Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
415 kB
Erstellt
12.10.15, 21:57
Aktualisiert
27.01.18, 10:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung VGV/VI - Verkehrsinfrastruktur
Datum
17.09.2014
Geschäftszeichen VGV/VI/1-Ko
* 119
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 21.10.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Sanierung der Kreisstraße K9914 Ulm-Jungingen bis zum Anschluss an die
B19
- Projektbeschluss -
Anlagen:
Kostenschätzung vom 08.09.2014
Sanierungsvorschlag vom Ingenieurbüro Gansloser
(Anlage 2)
GD 344/14
(Anlage 1)
Antrag:
1. Dem Sanierungsvorschlag des Ingenieurbüros Gansloser mit Gesamtaufwendungen von
850.000 € wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird mit der weiteren Planung zur Sanierung der K9914 zwischen UlmJungingen und der Bundesstraße B19 beauftragt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, Ingenieurleistungen bis zu einer Höhe von 110.000 € in
2014 zu beauftragen. Hierfür wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in
entsprechender Höhe benötigt. Zur Deckung wird eine bestehende, aber nicht in Anspruch
genommene Verpflichtungsermächtigung bei Projekt 7.54108* (Profit-Center 5410-751,
Erschließungen) herangezogen.
4. Einer stufenweisen Vergabe der Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Gansloser mit
Gesamtaufwendungen in Höhe von 105.913,03 € wird zugestimmt.
Die nächste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1-3 nach § 45 ff. HOAI
(Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung).
5. Im Haushalt 2014 entstehen bei Projekt 7.54100040 außerplanmäßige Ausgaben für
anteilige Planungsleistungen, Baugrunduntersuchung und Mehrfachbeauftragung in Höhe
von 35.000 €. Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben bei Projekt 7.54100038
"Decklagenerneuerung Blaubeurer Straße".
Feig
Genehmigt:
BM 3, C 3, OB, RPA, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
Sanierung K9914
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 5410-750
Projekt / Investitionsauftrag: 7.54100040
Einzahlungen
0€
Auszahlungen
850.000 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
850.000 €
ERGEBNISHAUSHALT [einmalig / laufend]
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
0 €
38.250 €
34.000 €
13.371 €
Nettoressourcenbedarf
51.621 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
35.000 €
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
0€
35.000 €
Deckung Mehrbedarf bei
PRC 5410-750
PS-Projekt 7.541000038
bzw. Investitionsauftrag 7
35.000 €
€
2014
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 5410-750
fremdes Fach-/Bereichsbudget
bei:
PRC
€
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
€
2. Finanzplanung 2015 ff
Auszahlungen (Bedarf):
815.000 €
i.R. Finanzplanung
veranschlagte Auszahlungen
0€
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
815.000 €
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung
Finanzplanung
1.
51.621 €
Beschlusslage/Anträge des Gemeinderates
Offene Anträge des Gemeinderates liegen derzeit nicht vor. Gleichwohl wurde die
Sanierung in den Anträgen 135/13, 138/13 und in den Beratungen zu GD 066/14 in der
Sitzung des Fachbereichsausschusses vom 18.03.2014 behandelt.
-32.
Historie/Ausgangslage
Die K9914 verbindet in Ulm die Ortschaft Jungingen mit der Bundesstraße B19 und dient
als Erschließungsstraße des Gewanns Ziegelweiler. Der Planbereich umfasst eine Länge
von ca. 1,4 km und eine Straßenfläche von ca. 9.100 m².
Auf Grund der o.g. Anträge und Beratungen wurden durch die Verwaltung insgesamt 5
Ingenieurbüros im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung eingeladen, Vorschläge für eine
Sanierung der K9914 zu erarbeiten. Grundlage bildete eine Baugrunduntersuchung vom
12.06.2014, welche im März beauftragt worden war. Ziel war es, jene Sanierungsmethode
herauszuarbeiten, die den besten Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit, Verkehrsbedeutung, Lebensdauer und technischer Realisierbarkeit darstellt. Zum Stichtag für die
Abgabe am 25.07.2014 gingen bei der Verwaltung 2 Sanierungsvorschläge ein. 3 Büros
haben ihre Teilnahme auf Grund mangelnder Personalressourcen abgesagt.
Im Anschluss an die Abgabe bekamen die Einreicher die Möglichkeit, den Sanierungsvorschlag in einem persönlichen Gespräch vor einem Auswahlgremium dezidiert zu erläutern
und über eventuelle Fragestellungen Auskunft zu geben. Im Ergebnis zeigte sich, dass
der Vorschlag des Ingenieurbüros Gansloser die gestellten Kriterien am Besten erfüllte.
Das
Büro Gansloser wurde daraufhin zur Abgabe eines Honorarvorschlages für die Ingenieurleistungen des Bauvorhabens aufgefordert. Dieses liegt als Anlage 1 bei. Es schließt ab
mit einem Gesamtbetrag von 105.913,03 €.
3.
Sanierungsvorschlag des Ingenieurbüros Gansloser
Gemäß dem vorliegenden Bodengutachten ist die K9914 gekennzeichnet durch einen
überaus inhomogenen Schichtenaufbau des Unterbaus, der zwischen 15 cm und 40 cm
variiert. Die darüber liegenden Asphaltschichten weisen eine Dicke zwischen 6 cm und 15
cm auf und sind zudem stark teerhaltig. Die Schichten sind gegründet auf den
anstehenden Löß- und Alblehmen, deren Tragfähigkeit nur rd. ¼ der nach Norm
erforderlichen Werte erreicht. Die geringe Versickerungsfähigkeit und die mangelhafte
Entwässerung des Planums führen zudem zu einem Verlust der Frostsicherheit des
Tragschichtaufbaus.
