Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 3 - Begründung (Entwurf).pdf
Größe
65 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zu GD- Nr. 275/14
Stadt Ulm Stadtteil Jungingen
Bebauungsplan
Ehmannstraße - Fröbelstraße
Entwurf
Begründung
Ulm, 03.07.2014
Bearbeitung:
Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Planbereich
Plan Nr.
200
65
Bebauungsplan " Ehmannstraße - Fröbelstraße "
1.
Begründung
Verfahrensablauf
Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist das Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F.
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S.1548).
2.
Inhalt des Flächennutzungsplanes
Der verbindliche Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Ulm stellt für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mischgebiet (MI) dar. Der Bebauungsplan
entspricht somit den Vorgaben des Flächennutzungsplans und ist aus diesem entwickelt.
3.
Angaben zum Bestand
Auf dem Plangebiet mit einer Größe von insgesamt ca. 8.000 m² befinden sich derzeit ein
Kindergarten, das ehemalig Gebäude der Volksbank, sowie eine landwirtschaftliche
Hofstelle und diverse Nebengebäuden.
4.
Anlass der Planung
Mit Umzug der Volksbank von der Ehmannstraße in die neue Ortsmitte von Jungingen
wird das ehemalige Grundstück der Volksbank für eine anderweitige Nutzung frei.
Zusammen mit der östlich angrenzenden Hofstelle, die ebenfalls zur Auflassung und
Veräußerung ansteht, bietet sich hier die einmalige Gelegenheit für eine städtebauliche
Neuordnung des Quartiers.
5.
Rechtskräftige Bebauungspläne
Der Geltungsbereich, in dem die städtebauliche Neuordnung stattfinden soll, liegt
innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 200/30 und Nr. 200/16. Die angestrebte
Neuordnung kann auf Grundlage der Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne
nicht realisiert werden. Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung der
beabsichtigten Planung ist daher eine Neuordnung des Plangebiets im Sinne von § 13a, in
Verbindung mit einer Zurückstellung von Vorhaben im Sinne von § 15 BauGB erforderlich.
6.
Planungsziel
Ziel des Bebauungsplanes ist eine städtebauliche Neuordnung, sowie eine Bereinigung des
Nutzungskonflikts zwischen bestehendem Kindergarten und künftiger Wohnbebauung.
6.1.
Städtebauliche Neuordnung
Im Plangebiet soll ein neues Wohnquartier entstehen, das den Anforderungen an ein
zeitgemäßes Wohnen mit einer, der Ortskernlage angemessenen Dichte und Architektur
entspricht. Geplant ist ein größeres, zusammenhängendes Wohnquartier im Kontext zu
Kirche und Kindergarten im alten Ortskern von Jungingen.
6.2.
Bestandssicherung
Zur planungsrechtlichen Sicherung des bestehenden Kindergartens und Schaffung
angemessener Wohnverhältnisse für die direkt angrenzende Wohnbebauung ist eine
Bereinigung des vorhandenen Nutzungskonflikts zwischen Kindergarten und der künftigen
Wohnbebauung notwendig. Die Fläche des Kindergartens soll ihrer tatsächlichen
Nutzungsart entsprechend als Fläche für Gemeinbedarf mit einem, den unterschiedlichen
Nutzungen angemessenen, größeren Grenzabstand zur neuen Wohnbebauung
ausgewiesen werden.
2
Bebauungsplan " Ehmannstraße - Fröbelstraße "
7.
Inhalt des Bebauungsplans
7.1.
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Begründung
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a des
Baugesetzbuches (BauGB). Die gem. § 13 a Abs. 1 Ziff. 1 BauGB max. Grundfläche von
20 000 m² wird unterschritten. Der Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren
nach § 13 a Abs. 2 BauGB aufgestellt werden. Dies ermöglicht die Anwendung der
Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs, 2 und 3 BauGB, d.h. ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Ein naturschutzrechtlicher
Ausgleich gemäß § 1a Abs. 3 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltberichtes im Sinne
von § 2a BauGB ist somit nicht erforderlich. Der Bebauungsplan weist eine Größe von ca.
8.000 m² auf und ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
7.2.
Art der baulichen Nutzung
Entsprechend der vorhandenen Nutzungsvielfalt im alten Dorfkern von Jungingen wird für
die geplante Wohnbebauung Mischgebiet (MD) und für den bestehenden Kindergarten
Fläche für Gemeinbedarf (KIGA) festgesetzt.
7.3.
Maß der baulichen Nutzung
Geplant ist ein innerdörfliches Wohnquartier, das sich in Dichte und Körnung an der
Struktur des alten Dorfkerns orientieren soll.
8.
Erschließung
Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über die südlich gelegene Ehmannstraße
und die Fröbelstraße im Westen in deren gegenwärtigem Ausbauzustand. Eine zusätzliche
fußläufige Erschließung ist über den nördlich gelegenen Unteren Brühl gegeben. Die
innere Erschließung des Gebiets ist zu überprüfen.
9.
Ver- und Entsorgung
Die Versorgung des Gebiets ist über die bestehenden Ver- und Entsorgungseinrichtungen
überwiegend vorhanden.
10.
Aufhebung bestehender Pläne
Mit dem Bebauungsplan werden die bestehenden Bebauungspläne "Ehmannstraße Fröbelstraße - Unterer Brühl" Plan Nr. 200/30 (in Kraft getreten am 15. Juli 1976) und
"Ehmannstraße" Plan Nr. 200/16 (genehmigte Baulinien vom 1. Mai 1929) in den
entsprechenden Teilflächen des Geltungsbereichs ersetzt.
11.
Flächen- und Kostenangaben
11.1.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 8033 m².
11.2.
Bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes müssen keine Flächen für öffentliche Zwecke
durch die Stadt Ulm erworben werden. Der Stadt entstehen durch den Bebauungsplan
insofern keine Kosten.
3