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Geschäftsbericht BuS 2014.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Geschäftsbericht BuS 2014.pdf
Größe
7,3 MB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:11

Inhalt der Datei

Anlage GD 292/14 Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Fachbereich Bildung und Soziales Geschäftsbericht Fachbereich Bildung und Soziales Geschäftsbericht Vorwort Bürgermeisterin Iris Mann 4 Was uns leitet 6 Abteilungsübergreifende Aufgaben und Themen 7 Organisation und Gremien 10 Personal 12 Finanzen 12 Abteilung Ältere, Behinderte und Integration 17 Sicherung des Lebensunterhalts und Teilhabe 17 Älter werden in Ulm – alt werden zuhause 21 Eingliederungshilfe 24 Ressourcenmanagement 26 Flüchtlinge 26 Betreuungsbehörde 27 Bürgerschaftliches Engagement 27 Kontaktstelle Migration / Koordinierungsstelle Internationale Stadt 28 Zuhause in Wiblingen – unser Alten- und Pflegeheim 29 Jobcenter Ulm Organe des Jobcenters Ulm Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche Der Kommunale Soziale Dienst Inhalt 30 31 33 34 Kindesschutz 35 Die Wirtschaftliche Jugendhilfe 38 Kinder- und Jugendarbeit 38 Zentrale Angebote 41 Abteilung Bildung und Sport 44 Die Bildungsoffensive der Stadt Ulm 44 Das Bildungsbüro der Stadt Ulm: Vernetzung der Bildungslandschaft Ulm 46 Die Ulmer Schulen 47 Sport und Bäder 50 Kreismedienzentrum 51 Naturkundliches Bildungszentrum 52 Abteilung Kinderbetreuung Ulm 53 Rechtsanspruch 54 Vereinbarkeit von Familie und Beruf 54 Elternbeiträge 56 Familienbüro 56 Finanzierung der Kinderbetreuung in Ulm Abteilung städtische Kindertageseinrichtungen 57 58 Pädagogisches Profil 58 Trägerübergreifendes Qualifizierungskonzept „Bildung offensiv“ 60 Vielfalt, Unterschiedlichkeit, Gemeinsamkeit 60 Bild. Markus Kienle Vorwort Bürgermeisterin Iris Mann 4 Liebe Leserin, lieber Leser, knapp fünf Jahre nach der Präsentation des ersten Geschäftsberichts des Fachbereichs Bildung und Soziales im Mai 2010 liegt nun, rechtzeitig zur ersten Sitzung des neu gewählten Gemeinderates, ein weiterer Geschäftsbericht vor. Mit dem Bericht informiert der Fachbereich zum einen über die Struktur, die Organisation, die Finanzen und das Personal des gesamten Fachbereichs, und gibt zum anderen einen Überblick über die Aufgaben, Angebote und Leistungen der einzelnen Abteilungen. In den vergangenen fünf Jahren stand vor allem das Themenfeld Bildung, Betreuung, Erziehung und hier insbesondere die Ausbauoffensive im U3 Bereich sowie der Ausbau von Ganztages­ angeboten an Ulmer Grundschulen im Vordergrund. Der weitere Ausbau der Kindertagesstätten und die regionale Schulentwicklung werden uns auch in Zukunft stark beschäftigen. Dabei ist die größte Herausforderung eine Bildungslandschaft zu fördern und zu gestalten, die möglichst ausgewogene Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen bietet, damit jedes Kind zu seinem individuell möglichen Bildungsabschluss gelangen kann. Die Kindertagesstätten sind heute bereits Orte der Vielfalt, an denen sich Kinder unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft sowie persönlicher Voraussetzungen begegnen, die dort nach ihren individuellen Möglichkeiten unterstützt werden. Die Angebote im Ganztagesbereich dürfen, auch vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, am Übergang in die Schule nicht abbrechen. Hier gilt es gemeinsam mit dem Land in den kommenden Jahren Ganztagesschulen mit einem guten Angebot zu entwickeln, die sich der Bildung, aber auch der qualitativen Betreuung und Erziehung der Kinder verpflichtet fühlen und mit der Umgebung und dem Sozialraum vernetzt sind. Ein weiteres großes Thema in den nächsten Jahren wird der angemessene Umgang mit den verschiedenen Dimensionen der Vielfalt in unserer Gesellschaft sein, wie sie auch in unseren Handlungsmaximen enthalten sind. Insbesondere die Inklusion von Menschen mit seelischen, geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen in Kindertagesstätten und Schulen und in ein ganz normales Wohn-, Arbeits- und Lebensumfeld in den Stadtteilen und Ortschaften ist eine große Herausforderung, der wir uns in den nächsten Jahren als Verwaltung stellen wollen aber auch als Stadtgesellschaft stellen müssen. Hier werden alle Abteilungen meines Fachbereiches gefragt sein. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales 5 Es ist unsere Aufgabe als Fachbereich Bildung und Soziales, gemeinsam mit den freien Trägern und allen Ulmerinnen und Ulmern die Quartiere, Stadtteile und Ortschaften so zu gestalten, dass alle Menschen in Ulm ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen können. Auch wenn wir in Ulm noch eine stabile Geburtenrate aufweisen können, so werden die Menschen doch älter und der Unterstützungsbedarf in dieser Lebensphase wächst. Gleichwohl möchte der weitaus größte Teil der Menschen auch im Alter in der gewohnten Umgebung bleiben. Damit dies möglich ist, bedarf es meist einer barrierefreien Umgebung und unterschiedlicher Unterstützungsnetze, die sich dem jeweiligen Bedarf anpassen können. Gerade wenn es um die Gestaltung der Nachbarschaften und Stadtviertel geht, wird uns das Fachkonzept der Sozialraumorientierung weiterhelfen – mehr dazu unter der Rubrik „Abteilungsübergreifende Aufgaben und Themen“. Neben den genannten zukünftigen Herausforderungen wird es aber auch weiterhin ganz konkret um die Gewährung von Leistungen gehen, auf welche die Ulmerinnen und Ulmer einen Anspruch haben. Ebenso ist es uns wichtig, Flüchtlinge in Ulm adäquat unterzubringen und die vielfältigen Aufgaben der Abteilungen des Fachbereichs im Einklang mit unseren übergreifenden Zielen und Handlungsmaximen qualitätvoll jeden Tag aufs Neue zu stemmen. Ich bedanke mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereiches Bildung und Soziales, deren Engagement die Grundlage für die Erreichung unserer Ziele und Ansprüche bildet sowie dem Personalrat für die geleistete Arbeit und bin zuversichtlich, dass wir die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam mit dem Gemeinderat, unseren Kooperationspartnern sowie vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern meistern. Ihre Iris Mann, Bürgermeisterin Was uns leitet Vision des Fachbereichs Ulm – eine Stadt für alle Menschen Soziale Gerechtigkeit, soziale Verantwortung und sozialer Frieden sind Ziele und Leitlinien für die Arbeit des Fachbereichs Bildung und Soziales. Handlungsbedarf, der sich aus dem demografischen Wandel ergibt, ist besonders zu beachten. Wir wollen Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen unterstützen, durch Eigeninitiative und Stärkung der Selbsthilfekräfte ein erfülltes und würdevolles Leben zu führen. Wir wollen allen Menschen, vor allem aber Kindern und Jugendlichen, den gleichberechtigten Zugang zur Bildung im Sinne von Chancengerechtigkeit ermöglichen. Wir wollen dafür sorgen, dass alle Menschen in Ulm gleichermaßen am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. Wir wollen Weltoffenheit und Toleranz sowie Eigenverantwortung, Gemeinschaftsfähigkeit und Bürgerengagement fördern. 6 Diese im Jahr 2011 von den Führungskräften im Fachbereich Bildung und Soziales gemeinsam entwickelte Vision hat auch heute noch ihre Gültigkeit. Aus der Vision und im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft hat der Fachbereich im Jahr 2014 seine Ziele und Handlungsmaximen formuliert, an denen sich die einzelnen Organisationseinheiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Erbringung ihrer Leistungen orientieren. Die Ziele des Fachbereichs wurden vom Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales im Juli 2014 beschlossen. Im Hinblick auf die Zielerreichung schätzen und fördern wir die Vielfalt unserer Gesellschaft und beziehen alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, sozialer, kultureller oder religiöser Herkunft mit ein. Handlungsmaximen Bild. Lukas Pfalzer 1. Die Ressourcen werden effektiv und effizient eingesetzt 2. Maßnahmen setzen frühzeitig und maßgeschneidert an: soviel wie nötig, so wenig wie möglich 3. Vorrang von Regelsystemen vor Sondersystemen 4. Selbsthilfekräfte aktivieren und bürgerschaftliches Engagement fördern 5. Beteiligung ermöglichen 6. Zielerreichung erfolgt vernetzt und abteilungsübergreifend Ziele des Fachbereichs Bildung und Soziales 1. Existenzsicherung und Ermöglichung von Teilhabe Wir wollen, dass alle Menschen in Ulm auf der Basis einer gesicherten Existenzgrundlage die Möglichkeit haben, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. 2. Herstellung von Chancengerechtigkeit Wir wollen allen Menschen, vor allem aber Kindern und Jugendlichen, den gleichberechtigten Zugang und die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung ermöglichen und sie fördern, um ihnen faire Zukunftschancen zu eröffnen. 3. Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege Wir wollen gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege von Angehörigen schaffen, damit alle Menschen in Ulm einer Berufstätigkeit nachgehen können. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilungsübergreifende Aufgaben und Themen Die Herausforderungen der Zukunft können nur bewältigt werden, wenn die Abteilungen des Fachbereichs Bildung und Soziales weiterhin und verstärkt abteilungsübergreifend zusammen arbeiten. Der Austausch des Fachbereichs mit den unterschiedlichen Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsabteilungen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nachstehend wird dies an einigen Beispielen verdeutlicht: Bildung, Betreuung, Erziehung Ob nun aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder für die Herstellung der Chancengerechtigkeit, wird die Erweiterung der Ganztagesplätze für Kinder unter und über drei Jahren und der Ausbau der Schulen zu Ganztagesschulen weiter fortgesetzt. Dies erfordert eine enge Vernetzung der Abteilungen, da es verstärkt darum geht, die Übergänge zwischen den Frühen Hilfen und der U3 Betreuung auf der einen Seite, aber auch die Übergänge zwischen den Kindertagesstätten und den Grundschulen (beispielhaft seien hier die vier Bildungshäuser erwähnt) gelingend zu gestalten. Deutlich verstärkt wurde die Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und den Kindertagesstätten sowie den Schulen mit dem Ziel, die Kinder, die eine Unterstützung durch die Jugendhilfe brauchen, in den vorhandenen Institutionen gemeinsam mit den anderen Kindern zu betreuen und zu unterrichten. Die vom Gemeinderat beschlossenen Familienzentren sollen örtlich und inhaltlich an die Kindertagesstätten unterschiedlicher Träger angebunden werden. Ein Vorzeigeprojekt ist der Campus am Ruhländerweg, auf dem ein Bildungshaus mit Kindertagesstätte und der Adalbert-Stifter-Grundschule in enger und guter Kooperation mit der weiterführenden Schule und dem ebenfalls dort befindlichen Jugendhaus am Eselsberg betrieben wird. Berücksichtigung der Dimensionen der Vielfalt Ausgehend von der Vision und den Zielen des Fachbereichs ist es uns zunehmend ein Anliegen, allen Bürgerinnen und Bürgern Ulms Teilhabe an den Angeboten und Leistungen im Stadtgebiet zu ermöglichen. Nachdem über viele Jahre der Fokus auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern, in der Jugendarbeit von Mädchen und Jungen, im Vordergrund stand, ist in den letzten Jahren, auch mit dem Konzept der internationalen Stadt, die Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln in den Vordergrund getreten. Zudem gewinnt das Thema der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung seit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention an Bedeutung. Ergänzt durch die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen unterschiedlichen Alters, sozialer Herkunft oder sexueller Identität, wird deutlich, dass sich eine verantwortliche Bildungs- und Sozialpolitik aus der Versäulung der Angebote und Zuständigkeiten lösen muss. Die Berücksichtigung der Dimensionen der Vielfalt liegt quer zu den Zuständigkeiten einzelner Abteilungen oder Institutionen und kann nur gemeinsam ermöglicht werden. Der Fachbereich arbeitet intensiv an Konzepten zur Umsetzung der Inklusion im Sinne der gleichberechtigen Teilhabe von Menschen mit Behinderung Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit freien Trägern und bürgerschaftlich organisierten Initiativen und Vereinen. Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung im Fachbereich Bildung und Soziales Mit Beschluss des Fachbereichsausschusses Bildung und Soziales wurde im Jahr 2003 die Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe umgesetzt. Seitdem arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche (FAM) verteilt auf die 5 Sozialräume nach dem Fachkonzept der „Sozialraumorientierung vor Ort“. Schon damals wurde das Ziel formuliert, dass zukünftig alle Aufgabengebiete vor Ort in den Sozialräumen gemeinsam arbeiten. Nachdem die Einführung der Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe dazu geführt hat, dass sich das Hilfeangebot nachhaltig verbessert hat und gleichzeitig die Kosten dauerhaft gesenkt werden konnten, hat der Fachbereich mit der weiteren Umsetzung der Sozialraumorientierung in der Abteilung Ältere, Behinderte, Markus Kienle Strategische Sozialplanung 7 Integration (ABI) begonnen. Ende 2012 beschloss der Fachbereichsausschuss durch die Anmietung entsprechender Räumlichkeiten in Wiblingen, die beiden Abteilungen FAM und ABI unter einem Dach zusammen zu führen, um so direkt vor Ort Hilfen für die Menschen in deren Lebensumfeld zu konzipieren und im Bedarfsfall abteilungs- und zielgruppenübergreifend einleiten zu können. Derzeit wird die Weiterführung der räumlichen Umsetzung in den anderen vier Sozialräumen vorbereitet. Zudem werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen im Fachkonzept der Sozialraumorientierung umfangreich und einheitlich fortgebildet. 8 Die Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung wird seit 2013 als Projekt der beiden Abteilungen ABI und FAM umgesetzt. Ziel des Projektes ist es, bis Ende 2016 eine Hauptabteilung aus den Abteilungen ABI und FAM zu bilden, die sich zentral und in den fünf Sozialräumen so organisiert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Sachgebiete der bisherigen Abteilungen ABI und FAM nach dem Fachkonzept der Sozialraumorientierung, zielgruppenübergreifend als Team, mit guter und einheitlicher Qualität, nah an der Bürgerschaft und unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und finanziellen Ressourcen in gemeinsamer Verantwortung für die Menschen in den Sozialräumen tätig sind. Um den Grad des Erfolges abbilden zu können, werden außerdem entsprechende Kennzahlen für die einzelnen Bereiche und bereichsübergreifend entwickelt. Das Fachkonzept der Sozialraumorientierung beinhaltet • die Unterstützung der Selbsthilfekräfte vor Ort • die Nutzung der Ressourcen im Familienverbund, der Nachbarschaft und im Sozialraum • den Vorrang von ambulanten vor stationären Hilfen • die Förderung der Teilhabe und Selbständigkeit • die Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld der Betroffenen an • dort wo es notwendig ist werden gruppenbezogene Angebote im Nahraum der Klienten entwickelt • dort wo es sinnvoll ist werden Hilfeangebote im Einzelfall oder als Gruppenangebot zielgruppenübergreifend im Sozialraum entwickelt • Die optimale Umsetzung gelingt nur, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort in den Sozialräumen tätig sind und das Lebensumfeld der Menschen kennen Mit der neu und dezentral organisierten Hauptabteilung aus ABI und FAM sollen auch die schon bestehenden Kooperationen mit den in den jeweiligen Sozialräumen verorteten Schulen und Kindertagesstätten sowie den örtlichen Trägern weiter intensiviert werden. Zusammenarbeit der Fachbereiche Stadtentwicklung, Bau und Umwelt und des Fachbereichs Bildung und Soziales Im November 2013 wurde die im Jahr 2008 von der Bürgermeisterin des Fachbereichs Bildung und Soziales und dem Bürgermeister des Fachbereichs Stadtentwicklung, Bau und Umwelt geschlossene Vereinbarung über die Grundsätze der Zusammenarbeit beider Fachbereiche aktualisiert und erneuert. Ein Koordinierungskreis aus beiden Fachbereichen informiert sich über die jeweiligen Vorhaben und lotet aus, an welchen Stellen eine Zusammenarbeit sinnvoll und notwendig ist. Einmal im Jahr treffen sich die Leitungsgremien beider Fachbereiche zu einer gemeinsamen Planungskonferenz. Eine U3 Offensive, wie in den letzten Jahren in Ulm durchgeführt, wäre ebenso wie die bauliche Umsetzung der regionalen Schulentwicklungsplanung ohne eine gute Vernetzung beider Fachbereiche nicht möglich. Aber nicht nur bei der Schaffung von Räumlichkeiten ist dies unerlässlich, auch bei der Entwicklung von familien-, senioren- und behindertenfreundlichen Quartieren ist eine gute Zusammenarbeit von Stadtplanung und Sozialplanung eine wichtige Voraussetzung. Beispielhaft sei hier die Schaffung eines neuen Wohnquartiers auf dem Gelände der Hindenburgkaserne am Eselsberg erwähnt. Für das Projekt wurde eine Lenkungsgruppe und eine Projektgruppe gegründet, in der jeweils Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Fachbereiche vertreten sind. Mittlerweile gut eingespielt ist die Zusammenführung der Themen und Sichtweisen der zwei Fachbereiche bei den Wohnungs- und Demografiedebatten, für die umfangreiche Vorlagen für den Gemeinderat erstellt werden. Bild. Dorothee Köhl Organisation und Gremien Gremien Alexandra Bartmann Persönliche Referentin der Bürgermeisterin Iris Mann Im Fachbereich Bildung und Soziales (BuS) ist die große Anzahl von Gremien und Ausschüssen bemerkenswert. Es gibt beschließende und beratende Gremien und Ausschüsse. Um sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen und Initiativen an der Meinungsbildung zu beteiligen, hat sich in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von beratenden Gremien herausgebildet, welche die Politik und die Verwaltung bei ihrer Arbeit unterstützen. Den Vorsitz hat Oberbürgermeister Ivo Gönner. In der Regel werden die Sitzungen von Bürgermeisterin Iris Mann als stellvertretende Vorsitzende geleitet. In den Gremien und Ausschüssen wird nach schriftlicher Vorlage und mündlicher Darstellung eines Sachverhalts entweder diskutiert und abschließend entschieden oder für die Beschlussfassung im Gemeinderat vorberaten. Aufgaben und Zuständigkeiten sind in der Hauptsatzung der Stadt Ulm festgeschrieben. Beschließende Ausschüsse: • Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales • Jugendhilfeausschuss • Betriebsausschuss Alten- und Pflegeheim Wiblingen 10 Beratende Ausschüsse und Gremien: Hier finden Vorberatungen statt und es werden Empfehlungen ausgesprochen. Bindende Beschlüsse können nicht gefasst werden. • Schulbeirat • Internationaler Ausschuss • Dialogforum Soziales • Inklusionsbeirat • Stadtverband für Sport • Steuerungsgremium des Gemeindepsychiatrischen Verbundes • Lenkungsgruppe Kinderbetreuung in Ulm • Begleitgremium Bildungsbüro Bild. Stadtarchiv Ulm Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt. Er regelt und kontrolliert die Arbeit der Verwaltung einschließlich der Ausführung seiner Beschlüsse. Die Hauptsatzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Ulm unter www.ulm.de Aufbauorganisation Der Fachbereich Bildung und Soziales (BuS) wird von Frau Bürgermeisterin Iris Mann geleitet. Der Fachbereich setzt sich aus fünf Abteilungen zusammen, die sich wiederum in insgesamt 28 Sachgebiete untergliedern. Der Bürgermeisterin unmittelbar zugeordnet sind die persönliche Referentin, der Controllingbeauftragte sowie die strategische Sozialplanung. Für das Alten- und Pflegeheim Wiblingen (AHW) und das Jobcenter Ulm (JCU) ist der Fachbereich Ansprechpartner in der Stadtverwaltung. