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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
415 kB
Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 10:19

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung VGV/VI - Verkehrsinfrastruktur Datum 17.09.2014 Geschäftszeichen VGV/VI/1-Ko * 119 Beschlussorgan Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Sitzung am 21.10.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Sanierung der Kreisstraße K9914 Ulm-Jungingen bis zum Anschluss an die B19 - Projektbeschluss - Anlagen: Kostenschätzung vom 08.09.2014 Sanierungsvorschlag vom Ingenieurbüro Gansloser (Anlage 2) GD 344/14 (Anlage 1) Antrag: 1. Dem Sanierungsvorschlag des Ingenieurbüros Gansloser mit Gesamtaufwendungen von 850.000 € wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird mit der weiteren Planung zur Sanierung der K9914 zwischen UlmJungingen und der Bundesstraße B19 beauftragt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, Ingenieurleistungen bis zu einer Höhe von 110.000 € in 2014 zu beauftragen. Hierfür wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in entsprechender Höhe benötigt. Zur Deckung wird eine bestehende, aber nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigung bei Projekt 7.54108* (Profit-Center 5410-751, Erschließungen) herangezogen. 4. Einer stufenweisen Vergabe der Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Gansloser mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 105.913,03 € wird zugestimmt. Die nächste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1-3 nach § 45 ff. HOAI (Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung). 5. Im Haushalt 2014 entstehen bei Projekt 7.54100040 außerplanmäßige Ausgaben für anteilige Planungsleistungen, Baugrunduntersuchung und Mehrfachbeauftragung in Höhe von 35.000 €. Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben bei Projekt 7.54100038 "Decklagenerneuerung Blaubeurer Straße". Feig Genehmigt: BM 3, C 3, OB, RPA, ZS/F Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein MITTELBEDARF Sanierung K9914 INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC: 5410-750 Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100040 Einzahlungen 0€ Auszahlungen 850.000 € Saldo aus Investitionstätigkeit 850.000 € ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend] Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) 0 € 38.250 € 34.000 € 13.371 € Nettoressourcenbedarf 51.621 € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2014 Auszahlungen (Bedarf): 35.000 € Verfügbar: Ggf. Mehrbedarf 0€ 35.000 € Deckung Mehrbedarf bei PRC 5410-750 PS-Projekt 7.541000038 bzw. Investitionsauftrag 7 35.000 € € 2014 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC 5410-750 fremdes Fach-/Bereichsbudget bei: PRC € Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln € 2. Finanzplanung 2015 ff Auszahlungen (Bedarf): 815.000 € i.R. Finanzplanung veranschlagte Auszahlungen 0€ Mehrbedarf Auszahlungen über Finanzplanung hinaus 815.000 € Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung Finanzplanung 1. 51.621 € Beschlusslage/Anträge des Gemeinderates Offene Anträge des Gemeinderates liegen derzeit nicht vor. Gleichwohl wurde die Sanierung in den Anträgen 135/13, 138/13 und in den Beratungen zu GD 066/14 in der Sitzung des Fachbereichsausschusses vom 18.03.2014 behandelt. -32. Historie/Ausgangslage Die K9914 verbindet in Ulm die Ortschaft Jungingen mit der Bundesstraße B19 und dient als Erschließungsstraße des Gewanns Ziegelweiler. Der Planbereich umfasst eine Länge von ca. 1,4 km und eine Straßenfläche von ca. 9.100 m². Auf Grund der o.g. Anträge und Beratungen wurden durch die Verwaltung insgesamt 5 Ingenieurbüros im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung eingeladen, Vorschläge für eine Sanierung der K9914 zu erarbeiten. Grundlage bildete eine Baugrunduntersuchung vom 12.06.2014, welche im März beauftragt worden war. Ziel war es, jene Sanierungsmethode herauszuarbeiten, die den besten Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit, Verkehrsbedeutung, Lebensdauer und technischer Realisierbarkeit darstellt. Zum Stichtag für die Abgabe am 25.07.2014 gingen bei der Verwaltung 2 Sanierungsvorschläge ein. 3 Büros haben ihre Teilnahme auf Grund mangelnder Personalressourcen abgesagt. Im Anschluss an die Abgabe bekamen die Einreicher die Möglichkeit, den Sanierungsvorschlag in einem persönlichen Gespräch vor einem Auswahlgremium dezidiert zu erläutern und über eventuelle Fragestellungen Auskunft zu geben. Im Ergebnis zeigte sich, dass der Vorschlag des Ingenieurbüros Gansloser die gestellten Kriterien am Besten erfüllte. Das Büro Gansloser wurde daraufhin zur Abgabe eines Honorarvorschlages für die Ingenieurleistungen des Bauvorhabens aufgefordert. Dieses liegt als Anlage 1 bei. Es schließt ab mit einem Gesamtbetrag von 105.913,03 €. 