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Anlage 1 Jugendfarm BV 2015-2017 mit DLB und Kennzahlen.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1 Jugendfarm BV 2015-2017 mit DLB und Kennzahlen.pdf
Größe
156 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:11

Inhalt der Datei

Anlage 1 zur GD 296/14 Budgetvereinbarung zwischen der Stadt Ulm vertreten durch den Fachbereich Bildung und Soziales 1. und der AG West e.V. Gegenstand dieser Förderung ist die Förderung des Vereins AG West für den Betrieb der Ulmer Jugendfarm. Die Jugendfarm Ulm wurde 1979 aufgebaut und wird seit 1980 von der Stadt Ulm finanziell gefördert. Im Jahr Jahr 2009 ging die Trägerschaft der Jugendfarm an die AG West über. Die Jugendfarm Ulm bietet mit neuer Konzeption als Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtung im Bereich Weststadt/Kuhberg/Söflingen und darüber hinaus im gesamten Stadtgebiet ein Angebot im Bereich offene Hilfe, Ferienfreizeiten und Gruppenangebote für Schulen und Kindertagesstätten. 2. Budgetregeln 2.1 Budgethöhe Die Stadt Ulm stellt – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel – im Rahmen eines Budgetansatzes als Festbetrag für die Jahre 2015 – 2017 jährlich 55.100 € (in Worten: fünfundfünfzigtausendeinhundert) zur Verfügung, sofern der Verein AG West e.V. nicht selbst einen niedrigeren Ansatz einreicht. Bei einer erheblichen Verschiebung oder Veränderung des Aufgabenbereiches aufgrund gesetzlicher, inhaltlicher oder gesellschaftlicher Entwicklungen müssen die Budgetregeln entsprechend der veränderten Situation neu verhandelt werden. Bei einer negativen Entwicklung der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Ulm behält sich diese eine Anpassung der Budgetvereinbarung für die Zukunft mi einer Ankündigungsfrist von 6 Monaten vor. Es gilt die Richtlinie der Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuschüssen. 2.2 Dienstleistungsbeschreibung und Qualitätssicherung Zwischen der Stadt Ulm und der AG West e.V. wurde eine Vereinbarung über das Profil der Dienstleistung sowie deren Qualitätsentwicklung und –sicherung getroffen, die als Anlage (Anlage 1) Bestandteil dieser Bugetvereinbarung ist. 2.3 Haushaltsführung und Controlling Der Verein verpflichtet sich, die von der Stadt bereitgestellten öffentlichen Gelder zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam zu verwalten. 1 2.3.1 Wirtschaftsplan Der Verein erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan) für den geförderten Bereich, der der Stadtverwaltung jeweils bis zum 01.10. eines Jahres für das Folgejahr vorgelegt wird. 2.3.2 Buchführung/Verwendungsnachweis Ein Verwendungsnachweis nach Vorgabe der Richtlinie der Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen mit Übersicht über die Rücklagen nach der Regelung im Fachbereich Jugend, Familie und Soziales vom 26.09.2001 mit Jahresbericht ist der Stadtverwaltung ohne Aufforderung jährlich bis spätestens 30.06. eines Folgejahres vorzulegen. Die Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses des Trägers ist durch das Prüfungstestat eines Steuerberaters oder der Kassenprüfer nachzuweisen. Die Stadt Ulm als Zuschussgeberin behält sich die Möglichkeit einer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses vor. Hierzu ist sie berechtigt, in die Bücher, Belege und Schriften des Vereins AG West Einsicht zu nehmen. 2.3.3 Personal Es werden Fachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 80 % beschäftigt. Der Verein beschäftigt seine/n Mitarbeiter/-in auf Grundlage des TVöD/AVR/KAO. Eine Besserstellung gegenüber städtischen Mitarbeitern ist unzulässig. Freiwillige Sozialleistungen orientieren sich am Rahmen der städtischen Regelungen. 2.3.4 Datenschutz Der Träger verpflichtet sich zur Einhaltung der Regelungen des Sozialdatenschutzes. 2.3.5 Auszahlungsmodus Der Zuschussbetrag wird in zwei Abschlagszahlungen, zum 01.01. und 01.07. des Jahres ausbezahlt. Die Stadt ist berechtigt, die Abschlagszahlungen nach Satz 1 einzubehalten, wenn der Träger mit seinen Pflichten aus diesem bzw. aus dem vorherigen Vertragsverhältnis, insbesondere aus Ziffer 2.2.2, länger als 6 Wochen in Verzug ist. 2.3.6 Sonstiges Auf den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Der Träger verpflichtet sich, bei den Personensorgeberechtigten darauf hinzuwirken, Hilfen in Anspruch zu nehmen, wenn er dies für erforderlich hält. Sollten die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen abzuwenden, muss das Jugendamt informiert werden. Auch hat der Träger auf die persönliche Eignung der beschäftigten Mitarbeiter zu achten und soll sich die erforderlichen Unterlagen vorlegen lassen (§ 72 a SGB VIII). 