Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
467 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung
FAM - Familie, Kinder und Jugendliche
Datum
07.08.2014
Geschäftszeichen
FAM/Sa
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
Sitzung am 01.10.2014
TOP
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales
Sitzung am 08.10.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Jugendfarm – Verlängerung des Budgetvetrags für die Jahre 2015-2017
Anlagen:
1. Budgetvereinbarung mit Dienstleistungsvereinbarung und
Kennzahlenblatt (Anlage 1)
GD 296/14
2. Sachbericht 2013 (Anlage 2)
3. Übersicht über die Haushaltsentwicklung 2011-2014 (Anlage 3)
Antrag:
Der Verlängerung der Budgetvereinbarung für die Jahre 2015 bis 2017 zuzustimmen.
Genehmigt:
BM 2, C 2, R 2, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2Helmut Hartmann-Schmid
-3-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
PRC:
Projekt / Investitionsauftrag:
Einzahlungen
Auszahlungen
€
€
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
€
55.100 €
€
€
Saldo aus Investitionstätigkeit
€
Nettoressourcenbedarf
55.100 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
€
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
€
€
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
€
€
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
€
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
€
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
€
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung
2014
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 362004-640, L64036200413
55.100 €
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
-4-
Die Jugendfarm Ulm existiert seit dem Jahr 1979, zu Beginn als eigenständiger Verein, später
unter der Trägerschaft des Oberlin e. V. Der Betrieb der Jugendfarm erwies sich für Oberlin
e. V. als wirtschaftlich nicht tragfähig, sodass der Vorstand entschied, die Trägerschaft zum
31.12.2008 abzugeben.
Der Stadt Ulm war der Erhalt der Jugendfarm als verlässliches, niederschwelliges Kinder- und
Jugendfreizeitangebot wichtig. Unter der Voraussetzung, dass die Grundfinanzierung abgesichert
wird, erklärte sich die AG West e.V. bereit, die Trägerschaft der Jugendfarm zu übernehmen.
Ab dem Jahr 2009 wurde erstmals mit der AG West e.V. eine Budgetvereinbarung
geschlossen
(vgl. GD 366/08). Dabei wurden Kennzahlen definiert, anhand derer die Zielerreichung
dargestellt werden kann und die sich in ihrer Wirksamkeit bewährt haben.
Die Jugendfarm bietet Ferienprogramme, eine offene Nachmittagsbetreuung und
Gruppenangebote für Schulen und Kindergärten für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Die Angebote
der Jugendfarm werden von den Ulmer Eltern wie auch ihren Kindern sehr gut genutzt.
Um die Betreuung von Kindern berufstätiger Eltern zu verbessern, umfassen die Öffnungszeiten
an den neun Schulferienwochen auch die Randzeiten (morgens bereits ab 7.30 Uhr, abends
bis 17.30 Uhr).
Sowohl die Plätze im Ferienprogramm, als auch die in der Nachmittagsbetreuung sind
regelmäßig voll belegt und wurden von 2012 auf 2013 deutlich vermehrt angenommen, wie die
Kennzahlen 1 und 3 zeigen. Vor allem im Ferienprogramm steigt die Nachfrage nach Plätzen
stetig an. In 2013 nahmen 423 angemeldete Kinder an erlebnispädagogisch orientierten
Projekten in den Ferien teil.
Mit den Steigerungen in den Zielwerten der Kennzahl 1 (Ferienbetreuungsplätzen pro Jahr)
und Kennzahl 2.1 (Teilnehmende in den Angeboten für Kindergärten und Grundschulklassen)
wird die Grenze an Plätzen und Teilnehmenden in Bezug auf die vorhandenen
Betreuungskräfte, Räumlichkeiten und Rahmenbedingungen erreicht.
Zusätzlich findet in Zusammenarbeit mit der Gustav-Werner-Schule eine einwöchige Freizeit für
Kinder mit Behinderung statt. Dieses Angebot wird in der Budgetvereinbarung 2015-2017 als
neue Kennzahl aufgenommen und in Anlehnung an die Erfahrungen der Vorjahre auf 15 Plätze
festgelegt (vgl. Kennzahl 2.2).
Die Jugendfarm hat im Rahmen der offenen Nachmittagsbetreuung von Dienstag bis Freitag
von 15 bis 18 Uhr und samstags künftig von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Der ab diesem Jahr
neu festgesetzte Zielwert von Besucherinnen und Besuchern im offenen Betrieb, vgl. Kennzahl
3, erscheint mit den vorhandenen Personalkapazitäten sowie auch den veränderten
Öffnungszeiten am Samstag (ab 14 Uhr, vorher ab 11 Uhr) gut erreichbar.
Einmal im Monat sonntags wird es auch weiterhin von 14 bis 17 Uhr einen bunten und
-5spannenden Farmsonntag in der Jugendfarm geben.
Darüber hinaus ermöglicht die Jugendfarm Jugendlichen ab 14 Jahren und interessierten Eltern
sich auf der Farm ehrenamtlich zu engagieren. Die Anzahl der Ehrenamtlichen ist seit einigen
Jahren auf konstanten und guten Niveau, vgl. Ziel 4. Aufgrund eines aus den Vorjahren
auslaufenden Projekts mit Jugendlichen im Ehrenamt wird der Zielwert auf künftig 20
Jugendliche (Kennzahl 4.1) und weiterhin auf 25 Eltern und anderen Personen (Kennzahl
4.2) definiert.
Ab 2015 ist eine Verlängerung der Budgetvereinbarung (Anlage 1) wiederum mit einer
dreijährigen Laufzeit vorgesehen.
Der Sachbericht 2013 (Anlage 2) und eine Übersicht über die Haushaltsentwicklung 2011 bis
2014 (Anlage 3) liegen der Budgetvereinbarung bei.
Der Budgetbetrag wurde in den letzten Jahren entsprechend der Beschlüsse des Gemeinderats
zur Indexierung der Zuschüsse angepasst und fortgeschrieben. Der aktuelle Entwurf enthält
einen Budgetansatz in Höhe von 55.100 €, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zu
der von der Finanzverwaltung vorgeschlagenen Indexierung für 2015.
Wir bitten der Verlängerung der Budgetvereinbarung für die Jahre 2015 bis 2017 zuzustimmen.