Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 2 zur GD 244_14.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
12.10.15, 21:52
Aktualisiert
27.01.18, 09:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu GD 244/14
Stadt Ulm
Rechnungsprüfungsamt
Ulm
Bericht
über die örtliche Prüfung
zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013
des Eigenbetriebs Alten- und Pflegeheim Wiblingen
Stadt Ulm – RPA -
1.
Jahresabschluss 2013 - Alten- und Pflegeheim Wiblingen
Prüfungsauftrag
Nach § 111 Abs. 1 GemO hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe vor der Feststellung durch den Gemeinderat auf Grund der Unterlagen der Gemeinde
und der Eigenbetriebe in entsprechender Anwendung des § 110 Abs. 1 GemO zu prüfen.
Nach § 110 Abs. 1 GemO ist zu prüfen, ob
- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der
Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften
verfahren worden ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise
begründet und belegt sind,
- der Wirtschaftsplan eingehalten worden ist und
- das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.
Nach § 112 Abs. 1 GemO obliegen dem RPA bei den Eigenbetrieben außerdem
- die laufende Prüfung der Kassenvorgänge
- die Kassenüberwachung und die Kassenprüfungen
- die Prüfung der Nachweise der Vorräte und Vermögensbestände.
2.
Durchführung der örtlichen Prüfung
Der Jahresabschluss 2013 des Alten- und Pflegeheimes Wiblingen (AHW) wurde dem RPA am
25.04.2014 vorgelegt. Er war zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgefertigt.
Die Prüfung der Belege des Jahres 2013 erfolgte im April 2014 durch Frau Müller, teilweise in
den Räumen des AHW. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 erfolgte nach der Vorlage am
25.04.2014.
Bei den Baurechnungen erfolgte während des Wirtschaftsjahres 2013 die laufende Visa-Prüfung
durch den Technischen Prüfer.
Die Prüfung der Sonderkasse wurde am 27.08. und 03.09.2013 durchgeführt.
Alle angeforderten Unterlagen wurden vorgelegt. Am 30.04.2014 fand ein Abschlussgespräch
mit Fr. Köpfler, AHW, statt.
3.
Überörtliche Prüfung
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat im Herbst 2013 die Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2010 bis 2012 des Eigenbetriebs Alten- und Pflegeheim Wiblingen durchgeführt.
Die Abschlussbesprechung mit Vertretern der Fraktionen fand am 19.03.2014 statt. Der Prüfungsbericht liegt noch nicht vor.
4.
Jahresabschluss 2012
Der Jahresabschluss 2012 wurde zusammen mit dem Prüfungsbericht des RPA vom 05.06.2013
in den Sitzungen des Betriebsausschusses am 10.07.2013 bzw. des Gemeinderats am
17.07.2013 beraten und festgestellt.
Der Jahresgewinn von 1.785,97 € wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Betriebsleitung wurde entlastet.
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5.
Jahresabschluss 2013 - Alten- und Pflegeheim Wiblingen
Wirtschaftsplan 2013
Der nach § 14 EigBG aufzustellende Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 wurde am 19.12.2012
vom Gemeinderat beschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom
06.02.2013 die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses bestätigt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung 2013 sind zum Vergleich neben den Vorjahreszahlen auch
die Ansätze des Wirtschaftsplanes 2013 dargestellt.
Die Erträge lagen insgesamt bei rd. 5.232 T€ und damit um rd. 36 T€ über dem Ansatz im Wirtschaftsplan.
Die Erlöse aus Pflegeleistungen lagen mit 4.405 T€ rd. 94 T€ über dem Planansatz.
Nicht geplante Erträge ergaben sich aus periodenfremden Erträgen (5 T€), Auflösung von Rückstellungen (515 T€) sowie aus Versicherungsleistungen (1 T€).
Die Zinserträge lagen mit rd. 7 T€ über dem Planansatz (6 T€). Gegenüber dem Vorjahresergebnis (20 T€) ist durch die geringeren Geldanlagen und die anhaltend niedrigen Zinssätze ein weiterer Rückgang zu verzeichnen.
