vielfältiger Zugangsweisen zur Welt in ihren Angeboten. Dazu gehören auch Theater
spielen, Videos drehen, Jonglieren und Schreiben oder Computerspiele erfinden.
Indikator D3i1
Einrichtungen der kulturellen Bildung in Ulm bieten Angebote für Grundschulklassen an.
Kennzahl D3K1.1
Anzahl der Angebote von Einrichtungen der kulturellen Bildung in Ulm für Grundschulen in
städtischer Trägerschaft
vs.
Anzahl dieser Angebote, die von Grundschulen in städtischer Trägerschaft wahrgenommen
wurden
Eine Abfrage der Angebote und Kooperationsprojekte mit und für Schulen in städtischer
Trägerschaft zunächst bei den städtischen Kultureinrichtungen* und einigen durch die Stadt
Ulm bezuschussten Trägern zwischen Juli und September 2013 hat gezeigt, dass die
Datengrundlagen der einzelnen Einrichtungen unterschiedlich sind.
*Nach dem Haushaltsplan der Stadt Ulm sind die städtischen Einrichtungen der kulturellen Bildung = Stadtarchiv, Ulmer Museum,
Kunsthalle Weishaupt, Ulmer Theater, Musikschule Ulm, Stadthaus, Stadtbibliothek.
Damit lassen sich die Ergebnisse der Abfrage nicht miteinander vergleichen. In diesem
Zusammenhang wurde von einer ausführlichen Bestandsaufnahme bei den freien Kulturträgern
(wie adk, Theater an der Donau, etc.) bis zu einer Verbesserung des Erhebungsinstrumentes
abgesehen. Eine telefonische Nachfrage im Zeitraum Oktober bis Dezember 2013 konnte
verdeutlichen, dass neben den unterschiedlichen Datengrundlagen**, also alles was von den
einzelnen Einrichtungen statistisch erhoben wird, auch unterschiedliche Verständnisse der
Begriffe „Angebote für Schulen“ und „Kooperationsprojekte“ vorliegen.
**Z.B. hat sich gezeigt, dass nicht alle Einrichtungen zwischen Grund- und weiterführenden Schulen unterscheiden oder zwischen
Schulen aus Ulm, Neu-Ulm und dem Alb-Donau-Kreis. Die Berechnung der Besucher erfolgt entweder in Personenzahlen oder in
43
Gruppenanzahlen, die sich aber nicht mehr bestimmten Schulen zuordnen lassen. Zusätzlich waren bei manchen Einrichtungen die
Daten aus dem Kalenderjahr 2012 oder 2013, bei anderen aus dem Schuljahr 2012/13.
Um gesicherte Datengrundlagen für ein Bildungsmonitoring zu erhalten, muss ein
standardisierter Fragebogen entwickelt werden, der von allen Einrichtungen gleichermaßen
ausgefüllt werden kann. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen genug
Vorlaufzeit bekommen, um ihre statistischen Erhebungen auf den Fragebogen anzupassen.
Damit kann es gelingen, dass eine Vergleichbarkeit der Daten und entsprechende Rückschlüsse
möglich werden.
Die oben erwähnte Befragung der städtischen Kultureinrichtungen lässt an dieser Stelle einen
Richtwert über die Anzahl der Angebote aus Kultureinrichtungen in Ulm für Ulmer
Grundschulen und deren Wahrnehmung zu. Die Angebote der freien Kulturträger sind darin
nicht enthalten.
Tab. D3T1:
Angebote für Grundschulen in städtischer Trägerschaft von Ulmer
Kultureinrichtungen (Stand Dezember 2013)
Anzahl der
Kultureinrichtungen*
Anzahl der Angebote für
Grundschulen
6
102
Anzahl der Gruppen aus Grundschulen
in städtischer Trägerschaft, die an den
Angeboten teilgenommen haben
53
*Daten von 6 Einrichtungen waren über die Umfrage auswertbar (städtische und städtisch bezuschusste Kultureinrichtungen
zusammengefasst).
An 6 Kultureinrichtungen in der Stadt Ulm wurden im Jahr 2013 insgesamt 102 Angebote für
Grundschulen ausgeschrieben. Diese wurden von 53 Schulgruppen aus Grundschulen in
städtischer Trägerschaft wahrgenommen.
Indikator D3i2
An Ulmer Schulen werden kulturästhetische Projekte/Projektgruppen* für Schülerinnen und
Schüler angeboten.
Kennzahl D3K2.1
Anzahl der Grundschulen in städtischer Trägerschaft, die mindestens ein kulturästhetisches
Projekt oder eine entsprechende Projektgruppe anbieten vs. Gesamtanzahl der Grundschulen in
städtischer Trägerschaft
*nach der Definition der Bundesvereinigung kultureller Kinder- und Jugendbildung
Über die amtliche Schulstatistik wird die Anzahl der kulturästhetischen Projekte/Projektgruppen,
wie Chöre, Orchester, Theatergruppen und Gruppen, die sich mit (neuen) Medien beschäftigen
abgefragt. Von wem diese Angebote durchgeführt werden, ob es sich dabei um außerschulische
Anbietende, Experten oder Lehrkräfte handelt, kann der Statistik nicht entnommen werden.
Tab. D3T2:
Angebote kultureller Bildung an Grundschulen in städtischer Trägerschaft nach
Anzahl der Gruppen
(aus der amtlichen Schulstatistik 2013/2014, Schulbogen 4 für Grund-, Werkreal- und Hauptschulen: Arbeitsgemeinschaften (ohne
themenorientierte Projekte; einschließlich Unterrichtsangebote im Rahmen der Ganztagsschule))
Rückmeldung aller 23 Grundschulen in städtischer Trägerschaft
Anzahl der Schulen mit mind.
einer „Kunst-AG“ nach dem
Chor
Instrumentalspiel, Orchester
Darstellendes
Spiel
Foto, Video,
Film
20 Gruppen an
17 Schulen
9 Gruppen an
6 Schulen
9 Gruppen an
8 Schulen
2 Gruppen
an 2 Schulen
Schulbogen 4 der Schulstatistik 13/14
16
An 16 Grundschulen in städtischer Trägerschaft findet mindestens ein kultur-ästhetisches
Angebot in Form eines Chores, eines Instrumentalspiels oder Orchesters, eines darstellenden
Spiels oder in Form von Foto-, Video oder Filmprojekten statt.
Damit bieten ca. 80% der Ulmer Grundschulen mindestens ein Angebot kultureller Bildung an
ihrer Schule an.
44
Exkurs:
Interessant ist ein Blick in den Bericht Bildung für Deutschland 2012. Für diesen Bericht wurde
ebenfalls die „kulturelle/musisch-ästhetische Bildung im Lebenslauf“ als Schwerpunkt
ausgewählt. Über eine Befragung wurden die häufigsten Aktivitäten der 9- bis unter 25-Jährigen
ermittelt. Das Ergebnis zeigt: 44% der 9- bis unter 13-Jährigen spielen ein Instrument. 27% von
ihnen singen, 60% malen und zeichnen, 48% beschäftigen sich mit Basteln und Handarbeiten.
In der Studie waren Mehrfachnennungen möglich. Eine weitere Befragung geht auf die Orte der
Aktivitäten ein. Dabei zeigt sich, dass 35% der kulturellen Aktivitäten insgesamt in Schul-AGs
stattfinden.
Zusammenfassung für die Leitlinie D
Für das Ziel D1
Die Qualität der städtischen Betreuung (in verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung) wird durch entsprechende
Rahmenbedingungen gesichert
− Jede der 106 Betreuungskräfte an den Grundschulen in städtischer Trägerschaft hat 2013 im
Schnitt an 1,8 Fortbildungen teilgenommen.
− Das Thema „Heterogenität“ wird, so weit wie möglich, in die Fortbildungen integriert. Das
Thema kulturelle Heterogenität war bisher kein Bestandteil der Fortbildungen.
Für das Ziel D2
Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten
− Alle Ulmer Grundschulen in städtischer Trägerschaft verfügen über ein Schulkonzept.
− 25 der 31 GS/GWRS/FöS und So-Schulen arbeiten im Schulalltag zusammen mit
Kooperationspartnern.
− Im SJ 13/14 sind 82% der Kooperationen sind über einen Kooperationsvertrag abgesichert,
− 66% bestehen bereits länger als 2 Jahre (Nachhaltigkeit).
− Jährlich wird ein Fachtag zum Thema „Schulkooperationen“ seitens der Stadt Ulm
angeboten.
− ¼ der Teilnehmenden an dieser Fortbildung 2013 für die Städte Ulm und Neu-Ulm waren
Lehrkräfte.
Für das Ziel D3
Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit außerschulischen (Bildungs-)Partnern
− 53 Gruppen aus Ulmer Grundschulen in städtischer Trägerschaft haben im Jahr 2013 die
speziellen Angebote für Grundschulen an 6 Ulmer Kultureinrichtungen genutzt.
− 16 Grundschulen in städtischer Trägerschaft bieten mindestens ein kulturästhetisches
Angebot in Form eines Chores, eines Instrumentalspiels oder Orchesters, eines darstellenden
Spiels oder in Form von Foto-, Video oder Filmprojekten an.
Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie D
Für das Ziel D1
Die Qualität der städtischen Betreuung (in verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung) wird durch entsprechende
Rahmenbedingungen gesichert
− Ausarbeitung der Kennzahl D1K1.1
Für das Ziel D2
Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten
− Änderung der Kennzahl D2K1.1.
„Anzahl der Schulkonzepte, die seit dem Schuljahr 2012/2013 (= erste Anträge für
Gemeinschaftsschule in Ulm) eine Anpassung bzw. Aktualisierung erfahren haben vs. Anzahl
der Schulen in städtischer Trägerschaft“.
− Auswirkungen der Novellierung des Schulgesetzes für Ganztagsgrundschulen auf die Qualität
von außerschulischen Angeboten. Besonders im Hinblick auf die mögliche Monetarisierung
von Lehrerdeputaten. Neue Kennzahl D2K2.4: „Anzahl der monetarisierten Deputate im
45
Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes für Ganztagsgrundschulen.“ Neue Kennzahl
D2K2.5 „Übersicht über die Angebote aus den monetarisierten Stunden“.
Für das Ziel D3
Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit außerschulischen (Bildungs-)Partnern
− Entwicklung eines standardisierten Fragebogens für einen Überblick über die
Kooperationslandschaft zwischen Schulen in städtischer Trägerschaft und außerschulischen
Kooperationspartnern.
− Anpassung der Kennzahlen D3K1.1 und D3K2.1 an die Ulmer Kooperationslandschaft (über
kulturästhetische Bildung hinaus).
5. Leitlinie E: Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen Müttern
und Vätern gleichermaßen eine Berufstätigkeit aufzunehmen.
5.1. Ziel E1: Grundschulen bieten in nachfrageorientiertem Umfang eine Betreuung an
Indikator E1i1
An Grundschulen in städtischer Trägerschaft wird nach Bedarf* ein städtisches
Betreuungsangebot eingerichtet.
Kennzahl E1K1.1
Anzahl der Grundschulen in städtischer Trägerschaft mit städtischer Betreuung vs. Anzahl der
Grundschulen in städtischer Trägerschaft insgesamt
*für die Einrichtung der flexiblen Nachmittagsbetreuung gilt eine Mindestanzahl von 10 Kindern, für die ein Bedarf an
jedem Nachmittag angemeldet werden muss
Tab. E1T1:
Grundschulen in städtischer Trägerschaft mit städtischer Betreuung in Ulm
(Stand Dez. 2013)
Schulart
Anzahl insgesamt
Grundschule
24
Schulen mit verlässlicher
GS*
24
Schulen mit flexibler
Nachmittagsbetreuung*
15
*Verlässliche Grundschule = Betreuung ab 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
*flexible Nachmittagsbetreuung = Betreuung ab 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
In der Stadt Ulm werden an allen Grundschulen in städtischer Trägerschaft die Zeiten der
verlässlichen Grundschule abgedeckt. Die flexible Nachmittagsbetreuung wird an 15 Schulen
angeboten. Zusammen mit den sieben Ganztagsschulen im Grundschulbereich und unter
Berücksichtigung, dass an diesen Ganztagsschulen an vier Schulen parallel eine flexible
Nachmittagsbetreuung (offene oder teilgebundene GTS) angeboten wird, sind demnach sieben
Grundschulen in Ulm ohne festes Angebot am Nachmittag. Vier davon bieten über das
Jugendbegleiterprogramm freiwillige Angebote am Nachmittag an.
Zum Verlauf seit dem SJ 96/97 siehe Anlage 2, Kennzahl 2.2.
Kennzahl E1K1.2
Anzahl der Grundschulen in städtischer Trägerschaft, die an 5 Tagen in der Woche eine
Betreuung anbieten vs. Gesamtanzahl der Grundschulen mit Betreuung
Tab. E1T2:
Grundschulen in städtischer Trägerschaft und Anzahl der betreuten Wochentage
(Stand Dezember 2013)
Schulart
Grundschule
Betreuung an 4
Tagen/Woche, nicht am
Freitag
3
Betreuung an 5
Tagen/Woche und am
Freitag bis max. 16:00
Uhr
Betreuung an 5
Tagen/Woche und am
Freitag bis 17:00 Uhr
2
12
46
Von den 15 Grundschulen mit flexibler Nachmittagsbetreuung findet diese an drei Schulen nicht
am Freitag statt. Da die flexible Nachmittagsbetreuung nach dem Bedarf vor Ort eingerichtet
wird, besteht an diesen Schulen nicht der Wunsch nach einer Betreuung am Freitagnachmittag.
An zwei der Ganztagesgrundschulen findet die Betreuung am Freitag nur bis max. 16 Uhr statt.
Alle anderen 12 Schulen bieten auch am Freitag eine Betreuung bis 17 Uhr an.
5.2. Ziel E2: Außerfamiliäre Unterstützungsangebote werden nach Bedarf angeboten
Indikator E2i1
Hausaufgabenbetreuung wird angeboten.
Kennzahl E2K1.1
Anzahl der Gruppen, die für Schüler/-innen Hausaufgabenbetreuung anbieten
In Ulm wird im Grundschulbereich an 19 Grundschulen in städtischer Trägerschaft ein
Hausaufgabenangebot vorgehalten (vgl. Ziel B3). Zusätzlich gib es weitere Einrichtungen, die die
Kinder bei den Hausaufgaben unterstützen, ohne sich als professionelle Nachhilfe zu verstehen.
Die sogenannten Lerntreffs müssen mindestens 2x in der Woche mit 2,5 Stunden zugänglich
sein. Im SJ 2013/14 finden sich diese Lerntreffs, außer am Eselsberg, in allen Stadtteilen.
Die Fach-Diskussion zum Thema Hausaufgabenbetreuung ist unterschiedlich. Für die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist es hilfreich, wenn Kinder am Abend die Hausaufgaben
bereits erledigt haben. Bereits erledigte Hausaufgaben bzw. keine Hausaufgaben senken
nachweislich den Stresslevel in Familien. Eine Studie vom Deutschen Jugendinstitut zeigt, dass
Kinder mit Migrationshintergrund eher von einer organisierten Hausaufgabenbetreuung
profitieren. Eltern sehen Hausaufgaben aber auch als Möglichkeit an, die Fortschritte des
eigenen Kindes in der Schule mit zu verfolgen. Insgesamt ist das Gebiet der Hausaufgaben
weiterhin wenig erforscht.
In der Betreuungszeit, die durch Betreuungskräfte im Rahmen der verlässlichen Grundschule und
oder der flexiblen Nachmittagsbetreuung abgedeckt wird, kann keine professionelle
Hausaufgabenbetreuung (ohne Zusatzpersonal mit expliziten Fachkenntnissen) angeboten
werden. Bildlich gesprochen, kann nur ein Ersatz des heimischen „Küchentisches“ angeboten
werden. Hausaufgabenbetreuung oder die Organisation der Lernzeiten muss von Schulseite
erfolgen.
Indikator E2i2
Mittagessensverpflegung bei einem ganztägigen Schulbesuch oder einem Besuch über die
Mittagszeit hinaus ist gesichert.
Kennzahl E2K2.1
Anzahl der Mittagessen in der Grundschule vs. Bedarf an Mittagessen
Tab. E2T1:
Mittagessen an den städtischen Grundschulen/GWRS 2014
(Stand Januar 2014)
Anzahl der Grundschulen, an denen eine
Mittagstischverpflegung angeboten wird
Angemeldete Schülerinnen/Schüler für das
Mittagessen
19
1227
Die Mittagstischverpflegung an den Schulen in städtischer Trägerschaft ist so organisiert, dass
alle Kinder, die ein Essen benötigen dieses auch erhalten. Die Mittagstischverpflegung ist ein
Kann-Angebot der Kommune und wird gegen Gebühr zur Verfügung gestellt. Auch die
Novellierung des Schulgesetzes sieht für Ganztagsgrundschulen im Bereich der
Mittagessensverpflegung den Schulträger/die Kommune in der Pflicht. Es wird sich auch dort
weiterhin um ein kostenpflichtiges Angebot handeln. Nach dem novellierten Schulgesetz ist
nach dem Essen die Schule für die Betreuung im Mittagsband zuständig.
47
An den 19 Schulen, die einen Mittagstisch anbieten, gehen 3.158 Schülerinnen und Schüler zur
Schule. Demnach nutzen derzeit knapp 40% die Mittagstischverpflegung.
Indikator E2i3
Lerntreffs für zusätzliche Unterstützung.
Kennzahl E2K3.1
Anzahl der Gruppen, die für Schüler/-innen Lerntreffs anbieten
Lerntreffs sind in der Stadt in jedem Sozialraum vorhanden. Sie richten sich derzeit vorwiegend
an Kinder aus schwierigen Lebensverhältnissen. An dieser Stelle kann auf den Bericht „Ulm
Internationale Stadt“ und die Handlungsempfehlung 3 „Integration durch Bildung“ verwiesen
werden. Eine Auflistung derzeitiger Angebote liefert Tab. E2T2 in Anlage 1.
5.3. Ziel E3: Kinder in der Ganztagsbetreuung können für 3 Wochen* im Jahr eine
Ferienbetreuung besuchen
(*Ein Bedarf an mind. 3 Wochen Ferienbetreuung entspricht dem derzeitigen Erfahrungswert)
Indikator E3i1
Bedarfsgerechtes Angebot an Ferienbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler.
Kennzahl E3K1.1
Anzahl der Kinder, die in einer Grundschule in städtischer Trägerschaft das städtische
Betreuungsangebot oder die Ganztagsschule besuchen1 vs. Anzahl dieser Kinder in der
Ferienbetreuung in Trägerschaft der Stadt Ulm pro betreute Ferienwoche
1
Alle Kinder, die im laufenden Schuljahr für die städtische Betreuung (verlässliche GS oder flexible NB) oder die Ganztagsschule
angemeldet sind, können das Ferienangebot der Betreuungskräfte in städtischer Trägerschaft nutzen
365 der 1.517 Kinder aus der städtischen Betreuung und Ganztagsschule an Grundschulen in
städtischer Trägerschaft, besuchten die 6 Wochen Ferienbetreuung in Trägerschaft der Stadt
Ulm im Schuljahr 2012/13. Da es keinen Bedarf für eine ganztägige Betreuung gab, wurden die
Angebote im Zeitraum 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr durchgeführt. Eine erneute Bedarfsabfrage für
eine längere Betreuung wird in die Interessensbekundung / Anmeldung für das Schuljahr
2014/15 integriert. Eine Verteilung auf die jeweiligen Ferienwochen zeigt Tab. E3T1 in Anlage 1.
Schätzungsweise 50% der Kinder, die sich für diese Ferienbetreuung anmelden, besuchen sie in
allen Ferien. Die genaue Datenlage muss noch erhoben werden.
Für die drei Wochen Ferienbetreuung in den Sommerferien besteht Wahlfreiheit hinsichtlich der
Belegungszeit. Eltern können zwischen 1 Woche, 2 Wochen oder allen 3 Wochen
Ferienbetreuung wählen.
Zusammenfassung für die Leitlinie E
Für das Ziel E1
Grundschulen bieten in nachfrageorientiertem Umfang eine Betreuung an
− An allen Grundschulen in städtischer Trägerschaft wird im Bereich der Betreuung das Modell
„Verlässliche Grundschule“ angeboten.
− Sieben der 24 Grundschulen bieten am Nachmittag kein festes Angebot. Vier von diesen
sieben gestalten den Nachmittag freiwillig über Jugendbegleiterangebote.
− 15 Grundschulen bieten die flexible Nachmittagsbetreuung an. 12 davon haben am Freitag
den Bedarf für eine Betreuung bis 17 Uhr.
Für das Ziel E2
Außerfamiliäre Unterstützungsangebote werden nach Bedarf angeboten
− 19 Grundschulen in städtischer Trägerschaft bieten eine schulische Hausaufgabenbetreuung
bzw. eine Lernzeit an (vgl. B3).
48
− Zusätzlich gibt es seit 2013 (außer am Eselsberg) sogenannte Lerntreffs, die mindestens 2x in
der Woche für 2,5 Stunden für jeden geöffnet sind.
− Lerntreffs sind in jedem Sozialraum vorhanden. Sie richten sich derzeit vorwiegend an Kinder,
die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen.
− Die Mittagstischverpflegung an den Schulen in städtischer Trägerschaft ist so organisiert, dass
alle Kinder, die ein Essen benötigen dieses auch erhalten.
− 40% der Schülerinnen und Schüler nutzen das Mittagstischangebot an den 19
Grundschulen, die dieses Angebot vorhalten.
Für das Ziel E3
Kinder in der Ganztagsbetreuung können für 3 Wochen im Jahr eine Ferienbetreuung besuchen
− 365 Kinder besuchten im Schuljahr 2012/13 die insgesamt 6 Wochen Ferienbetreuung in
städtischer Trägerschaft.
− Schätzungsweise 50% der Kinder, die sich für eine Ferienbetreuung anmelden, besuchen
diese in allen Ferien.
Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie E
Für das Ziel E3
Kinder in der Ganztagsbetreuung können für 3 Wochen im Jahr eine Ferienbetreuung besuchen
− Neue Bedarfsabfrage zum Thema Ferienbetreuung in städtischer Trägerschaft, dann ggf.
Anpassung der betreuten Kinderferienwochen um X.
− Bestandsaufnahme der Ferienbetreuungsangebote und deren Anzahl der Ferienwochen aller
Ferienanbietenden in der Stadt Ulm.