2 2.3.7 Erweitertes Führungszeugnis: Der Verein verpflichtet sich, bei der Beschäftigung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Erfordernissen des § 30 a Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) - "Erweitertes Führungszeugnis" - Rechnung zu tragen. 3. Kündigung Der Vertrag kann mit halbjähriger Kündigungsfrist zum Jahresende von jedem der Vertragspartner gekündigt werden. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 4. Inkrafttreten/Geltungsdauer Die Budgetvereinbarung tritt zum 01.01.2015 in Kraft, sie gilt zunächst bis zum 31.12.2017. Eine Verlängerung wird angestrebt. Unberührt von dieser Vereinbarung bleiben die Regelungen der „Richtlinie der Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen“ in der jeweils gültigen Fassung. 5. Schlussbestimmungen Die Anpassung der Vereinbarung obliegt der AG West e.V. und der Stadt Ulm gemeinsam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem vertraglich vorgesehenen Zweck am nächsten kommt. Ulm, den Ivo Gönner Oberbürgermeister Manfred Makowitzki AG West e.V. 3 Dienstleistungsbeschreibung Anlage Produkt 36.20.04 Einrichtungen der Jugendarbeit Produktgruppe 36.20 Allgemeine Förderung junger Menschen Verantwortlich Abt. FAM Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Bezeichnung der Dienstleistung 36.20.04 Kinder- und Jugendarbeit - Jugendfarm 1. Kurzbeschreibung Die Leistung beinhaltet:  Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit  Erlebnisorientierte Projekte  Kooperation mit Schulen und Kindergärten  Ferienmaßnahmen  Mittagessen bei den Ferienmaßnahmen  Geschlechtsspezifische Angebote  Kinder- und Jugendberatung  Elternarbeit  Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen 2. Auftragsgrundlage §§ 11, 12, 14 SGB VIII 3. Zielgruppe Kinder im Alter von 6 – 13 Jahren Jugendliche ab 14 Jahren 4. Ziele  Vermittlung sozialer Kompetenzen  Entwicklung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsfähigkeit  Entwicklung der Selbständigkeit und Selbsttätigkeit  Einübung von Verantwortung im Umgang mit Tieren  Vermittlung handwerklicher Fertigkeiten  Förderung der Bewegungsfähigkeit  verlässliches Angebot für Eltern zur Ferienzeit  Heranführung von Jugendlichen ab 14 Jahre an das Ehrenamt  Bürgerschaftliches Engagement in verschiedenen Arbeitsfeldern der Jugendarbeit auf der Jugendfarm etablieren  Entwicklung und Ausbau der Wirkungskennzahlen 4 5. Inhalt und Umfang der Dienstleistung Die aufgeführten Ziele werden in verschiedenen Arbeitsbereichen verwirklicht: Offener Betrieb Im offenen Betrieb ist es Kindern möglich folgende Angebote kennen zu lernen und sich einzubringen: Tierbereich (Kleintierpflege, Pferde), Spiel- und Kreativbereich, Bauplatz und Hüttenbaubereich, sowie die Werkstatt. Außerhalb der Schulferien: Di-Fr 15-18 Uhr, Sa 14-17 Uhr Angebot am Wochenende Offener Betrieb samstags von 14-17 Uhr. In den Sommermonaten (April bis Oktober), einmal im Monat sonntags von 14-17 Uhr. Tierbereich Die Tierhaltung spielt auf der Jugendfarm eine zentrale Rolle. Die Kinder beteiligen sich an Fütterung und Pflege der Tiere und übernehmen damit Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Pflegetiere. Spiel- und Kreativbereich Die Freiflächen und Nischen des Platzes stehen zum freien Spielen zur Verfügung (Rennen, Fangen, Verstecken, Rollenspiele). Freies Spiel und vor allem Ballspiele tragen zur Förderung der Motorik bei den Kindern bei. Außerdem bietet die Farm Gelegenheiten zu Elementarerfahrungen im Umgang mit Wasser, Erde, Feuer. Werkstatt Der kreative Umgang mit Material und Werkzeug und die Selbsttätigkeit der Kinder stehen hier vor der Herstellung perfekter Gegenstände. Stichwort ist hier "Learning by doing" Hüttenbau Hier werden handwerkliche Fähigkeiten entwickelt. Schulisch erworbenes theoretisches Wissen mit Raummaßen kann hier praktisch erfahrbar gemacht werden. Ferienfreizeiten An neun Schulferienwochen wird von 7.30-17.30 Uhr, davon Randzeiten 7.30-8.30 und 17.00-17.30 für angemeldete Kinder ein Ferienprogramm angeboten. Es finden erlebnispädagogisch orientierte Projekte statt. Zusätzlich findet in Zusammenarbeit mit der Gustav-Werner-Schule eine einwöchige Freizeit für Kinder mit Behinderung statt. Angebot für Schulen im Ganztagesbereich und bei Projektwochen Für die Ganztagesbetreuung von Schulkindern können Montag bis Freitag nachmittags Angebote realisiert werden. Projekttage und –wochen von Schulklassen können ganzjährig vormittags durchgeführt werden. Schwerpunkt sind dabei Aktivitäten im Tierbereich. 