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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
301 kB
Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 10:19

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung C3 - Controller Datum 25.09.2014 Geschäftszeichen Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Sitzung am 21.10.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Wilhelmsburg - Bericht über Antrag zum Bundesförderprogramm für "Nationale Projekte des Städtebaus" Anlagen: Bewerbungsbroschüre "Wilhelmsburg - die Stadt in der Festung" (liegt für die Gemeinderatsmitglieder bei) GD 361/14 Antrag: 1. Den Bericht zum Förderantrag zur Kenntnis zur nehmen. 2. Die Verwaltung zu beauftragen, im Falle der Aufnahme der Wilhelmsburg in das neue Förderprogramm des Bundes, die Finanzplanung entsprechend fortzuschreiben. 3. erklären Den Antrag der CDU-Fraktion vom 18.08.2014 (Nr.131/14) für erledigt zu Wetzig Bürgermeister Genehmigt: BM 1, BM 2, BM 3, OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: 1. Sachverhalt Das Bundesbauministerium hat kurzfristig im August dieses Jahres ein neues Förderprogramm für Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus aufgelegt. Insgesamt stehen jährlich 50 Millionen Euro für Projekte von besonderer nationaler Bedeutung und Qualität zur Verfügung. Dabei geht es vor allem um große, baulich anspruchsvolle und auch experimentelle Vorhaben. Das Programm ergänzt die Städtebauförderung des Bundes. Gesucht werden herausragende investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler wie internationaler Wahrnehmbarkeit, mit hoher fachlicher Qualität, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotenzial, die beispielgebend sind für die Lösung von drängenden Stadtentwicklungsaufgaben in Deutschland und darüber hinaus. Erwartet werden auch Anträge aus den Bereichen Denkmalschutz (Projekte von nationalem Rang wie z. B. UNESCOWelterbestätten) oder bauliche Kulturgüter mit außergewöhnlichem Wert. Das Programm ist von den Förderkonditionen außerordentlich attraktiv: es sieht grundsätzlich eine investive Bundesförderung von 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten vor. Damit liegt der Fördersatz noch über dem der klassischen Bund-Länder-Städtebauförderung, die hier 60 % beträgt, also einen gemeindlichen Eigenanteil von 40 % festsetzt gegenüber den 33 1/3 % im neuen Programm! 2. Förderprojekt Die Ausschreibung des Förderprogramms hat derart kurzfristige Förderantragsfristen festgelegt, dass auf Antragstellerseite realistischerweise letztlich nur bereits in Vorbereitung befindliche Projekte in Betracht zu ziehen waren. Anträge waren bis zum 22. September 2014 an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu stellen; allerdings dann auch noch über die jeweils zuständige oberste Landesbehörde, die auf Baden-Württembergischer Seite den 10. September (!) als Abgabetermin festsetzte. Eine aussagekräftige Bewerbung innerhalb von ein paar Wochen in der sitzungsfreien Zeit und mitten in der Urlaubszeit auszuarbeiten (die Schulferien in anderen Bundesländern waren zum Ausschreibungszeitpunkt teilweise schon beendet) wäre normalerweise nicht möglich gewesen. Die Verwaltung hat dennoch rechtzeitig fristgerecht den in Anlage beigefügten Förderantrag zur Entwicklung der Wilhelmsburg unter dem Projekttitel "Wilhelmsburg - Die Stadt in der Festung" erarbeitet. Nach der Zielsetzung des Programms kam nach Lage der Dinge nur das seit einiger Zeit in Gemeinderat und Verwaltung in Bearbeitung