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales BM2 Frau Iris Mann Strat. Sozialplanung Herr Kienle ABI Ältere, Behinderte und Integration Herr Lang BS Bildung und Sport Herr Semler R2 Pers. Referentin Frau Bartmann FAM Familie, Kinder und Jugendliche Herr HartmannSchmid C2 Controlling Herr Gerstenberg KIBU Kinderbetreuung Ulm Herr Scheffold KITA Städt. Kindertageseinrichtungen Frau Gabel-Müller SG1: Finanzen u. Organisation SG1: Schulverwaltungsassistenz SG1: Finanzen u. Organisation SG1: Finanzen u. Organisation SG1: Finanzen u. Organisation SG2: Altenhilfe und Pflege SG2: Finanzen, Organisation, Schule SG2: Sozialraum Böfingen SG2: Beiträge und Leistungen Team 1: Sozialraum Böfingen SG3: Behindertenhilfe SG3: Sport und Bäder SG3: Sozialraum Mitte / Ost SG3: Familienbüro Team 2: Sozialraum Mitte / Ost SG4: Betreuungsbehörde SG4: Kreismedienzentrum SG4: Sozialraum West Team 3: Sozialraum West SG5: Strat. Sozialplanung / Bürgersch. Engagement SG5: NabiZentrum SG5: Sozialraum Eselsberg Team 4: Sozialraum Eselsberg SG6: Kommunale Schuldnerberatung Bildungsbüro SG6: Sozialraum Wiblingen Team 5: Sozialraum Wiblingen Gemeinschaftsunterkunft Betreuung an Schulen SGB II Kommunale Aufgaben SG7: BAV / UVG SG8: Jugendhilfeplanung Sitz in der Trägerversammlung JCU Abb.1: Organigramm des Fachbereichs Bildung und Soziales 11 Personal Im Jahr 2014 umfasst der Fachbereich Bildung und Soziales insgesamt 567,3 Stellen (ohne Auszubildende, Praktikanten und Projektstellen) nach dem Stellenplan, dies sind ca. 29 % aller Stellen bei der Stadt (ohne Sondervermögen, Entsorgungsbetriebe Ulm (EBU), Alten- und Pflegeheim Wiblingen (AHW) und Auszubildende. Tätig sind im Fachbereich BuS derzeit ca. 860 Mitarbeitende. Martin Gerstenberg Zentrales Controlling 12 Planstellen Mitarbeiterzahl Davon in Teilzeit Fachbereichsleitung 4,0 7 1 ABI (mit JCU) 78,5 107 53 BS 114,7 186 123 FAM 83,6 149 60 KIBU 9,0 11 3 KITA 277,5 454 193 gesamt 567,3 914 433 Der Unterschied zwischen der Anzahl der Mitarbeitenden im Fachbereich gesamt und der Mitarbeiterzahl aufgeteilt nach Abteilungen ist dem Umstand geschuldet, dass Mitarbeitende in mehreren Abteilungen arbeiten. Der Großteil der Stellenschaffungen der letzten Jahre war dem Ausbau der Kinderbetreuung Ulm im Rahmen der Ausbauoffensive U3 und Ü3 geschuldet. Die Personalaufwendungen des Fachbereichs BuS liegen 2014 bei über 30,3 Mio. EUR und machen ca. 28 % der gesamtstädtischen Personalaufwendungen von 108 Mio. EUR aus. Finanzen GESAMTERGEBNISHAUSHALT DER STADT ULM (Plan 2014) – Nettoressourcenbedarf – Fachbereich Kultur 29,4 Mio EUR 12% Fachbereich BuS 123,3 Mio EUR 53% Fachbereich StBU 58,6 Mio EUR 25 % Sonst. Stadtverwaltung 22,9 Mio EUR 10% Abb. 2: Aufteilung der gesamten Haushaltsmittel im Jahr 2014 (Ergebnishaushalt) auf die einzelnen Fachbereiche der Stadt Ulm Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Im Ergebnishaushalt macht der Gesamtetat des Fachbereichs Bildung und Soziales etwa 40% des städtischen Gesamthaushalts aus und bildet somit den größten Anteil aller Fachbereiche. Der Ergebnishaushalt Im Ergebnishaushalt beträgt das Gesamtzuschussbudget 2014 des Fachbereichs Bildung und Soziales 123,3 Mio EUR und teilt sich wie folgt auf die Abteilungen auf: Abteilung Zuschussbudget in EUR Anteil in % FBL - Fachbereichsleitung 250.600 0,2 BS - Bildung und Sport 36.826.916 29,9 ABI - Ältere, Behinderte und Integration 45.126.328 36,6 FAM - Familie, Kinder und Jugendliche 18.286.969 14,8 KITA - Städtische Kindertageseinrichtungen 13.092.100 10,6 KIBU - Kinderbetreuung Ulm 9.685.117 7,9 13 Im Fachbereich Bildung und Soziales ist die Unterscheidung der vorabdotierten Sozialund Jugendhilfe von den Verwaltungsbudgets von entscheidender Bedeutung. Verwaltungsbudget BuS 77,6 Mio EUR 63% Vorabdotierte Sozialund Jugendhilfe 47,7 Mio EUR 37% Bild. Archiv Abb. 3: Die Aufteilung des Fachbereichsbudgets (Zuschussbedarf) Bild. Fotocase Die vorabdotierte Sozial- und Jugendhilfe Unter Sozial- und Jugendhilfe werden die Aufwendungen (und die Erträge) für die Transferleistungen der Sozial- und Jugendhilfe zusammengefasst. Transferleistungen sind Geldleistungen, die aufgrund eines Rechtsanspruches leistungsberechtigter Menschen gewährt werden. Unter welchen Voraussetzungen diese jeweils gewährt werden, finden Sie in den Berichten der einzelnen Abteilungen. Die Sozial- und Jugendhilfe ist vorabdotiert. Das heißt, Steigerungen bzw. Reduzierungen werden im Rahmen der Budgetzuweisung ausgeglichen, weil in diesem Bereich erhebliche Schwankungen zu verzeichnen sind und der Fachbereich Bildung und Soziales nicht über den zur Deckung dieser Risiken erforderlichen Dispositionsspielraum verfügt. Mittlerweile werden allerdings Bereiche (Hilfe zum Lebensunterhalt/Existenzsicherung, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe sowie Hilfe zur Pflege), bei denen aufgrund von Vergleichen managementbedingte Leistungen beurteilt werden können, in den Budgetabschluss mit einbezogen (Beispiel: Bei den Hilfen zur Erziehung bleibt die Abteilung auf Grund einer guten Arbeit deutlich unterhalb des Planansatzes. Ein Teil dieser nicht benötigten Finanzmittel können im Jahr darauf von der Abteilung in neue Projekte oder beispielsweise in die Qualifizierung des Personals investiert werden). Im Jahr 2014 werden die Aufwendungen für die genannten Bereiche auf 63,6 Mio. EUR steigen. Nach Abzug der jeweiligen Erträge von insgesamt 17,9 Mio. EUR werden rund 45,7 Mio. EUR als Zuschuss aus dem Gesamthaushalt notwendig sein, der sich wie folgt auf die Hilfearten aufteilt: Tabelle mit Nettozahlen (Aufwendungen abzüglich Erträge) 14 Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte (SGB XII) 0,6 Mio. EUR Sozialhilfe (SGB XII) 1,3 Mio. EUR Eingliederungshilfe (SGB XII) Hilfe zur Pflege 6,3 Mio. EUR Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 8,7 Mio. EUR Erziehungs- und Jugendhilfe 7,9 Mio. EUR Sonstige 2,6 Mio. EUR Gesamtzuschussbedarf NETTO Bild. Photocase 18,3 Mio. EUR 45,7 Mio EUR Die wesentlichen Einflussgrößen für die Entwicklung bei den Sozialen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), wie Alten- und Behindertenhilfe sowie Grundsicherung für Ältere, finden sich nicht in der konjunkturellen Entwicklung, sondern in der demografischen Bevölkerungsentwicklung und dem medizinischen Fortschritt. Hier schlagen sich u.a. die zunehmende Alterung der Gesellschaft, das Steigen der Lebenserwartung v.a. auch von Menschen mit Behinderung nieder. Dadurch ergibt sich insbesondere aufgrund der Fallzahlenentwicklung bei der Hilfe zur Pflege, der Grundsicherung für Ältere und der Eingliederungshilfe sowie der Entgelterhöhung der freien Träger eine erhebliche Belastung des Haushalts. Die Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhöht sich in 2014 von 75% auf 100% der Nettoaufwendungen des laufenden Jahres. Nach der erfolgreichen Erprobung eines Kontrakts zur Verankerung des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe wurde dieser ausgeweitet und über die Jahre 2010 bis 2013 hinaus bis 2015 verlängert. Zudem wurde für die Jahre 2011 bis 2013 ein Kontrakt zur Etablierung eines zielgruppenübergreifenden Ressourcenmanagements im Fachbereich BuS geschlossen, der ebenfalls bis 2015 verlängert wurde. Im Gegensatz dazu spielt in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) die konjunkturelle Entwicklung die wesentliche Rolle. Auf Grund der guten Wirtschaftslage in der Region Ulm liegen hier die Aufwendungen und der Zuschussbedarf konstant auf niedrigem Niveau. Bei den Hilfen zur Erziehung (Hilfe für junge Menschen und ihre Familien, Förderung der Tagespflege, Förderung der Erziehung in Familien, Hilfe für junge Volljährige) wurde im Jahr 2007 die gemeinsame Budgetverantwortung mit den freien Trägern auf alle Sozialräume ausgeweitet und ein verbindliches Regelwerk geschaffen (beschlossen im Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales am 06.12.06 bzw. 04.07.07). Da sich dieses Regelwerk grundsätzlich bewährt hat, wurde es weiterentwickelt, zunächst für die Jahre 2010 bis 2012 verlängert und anschließend für die Jahre 2013 bis 2015 fortgeschrieben. Die Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung sind seit Einführung des Fachkonzeptes der Sozialraumorientierung und der Dezentralisierung in die Sozialräume im Baden-Württemberg weiten Vergleich konstant niedrig. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales 15 Die Verwaltungsbudgets Im Fachbereich Bildung und Soziales gibt es derzeit insgesamt 39 sogenannte Profitcenter, in denen neben den Transferleistungen auch die Aufwendungen für Personal, Sachmittel (EDV, Büromaterial u.a.), Gebäudekosten (Miete und Mietnebenkosten) sowie interne Leistungsverrechnungen und kalkulatorische Kosten (z.B. Zinsen und Abschreibungen) abgebildet werden. Der von den Abteilungen zu verantwortende Bereich, inklusive Sonderfaktoren, aber ohne die vorabdotierte Sozial- und Jugendhilfe, setzt sich im Jahr 2014 wie folgt zusammen: Fachbereich Bildung und Soziales 77,6 Mio. EUR BM2/BuS – Fachbereichsleitung 0,3 Mio. EUR ABI – Ältere, Behinderte und Integration 7,1 Mio. EUR BS – Bildung und Sport 36,8 Mio. EUR FAM – Familie, Kinder und Jugendliche 10,7 Mio. EUR KIBU – Kinderbetreuung Ulm, Steuerung KITA – Städtische Kindertageseinrichtungen 9,7 Mio. EUR 13,1 Mio. EUR Die Zahlen sind Nettozahlen, das heißt die in einzelnen Bereichen getätigten Entgelte und Gebühren (z.B. für den Besuch einer Kindertagesstätte oder für die Vermietung eines Raumes in einem Bürgerzentrum) sind schon abgezogen. In den Budgets für die einzelnen Abteilungen sind auch die Zuschüsse an die Vereine und Institutionen, wie Wohlfahrtsverbände (Diakonie, Caritas, DRK, Der Paritätische, AWO) oder freie Träger enthalten, die Aufgaben für die Stadt wahrnehmen. Beispielsweise werden über 2/3 der Kindertageseinrichtungen von Kirchen und freien Trägern betrieben, die hierfür einen Zuschuss von der Stadt Ulm erhalten. Auch ein Großteil des Sportbereichs wird über Vereine getätigt, die hierfür Zuschüsse von der Stadt erhalten. Näheres findet sich jeweils bei den Beschreibungen der einzelnen Abteilungen. Das Fachbereichsbudget wird in der Verantwortung der Bürgermeisterin und der Abteilungen bewirtschaftet. Verwaltung und Politik haben die Möglichkeit, auch unterjährig Veränderungen vorzunehmen, solange sie sich innerhalb der Budgetgrenzen und Haushaltsrichtlinien bewegen. Bild. Markus Kienle Sonderfaktoren – Schwerpunkt Bildungsoffensive und Kinderbetreuung Über Sonderfaktoren können die Budgets der Abteilungen des Fachbereiches im Ergebnishaushalt verändert werden. Sie sind zur Umsetzung gesetzlicher Änderungen oder stadtpolitischer Prioritäten erforderlich. Im Bereich Bildung und Soziales waren es in den letzten Jahren vor allem die Sonderfaktoren für die Bildungsoffensive und den Ausbau der Kinderbetreuung. Der Finanzhaushalt Investitionen im Bereich Bildung und Soziales 2014 plant die Stadt Investitionen in Höhe von 89 Mio. EUR, davon ca. 50 Mio. EUR als Baumaßnahmen. Davon entfallen 2014 ca. 17,4 Mio. EUR auf Hochbaumaßnahmen im Fachbereich Bildung und Soziales. Ca. 10,0 Mio. EUR entfallen auf Schulen, ca. 2,5 Mio. EUR auf Sport und ca. 3,8 Mio. EUR auf Kinderbetreuung. Für die geplanten Vorhaben, die beispielhaft unten dargestellt sind, gibt es rund 4,8 Mio. EUR Zuschüsse aus verschiedenen Programmen von Bund und Land. Schwerpunktmaßnahmen FB BuS 2014 16 ABI – Sanierung GU Römerstraße 1.022 T EUR BS – Sanierung Grund-, Werkreal- u. Gemeinschaftsschulen 1.021 T EUR BS – Umsetzung Schwimmbadkonzeption 871 T EUR BS – Umbau Hildegard-Schule 400 T EUR BS – Neubau Turnhalle Kepler-Humboldt-Gymnasium 2.541 T EUR BS – Schulzentrum Kuhberg mit Mensaneubau 3.423 T EUR BS – Sportförderung Bild. Dorothee Köhl Bilder. Dorothee Köhl 740 T EUR BS – Modernisierung Donauerlebnisbad 1.998 T EUR BS – Sanierung Kunstrasen Gänswiesen 500 T EUR KIBU – Ausbauoffensive U3 mit Guter Hirte 981 T EUR KIBU – Ausbau Ulmer Gasse Abschluss 768 T EUR KITA – Neubau Bildungshaus Eselsberg Abschluss 802 T EUR KITA – Neubau Lettenwald Abschluss 520 T EUR KITA – Umbau Friedensstraße Abschluss 741 T EUR Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Ältere, Behinderte und Integration Die Abteilung Ältere, Behinderte und Integration (ABI) kümmert sich unter der Leitung von Walter Lang um Menschen, die in ihrer Existenz gefährdet sind, um Hilfen für Menschen mit Behinderung sowie um Ältere und Pflegebedürftige und nimmt auch die Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsbehörde wahr. Zu ihren Aufgaben gehören außerdem die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen sowie die Gewährung von Zuschüssen und Spenden, die Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung und das Bildungs- und Teilhabepaket. Ihr organisatorisch zugeordnet sind außerdem die Kontaktstelle Migration (KAM), die Bürgerzentren und die Stadtteilkoordination sowie die Geschäftsstellen des Dialogforums Soziales, des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Inklusionsbeirats und des Gemeindepsychiatrischen Verbunds. Außerdem übt der Abteilungsleiter gemeinsam mit einem ehrenamtlichen Beauftragten die Funktion des Behindertenbeauftragten aus. Aufgeteilt auf sechs Sachgebiete arbeiten in der Abteilung 107 Personen (inklusive kommunale Aufgaben für das Jobcenter), die Hälfte von ihnen in Teilzeit. Um diese Aufgaben zu tätigen, erhält die Abteilung ein Zuschussbudget aus dem Gesamthaushalt von rund 45 Mio. EUR. Hierbei handelt es sich neben den für die Verwaltung notwendigen Finanzmitteln um Mittel, die im Rahmen der Grundsicherung für die Existenzsicherung von Menschen aufgewendet werden, die als Eingliederungshilfe ausgezahlt werden, damit Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, sowie Mittel für pflegebedürftige Menschen als Hilfe zur Pflege sowie Sozialleistungen für Flüchtlinge, die Ulm zugewiesen werden. Walter Lang – Leiter der Abteilung Ältere, Behinderte und Integration 17 Sicherung des Lebensunterhalts und Teilhabe Finanzielle Leistungen zur Sicherung der Lebensgrundlage nach SGB XII außerhalb von Einrichtungen So vielfältig wie die Gründe sind, die zu einer finanziellen Notlage führen können, so vielfältig sind auch die gesetzlichen Grundlagen für die jeweilige Unterstützungsleistung. Nachfolgend wird dargestellt, auf welchen Grundlagen die Hilfe für die jeweilige Personengruppe fußt und welche Gruppe hiervon jeweils betroffen ist. Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 des SGB XII erhalten überwiegend Personen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind (dem Arbeitsmarkt auf Grund unterschiedlicher Einschränkungen weniger als drei Stunden pro Tag zur Verfügung stehen) oder deren dauerhafte Erwerbsunfähigkeit noch nicht festgestellt wurde, sowie Kinder unter 15 Jahren, die im Haushalt von Grundsicherungsempfängern/innen (Eltern oder Großeltern) leben. Hilfe zum Lebensunterhalt wird im Nachrang zur Grundsicherung nach Kapitel 4, SGB XII geleistet. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kapitel 4, SGB XII erhalten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können und Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Seit 01.01.2013 wird die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung durch die Stadt Ulm ausgeführt. Ab dem Jahr 2014 übernimmt der Bund die kommunalen Nettoausgaben vollständig. Die Grundsicherungsfälle für Menschen über 65 Jahren werden vom Sachgebiet Altenhilfe und Pflege bearbeitet, die Grundsicherung bei Erwerbsminderung vom Sachgebiet Behindertenhilfe. Derzeit sind rund 1.450 Haushalte nach den oben benannten Kriterien auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung angewiesen. Knapp die Hälfte von ihnen erhält darüber hinaus Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe. Bild. Fotolia Soziale Vergünstigungen Bedürftige Erwachsene erhalten nach Prüfung ihrer Einkommenssituation von der Abteilung ABI eine Lobbycard und bedürftige Kinder eine Kinderbonuscard, mit der sie bei verschiedenen städtischen Einrichtungen, bei Vereinen, Wohlfahrtsverbänden und sonstigen Anbietern Ermäßigungen bzw. unentgeltliche Angebote erhalten können. Im Jahr 2013 wurden 1.563 Lobbycards und 684 Kinderbonuscards ausgestellt. Ab 01.07.2014 erhalten Lobbycardbesitzerinnen und -besitzer eine verbilligte Monatskarte für die städtischen Busse und Straßenbahnen. 18 Mit der Lobbycard können bedürftige Ulmerinnen und Ulmer im Ulmer Tafelladen vergünstigt einkaufen. Bild. Archiv Im Auftrag des Landes prüft die Abteilung ABI auch die Voraussetzungen für den Landesfamilienpass und nimmt die Anträge auf Elterngeld, Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld entgegen und leitet sie weiter. Außerdem wird für die „Aktion 100.000 und Ulmer helft“ die Bedürftigkeit der Antragsteller/innen geprüft. Bildung und Teilhabe (BuT) Bild. Archiv Mit den Leistungen aus Bildung und Teilhabe werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt: Zielgerichtete Leistungen zur stärkeren Integration bedürftiger Kinder und Jugendlicher in die Gemeinschaft, Eröffnung von besseren Bildungs- und Entwicklungschancen und die Möglichkeit zur Teilnahme an Lern- und Freizeitangeboten. Anspruch auf das Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche, wenn sie leistungsberechtigt nach dem SGB II sind oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen oder Leistungen nach §2 / §3 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Hauptaufgabe von BuT ist die Umsetzung des Rechtsanspruches für Kinder und Jugendliche zur Inanspruchnahme des abschließenden Leistungskatalogs. Dies bedeutet die Gewährung von Leistungen und umfassende Beratung bei: • Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten • Schulbedarf • Schülerbeförderung • Lernförderung • Mittagessen • Soziale und kulturelle Teilhabe Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Für die Bearbeitung der Anträge wird die Anspruchsberechtigung geprüft und weitere Beteiligte, wie z.B. Lehrer und Lehrerinnen beim Thema Lernförderung mit einbezogen. Die zentrale Anlaufstelle BuT im Jobcenter ist für alle Anspruchsberechtigten, außer für Asylbewerber, Ansprechpartnerin. Seit Einführung der BuT Leistungen im Jahr 2011 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Inanspruchnahme dieser Leistungen zu verzeichnen. Hilfen zur Überwindung von Notlagen Soziale Hilfen sollen sich nicht nur auf die Berechnung und Auszahlung von Geldleistungen beschränken. Auch im Gesetz ist geregelt, dass Bedürftige vom Sozialhilfeträger bei der Überwindung der Notlage zu beraten und soweit erforderlich zu unterstützen sind. Dazu gehört auch die Befähigung zum Erhalt von Sozialleistungen und bei Bedarf eine Budgetberatung. Auf Beratung und Unterstützung von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder sonstiger Stellen ist hinzuweisen oder bei Bedarf hinzuwirken. Die Beratungskosten sollen übernommen werden, wenn ansonsten Sozialhilfebedürftigkeit eintritt oder fortdauert; in anderen Fällen können die Kosten übernommen werden. Die Stadt selbst hat eine kommunale Fachstelle für Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung eingerichtet, in der Ulmerinnen und Ulmer mit geringem Einkommen bei Überschuldung oder drohendem Wohnraumverlust beraten werden. Außerdem gewährt die Abteilung ABI Zuschüsse für die Beratungsangebote der freien Wohlfahrtspflege bei Wohnungslosigkeit und für Frauen in Gewaltsituationen. Bild. Fotolia 19 Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung Im Jahr 2013 nahmen 1.124 Personen die Beratung in Anspruch. Vorrangig war bei den meisten dieser Fälle die Krisenintervention und die Existenzsicherung (Stromschulden und- sperren). Nach folgenden drei Schwerpunktthemen kann unterschieden werden: 1. Hilfe wegen Überschuldung (617 Personen im Jahr 2013) Maßnahmen zur Sicherung der Existenzgrundlage, wirtschaftliche Sanierung und Stabilisierung 2. Wohnraumsicherung und Mietrückstände (590 Personen im Jahr 2013) Zahlungsrückstände, Kündigungen, Räumungsklagen Durch frühzeitige Intervention der Fachstelle können oft Ratenzahlungen mit den Vermietern/innen und Energieliefernden vereinbart werden und Kündigungen wegen Zahlungsrückständen vermieden werden. So lange noch realistische Zahlungsvereinbarungen zwischen Klient/in und Vermieter/in möglich sind, entfallen kostspielige Mietschuldenübernahmen, Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten, die von der Stadt finanziert werden müssten. 3. Wohnungslosenhilfe (170 Personen) Es handelt sich meist um Ulmer Bürgerinnen und Bürger, die aktuell wohnungslos sind, oder deren Wohnungsverlust unmittelbar bevor steht. Ziel ist, durch möglichst frühzeitige passgenaue vorgelagerte Hilfen ein Abgleiten auf die Straße zu verhindern und Betroffene möglichst schnell wieder in (ggf. betreuten) Wohnraum zu bringen. Gründe dafür können sein Rückkehr bzw. Zuzug nach Ulm, Trennung, Räumung und Zwangsräumung. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf den Schnittstellen zu vorgelagerten Hilfesystemen in der Prävention von Wohnraumverlust, der Rehabilitation und Dauerversorgung von Personen mit psychischen Auffälligkeiten, von Suchtkranken sowie auf der Schnittstelle von Jugendhilfe und Wohnungslosenhilfe. Hilfen für Wohnungslose Personen in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten haben nach dem 8. Kapitel SGB XII Anspruch auf umfassende Unterstützungsangebote des Sozialhilfeträgers. Dazu gehören besonders Beratung und persönliche Betreuung, Hilfen zum Erhalt und Erlangung einer Wohnung und eines Arbeitsplatzes, zur Überwindung oder Milderung extremer Armutslagen. In Ulm gibt es das Übernachtungsheim für Wohnungslose in der Frauenstraße. Dies wird vom Deutschen Roten Kreuz betrieben, das hierfür einen Zuschuss von der Stadt Ulm erhält. Bild. Dorothee Köhl Hieran angegliedert ist eine der beiden Tagesstätten, die andere wird, wie auch die Fachberatung für Wohnsitzlose, von der Caritas Ulm betrieben, die hierfür ebenfalls unterstützt wird. Weitere Angebote sind Aufnahmehäuser, ambulant betreutes Wohnen sowie teilstationäre Angebote und Beschäftigungsangebote. Das Gebäude der Caritas am Michelsberg 5 ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Alle Träger der Wohnungslosenhilfe erarbeiten ein gemeinsames (auch räumliches) Konzept für die Wohnungslosenhilfe Ulm. Krankenzimmer im Übernachtungsheim des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Frauenberatungsstelle und Frauenhaus Bei hohem Gefährdungspotential können Frauen nicht in ihrem bisherigen Wohnumfeld bleiben. Deshalb unterstützt die Stadt Ulm den Verein „Frauen helfen Frauen“ beim Betrieb des Ulmer Frauenhauses. Im Jahr 2013 wurden 39 Frauen mit und ohne Kinder über unterschiedlich lange Zeiträume pädagogisch betreut. 20 Besuch des Generationentreffs in einer Moschee. Bild. Birgit Hochmuth Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Älter werden in Ulm – alt werden zuhause Der demografische Wandel ist auch in Ulm spürbar. Die Stadtgesellschaft wird älter. Moderne Altenhilfe muss sich den veränderten Bedürfnissen der Bevölkerung, den Herausforderungen des demografischen Wandels, verbunden mit gesellschaftlichen Veränderungen, stellen. Die 128 Handlungsempfehlungen aus dem Seniorenbericht des Jahres 2010 werden noch bis zum Ende des Jahres 2015 koordinierend von der städtischen Altenhilfeplanung umgesetzt. Angesichts des Umstandes, dass die Stadt in vielen Bereichen - so z.B. in der professionellen Pflege - keine Handlungs- und Steuerungsmöglichkeit besitzt, versteht sich die Altenhilfeplanung vielmehr als Ansprechpartnerin, Anstoßerin und Moderatorin für alle, die im Bereich von Angeboten von und für Seniorinnen und Senioren Interesse haben, aktiv zu werden. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf den Ansatz, alten Menschen soweit wie möglich das Älterwerden in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Hierbei geht es darum, Strategien aufzuzeigen, wie dies auch bei steigender Hilfe- und/oder Pflegebedürftigkeit ermöglicht werden kann. Ein flächendeckendes Hilfenetz, z.B. aus Nachbarschaftshilfen, Besuchsdiensten, ambulanten Pflegediensten und Tagespflegeangeboten in allen Sozialräumen, ist inzwischen weitgehend umgesetzt. Selbst aktiv ist die Stadt Ulm im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zum Beispiel bei den gemeinsam mit Partnern und 2013 erstmals zusammen mit der Stadt Neu-Ulm veranstalteten Ulm/Neu-Ulmer Seniorentagen. Auch die Palette der Informations- und Beratungsangebote wurde und wird weiter ausgebaut. So steht der Seniorenwegweiser der Stadt Ulm als „Internationaler Seniorenwegweiser“ nun auch in türkischer, russischer und italienischer Sprache sowie in einfachem Deutsch zur Verfügung. Ein wichtiges neues Angebot für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen ist mit dem „Ulmer Flitzerle“ entstanden. Dieser ehrenamtlich betriebene Fahrdienst wurde 2013 durch den Seniorenrat der Stadt Ulm in enger Abstimmung mit der Altenhilfeplanung initiiert und wird seitdem erfolgreich betrieben. 