Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
301 kB
Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 10:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung C3 - Controller
Datum
25.09.2014
Geschäftszeichen
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 21.10.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Wilhelmsburg
- Bericht über Antrag zum Bundesförderprogramm für "Nationale Projekte des
Städtebaus"
Anlagen:
Bewerbungsbroschüre "Wilhelmsburg - die Stadt in der Festung"
(liegt für die Gemeinderatsmitglieder bei)
GD 361/14
Antrag:
1.
Den Bericht zum Förderantrag zur Kenntnis zur nehmen.
2.
Die Verwaltung zu beauftragen, im Falle der Aufnahme der Wilhelmsburg in das
neue Förderprogramm des Bundes, die Finanzplanung entsprechend
fortzuschreiben.
3.
erklären
Den Antrag der CDU-Fraktion vom 18.08.2014 (Nr.131/14) für erledigt zu
Wetzig
Bürgermeister
Genehmigt:
BM 1, BM 2, BM 3, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
1.
Sachverhalt
Das Bundesbauministerium hat kurzfristig im August dieses Jahres ein neues Förderprogramm
für Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus aufgelegt. Insgesamt stehen jährlich 50
Millionen Euro für Projekte von besonderer nationaler Bedeutung und Qualität zur Verfügung.
Dabei geht es vor allem um große, baulich anspruchsvolle und auch experimentelle Vorhaben.
Das Programm ergänzt die Städtebauförderung des Bundes. Gesucht werden herausragende
investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler wie internationaler
Wahrnehmbarkeit, mit hoher fachlicher Qualität, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen
oder hohem Innovationspotenzial, die beispielgebend sind für die Lösung von drängenden
Stadtentwicklungsaufgaben in Deutschland und darüber hinaus. Erwartet werden auch Anträge
aus den Bereichen Denkmalschutz (Projekte von nationalem Rang wie z. B. UNESCOWelterbestätten) oder bauliche Kulturgüter mit außergewöhnlichem Wert.
Das Programm ist von den Förderkonditionen außerordentlich attraktiv: es sieht grundsätzlich
eine investive Bundesförderung von 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten vor. Damit liegt der
Fördersatz noch über dem der klassischen Bund-Länder-Städtebauförderung, die hier 60 %
beträgt, also einen gemeindlichen Eigenanteil von 40 % festsetzt gegenüber den 33 1/3 % im
neuen Programm!
2.
Förderprojekt
Die Ausschreibung des Förderprogramms hat derart kurzfristige Förderantragsfristen festgelegt,
dass auf Antragstellerseite realistischerweise letztlich nur bereits in Vorbereitung befindliche
Projekte in Betracht zu ziehen waren. Anträge waren bis zum 22. September 2014 an das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu stellen; allerdings dann auch
noch über die jeweils zuständige oberste Landesbehörde, die auf Baden-Württembergischer
Seite den 10. September (!) als Abgabetermin festsetzte. Eine aussagekräftige Bewerbung
innerhalb von ein paar Wochen in der sitzungsfreien Zeit und mitten in der Urlaubszeit
auszuarbeiten (die Schulferien in anderen Bundesländern waren zum Ausschreibungszeitpunkt
teilweise schon beendet) wäre normalerweise nicht möglich gewesen. Die Verwaltung hat
dennoch rechtzeitig fristgerecht den in Anlage beigefügten Förderantrag zur Entwicklung der
Wilhelmsburg unter dem Projekttitel "Wilhelmsburg - Die Stadt in der Festung" erarbeitet. Nach
der Zielsetzung des Programms kam nach Lage der Dinge nur das seit einiger Zeit in
Gemeinderat und Verwaltung in Bearbeitung befindliche Projekt zur Nutzung und Erschließung
der Wilhelmsburg in Frage. Hilfreich in diesem Zusammenhang war, dass insoweit auf die
bisherigen Arbeits- und Abstimmungsergebnisse im interfraktionellen Arbeitskreis
"Wilhelmsburg" und der beiden Fachbereiche Stadtentwicklung, Bau und Umwelt sowie Kultur
zurückgegriffen werden konnte.
