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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
631 kB
Erstellt
12.10.15, 21:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:13

Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht Datum 14.04.2015 Geschäftszeichen SUB II - Wil Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Behandlung öffentlich Betreff: Bericht Landschaftsentwicklung 2015 Anlagen: 1 Übersichtsplan "Maßnahmen Ökokonto und freiwillige Landschaftsentwicklung 2015" Sitzung am 19.05.2015 TOP GD 200/15 (Anlage 1) 1Gewässerentwicklungskonzept "Bäche am Ulmer Hochsträß": (Anlage 2) 1 Bericht mit Anlagen  1 Übersichtsplan  1 Plan "Räumliche Einordnung"  6 Bestandspläne  6 Maßnahmenpläne Der Plan "Räumliche Einordnung" sowie die Bestands- und Maßnahmenpläne werden den Fraktionen in je einem Plansatz zur Verfügung gestellt. Antrag: 1. den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. dem Gewässerentwicklungskonzept zuzustimmen sowie die Verwaltung mit der Erstellung eines Maßnahmenprogramms zu beauftragen. Jescheck Zur Mitzeichnung an: BM 3, C 3, EBU, LI, OB, VGV, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: 1. Bilanz der Landschaftsentwicklung in Ulm Die bisher auf der Grundlage des Biotopverbund-Konzeptes, des Ulmer Täler-Konzeptes und des Naturschutzprojektes Donau Lichternsee durchgeführten Maßnahmen führten zu einem Mosaik von Trittsteinen in der Landschaft, das sich bereits zu einem ökologisch wirksamen Verbundsystem vernetzt hat und damit zum Erhalt und zur Verbesserung der Artenvielfalt beiträgt. Die hierbei begonnene großräumige Extensivierung und Entwicklung von bisher intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen ist grundsätzlich das Ziel der Ulmer Landschaftsentwicklung. Diese Ziele konnten zwischenzeitlich für die Landschaftsräume „Hochsträß“ und „Donau-Lichternsee“ weitgehend erreicht werden. Schwerpunkt ist derzeit der Landschaftsraum des Örlinger Tals. Insgesamt sind derzeit 187,4 ha sogenannte Ökoflächen, das entspricht in etwa dem Doppelten der Fläche der Ulmer Altstadt, die in einem digitalen Kataster erfasst sind, im Eigentum und in der Pflege der Stadt Ulm. Hiervon wurden 81,9 ha im Rahmen von freiwilligen Programmen der Stadt umgesetzt, 105,5 ha wurden als Ausgleichs- bzw. Ökokontomaßnahmen realisiert. Diese Flächen entsprechen einem Grundstückswert von ca. 8,5 Millionen €. Seit 1996 wurden rd. 3,5 Millionen € für Maßnahmen zur Landschaftsentwicklung investiert. Die Maßnahmen zur Landschaftsentwicklung werden nach folgenden Leitlinien geplant: 1. 2. 3. 4. 5. Sicherung vorhandener Ressourcen und neu geschaffener Landschaftsqualitäten für den Natur-, Arten- und Bodenschutz sowie das Landschaftsbild, Ausbau der Biotopstrukturen und Flächen mit ökologischer Funktion durch Biotopvernetzung, Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit der Landschaft für die Bevölkerung, Besucherlenkung, Information, Landmarken und Aussichtspunkte, Umweltbewusste Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen und Kleingärten und Nachhaltige und sparsame Pflege. Maßnahmen der Landschaftsentwicklung sind grundsätzlich abhängig von der Verfügbarkeit von Grundstücken, die in der Regel jedoch landwirtschaftlich genutzt sind. Die Agrarpolitik sowie die Förderung von Energie aus Biomasse hat die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Pachtflächen erhöht. Deshalb sind vor allem solche Maßnahmen geplant, die