− Neue Kennzahl E3K1.2: „Anzahl der Kinder, die mehr als eine Woche Ferienbetreuung über
die Ferienbetreuung in städtischer Trägerschaft besuchen“.
49
III. Der Sekundarbereich
Der Sekundarbereich umfasst den Sekundarbereich I, der die schulischen Bildungsgänge von
Jahrgangsstufe 5 bis 9/10 umfasst und den Sekundarbereich II, zu dem alle Bildungsgänge
gehören, die auf dem Sekundarbereich I aufbauen.
Nach der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
bezieht sich der Sekundarbereich I auf die Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler von 10 bis
15/16 Jahren und der Sekundarbereich II auf die 15/16- bis 18/19- Jährigen.
Die weiterführenden Schulen in der Stadt Ulm werden von Kindern und Jugendlichen aus der
Stadt Ulm, der Stadt Neu-Ulm, dem Alb-Donau-Kreis und dem Landkreis Neu-Ulm besucht.
1. Leitlinie A: Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
♣
1.1. Ziel A1: Die Akteure im Sekundarbereich kennen sich und arbeiten auf allen
Hierarchieebenen miteinander
♣
Indikator A1i1
Jeder Sozialraum verfügt über ein Gremium, in dem mindestens die Akteure wie in der Leitlinie
beschrieben, zusammenkommen.
Kennzahl A1K1.1
Anzahl der Gremien pro Sozialraum mit der Besetzung:
- Schule
- Schulträger
- Staatliches Schulamt
- Jugendhilfe
- Politik
- Verbandliche und offene Jugendarbeit
- Weitere außerschulische Institutionen, Vereine und gesellschaftliche Gruppen
Die Gremien in den Sozialräumen entsprechen denen aus dem Berichtsteil „Primarbereich“.
Jeder der fünf Sozialräume verfügt über eine „Koordinierungsgruppe im Sozialraum“ (KGSR).
Die genaue Zusammensetzung ist der Tabelle Tab. A1T1 im „Primarbereich“ zu entnehmen.
Darüber hinaus wird in den fünf Sozialraumteams (KSD, Erziehungshilfeträger, Jugendhaus,
Mobile Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Ressourcenmanagement und weitere am Fall beteiligte
Einrichtungen) fallbezogen gearbeitet.
Der Jugendhilfeausschuss als politisches Gremium bringt alle in der Leitlinie beschriebenen
Akteure zusammen.
Indikator A1i2
Es gibt mindestens ein Gremium in der Stadt Ulm, das sich mindestens 2mal im Jahr
zusammenfindet und die Zusammensetzung in der Leitlinie widerspiegelt.
Kennzahl A1K2.1
Anzahl der gesamtstädtischen Gremien, ihre Zusammensetzung und Anzahl der Treffen
Zwei gesamtstädtische Gremien haben das Gelingen von Bildung, Betreuung und Erziehung von
Schulkindern in Ulm zum Thema: Der Schulbeirat (als vorberatendes Gremium des
Fachbereichsausschusses Bildung und Soziales) und der Jugendhilfeausschuss (als beratendes
und beschließendes Gremium). Sitzungen dieser Gremien finden regelmäßig statt. Die
Mitgliederlisten sind den Tabellen Tab. A1T2 und A1T3 aus dem „Primarbereich“ zu
entnehmen.
Begleitend bestehen zwei weitere Austauschplattformen, in denen es um aktuelle
bildungspolitische Fragestellungen geht:
Das Bildungsforum der Stadt Ulm und das Begleitgremium des Bildungsbüros der Stadt Ulm
(Zusammensetzung siehe Tabellen Tab. A1T4 und Tab. A1T5 aus dem „Primarbereich“).
50
Die Tabellen zeigen, dass die Zusammensetzungen dieser Gremien den in der Leitlinie A
hervorgehobenen zentralen Akteuren entsprechen. Auch die Schnittstelle zu den Eltern kann
über die Vertreterinnen und Vertreter des Gesamtelternbeirates geschlossen werden.
1.2. Ziel A2: Angebote für (Schul-)Kooperationen werden formuliert und zugänglich
gemacht
♣
Indikator A2i1
Eine Liste von Angeboten für (Schul-)Kooperationen ist zentral für jeden zugänglich.
Kennzahl A2K1.1
Anzahl bzw. Existenz einer Auflistung der Angebote für (Schul-)Kooperationen in der Stadt Ulm
Das 2010 gegründete „Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm“, mit Federführung beim Bildungsbüro
der Stadt Ulm bietet neben persönlicher Beratung und Fachtagungen auch eine Website, auf der
Angebote und Anbietende für Kooperationen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen
aufgelistet werden (www.bildungsnetzwerk-ulm.de). Die Auflistung der Angebote und
Anbietenden stellt aber auch für die Freizeitgestaltung in den Familien eine interessante
Anregung dar.
Die Einträge auf der Website werden von den Anbietenden selbst verwaltet und aktualisiert. Mit
Stand Dezember 2013 wurden 93 Angebote in 14 Kategorien eingetragen. Stand Februar 2014
haben 3.190 Personen die Website besucht (Messzeitraum Januar 2013 bis Januar 2014).
1.3. Ziel A3: In der Stadt Ulm zeichnen sich die weiterführenden Schulen durch eine
vielfältige und verbindliche Kooperationskultur aus
♣
Indikator A3i1
Weiterführende Schulen in städtischer Trägerschaft nehmen am Jugendbegleiterprogramm teil.
Kennzahl A3K1.1
Anzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft im Jugendbegleiterprogramm
2013/14 vs. Anzahl aller weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft
Eine messbare Größe für das Interesse von Schulen an außerschulischen Kooperationen in
Baden-Württemberg ist die Teilnahme am Jugendbegleiterprogramm. Aktivitäten, die an der
Schule oder für die Schülerinnen und Schüler einer Schule angeboten werden, können über den
finanziellen Zuschuss des Jugendbegleiterprogramms finanziert werden.
19 weiterführende Schulen in Ulm nehmen am Jugendbegleiterprogramm teil. Die Verteilung
auf die Schularten zeigt Tab. A3T1
Tab. A3T1:
Weiterführende Schulen in städtischer Trägerschaft im Jugendbegleiterprogramm
nach Schularten
Grund- und
Werkrealschulen
Gemeinschaftsschulen
3
3
Realschulen
Gymnasien
3
Sonder- u.
Förderschulen
4
Berufliche
Schulen
5
1
51
Indikator A3i2
Weiterführende Schulen in städtischer Trägerschaft kooperieren nachhaltig mit außerschulischen
Partnern.
Kennzahl A3K2.1
Anzahl der Kooperationen an weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft, die bereits
länger als zwei Jahre andauern
Ein Indikator für die Beständigkeit von Kooperationen ist ihre Dauer. Durch Kooperationen, die
über einen längeren Zeitraum bestehen, können Beziehungen zwischen Einrichtungen oder auch
Einzelpersonen und Schule aufgebaut werden.
Eine Befragung aller städtischen Grund-/Werkreal-, Gemeinschafts-, Realschulen und Gymnasien
seitens des Bildungsbüros der Stadt Ulm Anfang des Schuljahres 2013/2014 hat ergeben, dass
von den 16 zurückgemeldeten Schulen 5 keine Kooperationspartner länger als 2 Jahre haben
oder keine Angaben gemacht haben. 7 Schulen gaben zwischen 1 bis 9 Kooperationen länger
als 2 Jahre an. 3 Schulen haben zwischen 10 bis 20 Kooperationen länger als 2 Jahre. Eine
Grund- und Werkrealschule gibt an, 53 Kooperationen bereits länger als 2 Jahre zu haben. Als
Gesamtsumme bestehen an den weiterführenden Schulen in Ulm 105 Kooperationen bereits
länger als 2 Jahre.
Indikator A3i3
Kooperationsverträge zwischen weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft und
außerschulischen Partnern werden abgeschlossen.
Kennzahl A3K3.1
Anzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft mit der Anzahl der
abgeschlossenen Kooperationsverträge vs. Anzahl der Kooperationspartner an weiterführenden
Schulen in städtischer Trägerschaft
Eine große Anzahl an Kooperationspartnern lässt darauf schließen, dass Schulen den Mehrwert
von Kooperationspartnern zu schätzen wissen. Eine große Anzahl an abgeschlossenen
Kooperationsverträgen lässt darauf schließen, dass es Schulen wichtig ist eine gemeinsame und
verbindliche Basis mit den jeweiligen Kooperationspartnern zu finden.
Tab. A3T2:
Kooperationsverträge und Kooperationspartner der weiterführenden Schulen in
städtischer Trägerschaft im Schuljahr 2013/14 (SJ13/14)
Anzahl der weiterf. Schulen, die
Kooperationsverträge im SJ
13/14 abgeschlossen haben
11
Anzahl der abgeschlossenen
Kooperationsverträge im SJ
13/14
Anzahl der Kooperationspartner
im SJ 13/14
140
171
Für das Schuljahr 2013/14 wurden von 11 weiterführenden Schulen mit 171
Kooperationspartnern insgesamt 140 Kooperationsverträge abgeschlossen.
Zusammenfassung der Leitlinie A
Für das Ziel A1
Die Akteure im Sekundarbereich kennen sich und arbeiten auf allen Hierarchieebenen miteinander
Die in der Beschreibung der Leitlinie A beschriebene „Verantwortungsgemeinschaft“ findet sich
in den Gremien auf gesamtstädtischer Ebene wieder.
In den Sozialräumen gestaltet sich eine entsprechende vollständige Zusammensetzung
schwieriger. Auf Ebene der Sozialräume wird die operative Arbeit (Verwaltungsrichtlinien und
Gremienbeschlüsse) abgesprochen, koordiniert, niederschwellige Probleme angesprochen und
gemeinsame Lösungsvorschläge besprochen.
Für das Ziel A2
Angebote für (Schul-)Kooperationen werden formuliert und zugänglich gemacht
52
Das Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm liefert mit seiner Website eine Übersicht über
Kooperationsangebote aus Ulm und Neu-Ulm. 93 Angebote in 14 Kategorien wurden bis
Dezember 2013 eingestellt und die Seite in einem Jahr von 3190 Personen besucht.
Für das Ziel A3
In der Stadt Ulm zeichnen sich die weiterführenden Schulen durch eine vielfältige und verbindliche Kooperationskultur aus
− 19 weiterführende Schulen in Ulm nehmen am Jugendbegleiterprogramm teil,
− an diesen Schulen bestehen 105 Kooperationen bereits länger als 2 Jahre
− und 140 Kooperationsverträge wurden an diesen Schulen abgeschlossen.
2. Leitlinie B: Herstellung von Chancengerechtigkeit
♣
2.1. Ziel B1: Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche
Schulsystem und die Übergangsmöglichkeiten in Ausbildung/Studium
♣
Indikator B1i1
Jede weiterführende Schule hat ein System der Information und Begleitung von Eltern.
Kennzahl B1K1.1
Anzahl der Projekte/Angebote für den Sekundarbereich, die gezielt auf die Unterstützung von
Eltern ausgerichtet sind
a. Zum System der Elternbegleitung an weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg
Über das Schulgesetz Baden-Württemberg sind mindestens zwei Elternabende pro Schuljahr
vorgeschrieben. Mit dem Bildungsplan 2004 wurde mehr gestalterische Freiheit, auch in der
Elternarbeit eingeführt. Schulen wird seitdem die Form der Elterninformation freigestellt.
Dadurch entstehen unterschiedliche Konzepte, die alle transparente Informationsvermittlung
zum Ziel haben.
b. Informationen für Familien mit internationalen Wurzeln
Im Rahmen des Förderprogramms des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft BadenWürttemberg „Azubi statt ungelernt – mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund ausbilden“,
werden durch die drei Projektträger in Ulm gezielt internationale Eltern angesprochen und über
das Bildungssystem in Deutschland und Berufswegemöglichkeiten für ihre Kinder informiert. Die
Projekte „TEaCh - Türkische Eltern arbeiten an Chancen“ des Trägers BBQ e.V. und „Erfolgreich
werden“ der IHK Ulm wenden sich an türkische Familien, das Projekt der Handwerkskammer
Ulm auch an Familien mit Wurzeln in anderen Ländern.
Das Konzept „Ulm - internationale Stadt“ (2012) bezieht sich im Handlungsfeld 3 „Integration
durch Bildung“ auf die Arbeit mit Eltern mit internationalen Wurzeln.
2.2. Ziel B2: Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der
Betroffenen an
♣
Indikator B2i1
Niedrigschwellige Hilfen und Unterstützungsangebote zur Stärkung der sozialen Kompetenz von
Jugendlichen sind vorhanden.
Kennzahl B2K1.1
Anzahl der Angebote zur Förderung und Stärkung der sozialen Kompetenz
Die Durchführung der Sozialen Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII (SGA) wird im Auftrag des
Jugendamtes von den Erziehungshilfeträgern Oberlin e.V. und Zentrum guterhirte e.V.
übernommen. Über das Jahr 2013 konnten in 3 Gruppen 29 Schulkinder aus weiterführenden
Schulen (in der Regel aus den fünften und sechsten Klassen) aufgenommen werden (vgl. Tab.
B2T1 in Anlage 1). Die Verweildauer der Kinder in den Gruppen ist unterschiedlich, teils sind sie
53
noch in den Gruppen, teils wurde die Gruppenbeteiligung im Jahr 2013 beendet. Da diese
Maßnahme seit etwa zwei Jahren schon für Grundschulkinder angeboten wird, ist die Zahl der
Gruppen im Bereich der weiterführenden Schulen gesunken.
64 Angebote im sozialpädagogischen Bereich werden von der offenen Jugendarbeit der Stadt
Ulm angeboten. Diese Angebote umfassen die Bereiche Bewegung, Freizeit, Kultur, sowie die
Mädchen- oder Jungenarbeit im erlebnis- oder freizeitpädagogischen Sinne. Weitere 34
Angebote kommen durch die kirchliche Jugendarbeit für Jugendliche zwischen 12 und 27
Jahren hinzu. Die Zahl ist mit Vorbehalt genannt, da sie sich aus einer Internetrecherche ergibt
(vgl. Tab. B2T2 in Anlage 1).
182 Angebote der Schulsozialarbeit, die auf die Förderung der sozialen Kompetenz ausgerichtet
sind, werden für Schülergruppen und Schulklassen angeboten. Hinzu kommen 246 Angebote
weiterer präventiver Gruppenangebote für Jugendliche über 12 und bis 27 Jahren (vgl. Tab B2T3
in Anlage 2).
Zusammengerechnet werden in Ulm in der Kategorie „niedrigschwellige Hilfen“ und
Unterstützungsangebote zur Stärkung der sozialen Kompetenz von Jugendlichen ungefähr 500
Angebote vorgehalten.
Indikator B2i2
Beratungs- und Unterstützungsangebote werden von Jugendlichen genutzt.
Kennzahl B2K2.1
Kontakte/Fälle der Jugendberatungsstelle, der Mobilen Jugendarbeit und der Jugendhäuser
a. Beratung über die Jugendberatungsstelle (JBS)
Im Jahr 2012 wurden 190 Beratungen für junge Menschen im Alter von 14 bis unter 27 Jahren
in der Jugendberatungsstelle durchgeführt. Das entspricht einem Anteil von 1% aller
Jugendlichen in dieser Altersspanne. Die Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen stellt nach wie vor
den größten Anteil in der Beratungsarbeit dar (vgl. Tab B2T4 in Anlage 1).
Etwa drei Prozent der Arbeit in der Jugendberatungsstelle steht der vorbeugenden Arbeit mit
siebten und achten Schulklassen zur Sucht- und Gewaltprävention zur Verfügung.
b. Beratung über die psychologischen Beratungsstellen
Tab. B2T5:
Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII, Daten der 4 Psychologischen
Beratungsstellen (Caritas, Diakonie, Kinderschutzbund und städt.
Jugendberatungsstelle)
Sozialraum
Fallzahlen §28
Erziehungsberatung
2012
Eckwerte § 35a = Anteil
je Tausend der 12- bis u
21-Jährigen
Einwohnerzahl 12 - u21
88,97
88,94
74,70
80,41
83,25
81,74
1641
1754
3601
1654
2018
10668
(Stichtag + beendet)
Mitte / Ost
Böfingen
West
Eselsberg
Wiblingen
Ulm
146
156
269
133
168
872
In Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Sozialen Dienst führen die Psychologischen oder
Erziehungsberatungsstellen Beratung für Jugendliche und deren Angehörige nach § 28 SGB VIII
durch. Sowohl Einzelberatung von Jugendlichen, als auch Familienberatung ist möglich. Die
Familien werden vom Kommunalen Sozialen Dienst an die Beratungsstellen verwiesen oder
kommen auf Eigeninitiative. Die Kontaktaufnahme ist freiwillig.
54
c. Beratung über die Mobile Jugendarbeit
Die MJA erreicht ihr Klientel teils mit der Straßensozialarbeit und teils in Raumangeboten bzw.
Kontaktstellen. Sie bietet Einzelfallhilfe, Beratung, Unterstützung und Begleitung. Das
Arbeitsfeld richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14-27 Jahren, die sich
in Cliquen und Szenen auf öffentlichen Plätzen oder im öffentlich zugänglichen Raum aufhalten.
Streetwork, Einzelfallhilfe, Cliquen- und Gruppenarbeit sowie die Arbeit im Gemeinwesen stellen
die vier Arbeitsmethoden der Mobilen Jugendarbeit dar (vgl. Tab. B2T6 in Anlage 1).
Jugendliche und junge Erwachsene kommen aus der Region, nicht nur aus Ulm.
d. Beratung in den Jugendhäusern
Die unterstützenden, sozialpädagogischen Angebote der Jugendhäuser sind in Tab. B2T2 in
Anlage 1 aufgelistet. Einzelfallhilfen werden erst ab 2014 gezählt.
Jugendliche erhalten in Ulm Unterstützung und Beratung über die Jugendberatungsstelle, die
psychologischen Beratungsstellen, die mobile Jugendarbeit oder über die Jugendhäuser.
Ein Überblick über die Fallzahlen zeigt, dass gute13 Prozent der jungen Menschen Begleitung,
Betreuung oder Beratung suchen und erhalten.
Indikator B2i3
Beratungs- und unterstützende Förderangebote* stehen allen Jugendlichen zur Verfügung.
Kennzahl B2K3.1
Anzahl der Beratungsangebote und Hilfeinanspruchnahme nach Schulart
*Beratende Angebote in Einzelfällen, also Klärungsphasen ehe ggf. eine Erziehungshilfe nach §§ 27 ff SGB VIII eingeleitet wird.
Manchmal reicht die Beratung aus.
Fast 50 Prozent der Kinder und Jugendlichen, deren Familien klärende Beratung in Anspruch
nehmen, besuchen im Jahr 2012 Haupt- bzw. Werkrealschulen. Etwa ein Viertel von ihnen
gehen auf Realschulen und fast 20 Prozent sind Gymnasiasten. Nicht ganz 10 Prozent sind in
einer beruflichen Schule oder berufsvorbereitenden Maßnahmen untergebracht. Diese
Verteilung entspricht der Altersverteilung. Zur genauen Verteilung nach Altersgruppen und
Schulart siehe Tab. B2T7 und B2T8 in Anlage 1.
Indikator B2i4
Lehrkräfte sind über Unterstützungsangebote informiert.
Kennzahl B2K4.1
Anzahl der Informationsmaterialien, die Lehrkräfte über Unterstützungsangebote informieren
Der Kommunale Soziale Dienst stellt sich regelmäßig in Lehrergremien vor und weist auf
Angebote, Erziehungshilfen nach §§ 27 SGB VIII und die weiteren Angebote in diesem Bereich
hin. Besonders im Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit findet mittlerweile eine enge
Kooperation zwischen Lehrkräften und Experten statt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für
Lehrkräfte, sich in der jeweiligen KGSR über aktuelle Angebote zu informieren oder die Experten
um Informationen zu bitten.
55
2.3. Ziel B3: Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Jugendliche mit
Schwierigkeiten im sozialen oder schulischen Bereich werden nach Bedarf zur
Verfügung gestellt
♣
Indikator B3i1
Unterstützungs- und Förderangeboten im sprachlichen Bereich werden angeboten.
Kennzahl B3K1.1
Anzahl der Sprachförderangebote an weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft
In Ulm werden an 3 Grund-/Werkreal- und Gemeinschaftsschulen 5 Vorbereitungsklassen (VKL)
angeboten. Die genaue Beschreibung der VKL an Ulmer Schulen zeigt Tab. B3T1 in Anlage 1.
An Schulen, an denen keine VKL gebildet werden kann (Angebot ab 10 Kinder), können aus
dem sogenannten Ergänzungsbereich bedarfsorientierte Angebote im Sprachförderbereich
finanziert werden. Statistisch sind diese Förderangebote wie LRS (Lesen und Rechtschreibung),
Sprachförderung und weitere Förderkurse, nicht vollständig erhoben. Die Möglichkeit der
einzelnen Schulen diese Kurse vorzuhalten sind zudem eingeschränkt. Ergänzungsstunden sind
zunächst für Lehrerreserven, Krankheitsvertretungen, große Projekte (wie Werk 11, Inklusion,
usw.), etc. vorgesehen. Meistens werden die Förderangebote dann an Schulen bereitgestellt,
wenn momentan kein Vertretungsfall vorliegt. Diese Angebote werden wiederum nicht
statistisch erhoben.
Die amtliche Schulstatistik fragt die Unterstützungs- und Förderangebote der Schulen im
sprachlichen Bereich ab. Dafür müssen die Schulen ankreuzen, ob LRS, Sprachheilkurse oder
Vorbereitungskurse angeboten werden.
Ein Blick in die Schulamtsstatistik 2013/14 ergibt, dass an 3 der 7 Grund-/Werkrealschulen und
Gemeinschaftsschulen LRS angeboten wird. An den Realschulen werden an 2 Schulen 3 Kurse
angeboten. Vorbereitungskurse finden an allen weiterführenden Schulen keine statt.
Die amtliche Schulstatistik fragt bei den Gymnasien und bei den beruflichen Schulen keine
Sprachförderangebote ab.
Indikator B3i2
Jugendliche, die einen zusätzlichen Förderbedarf haben, werden durch die Jugendhilfe, bei
Bedarf durch den Einsatz von Hilfen zur Erziehung unterstützt.
