Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
514 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
FAM - Familie, Kinder und Jugendliche
Datum
29.08.2014
Geschäftszeichen
FAM/Bre
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Kinder- und Familienzentren, Anträge zur zweiten Auswahlrunde zur Umsetzung ab
2015
Anlagen:
Anlage 1 Überblick zu Kinder- und Familienzentren in Ulm
Anlage 2 Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Ulm e.V., Wuselvilla
Anlage 3 Antrag der Schaffnerstraße 18/1 (Verbund)
Sitzung am 01.10.2014
TOP
GD 319/14
Antrag:
Der Einrichtung und Bezuschussung von zwei weiteren Kinder-und Familienzentren zuzustimmen.
Helmut Hartmann-Schmid
Genehmigt:
BM 2, C 2, KIBU, KITA, OB, R 2, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
PRC:
Projekt / Investitionsauftrag:
Einzahlungen
Auszahlungen
€
€
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
€
30.000 €
€
€
Saldo aus Investitionstätigkeit
€
Nettoressourcenbedarf
30.000 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
€
€
€
€
€
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
€
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
€
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
€
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung
2015
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 3650-640
30.000 €
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
-3-
Am 25.09.2013 (GD 311/14) wurde das Konzept der Kinder – und Familienzentren beschlossen.
Am 13.03.2014 (GD 089/14) folgte der Beschluss über die Anträge für 2014 im Jugendhilfeausschuss.
Jetzt liegen zwei weitere Anträge mit entsprechender Konzeption vor, die in die Förderung ab 2015
aufgenommen werden sollen.
Zielgruppe:
Angesprochen werden sollen alle Eltern, die mit ihren Kindern im Sozialraum leben. Insbesondere
sollen auch Familien in prekären Lebenslagen, im Kinder- und Familienzentrum niederschwellige
Angebote zur Information, zur Elternbildung und zur Unterstützung finden.
Besondere Berücksichtigung sollen Eltern mit Kindern unter drei Jahren im Rahmen von speziellen
Frühen Hilfen im Kinder- und Familienzentrum erfahren.
Anforderungen an ein Kinder- und Familienzentrum in Ulm:
Das Kinder- und Familienzentrum soll an eine mindestens 3-gruppige Kindertageseinrichtung
angegliedert sein.
Angebote zur Elternbildung und zur Förderung einer ganzheitlichen Elternkompetenz müssen
vorgehalten werden. Besondere Berücksichtigung sollen Angebote im Bereich der Frühen
Hilfen im Programm finden.
Kontakt und Austausch unter Eltern soll gefördert werden. Damit ist auch die Vernetzung und
Einbindung von Eltern im Sozialraum gemeint.
Eltern sollen an der Gestaltung des Kinder- und Familienzentrums partizipieren und zu
ehrenamtlicher Mitarbeit und bürgerschaftlichem Engagement motiviert werden.
Das Kinder- und Familienzentrum bezieht vorhandene Angebote im Sozialraum ein, vernetzt
sich mit anderen Einrichtungen und kooperiert mit ihnen im Sinne einer vielfältigen
Angebotsstruktur.
Bisher wurden folgende Anträge mit der Förderung in 2014 genehmigt:
(1) in Mitte/Ost: Adlerbastei, Evangelischer Diakonieverband Ulm/Alb-Donau
(2) in Böfingen: Lettenwald, Stad Ulm
(3) in Söflingen: Jörg-Syrlin-Haus, Evangelischer Diakonieverband Ulm/Alb-Donau
Aktuell liegen zwei neue Anträge vor:
(1) Kindertagesstätte Schaffnerstraße
Abteilung städt. Kindertageseinrichtungen KITA
Schaffnerstraße 18/1 (Verbund)
89073 Ulm
Sozialraum Mitte/Ost
(2) AWO Kindertagesstätte Wuselvilla
Moltkestraße 14
89077 Ulm
Sozialraum Weststadt/Söflingen
-4-
Entscheidungskriterien für die Auswahl und Bewertung eines Konzeptes für ein Kinder- und
Familienzentrum:
Ist die beantragende Kita 3-gruppig? Handelt es sich um einen Verbund?