21 Hilfe zur Pflege Pflegebedürftige Menschen müssen den Teil der notwendigen Pflegeausgaben, welcher nicht durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt ist, selbst aufbringen, z.B. aus Renten- und Pensionsansprüchen oder den eigenen Ersparnissen. Wer den notwendigen Pflegeaufwand nicht gänzlich aus eigenen Mitteln sicherstellen kann, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe zu Pflege (HzP). Sie ist Teil der Sozialhilfe und im Sozialgesetzbuch XII gesetzlich geregelt. Ambulante Leistungen, die es den Bedürftigen ermöglichen, weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung zu leben, haben dabei Vorrang. Für viele Menschen bleibt jedoch die stationäre Pflege die notwendige und geeignete Pflegeform. Von den gut 6,5 Mio. EUR, die in der Hilfe zur Pflege derzeit pro Jahr ausgegeben werden, entfallen knapp drei Viertel auf die stationäre Pflege in Pflegeheimen. Angesichts der zu erwartenden Steigerungen aufgrund des demografischen Wandels ist es unser Ziel, den Anstieg für die Ausgaben in der stationären Pflege möglichst klein zu halten und das Verhältnis zugunsten der ambulanten Versorgung zu verändern. Dieses Anliegen geht nach unserer Überzeugung mit den Vorstellungen und Wünschen der älteren Bevölkerung konform. Seit einigen Jahren arbeitet das zwischenzeitlich personell aufgestockte Fallmanagement der Hilfe zur Pflege. Ziel ist es, gemeinsam mit den hilfesuchenden Menschen, für die eine Heimkostenübernahme bei der Stadt beantragt wurde und die in Pflegestufe 0 oder 1 eingestuft sind, ein Netz von Hilfen zu organisieren, das es ermöglicht, auch weiterhin im vertrauten Umfeld wohnen zu bleiben und einen Heimaufenthalt zu vermeiden oder zu verzögern. Jährlich betreut das Fallmanagement knapp 150 Fälle. Für etwa ein Drittel bis knapp die Hälfte der Personen können alternative Hilfepläne umgesetzt werden. Die dabei generierten Einsparungen übersteigen die Personalausgaben deutlich. Bild. photocase Frau M. ist 85 Jahre alt. Mit dem Wäschewaschen und Kochen wird es immer schwieriger und auch das Einkaufen fällt ihr zusehends schwer. Der Pflegedienst, der einmal täglich zu ihr kommt, kann die anstehenden Aufgaben nicht übernehmen, da die Versicherungsleistungen bereits ausgeschöpft sind. Um „niemandem zur Last zu fallen“ entscheidet sie sich, in ein Heim zu gehen. Da ihr Einkommen und Vermögen für einen Aufenthalt im Heim nicht ausreicht, wird bei der Stadt die Übernahme der Heimkosten beantragt. Gemeinsam mit der zuständigen Fallmanagerin kommen sie zu dem Schluss, dass Frau M. mit Hilfe der organisierten Nachbarschaftshilfe, des kirchlichen Besuchsdienstes und dem Besuch des Mittagstisches im nahegelegenen Bürgerzentrum sehr wohl zu Hause bleiben kann. Mit der Wohnungsgesellschaft wird ein Wohnungstausch im gleichen Wohnblock organisiert, so dass Frau M. nun im Erdgeschoss wohnt und in ihrer gewohnten Umgebung bleiben kann. Statt 1.500 EUR monatlich fürs Heim kostet es die Stadt 500 EUR an Zuschüssen für ambulante Dienste. 22 Pflegestützpunkt Der Beratungsbedarf für ältere Menschen, besonders aber auch für Angehörige zu Themen wie Pflegebedürftigkeit oder Demenz ist in den letzten Jahren enorm angestiegen. Dieser Nachfrage nach kompetenter Beratung und Unterstützung kommen die von Pflege- und Krankenkassen sowie den Kommunen getragenen Pflegestützpunkte entgegen. Der Pflegestützpunkt Ulm steht seit 2010 pflegebedürftigen Ulmer Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Angehörigen im Ochsenhäuser Hof, Grüner Hof 5, zur Verfügung. Etwa 250 Ratsuchende sind dies pro Jahr. Manchmal reicht die Weitergabe von grundsätzlichen Informationen und die Übersendung von Infomaterial, in vielen Fällen findet eine ausführliche Anamnese und Beratung zu Hause bei den Betroffenen statt. Bei Bedarf erfolgt durch die zwei Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes Unterstützung über einen längeren Zeitraum im Sinne von Case Management. Bild. Dorothee Köhl Case Management bezeichnet eine am Bedarf des Einzelnen orientierte Hilfeleistung. Der Versorgungsbedarf eines Klienten wird sowohl über einen definierten Zeitraum als auch quer zu bestehenden Grenzen von Einrichtungen, Dienstleistungen, Ämtern und Zuständigkeiten geplant und koordiniert, also „maßgeschneiderte“ Hilfe aus einer Hand. Dieses Vorgehen, das zunächst in den USA entwickelt wurde, soll Wirksamkeit, Qualität und Effizienz der Unterstützung verbessern und möglichst Kosten senken. Dies soll insbesondere durch schnelle, abgestimmte Hilfemaßnahmen und Berücksichtigung längerfristiger Entwicklungen im Rahmen eines Gesamtkonzepts für den einzelnen Menschen erreicht werden. Case Management wird sowohl in der Jugendhilfe, als auch in der Behindertenhilfe und der Altenhilfe angewendet. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Sozialer Dienst für Ältere Auch der Soziale Dienst für Ältere (SDfÄ) kümmert sich um die Initiierung „passgenauer“ individueller, familiärer und institutioneller sozialer Hilfen speziell für ältere Menschen. Wesentlich für den Einsatz des SDfÄ ist dabei, dass es sich i.d.R. um zwei oder mehrere, schwerwiegende soziale Probleme handelt. Häufig spielen psychische Erkrankungen, beginnende Demenz, Vereinsamung, Verschuldung, Sucht und der Verlust der Fähigkeit den Alltag zu bewältigen, eine Rolle. Darüber hinaus und mit einem hohen zeitlichen Anteil zählt die Krisenintervention zu den Aufgaben des SDfÄ. Hierbei wird unter bestimmten Umständen eine Garantenstellung übernommen. Im Kalenderjahr 2012 wurden vom SDfÄ in Ulm insgesamt 220 Personen betreut, davon sind knapp die Hälfte Personen, mit denen bereits früher Kontakte bestanden haben oder die bereits dauerhaft begleitet werden. Der SDfÄ arbeitet in Ulm sozialraumbezogen. Alle Mitarbeiterinnen sind ausgebildete Dipl. Sozialpädagoginnen bzw. Sozialarbeiterinnen. 23 Durch die räumliche Nähe zum Verein Generationentreff Ulm/Neu-Ulm e.V., der ebenfalls im Ochsenhäuser Hof untergebracht ist und dort neben seinen anderen Aktivitäten auch ein Café betreibt, bestehen viele Verbindungen zwischen dem Verein und dem Arbeitsbereich Altenhilfe und Pflege. Bild. Dorothee Köhl Eingliederungshilfe Personen mit einer wesentlichen geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, zum einen eine drohende Behinderung zu verhindern, die Folgen einer Behinderung zu mildern und zum anderen die Betroffenen in die Lage zu versetzen, am gesellschaftlichen Leben so weit wie möglich teilzunehmen. Inklusion Bild. Dorothee Köhl 24 Inklusion und Teilhabe haben mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Behindertenrechtskonvention) auch in Deutschland eine rechtliche Grundlage und damit Verbindlichkeit. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Stadt, die daraus resultierenden Zielsetzungen: individuelle Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit, Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, Selbstbestimmung, Barrierefreiheit und Chancengleichheit umzusetzen. Eine besondere Herausforderung wird dabei die Umgestaltung des Sonderschulsystems sein (siehe auch Inklusion in der Schule, Abteilung Bildung und Sport) Gremienstruktur in der Behindertenhilfe Deshalb hat der Ulmer Gemeinderat beschlossen, den bisherigen Arbeitskreis Behinderte mit Wirkung ab 01.01.2012 in einen Inklusionsbeirat weiterzuentwickeln. Dieser soll zu einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Ulm beitragen und stellt eine Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung dar. Die Aufgaben des Inklusionsbeirats beinhalten u.a. die Beratung und Unterstützung des Gemeinderates und des Fachbereichsausschusses Bildung und Soziales der Stadt Ulm. Er tagt zweimal jährlich unter Vorsitz von Frau Bürgermeisterin Mann. Daneben gibt es weitere Gremien, um die aktive Teilhabe und die Beteiligung der Menschen mit Behinderung sicher zu stellen. einmal jährlich Eingliederungshilfeforum öffentlich Für Menschen mit geistiger / körperlicher Behinderung Inklusionsbeirat öffentlich Für Menschen mit seelischer Behinderung Steuerungsgremium (GPV) nicht öffentlich zweimal jährlich Trägerforum nach Bedarf Trägergemeinschaft Teilhabekonferenz Teilhabeplanung Neben der Leistungsgewährung im Einzelfall, obliegt der Stadt Ulm die Planungshoheit für die Ausgestaltung der Angebote der Behindertenhilfe in Ulm. Die Stadt Ulm und der Alb-Donau-Kreis sorgen mit der gemeinsamen Teilhabeplanung dafür, dass die Unterstützungsangebote für Menschen mit wesentlicher Behinderung bedarfsgerecht und wohnortnah zur Verfügung stehen. Der erste gemeinsame Teilhabeplan wurde im Jahr 2008 veröffentlicht und wurde 2013 fortgeschrieben mit dem Schwerpunkt Inklusion, also die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im umfassenden Sinne. Ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben sowie die Teilnahme an Regelangeboten in der Gemeinde oder im Sozialraum sind vielfacher Wunsch der Menschen mit Behinderungen. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Gemeindepsychiatrischer Verbund der Stadt Ulm Die Stadt Ulm ist der Empfehlung des Psychiatrieplans Baden-Württemberg gefolgt und hat die Einführung des Gemeindepsychiatrischen Verbunds (GPV) in Ulm zum 01.01.2010 beschlossen. Mit der Einführung des GPV wurde der bis dahin bestehende Arbeitskreis Psychiatrie durch das Steuerungsgremium des GPV abgelöst. Der Gemeindepsychiatrische Verbund Ulm ist ein Zusammenschluss von • psychiatrischen Leistungserbringern, • Leistungsträgern (Stadt Ulm, Agentur für Arbeit, Allgemeine Ortskrankenkasse, gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation), • Psychiatrie-Erfahrenen und deren Angehörigen, • Trägern der klinischen Versorgung, psychiatrischen Fachärzten sowie dem Gesundheitsamt • der Stadt Ulm, Sozialplanung. Diese haben sich in der Kooperationsvereinbarung dazu verpflichtet, den psychisch erkrankten Menschen in der Stadt Ulm die von Ihnen benötigten Hilfen bereit zu stellen. Im Zentrum steht der personen- und wohnortzentrierte Ansatz. Niemand soll gezwungen sein, außerhalb Ulms Hilfen in Anspruch zu nehmen. Eine wichtige weitere Aufgabe ist die Weiterentwicklung der bestehenden Versorgungsangebote. Die Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Suchthilfe, Wohnungslosenhilfe oder Schuldnerberatung ist darüber hinaus vorgesehen. Mit der zentralen Rolle der Stadt im GPV wird die sozialplanerische und steuernde Aufgabe wahrgenommen. 25 Die Umsetzung des GPVs findet auf drei Ebenen statt: • Steuerungsgremium unter Geschäftsführung der Stadt Ulm, dessen Ziel die Weiterentwicklung der Versorgungsangebote und der Zusammenarbeit sowie die Erarbeitung von Qualitätskriterien ist. • Trägerverbund, der diese Ziele umsetzen soll und Trägervorhaben abstimmt. • Teilhabekonferenz, die überwiegend auf der Einzelfallebene tätig ist und ihre Ergebnisse in das Steuerungsgremium einbringt. Leistungen der Eingliederungshilfe Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist ebenso wie die Hilfe zur Pflege Teil der Sozialhilfe und wird auf der gesetzlichen Grundlage des Sozialgesetzbuches XII erbracht. Das Aufgabengebiet umfasst die Gewährung der notwendigen teil- oder vollstationären Leistungen und Hilfen, das Sicherstellen des Vorranges der offenen Hilfen, die Förderung und Unterstützung ambulanter Dienste und sonstiger ambulanter Angebote sowie die Beratung und Unterstützung von Leistungsberechtigten. In der Eingliederungshilfe wurde ebenso wie in der Hilfe zur Pflege das Fallmanagement eingeführt. Damit können die gewährten Leistungen ein hohes Maß an Individualität, Flexibilität, Selbstbestimmung und Wirtschaftlichkeit erreichen. Zunehmend wichtig ist das Persönliche Budget, mit dem Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzt werden, selbstbestimmter über die Hilfsangebote zu entscheiden. Dabei gilt der Vorrang der ambulanten Hilfen gegenüber der stationären Rundumversorgung. Herr W., 54 Jahre, lebte 25 Jahre in einem großen Behindertenheim. Im Rahmen eines Hilfeplangesprächs äußerte er den Wunsch, in eine kleine Wohnung in der Stadt zu ziehen und weiterhin die Werkstatt für behinderte Menschen zu besuchen. Gemeinsam mit dem Fallmanager gelang es, diesen Wunsch umzusetzen. Mit Hilfe der regelmäßigen Unterstützung eines Fachdienstes gestaltet Herr W. seinen Alltag weitgehend selbstständig und ist sehr zufrieden. Derzeit belaufen sich die Kosten in der Eingliederungs- und Blindenhilfe für die etwas mehr als 770 Betroffenen auf rund 18,3 Mio. EUR jährlich und sind somit nach wie vor die finanziell bedeutendste Art der Sozialhilfe. Die Ausgaben reichen von Hilfen zur frühen Förderung über die Teilhabe am Arbeitsleben bis hin zu betreuten Wohnmöglichkeiten. Forum zum Teilhabeplan. Bild. Alb-Donau-Kreis Fast 40 % der Leistungsbeziehenden leben in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung und erhalten tagesstrukturierende Maßnahmen, z.B. in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Rund ein Drittel der Leistungsempfänger/innen der Eingliederungshilfe werden in Wohnheimen vollstationär betreut. Ressourcenmanagement Mit einem zielgruppenübergreifenden Ressourcenmanagement (RM) werden seit 2011 kommunal finanzierte Einzelfallhilfen effizienter und kostengünstiger gestaltet. Dabei liegt die Aufgabe des Ressourcenmanagements zum einen in der Erschließung und Vermittlung sozialräumlicher Angebote und Hilfen, zum anderen werden Lücken im Hilfesystem identifiziert und nach Möglichkeit behoben bzw. in die Sozialplanung eingespeist. Die Ressourcenmanager/innen arbeiten deshalb fallbezogen eng mit den Fallmanagern/innen und Trägern der Alten-, Eingliederungs- und Jugendhilfe, sowie bei fallübergreifenden Themenbereichen mit der Sozialplanung zusammen. Arbeitsmethodisch orientiert sich das Ressourcenmanagement stark an der Gemeinwesenarbeit und stellt so eine Schnittstelle zwischen Einzelfall und Sozialraum dar. Als Projekt gestartet, ist das Ressourcenmanagement mit fünf 50%-Stellen bis 2015 befristet. Ab 2016 soll hierfür eine Regelstruktur geschaffen werden. 26 Beispiele für Ressourcenmanagement (1) Eine von Grundsicherung lebende, vereinsamte Frau mit beginnender Demenz lehnte lange Zeit jedwede praktische Unterstützung oder persönliche Begleitung, wie z.B. durch einen Besuchsdienst, ab. Durch Einsatz des Ressourcenmanagements konnte die Vermittlung eines ehrenamtlichen Helfers angebahnt und umgesetzt werden. Durch diese nun wöchentlich stattfindende Unterstützung konnten bislang hauswirtschaftliche Leistungen der Altenhilfe vermieden werden. (2) In einem konkreten Fall im Ulmer Westen wurde eine psychisch kranke Frau durch das Ressourcenmanagement in einem ehrenamtlich betriebenen Café „angedockt“ und dort begleitet. Die so „inkludierte“ Frau fühlte sich im Mitarbeiterteam gut aufgehoben und stabilisierte sich zudem durch die dort stattfindende sinnstiftende, „normale“ Beschäftigung stark, sodass Leistungen der Eingliederungshilfe seitdem nicht mehr notwendig sind. (3) In einem langjährigen Jugendhilfefall vermittelte und begleitete der Mitarbeiter des Ressourcenmanagements eine Nachbarschaftshelferin mit spanischem Migrationshintergrund. Durch diese niederschwellige, aber im konkreten Fall individuell sehr stimmige Form („die Chemie stimmt“ zwischen den Frauen) der alltagspraktischen Unterstützung sind seitdem (professionelle) Jugendhilfemaßnahmen nicht mehr notwendig. Flüchtlinge Bild. Archiv Seit August 2012 suchen wieder deutlich mehr Menschen als Flüchtlinge Schutz in Deutschland. Der Stadt Ulm als untere Aufnahmebehörde wurden 2013 166 Personen zugewiesen, für 2014 wird mit mehr als 250 aufzunehmenden Personen gerechnet. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zahl der Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler/innen rückläufig. Dagegen hat die Zahl der Asylantragsteller/innen deutlich zugenommen. Wesentliche Grundlagen ihres Handelns sind das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), das Eingliederungsgesetz (EglG) des Landes Baden-Württemberg und das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zur Sicherstellung des materiellen Existenzminimums. Seit dem 01.11.2013 werden Ansprüche nach dem AsylbLG grundsätzlich als Geldleistung erbracht. Die soziale Betreuung dieser Personen wird vom Evangelischen Diakonieverband Ulm/ Alb-Donau wahrgenommen. Flüchtlinge sind bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens, längstens aber für die Dauer von zwei Jahren, vorläufig unterzubringen. In Ulm stehen dafür als zentrale Einrichtung die Gebäude der Gemeinschaftsunterkunft Römerstraße 137 - 149 zur Verfügung. Die Räumlichkeiten werden seit März Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales 2013 nach und nach saniert. Für die Bauarbeiten, die bis Mitte 2015, andauern hat die Stadt insgesamt 3 Mio. EUR bereitgestellt. Seit dem 01.01.2014 hat die Stadt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, die Flüchtlinge dezentral in Wohnungen im Stadtgebiet unterzubringen. Spätestens nach zwei Jahren sind die Flüchtlinge unabhängig vom Verfahrensstand berechtigt, auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt eigenen Wohnraum anzumieten. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit dürfen die Flüchtlinge während der Übergangszeit noch in der Gemeinschaftsunterkunft bleiben (Anschlussunterbringung). Zum Jahreswechsel 2013/2014 hatte die Gemeinschaftsunterkunft Römerstraße insgesamt 198 Bewohnerinnen und Bewohner. Damit ist sie an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt. Die Stadt benötigt deshalb innerhalb des Stadtgebiets weitere Unterbringungsmöglichkeiten. Bei ihrer Suche favorisiert sie, auch wegen der Vorteile für die Integration der einzelnen Flüchtlinge, dezentrale Strukturen. Betreuungsbehörde Volljährige Menschen, die bestimmte persönliche Lebensbereiche aufgrund einer psychischen, körperlichen oder geistigen Erkrankung oder Behinderung nicht mehr selbst regeln können, bekommen eine/n gerichtlich bestellte/n Betreuer/in an die Seite gestellt, die/der als ihr/e gesetzliche/r Vertreter/in tätig ist. Diese Person regelt alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Vermögens- und Personensorge und verfolgt die Ansprüche und Interessen der/des Betreuten, bezieht sie/ihn in Entscheidungen ein und beachtet individuelle Wünsche und Vorstellungen. Das Betreuungsgesetz schreibt hier den Grundsatz der persönlichen Betreuungsführung vor. Die Aufsicht über alle Betreuer/innen obliegt dem Betreuungsgericht. Eine solche Betreuung wird vielfach von Angehörigen der/des Betreuten, aber auch von sogenannten Berufsbetreuern/innen oder von Einrichtungen wie dem Betreuungsverein der Ulmer Lebenshilfe wahrgenommen. Die städtische Betreuungsbehörde kümmert sich um eine ausreichende Anzahl an Betreuern/innen, schlägt dem Betreuungsgericht geeignete Personen vor, stellt Angebote zur Einführung und Fortbildung bereit und berät über die Erstellung von Vollmachten. In einzelnen, besonders schwierigen und aufwändigen Betreuungen, für die keine geeignete Person zu finden ist – derzeit sind dies 40 Fälle – übernimmt die Betreuungsbehörde selbst die Betreuung. Am 01.07.2014 tritt das „Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden“ in Kraft, das den Aufgabenbereich der Betreuungsbehörden erweitert. 27 Bild. Fotolia Bürgerschaftliches Engagement Der Arbeitsbereich bürgerschaftliches Engagement hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in Ulm insgesamt zu verbessern. Im Jahr 2010 wurde ein Gesamtkonzept „engagiert in Ulm“ auf den Weg gebracht, das die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement stadtweit verbessert hat. In der Volkshochschule wurde von dem, für diesen Zweck gegründeten Verein „engagiert in ulm“, eine Informations-, Beratungs-, und Vermittlungsstelle für bürgerschaftliches Engagement eingerichtet. Außerdem wurde die Akademie für bürgerschaftliches Engagement, die gemeinsam mit der Ulmer Volkshochschule und der Bürgeragentur ZEBRA gegründet wurde, ausgebaut. Die Qualifizierung von Ehrenamtlichen und die Fortbildung von in Vereinen tätigen Bürgerinnen und Bürgern wird immer wichtiger. Mittlerweile haben über 500 ehrenamtlich tätige Menschen in Ulm eine Freiwilligencard, mit der sie vielfältige Vergünstigungen wahrnehmen können. Die Engagementdatenbank – unter www.engagiert-in-ulm.de – ermöglicht den Einblick in über 150 Engagementfelder und es werden jeden Tag mehr. Stadtteilkoordination Stadtverwaltung braucht auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort. Die Stadtteilkoordinationen in jedem Stadtteil sind oftmals erste Ansprechpartnerinnen für Bürgerinnen und Bürger, die ein Anliegen an die Stadt vorzutragen haben. Sie begleiten darüber hinaus die Regionalen Planungsgruppen, in denen sich in jedem Stadtteil Bürgerinnen und Bürger zusammengefunden haben, um die Stadt bei der Entwicklung der Stadtteile kritisch zu unterstützen, aber auch um durch eigene Aktivitäten die Stadtteile attraktiver zu gestalten. Grafik. Eva Zimmermann Die Regionalen Planungsgruppen Bild. Bürgerzentrum Eselsberg Die Regionalen Planungsgruppen sind das Herzstück des Ulmer Dialogmodells, welches darauf abzielt, die Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlicher Weise an städtischen Planungen und Vorhaben vor Ort in den Stadtteilen zu beteiligen. Der Grundgedanke ist einfach: Im eigenen Stadtteil wissen die Bürgerinnen und Bürger am besten, was gut für ihren Stadtteil ist. Seit 1997 gibt es in den fünf Sozialräumen Böfingen, Eselsberg, Mitte-Ost, Weststadt-Söflingen und Wiblingen Regionale Planungsgruppen. Dort können sich die Bewohner/ innen mit ihren Ideen einbringen und arbeiten mit der Verwaltung und der Politik Hand in Hand. Die Arbeit wird von hauptamtlichen Stadtteilkoordinatoren/innen (mit jeweils 0,25 Stellenanteilen) unterstützt. Das Ergebnis sind bürgernahe Entscheidungen von Verwaltung und Politik. Über die Homepage: www.dialogmodell.telebus.de erhalten Sie die aktuellen Arbeitsgebiete der Regionalen Planungsgruppen und die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Stadtteilen. Die Ulmer Bürgerzentren Weiterer wichtiger Arbeitsbereich ist die Organisation und Verwaltung von vier Ulmer Bürgerzentren. Das fünfte Haus, das Weststadthaus, wird vom Stadtteilverein AG West e.V. getragen. Auch wenn die Häuser in ihren räumlichen Möglichkeiten sowie in ihrer personellen Besetzung sehr unterschiedlich sind, gibt es einige Gemeinsamkeiten: Alle Bürgerzentren stehen den Menschen aus dem Stadtteil als Treffpunkt und Aktionsraum zur Verfügung. Dort können außerschulische Bildungsträger, wie die Familienbildungsstätte (fbs) oder die Ulmer Volkshochschule (vh), zu moderaten Mietpreisen Kurse anbieten. Selbsthilfegruppen können für wenig Geld