Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
285 kB
Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 10:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung SUB - Stadtplanung, Umwelt und Baurecht
Datum
16.09.2014
Geschäftszeichen SUB IV-HK
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Bebauungsplan "Alten- und Pflegeheim Kapellenstraße" im Stadtteil Wiblingen
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher
Belange -
Anlagen:
Sitzung am 21.10.2014
TOP
GD 353/14
1 Übersichtsplan
1 Rahmenplan
1 Bebauungsplanvorentwurf
(Anlage 1)
(Anlage 2)
(Anlage 3)
Antrag:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Alten- und Pflegeheim Kapellenstraße" innerhalb
des im Plan vom 16. September 2014 (Anlage 2) eingetragenen Geltungsbereiches zu
beschließen.
2.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Behördenbeteiligung i.S.v. § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.
Jescheck
Genehmigt:
BM 2, BM 3, C 3, LI, OB, VGV
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Kurzdarstellung
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau des Alten- und
Pflegeheims in der Kapellenstraße schaffen.
2.
Rechtsgrundlagen
a) § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F.
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
b)
§ 74 Landesbauordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBI. S.
357 ber. S. 416), zuletzt geändert am 03.12.2013 (GBl. S. 389, 440)
3.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Flurstück Nr. 344/5 und
Teilfläche Flurstück Nr. 341 der Gemarkung Wiblingen.
4.
Änderung bestehender Bebauungspläne
Mit dem Bebauungsplan wird der Bebauungsplan "Feldstraße", Plan Nr. 180.2/13 (gen.
14.12.1954) in den entsprechenden Teilflächen des Geltungsbereiches außer Kraft
gesetzt.
5.
5.1
Sachverhalt
Ausgangslage / Anlass der Planung
Die Stadt Ulm hat entschieden, das als städtischer Eigenbetrieb geführte Pflegeheim
im Kloster Wiblingen aufzugeben, da der Sanierungsbedarf zu hoch ist. Der Betrieb
soll in einem Neubau an der Kapellenstraße fortgesetzt werden. Derzeit laufen
konkrete Verhandlungen der Stadt Ulm mit der Pflegeheim GmbH Alb-Donau-Kreis die
voraussichtlich Bauherrin und Betreiberin ist. Die Standortuntersuchung zeigte dass
der Standort Kapellenstraße, südlich der Versöhnungskirche in der Ortsmitte, gut
geeignet ist. Die benötigten Grundstücksflächen befinden sich im Eigentum der Stadt,
bzw. der Hospitalstiftung.
5.2
Nutzungs- und Bebauungskonzept
Das Konzept sieht Pflegeplätze für 90 Bewohnerinnen und Bewohner (in sechs
Wohngruppen mit je 15 Bewohnerinnen und Bewohnern) vor. Zusätzlich wird betreutes
Wohnen im Staffelgeschoss angeboten. Die Erschließung des Areals erfolgt über die
Kapellenstraße.
Die Pflegeheim GmbH Alb-Donau-Kreis wird in Abstimmung mit der Stadt Ulm eine
Mehrfachbeauftragung mit 4 Planungsbüros durchführen. Der Rahmenplan (s. Anlage
2) verdeutlicht das geplante Nutzungs- und Bebauungskonzept.
5.3
Der rechtsverbindliche Flächennutzungs- und Landschaftsplan 2010 des
Nachbarschaftsverbandes Ulm stellt im Plangebiet eine geplante Wohnbaufläche dar.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
5.4
Bebauungsplan
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans weist eine Größe von ca. 1 Hektar (9760 m²)
auf.
5.4.1 Der Vorentwurf des B-Plans beschränkt sich auf die folgenden Festsetzungen
- Plangebietsumgriff / Geltungsbereich des B-Plans
-3- Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (WA). Im WA sind Alten- und
Pflegeheime allgemein zulässig (entweder als Wohnnutzung oder als "gesundheitliche
Zwecke").
- Anschlussbereich
Kapellenstraße.
der
inneren
Erschließung
(u.a.
Stellplatzanlage)
an
die
Nach Vorliegen des Ergebnisses der Mehrfachbeauftragung wird zum
Auslegungsbeschluss der Katalog der Festsetzungen erweitert bzw. konkretisiert (u.a.
Verortung der Stellpätze, Satzung der Örtlichen Bauvorschriften, …)
5.4.2 Die Belange der nördlich angrenzenden Wohnbebauung Gartenweg 11, 13, 15, 15/1
und 17 mit ihrem Wunsch die Gartenfläche in südlicher Richtung zu vergrößern sollen
Berücksichtigung finden. Die Stadt ist grundsätzlich bereit mit den Angrenzern über
einen Grundstückszukauf zu verhandeln. Ein diesbezügliches Gespräch mit den
Beteiligten fand am 18.09.2014 bereits statt.
Die Stadt fordert, dass das Alten- und Pflegeheim einen Lichteinfallswinkel von 20° zur
nördlich angrenzenden Wohnbebauung einhält. Dies entspricht etwa der 2.5-fachen
gemäß Landesbauordnung geforderten Abstandsfläche. Der im Rahmenplan
dargestellte Schnitt verdeutlicht dies. So könnte z.B. ein Gebäude mit 3 Vollgeschossen
und einem Staffelgeschoss realisiert werden.
5.4.3 Der durch das Vorhaben bedingte Eingriff in Boden, Natur und Landschaft kann, neben
im Bebauungsplan festzusetzenden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, auf der Ökokontofläche 012wi
(Teilfläche Flst.Nr. 198, Gemarkung Wiblingen) ausgeglichen werden. Hier wurde eine
Wiese in eine Extensivwiese umgewandelt. Die im Bebauungsplanentwurf zur
öffentlichen Auslegung ergänzten textlichen Festsetzungen und der Umweltbericht
werden den Ausgleich konkretisieren.
6.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Planunterlagen im
Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht öffentlich
dargelegt und mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern erörtert. Außerdem soll
Gelegenheit gegeben werden, sich zu den Planungsabsichten schriftlich oder mündlich
zur Niederschrift zu äußern. Eine Erörterung in größerem Rahmen über die Ziele und
Zwecke der Planung kann beantragt werden.
Parallel dazu sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, unterrichtet und zur Äußerung
aufgefordert werden.
7.
Nähere Ausführungen erfolgen in der Sitzung des Fachbereichsausschusses.