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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
467 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:11

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung FAM - Familie, Kinder und Jugendliche Datum 07.08.2014 Geschäftszeichen FAM/Sa Vorberatung Jugendhilfeausschuss Sitzung am 01.10.2014 TOP Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales Sitzung am 08.10.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Jugendfarm – Verlängerung des Budgetvetrags für die Jahre 2015-2017 Anlagen: 1. Budgetvereinbarung mit Dienstleistungsvereinbarung und Kennzahlenblatt (Anlage 1) GD 296/14 2. Sachbericht 2013 (Anlage 2) 3. Übersicht über die Haushaltsentwicklung 2011-2014 (Anlage 3) Antrag: Der Verlängerung der Budgetvereinbarung für die Jahre 2015 bis 2017 zuzustimmen. Genehmigt: BM 2, C 2, R 2, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2Helmut Hartmann-Schmid -3- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein MITTELBEDARF INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend] PRC: Projekt / Investitionsauftrag: Einzahlungen Auszahlungen € € Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) € 55.100 € € € Saldo aus Investitionstätigkeit € Nettoressourcenbedarf 55.100 € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2014 Auszahlungen (Bedarf): € Verfügbar: Ggf. Mehrbedarf € € Deckung Mehrbedarf bei PRC PS-Projekt 7 bzw. Investitionsauftrag 7 € € 2. Finanzplanung 2015 ff Auszahlungen (Bedarf): € i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen € Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus € Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung 2014 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC 362004-640, L64036200413 55.100 € fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC € Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln € -4- Die Jugendfarm Ulm existiert seit dem Jahr 1979, zu Beginn als eigenständiger Verein, später unter der Trägerschaft des Oberlin e. V. Der Betrieb der Jugendfarm erwies sich für Oberlin e. V. als wirtschaftlich nicht tragfähig, sodass der Vorstand entschied, die Trägerschaft zum 31.12.2008 abzugeben. Der Stadt Ulm war der Erhalt der Jugendfarm als verlässliches, niederschwelliges Kinder- und Jugendfreizeitangebot wichtig. Unter der Voraussetzung, dass die Grundfinanzierung abgesichert wird, erklärte sich die AG West e.V. bereit, die Trägerschaft der Jugendfarm zu übernehmen. Ab dem Jahr 2009 wurde erstmals mit der AG West e.V. eine Budgetvereinbarung geschlossen (vgl. GD 366/08). Dabei wurden Kennzahlen definiert, anhand derer die Zielerreichung dargestellt werden kann und die sich in ihrer Wirksamkeit bewährt haben. Die Jugendfarm bietet Ferienprogramme, eine offene Nachmittagsbetreuung und Gruppenangebote für Schulen und Kindergärten für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Die Angebote der Jugendfarm werden von den Ulmer Eltern wie auch ihren Kindern sehr gut genutzt. Um die Betreuung von Kindern berufstätiger Eltern zu verbessern, umfassen die Öffnungszeiten an den neun Schulferienwochen auch die Randzeiten (morgens bereits ab 7.30 Uhr, abends bis 17.30 Uhr). Sowohl die Plätze im Ferienprogramm, als auch die in der Nachmittagsbetreuung sind regelmäßig voll belegt und wurden von 2012 auf 2013 deutlich vermehrt angenommen, wie die Kennzahlen 1 und 3 zeigen. Vor allem im Ferienprogramm steigt die Nachfrage nach Plätzen stetig an. In 2013 nahmen 423 angemeldete Kinder an erlebnispädagogisch orientierten Projekten in den Ferien teil. Mit den Steigerungen in den Zielwerten der Kennzahl 1 (Ferienbetreuungsplätzen pro Jahr) und Kennzahl 2.1 (Teilnehmende in den Angeboten für Kindergärten und Grundschulklassen) wird die Grenze an Plätzen und Teilnehmenden in Bezug auf die vorhandenen Betreuungskräfte, Räumlichkeiten und Rahmenbedingungen erreicht. Zusätzlich findet in Zusammenarbeit mit der Gustav-Werner-Schule eine einwöchige Freizeit für Kinder mit Behinderung statt. Dieses Angebot wird in der Budgetvereinbarung 2015-2017 als neue Kennzahl aufgenommen und in Anlehnung an die Erfahrungen der Vorjahre auf 15 Plätze festgelegt (vgl. Kennzahl 2.2). Die Jugendfarm hat im Rahmen der offenen Nachmittagsbetreuung von Dienstag bis Freitag von 15 bis 18 Uhr und samstags künftig von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Der ab diesem Jahr neu festgesetzte Zielwert von Besucherinnen und Besuchern im offenen Betrieb, vgl. Kennzahl 3, erscheint mit den vorhandenen Personalkapazitäten sowie auch den veränderten Öffnungszeiten am Samstag (ab 14 Uhr, vorher ab 11 Uhr) gut erreichbar. Einmal im Monat sonntags wird es auch weiterhin von 14 bis 17 Uhr einen bunten und -5spannenden Farmsonntag in der Jugendfarm geben. Darüber hinaus ermöglicht die Jugendfarm Jugendlichen ab 14 Jahren und interessierten Eltern sich auf der Farm ehrenamtlich zu engagieren. Die Anzahl der Ehrenamtlichen ist seit einigen Jahren auf konstanten und guten Niveau, vgl. Ziel 4. Aufgrund eines aus den Vorjahren auslaufenden Projekts mit Jugendlichen im Ehrenamt wird der Zielwert auf künftig 20 Jugendliche (Kennzahl 4.1) und weiterhin auf 25 Eltern und anderen Personen (Kennzahl 4.2) definiert. Ab 2015 ist eine Verlängerung der Budgetvereinbarung (Anlage 1) wiederum mit einer dreijährigen Laufzeit vorgesehen. Der Sachbericht 2013 (Anlage 2) und eine Übersicht über die Haushaltsentwicklung 2011 bis 2014 (Anlage 3) liegen der Budgetvereinbarung bei. Der Budgetbetrag wurde in den letzten Jahren entsprechend der Beschlüsse des Gemeinderats zur Indexierung der Zuschüsse angepasst und fortgeschrieben. Der aktuelle Entwurf enthält einen Budgetansatz in Höhe von 55.100 €, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zu der von der Finanzverwaltung vorgeschlagenen Indexierung für 2015. Wir bitten der Verlängerung der Budgetvereinbarung für die Jahre 2015 bis 2017 zuzustimmen.