Räume mieten, ebenso Vereine. In allen Häusern stehen Familien und Senioren/innen unterschiedlicher kultureller Herkunft als Zielgruppe im Vordergrund. Die Räume der Bürgerzentren stehen allerdings nicht nur Vereinen und Gruppen im Sinne bürgerschaftlichen Engagements zur Verfügung. Ebenso ist es für Privatpersonen möglich, die Räume für Familienfeiern anzumieten. www.Buergerzentren.ulm.de. 28 Kontaktstelle Migration / Koordinierungsstelle Internationale Stadt Konzept Internationale Stadt Grafik. Dorothee Köhl In unserer Stadt leben 43.000 Menschen mit Migrationshintergrund. Jedes zweite Kind, das in Ulm zur Welt kommt, hat ein oder beide Elternteile, die nicht in Deutschland geboren sind. Gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten hat die Sozialplanung in einem breit angelegten Beteiligungsprozess das Konzept „Ulm: Internationale Stadt“ entwickelt, das im Januar 2012 einstimmig vom Gemeinderat beschlossen wurde. Grundgedanke des Konzeptes ist die Abkehr von dem defizitorientierten Ansatz der „Integration“ hin zu der Frage, wie die Stadt in Zeiten der Globalisierung mit der Internationalität der Stadtgesellschaft umgeht. Die Koordination der Umsetzung des Konzeptes und dessen Weiterentwicklung obliegt der 2013 neu eingerichteten und beim Oberbürgermeister angesiedelten Koordinierungsstelle Internationale Stadt, in der die Stelle der Integrationsbeauftragen aufgegangen ist. www.ulm-internationalestadt.de. In den 10 Handlungsfeldern des Konzepts „Ulm: Internationale Stadt“ beziehen sich zahlreiche Handlungsempfehlungen auf Maßnahmen im Bereich Bildung und Soziales. Deren Umsetzung sowie die Weiterentwicklung des Konzeptes im Aufgabenbereich des Fachbereichs erfolgt in enger Kooperation mit der Koordinierungsstelle Internationale Stadt. Der Gemeinderat hat hierzu Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2013 wurden fünf offene schulartenübergreifende Lerntreffs für Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen, darunter ein Angebot nur für Mädchen, in den Sozialräumen eingerichtet. Erwachsene können in fünf neuen Sprach- und Kommunikationstreffs ihre Sprachkenntnisse nach dem Besuch eines Integrationskurses weiter entwickeln und neue soziale Kontakte knüpfen. Drei der Angebote sind nur für Frauen. In einem Treff, der Männern und Frauen offensteht, erfolgt der Zugang zur Kommunikation über ein Theaterprojekt und ein weiteres Angebot hat als Zielgruppe Seniorinnen und Senioren. Um auch Flüchtlingen das Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen, wird seit 2013 über die städtischen Sprachförderrichtlinien die Teilnahme von Flüchtlingen an Integrationskursen bezuschusst und zugleich ein niederschwelliges Sprachangebot in der städtischen Gemeinschaftsunterkunft unterstützt. Weiterhin erhalten Inhaberinnen und Inhaber Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales der Ulmer Lobbycard einen Zuschuss für die Teilnahme an weiterführenden Deutschkursen, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu vergrößern. Im Herbst 2014 wird der Internationale Dolmetscherdienst IDU seine Arbeit aufnehmen. Für Beratungen stehen künftig speziell fortgebildete, ehrenamtlich (gegen Aufwandsentschädigung) tätige Dolmetscherinnen und Dolmetscher als Sprach- und Kulturvermittler/-innen zur Verfügung. Die Vermittlung erfolgt auf Anfrage über die Koordinierungsstelle Internationale Stadt, bei der IDU auch angesiedelt ist. Mit einem Forum „Älter werden in der Internationalen Stadt Ulm“ greift der Fachbereich in Kooperation mit der LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände und der Koordinierungsstelle Internationale Stadt das Thema Interkulturalität in den Angeboten für Ältere auf. Für die Folgejahre sollen die Ergebnisse des Forums in Fachworkshops für Einrichtungsträger vertieft werden. Für 2015 steht die Einrichtung eines Patendienstes für neu Zugezogene auf der Tagesordnung. In einem Qualifizierungsprojekt für islamische Gemeinden, das 2012 mit Förderung der Deutschen Islamkonferenz durchgeführt wurde, wurde die Zusammenarbeit mit den Gemeinden vertieft. Seit 2013 arbeiten christliche, jüdische und muslimische Gemeinden unter dem Dach des Rates der Religionen Ulm zusammen. Kontaktstelle Migration im Bürgerhaus Mitte Seit vielen Jahren arbeitet die Stadt Ulm gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern/innen daran, ein differenziertes Angebot zum Erlernen der deutschen Sprache vorzuhalten. In Integrationskursen werden Deutschkenntnisse und Informationen über das Leben in Deutschland vermittelt. Die Kurse werden für verschiedene Zielgruppen (allgemeiner Integrationskurs, Intensivkurs für schnell Lernende, Alphabetisierung, Frauen, Eltern, junge Menschen, Förderkurs für den nachholenden Spracherwerb von Menschen, die schon länger in Deutschland leben und allgemeine Integrationskurse) von unterschiedlichen Trägern in Ulm angeboten. Die Kontaktstelle Migration, die dem Fachbereich Bildung und Soziales zugeordnet ist, berät bei der Auswahl des richtigen Kurses und koordiniert das Integrationskursangebot in Ulm. Sie ist selber Anbieterin für Frauenkurse mit Kinderbetreuung. Gemeinsam mit den Migrationsberatungsdiensten der Wohlfahrtsverbände und dem Jugendmigrationsdienst bietet die Stadt regelmäßige Beratungstermine in den Räumen von KAM im Bürgerhaus Mitte an. Bürgerhaus Mitte Kontaktstelle Migration Bild. Archiv 29 Zuhause in Wiblingen – unser Alten- und Pflegeheim Das Alten- und Pflegeheim befindet sich in der Klosteranlage im Zentrum von Alt-Wiblingen mit Einkaufsmöglichkeiten und guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Es wird in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft als Eigenbetrieb der Stadt Ulm geführt. Die Betriebsführung ist seit 1998 an das RKU (Universitäts- und Rehabilitationsklinikum Ulm) übertragen. Über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilen sich auf die Bereiche Pflege, Betreuung, Küche, Hauswirtschaft, technischer Dienst und Verwaltung. In fünf Wohngruppen leben 143 Bewohnerinnen und Bewohner in Einzel- oder Doppelzimmern. Das Betreuungs- und Versorgungskonzept ist den speziellen Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst, je nachdem wie stark sie körperlich oder geistig (z.B. aufgrund einer Demenz) eingeschränkt sind. Dementsprechend werden sie verschiedenen Wohngruppen zugeordnet. Das Alten- und Pflegeheim pflegt vielfältige Kontakte im Stadtteil, mit dem Kindergarten, örtlichen Vereinen, Kirchen und anderen Institutionen. Das ehrenamtliche Engagement wird besonders getragen vom Förderverein Alten- und Pflegeheim Wiblingen e. V.. Mit Rollstuhlausfahrten, Spiele-Nachmittagen, Handarbeitsstunden, Backaktionen, kulturellen Veranstaltungen, Festen und vielem mehr bereichert er den Alltag der Bewohnerinnen und Bewohner. 2019 ist ein Umzug in ein neues Haus im Stadtteil Ulm-Wiblingen vorgesehen. Ziel ist, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Stadtteils weiterhin eine wohnortnahe stationäre Betreuung und Pflege anbieten zu können. Die Planungen sind in vollem Gange. Nähere Informationen liegen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Alten und Pflegeheim Wiblingen Bild. Archiv Jobcenter Ulm Zum 01.01.2012 haben die Agentur für Arbeit Ulm und die Stadt Ulm ein gemeinsames Jobcenter (JCU) für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Ulm gegründet. Aufgaben des Jobcenters Die Aufgaben des Jobcenters sind durch die gesetzlichen Vorgaben im SGB II, die gründungsbegleitende Vereinbarung der Träger, die Beschlüsse der Trägerversammlung und Weisungen der Träger in ihrem Zuständigkeitsbereich definiert. Monika Keil Geschäftsführerin Jobcenter Ulm 30 Aufgaben der Grundsicherung • Leistungberechtigten ein Leben ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht • Befähigung zur Selbsthilfe unabhängig von Leistungen der Grundsicherung Auftrag • erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen • Lebensunterhalt sichern, wenn er nicht anderweitig bestritten werden kann Leistungen • Maßnahmen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit • zur Sicherung des Lebensunterhalts Das Jobcenter nimmt nach § 44b SGB II Aufgaben der Träger nach dem SGB II wahr. Auf Beschluss der Trägerversammlung können einzelne Aufgaben durch die Träger wahrgenommen werden. Zuständigkeiten der Träger und des Jobcenters Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für die Gewährung von Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und stellt dafür die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung. Die Stadt ist zuständig für die Kosten der Unterkunft, die einmaligen Beihilfen, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), die Bereitstellung kommunaler Eingliederungsleistungen zur Unterstützung der Eingliederung in Arbeit und die Finanzierung dieser Aufgaben. Durch Beschluss der Träger werden folgende Aufgaben nicht im Jobcenter wahrgenommen, sondern an die Stadt zurück übertragen: • kommunale Eingliederungsleistungen (Kinderbetreuung, häusliche Pflege, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung) • Leistungen für Bildung und Teilhabe • Zahlstelle für Wohnungslose und Betreuung von Frauenhausbewohnerinnen Der Arbeitsagentur wurde die Ausbildungsvermittlung und die Reha-Beratung übertragen. Durch diese Entscheidungen wurde sichergestellt, dass keine Doppelstrukturen zwischen Angeboten der Träger und dem Jobcenter entstehen. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Wer bestimmt im Jobcenter? Im Jobcenter wird eine Geschäftsführung bestellt. Ihr obliegt die Vertretung des Jobcenters nach außen und die Umsetzung der Vorgaben und Beschlüsse der Trägerversammlung. In seinem Zuständigkeitsbereich kann jeder Träger dem Jobcenter Weisungen für die Aufgabenerledigung erteilen. Vom Bund existiert für die Erledigung der Bundesaufgaben (Regelleistungen, Sozialversicherung, Arbeitsmarktinstrumente) eine Vielzahl sehr detaillierter Weisungen und Berichtspflichten. Für viele Geschäftsprozesse sind Leistungsstandards und Qualitätskennzahlen definiert. Weisungen der Stadt gibt es für die Kosten der Unterkunft (Mietobergrenzen und Müllgebühren). Im Übrigen gelten nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats die Festlegungen der Sozialhilferichtlinien Baden-Württemberg zum kommunalen Aufgabenbereich im SGB II. Die jährlichen Aufgabenschwerpunkte, deren Umsetzung und die dafür von Bund und Stadt bereit gestellten Finanz- und Sachmittel werden im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) und in den Zielvereinbarungen der Träger mit der Geschäftsführung des Jobcenters festgelegt. Dem Jobcenter obliegt die Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsmaßnahmen im Rahmen der übertragenen Aufgaben und der dafür bereit gestellten Mittel. Dabei wird das Jobcenter von einem von der Trägerversammlung berufenen Beirat unterstützt. Bild. Archiv 31 Organe des Jobcenters Ulm Stadt: OB BM2 BM1 AA Ulm VG Herr Rasmussen GO Herr Fischer GIS Herr Viertl Jobcenter Geschäftsführung: Frau Keil (Stadt) Vertretung: Herr Vollmer (AA) Beirat Ligavorsitzende/r, je ein/e Sprecher/in der Arbeitnehmer/innen und der Arbeitgeber/innen aus dem Verwaltungsausschuss der AA Ulm; je ein/e Vertreter/in des Sozialamts und des Jugendamts; 2 Vertreter/innen der AA Ulm (SGBII) Unsere Ziele und Handlungsfelder • Verringerung der Hilfebedürftigkeit • Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit • Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Zur Erreichung der Ziele gibt die Bundesagentur für Arbeit für 2014 sechs geschäftspolitische Handlungsfelder vor. • Kunden ohne Berufsabschluss zu Fachkräften ausbilden • Langzeitbezieher/innen aktivieren und Integrationschancen erhöhen • Marktnähe leben, Arbeitgeber/innen erschließen und Integrationen realisieren • Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen • Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren • Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen Unsere Leistungen und Ressourcen Das Jobcenter muss dem Prinzip des „Förderns und Forderns“ folgen. Der Anspruch auf Alg II hängt wesentlich davon ab, dass die Kundinnen und Kunden sich aktiv um eine Integration in Arbeit bemühen und die vom Jobcenter angebotenen Hilfestellungen zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit annehmen. Abhängig von den individuellen Erfahrungen und Kenntnissen der Kundinnen und Kunden und immer auch orientiert an den Bedingungen und Erfordernissen des Arbeitsmarkts kann das Jobcenter den Hilfebedürftigen folgende Maßnahmen anbieten: • Sicherung des Lebensunterhalts • Beratung und Vermittlung in Arbeit, Einfordern von und Unterstützung bei Eigenbemühungen der Kundinnen und Kunden bei der Arbeitssuche • Gewährung von Zuschüssen an Arbeitgeber/innen zur Förderung der Arbeitsaufnahme • Trainingsmaßnahmen oder Bildungsgutscheine für die berufliche Weiterbildung • Zuweisung von Arbeitsgelegenheiten • Zuweisung in lokale Sonderprogramme des Bundes (Programm 50+), der Länder (Gute und sichere Arbeit) und der Stadt (regionaler ESF, kommunales Beschäftigungsprogramm) • Vermittlung in weiterführende Beratungsangebote der Stadt zur Überwindung von sozialen Problemlagen und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit 32 Im Jahr 2013 hat das Jobcenter 12,17 Mio. EUR für den laufenden Lebensunterhalt (ohne Beiträge zur Sozialversicherung) und 12,54 Mio. EUR für die Kosten der Unterkunft und Heizung ausgezahlt. Für die Abwicklung finanzieller Leistungen, die Beratung und Unterstützung der Kunden durch Vermittlungsfachkräfte und den Einkauf von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen stand dem Jobcenter ein Globalbudget von 5,78 Mio. EUR aus dem Bundeshaushalt und ein kommunaler Finanzierungsanteil von 0,79 Mio. EUR zur Verfügung. Im Jobcenter Ulm sind insgesamt 84 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Stand: 01.01.2014). 80 % des Personals werden derzeit von der Bundesagentur für Arbeit gestellt, 20 % von der Stadt Ulm. Für Aufgaben der Beratung und Vermittlung werden 40 % des Personals eingesetzt, für die Gewährung finanzieller Leistungen 43 %. Mit Querschnittsaufgaben (z.B. Führung, Finanz- und Rechtsabteilung, Interne Verwaltungsaufgaben) sind 17 % betraut. Bild. Archiv Unsere Kundinnen und Kunden Zum 31.12.13 wurden 2.915 Haushalte (5.375 Personen) unterstützt. In einem Drittel der Haushalte leben Kinder unter 18 Jahre. Rund 55 % der unterstützten Haushalte bestehen nur aus einer Person. 96 % der Haushalte wohnen zur Miete; der Rest hat Wohnungseigentum oder wohnt mietfrei bei Angehörigen oder Bekannten. Ein Drittel der Haushalte hat Einkünfte aus Erwerbseinkommen. 54 % der Erwerbseinkommen sind auf eine Geringverdienertätigkeit (unter 450 EUR mtl.) zurückzuführen. Grundsätzlich erwerbsfähig sind rund 70 % der unterstützten Personen. 28 % der Hilfesuchenden sind unter 15 Jahre alt und damit noch nicht erwerbsfähig. Arbeitslos waren zum Jahresende 2013 insgesamt 1.885 Personen. Im Jahresverlauf waren 1.212 Integrationen in Arbeit zu verzeichnen. Weiterführende Informationen Informationen zum Geschäftsablauf, den Angeboten des Jobcenters und statistische Daten werden regelmäßig auf der Homepage des Jobcenters veröffentlicht. www.jobcenter-ge.de/ulm Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche Die Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche (FAM) unter der Leitung von Helmut Hartmann-Schmid ist zuständig für Leistungen und Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII und erfüllt somit die Aufgaben des Jugendamtes. Jugendhilfe fördert junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung, berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung und trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Um dies zu erreichen werden Angebote zur Prävention vorgehalten, Leistungen der Jugendhilfe im Einzelfall gewährt, aber auch Maßnahmen zur Intervention bei Kindeswohlgefährdung durchgeführt. In der Abteilung sind 149 Mitarbeitende in Voll- und Teilzeit sowie 16 junge Menschen im studiumsbegleitenden Praktikum tätig. Die Abteilung FAM ist auf acht Sachgebiete aufgeteilt. Um die Aufgaben erfüllen zu können, wurden im Jahr 2013 netto rund 18 Mio. EUR eingesetzt. Hiervon wurden für 839 Personen rund 6,4 Mio. EUR im Rahmen der Leistungen der Hilfen zur Erziehung innerhalb der Jugendhilfe eingesetzt. Damit lagen die Ausgaben je Jugendeinwohner (0 bis unter 21-jährige) der Stadt Ulm in den letzten Jahren unter dem Durchschnitt der Stadtkreise. In der Ulmer Jugendhilfe wurde ab 2003 die Sozialraumorientierung umgesetzt. Der Umbau der Jugendhilfe mit seinen Maßnahmen und Wirkungen ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Handlungsprinzipien, wie Nutzung von Ressourcen, Unterstützung von Selbsthilfekräften und Eigeninitiative, bereichsübergreifende Ansätze und maßgeschneiderte Finanzierung für maßgeschneiderte Hilfen spielen dabei eine wichtige Rolle. Helmut Hartmann-Schmid Leiter der Abteilung Familie Kinder und Jugendliche 33 Übergeordnete Ziele der Jugendhilfe in der Sozialraumorientierung • Hilfen werden so ausgestaltet, dass die betroffenen Menschen nachhaltig von öffentlicher Hilfe unabhängig sind. • Hilfen setzen frühzeitig und maßgeschneidert im Lebensumfeld des Betroffenen an. • In ihrer Wirkung werden Hilfen effektiver und effizienter geleistet. Sachgebiete in den fünf Sozialräumen Für jeden Sozialraum ist ein Sachgebiet verantwortlich. Dort sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Sozialen Dienstes, der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, der im Sozialraum vertretenen Jugendhäuser, der Mobilen Jugendarbeit, sowie der Schulsozialarbeit vertreten. Teilweise werden auch Aufgaben von freien Trägern oder Wohlfahrtsverbänden in enger Zusammenarbeit mit der Stadt erfüllt. In den Sozialraumteams kommen in regelmäßigen Abständen die in der Sozialarbeit tätigen Mitarbeiter/ innen der Stadt und freier Träger aus allen Bereichen (Jugendhaus, Schulsozialarbeit, mobile Jugendarbeit, Schwerpunktträger, Kommunaler Sozialer Dienst u.a.) zusammen, um für Einzelfälle der Erziehungshilfe maßgeschneiderte Hilfen zu entwickeln. Daneben werden fallbezogen Ressourcen im Sozialraum ermittelt und fallunspezifische Ressourcenpflege betrieben. Angebote werden orientiert am Bedarf abgestimmt. Schwerpunktträger sind die Erziehungshilfeträger (Oberlinhaus e.V. und Zentrum >guterhirte< e.V.), die in Ulm Maßnahmen der Erziehungshilfe durchführen und für bestimmte Sozialräume zuständig sind. Sie verpflichten sich zur Sicherstellung aller Hilfen gem. §§ 19, 20, 27, 29 – 35a und §§ 41 – 42 SGB VIII im Sozialraum. Die Hilfe soll maßgeschneidert sein. Der Schwerpunktträger handelt in allen fachlichen, betriebswirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Tätigkeitsfeldern eigenverantwortlich. Die Schwerpunktträger verwalten gemeinsam mit der Stadt das Sozialraumbudget für die Hilfen zur Erziehung. Damit ist auch der Schwerpunktträger in der Mitverantwortung für die Einhaltung des Budgets. Bild. Fotolia Sozialraumanalysen werden von der Jugendhilfeplanung erstellt. In den Berichten werden Informationen über Lebenslagen, Handlungspotentiale und Defizitlagen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien für die Ulmer Sozialräume erarbeitet. Als Grundlage für die Sozialraumanalyse gilt die Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung. Handlungsvorschläge zu Problemlagen und Defiziten vor Ort werden erarbeitet. Die Aufgaben der Koordinierungsgruppen im Sozialraum sind Planung und die Kooperation im Rahmen der Jugendhilfeplanung. Die Einrichtungen im Sozialraum informieren sich gegenseitig über einzelne Vorhaben und es kommt häufig zu Kooperationen. Der Aufbau und die Entwicklung einer sozialraumbezogenen trägerübergreifenden Diskussionsebene wird gepflegt. Wichtige Aufgabe in den kommenden Jahren ist die Beteiligung an der Entwicklung der erweiterten Sozialraumorientierung mit entsprechendem Umbau und Erweiterung der Planungsgremien. Der Kommunale Soziale Dienst Die Aufgaben des Kommunalen Sozialen Dienstes (KSD) sind die Information, Beratung und Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche. Die Aufgaben sind vielfältig und umfassen u.a. die Unterstützung von Müttern und Vätern, wenn diese allein oder gemeinsam für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen und in ihren Erziehungsmaßnahmen an ihre Grenzen stoßen. Hierzu zählen Hilfestellungen bei Trennung und Scheidung, drohender Wohnungslosigkeit oder existenzieller Not. Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung schätzen die Mitarbeiter des KSD in Kooperation mit der Kindesschutzstelle das Gefährdungsrisiko ab und leiten notwendige Schritte zum Schutz des Kindes ein. 34 Bild. Archiv Fallbeispiel aus der Erziehungshilfe Der entwicklungsverzögerte Lukas, 1 ½ Jahre alt, wird seit einiger Zeit in der Frühförderstelle betreut. Lukas hat noch einen 7-jährigen Bruder, Robin, der die erste Klasse der Grundschule besucht. Robin und Lukas leben mit ihrer 28-jährigen Mutter, Frau M., in einer kleinen Wohnung. Der Vater hat die Familie nach der Geburt von Lukas verlassen. Die Fachkraft der Frühförderstelle macht sich Sorgen um die junge Familie und erzählt Fr. M. von der Möglichkeit, sich beim KSD Beratung und Unterstützung in ihrer schwierigen Lebenssituation zu holen. Im ersten Gespräch wird sehr schnell deutlich, dass die Situation von Fr. M. sehr angespannt ist. Zu der Sorge um das entwicklungsverzögerte Kind gesellen sich die Trauer um die gescheiterte Beziehung zum Vater und Finanzprobleme. Häufig gibt es Auseinandersetzungen wegen des Umgangs und des Unterhalts. Fr. M. berichtet, dass Robin nicht gern zur Schule geht. Er habe noch keine Freunde gefunden und wolle auch die Hausaufgaben nicht machen. Lieber sitze er den ganzen Tag vor der Playstation und bewege sich nicht. Entsprechend hat er Übergewicht. Die Sozialarbeiterin des KSD vereinbart weitere Gespräche mit der Familie, der Lehrerin und dem Kinderarzt, um noch weiter zu recherchieren und auch Ressourcen zu finden. Nach kollegialer Beratung im Sozialraumteam wird der Familie Unterstützung durch eine sozialpädagogische Familienhilfe angeboten. Diese unterstützt die Mutter bei der Regelung ihrer finanziellen Angelegenheiten, sie arbeitet mit ihr an ihrem Erziehungsverhalten und sucht im Gespräch mit dem Vater nach einer Lösung für die Umgangsstreitigkeiten. