Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Anlage 1 Jugendfarm BV 2015-2017 mit DLB und Kennzahlen.pdf
Größe
156 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur GD 296/14
Budgetvereinbarung
zwischen
der Stadt Ulm
vertreten durch den Fachbereich
Bildung und Soziales
1.
und
der AG West e.V.
Gegenstand dieser Förderung
ist die Förderung des Vereins AG West für den Betrieb der Ulmer Jugendfarm.
Die Jugendfarm Ulm wurde 1979 aufgebaut und wird seit 1980 von der Stadt Ulm finanziell
gefördert. Im Jahr Jahr 2009 ging die Trägerschaft der Jugendfarm an die AG West über. Die
Jugendfarm Ulm bietet mit neuer Konzeption als Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtung im Bereich Weststadt/Kuhberg/Söflingen und darüber hinaus im gesamten Stadtgebiet ein Angebot im Bereich offene Hilfe, Ferienfreizeiten und Gruppenangebote für Schulen und Kindertagesstätten.
2.
Budgetregeln
2.1
Budgethöhe
Die Stadt Ulm stellt – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel – im Rahmen eines Budgetansatzes als Festbetrag für die Jahre 2015 – 2017 jährlich
55.100 €
(in Worten: fünfundfünfzigtausendeinhundert)
zur Verfügung, sofern der Verein AG West e.V. nicht selbst einen niedrigeren Ansatz
einreicht.
Bei einer erheblichen Verschiebung oder Veränderung des Aufgabenbereiches aufgrund gesetzlicher, inhaltlicher oder gesellschaftlicher Entwicklungen müssen die
Budgetregeln entsprechend der veränderten Situation neu verhandelt werden.
Bei einer negativen Entwicklung der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Ulm behält sich diese eine Anpassung der Budgetvereinbarung für die Zukunft mi einer Ankündigungsfrist von 6 Monaten vor.
Es gilt die Richtlinie der Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuschüssen.
2.2
Dienstleistungsbeschreibung und Qualitätssicherung
Zwischen der Stadt Ulm und der AG West e.V. wurde eine Vereinbarung über das
Profil der Dienstleistung sowie deren Qualitätsentwicklung und –sicherung getroffen,
die als Anlage (Anlage 1) Bestandteil dieser Bugetvereinbarung ist.
2.3
Haushaltsführung und Controlling
Der Verein verpflichtet sich, die von der Stadt bereitgestellten öffentlichen Gelder
zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam zu verwalten.
1
2.3.1 Wirtschaftsplan
Der Verein erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan) für den geförderten Bereich, der der Stadtverwaltung jeweils bis zum 01.10.
eines Jahres für das Folgejahr vorgelegt wird.
2.3.2
Buchführung/Verwendungsnachweis
Ein Verwendungsnachweis nach Vorgabe der Richtlinie der Stadt Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen mit Übersicht über die Rücklagen nach der Regelung im
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales vom 26.09.2001 mit Jahresbericht ist der
Stadtverwaltung ohne Aufforderung jährlich bis spätestens 30.06. eines Folgejahres
vorzulegen.
Die Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses des Trägers ist durch das Prüfungstestat eines Steuerberaters oder der Kassenprüfer nachzuweisen. Die Stadt Ulm als Zuschussgeberin behält sich die Möglichkeit einer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses vor.
Hierzu ist sie berechtigt, in die Bücher, Belege und Schriften des Vereins AG West
Einsicht zu nehmen.
2.3.3 Personal
Es werden Fachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 80 % beschäftigt.
Der Verein beschäftigt seine/n Mitarbeiter/-in auf Grundlage des TVöD/AVR/KAO.
Eine Besserstellung gegenüber städtischen Mitarbeitern ist unzulässig. Freiwillige
Sozialleistungen orientieren sich am Rahmen der städtischen Regelungen.
2.3.4 Datenschutz
Der Träger verpflichtet sich zur Einhaltung der Regelungen des Sozialdatenschutzes.
