Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
631 kB
Erstellt
12.10.15, 21:56
Aktualisiert
27.01.18, 11:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
14.04.2015
Geschäftszeichen SUB II - Wil
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Bericht Landschaftsentwicklung 2015
Anlagen:
1 Übersichtsplan "Maßnahmen Ökokonto und
freiwillige Landschaftsentwicklung 2015"
Sitzung am 19.05.2015
TOP
GD 200/15
(Anlage 1)
1Gewässerentwicklungskonzept "Bäche am Ulmer Hochsträß":
(Anlage 2)
1 Bericht mit Anlagen
1 Übersichtsplan
1 Plan "Räumliche Einordnung"
6 Bestandspläne
6 Maßnahmenpläne
Der Plan "Räumliche Einordnung" sowie die Bestands- und Maßnahmenpläne
werden den Fraktionen in je einem Plansatz zur Verfügung gestellt.
Antrag:
1. den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
2. dem Gewässerentwicklungskonzept zuzustimmen sowie die Verwaltung mit der Erstellung eines
Maßnahmenprogramms zu beauftragen.
Jescheck
Zur Mitzeichnung an:
BM 3, C 3, EBU, LI, OB, VGV, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Bilanz der Landschaftsentwicklung in Ulm
Die bisher auf der Grundlage des Biotopverbund-Konzeptes, des Ulmer Täler-Konzeptes
und
des Naturschutzprojektes Donau Lichternsee durchgeführten Maßnahmen führten zu
einem Mosaik von Trittsteinen in der Landschaft, das sich bereits zu einem ökologisch
wirksamen
Verbundsystem vernetzt hat und damit zum Erhalt und zur Verbesserung der
Artenvielfalt beiträgt. Die hierbei begonnene großräumige Extensivierung und Entwicklung von
bisher intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen ist grundsätzlich das Ziel der Ulmer
Landschaftsentwicklung. Diese Ziele konnten zwischenzeitlich für die Landschaftsräume
„Hochsträß“ und „Donau-Lichternsee“ weitgehend erreicht werden. Schwerpunkt ist
derzeit der Landschaftsraum des Örlinger Tals.
Insgesamt sind derzeit 187,4 ha sogenannte Ökoflächen, das entspricht in etwa dem
Doppelten der Fläche der Ulmer Altstadt, die in einem digitalen Kataster erfasst sind, im
Eigentum und in der Pflege der Stadt Ulm. Hiervon wurden 81,9 ha im Rahmen von
freiwilligen Programmen der Stadt umgesetzt, 105,5 ha wurden als Ausgleichs- bzw.
Ökokontomaßnahmen realisiert.
Diese Flächen entsprechen einem Grundstückswert von ca. 8,5 Millionen €.
Seit 1996 wurden rd. 3,5 Millionen € für Maßnahmen zur Landschaftsentwicklung
investiert.
Die Maßnahmen zur Landschaftsentwicklung werden nach folgenden Leitlinien geplant:
1.
2.
3.
4.
5.
Sicherung vorhandener Ressourcen und neu geschaffener Landschaftsqualitäten für
den Natur-, Arten- und Bodenschutz sowie das Landschaftsbild,
Ausbau der Biotopstrukturen und Flächen mit ökologischer Funktion durch
Biotopvernetzung,
Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit der Landschaft für die
Bevölkerung, Besucherlenkung, Information, Landmarken und Aussichtspunkte,
Umweltbewusste Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen und Kleingärten und
Nachhaltige und sparsame Pflege.
Maßnahmen der Landschaftsentwicklung sind grundsätzlich abhängig von der
Verfügbarkeit von Grundstücken, die in der Regel jedoch landwirtschaftlich genutzt sind. Die
Agrarpolitik sowie die Förderung von Energie aus Biomasse hat die Nachfrage nach
landwirtschaftlichen Pachtflächen erhöht. Deshalb sind vor allem solche Maßnahmen geplant, die
im Rahmen des
gesetzlichen Ausgleichs erforderlich sind und möglichst wenig Fläche der
landwirtschaftlichen Produktion entziehen. Es sind Einzelmaßnahmen in der Umsetzung, die
vorwiegend zur
Behebung von Störungen bestehender Biotope und zur Verbesserung der
Erlebbarkeit der
Landschaft und der Naherholungsqualität dienen.
