Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
282 kB
Erstellt
12.10.15, 21:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung OB/G - Geschäftsstelle des Gemeinderats
Datum
04.07.2014
Geschäftszeichen
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 15.07.2014
TOP
Behandlung
1
öffentlich
Betreff:
Sanierungsgebiet Dichterviertel
- Städtebauliches Konzept Dichterviertel Nord mit integriertem Rahmenplan
Anlagen:
Anlage 1 - Städtebauliches Konzept (Broschüre)
Anlage 2 - Übersicht Grundstücke
GD 272/14-
Antrag:
1. Das städtebauliche Konzept Dichterviertel Nord mit integriertem Rahmenplan gemäß
Anlage 1
als Grundlage für die weitere Entwicklung des Quartiers zu beschließen.
2. Die Sanierungstreuhand Ulm in Zusammenarbeit mit der Verwaltung mit der weiteren
Umsetzung des Rahmenplans zu beauftragen.
Wetzig
Bürgermeister
Genehmigt:
LI, SAN, SUB, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
In der Sachdarstellung werden dargestellt:
-
die Schritte, die zum städtebaulichen Konzept geführt haben,
die städtebaulichen Eckpunkte,
die Rahmenbedingungen für die Umsetzung,
und das weitere Vorgehen zur Quartiersentwicklung.
1.
Bisherige Schritte
Folgende Beschlüsse/Berichte gehen voraus:
GD-Nr. 550/07: Beschluss über erste förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
GD-Nr. 007/09: Beschluss über strategischen Rahmenplan Dichterviertel (gesamt)
GD-Nr. 119/11: Beschluss über die Maßnahmen- und Finanzierungsplanung (Neuantrag)
GD-Nr. 381/11: Beschuss über die zweite förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
GD-Nr. 280/12: Beschluss über die Auslobung des Wettbewerbs Dichterviertel Nord
GD-Nr. 187/13: Bericht über das Ergebnis des Wettbewerbs.
Das städtebauliche Konzept wird in der beiliegenden Broschüre (Anlage 1) ausführlich
dargestellt. Deshalb wird hier nur auf wesentliche Eckpunkte hingewiesen. Es gliedert sich in
Zielsetzungen, Rahmenplan, Themenpläne und Ausblick auf das weitere Vorgehen.
Das Konzept soll ein anschauliches Bild der Entwicklungspotenziale im nördlichen Dichterviertel
transportieren, zur Mitwirkung und zu Investitionen anregen. Es ist die Basis für die Entwicklung
auf den einzelnen Grundstücken und die noch erforderlichen Bebauungspläne.
Die Eckpunkte der städtebaulichen Entwicklung sind:
-
eine Bruttogeschossfläche gesamt von ca. 100.000 qm, davon ca. 80.000 qm für
Wohnen,
die Realisierung von ca. 800 Wohneinheiten für verschiedene Einkommensgruppen,
eine moderate Nutzungsmischung,
eine durchgehende, homogenen Höhe von 5 Geschossen plus Staffelgeschoß*,
eine architektonisch ansprechende, differenzierte Bebauung,
die Schaffung großzügiger, städtischer Freiräume,
eine lebendige Quartiersmitte,
die Aufwertung der Kleinen Blau und des Westglacis,
die Aufwertung der Schillerstraße.
die Verbesserung des Lärmschutzes.
*Die mehrfache Prüfung einzelner städtebaulicher Hochpunkte über 5 Geschosse mit
Staffelgeschoss hinaus, ergab kein befriedigendes Ergebnis. Bereits in der Studie „Hohe
Häuser in Ulm“ aus 2009 wurde für das Dichterviertel nur eine moderate Höhenentwicklung
festgelegt . Die Wettbewerbsauslobung wurde auf dieser Basis formuliert. Keine der
eingereichten Arbeiten überzeugte mit städtebaulichen Dominanten. Der Siegerentwurf besticht
durch eine städtebauliche Figur, die ihre Stärke u.a. in der Homogenität der Höhen entfaltet.
-3-
2.
Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Gebietes
Für die Umsetzung des Konzeptes sind fünf wesentliche Faktoren zu nennen, die nachstehend
erläutert werden:
a)
b)
c)
d)
e)
die Mitwirkung der Eigentümer,
der Grunderwerb weiterer Schlüsselgrundstücke,
der Lärmschutz,
die Entwicklung des Citybahnhofs mit Anbindung des Dichterviertels,
Kosten und Finanzierung der Gesamtmaßnahme.
