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Beschlussvorlage EBU.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage EBU.pdf
Größe
291 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:46

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Inhalt der Datei

Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung EBU Datum 27.05.2014 Geschäftszeichen EBU-Sö Beschlussorgan Betriebsausschuss Entsorgung Sitzung am 02.07.2014 Behandlung öffentlich Betreff: Abfallwirtschaftskonzept Ulm Anlagen: - Entwurf Abfallwirtschaftskonzept Ulm (Anlage 1) - Schreiben UM-BW vom 21.10.2013 (Anlage 2) - Schreiben RP Tübingen vom 15.11.2013 (Anlage 3) TOP GD 223/14 Antrag: Der Bericht über die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Ulm wird zur Kenntnis genommen. Michael Potthast Betriebsleiter Genehmigt: BM 3 Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: 1. Beschlüsse/Anträge des Gemeinderates - 2. Einleitung Gemäß § 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) haben die Stadt- und Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung, Wiederverwendung und Beseitigung für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle als internes Planungsinstrument zu erstellen. Die Abfallwirtschaftskonzepte sind bei wesentlichen Änderungen unter Beachtung der Abfallwirtschaftspläne des Landes Baden-Württemberg fortzuschreiben. Aufgrund des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24.02.2012 und der aktuellen Überarbeitung des Teilplanes Siedlungsabfälle des Landes Baden-Württemberg (Entwurf Stand 29.04.2013) sind die Abfallwirtschaftskonzepte aktuell fortzuschreiben. Schwerpunkte seitens des Gesetzgebers sind die Sammlung der Bio- und Grünabfälle sowie der Elektro- und Elektronikaltgeräte. 3. Abfallwirtschaftskonzept Ulm 3.1. Bisherige Entwicklung Das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Ulm stammt ursprünglich aus dem Jahre 1988. Der wesentliche Baustein war der geplante Bau eines Müllheizkraftwerkes, welches 1996 dann in Betrieb genommen werden konnte. Weitere Meilensteine waren:  1990/93 der Bau von Recyclinghöfen  1993 die Einführung der Biomüllsammlung  1996 die Einführung der Gelben Sack-Sammlung  2010 die Ergänzung der Papiersammlung um ein Holsystem (Blaue Tonne)  2012 die Einführung der getrennten Gartenabfallsammlung (Gartenabfallplätze)  2014 die Umstellung der Behältergebührenveranlagung von pauschalen Jahresgebühren auf Leerungsgebühren 3.2. Fortschreibung Wie einleitend dargestellt, liegen die Schwerpunkte der Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte seitens des Gesetzgebers bei der Sammlung von Bio- und Grünabfällen sowie der Elektro- und Elektronikaltgeräte. Für die Stadt Ulm ergibt sich daraus nur bedingt Handlungsbedarf. Ulm verfügt in beiden Bereichen über ein umfangreiches Angebot zur getrennten Erfassung oben genannter Fraktionen. Näheres zur Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten wird unter GD Nr. 225/14 zu TOP 3 und zur zukünftigen Grünguterfassung unter GD Nr. 224/14 zu TOP 2 der Sitzung des Betriebsausschusses Entsorgung am 02.07.2014 ausgeführt. Im beiliegenden Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Ulm sind die wesentlichen Ziele und Maßnahmen zur -3 Vermeidung,  Weiterverwendung,  stofflichen Verwertung,  sonstigen Verwertung, insbesondere der energetischen Verwertung und Verfüllung,  Beseitigung von Abfällen dargestellt. In einer Art „Steckbrief“ wird für jede Abfallfraktion  der rechtliche Rahmen,  das Aufkommen,  die Sammlung,  die Behandlung und Entsorgung,  die Ziele und geplanten Maßnahmen aufgelistet. Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU) führen die Abfall- und Wertstoffsammlung selbst durch, unterhalten Einrichtungen zur Abfall- und Wertstofferfassung (Recyclinghöfe, Gartenabfallplätze, Häckselplätze, Containerstandorte usw.) und die Deponie Donaustetten zur Beseitigung von mineralischen Abfällen. Das Müllheizkraftwerk Ulm-Donautal zur Beseitigung von Restmüll wird vom Zweckverband „Thermische Abfallverwertung Donautal“ (TAD) betrieben, bei dem die Stadt Ulm Mitglied ist. Bei der Abfallverwertung greift die Stadt Ulm i. d. R. auf privatwirtschaftlich betriebene Entsorgungsanlagen zurück, soweit nicht Rücknahmesysteme (Verpackungen, E-Geräte,usw.) zu bedienen sind. Handlungsbedarf ergibt sich kurz bis mittelfristig aus der Sicht der Verwaltung im Wesentlichen: a) bei der Sammlung (überwachte Sammelstellen) und Verwertung von Grünabfällen (Kooperation mit Nachbarlandkreisen) b) bei der Biomüllverwertung (Kooperation mit Nachbarlandkreisen) c) bei der Deponierung von mineralischen Abfällen (Ausbau der Deponie Donaustetten und/oder Kooperation mit Nachbarlandkreisen) d) bei der Sammlung von so genannten „stoffgleichen Nichtverpackungsmaterialien“(Kunststoffe, Metalle etc.) – Stichwort „Wertstofftonne bzw.einheitliche Wertstofferfassung“. 3.3. Weiteres Vorgehen Der heute vorgestellte Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes wird bis zur nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Entsorgung, voraussichtlich am 26.11.2014, mit den Abfallrechtsbehörden des Landes Baden-Württemberg abgestimmt, bei Bedarf aktualisiert und dem Betriebsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.