Kennzahl B3K2.1
Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27ff SGB VIII von Kindern und Jugendlichen
ab 12 bis unter 21 Jahren
Tab. B3T2:
Sozialraum
Eingliederungshilfe 35a + Erziehungshilfe §§ 27ff SGB VIII 2012
Fallzahlen 12-u21
(Stichtag + beendet)
Mitte / Ost
Böfingen
West
Eselsberg
Wiblingen
Ulm
60
53
107
59
80
359
Eckwert §§ 27-35 + 35a
= Anteil je Tausend der
12- bis u 21-Jährigen
36,56
30,22
29,71
35,67
39,64
33,65
Einwohnerzahl 12 - u21
1641
1754
3601
1654
2018
10668
Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII für Jugendliche in
weiterführenden Schulen werden von 3,4 Prozent der Jugendlichen in Anspruch genommen. In
dieser Altersgruppe werden häufig Hilfen, wie Erziehungsbeistandschaft oder betreutes
Jugendwohnen vermittelt.
56
Indikator B3i3
Unterstützungsangebote zur Stärkung der sozialen Kompetenz werden angeboten.
Kennzahl B3K3.1
Anzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft mit Schulsozialarbeit
Die Jugendhilfe hat an 14 Schulen 14,05 Stellen Schulsozialarbeit eingerichtet. Neben den
Schulsozialarbeiterstellen in den Werkrealschulen gibt es seit 2012 weitere Stellen in Realschulen
und Gymnasien. Zusätzlich ist eine 50% Stelle zum Thema Medienpädagogik eingerichtet, die
für alle Schulen zuständig ist (vgl. Tab. B3T3 in Anlage 1).
Weitere Unterstützungsangebote zur Stärkung der sozialen Kompetenz sind die soziale
Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII, Förderung der sozialen Kompetenz in anderen
Gruppenangeboten der offenen Jugendarbeit (siehe Tab. B2T2) und sozialpädagogische
Angebote sowie präventive Gruppenangebote der Schulsozialarbeit (siehe Tab. B2T3).
2.4. Ziel B4: Die Anzahl der Ganztagsschulen im Sekundarbereich wird bedarfsorientiert
weiter ausgebaut
♣
Indikator B4i1
Erhöhung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen im Ganztag.
Kennzahl B4K1.1
Anzahl der Ganztags-Schüler/innen an den weiterführenden Schulen vs. Anzahl der
Schüler/innen an weiterführenden Schulen
Tab. B4T1:
Ganztagsschulbesuch an weiterführenden Schulen (Stand Dezember 2013)
Schulart
(Grund-)/Werkrealschule
Gemeinschaftsschule
Realschule
Gymnasien
Gesamt
Anzahl der Schüler/innen an
Anzahl der Schüler/innen an
der Schulform
der Schulform im Ganztag
1.075
891
123
123
1.996
643
5.219
240
8.413
1.897
Die Ulmer (Grund-)/Werkrealschulen werden von knapp 3/4 der Schülerinnen und Schüler im
Ganztag besucht. In den Gemeinschaftsschulen sind es alle, da es sich um eine gebundene
Ganztagsschulform handelt. Bei den Realschulen besuchen 32% die Schule im Ganztag. Ein
Ulmer Gymnasium bietet den Ganztagsschulbetrieb in offener Form an. Dieser wird von fast 5%
aller Gymnasiasten besucht. Insgesamt besuchen 23% aller Schülerinnen und Schüler auf
weiterführenden Schulen eine Ganztagsschule.
Ein jährlicher, aktueller Überblick über die Schülerzahlen in Ulm wird von der Abteilung Bildung
und Sport ausgearbeitet und in den jeweiligen Gremien präsentiert (z.B. GD 171/12).
57
2.5. Ziel B5: Gelingender Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium
Indikator B5i1
Der Anteil der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Schulabschluss verringert sich.
Kennzahl B5K1.1
Anzahl der Schulabgänger/-innen ohne Schulabschluss nach dem Schuljahr 2012/2013 vs.
Anzahl der Schulabgänger/-innen ohne Schulabschluss nach dem Schuljahr 2011/2012
Nach dem SJ 2012/13 haben 5,9% der Schülerinnen und Schüler die Werkrealschule ohne
Hauptschulabschluss verlassen. Nach dem SJ 2011/12 war es ebenfalls ein Anteil von 5,9% der
Schülerinnen und Schüler, die die Werkrealschule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben.
Nach dem SJ 2012/13 haben 17 Schülerinnen und Schüler die Realschule ohne
Realschulabschluss verlassen. Im SJ 2011/12 waren es noch 21 Schülerinnen und Schüler.
Nach dem SJ 2012/13 haben 26 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium ohne
Hochschulabschluss beendet. Das entspricht 4,5% aller Gymnasiastinnen und Gymnasiasten im
Abschlussjahrgang. Nach Klassenstufe 11 haben 14 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium
verlassen, nach Klasse 10 ein Schüler oder Schülerin ohne Realschulabschluss.
Nach dem SJ 2011/12 waren es nur 1% aller Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die ohne
einen Hochschulabschluss das Gymnasium verlassen haben.
Eine ausführliche Übersicht liefern die Tab. B5T1, B5T2 und B5T3 in Anlage 1.
Indikator B5i2
Die Abbrecherquote in der Erstausbildung.
Kennzahl B5K2.1
Anzahl der Abbrecher in der Erstausbildung 2013 vs. Anzahl der Abbrecher in der
Erstausbildung 2012
Bei den Ausbildungsabbrüchen wird weder von der IHK noch von der HK Ulm nach Erst- und
Zweitausbildung unterschieden. Es liegen nur Daten zum Ausbildungsabbruch im Allgemeinen
vor.
Industrie- und Handelskammer (IHK) Ulm:
Die IHK nimmt derzeit eine genaue Auswertung der Abbrüche in der Ausbildung im Rahmen des
Projektes „Abbruch vermeiden“ vor. Die Daten lagen bis zur Berichtsveröffentlichung nicht vor.
Im Jahr 2013 haben laut IHK 425 Auszubildende ihre Ausbildung abgebrochen. Davon 250 im
ersten Ausbildungsjahr, 125 im zweiten und 50 im dritten Ausbildungsjahr. Das entspricht mit
geringen Abweichungen den Daten aus 2012.
Handwerkskammer (HK) Ulm:
Die HK gibt für den gesamten Kammerbezirk Ulm für das Jahr 2013 eine Abbrecherquote von
11,23% an. Im Vorjahr waren es 13,15%.
Eine weitere statistische Auswertung ist seitens der HK Ulm derzeit nicht geplant.
Indikator B5i3
Unterstützungsangebote für Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf werden
angeboten.
Kennzahl B5K3.1
Anzahl der Angebote, die Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen
Insgesamt ist zu erwähnen, dass die Berufshilfelandschaft und die Hilfesysteme für Schülerinnen
und Schüler in Ulm auf hohem Niveau sind. In den letzten Jahren wurde diesbezüglich auch die
Schulsozialarbeit weiter ausgebaut, was sich auch in einer hohen Zahl an Unterstützungs-
58
angeboten im Übergang Schule-Ausbildung-Beruf seitens der Schulsozialarbeit widerspiegelt.
2013 haben 1.159 Schülerinnen und Schüler an 112 Angeboten teilgenommen.
Einen Überblick über ausbildungs- und berufsfördernde Maßnahmen und Angebote in der
Kommune liefert die Website www.geht-was-ulm.de. Diese Website ist im Rahmen des
Programms „Jugend stärken“ entstanden. Derzeit sind 25 Angebote von 12 Trägern
verzeichnet.
An den Projekten und Angeboten im Themenfeld „Übergang von der Schule in den Beruf“ sind
verschiedene Träger - teilweise in Kooperation - beteiligt.
Derzeit liegt keine lückenlose Zusammenfassung des Themengebietes vor. Aufgrund
auslaufender Projektfinanzierungen und -laufzeiten wird es auch in Zukunft schwer sein, eine
stadtweite, trägerübergreifende Auflistung zu erstellen.
Das 2013 gegründete Fachkräftebündnis Region Ulm/Oberschwaben mit dem Ziel der Sicherung
der Fachkräftebasis könnte u.U. in nächster Zeit eine solche Übersicht erstellen.
Träger, die im Themenfeld „Übergang von der Schule in den Beruf“ wirken:
− Stadt Ulm
− Agentur für Arbeit Ulm
− Industrie- und Handelskammer Ulm
− Handwerkskammer Ulm
− Südwestmetall
− Andere Baustelle e.V.
− Jugendmigrationsdienst
− BBQ - Berufliche Bildung gGmbH
− AWO
− Caritas
− Vereine, wie z.B. JAZz e.V.
Anzahl der Angebote der Stadt Ulm im Themenfeld „Übergang von der Schule in den Beruf“:
− Die Bildungsmesse der Stadt Ulm und der IHK Ulm
− Förderung von Kooperationen zwischen Schulen in städtischer Trägerschaft mit
Wirtschafts-, Handels- und Handwerksbetrieben
− ESF-Programm „Jugend Stärken“ seit Oktober 2010, mit den jeweiligen Teilprojekten
Eine Kurzfassung über die Institutionen und Einrichtungen, die in Ulm im SJ 2013/14 für Jugendliche Wege und Möglichkeiten für
ihre berufliche Zukunft aufzeigen liefert die Kennzahl 3.1 in Anlage 2.
Zusammenfassung der Leitlinie B
Für das Ziel B1
Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche Schulsystem
− Die Elternarbeit an den Schulen ist über das Schulgesetz Baden-Württemberg geregelt. Eine
Erhebung für die Stadt Ulm über Anzahl, Art und Wahrnehmung der Angebote ist nicht
bekannt.
− Die Elternarbeit in Ulm für Eltern mit internationalen Wurzeln ist bisher nicht flächendeckend
erhoben worden. Das Konzept „Ulm: Internationale Stadt“ (2012), hat das Thema bereits in
den Handlungsempfehlungen aufgenommen.
− Weitere zusätzliche Angebote für Eltern sind nicht bekannt.
Für Ziel B2
Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der Betroffenen an
− In allen Ulmer Sozialräumen werden präventive Angebote für Kinder bereit gestellt.
− Erziehungshilfen werden passgenau und bei Bedarf auch in Kombination eingesetzt, um so
früh wie möglich größtmöglichen Erfolg zu erzielen.
59
− Ein Austausch mit Fachkräften aus dem Kommunalen Sozialen Dienst ist für Lehrkräfte
ermöglicht.
− Die Altersverteilung zeigt, dass die Inanspruchnahme von Hilfen vor den Hilfen zur Erziehung
mit dem Alter abnimmt. Gleiches gilt für die Schulart. Haupt- und Werkrealschülerinnen und
-schüler nehmen die Hilfen vor den Hilfen zur Erziehung mehr als doppelt so häufig an als
Gymnasiasten.
− Jugendliche erhalten in Ulm Unterstützung und Beratung über die Jugendberatungsstelle, die
psychologischen Beratungsstellen, die mobile Jugendarbeit oder über die Jugendhäuser. Ein
Überblick über die Fallzahlen zeigt, dass gute 13 Prozent der jungen Menschen Begleitung,
Betreuung oder Beratung suchen und erhalten.
Für das Ziel B3
Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Jugendliche mit Schwierigkeiten im sozialen oder schulischen Bereich werden nach
Bedarf zur Verfügung gestellt
− Sprachförderangebote werden an weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft
verlässlich über die Vorbereitungsklassen an 4 Schulen angeboten.
− Weitere Förderangebote im Sprachbereich konnten nicht eindeutig statistisch erhoben
werden.
− Bei zusätzlichem Förderbedarf werden Jugendliche durch den Einsatz von Hilfen zur
Erziehung unterstützt. 2012 waren das bei den 12- bis u21-Jährigen 359 Fälle.
− Eine Stärkung der sozialen Kompetenz an den Schulen vor Ort kann durch den Einsatz von
Schulsozialarbeit erreicht werden. In Ulm verteilen sich 14,05 Stellen Schulsozialarbeit auf 14
Schulen.
− Weitere Unterstützungsangebote zur Stärkung der sozialen Kompetenz sind die soziale
Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII und die Förderung in anderen Angeboten der offenen
Jugendarbeit, sowie sozialpädagogische und präventive Gruppenangebote der
Schulsozialarbeit.
Für das Ziel B4
Die Anzahl der Ganztagsschulen im Sekundarbereich wird bedarfsorientiert weiter ausgebaut
− Im SJ 13/14 besuchen 23% aller Schülerinnen und Schüler auf weiterführenden Schulen eine
Ganztagsschule.
− Jede Schulform kann in Ulm als Ganztagsschule besucht werden.
Für das Ziel B5
Gelingender Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium
− Die Quote der Schulabgänger/-innen ist im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant geblieben.
Allerdings hat sich der Anteil der Gymnasiasten ohne Hochschulabschluss um 3,5
Prozentpunkte erhöht.
− Die IHK und die HK Ulm unterscheiden bei den Ausbildungsabbrüchen nicht zwischen Erstund Zweitausbildung. Die IHK Ulm meldet 425 abgebrochene Ausbildungen im Jahr 2013.
Die HK Ulm gibt für das Jahr 2013 eine Abbrecherquote von 11,23% an.
− Über das Programm „Jugend stärken“ können gezielt Angebote zur Stärkung von
Jugendlichen im Übergang von der Schule in den Beruf angeboten werden. Für eine
Übersicht siehe den Zwischenbericht GD 345/11 und den Abschlussbericht, der 2014
erscheinen wird.
− Die Website www.geht-was-ulm.de bietet Informationen und eine Liste von Angeboten rund
um das Thema „Wege in Ausbildung und Beruf“.
60
Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie B
Für das Ziel B1
Eltern haben Zugang zu differenzierten Informationen über das deutsche Schulsystem
− Übersichtserstellung über die Elterninformationen an den verschiedenen Schulen:
Anzahl der Angebote und Anzahl der teilnehmenden Eltern an den einzelnen Schulen
Für das Ziel B2
Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der Betroffenen an
− Bedarfserhebung weiterer präventiver Angebote für Kinder.
− Einzelfallanalyse, ob die Präventionsangebote auch von den Kindern und ihren Familien
besucht wurden, die im späteren Verlauf Hilfen zur Erziehung beziehen müssen.
− Überprüfung der flächendeckenden Information zu den Hilfen zur Erziehung: Sind Fachkräfte
und Bezugspersonen von Kindern und ihren Familien so informiert, dass sie beratend tätig
werden können?
Für das Ziel B3
Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Jugendliche mit Schwierigkeiten im sozialen oder schulischen Bereich werden nach
Bedarf zur Verfügung gestellt
− Entwicklung eines Fragebogens, der die Unterstützungs- und Fördermaßnahmen an Schulen
in städtischer Trägerschaft erhebt
√ Überprüfung von Doppelstrukturen
√ Bedarfsanalyse
Für das Ziel B5
Gelingender Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium
− Erhebung der Abbrecherquote in der Erstausbildung in Absprache mit der IHK Ulm und der
HK Ulm.
− Zusätzliche Erhebung der Studienabbrecherquote an der Hochschule Ulm und der Universität
Ulm. Zunächst muss dabei geprüft werden, ob die Quote aufgrund Studienplatzwechsel
erhoben werden kann.
− Neue Kennzahl B5K3.2: Anzahl der Projekte, die Schülerinnen und Schüler in der
Erstausbildung begleiten.
3. Leitlinie C: Ermöglichung von Teilhabe
♣
3.1. Ziel C1: Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen
♣
Indikator C1i1
Regelschulen sind auf Inklusion ausgerichtet.
Kennzahl C1K1.1
Anzahl der Anträge auf inklusive Beschulung vs. Anzahl der Fälle, in denen eine inklusive
Beschulung an einer Regelschule umgesetzt werden konnte
Nach Bericht des Staatlichen Schulamts Biberach kann derzeit (Stand Januar 2014) allen
Anträgen auf inklusive Beschulung an Regelschulen im Sinne des qualifizierten Elternwahlrechts
entsprochen werden.
Im Schuljahr 2013/2014 besuchen 3 Jugendliche mit diagnostiziertem sonderpädagogischem
Förderbedarf 3 weiterführende Regelschulen in Ulm. Davon je ein Gymnasium, eine (Grund-)/
Werkrealschule und eine Gemeinschaftsschule. In drei weiterführenden Schulen in Ulm wurden
Außenklassen gebildet. Diese werden von insgesamt 41 Schülerinnen und Schülern mit
diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf besucht. Siehe auch Tabellen Tab. C1T1
und C1T2 in Anlage 1.
61
3.2. Ziel C2: Alle Jugendlichen können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben
♣
Indikator C2i1
Angebote in Jugendhilfeeinrichtungen, die Jugendliche ansprechen sollen, sind interkulturell
offen ausgerichtet.
Kennzahl C2K1.1
Anzahl der Jugendhilfeeinrichtungen in Ulm, die interkulturell offene Angebote für Jugendliche
vorhalten
In den Einrichtungen der Jugendarbeit sind die Angebote für Jugendliche auf die kulturelle
Vielfalt in der Stadt Ulm ausgerichtet, z.B. in den:
− 6 Jugendhäusern
− 2 Begegnungsstätten
− 6 Bürgerhäusern bzw. -zentren
− 1 Mädchen- und Frauenladen („sie'ste“)
− 3 Anlauf-Kontaktstellen der Mobilen Jugendarbeit
Des Weiteren ist die Jugendarbeit der internationalen Vereine auf kulturelle Offenheit ausgelegt.
Auch die Mitgliederzahlen im Jugendbereich von Sportvereinen zeigen eine interkulturelle
Mischung.
Eine vollständige Auflistung konnte für das Bildungsmonitoring 2014 nicht erfolgen. Das
Konzept „Ulm - internationale Stadt“ geht mit den Handlungsfeldern 1, 5 und 6 ebenfalls auf
die interkulturelle Öffnung von Institutionen, Einrichtungen und Vereinen und deren Angebote
ein.
Indikator C2i2
Informelle Bildungsangebote, die sowohl für behinderte als auch nicht-behinderte Jugendliche
zugänglich sind.
Kennzahl C2K2.1
Anzahl der Angebote, die für behinderte und nicht-behinderte Jugendliche zugänglich sind
In den Herbstferien wird von der Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche das Kursangebot
„feuerrot und neonblau“ angeboten. Dieses Programm ist für Jugendliche mit und ohne
Behinderung zugänglich.
Eine flächendeckende Übersicht über die Angebote im Bildungsbereich, die darauf achten, dass
sie sowohl für Jugendliche mit als auch ohne Behinderung zugänglich sind, konnte für das
Bildungsmonitoring 2014 nicht erhoben werden.
Indikator C2i3
Wahrnehmung des Bildungs- und Teilhabepaketes.
Kennzahl C2K3.1
Anzahl der Jugendlichen, die die Teilnahme an Angeboten von Bildungseinrichtungen über das
Bildungs- und Teilhabepaket finanzieren vs. Anzahl der Bezugsberechtigten in diesem Alter, die
keine Zuschüsse beantragen
Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Schülerinnen und Schüler aus schwierigen
Lebensbedingungen Angebote finanzieren, die ihnen die Teilhabe am sozialen Leben
ermöglichen oder bei den schulischen Aufgaben unterstützen. Dazu gehören z.B. die
Finanzierung von Klassenfahrten und Schulausflügen, des Mittagsessens an der Schule, der
Schülerbeförderung oder die Finanzierung außerschulischer Lernförderung.
Eine Erhebung der Kennzahl war bis zum Erscheinen dieses Bildungsmonitorings 2014 nicht
möglich.
62
Indikator C2i4
Informations- und Unterstützungsangebote zum Thema Inklusion im Bereich Kinder und
Jugendliche sind vorhanden.
Kennzahl C2K4.1
Anzahl und Art der Informations- und Unterstützungsangebote zum Thema Inklusion in der
Stadt Ulm
Für die Stadt Ulm wurden noch keine speziellen Informationsmaterialien zum Thema Inklusion
erstellt. Auf Bundes- und Landesebene werden Materialien für Eltern und Lehrkräfte angeboten.
Auch die sozialen Träger, wie z.B. die Caritas, haben Broschüren zum Thema veröffentlicht. Eine
umfassende Beratung findet für die Familien in der Bildungskonferenz statt. Zusätzlich hat sich
in der Stadt Ulm eine Elterninitiative „Eltern für Inklusion“ gegründet. Als ihre Aufgabe sehen sie
u.a. die umfassende Information von betroffenen Eltern an. Auf Anregung dieser Elterninitiative
konnte auf Einladung des Staatlichen Schulamts Biberach und der Stadt Ulm am
26. Februar 2014 eine Informationsveranstaltung für Eltern stattfinden. Thema waren die
Rahmenbedingungen für Kinder mit Behinderung und ihre Möglichkeiten für den Schulbesuch.
Zusammenfassung für die Leitlinie C
Für das Ziel C1
Die Voraussetzungen für Inklusion sind geschaffen
− 3 Jugendliche mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen jeweils
eine Regelschule im Sekundarbereich in städtischer Trägerschaft.
− An insgesamt drei weiterführenden Schulen wurden Außenklassen für insgesamt 41
Schülerinnen und Schüler mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf
gegründet.
− Nach Angaben des Staatlichen Schulamts Biberach konnte im SJ 13/14 allen Anträgen auf
inklusive Beschulung statt gegeben werden.
Für das Ziel C2
Alle Jugendlichen können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben
− Die Einrichtungen der Jugendarbeit sind in Ulm auf kulturelle Vielfalt ausgerichtet und bieten
entsprechende Angebote an.
− Informationen zum Thema „Inklusion“ sind speziell für die Bedarfslage in Ulm noch nicht
erstellt worden.
− Die Wahrnehmung des Bildungs- und Teilhabepaketes durch Jugendliche muss noch
ausgewertet werden.
− Die Möglichkeit zur Teilhabe von behinderten Jugendlichen an Bildungsangeboten von
Kultur- und Bildungseinrichtungen in der Stadt Ulm muss noch weiter untersucht werden.
Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie C
Für das Ziel C2
Alle Kinder können gemeinschaftlich an Angeboten teilhaben
− Entwicklung eines Fragebogens, der die stadtweiten informellen (also alles außerhalb der
Schule) (Bildungs-)Angebote auf die gezielte Ansprache von Jugendlichen mit internationalen
Wurzeln und auf die Teilhabemöglichkeiten von Jugendlichen mit Behinderung abfragt.