Einleitend darf daraus hingewiesen werden, dass das Sanierungsgebiet Dichterviertel in der
Historie der Ulmer Sanierungsgebiete eine Sonderstellung einnimmt. Sie definiert sich aus der
großflächigen Umstrukturierung eines gewerblich geprägten Areals, das (noch) weit-gehend in
Privatbesitz ist und bleiben soll. Daraus ergeben sich besondere Heraus-forderungen und
Erschwernisse für die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes.
Zu 2a) Mitwirkung der Eigentümer
Nach Entscheidung über den Wettbewerb im Frühjahr 2013 wurden die Eigentümer zur
Ausstellung eingeladen. Es folgte eine Eigentümerveranstaltung, in der der Siegerentwurf
ausführlich vorgestellt wurde. Dabei wurde angeregt, sich in den Prozess der Rahmenplanerstellung aktiv einzubringen. Einige Eigentümer haben diese Möglichkeit wahrgenommen.
Auch der Dichterviertelbeirat/die RPG-West wurde informiert. In Folge fanden zahlreiche
Einzelgespräche mit Eigentümern statt.
Das Interesse an der Entwicklung des Dichterviertels auf der Grundlage des Wettbewerbs ist
bis auf wenige Eigentümer groß. Gleichwohl sind die individuellen, familiären, betrieblichen und
finanziellen Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich. Im Einzelfall sind besondere soziale
Belange zu berücksichtigen, sei es, dass Bestand integriert werden muss, oder adäquater
Ersatzwohnraum gefunden werden muss.
Neben der bereits beschlossenen und projektierten Verlagerung der Reha-Einrichtung von der
Moltkestraße in die Hauffstraße sind voraussichtlich drei Betriebe an andere Standorte in Ulm
zu verlagern. Die Unterstützung der Wirtschaftsförderung ist hierbei erforderlich.
Tenor der Eigentümergespräche war einerseits eine Vertrauensbasis für Gespräche und
Verhandlungen aufzubauen und andererseits die individuellen Möglichkeiten und Wünsche
kennenzulernen. Dies ist weitgehend gelungen. Der Eigentümer Südewo (nördlicher Block) hat
sich bereits schriftlich zu einer Entwicklung im Sinne des Rahmenplanes erklärt. Teilweise sind
Projektideen in der Vorplanung.
Doch trotz grundsätzlicher Mitwirkungsbereitschaft ist derzeit eine exakte Zeitschiene für die
Entwicklung auf den privaten Grundstücken nicht prognostizierbar. Es gibt aber mögliche
Entwicklungsszenarien in Wechselwirkung privater und städtischer Grundstücke. Auf eine
detaillierte Darstellung wird hier verzichtet, um die jeweiligen Interessen der Eigentümer zu
wahren.
Zu 2b) Grunderwerb weiterer Schlüsselgrundstücke
Das städtebauliche Konzept umfasst ein Gebiet von rund 6 ha, wovon derzeit sieben bebaubare
Grundstücke mit rund 10.000 qm in städtischer Hand sind, zusätzlich die Straßenflächen und
-4das Westglacis. Die Grundstücke von 14 Eigentümern mit rund 24.000 qm sind in privater
Hand, damit 2/3 der bebaubaren Fläche (siehe Anlage 2).
Bisher reichen die städtischen Grundstücke für die Entwicklung sinnvoller Bausteine und die
Realisierung des neuen öffentlichen Raumes nicht aus.
Wie die Erfahrungen bei den abgeschlossenen erfolgreichen Sanierungen in der Innenstadt
zeigen, kommt dem Erwerb von einzelnen Schlüsselgrundstücken große Bedeutung zu. Dies ist
im Dichterviertel insbesondere deshalb notwendig, da die Sanierung des Quartiers in weiten
Bereichen einen neuen Verlauf der öffentlichen Straßen und Plätze erfordert, der mit dem
derzeitigen städtischen Grundbesitz nicht verwirklicht werden kann.
Der weitaus größte Teil des Quartiers (ca. 2/3 der Grundstücksfläche) wird voraussichtlich privat
entwickelt. In Teilbereichen fand bereits ein Eigentümerwechsel auf privater Ebene statt, der
eine baldige Entwicklung erwarten lässt.
Schwierige Baugrundverhältnisse, Teilflächen mit Altlasten und Lärmschutzanforderungen sind
zu bewältigen. Aufgrund des vereinfachten Verfahrens fallen Erschließungsbeiträge an.