2.3.5 Auszahlungsmodus
Der Zuschussbetrag wird in zwei Abschlagszahlungen, zum 01.01. und 01.07. des
Jahres ausbezahlt. Die Stadt ist berechtigt, die Abschlagszahlungen nach Satz 1 einzubehalten, wenn der Träger mit seinen Pflichten aus diesem bzw. aus dem vorherigen Vertragsverhältnis, insbesondere aus Ziffer 2.2.2, länger als 6 Wochen in Verzug ist.
2.3.6 Sonstiges
Auf den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Der Träger verpflichtet sich, bei den Personensorgeberechtigten darauf hinzuwirken, Hilfen in Anspruch zu nehmen, wenn er dies für erforderlich
hält. Sollten die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, die Gefährdung
des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen abzuwenden, muss das Jugendamt informiert werden.
Auch hat der Träger auf die persönliche Eignung der beschäftigten Mitarbeiter zu
achten und soll sich die erforderlichen Unterlagen vorlegen lassen (§ 72 a SGB VIII).
2
2.3.7 Erweitertes Führungszeugnis:
Der Verein verpflichtet sich, bei der Beschäftigung von haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Erfordernissen des § 30 a Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) - "Erweitertes Führungszeugnis" - Rechnung zu tragen.
3.
Kündigung
Der Vertrag kann mit halbjähriger Kündigungsfrist zum Jahresende von jedem der
Vertragspartner gekündigt werden.
Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.
Inkrafttreten/Geltungsdauer
Die Budgetvereinbarung tritt zum 01.01.2015 in Kraft, sie gilt zunächst bis zum
31.12.2017. Eine Verlängerung wird angestrebt.
Unberührt von dieser Vereinbarung bleiben die Regelungen der „Richtlinie der Stadt
Ulm für die Bewilligung von Zuwendungen“ in der jeweils gültigen Fassung.
5.
Schlussbestimmungen
Die Anpassung der Vereinbarung obliegt der AG West e.V. und der Stadt Ulm gemeinsam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall ist die unwirksame Bestimmung
durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem vertraglich vorgesehenen Zweck am
nächsten kommt.
Ulm, den
Ivo Gönner
Oberbürgermeister
Manfred Makowitzki
AG West e.V.
3
Dienstleistungsbeschreibung
Anlage
Produkt 36.20.04
Einrichtungen der Jugendarbeit
Produktgruppe
36.20 Allgemeine Förderung junger Menschen
Verantwortlich
Abt. FAM
Produktbereich
36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Bezeichnung der Dienstleistung
36.20.04 Kinder- und Jugendarbeit - Jugendfarm
1.
Kurzbeschreibung
Die Leistung beinhaltet:
Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit
Erlebnisorientierte Projekte
Kooperation mit Schulen und Kindergärten
Ferienmaßnahmen
Mittagessen bei den Ferienmaßnahmen
Geschlechtsspezifische Angebote
Kinder- und Jugendberatung
Elternarbeit
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Wahrnehmung ihrer
Interessen
2.
Auftragsgrundlage
§§ 11, 12, 14 SGB VIII
3.
Zielgruppe
Kinder im Alter von 6 – 13 Jahren
Jugendliche ab 14 Jahren
4.
Ziele
Vermittlung sozialer Kompetenzen
Entwicklung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsfähigkeit
Entwicklung der Selbständigkeit und Selbsttätigkeit
Einübung von Verantwortung im Umgang mit Tieren
Vermittlung handwerklicher Fertigkeiten
Förderung der Bewegungsfähigkeit
verlässliches Angebot für Eltern zur Ferienzeit
Heranführung von Jugendlichen ab 14 Jahre an das Ehrenamt
Bürgerschaftliches Engagement in verschiedenen Arbeitsfeldern der Jugendarbeit auf der Jugendfarm etablieren
Entwicklung und Ausbau der Wirkungskennzahlen
4
5.