Der Förderantrag umfasst drei Bausteine, nämlich
1. den Entwicklungsprozess "Die Wilhelmsburg - ImPulse für Kultur und Kreativwirtschaft",
incl. Expertenworkshop und Bürgerdialog,
2. die äußere Erschließung und verkehrliche Anbindung der Wilhelmsburg
3. die innere Erschließung / neue Infrastruktur der Wilhelmsburg,
-3mit einem Antragsvolumen von insgesamt 6.750.000 €. Bei Aufnahme in die Förderung würde
daraus ein Zuschuss des Bundes in Höhe von bis zu 4.500.000 € resultieren.
Es ist davon auszugehen, dass das Programm im Hinblick auf seine attraktive finanzielle
Ausgestaltung (beispielsweise ist für Kommunen in "Haushaltsnotlage" - in der sich die Stadt
Ulm glücklicherweise nicht befindet - ein gemeindlicher Eigenanteil von sage und schreibe
lediglich 10 % (!!!) vorgesehen) trotz engster Antragsfristsetzung einen Sturm von Anträgen
auslöst und mehrfach überzeichnet sein wird. Vor dem Hintergrund der bundesweit
eingesetzten 50 Millionen ist daher eine Einschätzung der Erfolgsaussichten des Ulmer Antrags
nicht möglich - die Bewerbung ist eher als Teilnahme an einem "Förderlotto" des Bundes zu
sehen. Sollte allerdings der Förderantrag berücksichtigt werden, würde dies einen enormen
Schub nicht nur bezogen auf die Realisierung der Erschließungsmaßnahmen sondern auch für
die überregionale Wahrnehmung und "Sichtbarkeit" des Gesamtprojektes zur Nutzung der
Wilhelmsburg bedeuten.
3.
Projektfinanzierung:
3.1
Bisherige Haushaltsplanung
In der Sitzung der Fachbereichsausschüsse Kultur sowie Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
vom 21.06.2013, wurden im Rahmen des Programmbeschlusses, der Einstellung von
Planungsmitteln in den städtischen Haushaltsplan für die oben angeführten Bausteine
zugestimmt (vgl. GD 130/13). Diese Mittel wurden im Rahmen des Nachtrags 2013
bereitgestellt.
Im Rahmen des HH-Plans 2014 und der Planungen für den HH-Entwurf 2015 wurden diese
Zahlen fortgeschrieben. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zum Entwurf des HHPlans für 2015 stehen damit in der Finanzplanung folgende Mittel zur Verfügung:
Baustein
"ImPulse für Kultur und
Kreativwirtschaft"
Nachtrag
2013
Plan
2014
Plan
2015*
Plan
2016
80.000 €
SUMME
50.000 €
-
130.000 €
160.000 €
-
375.000 €
535.000 €
30.000 €
154.000 €
700.000 €
884.000 €
(EHH bei PRC 2810-510)
äußere Erschließung
und
verkehrliche Anbindung
(7.54100028)
innere Erschließung /
neue Infrastruktur
(7.52300002)
1.549.000 €
* vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zum HH-Plan 2015
Zu den einzelnen Bausteinen sind zu gegebener Zeit einzelne Berichte zum aktuellen
Sachstand, in den jeweils zuständigen Gremien, vorgesehen.
3.2
Haushaltsplanung bei Förderzusage
Mit den in der Finanzplanung eingestellten Mitteln war bisher nur eine Teilerschließung der
Wilhelmsburg vorgesehen. Der Förderantrag sieht nun ein sehr viel umfangreicheres
Erschließungsprogramm (Entwicklungsprozess / äußere Erschließung / innere Erschließung)
vor. Im Vergleich zur ursprünglichen Teilerschließung ergibt sich dadurch ein höherer
-4Finanzmittelbedarf, dem allerdings im Falle einer Förderzusage erhebliche Fördermittel
gegenüberstehen würden.
Unter der Annahme der Anerkennung sämtlicher Kosten als förderfähig, stellt sich der
Finanzmittelbedarf in den beiden Varianten insgesamt wie folgt dar:
bisherige HH-Planung: Teilerschließung
1.469.000 €
Förderantrag: umfangreiches Erschließungsprogramm
6.750.000 €
davon Förderanteil Bund
davon Anteil Stadt
4.500.225 €
2.249.775 €
Die Gesamtsumme von 6.750.000 € verteilt sich auf die unter Punkt 2 angeführten Bausteine.
