Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Offenlegung.pdf
Größe
268 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Offenlegung
Sachbearbeitung VGV/VI - Verkehrsinfrastruktur
Datum
04.08.2014
Geschäftszeichen VGV/VI-FG/Bi
* 101
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 30.09.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben bei Projekt-Nr. 7.54100032,
Ersatzneubau Brücke Schleifmühlenweg, Wiblingen
- Bekanntgabe einer Eilentscheidung durch den Oberbürgermeister vom
07.08.2014 -
Anlagen:
Anlage 1: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 07.08.2014
Anlage 2: Kostenfortschreibung
GD 290/14
Antrag:
1. Überplanmäßigen Auszahlung bei Projekt-Nr. 7.54100032 „Ersatzneubau Brücke
Schleifmühlenweg, Wiblingen“ in Höhe von insgesamt 105.000 € zuzustimmen.
2. Die Fortschreibung der genehmigten Kosten von bisher 175.000 € um 105.000 € auf
280.000 € wird genehmigt.
Feig
Genehmigt:
BM 1, BM 3, C 3, KoKo, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1. Anlass
Antrag auf Sachentscheidung FB3 / VGV / VI * Tagebuchnummer 56 vom 14.05.2014,
Ersatzneubau Brücke Schleifmühlenweg in Ulm Wiblingen.
2. Erläuterung
Für die Sanierung der Brücke Schleifmühlenweg waren im Haushalt 2013 bei Projekt
7.54100032 Mittel in Höhe von 175.000 Euro eingeplant. Auf Grundlage der weiteren
Planungen stellte sich ein Mehrbedarf von 35.000 € heraus, der im Rahmen der Zuständigkeit
der Verwaltung überplanmäßig zur Verfügung gestellt wurde.
Nach Vorliegen des Submissionsergebnisses für die Stahl- und Brückenbauarbeiten in Höhe
von ca. 257.000 Euro durch den günstigsten Bieter sind nun Gesamtkosten in Höhe von
280.000 Euro zu erwarten. Die Abweichungen bei den einzelnen Positionen sind in der Anlage
2 im Einzelnen dargestellt.
Ursachen für diese Kostensteigerungen gegenüber der ursprünglichen Planung bzw.
Kostenberechnung sind:
Zusätzlich erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Zufahrt für Anwohner und
Rettungsdienste (Aufwertung des vorhandenen Feldwegs)
Mehrkosten bei den Abbrucharbeiten (Sicherung der vorhandenen Leitungen)
Zusätzliche Anforderungen einer temporären Fußgängerbrücke
Eingriffe in Nachbargrundstücke
Mehraufwendungen für Verkehrsführung während der Bauzeit
3. Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Für den Ersatzneubau der Brücke Schleifmühlenweg entstehen gemäß der fortgeschriebenen
Kostenberechnung der Abteilung VGV/VI vom 01.08.2014 Gesamtkosten in Höhe von 280.000
Euro (siehe Anlage 2).
Im Haushalt 2014 stehen bei Projekt 7.54100032 Haushaltsmittel in Höhe von 175.000 Euro
aus einem Ermächtigungsübertrag zur Verfügung. Aufgrund der nun vorliegenden
Kostenberechnung mit Gesamtkosten von 280.000 €, ist dieser Betrag um insgesamt 105.000 €
fortzuschreiben. Ein Anteil von 35.000 € wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Rahmen
der Zuständigkeit der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Mit der weiteren Fortschreibung der
Kosten liegt die Zuständigkeit für die Zustimmung beim Fachbereichsausschuss StBU.
Die sich ergebenden Mehrkosten von insgesamt 105.000 Euro können durch Einsparungen und
entsprechende Wenigerausgaben bei Projekt 7.54600001 "Tiefgarage Kornhaus" in
entsprechender Höhe gedeckt werden.