Die Personalaufwendungen blieben um rd. 63 T€ unter dem Planansatz, die Aufwendungen für
Lebensmittel lagen rd. 23 T€ und der Wirtschaftsbedarf rd. 76 T€ über dem Planansatz.
Die anderen Aufwandspositionen lagen im Wesentlichen im Plan.
Nach § 15 Abs. 1 Ziff. 1 EigBG ist der Wirtschaftsplan zu ändern, wenn sich im Laufe des
Wirtschaftsjahres zeigt, dass sich das Jahresergebnis, trotz Ausnutzung von Sparmöglichkeiten,
gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird. Eine Änderung des Wirtschaftsplanes
gemäß § 15 EigBG ist nicht erforderlich, wenn die Abweichungen das Betriebsergebnis nicht
gefährden.
Insgesamt wurde ein positives Betriebsergebnis erreicht, was allerdings ausschließlich auf die
nicht geplante Auflösung der Instandhaltungsrückstellungen zurückzuführen ist.
6.
Buchführung, Belege
Das AHW hat nach § 3 Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) die Bücher nach den Regeln der
kaufmännischen doppelten Buchführung zu führen.
Seit 01.01.2008 erfolgt die Buchführung mit dem Verfahren syska SQL REWE 2010, Modul SQL
Fibu, Version 7.0. Im November 2013 wurde die neue Version syska SQL REWE 2013, 9.1 aufgespielt. Ein Testat im Hinblick auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung nach HGB liegt vor.
Die Belegablage ist geordnet, vollständig und beweiskräftig.
7.
Jahresabschluss 2013
Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 entspricht den Vorschriften des § 4 PBV bzw. des § 16
Abs. 1 EigBG und schließt mit folgenden Zahlen:
Bilanzsumme
Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge
Aufwendungen
Überschuss/- Fehlbetrag
2013
2.397.392,26 €
2012
2.950.234,32 €
5.232.484,91 €
5.228.827,88 €
3.657,03 €
5.050.370,78 €
5.048.584,81 €
1.785,97 €
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7.1.
Jahresabschluss 2013 - Alten- und Pflegeheim Wiblingen
Bilanz
Die Bilanzsumme hat sich auf 2.397 T€ reduziert. Auf der Aktivseite ist das Anlagevermögen
wegen der Abschreibungen weiter rückläufig (- 85 T€). Der Kassenbestand hat sich um 487 T€
reduziert. Die Forderungen haben sich um 19 T€ erhöht.
Auf der Passivseite reduzierten sich die Sonderposten wegen der Abschreibungen um 33 T€ und
die Rückstellungen um 522 T€.
7.2.
Gewinn- und Verlustrechnung
7.2.1.
Erträge
Das AHW erzielt seine Erlöse im Wesentlichen aus den Pflegesätzen. Die durchschnittliche Belegung ging 2013 gegenüber dem Vorjahr um 0,3% auf 87,3% zurück.
Durch die Erhöhung der Pflegesätze zum 01.02.2013 lagen die Erträge aus Pflege- und Zusatzleistungen mit 4.405 T€ um 106 T€ über dem Niveau des Vorjahres.
In der Postition "Sonstige betriebliche Erträge" sind die gezahlten Vergütungszuschläge der
Pflegekassen für Heimbewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz, Zuschläge für Pflegehilfsmittel, die Erstattung i.R.d. AltPflAusglVO und diverse Personalerstattungen enthalten.
Auch hier ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung von rd. 17 T€.
Bei den Zinserträgen war ein weiterer Rückgang um 14 T€ auf rd. 7 T€ zu verzeichnen. Maßgeblich hierfür sind neben der Reduzierung der Bankguthaben um rd. 486 T€ die anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen.
Nicht benötigte Gelder werden vom AHW zu den aktuellen Zinskonditionen angelegt.
7.2.2.