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen treffen sich alle Beteiligten und bewerten den Fortschritt der Hilfe. So kann nach eineinhalb Jahren die sozialpädagogische Familienhilfe beendet werden. Fr. M. hat gelernt, in ihrem Verhalten konsequenter zu sein. Robin geht mittlerweile in einen Sportverein und Lukas hat einen Platz in einem Kindergarten in der Umgebung bekommen. Die Finanzen von Fr. M. sind geregelt, eine größere Wohnung ist gefunden und insgesamt schaut sie hoffnungsvoll in die Zukunft. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Ausbau der Sozialen Gruppenarbeit Innerhalb der letzten Jahre wurde der Einsatz von Sozialer Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII verstärkt. In Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen bieten die Erziehungshilfeträger solche Gruppen für jeweils bis zu acht Kinder an. Finanziert werden die Gruppen über den Etat der erzieherischen Hilfen in der Jugendhilfe. Kinder, die sich schwer in die Klassengemeinschaft und in eine Gruppe einfügen, oder andere Verhaltensauffälligkeiten zeigen, werden in die Gruppe aufgenommen. Ziele sind Integration und Stärkung von sozialer Kompetenz mit freizeit- und erlebnispädagogischen Methoden. 22 Gruppen wurden für Grundschulkinder und Schulkinder in fünften und sechsten Klassen weiterführender Schulen, sowie in Förderschulen im letzten Schuljahr angeboten. WERK 11 (WiederEingliederung in die Regelklasse) Schülerinnen und Schüler, die den Schulbetrieb durch Fehlen, Störungen, Verhaltensauffälligkeiten (Mobbing, Gewalt, etc.) massiv behindern, laufen Gefahr nach § 90 Schulgesetz, einen längeren Unterrichtsausschluss zu erhalten oder von der Schule ausgeschlossen zu werden. Der Besuch einer anderen Schule scheitert meist auch und bisherige Maßnahmen erscheinen pädagogisch unzureichend. Deshalb wurde vom Staatlichen Schulamt Biberach und dem Jugendamt die Maßnahme WERK 11 entwickelt, um • einen Zugang zu den Schulkindern und Distanz zur krisenhaften Entwicklung ihrer Schulsituation zu ermöglichen • den jungen Menschen ganzheitlich wahrzunehmen, mit Defiziten und Stärken das persönliche Umfeld einzubeziehen • am Ende die Rückführung in den Schulbetrieb zu ermöglichen 35 Die Maßnahme zielt auf Schulkinder ab Klasse 5 und wird durchgeführt von Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. In enger Kooperation sorgen die Fachkräfte sowohl für den Leistungsstand der Schulkinder, als auch für deren Entwicklung von sozialer Kompetenz und Eigenständigkeit. Kindesschutz Mit Inkrafttreten des neuen Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.12 wurde der Kindesschutz bundesweit gestärkt. In der Stadt Ulm wurde bereits 2007 eine Kindesschutzstelle, als zentrale Anlaufstelle für Meldungen von Kindeswohlgefährdungen, besetzt mit zwei sozialpädagogischen Fachkräften, geschaffen. Handlungsschritte der Kindesschutzstelle sind: • zeitnah nach Meldung ein gemeinsamer Hausbesuch nach dem Vier- Augen-Prinzip • akute Gefährdungseinschätzung • grundsätzliche Risikoeinschätzung mit Blick auf die Lebensumstände der Familie • Unterstützungsangebote für die Eltern • bei Kooperationsverweigerung der Eltern, Zuzug des Familiengerichts • bei einer akuten Kindeswohlgefährdung sofortige Herausnahme der Kinder aus der Familie und Unterbringung in der Bereitschaftspflege oder im stationären Setting von Jugendhilfeeinrichtungen. Außerdem steht die Kinderschutzstelle für anonymisierte Beratungen zur Verfügung, die von Schulen, Kindergärten, Ärzten/innen und Therapeuten/innen genutzt werden. Die sozialpädagogischen Fachkräfte bieten Fortbildungen für Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendhilfeträger u.a. an. Bild. Fotolia Fakten zum Kindesschutz in Ulm Mit Einrichtung der Kindesschutzstelle stiegen die Meldungen zur Kindeswohlgefährdung durch Institutionen oder private Personen. Die Zahl der Meldungen hat sich annähernd verdoppelt: 36 Jahr Meldungen 2006 46 69 2007 72 101 2008 81 119 2009 83 121 2010 135 197 2011 126 199 2012 134 216 2013 124 183 Kinder SPATZ – Frühe Hilfen Angebote der Frühen Hilfen in Ulm richten sich an Eltern und Kinder, ab der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr. Diese werden frühzeitig gefördert und unterstützt, um eine gedeihliche Entwicklung zu ermöglichen und mögliche Risikofaktoren zu erkennen und abzumildern. Erziehungs- und Beziehungskompetenzen von Eltern werden gestärkt, Schutzfaktoren ausgebaut und stützende Netzwerke für die Familien gefördert. Seit 2012 sind die Frühen Hilfen im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) gesetzlich verankert. Frühen Hilfen liegen interdisziplinäre Kooperationsstrukturen und Netzwerke zwischen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe zugrunde. Die Fachkräfte der „Ulmer Babytasche“ führen seit 2012 bei allen Ulmer Familien mit Neugeborenen Hausbesuche in den ersten Wochen nach der Geburt des Kindes durch. Träger sind die AG West e.V. und das Zentrum >guterhirte< e.V. Seit Beginn werden durchschnittlich 80 Prozent aller Familien erreicht. Positive Rückmeldungen zum Familienbesuch aus der Bevölkerung freuen besonders: „...hiermit möchte ich mich recht herzlich bedanken für den netten Besuch der Ulmer Babytasche bei mir Zuhause. Ich finde das echt klasse. Die Sammlung an Informationen ist sehr gut. Und auch die Möglichkeit Ansprechpartner in allen möglichen Belangen bezüglich Familie und Co. zu bekommen. Ich hoffe die Babytasche gibt es noch lange. Dieses Angebot spricht sehr für Ulm und dessen Interesse an Familien. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen...“ E-Mail eines Familienvaters Bild. AG West Familienhebammen leisten psychosoziale Unterstützung für Familien und Kinder während des ersten Lebensjahrs. Bei Bedarf werden Familien entwicklungspsychologisch beraten, um die Bindung zwischen Eltern und Kind zu stärken. In den Sozialräumen können Familien sozialpädagogisch angeleitete Eltern-Kind-Gruppen besuchen, Austausch pflegen und Anregungen für die Beschäftigung mit dem Kind erfahren. Familienbegleiterinnen entlasten durch alltagspraktische Unterstützung Familien in belasteten Situationen. Alle Angebote haben mitunter das Ziel, Familien in Angebote im Sozialraum einzubinden, zu aktivieren und bei Bedarf Wege zu passenden Hilfe- und Unterstützungsangeboten zu bahnen. Durch das enge Netzwerk unter den Fachkräften werden Informationen um die verschiedenen Angebote allen zugänglich gemacht. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen ist Anlaufstelle und Lotse für Fachkräfte (Hebammen, Ärzte, Geburtsklinik, Beratungsstellen, KSD etc.) und Eltern. Sie koordiniert den Einsatz der Familienhebammen innerhalb der Stadt und kümmert sich um Organisation, Pflege und Weiterentwicklung des bestehenden Netzwerks Frühe Hilfen. Hierzu gehört auch die Pflege des Branchenbuchs „Spatz- Frühe Hilfen – Frühe Förderung“, das Erstellen eines regelmäßig erscheinenden Newsletters, Organisation und Teilnahme an verschiedenen Arbeitskreisen, Qualitätszirkeln und runden Tischen sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung von Angeboten im Bereich Früher Hilfen. Beratungsstellen Geburtsklinik Hebammen / Familienhebammen Babytasche Mutter-Kind-Gruppe Krabbelgruppe Wellcome Entwicklungspsychologische Beratung Familienbegleiterinnen Stärke Förderkreis Familie in Not 37 Koordinierungsstelle Frühe Hilfen Peripartale Psychische Erkrankungen (PPE) Branchenbuch und Newsletter Qualitätszirkel Ärzte Runder Tisch AK Kindeswohlgefährdung Landesprogramm Stärke Seit dem Jahr 2008 bietet das Programm Elternbildung über Kindesentwicklung und Themen der Erziehung an. Gutscheinkurse und Angebote für Eltern in schwierigen Lebenslagen werden von Bildungsträgern, Jugendhilfeträgern und Hebammen durchgeführt. Die Anbietenden sind in das Netzwerk Frühe Hilfen eingebunden. Quartierssozialarbeit (QSA) Eine Sozialraumanalyse der Jugendhilfefälle im Sozialraum Wiblingen im Jahr 2010/2011 zeigte, dass sich Jugendhilfefälle in einem kleinräumigen Gebiet des Stadtteils häufen. Daraufhin wurde die Idee entwickelt, die Einzelfallhilfe mit raumbezogener Gemeinwesenarbeit zu verknüpfen. Im September 2011 wurde der Jugendhilfeträger Zentrum >guterhirte< mit der Arbeit im Quartier Biberacherstraße in Wiblingen beauftragt. Im März 2013 begann die AG West und das Oberlinhaus im Quartier Völklingenweg, Sozialraum West - unterstützt von der Abteilung FAM wie auch von der Abteilung Ältere, Behinderte und Integration. Im Oktober 2013 kam das Quartier Reutlinger Straße im Sozialraum Wiblingen dazu. Seit Sommer 2013 eruieren die Kolleginnen und Kollegen des Sozialraumteams Mitte/Ost auf der Basis eines fallunspezifischen Projekts rund um den Karlsplatz in wieweit das Konzept der Quartierssozialarbeit auch dort sinnvoll wäre. Im Eichbergtreff, einem bis dato über das Mehrgenerationenhausprogramm finanzierten Quartierstreff, soll ein weiterer Standort für Quartierssozialarbeit, entwickelt werden. Die Fachkräfte der Quartierssozialarbeit entwickeln eine Vertrauensbasis zu den Bewohnerinnen und Bewohnern, die es ermöglicht, möglichst frühzeitig niederschwellig Unterstützungsbedarf zu erkennen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Dabei soll auch an der Verbesserung nachbarschaftlicher Netze gearbeitet werden. Hilfreich ist dabei der enge Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe, aber auch dem Sozialen Dienst für Ältere und der Eingliederungshilfe. Über einen idealerweise im Quartier eingerichteten Treff kann Begegnung stattfinden und gegenseitige Hilfe vermittelt werden. QSA Wiblingen Bild. Markus Kienle Gehäuft auftretende Bedarfe, z.B. Angebote für Kinder, Schuldnerberatung oder die Anbindung an im Sozialraum aktive Vereine, werden von der Quartierssozialarbeit in die Wege geleitet. Der QSA ist an einer guten Zusammenarbeit mit den Wohnungsgesellschaften gelegen und sie engagiert sich für Verbesserungen im öffentlichen Raum, wie sie derzeit in der Biberacherstraße in Wiblingen durch die Umgestaltungen mehrerer Spielplätze durchgeführt werden. In enger Zusammenarbeit mit der Einzelfallhilfe soll die QSA in Quartieren mit besonderen Anforderungen zielgruppenübergreifend, orientiert an den jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohnern als neue Form der sozialen Arbeit in Ulm bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist in den Sozialräumen verortet und für die rechtliche und finanzielle Abwicklung der Hilfen nach dem SGB VIII zuständig. Leistungen der Jugendhilfe werden bewilligt, Zuständigkeiten, Kostenerstattungsansprüche etc. geprüft und umgesetzt. Sämtliche Kosten (Heimkosten, Pflegegelder etc.) werden abgewickelt. Eltern und andere Kostenbeitragspflichtige werden zu Kostenbeiträgen herangezogen. In enger Kooperation mit dem Kommunalen Sozialen Dienst werden die Ziele der Sozialraumorientierung umgesetzt. Mit effektiven Hilfeleistungen konnten in den letzten Jahren die Budgetansätze eingehalten werden bzw. wurden diese unterschritten. 38 Budgetansatz und Ausgabenverteilung der letzten fünf Jahre Kinder- und Jugendarbeit Die städtische offene Kinder- und Jugendarbeit wird in acht Einrichtungen angeboten und leistet nach dem Sozialgesetzbuch VIII §§ 11 und 13 einen besonderen Beitrag, um spezielle Zielgruppen junger Menschen in ihrer individuellen Entwicklung zu fördern und positive Lebensbedingungen für sie zu schaffen. Die Ulmer Jugendhäuser und Begegnungsstätten Bild. Fotolia In den Ulmer Sozialräumen gibt es insgesamt acht Jugendhäuser und Begegnungsstätten als zentrale Anlaufstellen und Treffpunkte für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien. Die Jugendhäuser machen Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten, sowohl für Mädchen als auch für Jungen. Es werden außerschulische Bildungs-, Freizeit- und Ferienangebote durchgeführt und Hilfestellungen bei der Ausbildungs- und Jobsuche und bei Bewerbungen geleistet. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Angebote im Einzelnen sind: • Offener Treff mit Billard, Tischkicker, Tischtennis, Internet, Brettspiele • Familiennachmittage mit Theater, Film, Werkstatt für Kinder • Eltern-Kind-Treff mit Frühstück und Beratung, erziehungsrelevante Themen • Hilfe bei Fragen zum Thema Schule, Ausbildung und / oder Familie • Medienpädagogische Angebote für Schulklassen • Bildungsorientierte Kinder- und Jugendfreizeiten • Projektarbeit mit und für Jugendliche • Spielmobil- und Bauspielplatzaktionen für Kinder • Verbindliche ganz- und halbtägige Ferienfreizeiten • Stadtteil-, Quartiers- und Begegnungsfeste • Förderung des Ehrenamtes Jugendlicher und junger Erwachsener • Spielmobil • Freizeitsport Zunehmend wird die Arbeit der Jugendhäuser mit der Arbeit an und um Schulen verknüpft. Das Jugendhaus Eselsberg nahm im Juli 2008 seinen Betrieb auf und befindet sich auf dem Campus der Adalbert Stifter Schule und führt dort in enger Kooperation mit der Schule Projekte durch. Neu ist, dass auch regelmäßige verbindliche Ferienangebote stattfinden. Auf der Blauinsel befindet sich das Jugendhaus Inseltreff Weststadt. Das Jugendhaus Schlossstall Wiblingen ist in Alt-Wiblingen und das Jugendhaus am Tannenplatz Wiblingen liegt im neuen Stadtteil von Wiblingen. In der Begegnungsstätte im Bürgerzentrum Wiblingen stehen Mütter und Eltern mit Kindern im Vordergrund der Arbeit. Im Sozialraum Mitte/Ost befindet sich das älteste Ulmer Jugendhaus Büchsenstadel, das vor allem junge Menschen internationaler Herkunft besuchen, während die Begegnungsstätte Charivari den Schwerpunkt auf die kulturell-ästhetische Bildung und die Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen legt. Das Jugendhaus in Böfingen, ein relativ neues Gebäude, verfügt zusätzlich über Tischkicker, Tischtennis, Fitness und vieles mehr. Jugendhaus an der Blau, saniert im Jahr 2011 Bild. Abteilung FAM 39 Jugendhaus Inseltreff Weststadt Das Jugendhaus Inseltreff, das seit 53 Jahren besteht, hat sich zu einem Treff entwickelt. An zwei Vormittagen treffen sich mit sozialpädagogischer Unterstützung Eltern-Kind-Gruppen mit bis zu 25 Müttern und Vätern mit ihren Kleinkindern. In Kooperation mit den Grundschulen im Stadtteil finden verbindliche Ferienangebote, wie die alljährlichen B(l)auSpielplatz-Ferienwochen für 6-12-Jährige statt. Aus der Kooperation mit der Förderschule Pestalozzi seit dem Schuljahr 2006/2007 haben sich ein bis zwei Arbeitsgemeinschaften (AG) für Zweit- bis Fünftklässler pro Schuljahr entwickelt. Weitere Anfragen von Schulen aus dem Stadtteil haben zu einem Angebot von mittlerweile fünf AGs und einem externen Angebot geführt. Projekt „Box for Life” Das pädagogische Boxtraining findet in Zusammenarbeit mit Fachkräften des Arbeiter Samariter Bunds (ASB) Ulm und der Boxweltmeisterin Rola-El-Halabi statt für Jugendliche, die dazu neigen, Probleme „handgreiflich“ zu lösen. Durch das Training werden Regeln, Grenzen, Pünktlichkeit, die Achtung vor den Mitmenschen und die Wahrnehmung deren Verletzlichkeit eingeübt. Sie lernen, ihre Aggressionen besser in den Griff zu bekommen, üben Mut, Ausdauer und Disziplin und lernen neue Freunde kennen. Kochinklusions-AG vom Schuljahr 2011/12 im Jugendhaus Insel Bild. Abteilung FAM Jugendschutz, Jugendmedienschutz Aufenthaltsraum von MOMO in der Bockgasse Bild. Abteilung FAM Dieser Arbeitsbereich umfasst alle Fragen des gesetzlichen Jugendschutzes und des Jugendmedienschutzes Aktivitäten und Angebote der Jugendschutzstelle: • Prüfung und Erteilung von Ausnahmebewilligungen für die gestaltende Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen im Medien- und Kulturbereich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz • Beratung, Materialversand und Informationsvermittlung • Organisation von Medienveranstaltungen für Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit • Durchführung von Vorträgen und Veranstaltungen zu jugendschutzrelevanten Themen (Computerspiele, Soziale Netzwerke etc.) • Vermittlung von Referenten zu jugendschutzrelevanten Themen • Beratung und Unterstützung des präventiven Jugendschutzes in Jugendhäusern, Vereinen etc. • Zusammenarbeit mit Mediennetzwerk, Polizei, Ordnungsamt und präventionsbeauftragten Stellen Die Mobile Jugendarbeit 40 Aufenthaltsraum der Kontaktstelle Mobile Jugendarbeit Wiblingen Bild. Abteilung FAM In allen Sozialräumen gibt es das Angebot der Mobilen Jugendarbeit. Die Fachkräfte arbeiten nach dem Ansatz der niedrigschwelligen, akzeptierenden Jugendsozialarbeit. Um die Personen, die von Ausgrenzung betroffen bzw. bedroht oder sozial benachteiligt sind, zu erreichen, stützt sich das Angebot auf Prinzipien wie Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Parteilichkeit. Dabei orientiert sich die Mobile Jugendarbeit immer an den Bedürfnissen und an der Lebenswelt der jungen Menschen. Das Arbeitsfeld richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren, die sich in Cliquen und Szenen auf öffentlichen Plätzen oder im öffentlich zugänglichen Raum aufhalten. Streetwork, Einzelfallhilfe, Cliquen- und Gruppenarbeit sowie die Arbeit im Gemeinwesen, stellen die vier Arbeitsmethoden der Mobilen Jugendarbeit dar. In den Sozialräumen Mitte/Ost, Wiblingen und West werden in Anlaufstellen regelmäßig offene Kontakt- und Beratungszeiten angeboten. In Mitte/Ost gibt es einmal pro Woche ein Essensangebot. In den Sommermonaten bietet Wiblingen zusätzlich noch eine Beratungs- und Kontaktzeit im öffentlichen Raum an. Zudem verfügt die Mobile Jugendarbeit Wiblingen über fünf Cliquenräume, welche in Selbstverwaltung an bestimmte Gruppen junger Menschen überlassen werden. Die Mobile Jugendarbeit Böfingen hat im Jahr 2013 das Aufstellen eines Bauwagens für Jugendgruppen initiiert. Die mit weiblichen und männlichen Fachkräften besetzten Teams gehen regelmäßig “auf die Straße”, um dort im öffentlichen Raum als vertrauensvoller Ansprechpartner für die Zielgruppe zur Verfügung zu stehen. Orte und Zeiten für das Streetwork werden immer flexibel an den aktuellen Interessen der jungen Menschen ausgerichtet. Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit ist eine intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie greift frühzeitig Problemlagen bei Schülerinnen und Schülern auf und leistet entsprechende Unterstützung. Aktuell gibt es in Ulm 14 Personalstellen verteilt auf 18 Fachkräfte an 13 Standorten. Neben der Stadt haben die Arbeiterwohlfahrt und die Caritas Trägerschaften übernommen. Das Angebot der Schulsozialarbeit gibt es an allen Ulmer Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen und Realschulen, an den gewerblichen Schulen, einem Gymnasium mit Ganztagesangebot und an einer Förderschule. Schulsozialarbeit berät alle Schülerinnen und Schüler und deren Eltern bei Problemen in der Schule, bei Konflikten zu Hause, im Freundeskreis oder bei anderen Lebensfragen. Auch mit Hilfen im Übergang Schule-Beruf unterstützt Schulsozialarbeit z. B. bei der Praktikums- und Lehrstellensuche. Arbeitsprinzipien sind die Vertraulichkeit und Offenheit. Es werden sozialpädagogische Gruppenangebote wie Klassentrainings, Soziale Kompetenztrainings, erlebnispädagogische Angebote und medienpädagogische Projekte durchgeführt. An vielen Schulen organisiert und betreibt sie Schülertreffs in Kooperation mit der Schüler- und Lehrerschaft. Im Rahmen der Sozialraumorientierung ist Schulsozialarbeit ein wichtiger Partner in der Hilfekette zwischen Schule, dem Sozialen Dienst und den erzieherischen Hilfen. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Zentrale Angebote Die im Folgenden beschriebenen Angebote der Abteilung FAM werden zentral erbracht und wirken in alle Sozialräume. Jugendgerichtshilfe Ende 2013 sind die beiden Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe, zentral und gut erreichbar, in Gerichtsnähe in die Räume der Herrenkellergasse 1 gezogen. Die Jugendgerichtshilfe wirkt mit in Jugendstrafverfahren nach § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) und § 52 SGB VIII. Sie berät straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, sowie deren Angehörige, vor, während und nach dem Verfahren. Die Jugendgerichtshilfe erstellt Berichte an Staatsanwaltschaft und Gericht und macht Vorschläge zu den aus erzieherischer Sicht zu ergreifenden Maßnahmen. Sie nimmt teil an Gerichtsverhandlungen und Haftprüfungen und berichtet dort zur Persönlichkeitsentwicklung, den familiären Umständen, Strafreife und Tatmotivation. Ebenso werden von der Jugendgerichtshilfe Vorschläge zur Sanktion angeführt. Die Jugendgerichtshilfe ist verantwortlich für die Durchführung und Überwachung von Weisungen und Auflagen wie gemeinnütziger Arbeitsstunden, Teilnahme am Sozialen Trainingskurs oder Antiaggressionstraining. Außerdem werden inhaftierte Jugendliche und Heranwachsende betreut und die Haftentlassung vorbereitet. Foto. Dorothee Köhl 41 Anti – Aggressions – Training (AAT) Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren, verurteilt wegen Gewaltdelikten, erhalten die richterliche Weisung zum AAT. Ziel der Maßnahme ist die Reduzierung von Gewaltbereitschaft, die Entwicklung bzw. das Erlernen gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien und die Vermeidung weiterer Straftaten. Seit dem Jahr 2011 finden jährlich zwei Gruppen statt. Durchgeführt wird das Training von Fachkräften der Ulmer Jugendhilfeträger und finanziert aus dem Etat der erzieherischen Hilfen. Förderprogramm PAJ - Prävention alkoholbedingter Jugendgewalt Das Präventionsprojekt richtet sich an Jugendliche im Alter von 13 bis 19 Jahren, die einen problematischen Alkoholkonsum aufweisen und deshalb polizeilich aufgegriffen wurden. Ein Soziales KompetenzTraining, das aus insgesamt 9 Modulen besteht, wird durchlaufen. Dabei geht es um Suchtaufklärung, Informationsgewinn, erlebnispädagogische Elemente, Ausprobieren der eigenen Grenzen sowie um die Arbeit an sozialen Kompetenzen in einer Gruppe. Für die Arbeit mit den betroffenen Eltern sind Elternabende vorgesehenmit Tipps zum Thema Erziehung, Umgang mit dem Alkoholkonsum ihrer Kinder und zum Umgang mit Gewalt. Jugendberatungsstelle Die Jugendberatungsstelle (JBS), mit Sitz in der Herrenkellergasse 1, ist eine Beratungs- und Anlaufstelle für Jugendliche. Die Arbeitsschwerpunkte sind die Beratung von Jugendlichen, Familien und Bezugspersonen, sowie Prävention und Projektarbeit. Die Angebote richten sich an Jugendliche von 14 bis 27 Jahren aus der Stadt Ulm, sowie deren Familien und Bezugspersonen. Jugendliche werden in der Weiterentwicklung ihrer Kommunikationsfähigkeit und ihrer altersentsprechenden Autonomieentwicklung unterstützt. Ein wichtiger Teil der Arbeit ist es, die altersangemessene Selbstständigkeit sowie die Identitätsentwicklung von Jugendlichen zu stärken und zu fördern. Je nach Situation wird in Einzel-, Paar- oder Familiengesprächen mit Jugendlichen, Angehörigen oder deren Bezugspersonen zusammengearbeitet. Dabei können sowohl längerfristige Beratungsprozesse als auch einmalige Beratungseinheiten angeboten werden. Freiwilligkeit und Vertraulichkeit sind dabei wesentliche Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Beratung. Es wird vertraulich, anonym und kostenlos gearbeitet: Die Jugendberatungsstelle ist mit 1,9 Planstellen in der Beratung, einer 0,5 Fachkraft in der Verwaltung und einer Anerkennungspraktikantin besetzt. Als städtische Einrichtung wird die Beratungsstelle aus Mitteln des öffentlichen Jugendhilfeträgers der Stadt Ulm finanziert. Die Räume der Beratungsstelle liegen zentral in der Ulmer Innenstadt. Zur Verfügung stehen ein Beratungszimmer pro Fachkraft, ein Gruppenraum und ein Verwaltungssekretariat. Fachberatung Vollzeitpflege und Adoption Vollzeitpflege Vollzeitpflege im Sinne des § 33 SGB VIII ist eine Form der Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses, bei der das Kind oder der Jugendliche über Tag und Nacht von einer Pflegefamilie betreut und erzogen wird. Hierbei handelt es sich um eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Lebensform. Im System der Hilfen zur Erziehung nimmt die Vollzeitpflege eine Sonderstellung ein; d.h. sie wird nicht im institutionellen Rahmen, sondern im privaten Bereich einer Familie geleistet. Dem Kind oder Jugendlichen soll durch die Erziehung in einer anderen Familie die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ermöglicht werden. Die Mitarbeiterinnen im Pflegekinderdienst haben die Aufgabe, Pflegefamilien zu akquirieren, sie auf ihre Eignung hin zu überprüfen und zu qualifizieren. Hierzu sind bestimmte Standards gesetzt wie Fragebogen, ärztliches Unbedenklichkeitsattest, polizeiliches Führungszeugnis mehrere Gespräche, Qualifizierungsseminare. Die Sozialarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes sind bei der Vermittlung und Anbahnung eines Pflegeverhältnisses tätig. Sie beraten und unterstützen die Pflegefamilien vor, während und nach der Vermittlung eines Kindes. Ziel der Arbeit der Fachberatung ist es, jungen Menschen und Familien ein bedarfsgerechtes Angebot als Teil der vielfältigen Formen der Erziehungshilfen anzubieten und Gefährdungen zu vermeiden. 