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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
189 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:10

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung FAM - Familie, Kinder und Jugendliche Datum 01.09.2014 Geschäftszeichen FAM/Bre Vorberatung Jugendhilfeausschuss Sitzung am 01.10.2014 TOP Beschlussorgan Gemeinderat Sitzung am 15.10.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt Anlagen: Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt GD 321/14 Antrag: Die Änderung der Satzung für das Jugendamt nach dem in der Anlage beigefügten Wortlaut zu beschließen. Helmut Hartmann-Schmid Genehmigt: BM 2, OB, R 2, ZD Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Die CDU-Fraktion (Antrag 104 vom 23.06.2014) und die Fraktion Die Grünen (Antrag 114 vom 08.07.2014) beantragen die Aufnahme des Gesamtelternbeirats Kindertagesstätten in den Jugendhilfeausschuss. Ebenso wurde die Aufnahme in den Jugendhilfeauschuss vom Gesamtelternbeirat der Kindertagesstätten angeregt. Hintergrund: Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und aktuell 14 stimmberechtigten sowie 10 beratenden Mitgliedern (Stand Juli 2014). Die stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertretungen werden vom Gemeinderat gewählt (§ 2 Abs. 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG)). Zu den stimmberechtigten Mitgliedern zählen nach § 3 Abs. 1 der Satzung des Jugendamts vom 27. Nov.1991 in der Fassung vom 08.12.1999: a) der Oberbürgermeister als Vorsitzender b) acht Mitglieder des Gemeinderats, die in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen sind, drei Vertretende der Jugendverbände sowie c) drei Vertretende der freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt. Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss nach § 3 Abs. 2 der Satzung des Jugendamts an: a) der/die Leiter/-in des Jugendamts b) ein Arzt/eine Ärztin des staatlichen Gesundheitsamtes c) ein/-e Vertreter/-in der Evangelischen Kirche d) ein/-e Vertreter/-in der Katholischen Kirche e) ein/-e Vormundschafts- oder Jugendrichter/-in f) ein/-e Vertreter/-in der Schulen g) ein/-e Vertreter/-in des Arbeitsamtes h) ein/-e Vertreter/-in der Polizeidirektion i) ein/-e Vertreter/-in des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes j) ein/-e Vertreter/-in des Deutschen Roten Kreuzes. Der Gesamtelternbeirat der Kindertagesstätten und der Gesamtelternbeirat der Schulen sind bisher weder beratendes noch stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Vorschlag: Aufgrund der zunehmenden Veränderungen in den Betreuungssettings für Kindergarten- und Schulkinder und die wachsende Komplexität in den Themenstellungen ist es sinnvoll, je eine Person mit je einer Stellvertretung vom Gesamtelternbeirat der Kindertagesstätten und vom Gesamtelternbeirat der Schulen zu bestellen. Eine Aufnahme neuer Mitglieder kann unter der Voraussetzung der Änderung der Satzung des Jugendamts, dem Einverständnis des Gesamtelternbeirats der Kindertagesstätten, des Gesamtelternbeirats der Schulen und dem Beschluss des Jugendhilfeausschuss stattfinden. Grundsätzlich gilt dabei, dass jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied eine Stellvertretung -3bestellt und Frauen und Männer zu angemessenen Anteilen berücksichtigt werden. In der Regel sind gleiche Anteile anzustreben (§ 2 Abs. 3 und 7 LKJHG). Die Verwaltung empfiehlt, der Änderung der Satzung für das Jugendamt zur Aufnahme des Gesamtelternbeirats der Kindertagesstätten und des Gesamtelternbeirats der Schulen in Ulm als zusätzlich beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss zuzustimmen, vgl. Anlage 1 zur GD und GD 326/14. Weitere Änderung zur Satzung: Die Bezeichnung in § 1 Absatz 2 der Satzung "Jugend, Familie und Soziales", die im Rahmen der Neuorganisation geändert wurde, soll durch die aktuelle Bezeichnung "Bildung und Soziales" ersetzt werden.