im Rahmen des gesetzlichen Ausgleichs erforderlich sind und möglichst wenig Fläche der landwirtschaftlichen Produktion entziehen. Es sind Einzelmaßnahmen in der Umsetzung, die vorwiegend zur Behebung von Störungen bestehender Biotope und zur Verbesserung der Erlebbarkeit der Landschaft und der Naherholungsqualität dienen. -3- Entwicklung der stadteigenen Ökoflächen in Hektar -4- Maßnahmenprogramm 2015 2. Ausgleichsmaßnahmen / Ökokontomaßnahmen Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein MITTELBEDARF INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC: 5540-750 Projekt / Investitionsauftrag: 7.55400080 Einzahlungen 427.000 € Auszahlungen 50.000 € Saldo aus Investitionstätigkeit 377.000 € ERGEBNISHAUSHALT laufend Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) € 2.200 € € € Nettoressourcenbedarf 2.200 € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2015 Auszahlungen (Bedarf): 50.000 € Verfügbar: Ggf. Mehrbedarf 50.000 € 0€ Deckung Mehrbedarf bei PRC PS-Projekt bzw. Investitionsauftrag 7 € € 2. Finanzplanung 2016 ff Auszahlungen (Bedarf): i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung € € € 2015 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC 554-750 / L75055400100 Sachkonto: 42120050 fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln 2.200 € € € -52.1. Rückblick 2014: Im Rahmen des jährlich verfügbaren Finanzbudgets von € 50.000,- wurden im Jahr 2014 zu den jeweils gerundeten Kosten folgende Maßnahmen ausgeführt:  Bernstadt, Waldaufforstung  Ermingen, Weidenweg, Obstbaumpflanzung, Flstk. 100 2.000,-  Lehr, Wengenholz, Obstbaumpflanzung, Flstk. 78 2.000,-        Unterweiler, Extensivierung Acker, Flstk. 378 Böfingen, Obstwiesensanierung, Flstk. 2302/1 Böfingen, Einsaat Extensivwiese, Flstk. 4274 Söflingen, Extensivwiese, Flstk. 6081/3 Ulm, Galgenwert, Aufforstung, Flstk. 2130 Ersatzmaßnahmen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege an bereits ausgeführten Objekten 16.250,- 2.200,11.000,1.000,380,1.800,600,9.500,46.730,- 2.2. Geplante Maßnahmen 2015:      Saumstreifen Böfinger Schloßgarten, Flstk. 2293-2296 Erweiterung Feuchtwiese am Kuhbergring, Söflingen, Flstk. 1508, 1510 Waldaufforstung bei Recyclinghof Grimmelfingen, Flstk. 190 Kugelberg, Lehrer Tal, Einrichtung Schafpferch, Flstk. 1366 Bernstadt, Ofenloch,Waldaufforstung  Böfingen, Extensivwiese, Fertigstellung, Flstk. 4274 2.500,-  Fertigstellungs- und Entwicklungspflege an bereits ausgeführten Objekten 7.500,- 8.000,9.000,6.000,2.000,15.000,- 50.000,- 2.3. Flächenbestand am 01.03.2015: 187,4 ha insgesamt erfasste stadteigene Ökoflächen, davon:   76,9 ha zugeordnete Ausgleichsflächen für Bebauungspläne sowie für weitere Eingriffsvorhaben (z.B. Verkehrswegebau) 28,6 ha Ökokontoflächen (Vorrat) -63. Freiwillige Maßnahmen / Ökologische Landschaftsentwicklung Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein MITTELBEDARF INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC: 5540-750 Projekt / Investitionsauftrag: 7.55400001 Einzahlungen 0€ Auszahlungen 150.000 € Saldo aus Investitionstätigkeit 150.000 € ERGEBNISHAUSHALT laufend Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) € 500 € € € Nettoressourcenbedarf 500 € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2015 Auszahlungen (Bedarf): 150.000 € Verfügbar: Ggf. Mehrbedarf 150.000 € 0€ Deckung Mehrbedarf bei PRC PS-Projekt € bzw. Investitionsauftrag 7 € 2. Finanzplanung 2016 ff Auszahlungen (Bedarf): i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung € € € 2015 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC 5540-750 / L75055400100 Sachkonto: 42120050 fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC Mittelbedarf Finanzmitteln aus Allg. 500 € € € -73.1. den Rückblick 2014 Im Rahmen des verfügbaren Finanzbudgets von € 100.000,- wurden im Jahr 2014 zu jeweils aufgeführten gerundeten Kosten folgende Maßnahmen ausgeführt:  Ulmer Höhenweg (Panoramatafel, Unterhalt Schilder)  Landschaftspark Örlinger Tal, 2 Blühstreifen  Landschaftspark Örlinger Tal, Baumpflanzungen  Unteres Örlinger Tal,  Bilgergarten  Wegesanierung Hochsträß 6.700,-  Schwarzpappel-Programm 4.300,-  Jungingen, Strauchpflanzung, Wegbegleitende LE-Maßnahme 4.700,-  Einsingen, Wasen, Waldtrauf, Obstbäume 5.200,-  Kleinmaßnahmen (Nachpflanzungen) 2.700,-  Entwicklungspflege 18.400,1.200,23.250,7.000,13.000,- 1.700,88.150,- 3.2. Geplante Maßnahmen 2015:  Unteres Örlinger Tal bei Schafstall/ Schwedenturm  Wegeverbindung Eselsberg-Uni-Science Park-Blaustein, Ringschluss am Science Park III  Landschaftspark Örlinger Tal: Baumreihe Haslacher Straße  Landschaftspark Örlinger Tal: 1 Blühstreifen  Landschaftspark Örlinger Tal: Offenlegung Bach 25.000,-  Bilgergarten, Ruhetal: Wegebau, Rodungs-, Pflanzmaßnahmen 15.000,-  Bienenhotel-Programm 10.000,-  Alleenkonzept: Ergänzung Baumreihe zw. Einsingen und Gögglingen und an der Alten Erbacher Landstraße 10.000,-  Wegbegleitende Landschaftsentwicklung: Grimmelfingen, Extensivwiese und Obstbaumreihe 14.500,-  Schwarzpappel-Programm, Altarm Donau, Donaustetten 2.000,-  Nistkästen BUND 3.500,-  Kleinmaßnahmen (Nachpflanzungen) 5.000,-  Entwicklungspflege 5.000,- 25.000,5.000,25.000,5.000,- 150.000,- -84. Gewässerentwicklungskonzept "Bäche am Ulmer Hochsträß" Die freiwillige Landschaftsentwicklung in Ulm erfolgt in der Regel auf der Grundlage von konzeptionellen Planungen. Neben dem derzeitigen Schwerpunktraum Örlinger Tal und weiteren aktuellen Konzepten, wie z.B. dem Alleenkonzept oder dem Ulmer Höhenweg, sollen nun im Bereich des Ulmer Hochsträß durch die Renaturierung der dort vorhandenen Bachläufe neue landschaftspflegerische Akzente gesetzt werden. Hier besteht ein großes Potential an kleinen Fließgewässern 2. Ordnung in einer Größenordnung von rund 34 km Länge. Nähere Informationen zu Leitbild, Bestandserfassung und Methodik können Anlage 2 entnommen werden. Weiteres Vorgehen Auf Grundlage des Gewässerentwicklungskonzeptes soll in Abstimmung mit den betroffenen Landwirten, Ortschaften und der Stadtverwaltung ein Maßnahmenprogramm mit Zeit- und Kostenrahmen entwickelt werden. Es ist vorgesehen, zunächst das Maßnahmenprogramm und darauf folgend jeweils die Einzelmaßnahmen im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zur Landschaftsentwicklung dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Förderung Bei einer Renaturierung an Gewässern 2. Ordnung können auf Grundlage der neuen Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw) des Landes grundsätzlich Fördermittel zur Durchführung von Maßnahmen sowie zum Grunderwerb in einer Größenordnung von bis zu 85 % beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist eine abgestimmte Gesamtkonzeption, die mit dem Gewässerentwicklungskonzept vorliegt. Hochwasserschutz Durch die Umsetzung der in dieser Konzeption vorgesehenen Maßnahmen kann ein Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet werden.