Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Offenlegung.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Offenlegung
Sachbearbeitung
ZS/F - Finanzen/Beteiligungsverwaltung
Datum
29.08.2014
Geschäftszeichen
ZS/F-Zg
Beschlussorgan
Hauptausschuss
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Zustimmung außerplanmäßige Ausgabe für Ertragssteuern
- Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 23.07.2014
Anlagen:
Eilentscheidung
Sitzung am 09.10.2014
TOP
GD 320/14
Antrag:
Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 417.143 € für Ertragssteuern der Stadt Ulm zuzustimmen.
Heidi Schwartz
Genehmigt:
BM 1, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
Das Ergebnis des Betriebs gewerblicher Art (BgA) "Städtische Hallen" wird wesentlich durch die
Gewinnausschüttung der SWU beeinflusst. Über die bilanztechnische Verrechnung des Ergebnisses
beim BgA auf ein steuerliches Einlagekonto konnte die ertragssteuerliche Belastung der Stadt teilweise
vermieden werden.
Im Jahresabschluss 2013 für den BgA wurde ein Verlust ermittelt (keine Gewinnausschüttung SWU), der
auf Grund einer Gesetzesänderung in 2013 dazu führt, dass dieser steuerlich als verdeckte
Gewinnausschüttung behandelt wird und die Stadt mit Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag
von zusammen 417.143 € belastet.
Der Steuerbetrag ist bis 10.09.2014 zur Zahlung fällig. Bei einer verspäteten Zahlung werden sofort
Verzugszinsen fällig.
Im Stadthaushalt 2014 sind keine Haushaltsmittel für Steuerzahlungen des BgA "Städtische Hallen"
eingestellt. Der nächste Hauptausschuss tagt erst am 09.10.2014. Um der Zahlungspflicht rechtzeitig
nachkommen zu können und Verzugszinsen zu vermeiden, wurde die außerplanmäßige Ausgabe durch
Eilentscheidung des Oberürgermeisters genehmigt.