− In Abstimmung mit der Konzeption „Ulm - internationale Stadt“ Erweiterung der Kennzahl
C2K1.1 um die Kennzahl: „Anzahl der Jugendlichen mit internationalen Wurzeln, die die
Angebote der Ulmer Bildungseinrichtungen wahrnehmen vs. Anzahl der Jugendlichen ohne
internationale Wurzeln, die diese Angebote besuchen“ und die Kennzahl: „Anzahl der
(Bildungs-)Einrichtungen, die Angebote für Jugendliche vorhalten und ein Konzept zum
Umgang mit kultureller Vielfalt erarbeitet haben“.
63
− Weitere Erhebung der Nutzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Absprache mit dem
Jobcenter Ulm.
− Umformulierung des Indikators C2i3 in:
„Informations- und Unterstützungsangebote zum Thema „Teilhabe ermöglichen“ für Kinder
und Jugendliche sind vorhanden“.
Prüfung, ob C2i3 thematisch zum Ziel B1 zusammenzufassen ist.
4. Leitlinie D: Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung
♣
4.1. Ziel D1: Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten
Indikator D1i1
Weiterführende Schulen entwickeln Schulkonzepte*.
Kennzahl D1K1.1
Anzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft, die über ein schriftliches
Schulkonzept verfügen vs. Gesamtzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft
*Synonym für den Begriff des Schulkonzepts stehen die Begriffe Schulprogramm und Schulprofil.
Alle weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft verfügen über ein schriftliches
Schulkonzept. Die letzte flächendeckende Überarbeitung war nach Angaben des Staatlichen
Schulamts Biberach, im Rahmen des Bildungsplans 2004. Zusätzlich muss jede Schule ihr
Schulkonzept aufs Neue überarbeiten und anpassen, wenn große Förderanträge (z.B.
Bildungshaus) oder ein Antrag auf Schulart oder Schulformwechsel (z.B. Ganztags- oder
Gemeinschaftsschule) beantragt werden.
Indikator D1i2
Weiterführende Schulen in städtischer Trägerschaft achten auf die Qualität ihrer
außerschulischen Bildungsangebote.
Kennzahl D1K2.1
Anzahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge vs. Anzahl der Kooperationspartner
Kennzahl D1K2.2
Anzahl der Kooperationen, die bereits mehr als 2 Jahre bestehen vs. Anzahl der
Kooperationspartner im Schuljahr 2013/2014
Die jeweilige Schulleitung entscheidet über die außerschulischen Bildungsangebote und ist für
diese verantwortlich. Es wird angenommen, dass Kooperationsverträge die Verbindlichkeit von
Angeboten unterstützen und damit auch ausschlaggebend für die Qualität sind. Das gleiche
wird für die Dauer der Kooperation angenommen. Je länger eine Kooperation anhält, desto
zufriedener ist die Schule mit dem Angebot und damit auch mit seiner Qualität.
Zu D1K2.1:
Anzahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge:
An den 15 weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft, die im Schuljahr 13/14
Kooperationspartner beschäftigt haben, werden 140 Kooperationsverträge unterschrieben. Das
bedeutet, dass mit 81% der Kooperationspartner die Qualität des Angebotes über einen
Kooperationsvertrag gesichert wird.
Bei den Sonder- und Förderschulen ergibt sich ein ähnliches Bild. Dort werden an den 5 Schulen,
die im Schuljahr 13/14 Kooperationspartner beschäftigt haben, 42 Kooperationsverträge
unterschrieben und damit die Qualität der Angebote mit 100% der Kooperationspartner
gesichert.
64
Zu D1K2.2:
Anzahl der Kooperationen länger als 2 Jahre:
An 11 der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft ((Grund-)/Werkreal-, Real-,
Gemeinschaftsschulen u. Gymnasien) bestehen 115 Kooperationen bereits länger als 2 Jahre.
Unter der Annahme, dass Kooperationen mit Kooperationspartnern* gleichzusetzen sind, sind
damit 67% der Kooperationen im Schuljahr 13/14 auf Nachhaltigkeit angelegt (vgl. A3i3).
*dann bietet jeder Kooperationspartner eine Kooperation an.
An den 5 Sonder- und Förderschulen bestehen 29 Kooperationen bereits länger als 2 Jahre und
sichern damit für 80% der Kooperationen im Schuljahr 13/14 die Nachhaltigkeit.
Indikator D1i3
Jugendhilfe und weiterführende Schulen schließen Kooperationen ab.
Kennzahl D1K3.1
Anzahl der Kooperationen von Jugendhilfe und weiterführenden Schulen vs. Anzahl aller
weiterführenden Schulen in Ulm
Unter Einbeziehung der Sonder- und Förderschulen existieren im SJ 2013/14 neun Bildungspartnerschaften zwischen der Jugendhilfe und weiterführenden Schulen an insgesamt 6
Schulen. Das entspricht einer Vereinbarung von Bildungspartnerschaften mit einem Viertel aller
weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft (ohne Berufsschulen). Weitere 4 Bildungspartnerschaften wurden im Grundschulbereich abgeschossen. Ausführlich beschrieben in Anlage
1, Tab. D1T1.
Indikator D1i4
Mindestens eine kommunale Weiterbildungsmöglichkeit für Lehrkräfte zum Thema
Schulkooperationen pro Schuljahr wird angeboten.
Kennzahl D1K4.1
Anzahl der Weiterbildungsmöglichkeiten zum Thema Schulkooperationen durch die Kommune
pro Schuljahr
Eine Weiterbildungsmöglichkeit zum Thema Schulkooperationen stellt der Fachtag „Kooperation
macht Schule“ des Bildungsnetzwerks Ulm/Neu-Ulm dar. Er verzeichnete im Jahr 2013 114
Besucher. Darunter waren 26 Lehrkräfte aus Ulm und Neu-Ulm. Es ist geplant, diese
Veranstaltung auch weiterhin einmal im Schuljahr durchzuführen.
4.2. Ziel D2: Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit
außerschulischen (Bildungs-)Partnern
Indikator D2i1
Einrichtungen der kulturellen Bildung in Ulm bieten Angebote für weiterführende Schulen an.
Kennzahl D2K1.1
Anzahl der Angebote von Einrichtungen der kulturellen Bildung in Ulm für weiterführende
Schulen in städtischer Trägerschaft
vs.
Anzahl dieser Angebote, die von weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft
wahrgenommen wurden.
Eine Abfrage der Angebote und Kooperationsprojekte mit und für Schulen in städtischer
Trägerschaft bei den städtischen Kultureinrichtungen* und einigen durch die Stadt Ulm
bezuschussten Trägern zwischen Juli und September 2013 hat gezeigt, dass die
Datengrundlagen der einzelnen Einrichtungen unterschiedlich sind.
*Nach dem Haushaltsplan der Stadt Ulm sind die städtischen Einrichtungen der kulturellen Bildung = Stadtarchiv, Ulmer Museum,
Kunsthalle Weishaupt, Ulmer Theater, Musikschule Ulm, Stadthaus, Stadtbibliothek.
65
Damit lassen sich die Ergebnisse der Abfrage nicht miteinander vergleichen. In diesem
Zusammenhang wurde von einer ausführlichen Bestandsaufnahme bei den freien Kulturträgern
(wie adk, Theater an der Donau, etc.) bis zu einer Verbesserung des Erhebungsinstrumentes
abgesehen. Eine telefonische Nachfrage im Zeitraum Oktober bis Dezember 2013 konnte
verdeutlichen, dass neben den unterschiedlichen Datengrundlagen**, also alles was von den
einzelnen Einrichtungen statistisch erhoben wird, auch unterschiedliche Verständnisse der
Begriffe „Angebote für Schulen“ und „Kooperationsprojekte“ vorliegen.
**Z.B. hat sich gezeigt, dass nicht alle Einrichtungen zwischen Grund- und weiterführenden Schulen unterscheiden oder zwischen
Schulen aus Ulm, Neu-Ulm und dem Alb-Donau-Kreis. Die Berechnung der Besucher erfolgt entweder in Personenzahlen oder in
Gruppenanzahlen, die sich aber nicht mehr bestimmten Schulen zuordnen lassen. Zusätzlich waren bei manchen Einrichtungen die
Daten aus dem Kalenderjahr 2012 oder 2013, bei anderen aus dem Schuljahr 2012/2013.
Um gesicherte Datengrundlagen für ein Bildungsmonitoring zu erhalten, muss ein
standardisierter Fragebogen entwickelt werden, der von allen Einrichtungen gleichermaßen
ausgefüllt werden kann. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen genug
Vorlaufzeit bekommen, um ihre statistischen Erhebungen auf den Fragebogen anzupassen.
Damit kann es gelingen, dass eine Vergleichbarkeit der Daten und entsprechende Rückschlüsse
möglich werden.
Die oben erwähnte Befragung der städtischen Kultureinrichtungen lässt an dieser Stelle einen
Richtwert über die Anzahl der Angebote aus Kultureinrichtungen in Ulm für Ulmer
weiterführende Ulmer Schulen und deren Wahrnehmung zu. Die Angebote der freien
Kulturträger sind darin nicht enthalten.
Tab. D2T1:
Angebote für weiterführende Schulen in städtischer Trägerschaft von Ulmer
Kultureinrichtungen (Stand Dezember 2013)
Anzahl der
Kultureinrichtungen*
Anzahl der Angebote für
weiterführende Schulen
6
81
Anzahl der Schulgruppen aus
weiterführenden Schulen in städtischer
Trägerschaft, die an den Angeboten
teilgenommen haben
35
*Daten von 6 Einrichtungen waren über die Umfrage auswertbar (städtische und städtisch bezuschusste Kultureinrichtungen
zusammengefasst).
An 6 Kultureinrichtungen in der Stadt Ulm wurden im Jahr 2013 insgesamt 81 Angebote für
weiterführende Schulen ausgeschrieben. Diese wurden von 35 Schulgruppen aus
weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft wahrgenommen.
Indikator D2i2
An Ulmer Schulen werden kulturästhetische Projekte/Projektgruppen* für Schülerinnen und
Schüler angeboten.
Kennzahl D2K2.1
Anzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft, die mindestens ein
kulturästhetisches Projekt oder eine entsprechende Projektgruppe anbieten vs. Gesamtanzahl
der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft
*nach der Definition der Bundesvereinigung kultureller Kinder- und Jugendbildung
Über die amtliche Schulstatistik wird die Anzahl der kulturästhetischen Projekte/Projektgruppen,
wie Chöre, Orchester, Theatergruppen und Gruppen, die sich mit (neuen) Medien beschäftigen,
abgefragt. Von wem diese Angebote durchgeführt werden, ob es sich dabei um außerschulische
Anbietende, Experten oder Lehrkräfte handelt, kann der Statistik nicht entnommen werden. Die
amtliche Schulstatistik fragt dies nicht für die Beruflichen Schulen ab.
Nach der amtlichen Schulstatistik bieten alle Realschulen und Gymnasien und 5 von 6 (Grund-)/
Werkreal- und Gemeinschaftsschulen in städtischer Trägerschaft mindestens ein
kulturästhetisches Projekt oder eine entsprechende Projektgruppe an. Eine ausführliche
Aufteilung nach Thema und Schulart zeigt Tab. D2T2 in Anlage2. Vgl. ebenfalls den „Exkurs“
aus dem Primarbereich.
66
Zusammenfassung für die Leitlinie D
Für das Ziel D1
Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten
− Alle weiterführenden Schulen in Ulm in städtischer Trägerschaft verfügen über ein
Schulkonzept.
− 15 weiterführende Schulen (ohne Berufsschulen) und 5 Sonder- und Förderschulen arbeiten
im Schulalltag zusammen mit Kooperationspartnern.
− Im SJ 13/14 wurden 81% der Kooperationen bei den weiterführenden Schulen und sogar
100% bei den Sonder- und Förderschulen über einen Kooperationsvertrag abgesichert.
− Bei den weiterführenden Schulen bestehen 67% bereits länger als 2 Jahre (Nachhaltigkeit),
bei den Sonder- und Förderschulen sind es 80%.
− ¼ der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft (ohne Berufsschulen) hat im SJ
13/14 eine Bildungspartnerschaft mit der Jugendhilfe abgeschlossen.
− Jährlich wird ein Fachtag zum Thema „Schulkooperationen“ seitens der Stadt Ulm
angeboten.
− ¼ der Teilnehmenden an dieser Fortbildung 2013 für die Städte Ulm und Neu-Ulm waren
Lehrkräfte.
Für das Ziel D2
Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit außerschulischen (Bildungs-)Partnern
− 35 Schulgruppen von weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft haben im Jahr
2013 die speziellen Angebote für Schulen an 6 Ulmer Kultureinrichtungen genutzt.
− 5 (Grund-)/Werkreal- und Gemeinschaftsschulen, alle Realschulen und Gymnasien bieten
mindestens ein kulturästhetisches Angebot an ihrer Schule an. Entweder in Form eines
Chores oder Orchesters oder zu den Themen darstellendes Spiel, Foto-, Video oder
Filmprojekten oder Bildende Kunst.
Vorschläge zur Anpassung der Datengrundlage für die Leitlinie D
Für das Ziel D1
Optimierung der Qualität von Bildungsangeboten
− Änderung der Kennzahl D1K1.1.
„Anzahl der Schulkonzepte, die seit dem Schuljahr 2012/13 (= erste Anträge für
Gemeinschaftsschule in Ulm) eine Anpassung bzw. Aktualisierung erfahren haben vs. Anzahl
der Schulen in städtischer Trägerschaft“.
Für das Ziel D2
Förderung ganzheitlicher Bildung durch Kooperationen und Aktionen mit außerschulischen (Bildungs-)Partnern
− Entwicklung eines standardisierten Fragebogens für einen Überblick über die
Kooperationslandschaft zwischen Schulen in städtischer Trägerschaft und außerschulischen
Kooperationspartnern.
− Anpassung der Kennzahlen D3K1.1 und D3K2.1 an die Ulmer Kooperationslandschaft (über
kulturästhetische Bildung hinaus).
67
5. Leitlinie E: Vereinbarkeit von Familie und Beruf
♣
5.1. Ziel E1: Außerfamiliäre Unterstützungsangebote im Schulbereich für die 5. und 6.
Klasse* werden nach Bedarf angeboten.
*Ausgehend vom derzeitigen Stand, dass diese Altersgruppe Unterstützung benötigt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
gewährleisten zu können.
Indikator E1i1
In den weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft wird für die Klassen 5 und 6 nach
der Schule eine Hausaufgabenbetreuung angeboten.
Kennzahl E1K1.1
Anzahl der weiterführenden Schulen, die für die Klassen 5 und 6 ein Hausaufgabenangebot
anbieten vs. Gesamtzahl der weiterführenden Schulen
Aufgrund einer schriftlichen Befragung durch das Bildungsbüro der Stadt Ulm zum SJ 13/14 bei
den weiterführenden Schulen, konnten folgende Daten erhoben werden:
Eine (Grund-)/Werkrealschule hat eine Hausaufgabenbetreuung angegeben. Zwei Gemeinschaftsschulen und zwei Realschulen bieten eine Hausaufgabenbetreuung an. Alle sechs
Gymnasien haben eine Hausaufgabenbetreuung für ihre 5. und 6. Klassen eingerichtet.
Indikator E1i2
Mittagessensverpflegung bei einem ganztägigen Schulbesuch oder einem Besuch über die
Mittagszeit hinaus, ist gesichert.
Kennzahl E1K2.1
Anzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft, an denen ein Mittagessen
angeboten wird vs. Gesamtanzahl der weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft
Außer an zwei Schulen wird an allen weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft die
Möglichkeit zum Mittagessen angeboten.
Indikator E1i3
Lerntreffs für zusätzliche Unterstützung.
Kennzahl E1K3.1
Anzahl der Gruppen, die für Schüler/-innen Lerntreffs anbieten
Lerntreffs sind in der Stadt in jedem Sozialraum vorhanden. Sie richten sich derzeit vorwiegend
an Kinder und Jugendliche aus schwierigen Lebensverhältnissen. An dieser Stelle kann auf den
Bericht „Ulm Internationale Stadt“ und die Handlungsempfehlung 3 „Integration durch
Bildung“ verwiesen werden. Vgl. dazu ebenfalls Ziel E2 im Primarbereich.
5.2. Ziel E2: Weiterführende Schulen können als Ganztagsschulen besucht werden
Indikator E2i1
Jede Schulform der weiterführenden Schulen kann als Ganztagsschule besucht werden.
Kennzahl E2K1.1
Anzahl und Schulform der weiterführenden Schulen im Ganztag vs. Anzahl der jeweiligen
Schulformen insgesamt
Tab. E2T1:
Anzahl der Ganztagsschulen an den weiterführenden Schulen in städtischer
Trägerschaft
Schulen
GWRS
GMS
RS
Gymn.
FöS
SoS
Berufl. S
Insg.
6
3
4
6
3
4
*
als GTS
3
3
2
1
1
0
*
*Bei den beruflichen Schulen bestimmt die jeweilige Schwerpunktsetzung, ob der Schulbesuch
in Voll- oder Teilzeit (in Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung) besucht wird.
68
5.3. Ziel E3: Nachfrageorientierte Betreuungsangebote für weiterführende Schulen
Indikator E3i1
An weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft wird nach Bedarf ein städtisches
Betreuungsangebot eingerichtet.
Kennzahl E3K1.1
Anzahl der weiterführenden Schulen mit städtischem Betreuungsangebot vs. Anzahl aller
weiterführenden Schulen
Eine städtische Betreuung am Nachmittag ist an den weiterführenden Schulen in Ulm nicht
eingerichtet. Zunächst müsste eine Bedarfsabfrage diesem Prozess vorangehen.
Indikator E3i2
Qualitätsstandards aus der städtischen Betreuung an Grundschulen gelten auch für die
weiterführenden Schulen und das mindestens bis Ende der 6. Klasse.
Kennzahl E3K2.1
Darstellung der Qualitätsstandards für die städtische Betreuung an weiterführenden Schulen und
deren jeweiliger Grad der Umsetzung.
Die Qualitätsstandards für die städtischen Betreuungsangebote an Grundschulen werden derzeit
erstellt.
Zusammenfassung für die Leitlinie E
Für das Ziel E1
Außerfamiliäre Unterstützungsangebote werden nach Bedarf angeboten
− 11 weiterführende Schulen in städtischer Trägerschaft bieten eine schulische
Hausaufgabenbetreuung für die 5. und 6. Klasse an.
− Zusätzlich gibt es seit 2013 (außer am Eselsberg) sogenannte Lerntreffs, die mindestens 2x in
der Woche für 2,5 Stunden für jeden geöffnet sind.
− Lerntreffs sind in jedem Sozialraum vorhanden. Sie richten sich derzeit vorwiegend an Kinder
und Jugendliche aus schwierigen Lebensverhältnissen.
− Die Mittagstischverpflegung an den Schulen in städtischer Trägerschaft ist so organisiert, dass
alle Kinder und Jugendlichen, die ein Essen benötigen dieses auch erhalten.
Für das Ziel E2
Weiterführende Schulen können als Ganztagsschulen besucht werden
− Bei den weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft kann jede Schulform - bis auf
die Sonderschule - im Ganztag besucht werden.
Für das Ziel E3
Nachfrageorientierte Betreuungsangebote für weiterführende Schulen
Eine städtische Betreuung am Nachmittag ist an den weiterführenden Schulen in Ulm nicht
eingerichtet. Zunächst müsste eine Bedarfsabfrage diesem Prozess vorangehen.
− Die Qualitätsstandards für die städtische Betreuung an Grundschulen werden derzeit von der
Verwaltung erstellt.
−
69
Anlage 1
Tabellenanlage
Die Tabellenübersicht ist nach den drei Bereichen Elementar-, Primar- und
Sekundarbereich aufgeteilt. Jeweils unter der Leitlinie finden sich die
Tabellen auf die im Hauptteil aufmerksam gemacht wird.
Elementarbereich
S. 70
Primarbereich
S. 72
Sekundarbereich
S. 79
70
Elementarbereich
Leitlinie A: Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Tab. A1T1:
Zusammensetzung der Kibu-Lenkungsgruppe (Stand 2014)
Mitglieder in der Kibu-Lenkungsgruppe:
BM 1
BM 2
Abteilungsleitung KIBU
GPR oder DPR
Je eine Vertretung der Fraktionen im Gemeinderat
Gesamtelternbeirat
Träger evangelischer Einrichtungen
Träger freier Einrichtungen
Träger katholischer Einrichtungen
Träger städtische Einrichtungen
Familienbildungsstätte
Tagesmütterverein (bei Bedarf)
Leitlinie C: Ermöglichung von Teilhabe
Tab. C2T1:
Unter 6-jährige behinderte Kinder im Regelkindergarten (2012)
Stadt
Behinderte Kinder im
Eckwert behinderte Kinder
EWZ u6
Regelkindergarten (Mittel über
SGB XII)
Ulm
48
7,37
6.509
Zusatzinformationen:
− In Ulm gibt es keine Kinder unter drei Jahren mit körperl. oder geistiger Behinderung, die
Eingliederungshilfen nach SGB XII erhalten.
− In der Tagespflege wurden im Kiga-Jahr 2013/14 insgesamt 229 unter dreijährige Kinder betreut.
Eine geringe Anzahl von behinderten Kindern wird pro Jahr vermittelt. (ca. 0 bis 3 Kinder pro
Jahr). Das kann nur dort erfolgen, wo das Pflegeverhältnis entsprechend ausgeglichen ist, was
nicht häufig vorkommt.
− Im Jahr 2012 war kein Kind mit körperl. oder geistiger Behinderung in einer Tagespflegestelle
gemeldet.
Tab. C2T2:
Kinder an Schulkindergärten* in der Stadt Ulm SJ 2012/13
(*für Geistig-, Körper-, Sprachbehinderte und Förderbedürftige)
Stadt
Ulm
Gesamtschüler
82
aus Ulm
aus Alb-Donau Kreis
49
29
aus Stadt NeuUlm
Aus LK
Neu-Ulm
1
3
71
Leitlinie D: Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung
Tab. D1T1:
Trägerübergreifendes Qualifizierungsprogramm* „Bildung - offensiv“ 2013
Anzahl der
Fortbildungen
2013
24
9
14
geeignet
für ü3
geeignet für
u3
X (17)
X (7)
X (11)
X (15)
X (6)
X (7)
41
X (34)
X (11)
22
4
X (17)
X (4)
X (9)
X (4)
114
90
52
Themenschwerpunkte
Grundlagen der pädagogischen Arbeit
Beobachtung und Dokumentation
Kooperation mit Eltern, Schulen und anderen Partner und
Institutionen
Bildung- und Entwicklungsfelder: Körper, Sinne, Denken,
Gefühl, Mitgefühl, Sinn, Werte, Religion
Sprachbildung und Sprachförderung
Treffpunkt frühkindliche Bildung und Erziehung - offene
Vortragsreihe
6
*Das Qualifizierungsprogramm steht den pädagogischen Fachkräften der Ulmer Kindertageseinrichtungen, aber auch den
Tagespflegepersonen, den Personen der Kernzeitbetreuung an Grundschulen, den Lehrkräften von Grundschulen, den ehrenamtlich
tätigen Vorleserinnen und Vorlesern, den Trägern und interessierten Elternbeiräten offen.
