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Offenlegung.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Offenlegung.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
12.10.15, 21:54
Aktualisiert
27.01.18, 10:12

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Offenlegung Sachbearbeitung ZS/F - Finanzen/Beteiligungsverwaltung Datum 29.08.2014 Geschäftszeichen ZS/F-Zg Beschlussorgan Hauptausschuss Behandlung öffentlich Betreff: Zustimmung außerplanmäßige Ausgabe für Ertragssteuern - Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 23.07.2014 Anlagen: Eilentscheidung Sitzung am 09.10.2014 TOP GD 320/14 Antrag: Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 417.143 € für Ertragssteuern der Stadt Ulm zuzustimmen. Heidi Schwartz Genehmigt: BM 1, OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein Das Ergebnis des Betriebs gewerblicher Art (BgA) "Städtische Hallen" wird wesentlich durch die Gewinnausschüttung der SWU beeinflusst. Über die bilanztechnische Verrechnung des Ergebnisses beim BgA auf ein steuerliches Einlagekonto konnte die ertragssteuerliche Belastung der Stadt teilweise vermieden werden. Im Jahresabschluss 2013 für den BgA wurde ein Verlust ermittelt (keine Gewinnausschüttung SWU), der auf Grund einer Gesetzesänderung in 2013 dazu führt, dass dieser steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt wird und die Stadt mit Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag von zusammen 417.143 € belastet. Der Steuerbetrag ist bis 10.09.2014 zur Zahlung fällig. Bei einer verspäteten Zahlung werden sofort Verzugszinsen fällig. Im Stadthaushalt 2014 sind keine Haushaltsmittel für Steuerzahlungen des BgA "Städtische Hallen" eingestellt. Der nächste Hauptausschuss tagt erst am 09.10.2014. Um der Zahlungspflicht rechtzeitig nachkommen zu können und Verzugszinsen zu vermeiden, wurde die außerplanmäßige Ausgabe durch Eilentscheidung des Oberürgermeisters genehmigt.