Aufwendungen
Die Aufwendungen für Personal liegen mit 3.846 T€ um 14 T€ über dem Vorjahr. Der Anteil des
Personalaufwands an den gesamten Aufwendungen liegt wie im Vorjahr bei 74 %.
8.
Prüfungsfeststellungen
8.1.
Beleg- und Aktenprüfung
Die Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde stichprobenweise durchgeführt. Detaillierte
Aufzeichnungen dazu befinden sich in den Unterlagen des RPA.
Anstehende Fragen wurden im Rahmen der Prüfung geklärt. Es haben sich keine Feststellungen
ergeben, die hier zu erwähnen wären.
Baurechnungen wurden im Rahmen der Visa-Prüfung laufend während des Jahres vom Technischen Prüfer geprüft.
8.2.
Anlagennachweise
Der Anlagennachweis wurde bezüglich der Veränderungen in 2013 ohne Beanstandungen geprüft. Die gebuchten Abschreibungen und Abgänge wurden nachvollzogen.
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8.3.
Jahresabschluss 2013 - Alten- und Pflegeheim Wiblingen
Vorräte
Die Vorräte wurden zum 31.12.2011 neu bewertet. Eine Neubewertung zum 31.12.2013 fand
gem. § 240 Abs. 3 HGB nicht statt.
8.4.
Kassenbestand, Kredite
Die Bilanz weist zum 31.12.2013 einen Kassenbestand von rd. 799 T€ (Vj. 1.286 T€) aus. Zur
Verzinsung der Guthaben s. Ziff. 7.2.1.
Die Aufnahme von Kassenkrediten war in 2013 nicht erforderlich.
8.5.
Kassenprüfungen
Die Prüfung der Kasse am 27.08.2013 und 03.09.2013 ergab keine Beanstandungen.
8.6.
Personalrückstellungen
Die Personalrückstellungen haben sich mit rd. 314 T€ gegenüber dem Vorjahr um 14 T€ verringert.
Bei der Urlaubsrückstellung ist eine Zunahme um 5 T€ auf 49 T€ zu verzeichnen, die Rückstellung für Überstunden verringerte sich dagegen um 8 T€ auf 232 T€. Die rechnerische Prüfung
dieser Rückstellungen ergab keine Feststellungen.
Aufgrund langfristiger krankheitsbedingter Abwesenheitszeiten konnten einige Mitarbeiter ihren
Urlaub nicht bis zum Jahresende antreten. Dies führte zu einer weiteren Erhöhung der Rückstellung.
Laut Urteil vom 19.09.2012 durch das Bundesarbeitsgericht müssen Umkleidezeiten vergütet
werden, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt. Rückwirkend zum
01.08.2012 wurden an die Beschäftigten 2.830 Stunden ausbezahlt und rd. 800 Stunden für
Umkleidezeiten gutgeschrieben. Trotz dieser Gutschrift hat sich die Rückstellung für Überstunden insgesamt etwas verringert. Zum 01.10.2013 wurden die Umkleidezeiten in die Dienstzeiten
mit aufgenommen.
Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde 2013 auf 6 T€ reduziert.
Die Anpassung der Rückstellung wurde durch den Wechsel einer Mitarbeiterin von der Altersteilzeit in den Ruhestand notwendig.
8.7.
Rückstellungen für Instandhaltungen
Die Rückstellungen für Instandhaltungen sind zum 31.12.2013 um 507 T€ auf 456 T€ gesunken. 17 T€ wurden für die 2013 durchgeführten Sanierungen der Bewohnerbäder und der Außenanlagen sowie die Instandhaltung der Heizungs- und Sanitäranlagen verbraucht.
Nachdem der Mietvertrag mit dem Land 2018 ausläuft, wurden 490 T€ an nicht verbrauchten
Rückstellungen für den Umbau der Bewohnerbäder und die Sanierung von Türen, Zargen, Fluren und Allgemeinbereichen aufgelöst.
Da in den nächsten Jahren noch mit größeren Instandhaltungsmaßnahmen gerechnet werden
muss, wurde die Rückstellung nicht vollständig aufgelöst.
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