42 Pflegekinderdienst in der Kulturnacht Zusätzlich zu der Einzelfallhilfe bietet der Pflegekinderdienst Veranstaltungen wie Pflegefamilienausflüge, Weihnachtsfeiern sowie Fortbildungsangebote für Pflegefamilien an. Die Gewinnung von neuen Pflegefamilien ist eine wichtige Aufgabe. Durch verschiedene Aktionen wird in der Öffentlichkeit geworben, wie hier in der Kulturnacht. Bild. Abteilung FAM Fachberatung Adoption Die Fachberatung Adoption bearbeitet sämtliche, mit der Adoptionsvermittlung anfallenden Aufgaben aus den Bereichen des Adoptionsvermittlungsgesetzes in Verbindung mit dem BGB, FamFG und SGB VIII. Der betreute Personenkreis besteht aus Adoptivbewerbern/innen, abgebenden Eltern, Adoptiveltern, Adoptivkindern, erwachsenen Adoptierten, Stieffamilien, leiblichen Verwandten. Dabei steht das Wohl des Kindes, d.h. die Wahrung seiner Bedürfnisse im Mittelpunkt. Aufgaben der Fachberatung sind die Information, Eignungsüberprüfung und Auswahl der Adoptivbewerber, die Durchführung von Fremd-, Verwandten- und Stiefelternadoptionen, sowie die Beteiligung bei Adoptionen mit Auslandsberührung. Die Mitarbeiterinnen beraten und begleiten Adoptiveltern, abgebende Eltern und Adoptierte vor, während und nach dem Adoptionsverfahren. Immer wichtiger wird die Spurensuche nach der Herkunft, die regional, überregional und international stattfinden kann, bis hin zur Zusammenführung von Familien. Die Fachberaterinnen bieten Veranstaltungen und Fortbildungsangebote für Adoptivfamilien an und leisten Öffentlichkeitsarbeit, Kooperations- und Gremienarbeit auf kommunaler und überregionaler Ebene. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Kind und Elterliche Sorge Die Aufgabengebiete Beistandschaften / Amtsvormundschaften / Pflegschaften Beurkundungen / Beglaubigungen und Unterhaltsvorschuss sind in einem zentralen Sachgebiet in der Abteilung FAM zusammengefasst. Beistandschaften Alleinerziehende sorgeberechtigte Elternteile können eine kostenlose Beistandschaft für ihr minderjähriges Kind beantragen. Der Beistand vertritt das Kind bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Feststellung und Geltendmachung bzw. Durchsetzung der Unterhaltsansprüche einschließlich Rückstände. Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Es werden insgesamt rund 1.250 Fälle betreut und pro Jahr rund 2,4 Mio. EUR an Unterhalt für Kinder und Jugendliche geltend gemacht. Amtsvormundschaften / Pflegschaften Wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Vormund oder Pfleger für minderjährige Kinder bestellt, erfolgt die Übernahme durch die Abteilung FAM. Eine Vormundschaft wird angeordnet, wenn die Kinder nicht unter elterlicher Sorge stehen oder die elterliche Sorge ruht. Ein Sonderfall der Vormundschaft ist die gesetzliche Amtsvormundschaft. Mit der Geburt des Kindes einer minderjährigen ledigen Mutter wird das Jugendamt Kraft Gesetzes Amtsvormund. Der Vormund unterstützt die minderjährige Mutter in der Sorge für die Person des Kindes und übernimmt die rechtliche Vertretung des Kindes. Aktuell bestehen rund 60 Vormundschaften und Pflegschaften. Beurkundungen/Beglaubigungen Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer entsprechenden Form. Eine Beurkundung ist die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Folgende Willenserklärungen können beurkundet werden: • Anerkennung der Vaterschaft • Unterhaltsverpflichtung • Sorgeerklärung • Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gemäß § 6 Betreuungsbehördengesetz (BtBG) 2013 wurden 666 Beurkundungen vorgenommen. Unterhaltsvorschussstelle Wer sein Kind allein erzieht, ist oftmals in einer schwierigen Lage. Arbeit, Kinder und Haushalt müssen allein bewältigt werden. Diese Situation kann sich noch verschärfen, wenn das Kind keinen oder nicht mindestens Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß § 1612a BGB bekommt. Der ausfallende Unterhalt wird zumindest zum Teil ausgeglichen, ohne den unterhaltspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen. Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhält ein Kind, wenn es • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und • bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und • von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält Der Unterhaltsvorschuss wird insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt. 43 Bild. Dorothee Köhl Bild. Fotolia Abteilung Bildung und Sport Gerhard Semler – Leiter der Abteilung Bildung und Sport 44 Bild. Abteilung BS In der Abteilung Bildung und Sport (BS) sind im Wesentlichen die Aufgabenfelder Bildungs- und Schulentwicklungsplanung, Schulen, Sport und Bäder sowie das Naturkundliche Bildungszentrum und das Kreismedienzentrum zusammengefasst. Während die Kommunen sich in der Aufgabenverteilung zwischen Land und Stadt früher ausschließlich auf den sogenannten Sachaufwand in den Schulen (Lehr- und Lernmittel, Bau und Unterhalt der Gebäude, Personalhoheit über die Schulsekretariate) beschränkt haben, so ist mittlerweile eine zunehmende Einbeziehung der Stadt Ulm in den inneren Schulbetrieb zu verzeichnen. Was mit dem Einsatz von städtischen Schulsozialarbeitern begonnen hat, über die verlässliche Grundschule seine Fortsetzung fand, gipfelt heute in gemeinsamen Planungen zwischen Staatlichem Schulamt und Stadt unter dem Namen „Regionale Schulentwicklungsplanung“. Ziel der Regionalen Schulentwicklung ist es, allen Schülerinnen und Schülern in zumutbarer Erreichbarkeit die Erlangung des von ihnen gewünschten Bildungsabschlusses, entsprechend ihren Begabungen und Fähigkeiten, bei einem gleichzeitig effektiven und effizienten Ressourceneinsatz, zu ermöglichen. Des Weiteren verantwortet die Abteilung die Sportentwicklungsplanung, die vielfältigen Aufgaben des Sportstättenbaus und die umfangreiche Ulmer Sportförderung. Eng verknüpft mit dem Sport ist der Aufgabenbereich Bäder. Ferner wird über die Abteilung Bildung und Sport eine Vielzahl von Großveranstaltungen im Sport organisiert und der Stadtverband für Sport betreut. In der Abteilung Bildung und Sport arbeiten unter der Leitung von Gerhard Semler derzeit 186 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 114,7 Planstellen, davon 123 in Teilzeit. 47 Personen arbeiten in den Schulsekretariaten, 28 Personen in der Betreuung an Schulen und 33 Personen im kinderpflegerischen Bereich. Über die Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt sind weitere rund 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Grundschulbetreuung eng mit der Abteilung verknüpft. Vernetzung und Kooperation Die verstärkte abteilungsübergreifende Arbeit, besonders im Fachbereich Bildung und Soziales, aber auch über Fachbereiche hinaus, zeigt die Aufgabenvielfalt und die Vernetzungsarbeit, die heutzutage geleistet wird. So zeigt sich zum Beispiel, dass Schule und Jugendhilfe zunehmend eine Verantwortungsgemeinschaft zur Ausgestaltung der Ganztagesschulen bilden (müssen). Ziel muss es sein, die Ganztagesschule zu einem ganzheitlichen Lernfeld zu verknüpfen und dafür auch die Potentiale der Sozialräume für die Schulen nutzbar zu machen. Verschiedene Partner aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Kultur, dem Sport, der Umweltpädagogik und Gesundheitsbildung und von anderen Trägern und Organisationen sollen den Ganztagesschulen die Chance zu einer ganzheitlichen Förderung für die Kinder bieten. Die Gesamtverantwortung für das pädagogische Konzept liegt dabei nach wie vor bei den Schulen. Serviceleistungen wie das „Bildungsnetzwerk Ulm/ Neu-Ulm“ unterstützen diese Herausforderungen von städtischer Seite. Beispielhaft für die wichtige abteilungsübergreifende Arbeit im Fachbereich Bildung und Soziales können drei Projekte genannt werden: Das „Jugendhaus Eselsberg“, das Projekt „Bildungshaus 3-10“ und das „Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm“. Die Bildungsoffensive der Stadt Ulm Der Gemeinderat der Stadt Ulm hatte im Jahr 2000 die Bildungsoffensive beschlossen. Ursprüngliches Ziel war die Investition von rund 50 Mio. EUR in die Bildung - vornehmlich in Schulbaumaßnahmen. Mit der Bildungsoffensive II, die sich seit 2010 anschließt, wurden bis zum heutigen Zeitpunkt 140 Mio. EUR in die Bildungslandschaft der Stadt Ulm investiert. Die Bildungsoffensive II steht für eine Qualitätsoffensive, die vor allem Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in den Bereichen Bildung, Betreuung und Erziehung in den Mittelpunkt rückt. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Die Bildungsoffensive ist ein abteilungsübergreifendes Programm und umfasst die Unterstützung der „Bildung, Betreuung und Erziehung“ von Anfang an. Ein gutes Beispiel für die Dimension der Bildungsoffensive ist die Ausgestaltung des Campus rund um die Berufsschulen am Kuhberg. Dabei ging und geht es, neben der Sanierung der Robert-Bosch Schule und der Ferdinand-von-Steinbeis Schule, um die gemeinsame Nutzung des Areals mit den Anna-Essinger Schulen. Den derzeitigen Höhepunkt stellt die Fertigstellung einer Schulmensa für die Versorgung von rund 6.500 Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Schularten im Alter von 10 Jahren bis ins Erwachsenenalter dar. Mit der Möglichkeit frisch zubereitetes Essen vor Ort zu produzieren, handelte es sich dabei um die größte bisher in Ulm gebaute Mensa für Schulen. Die folgende Aufzählung gibt einen Überblick über weitere Beispiele für Prozesse und Projekte im Sinne der Qualitätsentwicklung im Rahmen der Bildungsoffensive der Stadt Ulm: • Ausbau der Kinderbetreuung im U3 und Ü3-Bereich. • Umsetzung des weiterentwickelten Orientierungsplans für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen 2009. Das Land legt mit dem Orientierungsplan ein pädagogisches Gesamtkonzept für Bildung, Betreuung und Erziehung im elementarpädagogischen Bereich für Kinder von 0 bis 6 Jahren vor. Zielsetzung ist die Qualitätsverbesserung und fachliche Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in der Kinderbetreuung, sowie die konsequente Umsetzung des Bildungsauftrages gemäß SGB VIII §22 und §22a. • Teilnahme am Landesmodell „Bildungshaus 3 – 10“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Die mit dem Modell angestrebte enge Verzahnung von Kindergarten und Grundschule ermöglicht es Kindern, im Alter von 3 bis 10 Jahren, insgesamt sieben Jahre lang gemeinsam zu spielen und zu lernen. Die Regenbogen Grundschule mit der Kindertageseinrichtung Lindauerstraße 1, die Riedlen Grundschule mit der städtischen Kindertageseinrichtung Riedlen-Mitte, sowie das Bildungshaus Ulmer Spatz mit der städtischen Kindertageseinrichtung St. Barbara-Straße und dem Montessori-Kinderhaus „Kleine Strolche“ Ulm sind über das Modellprojekt zu Bildungshäusern zusammengewachsen. Die Adalbert-Stifter Grundschule und die städtische Kindertageseinrichtung Ruländerweg 1 arbeiten seit 2013 ebenfalls nach der Konzeptidee „Bildungshaus 3 – 10“. • Bildungsmesse Ulm 2014 konnte bereits die siebte Bildungsmesse für Ulm durchgeführt werden. Die IHK Ulm und die Stadt Ulm organisieren die Messe alle zwei Jahre. Jugendliche und ihre Eltern informieren sich bei den rund 280 Ausstellern (Ausbildungsbetriebe, Schulen, Hochschulen, Universitäten, Bildungs- und Weiterbildungsanbieter) aus Ulm und Umgebung über die Ausbildungsmöglichkeiten nach der Schulzeit. Mit den Einzelgesprächen an den Informationsständen, den Kurzvorträgen über verschiedene Berufsfelder und die Vorträge und Workshops zum Thema Berufsorientierung werden Informationen zum Themenfeld „Berufsorientierung“ angeboten. • Qualitätsoffensive Bildung, Betreuung, Erziehung (BBE) Die Qualitätsoffensive BBE steht im Schulbereich in den letzten Jahren vor allem für den Ausbau der Ganztagesbetreuung an Grundschulen. Auf die verschiedenen Betreuungsformen und den Ausbau der Ganztagsschule sowie das neue Schulgesetz des Landes im Grundschulbereich geht der Geschäftsbericht unter der Überschrift „Bildung, Betreuung und Erziehung im Schulbereich“ näher ein. • Schulschwimmkonzept der Stadt Ulm „Kinder schwimmen sicher“ Durch eine Kooperation mit der DLRG und der Schwimmabteilung des SSV Ulm werden Lehrkräfte beim Schwimmunterricht durch eine zusätzliche Fachkraft unterstützt. Dadurch erhalten die Kinder Hilfestellung direkt im Wasser und der Unterricht muss bei Abwesenheit der Lehrkraft nicht entfallen. Das Schulschwimmkonzept „Kinder schwimmen sicher“ wird im Schuljahr 2013/14 an drei Ulmer Grundschulen angeboten. Ein weiterer Ausbau des Konzeptes ist in Planung. • Ausbau Schulsozialarbeit Im Schuljahr 2013/14 ist die Schulsozialarbeit an 14 weiterführenden Schulen mit rund 14 Stellen vertreten. Zusätzlich ist eine 50% Stelle zum Thema Medienpädagogik eingerichtet, die für alle Schulen zuständig ist. Westbad Bild. Abteilung BS 45 Bildungsmesse Bild. Abteilung BS Das Bildungsbüro der Stadt Ulm: Vernetzung der Bildungslandschaft Ulm Ein Meilenstein im Rahmen der Qualitätsoffensive war die Einrichtung eines Bildungsbüros für die Stadt Ulm 2010. Als Planungsabteilung im Bereich Bildung leistet es übergeordnete, strategische Planung und konzeptionelle Arbeit in enger Verknüpfung mit den beteiligten Abteilungen. Die Steuerungsgruppe Bildungsregion Ulm, der Auftraggeber des Bildungsbüros, definiert regelmäßig die jeweiligen Aufgabenschwerpunkte. Die Aufgaben sind in übergreifende, schwerpunktmäßige und fortlaufende Themengebiete sortiert. Folgende aktuelle Themenfelder gehören demzufolge derzeit zum Arbeitsbereich des Bildungsbüros: Übergreifend: • Bildungsplanung • Entwicklung eines Bildungsmonitorings für die Stadt Ulm 46 Schwerpunktmäßig: • Entwicklung von Qualitätsstandards für Betreuungsangebote an Ulmer Grundschulen in städtischer Trägerschaft • Prozessbegleitung der Regionalen Schulentwicklungsplanung für die Stadt Ulm • Übergangsmanagement für eine durchgängige Bildungsbiografie von Kindern und Jugendlichen • aktuelle bildungspolitische Themen, wie z.B. die Novellierung des Schulgesetzes, etc. Fortlaufend: • Geschäftsstelle der Bildungsregion • Gestaltung der Lebenswelt Schule mit dem Projekt „Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm“ und dem Themenbereich „Intergenerationelles Lernen“ Ausgestattet mit 1,75 Stellen beschäftigt sich das Bildungsbüro derzeit schwerpunktmäßig mit der Bildungsberichtserstattung für die Stadt Ulm. In diesem Zusammenhang ist das erste Bildungsmonitoring der Stadt Ulm 2014 entstanden. Es stellt ein Beobachtungssystem für den bildungsbiografischen Bereich Geburt bis zum Schulabschluss dar. Fachtag des Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm Bild. Abteilung BS Fachtag „Kooperation macht Schule“ des Bildungsnetzwerks Ulm / Neu-Ulm Bild. Abteilung BS Dabei orientiert sich das Bildungsmonitoring an fünf bildungspolitischen Leitlinien: • Leitlinie A: Bildung, Betreuung, Erziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe • Leitlinie B: Herstellung von Chancengerechtigkeit • Leitlinie C: Ermöglichung von Teilhabe • Leitlinie D: Qualität in Bildung, Betreuung und Erziehung • Leitlinie E: Vereinbarkeit von Familie und Beruf Geplant ist, die Erstellung eines Bildungsmonitorings ca. alle fünf Jahre zu wiederholen. Mit Hilfe der gewonnenen Datengrundlagen können dann Veränderungsprozesse im Bildungsbereich sichtbar gemacht werden. Eine PDF-Version des ersten Bildungsmonitorings der Stadt Ulm 2014 findet sich auf der Website der Stadt Ulm. Des Weiteren beschäftigt sich das Bildungsbüro mit den bildungsbiografisch wichtigen Ereignissen von Kindern und Jugendlichen, wie die Übergänge vom Kindergarten in die Grundschule, von der Grundschule in die weiterführende Schule und letztendlich vom Schulabschluss in die Berufswelt. Unter dem Stichwort Übergangsmanagement liegt der Schwerpunkt derzeit auf dem Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium. Hinzu kommt das große Themenfeld der Gestaltung der Lebenswelt Schule. Spezialisiert hat sich das Bildungsbüro hierfür im Bereich der Kooperationen mit außerschulischen Partnern und übernimmt deshalb auch die Federführung des 2010 als abteilungs- und städteübergreifendes Projekt gegründeten Bildungsnetzwerks Ulm/Neu-Ulm. Donauübergreifend soll es gelingen alle Akteure und Akteurinnen der städtischen Bildungslandschaft, sowie der freien Träger oder Anbieter mit einander zu vernetzen. Gesteuert wird das Projekt von Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Entscheidungsträgern/innen der Abteilungen Bildung und Sport, Kultur, städtische Kindertageseinrichtungen, Familie, Kinder und Jugendliche und dem Sachgebiet Sozialplanung und Bürgerengagement der Stadt Ulm sowie der Stadt Neu-Ulm. Das Bildungsnetzwerk Ulm/Neu-Ulm stellt eine Internetplattform zur Verfügung mit deren Hilfe Angebote für Schulen oder Kindertageseinrichtungen transparent gemacht werden (www.bildungsnetzwerk-ulm.de). Hinzu kommen Beratungsleistungen für alle an Kooperationsprozessen Beteiligte und ein jährlich stattfindender Fachtag zum Thema Kooperation mit und an Schulen und/oder Kindertageseinrichtungen. Ziel der Netzwerkarbeit ist es, das Angebot an Schulen und Kindertageseinrichtungen durch kooperative neue Allianzen zu erweitern und kreative Impulse als Ergänzung der bereits bestehenden Aktivitäten zu setzen. Praktische Erfahrungen für die Zusammenarbeit von außerschulischen Partnern und Schulen sammelt das Team des Bildungsbüros im Projekt „Arbeitskreis AltJung“. Der Arbeitskreis besteht aus rund zwanzig Seniorinnen und Senioren, die begleitet von den Fachkräften des Bildungsbüros Projekte für Schülerinnen und Schüler an Ulmer Schulen anbieten (www.altjung.forschendes-lernen.de). Die Ulmer Schulen 47 Der Stadtkreis Ulm ist kommunaler, das heißt sächlicher Schulaufwandsträger für 50 Schulen und vier Schulkindergärten im Stadtkreis Ulm mit insgesamt rund 21.700 Schülerinnen und Schülern in allen Schularten (Grundschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen (seit dem Schuljahr 2013/14), Realschulen, Gymnasien, Förder- und Sonderschulen sowie berufsbildende Schulen). Darüber hinaus sind im Sachgebiet Schulen angesiedelt der Betrieb des Naturkundlichen Bildungszentrums, des Kreismedienzentrums (Geschäftsführung Alb-Donau-Kreis) und die Bezuschussung der Familienbildungsstätte und der Volkshochschule Ulm sowie die Schülerbeförderung und die Betreuung an Ulmer Schulen. Die den Schulen im Rahmen der Budgetierung direkt zugeteilten Haushaltsmittel belaufen sich auf rund 4 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2014. Die Verwaltung hat durch die Einführung der Budgetierung den Schulen erfolgreich höchstmögliche Flexibilität und Verantwortung bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln eingeräumt. Bildung, Betreuung und Erziehung im Schulbereich Im Rahmen der Gesamtkonzeption „Bildung, Betreuung und Erziehung“ wird im Schulbereich seit 2010 am Ausbau der Bildungs- und Betreuungsangebote gearbeitet. Nach dem schwerpunktmäßig quantitativen Ausbau der Ganztagesbetreuung wird der Schwerpunkt in den nächsten Jahren auf die qualitative Verbesserung gelegt. Darüber hinaus sind weiterhin die folgenden Bausteine feste Bestandteile eines jeden Ganztagesschulbetriebes: • Mittagstischverpflegung • Betreuung • Hausaufgabenhilfe / Lernzeiten • Schulische und außerschulische Angebote (mit Partnern aus den Bereichen, Kultur, Sport, Medienkompetenz, offene und verbandliche Jugendarbeit,...) Alle Bausteine werden an jeder Schule zu einem individuellen, stimmigen pädagogischen Konzept zusammengeführt. Dort, wo der Bedarf und die Möglichkeit bestehen, werden die verschiedenen Angebote der Hilfen zur Erziehung, der besonderen Sprachförderung und Lernhilfe und neue Ansätze zur Integration von behinderten Kindern (Inklusion) Teil dieses Konzeptes. Parallel wurden im Rahmen eines Ferienbetreuungskonzeptes alle Ferienangebote, welche in der Stadt Ulm zur Verfügung stehen, zusammengestellt und bei Einhaltung bestimmter Rahmenvorgaben (Öffnungszeiten, Höhe der Elternbeiträge,...) durch städtische Zuschüsse unterstützt. Die Angebote können unter www.ferien-ulm.de abgerufen werden. Arbeitskreis AltJung des Bildungsbüro der Stadt Ulm – Ein Kunst-Technik Projekt an der Elly-Heuss Realschule Betreuung an Schulen in städtischer Trägerschaft Die Betreuung für Schulkinder hat in den letzten Jahren einen hohen Stellenwert für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Integration sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher gewonnen. Immer mehr erwerbstätige Sorgeberechtigte sind auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen, um Familie und Beruf vereinbaren zu können. Seit dem Schuljahr 2000/01 wird an allen Grundschulen eine Vormittagsbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule angeboten. Ein ganztägiges Betreuungsangebot (bis 17 Uhr) im Rahmen einer flexiblen Nachmittagsbetreuung oder einer Ganztagesgrundschule gibt es im Schuljahr 2013/14 bereits an 17 der 24 Grundschulen. Die Betreuungsangebote werden von rund 65 Prozent der Ulmer Grundschülerinnen und -schüler genutzt. 