Für den Entwicklungsprozess "Die Wilhelmsburg - ImPulse für Kultur und Kreativwirtschaft" sind
Gesamtkosten von 130.000 € eingeplant. Der geplante Prozess zur Entwicklung einer
Nutzerkonzeption soll durch die Kulturabteilung in der anstehenden Sitzung des
Fachbereichsausschusses Kultur am 10.10.2014 eingebracht werden.
Die Planungen zur äußeren und inneren Erschließung als Vorbedingungen einer Nutzung der
Wilhelmsburg werden bis Herbst 2015 konkretisiert. Die vorgesehene Baumaßnahmen
gestalten sich wie folgt:
3.2.1 Äußere Erschließung / Verkehrliche Anbindung der Wilhelmsburg
Für die äußere Erschließung sind in der Finanzplanung bei Projekt 7.54100028 bisher nur
535.000 € vorgesehen. Dabei handelt es sich um ein Konzept, dass aus Kostengründen
lediglich die Teilerschließung über eine Straße, nicht jedoch ein Brückenbauwerk und eine
Durchfahrt durch ein Tor in der Anlage vorsieht. Der Betrag enthält insgesamt 160.000 €, die bis
2014 für Planungsleistungen im HH zur Verfügung gestellt wurden.
Die im Förderantrag angeführte äußere Erschließungsvariante zur verkehrliche Anbindung der
Wilhelmsburg wird mit Gesamtkosten von 2,22 Mio. € veranschlagt. Dabei entfallen auf den
Straßenbau 450.000 €, den Brückenbau 1.200.000 € und auf die Anpassung des Tores und der
Durchfahrt 570.000 €. Vorbehaltlich der Gewährung von Zuschussmitteln sollen die Bauarbeiten
2015 durchgeführt werden.
Zusammengefasst stellt sich der Mittelbedarf der beiden Varianten damit wie folgt dar:
bisherige HH-Planung: Teilerschließung
Förderantrag: umfangreiches Erschließungsprogramm
davon Förderanteil Bund
davon Anteil Stadt
535.000 €
2.200.000 €
1.466.740 €
733.260 €
Die Maßnahmen zur äußeren Erschließung sind ab 2015 vorgesehen. Die Aufteilung des
Gesamtmittelbedarfs auf die einzelnen HH-Jahre erfolgt im Rahmen eines etwaigen Projekt- /
Baubeschlusses.
3.2.2 Innere Erschließung / neue Infrastruktur der Wilhelmsburg
Für eine innere Teilerschließung sind in der Finanzplanung bei Projekt 7.52300002 gegenwärtig
884.000 €. Die Planungen sehen hier allerdings lediglich eine Verbesserung der Infrastruktur für
den auf der Wilhelmsburg stattfindenden Theatersommer vor (Umkleidekabinen,
Toilettenanlagen, etc.).
-5Das im Förderantrag dargestellte Konzept geht nun von einer umfassenderen Maßnahme aus
und soll in zwei Schritten erfolgen: In einem 1. Bauabschnitt ist die Erschließung der
Nordwestecke der Wilhelmsburg vorgesehen. Hierfür sind 1 Mio. € veranschlagt. 2017/18 folgt
dann voraussichtlich der Ostflügel der Wilhelmsburg mit einem Gesamtaufwand von 3,4 Mio. €.
Für die beiden Varianten lässt sich der Mittelbedarf damit folgendermaßen zusammenfassen:
bisherige HH-Planung: Teilerschließung
Förderantrag: umfangreiches Erschließungsprogramm
davon Förderanteil Bund
davon Anteil Stadt
884.000 €
4.400.000 €
2.933.480 €
1.466.520 €
Die Maßnahmen zur inneren Erschließung sind ab 2016 vorgesehen. Die Aufteilung des
Gesamtmittelbedarfs auf die einzelnen HH-Jahre erfolgt im Rahmen eines etwaigen Projekt- /
Baubeschlusses.
4.
Antrag der CDU-Fraktion Nr. 131/14 vom 18.08.2014
Dem Antrag der CDU-Fraktion wurde mit dem dargestellten Vorgehen der Verwaltung
entsprochen.