befindliche Projekt zur Nutzung und Erschließung der Wilhelmsburg in Frage. Hilfreich in diesem Zusammenhang war, dass insoweit auf die bisherigen Arbeits- und Abstimmungsergebnisse im interfraktionellen Arbeitskreis "Wilhelmsburg" und der beiden Fachbereiche Stadtentwicklung, Bau und Umwelt sowie Kultur zurückgegriffen werden konnte. Der Förderantrag umfasst drei Bausteine, nämlich 1. den Entwicklungsprozess "Die Wilhelmsburg - ImPulse für Kultur und Kreativwirtschaft", incl. Expertenworkshop und Bürgerdialog, 2. die äußere Erschließung und verkehrliche Anbindung der Wilhelmsburg 3. die innere Erschließung / neue Infrastruktur der Wilhelmsburg, -3mit einem Antragsvolumen von insgesamt 6.750.000 €. Bei Aufnahme in die Förderung würde daraus ein Zuschuss des Bundes in Höhe von bis zu 4.500.000 € resultieren. Es ist davon auszugehen, dass das Programm im Hinblick auf seine attraktive finanzielle Ausgestaltung (beispielsweise ist für Kommunen in "Haushaltsnotlage" - in der sich die Stadt Ulm glücklicherweise nicht befindet - ein gemeindlicher Eigenanteil von sage und schreibe lediglich 10 % (!!!) vorgesehen) trotz engster Antragsfristsetzung einen Sturm von Anträgen auslöst und mehrfach überzeichnet sein wird. Vor dem Hintergrund der bundesweit eingesetzten 50 Millionen ist daher eine Einschätzung der Erfolgsaussichten des Ulmer Antrags nicht möglich - die Bewerbung ist eher als Teilnahme an einem "Förderlotto" des Bundes zu sehen. Sollte allerdings der Förderantrag berücksichtigt werden, würde dies einen enormen Schub nicht nur bezogen auf die Realisierung der Erschließungsmaßnahmen sondern auch für die überregionale Wahrnehmung und "Sichtbarkeit" des Gesamtprojektes zur Nutzung der Wilhelmsburg bedeuten. 3. Projektfinanzierung: 3.1 Bisherige Haushaltsplanung In der Sitzung der Fachbereichsausschüsse Kultur sowie Stadtentwicklung, Bau und Umwelt vom 21.06.2013, wurden im Rahmen des Programmbeschlusses, der Einstellung von Planungsmitteln in den städtischen Haushaltsplan für die oben angeführten Bausteine zugestimmt (vgl. GD 130/13). Diese Mittel wurden im Rahmen des Nachtrags 2013 bereitgestellt. Im Rahmen des HH-Plans 2014 und der Planungen für den HH-Entwurf 2015 wurden diese Zahlen fortgeschrieben. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zum Entwurf des HHPlans für 2015 stehen damit in der Finanzplanung folgende Mittel zur Verfügung: Baustein "ImPulse für Kultur und Kreativwirtschaft" Nachtrag 2013 Plan 2014 Plan 2015* Plan 2016 80.000 € SUMME 50.000 € - 130.000 € 160.000 € - 375.000 € 535.000 € 30.000 € 154.000 € 700.000 € 884.000 € (EHH bei PRC 2810-510) äußere Erschließung und verkehrliche Anbindung (7.54100028) innere Erschließung / neue Infrastruktur (7.52300002) 1.549.000 € * vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zum HH-Plan 2015 Zu den einzelnen Bausteinen sind zu gegebener Zeit einzelne Berichte zum aktuellen Sachstand, in den jeweils zuständigen Gremien, vorgesehen. 3.2 Haushaltsplanung bei Förderzusage Mit den in der Finanzplanung eingestellten Mitteln war bisher nur eine Teilerschließung der Wilhelmsburg vorgesehen. Der Förderantrag sieht nun ein sehr viel umfangreicheres Erschließungsprogramm (Entwicklungsprozess / äußere Erschließung / innere Erschließung) vor. Im Vergleich zur ursprünglichen Teilerschließung ergibt sich dadurch ein höherer -4Finanzmittelbedarf, dem allerdings im Falle einer Förderzusage erhebliche Fördermittel gegenüberstehen würden. Unter der Annahme der Anerkennung sämtlicher Kosten als