3. Sanierungsvorschlag des Ingenieurbüros Gansloser Gemäß dem vorliegenden Bodengutachten ist die K9914 gekennzeichnet durch einen überaus inhomogenen Schichtenaufbau des Unterbaus, der zwischen 15 cm und 40 cm variiert. Die darüber liegenden Asphaltschichten weisen eine Dicke zwischen 6 cm und 15 cm auf und sind zudem stark teerhaltig. Die Schichten sind gegründet auf den anstehenden Löß- und Alblehmen, deren Tragfähigkeit nur rd. ¼ der nach Norm erforderlichen Werte erreicht. Die geringe Versickerungsfähigkeit und die mangelhafte Entwässerung des Planums führen zudem zu einem Verlust der Frostsicherheit des Tragschichtaufbaus. Das vom Ingenieurbüro Gansloser vorgestellte Verfahren sieht vor, die bestehenden Asphaltschichten abzufräsen und vor Ort zu belassen. Das Fräsgut wird entsprechend der Anforderungen an die Gradiente der Straße verteilt und profiliert. Anschließend erfolgt das Aufbringen und Einfräsen eines hydraulischen Bindemittels unter Wasserzugabe auf einer Tiefe von ca. 40 cm. Die so entstandene "Hydraulisch verbesserte Tragschicht" (HVT) wird vor dem Erstarren noch verdichtet und nochmals profiliert. Gleichzeitig werden die teerhaltigen Schadstoffe der ehemaligen Asphaltschichten in das Bindemittel eingebunden und unschädlich gemacht. Anfallende Ausbaustoffe werden in diesem Zuge für eine Wiederverwendung aufbereitet und an Ort und Stelle wieder eingebaut. Die entstandene HVT ist auf Grund ihrer Tragwirkung in der Lage, Schwankungen der Tragfähigkeit im Untergrund auszugleichen. Allerdings besteht auf Grund der höheren Steifigkeit der HVT gegenüber den darüber liegenden Asphaltschichten das Risiko, dass sich Risse aus der HVT in den Asphalt durchschlagen. Um dieses Risiko weitestgehend zu eliminieren, wird auf die gebundene Tragschicht noch eine weitere ca. 10 cm dicke Schotterschicht eingebaut. Diese führt im Weiteren zu einer nochmaligen Verstärkung des Unterbaus. Mit der darauffolgenden Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht (10 cm + 4 cm) wird eine Gesamtaufbaudicke von ca. 64 cm erreicht. Dies entspricht annähernd einem Vollausbau der Belastungsklasse 1,0 nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus. Die Sanierung beschränkt sich ausschließlich auf die Fahrbahn. Sanierungen an der Brücke über die Bahngleise sind nicht Bestandteil der Maßnahme. In Folge dessen bleibt die Beschränkung auf Fahrzeuge -4bis 3,5t (mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Verkehrs) erhalten. 4. Kosten und Finanzierung Für eine vollumfängliche Erneuerung der Straße wurden durch die Verwaltung im Vorfeld der Mehrfachbeauftragung Kosten in Höhe von rd. 2,7 Mio. € ermittelt. Das Ingenieurbüro Gansloser schätzt die Kosten für die Umsetzung der oben aufgezeigten Methode auf rd. 650.000 €. Einschließlich der erforderlichen Aufwendungen für die Ingenieurleistungen, Ausstattung und Grunderwerb (Vermessung) belaufen sich die Gesamtinvestitionen gemäß der vorliegenden Kostenschätzung (Anlage 2) auf voraussichtlich rd. 850.000 €. Da sich die Arbeiten auf mehr als die Asphaltdeckschichten erstrecken und eine wertmäßige Verbesserung verbunden mit einer Verlängerung der Lebensdauer erfolgt, ist die Maßnahme dem Finanzhaushalt zuzuordnen. Die Verwaltung beantragt, das Projekt 7.54100040 im Rahmen der Haushaltsplanung für das kommende Haushaltsjahr zu berücksichtigen und die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Um die Planungsleistungen zeitnah beauftragen zu können, wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 110.000 € für das laufende Haushaltsjahr benötigt. Zur Deckung kann eine bestehende und nicht ausgeschöpfte Verpflichtungsermächtigung bei Projekt 7.54108* (Profit-Center 5410-751, Erschließungen) herangezogen werden. Bereits in 2014 entstehen Ausgaben für anteilige Planungsleistungen bzw. wurden bereits Ausgaben für Baugrunduntersuchungen sowie die Mehrfachbauftragung getätigt und zwischenfinanziert. Diese außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rund 35.000 € können durch Wenigerausgaben bei der Belagserneuerung Blaubeurer Straße (7.54100038) gedeckt werden. Insgesamt werden folgende Finanzmittel benötigt: 2014: 35.000 € 2015: 815.000 € Gesamt: 850.000 € Folgekosten: Das Verfahren stellt keine vollständige Erneuerung der Straße dar. Die Abschreibungsdauer für das vorgestellte Verfahren ist mit ca. 25 Jahren anzusetzen. Es ergeben sich damit Abschreibungen von ca. 34.000 € pro Jahr. Inklusive Unterhaltskosten und kalkulatorischen Zinsen betragen die jährlichen Folgekosten ca. 52.000 €, die den Ergebnishaushalt dauerhaft belasten. 5. Weiteres Vorgehen Die Zustimmung des Gremiums vorausgesetzt, beabsichtigt die Verwaltung das Ingenieurbüro Gansloser mit der Erstellung der Planung zu beauftragen. Nach erfolgter Zustimmung zur Entwurfsplanung (Baubeschluss) wird das Vergabeverfahren durchgeführt. Nach derzeitigem Stand ist eine Umsetzung der Baumaßnahme für das Frühjahr 2015 vorgesehen.