72
Primarbereich
Leitlinie A: Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Tab. A1T1:
Ordentliche Mitglieder in allen KGSRen der Ulmer Sozialräume (Zusammenfassung)
(Die Organisation liegt bei der Jugendhilfeplanung)
Ordentliche Mitglieder
Stellvertretung des Sozialraumteams
Stellvertretung der Kinder- und Jugendhilfe
Stellvertretung der offenen und mobilen Jugendarbeit
Stellvertretung der Kindertageseinrichtungen
Stellvertretung der Schulen
Stellvertretung der Polizei (Jugendsachbearbeitung)
Stellvertretung der Kirchen
Stellvertretung der Regionalen Planungsgruppe
Stellvertretung des Erziehungshilfeträgers
Stellvertretung der Stadtteilkoordination /
Gemeinwesenarbeit
Stellvertretung der Ortschaften
Mitglieder des AK ZuJuKi
Stellvertretung des AK Ausländische Kinder
Tab. A1T2:
Bemerkungen
(zusammengesetzt aus Sachgebietsleiter, Sozialem
Dienst, JGH, Erziehungshilfeanbieter, Schulsozialarbeit,
Mobiler und Offener Jugendarbeit)
Nicht für Stadtmitte/Oststadt
Nur für Böfingen
Nur für Stadtmitte/Oststadt
Zusammensetzung des Schulbeirats der Stadt Ulm
Mitglied im Schulbeirat
Oberbürgermeister
Bürgermeister für Kultur, Bildung und Soziales
Stellvertretung des Ulmer Gemeinderates
Stellvertretung der Ulmer Schulen
Stellvertretung der Eltern
Für die Berufserziehung Mitverantwortliche
Stellvertretung der Schüler/-innen
Stellvertretung der evang. und kath. Kirche
Bemerkung
Vorsitz
Stellv. Vorsitz
Je Fraktion ein ordentliches und ein
stellvertretendes Mitglied
Die drei geschäftsführende Schulleitungen sind
ordentliche Mitglieder
Drei Elternvertreter/-innen sind ordentliche
Mitglieder
Vier Vertretungen sind ordentliche Mitglieder
Fünf Vertretungen sind ordentliche Mitglieder
Zwei Vertretungen sind ordentliche Mitglieder
Zusätzlich sind bei den Sitzungen des Schulbeirates Vertretungen des Schulträgers und der Schulverwaltung des Staatlichen
Schulamts Biberach anwesend. Der Schulbeirat trifft sich ca. alle zwei Monate eines Kalenderjahres.
73
Tab. A1T3:
Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Ulm
Mitglied im Schulbeirat
Oberbürgermeister
Bürgermeister für Kultur, Bildung und Soziales
Stellvertretung des Ulmer Gemeinderates
Stellvertretung der Jugendverbände
Vertretung der freien Vereinigung der
Jugendwohlfahrt (Caritas, Diakonieverbund und
Paritätischer)
Stellvertretung des Landratsamts Alb-Donau Kreis Fachdienst Gesundheit
Stellvertretung der evang. und kath. Kirche
Vormundschafts- oder Jugendrichter
Stellvertretung der Schulen
Stellvertretung der Agentur für Arbeit
Leitung der Abteilung Familie, Kinder und
Jugendliche
Leitung der Abteilung städtische
Kindertageseinrichtungen
Stellvertretung der Polizeipräsidium Ulm
Stellvertretung des Deutschen Roten Kreuzes
Tab. A1T4:
Bemerkung
Vorsitz
Stellv. Vorsitz
Je Fraktion ein ordentliches und ein
stellvertretendes Mitglied
Je drei ordentliche und stellvertretende
Mitglieder
Je drei ordentliche und stellvertretende
Mitglieder
ein beratendes und ein stellvertretendes Mitglied
Je ein beratendes und ein stellvertretendes
Mitglied
ein beratendes und ein stellvertretendes Mitglied
ein beratendes und ein stellvertretendes Mitglied
ein beratendes und ein stellvertretendes Mitglied
beratendes Mitglied
stellvertretendes beratendes Mitglied
ein beratendes und ein stellvertretendes Mitglied
ein beratendes und ein stellvertretendes Mitglied
Zusammensetzung des Bildungsforums
(Treffen zweimal im Jahr unter Vorsitz des Oberbürgermeisters der Stadt Ulm)
Eingeladen in das Bildungsforum sind:
Die Geschäftsführenden Schulleitungen der Ulmer Schulen
Stellvertretung der Staatlichen Schulverwaltung
(RP Tübingen und SSA Biberach)
Je eine Stellvertretung:
des Gesamtelternbeirats der Stadt Ulm
des Kinder- und Jugendparlaments Ulm
der im Schulbeirat vertretenen Schüler-/innen
des Stadtjugendrings Ulm
der Agentur für Arbeit Ulm
der IHK Ulm
der HK Ulm
des Deutschen Gewerkschaftsbundes
der Hochschule Ulm
der Universität Ulm
der Volkshochschule Ulm
der Ulmer Weiterbildungsträger
der Fraktionen aus dem Ulmer Gemeinderat
Die Themen werden von der Abteilung Bildung und Sport, dem Bildungsbüro und den Teilnehmenden (auf Wunsch) gestaltet.
74
Tab. A1T5:
Zusammensetzung des Begleitgremiums Bildungsbüro
(Treffen nach Bedarf, Teilnehmerzusammensetzung nach Bedarf)
Teilnehmende am Begleitgremium Bildungsbüro sind:
Bürgermeisterin für Kultur, Bildung und Soziales
Leitung des Bildungsbüros Ulm
Leitung der Abteilung Bildung und Sport
Leitung der Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche
Leitung der Abteilung Ältere, Behinderte und Integration
Leitung der Abteilung städtische Kindertageseinrichtungen
Sachgebietsleitung Sozialplanung, Bürgerengagement und Kontaktstelle Migration
Leitung der Koordinierungsstelle Internationale Stadt
Vertretung des Staatlichen Schulamts Biberach
Die Geschäftsführenden Schulleitungen der Ulmer Grund-, Werkreal-, Realschulen, Gymnasien und
beruflichen Schulen
Je eine Stellvertretung des Gesamtelternbeirats Kindertageseinrichtungen und Schulen
Je eine Stellvertretung der Fraktionen im Ulmer Gemeinderat
Zusätzliche Teilnehmende nach Bedarf und Themenstellung
Tab. A3T1:
Grundschulen
Sozialraum
Anzahl der Sozialen Gruppenarbeit in den Sozialräumen der Stadt Ulm in Grundund Förderschulen 2013
Gruppen
Kinderzahl
1
Mitte Ost
Böfingen
West
Eselsberg
Wiblingen
gesamt
1
1
1
2
1
2
1
2
1
3
1
2
19
6
1
6
9
6
13
7
13
7
11
9
25
8
13
134
Schule/Einrichtung
AK Ausländ. Kinder (AAK)
aus der Förderschule
Martin-Schaffner GS
Spitalhof-GS
Hans-Zulliger FS
Eduard-Mörike GS
Albrecht-Berblinger GS
Ulmer Spatz Bildungshaus
Meinloh-GS
Hans-Multscher GS
GS Tannenplatz
Regenbogen GS
GS Ehrenlau
Wilhelm-Busch FS
in Grund- und Förderschulen
75
Leitlinie B: Herstellung von Chancengerechtigkeit
Tab. B1T1:
Elternprojekte in der Stadt Ulm für Eltern mit internationalen Wurzeln 2013*
Name des Projektes
Elternmentoren
Bemerkung
An vier Ulmer Grundschulen mit einem hohen
Anteil internationaler Eltern arbeiten Tandems aus
Lehrern und (internationalen) Eltern, die ElternAngebote kultursensibel ausrichten. Gefördert von
der Elternstiftung. Derzeit keine weitere
Finanzierung an weiteren Schulen über diese
Stiftung möglich.
In Kombination mit dem Bildungsangebot für
Kinder, niederschwellige Angebote für Eltern.
Arbeitet auf niederschwelliger Ebene mit den Eltern
zusammen durch Elterngespräche und bildungsabende zur Unterstützung der
Erziehungsarbeit und Motivation zur Mitarbeit im
Verein.
Elternarbeit an den muttersprachlichen Schulen
Angebote des Arbeitskreises Ausländische Kinder
*Das Konzept "Ulm: Internationale Stadt" (2012) enthält im Handlungsfeld 3 "Integration durch Bildung" Handlungsempfehlungen,
die sich besonders auf die Arbeit mit Eltern mit internationalen Wurzeln beziehen.
Tab. B2T1:
Sozialraum
Mitte/Ost
Böfingen
West
Eselsberg
Wiblingen
Niedrigschwellige u. präventive Angebote für Kinder (6-12 Jahren) im Jahr 2012
Einrichtungen der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit
Begegnungsstätte Charivari
Jugendhaus Büchsenstadel
Jugendhaus
Bildungspartnerschaften
Jugendhaus
Sozialpädagogische
Gruppenangebote für
Kinder von 6 bis u12
5
8
18
2
11
Jugendhaus
7
Sozialraum
SR Mitte/Ost
SR Böfingen
SR West
SR Eselsberg
SR Wiblingen
Ulm
6 kirchl Kinderarbeit
5 kirchl Kinderarbeit
10 kirchl Kinderarbeit
5 kirchl Kinderarbeit
Begegnungsstätte im
Bürgerzentrum
Jugendhaus Schloßstall
Jugendhaus Tannenplatz
8
8
2
69
Ulm
Tab. B2T3:
Sonstige
Gruppenangebote
für Kinder von 6 bis u12
10 kirchl Kinderarbeit
36 kirchl. Kinderarbeit*
*mit Vorbehalt
Anzahl der Fälle Eingliederungshilfen 35a und Erziehungshilfen §§27ff SGB VIII
im Jahr 2012
Fallzahlen 6-u12
Eckwerte §27-35 + 35a
(Stichtag + beendet)
= Anteil je Tausend der 6- bis
u12-Jährigen
35
32
89
37
54
247
41,92
29,77
42,91
38,82
44,52
40,16
EWZ 6 bis u12
835
1075
2074
953
1213
6150
76
Tab. B3T1:
Sprachförderangebote an Grundschulen in städtischer Trägerschaft SJ 13/14
Name des Angebotes
Klassische
Vorbereitungsklasse
(VKL)
Beschreibung
Internationale
Sprachförderklasse
Integrierte
Vorbereitungsklasse
(VKL)
Internationale
Sprachförderklasse
Gesamt:
Anzahl an GS
4 VKL an
4 Grundschulen
4 VKL an
4 Grundschulen
Bemerkung
Offen für externe
Schüler, vorwiegend
neu zugezogene ohne
Deutschkenntnisse.
An Schulen mit hohem
Sprachförderbedarf.
Organisation an der
Schule.
8 VKL an
8 Grundschulen
Tab. B5T1:
Schülerabgänge im Schuljahr 2012/13 von Realschulen in städtischer
Trägerschaft auf Werkrealschulen
Klassenstufe
5
6
7
8
9
Anzahl der Schüler/-innen, 10
3
2
10
0
die auf die Werkrealschule
wechseln
Tab. B5T2:
Schülerabgänge im Schuljahr 2011/12 von Realschulen in städtischer
Trägerschaft auf Werkrealschulen
Klassenstufe
5
6
7
8
9
Anzahl der Schüler/-innen, 0
5
6
6
3
die auf die Werkrealschule
wechseln
Tab. B5T3:
Schülerabgänge im Schuljahr 2012/13 vom Gymnasium in städtischer
Trägerschaft auf Realschulen
Klassenstufe
5
6
7
8
9
Anzahl der Schüler/-innen, 14
16
20
5
16
die auf die Realschule
wechseln
Schülerabgänge im Schuljahr 2011/12 vom Gymnasium in städtischer
Trägerschaft auf Realschulen
Klassenstufe
5
6
7
8
9
Anzahl der Schüler/-innen, 7
21
14
16
2
die auf die Realschule
wechseln
10
1
Tab. B5T4:
10
2
77
Leitlinie C: Ermöglichung von Teilhabe
Tab. C1T1:
Gruppenbezogene Lösungen (Stand Nov 2013)
Mehrere Kinder mit dem gleichen Förderbedarf kommen gemeinsam an eine Regelschule.
Daten aus dem Staatlichen Schulamt Biberach
In Ulm angemeldete Kinder
besuchen eine Regelgrundschule
in städtischer Trägerschaft
31
In Ulm angemeldete Kinder
besuchen eine Regelgrundschule
des Alb-Donau-Kreises
1*
In Ulm angemeldete Kinder
besuchen eine Regelgrundschule
in privater Trägerschaft
0
*Kind aus Ulm, das mit weiteren Kindern aus dem ADK eine Gruppe bildet / Daten aus dem Staatlichen Schulamt Biberach (Stand
Nov 2013)
Tab. C1T2:
Einzelinklusion (Stand Nov 2013)
Daten aus dem Staatlichen Schulamt Biberach
In Ulm angemeldete Kinder
besuchen eine Regelgrundschule
in städtischer Trägerschaft
8
Tab. C1T3:
In Ulm angemeldete Kinder
besuchen eine Regelgrundschule
des Alb-Donau-Kreises
0
In Ulm angemeldete Kinder
besuchen eine Regelgrundschule
in privater Trägerschaft
1
Außenklassen (Stand Nov 2013)
Außenklassen sind Klassen eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, die an einer
allgemeinen Schule eingerichtet werden.
Daten aus dem Staatlichen Schulamt Biberach
Stammschule
Gustav-Werner Schule
Gastschule
GS Eggingen
Klassenstufe
Schülerzahl
4
5
Leitlinie D: Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung
Tab. D1T1:
Fortbildungsangebote 2013 und Teilnahme der städtischen und
AWO Betreuungskräfte
Thema der Fortbildung
Teilnahme städtische
Betreuungskräfte
Erste Hilfe
Mobbing
Spiele
Bewegte Schule
Kinderschutz
(Pflicht in 2014)
Basteln
Adventsbasteln
Gesamt
Tab. D1T2:
Teilnahme AWO
Betreuungskräfte
28
10
9
14
14
30
10
16
13
0
7
11
97
14
13
96
Anzahl der Betreuungskräfte, die an einer Schule in städtischer Trägerschaft tätig
sind
Anzahl der Schulen mit
Betreuungskräfte
(inkl. Förderschule und
Außenstellen)
Anzahl städt. Kräfte
27
Anzahl AWO-Kräfte
28
78
78
Tab. D1T3:
Themen der Fortbildungsangebote für Betreuungskräfte 2012 und 2013
Themen der Fortbildungen:
Basteln mit einfachen Materialien
Unsere Lieblingsbücher
Bewegte Schule
Erste Hilfe - fresh up
Kinderschutz
Mobbing
Adventsbasteln
Kleine Spiele
Basteleien
Tab. D1T4:
geplante Fortbildungsangebote für Betreuungskräfte 2014
Themen der Fortbildungen:
Kinderschutz
Sprachförderung
Spiele für große Gruppen
Basteln - kleine Experimente für Kinder
Spiele, wenn nur wenig Zeit bleibt
Geschenke und Spiele basteln
Leitlinie E: Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Tab E2T2.:
Übersicht über die Gruppen, die für Schülerinnen und Schüler Lerntreffs anbieten
(Stand Dezember 2013)
Name der Gruppierung
INVIA
Sieste
Lerntreff Böfingen
Lerntreff Weststadt im Dichterviertel
Lerntreff Wiblingen
Tab. E3T1:
Beschreibung
Mittwochs von 15.00 – 17.30 Uhr und freitags von 13.00 –
15.30 Uhr durch Honorarkräfte und Studierende. Ca. 15
Teilnehmende
Montags 17 – 19.30 Uhr mit dem Schwerpunkt Lernen durch
Honorarkräfte und Studierende. Ca. 17 Teilnehmende
Für Grundschüler montags 17 - 18.30 Uhr, Dienstag und
Donnerstag 16 -17.30 Uhr durch 1 Honorarkraft, Ehrenamtliche
und Studierende. Ca. 15 Teilnehmende
Montag und Mittwoch von 17 - 19.30 Uhr von 2
Honorarkräften. Ca. 15 Teilnehmende
Mittwoch von 17 - 19.30 Uhr und Freitag von 14 - 16.30 Uhr
durch Studierende. Ca. 15 Teilnehmende
Anzahl der Kinder in der Ferienbetreuung in städtischer Trägerschaft
im Schuljahr 2012/2013
Ferien
Osterferien (1 Woche)
Pfingstferien (1 Woche)
Sommerferien (3 Wochen)
Herbstferien (1 Woche)
Gesamt
Anzahl der Kinder
85
58
177
45
365
79
Sekundarbereich
Leitlinie B: Herstellung von Chancengerechtigkeit
Tab. B2T1:
Anzahl der sozialen Gruppenarbeit in weiterführenden Schulen
(in der Regel WRS, Förderschulen, Realschulen und Gymnasien)
Weiterführende Schulen
Sozialraum
Gruppen
Kinderzahl
10
Mitte/Ost
1
Böfingen
West
Eselsberg
Wiblingen
Ulm
1
-1
-3
Tab. B2T2:
Sozialraum
Mitte / Ost
Böfingen
West
Eselsberg
Wiblingen
1
11
-7
-29
Schule/Einrichtung
Ak Ausländ. Kinder
(AAK)
aus der Förderschule
Eduard-Mörike WRS
Adalbert-Stifter WRS
weiterführende Schulen
Förderung der Sozialen Kompetenz in anderen Gruppenangeboten der OJA
Einrichtungen der
Offenen Jugendarbeit
Gruppenzahl
Begegnungsstätte
Charivari
Jugendhaus
Büchsenstadel
5
Sonstige Gruppenangebote für
Kinder über 12 und Jugendliche
bis 27 Jahre
Gruppenzahl*
kirchl. Jugendarbeit
6
Kirchl. Jugendarbeit
2
Kirchl. Jugendarbeit
5
Kirchl. Jugendarbeit
4
Kirchl. Jugendarbeit
17
34*
22
Jugendhaus Böfingen
10
Jugendhaus Inseltreff
Mädchenladen Sie'ste
5
3
Jugendhaus Eselsberg
8
Begegnungsstätte im
Bürgerzentrum
Jugendhaus Wiblingen
Jugendhaus
Tannenplatz
3
4
4
64
*Angaben mit Vorbehalt
80
Tab. B2T3:
Sozialraum
Mitte/Ost
Böfingen
West
Eselsberg
Wiblingen
Zentral*
Ulm
Förderung der Sozialen Kompetenz in Gruppenangeboten der Schulsozialarbeit
mit Schülergruppen und Schulklassen
soz.päd. Angebote = Soziale
Kompetenztrainings,
Streitschlichter etc.
18
29
69
1
62
3
182
Sonstige präv. Gruppenangebote für
Kinder über 12 und Jugendliche bis 27
Jahre
45
19
60
8
71
43
246
*) soz. päd. Angebote an Berufliche Schulen = 3 und sonst. präv. Gruppenangebote = 2. Als präventive Angebote zählen dazu die
41 medienpädagogischen Gruppenangebote für alle Ulmer Schulen
Tab B2T4:
Klientel der JBS in der Beratung:
Tab. B2T6:
Fallzahlen der MJA 2012
Sozialraum
Fallzahlen MJA 2012
Mitte / Ost
Böfingen
West
Eselsberg
Wiblingen
Ulm
240
150
43
44
189
666
Eckwerte § 35a = Anteil
je Tausend der 12- bis
u25-Jährigen
68,36
57,65
7,06
14,95
63,08
36,71
Einwohnerzahl 12 - u25
3511
2602
6091
2943
2996
18143
81
Tab. B2T7:
Inanspruchnahme von Beratungsangeboten nach Altersgruppen
Altersgruppen - absolute Zahlen in 2012
15- u18J
18- u27J
151
130
150
167
184
97
55
138
86
141
23
28
35
25
29
271
213
323
278
354
3511
2602
6091
2943
2996
Eckwerte Schüler
in wfd. Schulen =
Anteil je Tausend
der 12- bis u25Jährigen
77,19
81,86
53,03
94,46
118,16
782
54%
517
36%
140
10%
1439
18143
79,31
12- u15J
Mitte/Ost
Böfingen
West
Eselsberg
Wiblingen
Ulm
gesamt
Tab. B2T8:
Quote
7,72%
8,19%
5,30%
9,45%
11,82%
7,93%
RS
Gymn.
Berufl.
Schule
Berufsvorbereitung
Alle in
wfd.
Schulen
263
EWZ
12u25
3511
Eckwerte
Schüler in wfd.
Schulen =
Anteil je
Tausend der
12- bis u25Jährigen
74,19
Quote
110
80
73
82
68
36
13
12
211
2602
81,09
8,11%
173
146
79
56
50
62
18
15
14
3
334
282
6091
2943
54,84
95,82
5,48%
9,58%
112
65
41
24
28
270
2996
90,12
9,01%
623
46%
348
26%
262
19%
70
5%
75
4%
1360
18143
74,96
7,50%
Tab. B3T1:
7,49%
Sprachförderangebote an Werkreal-/Gemeinschaftsschulen
in städtischer Trägerschaft SJ 13/14
Name des Angebotes
Klassische
Vorbereitungsklasse
(VKL)
Beschreibung
Internationale
Sprachförderklasse
Integrierte
Vorbereitungsklasse
(VKL)
Internationale
Sprachförderklasse
Gesamt:
EWZ 12- u25
Inanspruchnahme von Beratungsangeboten nach Schularten
HS/
WRS
Mitte/
Ost
Böfingen
West
Eselsberg
Wiblingen
Ulm
alle
Anzahl an GS
4 VKL an
3 Werkreal/Gemeinschaftsschulen
1 VKL an
1Werkrealschule
5 VKL an
4 Schulen
Bemerkung
Offen für externe
Schüler, vorwiegend neu
zugezogene ohne
Deutschkenntnisse.
