Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage EBU.pdf
Größe
291 kB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Entsorgungs-Betriebe
der Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung EBU
Datum
27.05.2014
Geschäftszeichen EBU-Sö
Beschlussorgan
Betriebsausschuss Entsorgung
Sitzung am 02.07.2014
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Abfallwirtschaftskonzept Ulm
Anlagen:
- Entwurf Abfallwirtschaftskonzept Ulm (Anlage 1)
- Schreiben UM-BW vom 21.10.2013 (Anlage 2)
- Schreiben RP Tübingen vom 15.11.2013 (Anlage 3)
TOP
GD 223/14
Antrag:
Der Bericht über die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Ulm wird zur
Kenntnis genommen.
Michael Potthast
Betriebsleiter
Genehmigt:
BM 3
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Beschlüsse/Anträge des Gemeinderates
-
2.
Einleitung
Gemäß § 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) haben die Stadt- und Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung, Wiederverwendung und Beseitigung für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle als internes Planungsinstrument zu erstellen.
Die Abfallwirtschaftskonzepte sind bei wesentlichen Änderungen unter Beachtung der Abfallwirtschaftspläne des Landes Baden-Württemberg fortzuschreiben.
Aufgrund des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24.02.2012 und der aktuellen Überarbeitung des Teilplanes Siedlungsabfälle des Landes Baden-Württemberg (Entwurf Stand
29.04.2013) sind die Abfallwirtschaftskonzepte aktuell fortzuschreiben.
Schwerpunkte seitens des Gesetzgebers sind die Sammlung der Bio- und Grünabfälle sowie
der Elektro- und Elektronikaltgeräte.
3.
Abfallwirtschaftskonzept Ulm
3.1.
Bisherige Entwicklung
Das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Ulm stammt ursprünglich aus dem Jahre 1988. Der
wesentliche Baustein war der geplante Bau eines Müllheizkraftwerkes, welches 1996 dann in
Betrieb genommen werden konnte.
Weitere Meilensteine waren:
1990/93 der Bau von Recyclinghöfen
1993 die Einführung der Biomüllsammlung
1996 die Einführung der Gelben Sack-Sammlung
2010 die Ergänzung der Papiersammlung um ein Holsystem (Blaue Tonne)
2012 die Einführung der getrennten Gartenabfallsammlung (Gartenabfallplätze)
2014 die Umstellung der Behältergebührenveranlagung von pauschalen
Jahresgebühren auf Leerungsgebühren
3.2.
Fortschreibung
Wie einleitend dargestellt, liegen die Schwerpunkte der Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte seitens des Gesetzgebers bei der Sammlung von Bio- und Grünabfällen sowie der
Elektro- und Elektronikaltgeräte.
Für die Stadt Ulm ergibt sich daraus nur bedingt Handlungsbedarf. Ulm verfügt in beiden
Bereichen über ein umfangreiches Angebot zur getrennten Erfassung oben genannter
Fraktionen. Näheres zur Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten wird unter GD Nr.
225/14 zu TOP 3 und zur zukünftigen Grünguterfassung unter GD Nr. 224/14 zu TOP 2 der
Sitzung des Betriebsausschusses Entsorgung am 02.07.2014 ausgeführt.
Im beiliegenden Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Ulm sind die wesentlichen Ziele und Maßnahmen zur
-3 Vermeidung,
Weiterverwendung,
stofflichen Verwertung,
sonstigen Verwertung, insbesondere der energetischen Verwertung und
Verfüllung,
Beseitigung
von Abfällen dargestellt.
In einer Art „Steckbrief“ wird für jede Abfallfraktion
der rechtliche Rahmen,
das Aufkommen,
die Sammlung,
die Behandlung und Entsorgung,
die Ziele und geplanten Maßnahmen
aufgelistet.
Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU) führen die Abfall- und Wertstoffsammlung selbst
durch, unterhalten Einrichtungen zur Abfall- und Wertstofferfassung (Recyclinghöfe, Gartenabfallplätze, Häckselplätze, Containerstandorte usw.) und die Deponie Donaustetten zur Beseitigung von mineralischen Abfällen. Das Müllheizkraftwerk Ulm-Donautal zur Beseitigung von
Restmüll wird vom Zweckverband „Thermische Abfallverwertung Donautal“ (TAD) betrieben, bei
dem die Stadt Ulm Mitglied ist.
Bei der Abfallverwertung greift die Stadt Ulm i. d. R. auf privatwirtschaftlich betriebene
Entsorgungsanlagen zurück, soweit nicht Rücknahmesysteme (Verpackungen, E-Geräte,usw.)
zu bedienen sind. Handlungsbedarf ergibt sich kurz bis mittelfristig aus der Sicht der Verwaltung
im Wesentlichen:
a) bei der Sammlung (überwachte Sammelstellen) und Verwertung von Grünabfällen
(Kooperation mit Nachbarlandkreisen)
b) bei der Biomüllverwertung (Kooperation mit Nachbarlandkreisen)
c) bei der Deponierung von mineralischen Abfällen (Ausbau der Deponie Donaustetten und/oder Kooperation mit Nachbarlandkreisen)
d) bei der Sammlung von so genannten „stoffgleichen Nichtverpackungsmaterialien“(Kunststoffe, Metalle etc.) – Stichwort „Wertstofftonne bzw.einheitliche Wertstofferfassung“.
3.3.
Weiteres Vorgehen
Der heute vorgestellte Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes wird bis zur nächsten Sitzung
des Betriebsausschusses Entsorgung, voraussichtlich am 26.11.2014, mit den
Abfallrechtsbehörden des Landes Baden-Württemberg abgestimmt, bei Bedarf aktualisiert und
dem Betriebsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.