Inhalt und Umfang der Dienstleistung
Die aufgeführten Ziele werden in verschiedenen Arbeitsbereichen verwirklicht:
Offener Betrieb
Im offenen Betrieb ist es Kindern möglich folgende Angebote kennen zu lernen und
sich einzubringen:
Tierbereich (Kleintierpflege, Pferde), Spiel- und Kreativbereich, Bauplatz und Hüttenbaubereich, sowie die Werkstatt.
Außerhalb der Schulferien: Di-Fr 15-18 Uhr, Sa 14-17 Uhr
Angebot am Wochenende
Offener Betrieb samstags von 14-17 Uhr. In den Sommermonaten (April bis Oktober),
einmal im Monat sonntags von 14-17 Uhr.
Tierbereich
Die Tierhaltung spielt auf der Jugendfarm eine zentrale Rolle. Die Kinder beteiligen
sich an Fütterung und Pflege der Tiere und übernehmen damit Verantwortung für
das Wohlergehen ihrer Pflegetiere.
Spiel- und Kreativbereich
Die Freiflächen und Nischen des Platzes stehen zum freien Spielen zur Verfügung
(Rennen, Fangen, Verstecken, Rollenspiele). Freies Spiel und vor allem Ballspiele tragen zur Förderung der Motorik bei den Kindern bei. Außerdem bietet die Farm Gelegenheiten zu Elementarerfahrungen im Umgang mit Wasser, Erde, Feuer.
Werkstatt
Der kreative Umgang mit Material und Werkzeug und die Selbsttätigkeit der Kinder
stehen hier vor der Herstellung perfekter Gegenstände. Stichwort ist hier "Learning
by doing"
Hüttenbau
Hier werden handwerkliche Fähigkeiten entwickelt. Schulisch erworbenes theoretisches Wissen mit Raummaßen kann hier praktisch erfahrbar gemacht werden.
Ferienfreizeiten
An neun Schulferienwochen wird von 7.30-17.30 Uhr, davon Randzeiten 7.30-8.30
und 17.00-17.30 für angemeldete Kinder ein Ferienprogramm angeboten. Es finden
erlebnispädagogisch orientierte Projekte statt. Zusätzlich findet in Zusammenarbeit
mit der Gustav-Werner-Schule eine einwöchige Freizeit für Kinder mit Behinderung
statt.
Angebot für Schulen im Ganztagesbereich und bei Projektwochen
Für die Ganztagesbetreuung von Schulkindern können Montag bis Freitag nachmittags Angebote realisiert werden. Projekttage und –wochen von Schulklassen können
ganzjährig vormittags durchgeführt werden. Schwerpunkt sind dabei Aktivitäten im
Tierbereich.
5
Angebot für Kindertagesstätten und Schulen
Die Erlebnisvormittage werden in Abhängigkeit von dem Alter der Kinder gestaltet.
Dies kann vom einstündigen Besuch für Kinderkrippengruppen bis zu einem kompletten Vormittagsprogramm mit Tierversorgung und weiteren Aktivitäten für Grundschüler reichen.
6.