An Schulen mit hohem
Sprachförderbedarf.
Organisation an der
Schule.
82
Tab. B3T3:
Anzahl weiterführender Schulen mit Schulsozialarbeit im Schuljahr 2013/14
Schularten
WRS
Gemeinschaftsschule
RS
Gymnasium
Förderschulen
Berufl. Schulen
Stelle f. Medienpädagogik
gesamt
Tab. B5T1:
Summe
106
35
305
Aus Kl. 9
ohne
Hauptschulabschluss
Abgänge
aus Kl. 8
Abgänge
aus Kl.7
Abgänge
ohne HSAbschluss
ings.
14
1
0
15
Abgänge
aus Kl. 10
ohne
Realschulabschluss
11
Abgänge
aus Kl. 9
mit
Hauptschulabschluss
1
Abgänge
aus Kl. 9
ohne
Hauptschulabschluss
2
Abgänge
aus Kl. 8
Abgänge ohne
Abschluss ings.
4
17
Schulabgänger/-innen aus dem Gymnasium SJ 2012/13
Aus Kl. 13
mit Hochschulabschluss
540
Aus Kl. 9
und 10
mit
Hauptschulabschluss
238
Schulabgänger/-innen aus der Realschule SJ 2012/13
Abgänge aus
Kl. 10 mit
Realschulabschluss
Tab. B5T3:
4,35
3,5
2,45
0,75
1
1,5
0,5
14,05
Schulabgänger/-innen aus der Werkrealschule SJ 2012/13
Aus Kl. 10
mit Hauptschulabschluss
Summe
Stellen der SSA
4
3
3
1
1
2
Für alle Schulen
14
Aus Kl. 10
mit
Werkrealschulabschluss
Tab. B5T2:
Sum
me
Anzahl Schulen
Aus Kl. 13
ohne
Hochschulabschluss
26
Abgänge
aus Klasse
11
Aus Kl. 10
mit
Realschulabschluss
Aus Kl. 10
ohne
Realschulabschluss
14
39
1
Aus Kl. 9
mit
Hauptschulabschluss
19
Aus Kl. 9
ohne
Hauptschulabschluss
0
Aus
Kl. 8
9
Leitlinie C: Ermöglichung von Teilhabe
Tab. C1T1:
Einzelinklusion (Stand Nov 2013)
Daten aus dem Staatlichen Schulamt Biberach
In Ulm angemeldete Jugendliche
besuchen eine weiterführende
Regelschule in städtischer
Trägerschaft
3
Tab. C1T2:
In Ulm angemeldete Jugendliche
besuchen eine weiterführende
Regelschule des Alb-DonauKreises
0
In Ulm angemeldete Jugendliche
besuchen eine weiterführende
Regelschule in privater
Trägerschaft
0
Außenklassen (Stand Nov 2013)
Außenklassen sind Klassen eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, die an einer
allgemeinen Schule eingerichtet werden.
Daten aus dem Staatlichen Schulamt Biberach
Stammschule
Gustav-Werner Schule
Gastschule
Ulrich von Ensingen
Gemeinschaftsschule
Klassenstufe
Schülerzahl
5
6
8
6
83
Gustav-Werner Schule
Werkrealschule
Einsingen
Gustav-Werner Schule
Max Gutknecht Schule
7
5
10
Berufsvorbereitende
Einrichtung
6
18
Gesamt
41
Leitlinie D: Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung
Tab. D1T1:
Bildungspartnerschaften von Offener Kinder- und Jugendarbeit der Jugendhäuser
und Begegnungsstätten mit weiterführenden Schulen im SJ 2013/14
Einrichtung
Sozialraum
Jugendhaus Büchsenstadel
Mitte/Ost
Jugendhaus Inseltreff
West
Jugendhaus Schlossstall
Jugendhaus Tannenplatz /
Schulsozialarbeit
Tab. D2T2:
Kooperationen bzw.
Bildungspartnerschaften
1 Gruppe
3 Gruppen
2 Gruppen
1 Gruppe
Schülertreff
1 Gruppe
Schule
Schulzentrum
Mitte/Ost
Pestalozzischule
ABS GS + WRS
A. Lindgren Schule
Sägefeldschule
A. Einstein RS
Wiblingen
Angebote kultureller Bildung an weiterführenden Schulen in städtischer
Trägerschaft nach Anzahl der Gruppen (aus der amtlichen Schulstatistik 2013/2014,
Arbeitsgemeinschaften (ohne themenorientierte Projekte; einschließlich Unterrichtsangebote im Rahmen der Ganztagsschule))
Rückmeldung aller 6 Werkreal- und Gemeinschaftsschulen in städtischer Trägerschaft
Anzahl der Schulen mit mind.
einer „Kunst-AG“ nach dem
Chor
Instrumentalspi
el, Orchester
Darstellendes
Spiel
Foto, Video,
Film
3 Gruppen an
2 Schulen
3 Gruppen an
3 Schulen
3 Gruppen an
2 Schulen
4 Gruppen
an 4 Schulen
Schulbogen 4 der Schulstatistik 13/14
5
Rückmeldung der 4 Realschulen in städtischer Trägerschaft
Anzahl der
Schulen mit mind.
einer „Kunst-AG“
Chor
Instrumentalspiel, Orchester
Darstellendes
Spiel
Foto, Video,
Film
Gestalten,
bildende Kunst
3 Gruppen
an
2 Schulen
2 Gruppen an
2 Schulen
3 Gruppen an
2 Schulen
4 Gruppen an
4 Schulen
5 Gruppen an
1 Schule
nach dem Schulbogen
4 der Schulstatistik
13/14
4
Rückmeldung der 6 Gymnasien in städtischer Trägerschaft
Anzahl der
Schulen mit mind.
einer „Kunst-AG“
Chor
Instrumentalspiel, Orchester
Theater,
Rhythmik
Foto, Video,
Film
Gestalten,
bildende Kunst
12 Gruppen
an
5 Schulen
16 Gruppen an
6 Schulen
11 Gruppen an
4 Schulen
4 Gruppen an
3 Schulen
3 Gruppen an
2 Schule
nach dem Schulbogen
4 der Schulstatistik
13/14
6
84
85
Anlage 2
Kennzahlenbericht zur Bildungsoffensive der Stadt Ulm
aus der Abteilung Bildung und Sport
Teilbereich 1
"Zugang zu Bildung ermöglichen - vorschulischer Bereich"
Kennzahl 1.1
Betreuung unter 3-Jähriger
Anzahl belegter Betreuungsplätze bis unter 3 Jahre
Definition der Kennzahl:
Es werden alle belegten Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in Ulmer Kindertageseinrichtungen
einschließlich Betriebskindergärten sowie bei lizenzierten Tagesmüttern erfasst.
Sachstand in Ulm:
Tabelle 1
Betreute Kinder unter 3 Jahren ab 2000
einschl. Kindertageseinrichtungen, lizenzierte Tagesmütter und
Betriebskindergärten
900
800
700
602
600
400
300
200
100
0
450
450
500
213
228
254
271
116
131
143
164
44113 50
47
47
47
2000 2001 2002
60
180
93
40
204
37
2003
60
51
2004
58
49
2005
303
315
337
195
190
204
66
99
87
26
2007
46
2008
42
2006
763
700
673
510
493
539
128
146
284
112
54
2009
118
100
52
2010
79
45
2011
2012
Anzahl der betreuten Kinder
davon betreut in Kindertageseinrichtungen
davon betreut bei lizenzierten Tagesmüttern
davon betreut in Betriebskindergärten
78
2013
Der vom Gemeinderat im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2008/2009
beschlossene massive Ausbau der Kinderbetreuung für unter 3-jährige spiegelt sich in der
erhöhten Zahl der betreuten U3 Kinder wieder. Die Zahl der betreuten Kinder aller unter 3jährigen stieg im Berichtszeitraum von 700 auf 763 um 8 % an, die Betreuungsquote beträgt 23
%, bezogen auf die Jahrgänge 1 und 2 beträgt sie 36 %.
Die Zahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren bei lizenzierten Tagesmüttern steigerte sich im
Berichtszeitraum von 128 auf 146 um 12 %. Bezogen auf die Gesamtzahl von 3.322 Kindern
unter 3 Jahren (Stadt Ulm: Stichtag 30.06.2013) wurden 4,4 % in der Kindertagespflege
betreut.
86
Kennzahl 1.2
Anteil Ganztagesbetreuung 3 Jahre bis Schuleintritt
Im Berichtszeitraum 2000 - 2013 stieg die Zahl der betreuten Kinder von 3 Jahren bis
Schuleintritt
auf 863 Kinder an. Der prozentuale Anteil stieg damit von rd. 13 % auf 25 % an.
Empfehlungen der
PH Weingarten (2009)
1)
Ausweitung der
qualitativ hochwertigen
Fortbildungen auf alle
Träger und
Einrichtungen auch zur
pädagogischen
Konzeptentwicklung
Aktueller Sachstand und weitere Planung
Die im Rahmen der Ulmer Bildungsoffensive
angebotenen trägerübergreifenden Fortbildungen
werden seit 2010 um den Schwerpunkt: "Qualität in
der U3 Betreuung" ergänzt.
Die Stadt Ulm hat in Kooperation mit dem
TransferZentrum für Neurowissenschaften und Lernen
(ZNL) ein Weiterbildungskonzept zur Zertifizierung
von pädagogischen Fachkräften entwickelt.
Seit 2011 können pädagogische Fachkräfte aller
Träger das Zertifikat "Fachkraft für Bildung,
Betreuung und Erziehung für Kinder bis 3 Jahre"
erwerben.
2)
Systematisches
Einbeziehen aller
Kindertageseinrichtungen in den
Ausbau
Im Rahmen des Kindertagesstättenberichts 2013/2014
wurde die Schaffung von 465 zusätzlichen
Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren
beschlossen. In den letzten fünf Jahren hat sich die
Zahl der U3 Plätze in Einrichtungen damit von 200 auf
1.018 Plätze erhöht. Die neu geschaffenen Plätze
verteilen sich auf alle Ulmer Sozialräume.
Zusätzlich wurden noch 6 U3 Plätze für Ulmer Kinder
in Betriebskindertagesstätten eingerichtet. Dort
stehen jetzt 109 U3 Plätze sozialraumübergreifend zur
Verfügung.
3)
Weiterer Ausbau der
Ganztagesbetreuung
(mit Mittagessen) und
der Betreuung für unter
3-jährige sowie eine
Flexibilisierung der
Betreuungszeiten
Im Rahmen des Kindertagesstättenberichts 2013/2014
wurde die Schaffung von 425 zusätzlichen
Ganztagesplätzen beschlossen. Davon stehen 160
Plätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Die
Betreuungszeiten wurden weiter flexibilisiert, indem in
allen Ganztagesgruppen der Betreuungsbausteine 4,
5 und 6 ein Drittel der Plätze im jeweils niedrigeren
Baustein belegt werden können.
4)
Beibehaltung der
intensiven Förderung in
Sozialräumen mit einem
hohen Anteil an
benachteiligten Kindern
Die bisherige Bezuschussung des Landes zur
Sprachförderung (Projekt "Sag mal was“ bzw. ISK –
Intensive Sprachförderung in Kindergärten) erfolgte
seit 2010 auf der Grundlage der neukonzeptionierten
Einschulungsuntersuchung.
Seit dem Schuljahr 2012/2013 wird die Zuwendung
des Landes zur zusätzlichen Sprachförderung über das
Landesprogramm „Sprachförderung in allen
Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf
87
Empfehlungen der
PH Weingarten (2009)
Aktueller Sachstand und weitere Planung
(SPATZ)" gewährt. Hierin sind alle bisherigen
Sprachförderprogramme des Landes konzeptionell
verankert (ISK – Intensive Sprachförderung im
Kindergarten, SBS – Singen –Bewegen- Sprechen und
HSL – Hausaufgaben / Sprach- und Lernhilfen
(vorschulisch). Im Unterschied zu allen
vorausgegangenen Programmen ist nun die intensive
Sprachförderung für alle förderbedürftigen Kinder ab
dem ersten Kindergartenjahr (ab 3 Jahren)
vorgesehen. Dadurch werden individuelle
Förderbedarfe früher erkannt und können bis zum
Schuleintritt abgebaut werden.
Voraussetzung zur Förderung ist die Feststellung eines
zusätzlichen intensiven Sprachförderbedarfs.
Dies erfolgt bei Kindern vom 3. bis zum 5. Lebensjahr
durch die pädagogischen Fachkräfte in den
Einrichtungen und bei den Kindern ab dem 5.
Lebensjahr auf der Grundlage der neukonzipierten
Einschulungsuntersuchung.
Hinzugekommen ist seit Mai 2011 die Bundesinitiative
"Frühe Chancen – Schwerpunkt Kitas Sprache &
Integration“. Dieses Programm umfasst den
Schwerpunkt sprachliche Bildung und Förderung,
beginnend bei Kindern unter 3 Jahren.
Fördervoraussetzung ist ein über dem
Landesdurchschnitt von 19,8 % liegender Anteil von
Kindern mit Migrationshintergrund in der
Kindertageseinrichtung.
Ziel dieses Bundesprogrammes ist es, dass die
Einrichtungen bis Dezember 2014 zu SchwerpunktKitas für Sprache und Integration werden.
5)
Stärkeres
Miteinbeziehen von
Migranteneltern
Im Kita-Jahr 2012/13 erfolgte die letzte Stufe der
Personalschlüsselerhöhung im Ü3 Bereich. Gleichzeitig
hat die Stadt Ulm den Personalschlüssel im
Krippenbereich freiwillig ebenfalls angehoben. Dies
bedeutet durchschnittlich ca. ½ Fachkraftstelle mehr
pro Krippengruppe. Dadurch bekommen die
Einrichtungen mehr personelle Spielräume, die auch
zur intensiveren Elternarbeit genutzt werden.
Elternarbeit ist ein integraler Bestandteil der Arbeit in
den Kindertageseinrichtungen. Umgesetzt wird dies in
den Kindertageseinrichtungen in Form von
Elternabenden, strukturierten Elterngesprächen zur
Entwicklung der Kinder, Elternkurse etc.
Über das Landesprogramm SPATZ werden ebenfalls
Maßnahmen zur kontinuierlichen Elternbildung mit
dem Schwerpunkt "Sprachförderung" finanziert.
Im Rahmen des Landesprogrammes "Stärke"
werden auch in Kindertageseinrichtungen
Elternbildungsmaßnahmen und Kurse angeboten.
88
Kennzahl 1.3
Auswertung Sprachstandserhebung bei der
Einschulungsuntersuchung 2012
Mit dem Ziel, allen Kindern möglichst die gleichen Chancen auf einen guten Schulstart zu
ermöglichen, hat die Landesregierung 2008 die Neukonzeption der Einschulungs-untersuchung
beschlossen und landesweit eingeführt.
Diese Neukonzeption sieht vor, die Untersuchung in zwei Schritten durchzuführen, den ersten
davon bereits im vorletzten Kindergartenjahr (15 - 24 Monate vor der Einschulung), um bei
Förderbedarf Zeit für die Förderung zu gewinnen. Der zweite Schritt erfolgt in den Monaten vor
der Einschulung nur noch bei wenigen Kindern, bei denen Fragen zur Schulfähigkeit bestehen.
In einer Basisuntersuchung werden alle Kinder des entsprechenden Einschulungsjahrgangs von
den sozialmedizinischen Assistentinnen der Gesundheitsämter standardisiert auf gesundheitliche
und entwicklungsdiagnostische Fragestellungen getestet. Dieses Screening umfasst die
Überprüfung der Vorsorgeuntersuchungshefte und Impfbücher, die Dokumentation von Elternund Erzieherinnenfragebögen, die Messung von Größe und Gewicht, einen apparativen Sehund Hörtest, Aufgaben zu früheren mathematischen Vorläuferfähigkeiten, zur optischgraphomotorischen Differenzierungsfähigkeit, zur Grapho- und zur Grobmotorik sowie zur
Sprache.
Zeigen sich dabei auffällige Befunde oder besondere Fragestellungen, so folgt eine vertiefte
ärztliche Untersuchung mit Beratung der Eltern. Diese beiden Untersuchungsteile gemeinsam
bilden Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung.
Wegen der besonderen Schlüsselstellung der Sprache - unter anderem auch für den späteren
Erfolg in der Schule und dem Berufsleben - wurde der Bereich der Sprachstandserhebung in der
Einschulungsuntersuchung mit der Neukonzeption erheblich verändert und erweitert.
Aufbauend auf einem Sprachscreening für jedes Kind in der Basisuntersuchung wird jetzt bei
allen Kindern mit auffälligen Befunden zusätzlich der Sprachentwicklungstest für Kinder im Alter
von 3 - 5 Jahren (SETK 3 -5) durchgeführt.
In fünf Untertests werden dabei die Kompetenzbereiche des Sprachverstehens, der
Sprachproduktion und des Sprachgedächtnisses untersucht. Sowohl Kinder mit Auffälligkeiten
der Sprachentwicklung als auch mit Problemen der Deutschkenntnisse werden in diesem Test
identifiziert und können einer Förderung, falls notwendig auch einer Behandlung zugeführt
werden. Für das Landesprogramm "Sprachförderung in allen Kindertageseinrichtungen für
Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ)" ist der durch SETK im Rahmen der Einschulungsuntersuchung
festgestellte Förderbedarf Voraussetzung für die Förderung der 5- bis 6-jährigen Kinder.
Tabelle 2
Untersuchte Kinder in
Ulm insgesamt
2011
2012
957
1.037
Kinder mit SETK
in %
426
483
44,5%
46,6%
Kinder mit intensivem
Förderbedarf
in %
335
395
35,0%
38,1%
Die Quote an Kindern mit intensivem Förderbedarf war stark abhängig von der Familiensprache
der Herkunftsfamilie. So zeigten rd. 18 % (Vorjahr 14 %) aller untersuchten Kinder mit
deutscher Familiensprache in Ulm und Alb-Donau-Kreis intensiven Förderbedarf aber immerhin
rd. 61 % (Vorjahr 60 %) der Kinder mit Deutsch als Zweitsprache.
89
Kennzahl 1.4
Anteil genehmigter Zurückstellungen
Nach § 74 Abs. 2 Schulgesetz Baden-Württemberg können Kinder, von denen bei Beginn der
Schulpflicht auf Grund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungstandes nicht erwartet
werden kann, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen um ein Jahr vom Schulbesuch
zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des
Gesundheitsamtes. Die Zeit der Zurückstellung wird auf die Dauer der Pflicht zum Besuch der
Grundschule nicht angerechnet.
Die Kennzahl zeigt die Anzahl zurückgestellter Kinder seit dem Schuljahr 2000/01 bis Schuljahr
2013/14. Es zeigt sich, dass der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung keine
unmittelbare Auswirkung auf die Zurückstellungen hat, auch wenn gegenüber dem Vorjahr ein
leichter Rückgang zu verzeichnen ist.
Tabelle 3
Genehmigte Zurückstellungen in Grundschulen in städtischer Trägerschaft
117
10,9 %
140
120
100
80
60
= 5,8 %
75
= 6,8 %
62
60
= 6,2 % = 5,7 %
61
= 5,7 %
71
= 6,5 %
120
11,9 %
83
= 7,8 %
81
= 8,7 %
86
84
= 9,3 % = 10,1 %
87
= 9,5 %
78
=8,5 %
60
40
20
0
Schuljahr
2000/01
Schuljahr
2001/02
Schuljahr
2002/03
Schuljahr
2003/04
Schuljahr
2004/05
Schuljahr
2005/06
Schuljahr
2006/07
Schuljahr
2007/08
Schuljahr
2008/09
Schuljahr
2009/10
Schuljahr
2010/11
Schuljahr
2011/12
Schuljahr
2012/13
Schuljahr
2013/14
Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg
Beginnend mit dem Schuljahr 2005/06 wurde der Stichtag in drei Etappen vom 30. Juni auf den
30. September verlegt. Gleichzeitig erfolgte eine Erweiterung der Stichtagsflexibilisierung auf
das gesamte 6. Lebensjahr (vom 1. Oktober bis 30. Juni). In diesem Zeitkorridor können die
Eltern die Schulpflicht selbst auslösen. Mit der schrittweisen Verlegung des Einschulungsstichtags
um drei Monate werden seit dem Schuljahr 2005/06 auch Kinder schulpflichtig, die bislang
aufgrund ihres Alters noch nicht unter die Schulpflicht gefallen sind. Mit der vollständigen
Umsetzung der Verschiebung des Einschulungstichtags im Schuljahr 2007/08 auf den 30.
September sind damit die jüngsten schulpflichtigen Kinder drei Monate jünger als noch im
Schuljahr 2004/05.
Kennzahl 1.5
Anteil vorzeitig eingeschulter Kinder
Nach § 74 Abs. 1 Schulgesetz Baden-Württemberg können Kinder, die gemäß § 73 Abs. 1
Schulgesetz noch nicht schulpflichtig sind, zu Beginn des Schuljahres in die Schule
aufgenommen werden, wenn auf Grund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes
zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung über
den Antrag trifft die Schule; bestehen Zweifel am hinreichenden geistigen und körperlichen
Entwicklungsstand des Kindes, zieht die Schule ein Gutachten des Gesundheitsamtes bei.
Die Kennzahl zeigt die Anzahl der vorzeitig eingeschulten Kinder seit dem Schuljahr 2000/01 bis
Schuljahr 2013/14.
90
Tabelle 4
Vorzeitige Einschulungen in Grundschulen in städtischer Trägerschaft
40
35
30
25
24
= 2,9 %
20
20
= 2,3 %
17
= 2,2 %
28
= 3,5 %
10
= 1,2 %
15
3
= 0,3 %
10
5
0
1
= 0,1 %
0
Schuljahr
2006/07
Schuljahr
2007/08
Schuljahr
2008/09
0
Schuljahr
2000/01
Schuljahr
2001/02
Schuljahr
2002/03
Schuljahr
2003/04
Schuljahr
2004/05
Schuljahr
2005/06
0
Schuljahr
2009/10
0
0
0
Schuljahr
2010/11
Schuljahr
2011/12
Schuljahr
2012/13
1
=0,1 %
Schuljahr
2013/14
Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg
Kinder, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das 6. Lebensjahr
vollenden, konnten seit 1998 von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erzielten den
Status eines schulpflichtigen Kindes.