48 Ganztagesbetreuung an Ulmer Grundschulen Ausgehend von der zentralen These der Evaluation der Bildungsoffensive durch die PH Weingarten (2009), dass die Ganztagesangebote im Schulbereich deutlich ausgeweitet werden müssen, hat sich die Verwaltung vorgenommen, die Ganztagesangebote an Ulmer Grundschulen deutlich zu verbessern. Derzeit (im Schuljahr 2013/2014) gibt es im Grundschulbereich folgende sieben Ganztagesschulen: Bild. Abteilung FAM • • • • • • • Martin-Schaffner-Schule Spitalhofschule Bildungshaus Ulmer Spatz Grundschule am Tannenplatz Eduard-Mörike-Grundschule Albrecht-Berblinger-Grundschule Adalbert-Stifter-Schule (Klasse 3 und 4) Darüber hinaus bieten die Pestalozzi-Förderschule (sog. offene Ganztagesschule mit ergänzenden Angeboten) und die Wilhelm-Busch-Schule (offene Ganztagesschule) Ganztagesangebote an. Ziel war es, in jedem Sozialraum eine Ganztagesgrundschule anbieten zu können, was mit den oben dargestellten Ganztagesgrundschulen bereits zum Schuljahr 2011/12 erreicht und sogar übertroffen wurde. Der Ministerrat hat Anfang 2006 über den Ausbau von Ganztagesschulen an allen allgemein bildenden Schulen und den Grund- sowie Hauptschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung entschieden. Es wurde angestrebt, ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Netz an Ganztagesschulen zu schaffen. Neben den Ganztagesschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung wurden Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales seit dem Schuljahr 2007/08 in Ulm „Ganztagesgrund- und -förderschulen in offener, teilgebundener und gebundener Angebotsform“ eingerichtet. Zum Schuljahr 2014/15 wird die Ganztagesgrundschule im Schulgesetz verankert. Ziel des Landes ist es, bis zum Jahr 2023 70 % aller Grundschulen zu Ganztagesschulen umzuwandeln. Bereits heute bieten 70% aller städtischen Grundschulen Ganztagesangebote an. Ganztagesschule an Grundschulen Im Land Baden-Württemberg wird mit der Einführung des Ganztagesschulgesetzes für Grundschulen zum Schuljahr 2014/15 zwischen zwei Formen der Ganztagesschule unterschieden: Die sogenannte „Wahlform“ bietet den Eltern die Möglichkeit, zu Beginn jeden Schuljahres neu zu entscheiden, ob der Ganztagesbetrieb wahrgenommen wird. Bei der „verbindliche Form“ nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Schule am Ganztagesbetrieb teil. Durch das neue Ganztagesschulgesetz können die Schulen sich für eine von vier Zeitumfangsvarianten (vier oder drei Tage à sieben oder acht Stunden) entscheiden. Hiernach richtet sich zukünftig die Anzahl der zusätzlich zur Verfügung gestellten Lehrerwochenstunden (im vollen Umfang: Zwölf LWS pro Gruppe von 25 Schüler/-innen). Weiterhin werden einige Ganztagesgrundschulen mit den bisherigen Formen der Ganztagesschule arbeiten, der offenen Form (entspricht der „Wahlform“), der teilgebundenen Form (in jeder „mehrzügigen Schule“, mindesten zwei Klassen pro Jahrgang) wird mindesten ein Zug als durchgängige Ganztageschule geführt, zu der man sich zu Beginn der Grundschulzeit anmeldet, und der gebundenen Form (entspricht der „verbindlichen Form“). 49 Inklusion an Schulen Durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Ziel ist der Ausbau des gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung. In Baden-Württemberg wurden zum Schuljahr 2010/11 Schwerpunktregionen beispielsweise mit dem Staatlichen Schulamt Biberach (SSA BC) gegründet. Als Pilotstandort hat das SSA BC die Aufgabe, Erfahrungen aus der schulischen Bildung von jungen Menschen mit Behinderung in Regeleinrichtungen in noch zu formulierende Änderungen des Schulgesetzes einfließen zu lassen. Dieser Schulversuch umfasst auch den Schulstandort der Stadt Ulm. Um die Inklusion an Schulen gesetzlich regeln zu können, wurde ein sogenannter Expertenrat beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport eingerichtet, der sich aus Mitgliedern des Ministeriums und aus Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zusammensetzt. Darüber hinaus befasst sich das Landesinstitut für Schulentwicklung ebenfalls mit diesem Thema und erarbeitet derzeit eine schriftliche Handreichung für Lehrkräfte im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und deren Schulbegleitungen. Die Aufgabe aller inklusiven Bemühungen ist es, für Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch unterrichtlich wie auch außerunterrichtlich mehr Teilhabemöglichkeiten zu realisieren. Die besondere Chance von Inklusion besteht etwa auch darin, das übergeordnete Bildungsziel von Teilhabesicherung auch für Kinder und Jugendliche ohne diagnostizierte Beeinträchtigungen stets mitzudenken. Für die Verantwortlichen vor Ort bedeutet dies, an den Regelschulen problemgerechte Lösungen hinsichtlich Lernumgebung, Bildungsangeboten und Organisationsstrukturen zu entwickeln und sich mit den Experten aus der Sonderpädagogik über Bildungsverständnis und Bildungsauftrag auszutauschen. Damit ein erfolgreicher Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an einer Regelschule gelingen kann, ist ein komplexer Abstimmungsprozess, bei dem viele schulische und außerschulische Partner beteiligt sind, notwendig. Nach der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird in einer so genannten Bildungswegekonferenz gemeinsam mit den Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, den betreffenden Schulleitungen, den betreffenden Sorgeberechtigten und dem Schulträger, sowie dem Eingliederungsträger beraten, welches individuelle Bildungsangebot für den jeweiligen Einzelfall am besten erscheint. Bild. Dorothee Köhl Bild. Dorothee Köhl Sport und Bäder Aufgabengebiet Das Sachgebiet Sport und Bäder ist zuständig für die Betreuung und Nutzung der städtischen Sportstätten, angefangen von den Sporthallen, den Außensportflächen an den Schulen, den Bezirkssportanlagen bis hin zum Ulmer Donaustadion, dem Westbad und den Lehrschwimmbecken. Ferner ist die Abteilung zuständig für die städtische Sportförderung und fungiert als Ansprechpartnerin für die Ulmer Sportvereine. Die Zuständigkeit umfasst zudem die Durchführung und Unterstützung von städtischen Großsportveranstaltungen. Ferner sind hier die Geschäftsstellen des Stadtverbandes für Sport e.V. und der Betreibergesellschaft Donaufreibad und Eislaufanlage der Städte Ulm und Neu-Ulm (Städte GbR Ulm/Neu-Ulm) angesiedelt. Sportstätten in Ulm In Ulm gibt es zahlreiche Sportstätten, die die Ausübung nahezu jeder Sportart in Ulm, angefangen vom American Football und Baseball bis hin zu Zumba, ermöglichen. In Ulm stehen hierfür beispielsweise 47 Sporthallen, davon 10 mit mehr als zwei Hallenteilen, für den Spiel- und Trainingsbetrieb der Ulmer Sportvereine sowie den Schulsport bereit. Für die Freiluftsportarten stehen entsprechende Außensportflächen zur Verfügung, die den Anforderungen der jeweiligen Nutzung entsprechen und auch sowohl für den Vereins- als auch für den Schulsport genutzt werden. 50 Sportvereine in Ulm In Ulm sind für Sport 70 Turn- und Sportvereine beim Württembergischen Landessportbund gemeldet. Von diesen Vereinen sind 53 Mitglied im Stadtverband für Sport e.V. Der Stadtverband ist beratendes Gremium für die Bewilligung von Zuschüssen im Rahmen der Sportförderung in Ulm. Dort werden die aktuellen Belange des Sports diskutiert, über die Zuschussanträge der Ulmer Turn– und Sportvereine vorberaten und Empfehlungen an den Fachbereichsausschuss Bildung und Soziales für die Bewilligung der entsprechenden Zuschüsse ausgesprochen. Die Geschäftsstelle des Stadtverbandes ist bei der Abteilung Bildung und Sport angesiedelt. Bild. Archiv Sportförderung Die kommunale Sportförderung ist eine freiwillige Leistung und unterliegt keinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Förderung der Sportvereine in Ulm wird durch die städtischen Sportförderrichtlinien geregelt. Grundsätzlich ist im Bereich der Sportförderung zwischen laufenden und investiven Zuschüssen zu unterscheiden. Großsportveranstaltungen In Ulm haben in den vergangenen Jahren verschiedene Großsportveranstaltungen stattgefunden. Beispielhaft können hierfür der Einstein-Marathon, die Bundessiegerzuchtschau für Deutsche Schäferhunde und die Deutschen Leichtathletikmeisterschaften, die auch in diesem Jahr wieder im Ulmer Donaustadion ausgetragen werden, genannt werden. In 2016 steht mit dem Landesturnfest ein weiteres großes Sportfest an. Zudem hat die Stadt Ulm sich als Austragungsort für Vorrundenspiele zur U19-Fußballeuropameisterschaft der Herren 2016 beworben. Bild. Abteilung BS Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Bäder In Ulm gibt es folgende Bäder: • Westbad • Lehrschwimmbecken an verschiedenen Ulmer Schulen • Erlebnisbad und Eislaufanlage Wonnemar mit Donaufreibad • Vereinseigenes SSV-Hallenbad mit Freibad Das Westbad und die Lehrschwimmbecken stehen dabei im Eigentum der Stadt Ulm. Beim SSV-Bad handelt es sich um ein vereinseigenes Bad, das teilweise durch die Stadt Ulm genutzt wird (Schulschwimmunterricht). Das Westbad konnte im Jahr 2013 insgesamt rund 151.000 Besucher verzeichnen und wird dabei sowohl von den Schulen, als auch von den Vereinen und der Öffentlichkeit genutzt. Das Erlebnisbad Ulm/Neu-Ulm Wonnemar mit Donaufreibad und Eislaufanlage wurde ab 2008 für rund 16,9 Mio. EUR (incl. Hochwasserschutz) von den Städten Ulm (70 Prozent der Kosten) und Neu-Ulm (30 Prozent der Kosten) generalsaniert und dann in saniertem Zustand, nach entsprechender Ausschreibung, im Oktober 2010 an die InterSpa GmbH zum Betrieb übergeben. Im Jahr 2013 besuchten rund 434.000 Besucher das Wonnemar und die dortige Sauna. Weitere rund 120.000 Personen nutzten das Angebot des Donaufreibades und der Eislaufanlage. Bild. Dorothee Köhl 51 Kreismedienzentrum Das Kreismedienzentrum Ulm, das in gemeinsamer Trägerschaft der Stadt Ulm (Abteilung Bildung und Sport) und des Alb-Donau-Kreises geführt wird, steht allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Einrichtungen der Jugendpflege und Erwachsenenbildung, Vereinen, Kirchengemeinden und Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Am Kreismedienzentrum sind außer dem Leiter, ein Mitarbeiter in Vollzeit sowie zwei Mitarbeiterinnen mit jeweils 0,5 bzw. 0,25 Stellen tätig. Außerdem nehmen ein dezentraler Schulnetzberater sowie ein medienpädagogischer Berater und eine medienpädagogische Beraterin unterstützende Aufgaben wahr. Die Geschäftsführung liegt beim Alb-Donau-Kreis. Kernaufgabe ist der Verleih von Medien für den Unterricht sowie von Geräten für die praktische Medienarbeit. Während Schulen das gesamte Verleihangebot unentgeltlich nutzen können, besteht für private Nutzer Entgeltpflicht. Der Verleih von Medien und Geräten schließt Beratung zum sinnvollen und sachgemäßen Einsatz mit ein. Ergänzend bietet das Medienzentrum pro Jahr ca. 15 Fortbildungsveranstaltungen zu Themen der Mediennutzung an, die sich hauptsächlich an pädagogisches Fachpersonal richten, aber auch an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bereich der Jugendarbeit sowie an interessierte Eltern. Diese Veranstaltungen werden teilweise in Zusammenarbeit mit dem Landesmedienzentrum, anderen Kreismedienzentren sowie externen Anbietern durchgeführt. Im Rahmen eines Medienprojekts an Kindergärten in Munderkingen und in weiteren Gemeinden im Alb-Donau-Kreis kooperiert das Medienzentrum mit der Familienbildungsstätte Ulm. Das Kreismedienzentrum kooperiert mit Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung in Stadt und Landkreis, die sich zum Mediennetz Ulm zusammengeschlossen haben. Die Einrichtungen profitieren bei ihrer Arbeit vom verfügbaren Gerätepool und von der technischen und medienpädagogischen Kompetenz des Medienzentrums. Der Schulnetzberater arbeitet eng mit der Verwaltung und den Schulen der Stadt und des Landkreises zusammen. Die medienpädagogische Beraterin und der medienpädagogische Berater beraten Lehrkräfte und unterstützen Schulen vor Ort bei Medienprojekten und bei der Medienentwicklungsplanung. Kreismedienzentrum Bild. Abteilung BS Naturkundliches Bildungszentrum Aufgabenfelder Das Sammeln, Bewahren und Erforschen originaler Zeugnisse der Natur und deren Sicherung und Erhalt für die nachfolgenden Generationen sind die zentralen Aufgaben des Naturkundlichen Bildungszentrums, das jährlich von über 10.000 Bürgerinnen und Bürgern besucht wird. Die wissenschaftlichen Belegsammlungen umfassen über 60.000 Einzelobjekte. Sie sind Grundlage für die museale Präsentation. Die Dauerausstellung ist als Bildungsangebot für die ganze Familie konzipiert: Anhand von Originalen aus dem Museumsbestand soll das Verständnis eigener und fremder Lebensbereiche gefördert werden. Der zentrale Bildungsauftrag ist die Sensibilisierung für unsere Mitwelt samt aller Mitgeschöpfe und Mitmenschen, besonders angesprochen sind Schülerinnen und Schüler. Sonderausstellungen vertiefen die Themen der Dauerausstellung und erschließen zusätzliche Kooperationsmöglichkeiten. Museumsaktionen dienen der Vernetzung mit anderen Institutionen und Fachbereichen. Sie erweitern das Bildungsangebot durch die Korrespondenz von musealen Inhalten, zum Beispiel mit bildender Kunst, Musik und Tanz. 52 Die Ziele des Naturkundlichen Bildungszentrums • Originale Zeugnisse der Natur in der Gegenwart sichern, erforschen und für die Zukunft bewahren • Die Dauerausstellung dient der Darstellung und Vermittlung von Zusammenhängen in der Natur • Sonderausstellungen, weiterführende museumsbezogene Aktivitäten (pädagogische Aktionen, Vorträge, Symposien, Exkursionen) und fachliche Beratung sollen das Interesse der Öffentlichkeit zusätzlich zum ständigen Angebot des Museums aktivieren Das Naturkundliche Bildungszentrum befindet sich in den Räumen der Friedrich-List-Schule auf insgesamt 930 qm am Kornhausplatz. Derzeit werden verschiedene Möglichkeiten in Betracht gezogen, wie eine bedarfsgerechten Nutzung des immer größer werdenden Bestandes an Ausstellungsobjekten und besonders der Erweiterung des museumspädagogischen Angebotes Rechnung getragen werden kann. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Kinderbetreuung Ulm Qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ist derzeit ein wichtiges Thema in der politischen Diskussion. Durch die Schaffung guter und bedarfsgerechter Betreuungsangebote sollen junge Menschen in die Lage versetzt werden, ihren Wunsch nach Kindern verwirklichen zu können ohne auf berufliche Karrieren verzichten zu müssen. Die 2013 neu geschaffene Abteilung Kinderbetreuung in Ulm (KIBU) mit derzeit 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist, als Nachfolgeorganisation des mehrjährigen fachbereichsübergreifenden Projektes „Kinderbetreuung in Ulm“, für die trägerübergreifende strategische und operative Steuerung und Planung der gesamten vorschulischen Kinderbetreuung in Ulm zuständig. Sie stellt sicher, dass zum einen alle gesetzlichen Vorgaben des Bundes und der Länder in kommunales Handeln umgesetzt werden und zum anderen die in Ulm darüber hinaus gehenden Wünsche und Bedarfe der Eltern und der Träger aufgegriffen und wirtschaftlichen und ggfs. auch politischen, Lösungen zugeführt werden. Der jährliche Finanzrahmen der vorschulischen Kinderbetreuung beträgt derzeit rund 40 Mio. EUR auf der Ausgabenseite und rund 20 Mio. EUR auf der Einnahmenseite. Im Rahmen der U3 Ausbauoffensive wurden rund 24 Mio. EUR an Investitionen getätigt, wobei rund 6,5 Mio. EUR an Landeszuschüssen realisiert werden konnten. Günther Scheffold – Leiter der Abteilung Kinderbetreuung Ulm 53 Die vorschulischen Betreuungsangebote verteilen sich derzeit auf 100 Kindertagesstätten. Davon sind: • 44 in kirchlicher und 26 in freier oder betrieblicher Trägerschaft, die von der Abteilung Kinderbetreuung Ulm betreut bzw. verwaltet werden und • 29 in städtischer Trägerschaft, die von der Abteilung Städtische Kindertagesstätten (KITA) betreut bzw. verwaltet werden. Handlungsfelder • die Organisation von Beteiligungsprozessen (Träger, Eltern, Einrichtungen, Politik, Verwaltung etc.) • die Ermittlung der kurz-, mittel-, und langfristigen Bedarfe an Betreuungsplätzen und an zeitlichen Betreuungsangeboten • die Umsetzung der Erkenntnisse in Absprache mit allen Ulmer Kitaträgern • die perspektivische bauliche Entwicklung der Kitaeinrichtungen mit den Trägern (abgestimmt auf Bedarfe, Vorstellungen und Möglichkeiten der Träger) • die konzeptionelle Weiterentwicklung der Trägerlandschaft und des Kitawesens in Ulm • die finanzielle Förderung der nicht-städtischen Träger, sowohl beim laufenden Betrieb, als auch beim Unterhalt und Neubau von Kitaeinrichtungen • die Beratung zu und die Vermittlung von Betreuungsangeboten aller Ulmer Träger • die Ermittlung der einkommensabhängigen Elternbeiträge (zwischenzeitlich für fast alle Ulmer Einrichtungen und die Kindertagespflege) • der Ausbau betrieblicher Kinderbetreuung • der Ausbau vorschulischer Ganztagesbetreuung • die Förderung von Kindertagespflege • die Sicherstellung aller Landeszuschüsse aller Träger • das Aufgreifen möglicher neuer Bundes- und Landesinvestitionszuschüsse Bild. Archiv Bild. Dorothee Köhl Beteiligungsstrukturen Die Beteiligungsstrukturen des früheren Projekts haben sich bewährt und werden in der neuen Organisation weitergeführt, dies sind: • auf der operativen Ebene die Kitasteuerungsgruppe „KSG“ • auf der Lenkungsebene die Lenkungsgruppe Kinderbetreuung in Ulm „LG KIBU“ In den Gremien arbeiten Politik (Vertreter der Fraktionen), Dienstleister (Vertreter aller Ulmer Einrichtungsträger, der Kindertagespflege, der Familienbildungsstätte), Zielgruppe (Vertreter der Eltern) und Verwaltung bei sämtlichen Themen der vorschulischen Kinderbetreuung zusammen und erarbeiten gemeinsam Lösungen und Empfehlung, die dem Gemeinderat im Rahmen der Zuständigkeitsregelungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Rechtsanspruch 54 Sicherstellung Rechtsanspruch für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt (§ 24 Abs. 3 SGB VIII) In Ulm gibt es im Kindergartenjahr 2013/14 für Kinder von 3 bis 6 Jahren insgesamt rund 3.800 Plätze (in Kindertageseinrichtungen, in Betriebskindertagesstätten und in Kindertagespflege). Die Bedarfsdeckungsquote beträgt derzeit 108 %. Damit kann Ulmer Kindern in fast allen Fällen sogar im jeweils gewünschten Stadtoder Ortsteil ein Betreuungsplatz angeboten werden. Sicherstellung Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren (§ 24 Abs. 1 und 2 SGBVIII) Seit dem 01.08.2013 haben auch alle Kinder vom 1. Lebensjahr an einen subjektiven Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Für Kinder unter 1 Jahr werden, bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen, auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses Plätze in Kindertagespflege vorgehalten. Für Kinder unter 3 Jahren stehen derzeit in Ulm rund 1.350 Plätze zur Verfügung. Die Versorgungsquote erreicht damit rund 43 % und entspricht dem Ergebnis einer wissenschaftlich fundierten Elternbefragung aller Ulmer Eltern mit Kindern unter 3 Jahren. Im Ergebnis bedeutet dies, dass auch der U3-Rechtsanspruch sichergestellt ist. Auch im U3-Bereich kann in den meisten Fällen sogar im gewünschten Stadt- oder Ortsteil ein Angebot unterbreitet werden. Bild. Abteilung KIBU U3 Ausbauoffensive Nach bereits erfolgtem Ausbau von rund 600 Plätzen zwischen 2007 bis 2012 wurden in enger Abstimmung der Abteilung KIBU mit den Trägern und dem städtischen Gebäudemanagement im Rahmen der U3-Ausbauoffensive kurzfristig noch rund 500 zusätzliche U3 Plätze bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs geschaffen. Die Gebäude wurden vom Gebäudemanagement in hochwertiger Systembauweise im Passivhausstandard errichtet. Rückmeldungen von Trägern, Einrichtungsleitungen und Eltern sind durchweg positiv. Die U3-Ausbauoffensive gilt als beispielhaft für andere Städte und Gemeinden, die sich derzeit in Ulm über die Umsetzung informieren. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird in Ulm u.a. durch die Förderung des Ausbaus der betrieblichen Kinderbetreuung, dem Ausbau der vorschulischen Ganztagesbetreuung, der Einrichtung von Sozialraumkitas und der Förderung der Kindertagespflege Rechnung getragen. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Betriebskindertagesstätten Einige Firmen sind selbst aktiv geworden und haben, um gutes Personal zu gewinnen bzw. zu sichern, eigene Kinderbetreuung organisiert. Die Abteilung KIBU berät die Firmen dabei bereits im Stadium der ersten Idee, bei der Erstellung von Konzepten bis hin zum laufenden Betrieb. Die Ermittlung und Gewährung der nicht unerheblichen Zuschüsse der Stadt Ulm für Ulmer Kinder, die Übernahme sämtlicher Abrechnungen mit Wohnsitzgemeinden auswärtiger Kinder und die Weiterleitung der gesamten Fördermittel an die Betriebe erfolgt ebenfalls bei KIBU. 55 Anmerkung: Der Platzrückgang in 2013/14 liegt daran, dass die Einrichtung des RKU jetzt als Großtagespflege geführt wird. Vorschulische Ganztagesbetreuung Für alle Kinder, egal welchen Alters, werden in jedem Sozialraum ausreichend Angebote mit differenzierten Betreuungszeiten zur Verfügung gestellt, bzw. geschaffen. Die Ganztagesbetreuung erfolgt derzeit in 4 Stufen mit 5-stündigen Betreuungsschritten von 35 bis 53,5 Stunden/Woche. Innerhalb einer Stufe können, bei gleichbleibender Personalausstattung der Gruppe, Eltern auch die nächst niedrigere Betreuungsstufe wählen. Die wissenschaftliche Befragung der Ulmer Eltern unter 3 Jähriger ergab, dass viele Eltern nicht die insbesondere bisher üblichen langen Ganztagsbetreuungszeiten von bis zu 53,5 Stunden benötigen, sondern sich auch Ganztagsbetreuung mit 35 bis 45 Stunden pro Woche wünschen. Die Umfrage ergab auch, dass ein großer Teil der Eltern zum beruflichen Wiedereinstieg auf Halbtagesbetreuung mit bis zu 28 Stunden/Woche, bzw. auf betreute Spielgruppen mit 2-3 Betreuungstagen/Woche setzt. Ulm verfügt zwar bereits heute über ein flexibles, differenziertes und breit gefächertes Angebot im Ganztagesbereich. Nach Vorliegen des neuen demografischen Gutachtens im Sommer 2014 wird von KIBU, in Abstimmung mit den Trägern und Eltern, geprüft wo und wie das Angebot weiterentwickelt werden kann, um noch passgenauere Angebote zu organisieren. Bild. Abteilung KIBU Sozialraum Kitas Große Einrichtungen, vorrangig in städtischer Trägerschaft, bieten in jedem Sozialraum ein besonders breites Betreuungsspektrum an einem Ort an. Durch die enge Vernetzung mit allen Akteuren vor Ort und mit dem zentralen Familienbüro sollen Sonderbedarfe erkannt und befriedigt werden können. Insbesondere hinsichtlich der besonderen Bedarfe von Seiten des Jugendamts (z.B. Kindeswohlgefährdungen) hat sich die Kooperation im Sozialraum bewährt. Im Kita-Jahr 2013/14 gingen die Sozialraumkitas am Eselsberg und in Böfingen in Betrieb. Die Sozialraumkita Mitte/Ost eröffnet im Kita-Jahr 2014/15. Die nächste Sozialraumkita soll dann in Wiblingen folgen. Förderung von Kindern in Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII) Die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege ist gesetzlich gleich gestellt. In Ulm werden unter 1-Jährige vor allem in Kindertagespflege betreut. Auch deshalb wurde diese Betreuungsform vom Tagesmütterverein in Zusammenarbeit mit der Abteilung KIBU auf nunmehr rund 300 Betreuungsplätze ausgebaut. Die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege in Ulm wurden in den letzten Jahren durch zahlreiche Maßnahmen sowohl für die Eltern als auch für die Tagespflegepersonen laufend verbessert. Die Entgelte der Tagespflegepersonen (laufende Geldleistungen) und die Kostenbeiträge der Eltern werden von KIBU abgerechnet. 56 Elternbeiträge Bild. Dorothee Köhl Im Juli 2003 wurde die Satzung über die einkommensabhängige Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder verabschiedet. Sie wurde seither zweimal geändert. Die Regelungen der Satzung werden inzwischen trägerübergreifend angewandt und gelten somit für alle Kinder, die eine Ulmer Einrichtung besuchen. Auch in der Kindertagespflege sind die Kostenbeiträge zwischenzeitlich entsprechend angepasst. Die konkrete Höhe der Kita-Gebühren in Ulm ist abhängig von 4 Komponenten • dem Einkommen der/des Erziehungsberechtigten • der Anzahl der Kinder im Haushalt der/des Erziehungsberechtigten • der Anzahl der Kinder, die gleichzeitig eine Einrichtung besuchen • der gewählten Betreuungszeit Besonders hervorzuheben ist, dass in Ulm Kinder aus Familien mit 4 und mehr Kindern die Kindertageseinrichtungen kostenlos besuchen. Insgesamt hat sich der Grundgedanke der Satzung über all die Jahre bewährt: Starke Schultern tragen einen höheren Anteil der Kosten, um auch Kindern aus einkommensschwächeren Familien die gleiche Betreuungsqualität gewährleisten zu können. Das Sachgebiet Beiträge und Leistungen mit 2 Vollzeitstellen, bzw. 4 Mitarbeitern/innen ermittelt zwischenzeitlich fast flächendeckend die von den Eltern zu bezahlenden Beiträge in Ulmer Einrichtungen und Kindertagespflegestellen. Vereinnahmt werden die Beiträge dann nach wie vor vom jeweiligen Träger bzw. in Kindertagespflege durch die Abteilung KIBU. Familienbüro Das zentrale Familienbüro der Stadt Ulm informiert umfassend über alle Angebote der vorschulischen Kinderbetreuung in Ulm und ist die trägerübergreifende Anlaufstelle für Eltern. Zusammen mit den Eltern werden hier passgenaue individuelle Lösungen erarbeitet. Insbesondere auch für neu zugezogene Familien ist es hilfreich, sich möglichst einfach einen umfassenden Überblick über alle Angebote der vorschulischen Kinderbetreuung in Ulm verschaffen zu können. Grundlage hierfür ist das virtuelle Bürgerbüro Familie (Kitaportal), das sämtliche Betreuungsangebote aller Ulmer Träger zusammenführt und verwaltet. Die Eltern können zum einen das Internet zur trägerübergreifenden Suche von geeigneten freien Betreuungsplätzen nutzen. Zum anderen stehen ihnen 2 Mitarbeiterinnen im Familienbüro der Abteilung KIBU zur persönlichen Unterstützung zur Verfügung. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Finanzierung der Kinderbetreuung in Ulm Der jährliche laufende Aufwand für die gesamte vorschulische Kinderbetreuung beläuft sich in Ulm derzeit auf rund 40 Mio. EUR. Diesem Aufwand stehen derzeit Einnahmen durch Landeszuwendungen und Elternbeiträge von rund 20 Mio. EUR gegenüber. Sämtliche finanziellen Aufgabenstellungen, wie Haushaltsplanung, Abrechnungen mit den Trägern und Wohnsitzgemeinden der Kinder werden im Sachgebiet Finanzen und Organisation mit 2 Fachkraftstellen von 3 Mitarbeiterinnen bearbeitet. Förderung der Träger Die Finanzierung der Kinderbetreuung erfolgt trägerübergreifend nach weitgehend einheitlichen Fördergrundsätzen. Die gemeinsam entwickelten einheitlichen Trägerverträge werden jährlich um die Festlegungen der jährlichen Kitaplanung fortgeschrieben. Eine notwendige Umstellung aufgrund geänderter Landesförderung wurde aktuell von der Abteilung KIBU in einem konsensorientierten trägerübergreifenden Prozess neu geregelt. Im Grundsatz kann in Ulm davon ausgegangen werden, dass der nachgewiesene Abmangel (Ausgaben abzüglich Einnahmen) der Träger derzeit zu 90% öffentlich gefördert wird. Für im Rahmen der Ulmer U3-Ausbauoffensive neu geschaffene Betreuungsgruppen werden für einen Zeitraum von 3 Jahren 100% des Abmangels ersetzt. Neben dieser Förderung der laufenden Betriebsausgaben werden die Träger entweder bei Investitionen in eigene Liegenschaften finanziell unterstützt oder es werden stadteigene Liegenschaften für die Angebote der Träger zur Verfügung gestellt. Diese großzügige Förderung und die Planungssicherheit für die Träger haben in Ulm dazu geführt, dass wir jetzt ein gut ausdifferenziertes Angebot an Kitas in unterschiedlichster Trägerschaft vorhalten können. Auch kleinere Vereine und Elterninitiativen konnten ihr Angebot im Rahmen des U3-Ausbaus erweitern und tragen damit zur gewünschten Trägervielfalt in Ulm bei. 57 Auswärtige Kinder – interkommunaler Kostenausgleich Grundsätzlich gilt es, die Versorgungsverantwortung der Kommunen für ihre eigenen Kinder vorrangig wahrzunehmen. Unabhängig hiervon sind die Städte Ulm und Neu-Ulm, sowie die angrenzenden Landkreise bestrebt, im Bedarfsfall auch die Betreuung von auswärtigen Kindern zu ermöglichen und sowohl für die Familien als auch für die Verwaltungen das erforderliche Aufnahme- und Kostenausgleichsverfahren möglichst unbürokratisch zu regeln. Dazu wurden ergänzend zu den landesweiten Regelungen auch vertragliche Regelungen, insbesondere mit bayerischen Gemeinden, getroffen. In den Ulmer Betriebskindertagesstätten und in Tagesstätten, die nach dem Betriebskitakonzept gefördert werden, können auswärtige Kinder jederzeit, ohne vorherige Abstimmung mit der Stadt Ulm, aufgenommen werden. In der Kitabedarfsplanung sind in diesen Einrichtungen ausdrücklich Plätze für auswärtige Kinder berücksichtigt und die städtische Förderung erfolgt hier kindbezogen. In der Kindertagespflege ist die Betreuung auswärtiger Kinder aufgrund der dortigen Abrechnungssystematik ebenfalls jederzeit ohne Abstimmung mit der jeweiligen Wohnsitzkommune möglich. Bild. Dorothee Köhl Modellprojekte Der Bereich der Kinderbetreuung stand in den letzten Jahren ganz besonders im privaten, öffentlichen und damit auch politischen Interesse. Zahlreiche Organisationen, Interessensvertretungen, Verbände und politische Parteien haben sich des Themas angenommen. Für die Qualitätsthemen, wie Sprachförderung, Frühe Hilfen, Integration, Inklusion oder Fortbildung zeichnet die Abteilung „Städtische Kindertageseinrichtungen – KITA“ verantwortlich die entsprechende Konzepte im Einvernehmen mit den anderen Trägern von Kindertagesstätten (Kirchen, freie Träger) enwickelt. Von Bund und Land wurden eine Reihe von Anschub- und Förderprojekte aufgelegt. Sämtliche neuen Ansätze werden trägerübergreifend zeitlich befristet in Modellprojekten entwickelt, getestet und vor allem evaluiert. In den trägerübergreifenden Gremien Kita-Steuerungsgruppe und Lenkungsgruppe werden die Ergebnisse vorgestellt und es wird entschieden welche Maßnahmen dem Gemeinderat zur dauerhaften Umsetzung in der Fläche vorgeschlagen werden. Bild. Fotolia Abteilung städtische Kindertageseinrichtungen Die Abteilung städtische Kindertagesenrichtungen (KITA) betreut rund 1.500 Kinder in derzeit 29 städtischen Kindertageseinrichtungen. Sie beschäftigt 454 pädagogische Fachkräfte und hauswirtschaftliche Mitarbeiterinnen, hinzu kommen Auszubildende. Ihr Anteil am Platzangebot aller Kindertageseinrichtungen in Ulm liegt bei 32%. Das Betreuungsangebot umfasst die Altersstufen von 1 Jahr bis 12 Jahre. Der städtische Zuschuss liegt für 2014 bei geplanten 13 Mio. EUR. Geleitet wird die Abteilung von Angela Gabel-Müller. Angela Gabel-Müller Leiterin der Abteilung städtische Kindertageseinrichtungen 58 Pädagogisches Profil Die städtischen Kindertageseinrichtungen arbeiten nach dem „infans-Handlungskonzept der Frühpädagogik“. Das Ziel des Konzeptes der Frühpädagogik ist die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in den städtischen Kindertageseinrichtungen. Pädagogische Qualität, so das Konzept, ist dann gegeben, wenn Kindertageseinrichtungen die Kinder emotional, sozial, intellektuell und körperlich auf hohem Niveau fördern, deren Wohlbefinden sowie deren gegenwärtiger und zukünftiger Bildung dienen und damit auch die Familien in ihrer Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsverantwortung unterstützen. Die Kernelemente des Konzeptes sind in dem 2009 erarbeiteten umfangreichen pädagogischen Leitfaden „kinder welt entdecker“ festgehalten. Leitbild Die pädagogische Aufgabe der Erzieherin und des Erziehers in den städtischen Kindertageseinrichtungen ist erkennbar am Wohlergehen jedes Kindes orientiert (§1 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Grundhaltung der Erzieher/innen ist geprägt von den demokratischen Werten unserer Gesellschaft und von der Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen (Grundgesetz). Das pädagogische Handeln ist von Achtung und Wertschätzung gegenüber jedem Kind getragen. Die Fachkraft ist sich darüber bewusst, dass sie in ihrer Rolle Vorbildfunktion für die Kinder hat. Die Erzieher/innen sehen ihre Aufgabe darin, positive, emotionale Bindungen zu ermöglichen und die frühen Bildungsprozesse der Kinder zu erkennen und herauszufordern. Die Erzieher/innen unterstützen die Kinder in ihren Entwicklungsprozessen, damit sie alle Talente und Kräfte, alle Ressourcen und Begabungen, die sie mitbringen, auf höchstmöglichem Niveau entfalten können. Ganz unabhängig davon, aus welcher Gegend dieser Erde die Kinder in ihre „Für-Sorge“ gelangt sind, welche Stärken und Kompetenzen sie haben, welche Behinderungen oder Beeinträchtigungen ihnen auferlegt sind, aus welchen Kulturen sie kommen oder in welcher Lebenslage ihre Familien sich befinden. Die städtischen Kindertageseinrichtungen bieten jedem Kind gleichberechtigte Bildungs- und Entwicklungschancen. Das Kind im Mittelpunkt von Bildung, Erziehung und Betreuung Kindertageseinrichtungen haben neben der Aufgabe der Betreuung und Erziehung auch einen Bildungsauftrag, der sich an den altersspezifischen Bedürfnissen der Kinder orientiert. Die ersten Lebensjahre bis zur Einschulung gelten als die lernintensivsten Jahre im Leben eines Menschen. Die Bildungsaufgabe der Kindertageseinrichtungen ist eine zentrale Aufgabe. Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 definiert Kinder als eigenständige Träger von Rechten (Art. 28 und 29). Zu den Rechten des Kindes gehört das Recht auf eine Bildung und Erziehung, die die Persönlichkeit, die Begabungen und die geistigen, sozialen und körperlichen Fähigkeiten zur Entfaltung bringt. Ebenso dazu gehört das Recht auf Teilhabe und Beteiligung, das Recht auf Gesundheit sowie auf Schutz vor Gewalt, Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Diskriminierung und Armut. Bildungseinrichtungen müssen sich daran messen lassen, inwieweit sie dazu beitragen, die Rechte des Kindes einzulösen, und inwieweit sie die Interessen des Kindes vorrangig vor anderen Interessen berücksichtigen. Die UN-Kinderrechtskonvention bildet zusammen mit dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches, dem Kinder und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), die gesetzliche Grundlage für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen. Die weiteren Aufgabenbeschreibungen sind in den §§ 22, 22a SGB VIII festgehalten. In Art. 1, Abs. 1 SGB VIII sind die beiden wichtigsten allgemeinen Ziele von Bildung und Erziehung beschrieben. „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung und Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. Eigenverantwortlichkeit, das heißt Autonomie, Selbstwirksamkeit und Selbstbestimmung. Gemeinschaftsfähigkeit, das heißt Verbundenheit, Bindung und Zugehörigkeit. Beide Aspekte stellen die wichtigste Entwicklungsaufgabe des Menschen dar, sie bedingen sich wechselseitig. Dieser zweifachen Zielbestimmung trägt der „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in badenwürttembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen“ Rechnung. Orientierungsplan für Bildung und Erziehung 59 Das Land Baden-Württembrg legt mit dem Orientierungsplan ein pädagogisches Gesamtkonzept für die Bildung, Erziehung und Betreuung im elementarpädagogischen Bereich für Kinder von 0 bis 6 Jahren vor. Zielsetzung ist die Qualitätsverbesserung und fachliche Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in der institutionellen Kinderbetreuung sowie die konsequente Umsetzung des Bildungsauftrages gemäß SGB VIII §§ 22 und 22a. Der Orientierungsplan stellt das Kind in den Mittelpunkt von Bildung und Erziehung und betont durchgängig die Entfaltung der individuellen Begabungen und Fähigkeiten von Kindern. Partizipation und Inklusion, die wertschätzende Anerkennung von Unterschiedlichkeit und die konsequente Orientierung an den Bedürfnissen eines jeden Kindes werden als Grundprinzipien einer kindgerechten Elementarpädagogik beschrieben. Von den Trägern, Fachberatungen und pädagogischen Fachkräften der Ulmer Kindertageseinrichtungen wird der Orientierungsplan als Grundlage für die institutionelle Kinderbetreuung überaus positiv bewertet. Allein mit den vom Land und im Rahmen der Ulmer Bildungsoffensive finanzierten Fortbildungen wird ein wesentlicher Schritt in Richtung Qualitätsverbesserung erreicht. Bild. Fotolia Bild. Dorothee Köhl Bild. Dorothee Köhl Trägerübergreifendes Qualifizierungskonzept „Bildung offensiv“ In Ulm wird seit 2003 im Rahmen der Ulmer Bildungsoffensive ein trägerübergreifendes Qualifizierungskonzept für pädagogische Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen, Lehrkräfte von Grundschulen, Betreuungskräfte der Verlässlichen Grundschulen und ehrenamtlich tätige Vorleser und Vorleserinnen aufgelegt. 2013 nahmen insgesamt 1.367 Personen an den Qualifizierungsmaßnahmen teil. Themenschwerpunkte waren: • Grundlagen der pädagogischen Arbeit • Beobachtung und Dokumentation • Kooperation mit Schulen, Eltern und Institutionen • Bildungs- und Entwicklungsfelder • Sprachbildung und Sprachförderung Eine besondere Herausforderung stellt die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren dar. Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren erfordert fachliche Kompetenzen, die in der bisherigen Ausbildung der Fachkräfte inhaltlich kaum verankert sind. Aber auch berufserfahrene Fachkräfte haben Qualifizierungsbedarfe. Zur Sicherung der Qualität wurde im Rahmen des städtischen Personalentwicklungskonzeptes der Abteilung KITA in Kooperation mit dem ZNL (Transferzentrum für NEURwissenschaften und Lernen) und der UNI Ulm das Zertifikat „Fachkraft für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren“ entwickelt. Auf Grund des großen Interesses wurde das städtische Konzept der Personalentwicklung auch für pädagogische Fachkräfte anderer Träger geöffnet. 77 Personen haben im Zeitraum 2011 bis 2013 das Zertifikat erworben. 60 Vielfalt, Unterschiedlichkeit, Gemeinsamkeit Bild. Dorothee Köhl „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3). In unserer Stadt leben Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen mit unterschiedlichen Werten, Orientierungen und Lebensentwürfen, Kulturen und Religionen. Diese Vielfalt findet sich in jeder städtischen Kindertageseinrichtung. Dabei haben sich Armut, soziale und psychische Belastungen in der Familie als besonders benachteiligende Faktoren für eine gleichberechtigte Teilhabe von Kindern an Bildung herausgestellt. Jedes Kind hat ein Recht auf gleichberechtigte Bildungschancen und soziale Teilhabe. Dies erfordert von allen Beteiligten eine Haltung und ein Handeln mit dem Ziel der Inklusion. Träger und pädagogische Fachkräfte sind herausgefordert, die Vielfalt anzuerkennen, sie als Bereicherung zu verstehen und sich mit Bildungsbarrieren auseinander zu setzen und diese abzubauen. Kinder mit internationalen Wurzeln In Ulm hat jedes zweite Kind unter 10 Jahren internationale Wurzeln. In den städtischen Kindertageseinrichtungen erfahren Kinder mit internationalen Wurzeln, dass ihre Kultur das Zusammenleben in der Stadt und den Alltag reicher macht. Kinder lernen mit der Vielfalt und Verschiedenheit umzugehen. Um dieser Gegebenheit Rechnung zu tragen, arbeiten in den städtischen Kindertageseinrichtungen zahlreiche pädagogische Fachkräfte mit internationalen Wurzeln. Bild. Archiv Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf Kinder, die einen besonderen Unterstützungsbedarf aufgrund sozial-emotionaler Probleme im Verhalten haben und deshalb einer erzieherischen Hilfe bedürfen, werden seit 2004 auch in Regeleinrichtungen gezielt betreut und gefördert. Die Kosten für die Maßnahme gemäß §29 SGB VIII übernimmt die Jugendhilfe. Kinder mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung Die Integration behinderter Kinder in Regeleinrichtungen im Rahmen der Inklusion wird sowohl von Tageseinrichtungen als auch von der Behindertenhilfe gefordert und gefördert. Sowohl die städtische Kindertageseinrichtung Sudetenweg als auch die städtische Kindertageseinrichtung Tannenäcker führen integrative Gruppen. Alle anderen Ulmer Kindertageseinrichtungen nehmen in Wohnortnähe Kinder mit Behinderungen auf. Bild. Archiv Sprache lernen in den Kitas Sprachkompetenzen haben großen Einfluss auf den Bildungserfolg von Kindern. Deshalb ist eine hohe Professionalität bei der individuellen Unterstützung des Spracherwerbs in Kindertageseinrichtungen gefordert. Unterschieden wird zwischen den Ansätzen der Sprachbildung als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen für alle Kinder in jeder Jahrgangsstufe, und der Sprachförderung als zusätzliches Angebot für Kinder mit Sprachförderbedarf. Sprachförderung außerhalb der Familie beginnt bei den meisten Kindern mit der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung. In den Familien selbst sind die Voraussetzungen für das Erlernen von Sprache sehr unterschiedlich. Die Kommunikationskultur (wieviel spricht man miteinander, wie und worüber) hängt von den familiären und kulturellen Gegebenheiten ab. In den Ulmer Kindertageseinrichtungen wird trägerübergreifend ein ganzheitliches, in den Alltag integriertes Sprachförderkonzept praktiziert. Damit lehnen sich die Kindertageseinrichtungen eng an den Prozess des Erlernens der Familiensprache an. Die Ulmer Kindertageseinrichtungen wenden das Lernkonzept an, das auch von der Hirnforschung und Entwicklungspsychologie als nachhaltig und effektiv empfohlen wird. Die enge persönliche Beziehung zu guten Sprachvorbildern, der ständige Sprachkontakt und Sprachdialog im Alltag, das Anknüpfen an direkte, sinnliche Erfahrungen, das Lernen in inhaltlichen Zusammenhängen. Aber auch in der Kindertageseinrichtung ist die Kommunikationskultur entscheidend. Wie viele Gelegenheiten miteinander zu sprechen, zu erzählen, in Ruhe zuzuhören sind in den Kita-Alltag und in den Tagesablauf eingebaut? Achtet die pädagogische Fachkraft darauf, dass alle Kinder zu Wort kommen? Ist sie selbst ein gutes Sprachvorbild? Hinzu kommen muss eine räumliche Gestaltung, die die Kommunikation fördert. Zusätzlich sind gezielte Sprachförderangebote angezeigt, die in sehr kleinen Gruppen von 4 bis 5 Kindern von der pädagogischen Fachkraft durchgeführt werden. Die Ulmer Träger von Kindertageseinrichtungen, Fachberatungen und Fachkräfte haben sich 2002 auf ein trägerübergreifendes Konzept der Sprachförderung verständigt. Der pädagogische Leitfaden „Ganzheitliche Sprachförderung in Ulmer Kindertageseinrichtungen - ein trägerübergreifendes Konzept“ bildet den Rahmen für die Sprachförderung in Ulmer Kindertageseinrichtungen, er ist Grundlage für die Qualitätsentwicklung im Bildungs- und Entwicklungsfeld Sprache. 61 Bild. Archiv Bild. Dorothee Köhl Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Impressum Herausgegeben von: Stadt Ulm Bürgermeisterin Iris Mann Fachbereich Bildung und Soziales September 2014 Redaktion Markus Kienle (ABI / SB) in Zusammenarbeit mit Alexandra Bartmann (R2) Martin Gerstenberg (C2) Walter Lang (ABI) Helmut Hartmann-Schmid (FAM) Gerhard Semler (BS) Günther Scheffold (KIBU) Angela Gabel-Müller (KITA) Monika Keil (JCU) Druck: Schirmer Medien GmbH und Co. KG, Ulm Gestaltung: büro für gestaltung.köhl Ulm – eine Stadt für alle Menschen Soziale Gerechtigkeit, soziale Verantwortung und sozialer Frieden sind Ziele und Leitlinien für die Arbeit des Fachbereichs Bildung und Soziales. Handlungsbedarf, der sich aus dem demografischen Wandel ergibt, ist besonders zu beachten. Wir wollen Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen unterstützen, durch Eigeninitiative und Stärkung der Selbsthilfekräfte ein erfülltes und würdevolles Leben zu führen. Wir wollen allen Menschen, vor allem aber Kindern und Jugendlichen, den gleichberechtigten Zugang zur Bildung im Sinne von Chancengerechtigkeit ermöglichen. Wir wollen dafür sorgen, dass alle Menschen in Ulm gleichermaßen am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. Wir wollen Weltoffenheit und Toleranz sowie Eigenverantwortung, Gemeinschaftsfähigkeit und Bürgerengagement fördern. Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales