Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
257 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
30.04.2014
Geschäftszeichen
SUB IV - HK
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Bebauungsplan "Allewind-Greut", 1. BA im Stadtteil Ermingen
- Aufstellungsbeschluss -
Anlagen:
1
1
1
1
Sitzung am 30.09.2014
TOP
GD 181/14
Übersichtsplan
Bebauungsplanvorentwurf
Vorentwurf Textliche Festsetzungen
Vorentwurf Begründung
(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
(Anlage 4)
Antrag:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Allewind – Greut, 1. BA“ innerhalb des im Plan der
Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht vom 01.07.2014 eingetragenen
Geltungsbereichs zu beschließen.
2.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung i.S.v. § 3 Abs.1 BauGB sowie die frühzeitige
Behördenbeteiligung i.S.v. § 4 Abs. 1 durchzuführen.
Jescheck
Genehmigt:
BM 3, C 3, LI, OB, UW, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung
Bebauungsplan für die Realisierung des Baugebietes „Allewind – Greut, 1. BA“ in Ermingen.
2.
Rechtsgrundlagen
a) § 1 Abs. 3 Satz 2, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
b) § 74 Landesbauordnung BW in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBl. S.
617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBI. S. 389, 440).
3.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Flurstück Nr. 255/1, 255/2 und
276, sowie Teilflächen der Flst.Nr. 237, 254, 255, 272, 273, 274, 275, 277, 487, 493, 494, 498,
499 und 500 der Gemarkung Ulm, Flur Ermingen.
4.
Sachverhalt
4.1.
Ausgangslage
Aufgrund des anhaltenden Bedarfs nach Einfamilienhäusern in Ulm sollen im Stadtteil
Ermingen nördlich der entlang der Kreisstraße Allewind K9905 bestehenden Wohnbebauung
weitere Grundstücke für Wohnbauzwecke zur Verfügung gestellt werden.
Entsprechend der bestehenden Nachfrage werden für die Zielgruppe der „jungen Familien“
Bauplätze für Einfamilienhäuser vorgesehen. Dabei soll den künftigen Bauherren ein
angemessener Spielraum zur individuellen Gestaltung ihrer Bauvorhaben gelassen werden.
Grundlage für die geplante Siedlungsentwicklung ist das städtebauliche Konzept - Wohnen in
Ermingen „Greut“ – vom Oktober 2013. Durch den Bebauungsplan „Allewind – Greut, 1. BA“
soll die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung des 1. Bauabschnitts geschaffen
werden.
4.2.
Bebauungsplan
Das von der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht beauftragte Planungsbüro
Gansloser hat in Abstimmung mit dieser den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Allewind –
Greut, 1. BA“ und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften vom 01.07.2014 mit der
Begründung vom 01.07.2014 vorbereitet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist insgesamt eine Größe von ca. 3,3 ha auf.
-3Es sind folgende Festsetzungen vorgesehen:
- Art der baulichen Nutzung:
Allgemeines Wohngebiet (WA). Von den ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden Betriebe des
Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen,
Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.
Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sind
ausnahmsweise zugelassen.
- Maß der baulichen Nutzung:
- max. zulässige Grundflächenzahl (GRZ) 0,35 / 0,4
- max. Zahl der Vollgeschosse (II)
- max. zulässige Gebäudehöhe, Gebäudeoberkante
als Maximalhöhe
- Bauweise
Offene Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig
- überbaubare
Grundstücksfläche:
durch Baugrenzen
- Höchstzulässige Zahl der WE:
max. 2 / Gebäude
- Flächen und / oder
Maßnahmen zum Ausgleich
i.S. des § 1a BauGB:
Die Kompensation des unvermeidbaren Eingriffs
erfolgt außerhalb des Plangebiets auf dem Flurstück
520 der Gemarkung Ermingen.
- Örtliche Bauvorschriften:
Die Vorgaben sind zugunsten der individuellen
Baufreiheit auf ein Mindestmaß begrenzt. Sie
betreffen die Gestaltung der Hauptgebäude, Garagen,
Freiflächen, Einfriedungen sowie Aufschüttungen und
Abgrabungen
Die Größe der Baugrundstücke liegt im Durchschnitt bei rund 550 m².
4.3.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sollen die
Planunterlagen im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht,
sowie in der Ortsverwaltung Ermingen während der dort üblichen Dienstzeiten, öffentlich
dargelegt und mit interessierten Bürgern erörtert werden. Außerdem soll Gelegenheit
gegeben werden, sich zu den Planungsabsichten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
während der Auslegungsfrist zu äußern. Eine Erörterung in größerem Rahmen über die Ziele
und Zwecke der Planung kann beantragt werden.
Parallel dazu sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, unterrichtet und zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4
(1) BauGB aufgefordert werden.
-4-
5.
Vorberatung
Die Planung wurde in der Sitzung des Ortschaftsrats Ermingen am 16.06.2014 vorgestellt und
beraten. Der Ortschaftsrat hat der Aufstellung des Bebauungsplans einstimmig zugestimmt.
Nähere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung des Fachbereichsausschusses.