-3-
Entwicklung der stadteigenen Ökoflächen in Hektar
-4-
Maßnahmenprogramm 2015
2.
Ausgleichsmaßnahmen / Ökokontomaßnahmen
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 5540-750
Projekt / Investitionsauftrag: 7.55400080
Einzahlungen
427.000 €
Auszahlungen
50.000 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
377.000 €
ERGEBNISHAUSHALT laufend
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
€
2.200 €
€
€
Nettoressourcenbedarf
2.200 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2015
Auszahlungen (Bedarf):
50.000 €
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
50.000 €
0€
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt
bzw. Investitionsauftrag 7
€
€
2. Finanzplanung 2016 ff
Auszahlungen (Bedarf):
i.R. Finanzplanung
veranschlagte Auszahlungen
Mehrbedarf Auszahlungen
über Finanzplanung hinaus
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung
Finanzplanung
€
€
€
2015
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 554-750 / L75055400100
Sachkonto: 42120050
fremdes Fach-/Bereichsbudget
bei:
PRC
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
2.200 €
€
€
-52.1.
Rückblick 2014:
Im Rahmen des jährlich verfügbaren Finanzbudgets von € 50.000,- wurden im Jahr 2014
zu den jeweils gerundeten Kosten folgende Maßnahmen ausgeführt:
Bernstadt, Waldaufforstung
Ermingen, Weidenweg, Obstbaumpflanzung, Flstk. 100
2.000,-
Lehr, Wengenholz, Obstbaumpflanzung, Flstk. 78
2.000,-
Unterweiler, Extensivierung Acker, Flstk. 378
Böfingen, Obstwiesensanierung, Flstk. 2302/1
Böfingen, Einsaat Extensivwiese, Flstk. 4274
Söflingen, Extensivwiese, Flstk. 6081/3
Ulm, Galgenwert, Aufforstung, Flstk. 2130
Ersatzmaßnahmen
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege an bereits ausgeführten Objekten
16.250,-
2.200,11.000,1.000,380,1.800,600,9.500,46.730,-
2.2.
Geplante Maßnahmen 2015:
Saumstreifen Böfinger Schloßgarten, Flstk. 2293-2296
Erweiterung Feuchtwiese am Kuhbergring, Söflingen, Flstk. 1508, 1510
Waldaufforstung bei Recyclinghof Grimmelfingen, Flstk. 190
Kugelberg, Lehrer Tal, Einrichtung Schafpferch, Flstk. 1366
Bernstadt, Ofenloch,Waldaufforstung
Böfingen, Extensivwiese, Fertigstellung, Flstk. 4274
2.500,-
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege an bereits ausgeführten Objekten
7.500,-
8.000,9.000,6.000,2.000,15.000,-
50.000,-
2.3.
Flächenbestand am 01.03.2015:
187,4 ha insgesamt erfasste stadteigene Ökoflächen, davon:
76,9 ha zugeordnete Ausgleichsflächen für Bebauungspläne sowie für weitere
Eingriffsvorhaben (z.B. Verkehrswegebau)
28,6 ha Ökokontoflächen (Vorrat)
-63.
Freiwillige Maßnahmen / Ökologische Landschaftsentwicklung
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 5540-750
Projekt / Investitionsauftrag: 7.55400001
Einzahlungen
0€
Auszahlungen
150.000 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
150.000 €
ERGEBNISHAUSHALT laufend
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
€
500 €
€
€
Nettoressourcenbedarf
500 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2015
Auszahlungen (Bedarf):
150.000 €
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
150.000 €
0€
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt
€
bzw. Investitionsauftrag 7
€
2. Finanzplanung 2016 ff
Auszahlungen (Bedarf):
i.R. Finanzplanung
veranschlagte Auszahlungen
Mehrbedarf Auszahlungen
über Finanzplanung hinaus
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung
Finanzplanung
€
€
€
2015
innerhalb Fach-/Bereichsbudget
bei
PRC 5540-750 / L75055400100
Sachkonto: 42120050
fremdes Fach-/Bereichsbudget
bei: PRC
Mittelbedarf
Finanzmitteln
aus
Allg.