Tabelle 4 zeigt sehr deutlich, dass das Verschieben des Einschulungsstichtages von bislang
30.06. in Etappen auf nunmehr 30.09. eines Jahres dazu geführt hat, dass Eltern zuerst wenige
bis hin zu derzeit nur einem Kind vorzeitig einschulen lassen. Ein weiterer Grund für den
Rückgang auf nunmehr 1 liegt darin, dass die Regelung für Kannkinder auf den Zeitraum vom
01.10. - 30.06. ausgedehnt worden ist. Es ist festzustellen, dass dann eine vorzeitige
Einschulung von unter 5 Jahren offensichtlich von den Eltern im Berichtszeitraum nicht
beansprucht worden ist.
Kennzahl 1.6
Vorbereitungsklassen
Grundsätzlich werden schulpflichtige Kinder und Jugendliche an der zuständigen Grund-,
Haupt- oder Werkrealschule angemeldet.
Kinder und Jugendliche mit nicht deutscher Herkunftssprache besuchen soweit wie möglich die
ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Falls
eine integrative Förderung im Klassenverband einer Regelklasse nicht möglich ist, stehen diesen
Schülerinnen und Schülern besondere schulische Fördermaßnahmen zur sprachlichen
Entwicklung zur Verfügung.
Besondere Fördermaßnahmen zur sprachlichen Förderung sind:
•
•
Bildung von Vorbereitungsklassen an den Grund-, Haupt- und Werkrealschulen zur
Vorbereitung auf den Übergang in eine Regelklasse
Bildung von Vorbereitungskursen an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen ohne
Vorbereitungsklassen als begleitendes Förderangebot für Schülerinnen und Schüler, die
am Unterricht der Regelklassen teilnehmen.
Vorbereitungsklassen werden für ausländische Jugendliche bei mindestens zehn Schülerinnen
und Schülern eingerichtet. Ziel dieser Klassen an Grundschulen und Werkrealschulen ist das
Erlernen der deutschen Sprache. In der Grundschule umfassen diese Kurse bis zu 18
Wochenstunden, in Werkrealschulen bis zu 25 und dauern in der Regel ein Schuljahr. In
Einzelfällen kann die Förderung in Vorbereitungsklassen auf maximal zwei Schuljahre
ausgedehnt werden.
91
Aus Tabelle 5 ist erkennbar, wie die Zahl der sich in Grundschulen und Werkrealschulen
befindlichen Schüler/-innen in den letzten Jahren stetig anstieg. Durch die Öffnung der Grenzen
und Neuaufnahme von neuen EU-Staaten wird dieser Trend auch in den nächsten Jahren
zunehmen. Darüber hinaus dürfte sich auch der beginnende Fachkräftemangel hier
widerspiegeln, der nunmehr auch für Arbeitnehmer aus EU-Staaten mit nicht ausreichenden
deutschen Sprachkenntnissen bei deren Kindern bemerkbar macht.
Tabelle 5
Entwicklung der Schülerzahlen an Vorbereitungsklassen an GrundGrund- und
HauptHaupt-/Werkrealschulen in städtischer Trägerschaft
120
100
107
84
60
40
20
Schüler/
Schüler/--innen
80
59
52
63
60
49
32
17
67
37
34
22
28
36
21
40
18
32
23
28
39
24
44
41
32
41
30
0
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14
VKL Grundschule
VKL Haupt-/Werkrealschule
Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg
Teilbereich 2
"Bildungspotentiale ausschöpfen - Schulpflichtige"
Kennzahl 2.1
Übergangsquoten
Definition der Kennzahl:
Die Kennzahl zeigt den Durchschnitt der Übergangsquoten auf Haupt-/Werkrealschulen,
Realschulen und Gymnasien. Es wurden ausschließlich Daten der Schulen in städtischer
Trägerschaft ausgewertet, da nur von diesen detaillierte Angaben vorliegen. Beim
nachfolgenden Städtevergleich ist zu berücksichtigen, dass hierin auch die Daten der Schulen in
freier Trägerschaft enthalten sind.
Städtevergleich:
Beim Städtevergleich wurden die Stadtkreise Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn,
Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Stuttgart und Ulm berücksichtigt.
92
Tabelle 6
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Sachstand in Ulm:
Die Übertrittsquoten der Schüler/-innen in Ulm werden in den nachfolgenden Kennzahlen näher
erläutert.
Übertritte getrennt nach Ulmer Stadtteilen
(ausschließlich Schulen in städtischer Trägerschaft)
Die im Bildungsbericht 2007 erstmals erhobenen Übertrittsquoten in Stadtteilen zeigen im
diesjährigen Bericht folgende Veränderungen auf
Start der Bildungsoffensive
Tabelle 7
Übertritte auf w eiterführende Schulen
in %
Haupt-/Werkrealschule
SJ
00/
01
Stadtmitte/
Ost
SJ
08/
09
SJ
09/
10
SJ
10/
11
SJ
11/
12
SJ
12/
13
GMS
SJ
13/
14
Realschule
SJ 00/
01
SJ
08/
09
SJ
09/
10
SJ
10/
11
SJ
11/
12
Gymnasium
SJ
12/
13
SJ
13/
14
SJ
00/
01
SJ
08/
09
SJ
09/
10
SJ
10/
11
SJ
11/
12
SJ
12/
13
SJ
13/
14
Böfingen
Söflingen/
Grimmelfingen
30,2 30,8 32,3 17,2 27,4 11,4
1,6 18,9
8,5 9,6
31,0 27,7 25,9 17,9 19,4 27,8 15,7 31,7 39,5 49,6 55,6 57,3 51,9 63,8
27,2 20,8 19,0 43,7 27,4 38,6 24,5 42,6 48,3 46,7 39,1 45,3 50,0 57,4
33,3 28,8 23,2 26,1 15,0 13,3
2,8
9,7
23,4 29,2 27,4 29,4 28,2 33,3 27,3 43,2 41,9 49,4 44,5 56,8 53,4 60,2
Eselsberg
27,6 28,7 24,3 20,0 27,6 17,2 13,0
3,6
31,4 32,7 24,3 26,1 26,2 36,6 27,3 41,0 38,7 51,4 53,9
Wiblingen/
Unterweiler
42,3 32,3 36,9 29,4 34,0 22,0 10,5
5,3
31,2 36,1 32,7 39,0 31,2 44,7 45,1 26,5 31,6 31,4 31,6 34,8 33,3 39,1
Jungingen/
Mähringen/
Lehr
10,9 14,3 20,5 10,4
Ermingen/
Eggingen/
Einsingen
Gögglingen/
Donaustetten
37,3 32,8 24,4 26,5 23,4 20,3
SJ
13/
14
46 46,3 56,1
1,4
6,5
4,2
1,4
31,5 33,9 28,9 32,5 45,7 32,5 32,4 57,8 51,8 50,6 57,1 52,9 61,0 62,0
32,6 24,5 13,2 11,8 15,7
9
2,8
0,0
37,0 43,4 52,8 35,3 35,3 45,5 52,8 30,4 32,1 34,0 52,9 49,0 45,5 44,4
32,3 11,5 23,1 24,3 21,4
5,4
2,7 10,8
26,2 23,1 28,8 13,5 28,6 40,5 24,3 41,5 65,4 48,1 62,2 49,9 54,1 62,2
Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg
93
Kennzahl 2.1.1
Übertritte in Werkrealschulen
(bis Schuljahr 2009/10: Hauptschulen mit
Werkrealschulen)
Definition der Kennzahl:
Es wird der Anteil der Schüler/-innen aufgezeigt, die nach der Klassenstufe 4 der Grundschule an
eine Werkrealschule (bis Schuljahr 2009/10: Hauptschulen mit Werkrealschulen) wechseln
(ausschließlich Schulen in städtischer Trägerschaft).
Sachstand in Ulm:
Tabelle 8
Übertritte in Werkrealschulen
( bis S J 2009/10 Hauptschulen mit Werkrealschulen)
40%
35%
30%
25%
20%
15%
10%
5%
0%
32,8%
33,6%
32,7%
31,8%
30,5%
28,2%
28,0%
22,5%
26,7%
26,4%
14,8%
26,0%
21,4%
2000/2001 2001/2002 2002/2003 2003/2004 2004/2005 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012
6,2%
2012/13
2013/2014
Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg
Interessant ist, dass für das laufende Schuljahr für rd. 23% der Grundschüler/-innen an Schulen
in städtischer Trägerschaft eine Werkrealschul-Empfehlung ausgesprochen worden ist. Lediglich
6,2% der betroffenen Eltern sind dieser Grundschulempfehlung gefolgt. Im Landesdurchschnitt
kann ein ähnlicher Trend festgestellt werden. Danach haben 24,7% eine
Grundschulempfehlung für Werkreal-/Hauptschulen erhalten, lediglich 11,9% sind dieser
Empfehlung gefolgt.
Im Vergleich zum Durchschnitt aller Stadtkreise in Baden-Württemberg (mit 10,4%) verzeichnete
Ulm im SJ 2013/14 mit 5,9% (einschl. Schulen in freier Trägerschaft) das zweitniedrigste
Übertrittsverhalten. Die höchste Übertrittsquote hatte der Stadtkreis Pforzheim mit 21,6%
(Vorjahr Stadtkreis Heilbronn mit 20,2%) die niedrigste Übertrittsquote der Stadtkreis Heidelberg
mit 2,4% (Vorjahr 4,9%).
Kennzahl 2.1.2
Übertritte in Realschulen
Definition der Kennzahl:
Der Übertritt in Realschulen zeigt das Verhältnis der Schüler/-innen, die nach der Klassenstufe 4
an eine Realschule in städtischer oder freier Trägerschaft wechseln zu den Gesamtschüler/-innen
der Grundschulen in städtischer Trägerschaft.
94
Sachstand in Ulm:
Tabelle 9
Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg
Für das laufende Schuljahr ist für rd. 26 % der Grundschüler/-innen an Schulen in städtischer
Trägerschaft eine Realschulempfehlung ausgesprochen worden. Von den 29,4 % der
Grundschüler/-innen, die tatsächlich in eine Realschule übergetreten sind, hatten nur 65,3 %
eine entsprechende Empfehlung, 31,5 % eine Werkreal-/ Hauptschulempfehlung und 3,2 %
eine Empfehlung auf ein Gymnasium.
Im Landesdurchschnitt kann ein ähnlicher Trend festgestellt werden. Von den 36,2 %
tatsächlicher Übergänge hatten nur 28,2 % eine entsprechende Empfehlung.
Im Vergleich zum Durchschnitt aller Stadtkreise in Baden-Württemberg (27,5 %) verzeichnete
Ulm mit 28,9 % (einschl. Schulen in freier Trägerschaft) das fünfthöchste Übertrittsverhalten in
Realschulen. Die höchste Übertrittsquote verzeichnete der Stadtkreis Heilbronn mit 37,8
%(Vorjahr Stadtkreis Ulm: 34,7 %), die niedrigste der Stadtkreis Heidelberg mit 16 % (Vorjahr
Stadtkreis Freiburg: 19,7 %).
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Wegfall der Grundschulempfehlung sowie die Einführung der
Gemeinschaftsschule und des 6-jährigen Beruflichen Gymnasiums ab Klassenstufe 8 auf die
Weiterentwicklung der Realschulen langfristig auswirken wird.
Von der Möglichkeit, dass nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 5 in ein Gymnasium
gewechselt werden kann, hat zum laufenden Schuljahr 2013/14 kein Realschüler/-innen
(Vorjahr: 1) Gebrauch gemacht.
Schülerzugänge im Schuljahr 2013/14 an Realschulen in Trägerschaft der Stadt Ulm aus
Tabelle 10
Klassenstufe
5
6
7
8
9
10
Schüler/-
Schüler/-
Schüler/-
Schüler/-
Schüler/-
Schüler/-
innen
innen
innen
innen
innen
innen
Werkrealschulen
2
3
6
-
-
-
Gymnasien
4
10
7
16
9
2
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm
95
Schülerabgänge im Schuljahr 2012/13 von Realschulen in Trägerschaft der Stadt Ulm auf
Werkrealschulen
Tabelle 11
Klassenstufe
5
6
7
8
9
Werkrealschulen
Schüler/-
Schüler/-
Schüler/-
Schüler/-
Schüler/-
innen
innen
innen
innen
innen
10
3
2
10
1
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm
Kennzahl 2.1.3
Übertritte in Gymnasien
Definition der Kennzahl:
Der Übertritt in Gymnasien zeigt das Verhältnis der Schüler/-innen, die nach der Klassenstufe 4
an ein Gymnasium in städtischer oder freier Trägerschaft wechseln zum Verhältnis der
Gesamtschüler/-innen der Grundschulen in städtischer Trägerschaft.
Sachstand in Ulm:
Tabelle 12
Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg
Die Übertrittsquote der Grundschüler/-innen aus Schulen in städtischer Trägerschaft zum
Schuljahr 2013/2014 hat infolge des Wegfalls der verbindlichen Grundschulempfehlung den
höchsten Wert seit Beginn der Bildungsoffensive Ulm (+ 17,7%-Punkte) erreicht. Für rd.
50% der Grundschüler/-innen in städt. Trägerschaft wurde eine Empfehlung für das Gymnasium
ausgesprochen worden. Von den 56% der Grundschüler/-innen, die tatsächlich auf ein
Gymnasium übergetreten sind, hatten 87,3% eine entsprechende Empfehlung, 2% hatten
eine Werkreal-/Hauptschulempfehlung und 10,7% eine Realschulempfehlung.
Der Landesdurchschnitt der Übertritte auf ein Gymnasium betrug 44,6%, eine Empfehlung für
ein Gymnasium wurde in 46,7% der Fälle erteilt.
Im Vergleich zum Durchschnitt aller Stadtkreise in Baden-Württemberg verzeichnete Ulm mit
55,9 % (einschl. Schulen in freier Trägerschaft) ein höheres Übertrittsverhalten in Gymnasien
als der Durchschnitt aller Stadtkreise im Land (54%). Die höchste Übertrittsquote hatte dabei wie in den Vorjahren - der Stadtkreis Heidelberg mit 65% (Vorjahr 61,2%), die niedrigste
Übertrittsquote - wie in den Vorjahren - der Stadtkreis Heilbronn mit 39,2% (Vorjahr: 42,7%).
96
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Wegfall der Grundschulempfehlung und die Einführung der
Gemeinschaftsschule sowie des künftigen 6-jährigen Beruflichen Gymnasiums auf die
Entwicklung der Gymnasien auswirken wird.
Schulabgänger von Gymnasien in Trägerschaft der Stadt Ulm auf Realschulen im Schuljahr
2012/13
Tabelle 13
Klassenstufe
5
6
7
8
9
10
Realschulen
Schüler
Schüler
Schüler
Schüler
Schüler
Schüler
14
16
20
5
16
1
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm
Kennzahl 2.2
Inanspruchnahme Betreuungsangebote an Grundschulen
(Verlässliche Grundschule, Flexible Nachmittagsbetreuung,
Ganztagsgrundschule)
Definition der Kennzahl:
Die Verlässliche Grundschule und Ganztagesschule in Baden-Württemberg soll mehr als ein
Organisationskonzept sein. Bedarfsorientierte Betreuung, verlässlicher Stundenplan und
pädagogische Qualitätsverbesserung sind die Merkmale des im Jahr 2000 begonnenen
Konzepts. Im Mittelpunkt dieser Weichenstellung stehen die Orientierung am Kind sowie die
bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Sachstand in Ulm:
Das Betreuungsangebot an Grundschulen wird in Fortsetzung des Projekts "Grundschul-BBE
Betreuung, Bildung und Erziehung" in den nächsten Jahren weiterentwickelt.
Ziel ist es, das vom Land Baden-Württemberg vorgegebene Ziel, dass bis zum Jahr 2023 70%
aller Grundschulen zu Ganztagsschulen umzuwandeln. Dabei wird eines der Hauptziele sein, die
Betreuungsangebote bedarfsorientiert in Ergänzung zum pädagogischen Unterricht qualitativ
anzupassen und einen einheitlichen Qualitätsstandard unter Federführung der Geschäftsstelle
des Bildungsbüros zu entwickeln.
97
Tabelle 14
Anzahl der Grundschüler/Grundschüler/-innen in städtischen Betreuungsangeboten
2.363
= rd. 65 %
aller Grundschüler/-innen
2500
2.134
= 59 %
2000
1.871
= 52 %
1.199
1.030 = 32,7 %
1500
811 = 27,6 %
719 = 21,1 %
616 737
567
= 18,09 % 530
549
516 =13,9 %= 18 %
= 15,18 %
445 = 13,28 %
= 13,25 %
339
= 12,64 %
247 322 = 7,83 %
= 10,44 %
1000
500
246 = 5,6 %= 7,2 %
= 5,68 %
97
48
44
0
264
101 108
62 75
45
309
76
1012
972
803
357 416
206
102
541
561 568
SJ 96/97 SJ 97/98 SJ 98/99 SJ 99/00 SJ 00/01 SJ 01/02 SJ 02/03 SL 03/04 SJ 04/05 SJ 05/06 SJ 06/07 SJ 07/08 SJ 08/09 SJ 09/10 SJ 10/11 SJ 11/12 SJ 12/13 SJ 13/14
davon flexible Nachmittagsbetreuung
davon GanztagesGanztages-Grundschule
Verlässliche Grundschule
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm
In der Darstellung der Tabelle 14 wird deutlich, wie wichtig die städtischen Betreuungsangebote
für die Familien von Grundschulkindern in Ulm geworden sind. Es ist davon auszugehen, dass
der Trend sich auch aufgrund der nunmehr verstärkt angebotenen U3 Betreuungsplätze
nachhaltig fortsetzen wird.
Die Verwaltung wird über das voraussichtlich zum 01.08.2014 in Kraft tretende
Ganztagsgrundschulgesetz sowie über die Qualitätssteigerung in der Betreuung an
Grundschulen gesondert berichten und die entsprechenden Beschlüsse herbeiführen.
Empfehlungen der
PH Weingarten (2009)
1)
weiterer Ausbau der
Ganztagsgrundschulen,
insb. der gebundenen
Form
Aktueller Sachstand und Planung
(s. Ziff. III. 1, Tabelle 1)
Derzeit sind
a) 5 von 24 Grundschulen teilgebundene GanztagsGrundschulen:
Spitalhof-GWRS,
Martin-Schaffner-GS
GS am Tannenplatz
Albrecht-Berblinger-GS
An der Adalbert-Stifter-GS führen derzeit
lediglich die Klassenstufen 3 und 4 ein teilgebundenes
Ganztagsangebot.
b) 1 von 24 Grundschulen gebundene GanztagsGrundschule
Bildungshaus Ulmer Spatz GS
(ehem. Friedensschule GS)
98
Empfehlungen der
PH Weingarten (2009)
Aktueller Sachstand und Planung
c)
1 von 24 Grundschulen offene GanztagsGrundschule
Eduard-Mörike-GS
Eine flexible Nachmittagsbetreuung (bis 16 - 17 Uhr)
wird derzeit an der
Eduard-Mörike-GS (auslaufend bis Kl. 1 - 4 im
Ganztagesbetrieb geführt werden)
Friedrichsau-GS
Gutenberg-GS
GS Grimmelfingen
GS am Tannenplatz (auslaufend bis Kl. 1 - 4 im
Ganztagesbetrieb geführt werden)
Hans-Multscher-GS
Jörg-Syrlin-GS
Maria-Sibylla-Merian-GS
Meinloh-GS
Michelsberg-GS
Regenbogenschule, GS
Riedlen-GS
Spitalhof-GS
Martin-Schaffner-GS
Albrecht-Berblinger-GS
angeboten.
Durch das Projekt "Grundschul-BBE" wurde ab 2010
mit dem flächendeckenden Ausbau aller
Grundschulen in teilgebundene Ganztagsschulen
mit folgenden Zielen begonnen werden:
Verlässliche Betreuung bis 17 Uhr
Integrierte Hausaufgabenbetreuung
Tägl. wechselnde Freizeitangebote aus den
Bereichen Kultur, Sport, Medienkompetenz,
Leseförderung u.a.
Weiterer Ausbau der "Bildungshäuser 3 - 10"
bedarfsorientierte Mittagstischangebote an bis
zu 5 Tagen
Einrichtung einer Ganztagsschule in
Wahlform an der Albrecht-Berblinger-GS ab SJ
2014/15
2)
Ausbau von
Förderangeboten für
Schüler/-innen.
Derzeit werden 5 Pilotprojekte im Rahmen des
Gesamtkonzepts "Bildungshaus 3 - 10" an Schulen in
städtischer Trägerschaft durchgeführt:
Bildungshaus Ulmer Spatz GS
99
Empfehlungen der
PH Weingarten (2009)
Aktueller Sachstand und Planung
3)
Auf- und weiterer Ausbau von Kooperationen zwischen
Schulen in städt. Trägerschaft und Wirtschafts-,
Handwerks- sowie Handelsunternehmen
(siehe hierzu auch Ausführungen zu Kennzahl 3.1
"Übergang Schule / Beruf")
Schaffung eines Bildungsbüros im März 2010 und
dauerhafte Verankerung (GD 142/12)
Im Rahmen der Antragsstellung für
Ganztagsschulangebote unterstützen der Schulträger
sowie das Bildungsbüro die Schulen bei der
antragsnotwendigen Erstellung des pädagogischen
Konzeptes.
Durch den Ausbau von Betreuungsangeboten an
Schulen wird darauf hingewirkt, dass das Lehrpersonal
enger mit dem Betreuungspersonal zusammenarbeitet
um ein pädagogisch abgestimmtes Ganztagesangebot
zu erhalten.
Unterstützung der Schulen
beim Aufbau von
Kooperationen mit
außerschulischen Partnern,
bei der Erstellung von
pädagogischen Konzepten
für die Gestaltung sowie
bei der Entwicklung von
Teamarbeit innerhalb der
Kollegien.
4)
Vernetzung der Schulen im
Sozialraum mit dem Ziel,
die Angebotsqualität zu
erhöhen.
Riedlen-GS
Regenbogen-GS
GS Ermingen
Adalbert-Stifter-GS
a) Im Rahmen des Konzepts "Kinder in Bewegung"
schließen die im jeweiligen Sozialraum befindlichen
Schulen mit den dort angesiedelten Sportvereinen
sowie privaten Angeboten Kooperationen für
Sportangebote ab. Bisher sind dies u.a.