förderfähig, stellt sich der Finanzmittelbedarf in den beiden Varianten insgesamt wie folgt dar: bisherige HH-Planung: Teilerschließung 1.469.000 € Förderantrag: umfangreiches Erschließungsprogramm 6.750.000 € davon Förderanteil Bund davon Anteil Stadt 4.500.225 € 2.249.775 € Die Gesamtsumme von 6.750.000 € verteilt sich auf die unter Punkt 2 angeführten Bausteine. Für den Entwicklungsprozess "Die Wilhelmsburg - ImPulse für Kultur und Kreativwirtschaft" sind Gesamtkosten von 130.000 € eingeplant. Der geplante Prozess zur Entwicklung einer Nutzerkonzeption soll durch die Kulturabteilung in der anstehenden Sitzung des Fachbereichsausschusses Kultur am 10.10.2014 eingebracht werden. Die Planungen zur äußeren und inneren Erschließung als Vorbedingungen einer Nutzung der Wilhelmsburg werden bis Herbst 2015 konkretisiert. Die vorgesehene Baumaßnahmen gestalten sich wie folgt: 3.2.1 Äußere Erschließung / Verkehrliche Anbindung der Wilhelmsburg Für die äußere Erschließung sind in der Finanzplanung bei Projekt 7.54100028 bisher nur 535.000 € vorgesehen. Dabei handelt es sich um ein Konzept, dass aus Kostengründen lediglich die Teilerschließung über eine Straße, nicht jedoch ein Brückenbauwerk und eine Durchfahrt durch ein Tor in der Anlage vorsieht. Der Betrag enthält insgesamt 160.000 €, die bis 2014 für Planungsleistungen im HH zur Verfügung gestellt wurden. Die im Förderantrag angeführte äußere Erschließungsvariante zur verkehrliche Anbindung der Wilhelmsburg wird mit Gesamtkosten von 2,22 Mio. € veranschlagt. Dabei entfallen auf den Straßenbau 450.000 €, den Brückenbau 1.200.000 € und auf die Anpassung des Tores und der Durchfahrt 570.000 €. Vorbehaltlich der Gewährung von Zuschussmitteln sollen die Bauarbeiten 2015 durchgeführt werden. Zusammengefasst stellt sich der Mittelbedarf der beiden Varianten damit wie folgt dar: bisherige HH-Planung: Teilerschließung Förderantrag: umfangreiches Erschließungsprogramm davon Förderanteil Bund davon Anteil Stadt 535.000 € 2.200.000 € 1.466.740 € 733.260 € Die Maßnahmen zur äußeren Erschließung sind ab 2015 vorgesehen. Die Aufteilung des Gesamtmittelbedarfs auf die einzelnen HH-Jahre erfolgt im Rahmen eines etwaigen Projekt- / Baubeschlusses. 3.2.2 Innere Erschließung / neue Infrastruktur der Wilhelmsburg Für eine innere Teilerschließung sind in der Finanzplanung bei Projekt 7.52300002 gegenwärtig 884.000 €. Die Planungen sehen hier allerdings lediglich eine Verbesserung der Infrastruktur für den auf der Wilhelmsburg stattfindenden Theatersommer vor (Umkleidekabinen, Toilettenanlagen, etc.). -5Das im Förderantrag dargestellte Konzept geht nun von einer umfassenderen Maßnahme aus und soll in zwei Schritten erfolgen: In einem 1. Bauabschnitt ist die Erschließung der Nordwestecke der Wilhelmsburg vorgesehen. Hierfür sind 1 Mio. € veranschlagt. 2017/18 folgt dann voraussichtlich der Ostflügel der Wilhelmsburg mit einem Gesamtaufwand von 3,4 Mio. €. Für die beiden Varianten lässt sich der Mittelbedarf damit folgendermaßen zusammenfassen: bisherige HH-Planung: Teilerschließung Förderantrag: umfangreiches Erschließungsprogramm davon Förderanteil Bund davon Anteil Stadt 884.000 € 4.400.000 € 2.933.480 € 1.466.520 € Die Maßnahmen zur inneren Erschließung sind ab 2016 vorgesehen. Die Aufteilung des Gesamtmittelbedarfs auf die einzelnen HH-Jahre erfolgt im Rahmen eines etwaigen Projekt- / Baubeschlusses. 4. Antrag der CDU-Fraktion Nr. 131/14 vom 18.08.2014 Dem Antrag der CDU-Fraktion wurde mit dem dargestellten Vorgehen der Verwaltung entsprochen.