Inwieweit ist die Vernetzung und Kooperation mit anderen Einrichtungen abgesichert?
Welche Einrichtungen sind als Kooperationspartner im Kinder- und Familienzentrum
vorgesehen?
Liegt eine Bedarfsklärung speziell für den Sozialraum vor?
Welche Bedarfe werden genannt?
Wie wird abgesichert, dass diese Bedarfe auch zukünftig immer wieder neu erhoben und diesen
entsprochen wird?
Geht das Konzept schlüssig auf die vorliegenden Bedarfe ein?
Ist das Kinder- und Familienzentrum im Sozialraum gut erreichbar?
Wie werden Eltern am Programm und am Geschehen im Kinder- und Familienzentrum
beteiligt?
Wie werden sie für Beteiligung gewonnen?
Finden Familien in der Kita einen passenden Platz, eine passende Möglichkeit sich zu treffen
und sich auszutauschen?
Ist die Atmosphäre dort förderlich dafür?
Werden Angebote zur Elternbildung im Verbund mit anderen Partnern wie Beratungsstellen für
Schwangerschaftsfragen, Erziehungsberatung, Lebensberatung gemacht?
Werden Veranstaltungen, Kurse, Workshops etc. für Eltern und Kinder vorgehalten?
Ist die Altersgruppe 0 bis 3 Jahre, im Sinne von Frühen Hilfen, berücksichtigt? Welche Angebote
sind vorgesehen?
Werden Angebote im Bereich der Freizeitgestaltung für Kinder, aber auch gemeinsame für
Kinder und Eltern, angeboten?
Welche personellen Ressourcen werden benannt?
Wie wird die Leitung des Kinder- und Familienzentrums besetzt?
Wie soll die Zielgruppe für das Kinder- und Familienzentrum erreicht werden?
Welche Ansätze werden aufgezeigt, wie Eltern als Besucherinnen und Besucher gewonnen
werden können?
Passt das Angebot des Kinder- und Familienzentrums auf die Familien der Kinder aus der Kita?
In der Stadt Ulm können bis zu 10 Kinder- und Familienzentren, pro Sozialraum maximal 2, bewilligt
werden.
Dem Antrag auf ein Kinder- und Familienzentrum liegen die konzeptionellen Grundlegungen aus der
GD 311/13 zugrunde. Die dort benannten Bausteine sollen im Antrag berücksichtigt sein.
Vorgehen
Über die beiden vorliegenden Anträge wird in der Lenkungsgruppe Kinderbetreuung in Ulm (KIBU) am
30.09.2014 beraten.
Das Kinder- und Familienzentrums Wuselvilla in der Moltkestraße(AWO ) liegt im Zentrum des
Sozialraums West. Es ist für alle in der Weststadt lebenden Familien gut zu erreichen. In nächster Nähe
befinden sich weitere soziale und kulturelle Einrichtungen. Kooperationsmöglichkeiten können gut
ausgeschöpft werden. Die Entfernung zum schon vorhandenen Familienzentrum im Ulmer Westen am
oberen Rand von Söflingen ist groß genug, so dass sich hier keine Überschneidungen ergeben und die
Zielgruppen im Einzugsgebiet sich hinreichend unterscheiden.
Das beantragte Kinder- und Familienzentrum Schaffnerstraße (städtischer Träger) liegt etwas östlich
-5der Stadtmitte und liegt im Einzugsgebiet des Karlsplatzes, der König-Wilhelm- und der Karlstraße. Die
Zielgruppe in diesem Bereich zeichnet sich durch einen hohen Anteil (weit über 50%) an Kindern mit
internationalen Wurzeln aus. Auch hier überschneiden sich die Zielgruppen im Einzugsgebiet zum
weiteren Kinder-und Familienzentrum der Innenstadt (Adlerbastei) nicht.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Lenkungsgruppe KIBU bewertet die Verwaltung die vorliegenden
Anträge positiv und empfiehlt die Aufnahme in das Programm ab 2015.
Somit können ab 2015 insgesamt fünf Kinder-und Familienzentren in Ulm umgesetzt werden. Die
Pluralität in der Trägerschaft (zwei städtische, zwei kirchliche und ein nichtkonfessioneller freier
Träger) ist gewahrt.