Qualität der Dienstleistung
6.1
Strukturqualität
6.2
Prozessqualität
6.3
Bereitstellung von geeignetem Fachpersonal (im päd. Bereich Erzieher,
Arbeitserzieher, oder ähnlich geeignete Personen; im Tierbereich z. B. Reitlehrer/in)
Auf das Aufgabenfeld bezogene Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen
Regelung der Vertretung von Mitarbeitern/–innen
Gewährleistung von Sicherheitsvorkehrungen beim Umgang mit Tieren, Werkzeugen und sonstigen Materialien
Öffnungszeiten
verlässliches Angebot der Kinderbetreuung mit Mittagessen und Ferienbetreuung
Niederschwellige Kinder – und Jugendfreizeitangebote
Jahreszeitlicher Bezug der Angebote
Aktive Teilnahme der Kinder durch Aufgabenübernahme
Ergebnisqualität/Evaluation
Der Verein erstellt einen Jahresbericht, der u. a. folgende Angaben beinhaltet:
Reflektion der Tätigkeit anhand der Ziele und ggf. Darstellung geplanter Weiterentwicklungen
Darstellung der Dienstleistung in Inhalt und Umfang und ggf. Darstellung besondere Vorhaben, Projekte, Veranstaltungen für das folgende Jahr
Anzahl der Besucher an Wochentagen/Wochenenden
Öffnungsstunden an Wochentagen und Wochenenden
Zielüberprüfung anhand der Wirkungskennzahlen (siehe Anlage 2 zur Budgetvereinbarung)
6
Jugendfarm Ulm – Kennzahlen
Anlage
Die Jugendfarm Ulm ist ein offenes Angebot vorrangig für Kinder im Alter von ca. 6-13
Jahren. Zielsetzung ist die ganzheitliche Unterstützung und Förderung von Kindern im
Freizeitbereich, sowie die Schaffung von kinder- und familienfreundlichen Strukturen und
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Zudem bietet die Jugendfarm für Jugendliche und Erwachsene Einsatzbereiche für ehrenamtliches Engagement.
Ziel 1
Schaffung von Ferienangeboten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Das Angebot soll eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder von berufstätigen Eltern sein.
Kennzahl 1
Ferienbetreuungsplätze pro Jahr (geplante / tatsächlich belegte Plätze)
ISTWERT
ZIELWERT
2012
373
360
2013
423
380
2014
2015
2016
2017
400
400
400
400
Ziel 2
Nicht schulische Erfahrungsräume und Angebote für Gruppen, Schulklassen
Kennzahl 2.1
Anzahl an Besuchern in den Angeboten für Kindergärten und Grundschulklassen vormittags
sowie AGs im Rahmen der Ganztagesbetreuung.
Das Angebot besteht ganzjährig, wird aber überwiegend in den Monaten Mai bis Juli in Anspruch genommen.
2012
ISTWERT
1.712
Kinder an
107 Tagen
ZIELWERT
1.400
2013
1.864 Kinder an 113
Tagen
1.500
2014
2015
2016
2017
1.500
1500
1500
1500
Kennzahl 2.2
Anzahl an Besuchern mit Behinderung in Bezug auf die Gustav-Werner-Schule
In Zusammenarbeit mit der Gustav-Werner-Schule findet eine einwöchige Freizeit für Kinder mit
Behinderung statt. Die Gustav-Werner-Schule ist eine öffentliche Ganztagesschule für Kinder und
Jugendliche mit geistiger Behinderung und Lernschwierigkeiten.
ISTWERT
ZIELWERT
2012
15
2013
15
2014
2015
2016
2017
15
15
15
15
7
Ziel 3
Offenes Angebot nachmittags und samstags für Kinder im Alter von 6 - 13 Jahren
Kennzahl 3
Anzahl der Besucher im offenen Betrieb (ohne Ferienprogramme, Gruppen und Sonntagsangebote).
ISTWERT
ZIELWERT
2012
3.035
3500
2013
3593
3500
2014
2015
2016
2017
3000
3000
3000
3000
Ziel 4
Heranführen an das Ehrenamt
Kennzahl 4.1
Jugendliche ab 14 Jahren, die selbstständig die Betreuung von Tieren, Fütterdienst übernehmen und bei Angeboten ehrenamtlich das pädagogische Personal unterstützen.
ISTWERT
ZIELWERT
2012
23
25
2013
21
25
2014
2015
2016
2017
20
20
20
20
Kennzahl 4.2
Anzahl der ehrenamtlich in verschiedenen Arbeitsfeldern der Jugendarbeit regelmäßig eingebundenen Personen - Mitarbeit von Eltern und anderen Personen
ISTWERT
ZIELWERT
2012
24
25
2013
28
25
2014
2015
2016
2017
25
25
25
25
8