Adalbert-Stifter-GHWRS
--> mit dem VfB Ulm e.V. (Baseball)
Eduard-Mörike-GWRS
--> mit dem SSV Ulm 1846 e.V. (Basketball)
Jörg-Syrlin-GS
--> mit Ratiopharm (Basketball)
Maria-Sibylla-Merian-GS
--> mit dem VfB Ulm e.V. (Baseball)
--> mit dem SSV 1846 e.V. (Hockey)
Meinloh-GS
--> mit dem SSV 1846 e.V. (Aerobic und
Hockey)
Schönenberg-GS
--> mit dem VfB Ulm e.V. (Baseball)
100
Empfehlungen der
PH Weingarten (2009)
Aktueller Sachstand und Planung
Spitalhof-Gemeinschaftsschule
--> mit dem Tennis-Klub Ulm (Tennis)
--> mit Fifty Eigth (Skateboard-AG)
--> mit Ratiopharm Ulm (Basketball)
Martin-Schaffner-GS
--> mit dem VfL Ulm/Neu-Ulm e.V. (Fußball)
--> mit der Vendata-Yoga-Schule (Yoga)
Regenbogenschule
--> mit dem Reit- und Fahrverein Wiblingen
(Pferde-AG)
--> mit dem TV Wiblingen (Handball)
GS am Tannenplatz
--> mit dem TV Wiblingen e.V. (Spielen und
Bewegen)
Alois-Bahmann-Schule, Förderschule
--> mit dem SSV Ulm 1846 e.V.
Eduard-Mörike-GWRS
-->
--> mit dem SSV Ulm 1846 e.V. (Basketball)
b) Die Planung über die künftige Einführung einer
Gemeinschaftsschule eröffnet die Möglichkeit der
verstärkten Kooperation der Schule im Sozialraum.
Ab Schuljahr 2013/14 wurden folgende
Gemeinschaftsschulen eingerichtet:
Albrecht-Berblinger-Gemeinschaftsschule
Spitalhof-Gemeinschaftsschule und
Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule
Zum Schuljahr 2013/14 wurde ein Antrag auf
Einrichtung einer Gemeinschaftsschule für die
Adalbert-Stifter-GWRS
gestellt, der zwischenzeitlich genehmigt wurde.
c) Im Rahmen der Mittagstischverpflegung wurden
auch Kooperationen mit schulstandortnahen
Anbietern abgeschlossen:
z.B.:
Schulzentrum Ulm-Wiblingen, GS am
Tannenplatz und Regenbogenschule
--> mit der Kath. Kirchengemeinde St.
Franziskus
101
Empfehlungen der
PH Weingarten (2009)
Aktueller Sachstand und Planung
Friedrichsau-GS
--> mit Bethesda, Geriatrische Klinik Ulm
Kepler-Gymnasium,
Humboldt-Gymnasium
Martin-Schaffner-GS
Ulrich-von-Ensingen-GMS
--> mit dem Bürgerhaus Mitte
Maria-Sibylla-Merian-GS
--> mit dem Gemeindehaus St. Klara der
Kirchengemeinde St. Maria Suso
Hans-Multscher-GS
--> mit der Kath. Kirchengemeinde St. Maria
Suso
Riedlen-GS
--> mit der Gaststätte Halde
Gutenberg-GS
--> mit den Donau-Iller-Werkstätten
GS Ermingen
-->
--> mit der Gaststätte Rößle
d) durch die flexible Nachmittagsbetreuung an Ulmer
Grundschulen und die zunehmende Zahl an
Ganztagsschulen im Grundschulbereich, können
verstärkt außerschulische Angebote für die
Schülerinnen und Schüler angeboten werden. In
vielen "Freizeitbereichen" werden, für eine Stärkung
der Zusammenarbeit und eine Garantie der
Angebotsqualität, Kooperationen abgeschlossen:
z.B.:
Bildungshaus Ulmer Spatz, Grundschule
--> u.a. mit dem Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland e.V. BUND
Gutenberg-Grundschule
--> mit der Musikschule Ulm und dem
Musikverein Jungingen
Albrecht-Berblinger-Grundschule
--> u.a. mit dem Sieste Mädchencafe,
Jugendfarm und Weststadt-Bibliothek
102
Empfehlungen der
PH Weingarten (2009)
Aktueller Sachstand und Planung
Martin-Schaffner-Grundschule
-->
--> Schwimmprojekt mit dem DLRG
Der Arbeitskreis AltJung als Beispiel für
Kooperationsmöglichkeiten mit Schulen im Alt-JungBereich:
Intergenerationelles Lernen über reale Begegnungen
zu erfahren, darum bemüht sich seit Dez. 2009 der
Arbeitskreis AltJung (Nachfolge vom Ulmer
Lernnetzwerk KOJALA). Dieses Projekt ist im
Bildungsbüro der Stadt Ulm angesiedelt. Der
Arbeitskreis AltJung unterstützt Schulen im Rahmen
der Nachmittagsbetreuung oder bei Projekttagen. Im
Schuljahr 2013/14 ist der Arbeitskreis AltJung eine
Partnerschaft mit der Elly-Heuss-Realschule
eingegangen. Dort finden drei wöchentliche
Angebote statt, eine Näh-AG, eine Tanz-AG und
eine Briefmarken-AG. Zusätzlich werden die
Projekttage und Projektinseln der Schule unterstützt.
Im Febr. 2014 z.B. mit dem Projekt
"Sternenhimmel", ein Kunst- und Technik-Projekt.
Das Modellprojekt "Ulmer Lernnetzwerk KOJALA"
besteht noch als virtuelle Lernplattform und wird
weiterhin für virtuelle Lernprojekte zwischen Jung
und Alt genutzt, z.B. am Hans und Sophie SchollGymnasium und an der Elly-Heuss-Realschule.
e) "Jugendbegleiterprogramm" des Landes BadenWürttemberg
Derzeit beteiligen sich 35 Schulen in städtischer
Trägerschaft an diesem Programm. Es ist
vorgesehen, dass sich weitere Schulen zum Schuljahr
2014/2015 bewerben.
Derzeit gewährt das Land Baden-Württemberg einen
jährlichen Zuschuss in Höhe von
2.500 € (+ 500 €*) für 4 - 10 Wochenstunden
4.500 € (+ 500 €*) für 11 - 20 Wochenstunden
5.000 € (+ 1.000 €*) für 21 - 40 Wochenstunden
6.000 € (+ 1.400 €*) für 41 - 60 Wochenstunden
7.000 € (+ 1.500 €*) für über 61 Wochenstunden
*) für Kooperation mit Sportverein
Darüber hinaus bezahlt die Stadt Ulm einen Zuschuss
in Höhe von
2.000 € für bis zu 10 Wochenstunden und
4.000 € für über 10 Wochenstunden
Umstellung auf Zuschuss pro Wochenstunde zum
Schuljahr 2014/15 geplant.
103
Teilbereich 3
"Übergang Schule - Beruf"
Kennzahl 3.1
Anteil Schulabgänger/-innen aus Werkrealschulen (bis
Schuljahr 2009/10 Hauptschulen mit Werkrealschulen) in
städtischer Trägerschaft und Anteil der Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss
Definition der Kennzahl:
Die Kennzahl zeigt die Zahl der Werkreal-/Hauptschüler/-innen an Schulen in städtischer
Trägerschaft mit Hauptschulabschluss und den Anteil der Schüler/-innen ohne
Hauptschulabschluss.
Sachstand in Ulm:
Tabelle 15
Schulabgänger/Schulabgänger/-innen aus Werkrealschulen (bis Schuljahr 2009/10: Hauptschulen mit Werkrealschulen)
mit/ohne Hauptschulabschluss
331
272
295
296
344
296
328
310
271 283
243
238
300
225
216
34
50
34
25
31
30
38
38
200
11
11
7
9
14
= 13,1 %
= 12,3 % = 11,4 % = 9,2 % = 9,0 % = 9,5 % = 9,4 % = 7,5 % = 3,9 % = 3,7 %
100
= 2,8 % =4 % = 5,9 %
= 5,9%
0
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
SJ
1999/00 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13
15
Abgänge aus Klasse 9 und 10 mit Hauptschulabschluss
Abgänge ohne HS-Abschluss insgesamt
Quelle: Amtliche Schulstatistik Baden-Württemberg
Nach wie vor bewegt sich die Zahl der Werkrealschulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss
auf niedrigem Niveau 5,9% (absolut:15 Vorjahr: 14).
Ein Grund für den niedrigen Abbrecherwert dürfte die flächendeckende Schulsozialarbeit an den
Ulmer Werkrealschulen und die unterschiedlichen Angebote beim Übergang Schule/ Beruf sein,
die bereits in den beiden letzten Schuljahren greifen. Insbesondere das Projekt "Starthilfe" hat
hier entscheidend mit dazu beigetragen, dass viele Werkrealschüler/-innen in einen
Ausbildungsberuf vermittelt werden konnten. Außerdem wirkte sich in den vergangenen Jahren
vermehrt das Ausbildungsplatzangebot für Schüler/-innen mit Haupt- bzw.
Werkrealschulabschluss aufgrund der zurückliegenden guten Wirtschaftslage in Handwerk,
Handel und Industrie positiv aus.
104
Im letzten Schuljahr 2012/13 verließen die Werkrealschule
aus Klasse 7
0 Schüler/-innen (Vorjahr: 0)
aus Klasse 8
1 Schüler/-innen (Vorjahr: 4)
aus Klasse 9
10 Schüler/-innen (Vorjahr: 10)
aus Klasse 10
4 Schüler/-innen (Vorjahr: 0)
Quelle: Schulstatistik Stadt Ulm
Zielsetzung für Ulm:
Weitere Verringerung der Zahl der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss
Empfehlungen der
PH Weingarten (2009)
1)
Miteinbeziehung
der Eltern in die
Berufsinformation
2)
Berufsorientierung
früher beginnen.
Aktueller Sachstand und weitere Planung
Im Rahmen der Bildungsmessen der Stadt Ulm und der
IHK Ulm werden seitens der Veranstalter
Elterninformationen und schriftliche Hinweise, teilweise
in verschiedenen Landessprachen, für Eltern verfasst. Die
7. Bildungsmesse fand am 20. - 22.02.2014 statt.
Die Stadt Ulm fördert die Kooperation der Schulen in
städt. Trägerschaft mit Wirtschafts- Handels- und
Handwerksbetrieben
Albrecht-Berblinger-Gemeinschaftsschule
--> mit Fa. Evobus GmbH Ulm
--> mit Galeria Kaufhof GmbH
--> mit Aldi Süd
--> mit Jürgen Walter Gebäudetechnik
Adalbert-Stifter-Gemeinschaftsschule (ab SJ 2014/15)
--> mit Curanum Betriebs GmbH
--> mit Media Markt GmbH
--> mit Wieland-Werke AG
Schulzentrum Nord, Eduard-Mörike-GWRS
--> mit CPI/Ebner und Spiegel GmbH
--> mit Deutsche Bahn AG
--> mit Compassio-Seniorenstift
Schulzentrum Hochsträß/Söflingen GWRS Einsingen
--> mit Höhn Displays + Verpackungen GmbH
--> mit Ulmer Maschinenteile GmbH
Spitalhof-Gemeinschaftsschule
--> mit Bäckerei Staib Ulm
--> mit Kaufland AG
--> mit Rudolf Wöhrl AG Ulm
--> mit Reinz Dichtungs-GmbH
105
Empfehlungen der
PH Weingarten (2009)
Aktueller Sachstand und weitere Planung
--> mit MOCCO J.A., Molfenter Holzbearbeitung
--> mit Ruckgaber, Stuckateur
Sägefeld-GWRS
--> mit einem Wiblinger Hotel
Anna-Essinger-Realschule
--> mit Glas Trösch GmbH Ulm
-->
--> mit Honold Logistik Gruppe
-->
--> mit Steinmetz Scherer, Ulm
Elly-Heuss-RS
--> mit Fa. Wilken GmbH
--> mit DB Netz AG
Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule
--> mit Mayser GmbH & Co. KG Ulm
--> mit IKEA Deutschland GmbH & Co. KG
Niederlassung
Ulm
Schulzentrum Ulm Wiblingen,
Albert-Einstein-RS
--> mit Dr.Horn, Unternehmensberatung GmbH
--> mit Akademie für Gesundheitsberufe
--> mit Firma Utz Uzin AG
Anna-Essinger-Gymnasium
--> mit Wilken GmbH
--> mit Deutsche Bahn AG
Hans und Sophie Scholl-Gymnasium
--> mit SIA (Südwestmetall-EADS-Evobus-GardenaUni Ulm-Hochschule Ulm-Wieland-Werke)
Humboldt-Gymnasium
--> mit Pluta Rechtsanwalts GmbH Ulm
--> mit Paul Hartmann AG, Heidenheim
Kepler-Gymnasium
--> mit Fritz & Macziol GmbH Ulm
Schubart-Gymnasium
--> mit Siemens AG Business Services AG
Pestalozzischule (Förderschule)
--> mit RAZ (Regionales Ausbildungszentrum)
--> mit Arbeiter-Samariter-Bund Ulm
--> mit Jugendfarm Ulm
106
Empfehlungen der
PH Weingarten (2009)
Aktueller Sachstand und weitere Planung
Wilhelm-Busch-Schule (Förderschule)
--> mit Internationaler Bund - Bildungszentrum Ulm
Ferdinand-von-Steinbeis-Schule, Gewerbliche Schule,
--> mit Schwenk Zement KG Ulm
Friedrich-List-Schule, Kaufmännische Schule
--> mit Sparkasse Ulm
--> mit DB Netz AG
--> mit H & M Hennes und Mauritz B.V. + Co. KG
Robert-Bosch-Schule, Gewerbliche Schule,
--> mit Conplaning GmbH Ulm
3)
Berufsorientierung
stärker auf die
einzelnen
Jugendlichen und
ihre Stärken und
Möglichkeiten
abstimmen.
5.1.1.1.
Ziel im Rahmen der Neukonzeption
"Gemeinschaftsschule" ist es, dass alle Schülerinnen
und Schüler einen höchstmöglichen Bildungsabschluss
auf verschiedenen Wegen sowie auf möglichst hohem
Niveau die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erreichen.
5.1.1.2.
Im Rahmen der Neukonzeption
"Werkrealschulen" wurden Schulverbünde für die
Ulmer Schulen mit dem Ziel entwickelt, dass allen
künftigen Werkrealschüler/-innen eine möglichst
individuelle Berufsorientierung angeboten werden kann.
5.1.1.3.
Angebot "Berufseinstiegsbegleitung" der
Agentur für Arbeit
Nach SGB III §49 soll die Berufseinstiegsbegleitung
Jugendliche beim Übergang von allgemeinbildenden
Schulen in eine berufliche Ausbildung unterstützen. Die
Berufseinstiegsbegleitung wird von der Agentur für
Arbeit über eine landesweite Ausschreibung an
verschiedene Träger (derzeit Gesellschaft zur Förderung
beruflicher und sozialer Integration gfi und Kolping
Bildungszentrum Ulm) vergeben.
Die Berufseinstiegsbegleitung richtet sich an Schülerinnen
und Schüler aus Förderschulen, Haupt-/Werkrealschulen
und Gemeinschaftsschulen, die eine verstärkte
Unterstützung beim direkten Übergang nach der Klasse 9
mit dem Hauptschulabschluss in eine duale Ausbildung
benötigen. Die Begleitung beginnt in der
Vorabgangsklasse (Klasse 8) und erstreckt sich über die 2
Jahre verbleibende Schulzeit zur beruflichen Orientierung
und bei der Erlangung eines Ausbildungsplatzes ins erste
Ausbildungsjahr hinein, damit sich die Jugendlichen gut
in der Ausbildung einleben können.
Aktuell sind im Stadtkreis Ulm folgende Schulen mit
folgenden Teilnehmerzahlen (nach Eintrittsjahrgängen,
s.o.) vertreten:
107
Empfehlungen der
PH Weingarten (2009)
Aktueller Sachstand und weitere Planung
Schule
Teiln./Plätz
e
davon
8.Kl.
davon 9.
Kl.
davon
1.
Ausb.jahr
Spitalhof
GMS
30
18
6
6
Pestalozzi
Fördersch
ule
10
6
2
2
Albrecht
Berblinge
r GMS
32
18
6
6
Sägefeld
WRS
85
30
30
25
Der Personalschlüssel Berufseinstiegsbegleiter zu
Teilnehmer beträgt 1,0 Personalstelle : 20 Teilnehmende
Aktuell wird die Maßnahme von der Bundesagentur für
Arbeit, den Bundesministerien für Bildung und Forschung
(BMBF) und Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert. Ab
dem Schuljahr 2014 / 2015 soll es zu einer dauerhaften
Kofinanzierung durch Mittel der Bundesagentur und
Mittel des Europäischen Sozialfonds kommen.
5.1.1.4.
ESF-Projekt "JUGEND STÄRKEN-Aktiv in der
Region"
Im Oktober 2010 hat die Stadt Ulm, als eine von
bundesweit 39 Kommunen, den Zuschlag für das ESFProgramm „JUGEND STÄRKEN“ erhalten. Das
Modellprogramm soll für Jugendliche mit besonderen
Benachteiligungen und multiplen Problemlagen
passgenaue Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen und
strategisch auf die Schaffung eines möglichst lückenlosen
Fördersystems innerhalb der Jugendberufshilfen
hinwirken. Für die Umsetzung wurde eine lokale
Koordinierungsstelle eingerichtet, die für die fachlich
inhaltliche Erarbeitung, Gestaltung und Umsetzung der
Kommunalen Strategie und des damit verbundenen
Schnittstellenmanagements verantwortlich ist.
Im strategischen Bereich wurde in Ulm, gestützt durch
die Erfahrungen, der für alle Modellkommunen
nutzbaren Datenbank, eine eigene Website erstellt:
www.geht-was-ulm.de. Das Einstellen von Angeboten
kann durch den Träger selbst vorgenommen werden.
Anhand von Suchkriterien kann nach passenden
Angeboten für die unterschiedlichen Alters- und
Zielgruppen gesucht werden. Diese Website soll sowohl
108
Empfehlungen der
PH Weingarten (2009)
Aktueller Sachstand und weitere Planung
von Jugendlichen im Übergang Schule-Beruf, als auch
von Fachkräften, die mit dieser Zielgruppe arbeiten,
genutzt werden können. Seit Anfang Oktober 2012 ist
diese Website online.
Darüber hinaus bestand in der Projektgruppe eine enge,
rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem
Jobcenter, der Berufsberatung der Agentur für Arbeit,
der Jugendhilfe, der Kompetenzagentur der Anderen
Baustelle und dem Jugendmigrationsdienst INVIA.
Im operativen Bereich des ESF-Projektes entstanden
bisher folgende Angebote / Teilprojekte, die sich allesamt
an Schülerinnen und Schüler richteten:
Projekt "Akquise" - Individuelles Einzelcoaching von
Jugendlichen und Vermittlung in Praktika und
Ausbildungsplätze
Zielgruppe des Angebots sind Schüler/-innen der
Kooperationsklassen mit dem BVJ, nicht mehr beschulte
Jugendliche und Jugendliche mit multiplen Problemlagen.
Das Angebot des individuellen Einzelcoachings von
Jugendlichen beinhaltet die passgenaue Akquise von
Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Hierbei
steht die Mitarbeiterin der Lokalen Koordinierungsstelle
mit einem Stellenanteil von 100% in Kontakt mit derzeit
über 50 Betrieben und Einrichtungen. Über den
gesamten Zeitraum 2011 bis 2013 wurden 60
Jugendliche intensiv begleitet. 2013 waren 25
Jugendliche neu hinzugekommen. Jeder Jugendliche
wurde in mindestens 2 bis 3 Praktikumsstellen vermittelt,
50% der Jugendlichen absolvierten mehr als 3 Praktika.
Die Jugendlichen werden individuell betreut mit dem Ziel,
eine passende Ausbildungsstelle zu finden. 75% der
Jugendlichen haben bereits eine Ausbildung begonnen.
Die übrigen Jugendlichen sind noch in der Schule, ein Teil
von ihnen hat bereits eine Ausbildungsplatzzusage. Alle
Jugendlichen, die durch die Mitarbeiterin in Ausbildung
vermittelt wurden, werden weiterhin betreut, um einen
Abbruch zu verhindern. Das Projekt wird auch in 2014
durch eine Kofinanzierung der Stadt Ulm und aus
Fördermitteln des regionalen ESF Fonds fortgesetzt.
Projekt Lernen macht fit - INVIA /
Jugendmigrationsdienst
Jugendliche mit kurzer Aufenthaltsdauer in Deutschland
und relativ großen Lücken in den schulischen Fähigkeiten
werden zusätzlich schulisch unterstützt. Die sprachliche
Verbesserung führt zu einer größeren Selbstsicherheit
und erleichtert die Teilnahme am Unterricht und den
Übergang in Regelklassen.
109
Empfehlungen der
PH Weingarten (2009)
Aktueller Sachstand und weitere Planung
Projekt Stärkung der Sozialkompetenz
Schüler/-innen der Übergangsklassen werden in Selbstund Fremdwahrnehmung, im Auftreten in
Bewerbungssituationen oder in Telefonaten mit Hilfe
theaterpädagogischer Methoden angeleitet. Der Lehrer
bzw. die Lehrerin werden in den Workshop mit
einbezogen und können in ihrem Unterricht darauf
zurückgreifen. Dieses Angebot fand an 10 Schulen für
insgesamt 14 Schulklassen / Gruppen statt.
Filmprojekt
Schüler/-innen einer 8. Klasse der Adalbert Stifter WRS
nutzten die Erstellung eines Films für die eigene
Berufsorientierung und verschafften sich einen Überblick
über die in Ulm vorhandenen institutionellen
Unterstützungsangebote. Das Ergebnis wird anderen
Schulen zur Verfügung gestellt.
Projekt Fahrradhütte
Schüler/-innen einer Werkrealschule (8. Klasse) planen
und bauen zusammen mit einem Handwerksmeister eine
Hütte für schuleigene Fahrräder. Sie lernen die
vorbereitenden Planungsarbeiten kennen und erlernen
praktische handwerkliche Fähigkeiten im Bereich
Schreiner- und Zimmermannsarbeiten.
Das ESF-Projekt "JUGEND STÄRKEN - Aktiv in der
Region" wurde zum 31.12.2013 beendet. Für das
Nachfolgeprogramm in 2014 "JUGEND STÄRKEN im
Quartier" werden demnächst Antragsmöglichkeiten und
Zugangsvoraussetzungen bekannt gegeben.