500 €
€
€
-73.1.
den
Rückblick 2014
Im Rahmen des verfügbaren Finanzbudgets von € 100.000,- wurden im Jahr 2014 zu
jeweils aufgeführten gerundeten Kosten folgende Maßnahmen ausgeführt:
Ulmer Höhenweg (Panoramatafel, Unterhalt Schilder)
Landschaftspark Örlinger Tal, 2 Blühstreifen
Landschaftspark Örlinger Tal, Baumpflanzungen
Unteres Örlinger Tal,
Bilgergarten
Wegesanierung Hochsträß
6.700,-
Schwarzpappel-Programm
4.300,-
Jungingen, Strauchpflanzung, Wegbegleitende LE-Maßnahme
4.700,-
Einsingen, Wasen, Waldtrauf, Obstbäume
5.200,-
Kleinmaßnahmen (Nachpflanzungen)
2.700,-
Entwicklungspflege
18.400,1.200,23.250,7.000,13.000,-
1.700,88.150,-
3.2.
Geplante Maßnahmen 2015:
Unteres Örlinger Tal bei Schafstall/ Schwedenturm
Wegeverbindung Eselsberg-Uni-Science Park-Blaustein, Ringschluss am
Science Park III
Landschaftspark Örlinger Tal: Baumreihe Haslacher Straße
Landschaftspark Örlinger Tal: 1 Blühstreifen
Landschaftspark Örlinger Tal: Offenlegung Bach
25.000,-
Bilgergarten, Ruhetal: Wegebau, Rodungs-, Pflanzmaßnahmen
15.000,-
Bienenhotel-Programm
10.000,-
Alleenkonzept: Ergänzung Baumreihe zw. Einsingen und Gögglingen und an der
Alten Erbacher Landstraße
10.000,-
Wegbegleitende Landschaftsentwicklung: Grimmelfingen, Extensivwiese und
Obstbaumreihe
14.500,-
Schwarzpappel-Programm, Altarm Donau, Donaustetten
2.000,-
Nistkästen BUND
3.500,-
Kleinmaßnahmen (Nachpflanzungen)
5.000,-
Entwicklungspflege
5.000,-
25.000,5.000,25.000,5.000,-
150.000,-
-84.
Gewässerentwicklungskonzept "Bäche am Ulmer Hochsträß"
Die freiwillige Landschaftsentwicklung in Ulm erfolgt in der Regel auf der Grundlage von
konzeptionellen Planungen. Neben dem derzeitigen Schwerpunktraum Örlinger Tal und
weiteren aktuellen Konzepten, wie z.B. dem Alleenkonzept oder dem Ulmer Höhenweg,
sollen nun im Bereich des Ulmer Hochsträß durch die Renaturierung der dort
vorhandenen Bachläufe neue landschaftspflegerische Akzente gesetzt werden. Hier
besteht ein großes Potential an kleinen Fließgewässern 2. Ordnung in einer
Größenordnung von rund 34 km Länge.
Nähere Informationen zu Leitbild, Bestandserfassung und Methodik können Anlage 2
entnommen werden.
Weiteres Vorgehen
Auf Grundlage des Gewässerentwicklungskonzeptes soll in Abstimmung mit den
betroffenen Landwirten, Ortschaften und der Stadtverwaltung ein Maßnahmenprogramm
mit Zeit- und Kostenrahmen entwickelt werden. Es ist vorgesehen, zunächst das
Maßnahmenprogramm und darauf folgend jeweils die Einzelmaßnahmen im Rahmen
der jährlichen Berichterstattung zur Landschaftsentwicklung dem Gemeinderat zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Förderung
Bei einer Renaturierung an Gewässern 2. Ordnung können auf Grundlage der neuen
Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw) des Landes grundsätzlich Fördermittel zur
Durchführung von Maßnahmen sowie zum Grunderwerb in einer Größenordnung von
bis zu 85 % beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist eine abgestimmte
Gesamtkonzeption, die mit dem Gewässerentwicklungskonzept vorliegt.
Hochwasserschutz
Durch die Umsetzung der in dieser Konzeption vorgesehenen Maßnahmen kann ein
Beitrag zum Hochwasserschutz geleistet werden.