Zu 2c) Lärmschutz
Im Dichterviertel ist aktuell nur südlich der Escarpenmauer ein aktiver Lärmschutz vorgesehen.
Die Verlärmung des neuen Wohnquartiers im Norden ist aber entsprechend hoch, so dass
derzeit technisch und kostenmäßig geprüft wird, ob der aktive Lärmschutz bis zur LudwigErhard- Brücke verlängert werden kann.
Zu 2d) Entwicklung City-Bahnhof
Die Entwicklung des Dichterviertels ist eng verzahnt mit dem Projekt-Citybahnhof, insbesondere
mit dem Westzugang bzw. einer Querungsmöglichkeit auf der „Ebene minus Eins“ bis zur
Schillerstraße auf der Höhe der Kleinen Blau. Dadurch erhoffen sich die Eigentümer und
privaten Investoren einen wesentlichen Aufschwung für den gesamten Stadtteil.
Die aktuelle Zeitschiene sieht allerdings eine Realisierung erst nach der Inbetriebnahme der
Neubaustrecke vor (siehe hierzu GD 207/14: Masterplan City-Bahnhof Ulm – Zwischen-bericht
vom 24.06.2014).
Deshalb ist es besonders wichtig, die Entwicklung des nördlichen Dichterviertels von innen
heraus anzustoßen.
Zu 2e) Kosten und Finanzierung
Für das Sanierungsgebiet Dichterviertel wurde im Neuantrag von 2011 ein Kostenrahmen von
13 Mio. Euro dargestellt und beschlossen. Davon sind unter der Voraussetzung, dass 60
Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschüsse/Finanzhilfen eingehen, bereits 10 Mio. im
städtischen Haushalt aufgeführt.
Dieser Kostenrahmen umfasst im Wesentlichen Ordnungsmaßnahmen und davon
hauptsächlich Erschließungsmaßnahmen. Der Kostenrahmen enthält auch grundsätzlich
förderfähige Kosten für Abbrüche auf städtischen Grundstücken und Restwertentschädigungen
für Gebäude, die den Kaufpreis belasten. In angemessenem und möglichem Umfang sollen
diese zur Förderung eingereicht werden.
-5Ein erforderlicher Grunderwerb wurde nicht in den Kostenrahmen einbezogen und beantragt,
weil er den Rahmen für einen Neuantrag gesprengt hätte. Grunderwerbe können deshalb nicht
aus dem Sanierungsprogramm finanziert werden.
Bisher wurde ein Förderrahmen in Höhe von 1.833 Mio. Euro bewilligt, wovon für 2014 noch
rund 1.2 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Es ist geplant im Herbst 2014 einen Aufstockungsantrag zu stellen und damit die absehbaren Kosten für die nächsten drei Jahre zur Förderung
anzumelden.
3.
Weiteres Vorgehen
Die Umstrukturierung und Entwicklung des nördlichen Dichterviertels erfordert ein zügiges
Vorgehen. Die bestehenden Leerstände und der Zustand vieler Bestandsgebäude gefährden
eine positive Entwicklung auf Nachbargrundstücken.
Die an einer raschen Entwicklung interessierten privaten Investoren brauchen die Sicherheit,
dass sich das Quartier mittelfristig und kontinuierlich in Phasen/Bausteinen zu einer Gesamtheit entwickeln wird und keine "Torso"-Situationen entstehen.
Soweit die liegenschaftlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte 2016
mit der Realisierung erster Projekte begonnen werden.
Das Sanierungsgebiet läuft derzeit bis 2019. Ob darüber hinaus für das Sanierungsgebiet noch
Städtebaufördermittel zur Verfügung stehen, kann derzeit nicht prognostiziert werden.
Die SAN wird, unterstützt durch die städtischen Ämte,r weiter den Umsetzungsprozess
koordinieren, die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit konzipieren und leisten, die Eigentümer
federführend in ihren Belangen unterstützen und die Planung von Einzelprojekten begleiten.
Inhaltlich zu vertiefen sind die Themen Lärmschutz und Gestaltung öffentlicher Raum/Kleine
Blau.
Auf der Grundlage des Rahmenplanes wird zudem die Maßnahmen- und Finanzierungsübersicht aktualisiert und konkretisiert. Auf dieser Basis wird entschieden, in welcher Höhe der
nächste Aufstockungsantrag auf Städtebaufördermittel gestellt wird.