5 Angebot für Kindertagesstätten und Schulen Die Erlebnisvormittage werden in Abhängigkeit von dem Alter der Kinder gestaltet. Dies kann vom einstündigen Besuch für Kinderkrippengruppen bis zu einem kompletten Vormittagsprogramm mit Tierversorgung und weiteren Aktivitäten für Grundschüler reichen. 6. Qualität der Dienstleistung 6.1 Strukturqualität      6.2 Prozessqualität     6.3 Bereitstellung von geeignetem Fachpersonal (im päd. Bereich Erzieher, Arbeitserzieher, oder ähnlich geeignete Personen; im Tierbereich z. B. Reitlehrer/in) Auf das Aufgabenfeld bezogene Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen Regelung der Vertretung von Mitarbeitern/–innen Gewährleistung von Sicherheitsvorkehrungen beim Umgang mit Tieren, Werkzeugen und sonstigen Materialien Öffnungszeiten verlässliches Angebot der Kinderbetreuung mit Mittagessen und Ferienbetreuung Niederschwellige Kinder – und Jugendfreizeitangebote Jahreszeitlicher Bezug der Angebote Aktive Teilnahme der Kinder durch Aufgabenübernahme Ergebnisqualität/Evaluation Der Verein erstellt einen Jahresbericht, der u. a. folgende Angaben beinhaltet:  Reflektion der Tätigkeit anhand der Ziele und ggf. Darstellung geplanter Weiterentwicklungen  Darstellung der Dienstleistung in Inhalt und Umfang und ggf. Darstellung besondere Vorhaben, Projekte, Veranstaltungen für das folgende Jahr  Anzahl der Besucher an Wochentagen/Wochenenden  Öffnungsstunden an Wochentagen und Wochenenden  Zielüberprüfung anhand der Wirkungskennzahlen (siehe Anlage 2 zur Budgetvereinbarung) 6 Jugendfarm Ulm – Kennzahlen Anlage Die Jugendfarm Ulm ist ein offenes Angebot vorrangig für Kinder im Alter von ca. 6-13 Jahren. Zielsetzung ist die ganzheitliche Unterstützung und Förderung von Kindern im Freizeitbereich, sowie die Schaffung von kinder- und familienfreundlichen Strukturen und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem bietet die Jugendfarm für Jugendliche und Erwachsene Einsatzbereiche für ehrenamtliches Engagement. Ziel 1 Schaffung von Ferienangeboten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Das Angebot soll eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder von berufstätigen Eltern sein. Kennzahl 1 Ferienbetreuungsplätze pro Jahr (geplante / tatsächlich belegte Plätze) ISTWERT ZIELWERT 2012 373 360 2013 423 380 2014 2015 2016 2017 400 400 400 400 Ziel 2 Nicht schulische Erfahrungsräume und Angebote für Gruppen, Schulklassen Kennzahl 2.1 Anzahl an Besuchern in den Angeboten für Kindergärten und Grundschulklassen vormittags sowie AGs im Rahmen der Ganztagesbetreuung. Das Angebot besteht ganzjährig, wird aber überwiegend in den Monaten Mai bis Juli in Anspruch genommen. 2012 ISTWERT 1.712 Kinder an 107 Tagen ZIELWERT 1.400 2013 1.864 Kinder an 113 Tagen 1.500 2014 2015 2016 2017 1.500 1500 1500 1500 Kennzahl 2.2 Anzahl an Besuchern mit Behinderung in Bezug auf die Gustav-Werner-Schule In Zusammenarbeit mit der Gustav-Werner-Schule findet eine einwöchige Freizeit für Kinder mit Behinderung statt. Die Gustav-Werner-Schule ist eine öffentliche Ganztagesschule für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung und Lernschwierigkeiten. ISTWERT ZIELWERT 2012 15 2013 15 2014 2015 2016 2017 15 15 15 15 7 Ziel 3 Offenes Angebot nachmittags und samstags für Kinder im Alter von 6 - 13 Jahren Kennzahl 3 Anzahl der Besucher im offenen Betrieb (ohne Ferienprogramme, Gruppen und Sonntagsangebote). ISTWERT ZIELWERT 2012 3.035 3500 2013 3593 3500 2014 2015 2016 2017 3000 3000 3000 3000 Ziel 4 Heranführen an das Ehrenamt Kennzahl 4.1 Jugendliche ab 14 Jahren, die selbstständig die Betreuung von Tieren, Fütterdienst übernehmen und bei Angeboten ehrenamtlich das pädagogische Personal unterstützen. ISTWERT ZIELWERT 2012 23 25 2013 21 25 2014 2015 2016 2017 20 20 20 20 Kennzahl 4.2 Anzahl der ehrenamtlich in verschiedenen Arbeitsfeldern der Jugendarbeit regelmäßig eingebundenen Personen - Mitarbeit von Eltern und anderen Personen ISTWERT ZIELWERT 2012 24 25 2013 28 25 2014 2015 2016 2017 25 25 25 25 8