Das vom Ingenieurbüro Gansloser vorgestellte Verfahren sieht vor, die bestehenden
Asphaltschichten abzufräsen und vor Ort zu belassen. Das Fräsgut wird entsprechend der
Anforderungen an die Gradiente der Straße verteilt und profiliert. Anschließend erfolgt das
Aufbringen und Einfräsen eines hydraulischen Bindemittels unter Wasserzugabe auf einer
Tiefe von ca. 40 cm. Die so entstandene "Hydraulisch verbesserte Tragschicht" (HVT)
wird vor dem Erstarren noch verdichtet und nochmals profiliert. Gleichzeitig werden die
teerhaltigen Schadstoffe der ehemaligen Asphaltschichten in das Bindemittel
eingebunden und unschädlich gemacht. Anfallende Ausbaustoffe werden in diesem Zuge
für eine Wiederverwendung aufbereitet und an Ort und Stelle wieder eingebaut. Die
entstandene HVT ist auf Grund ihrer Tragwirkung in der Lage, Schwankungen der
Tragfähigkeit im Untergrund auszugleichen. Allerdings besteht auf Grund der höheren
Steifigkeit der HVT gegenüber den darüber liegenden Asphaltschichten das Risiko, dass
sich Risse aus der HVT in den Asphalt durchschlagen.
Um dieses Risiko weitestgehend zu eliminieren, wird auf die gebundene Tragschicht noch
eine weitere ca. 10 cm dicke Schotterschicht eingebaut. Diese führt im Weiteren zu einer
nochmaligen Verstärkung des Unterbaus. Mit der darauffolgenden Asphalttrag- und
Asphaltdeckschicht (10 cm + 4 cm) wird eine Gesamtaufbaudicke von ca. 64 cm erreicht.
Dies entspricht annähernd einem Vollausbau der Belastungsklasse 1,0 nach den
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus. Die Sanierung beschränkt sich
ausschließlich auf die Fahrbahn. Sanierungen an der Brücke über die Bahngleise sind
nicht Bestandteil der Maßnahme. In Folge dessen bleibt die Beschränkung auf Fahrzeuge
-4bis 3,5t (mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Verkehrs) erhalten.
4.
Kosten und Finanzierung
Für eine vollumfängliche Erneuerung der Straße wurden durch die Verwaltung im Vorfeld
der Mehrfachbeauftragung Kosten in Höhe von rd. 2,7 Mio. € ermittelt. Das Ingenieurbüro
Gansloser schätzt die Kosten für die Umsetzung der oben aufgezeigten Methode auf rd.
650.000 €. Einschließlich der erforderlichen Aufwendungen für die Ingenieurleistungen,
Ausstattung und Grunderwerb (Vermessung) belaufen sich die Gesamtinvestitionen
gemäß der vorliegenden Kostenschätzung (Anlage 2) auf voraussichtlich rd. 850.000 €.
Da sich die Arbeiten auf mehr als die Asphaltdeckschichten erstrecken und eine
wertmäßige Verbesserung verbunden mit einer Verlängerung der Lebensdauer erfolgt, ist
die Maßnahme dem Finanzhaushalt zuzuordnen. Die Verwaltung beantragt, das Projekt
7.54100040 im Rahmen der Haushaltsplanung für das kommende Haushaltsjahr zu
berücksichtigen und die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Um die Planungsleistungen zeitnah beauftragen zu können, wird eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 110.000 € für das laufende Haushaltsjahr
benötigt. Zur Deckung kann eine bestehende und nicht ausgeschöpfte
Verpflichtungsermächtigung bei Projekt 7.54108* (Profit-Center 5410-751,
Erschließungen) herangezogen werden.
Bereits in 2014 entstehen Ausgaben für anteilige Planungsleistungen bzw. wurden bereits
Ausgaben für Baugrunduntersuchungen sowie die Mehrfachbauftragung getätigt und
zwischenfinanziert. Diese außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rund 35.000 €
können
durch Wenigerausgaben bei der Belagserneuerung Blaubeurer Straße (7.54100038)
gedeckt werden.
Insgesamt werden folgende Finanzmittel benötigt:
2014:
35.000 €
2015: 815.000 €
Gesamt: 850.000 €
Folgekosten:
Das Verfahren stellt keine vollständige Erneuerung der Straße dar. Die
Abschreibungsdauer für das vorgestellte Verfahren ist mit ca. 25 Jahren anzusetzen. Es
ergeben sich damit Abschreibungen von ca. 34.000 € pro Jahr. Inklusive Unterhaltskosten
und kalkulatorischen Zinsen betragen die jährlichen Folgekosten ca. 52.000 €, die den
Ergebnishaushalt dauerhaft belasten.
5.
Weiteres Vorgehen
Die Zustimmung des Gremiums vorausgesetzt, beabsichtigt die Verwaltung das
Ingenieurbüro Gansloser mit der Erstellung der Planung zu beauftragen. Nach erfolgter
Zustimmung zur Entwurfsplanung (Baubeschluss) wird das Vergabeverfahren
durchgeführt. Nach derzeitigem Stand ist eine Umsetzung der Baumaßnahme für das
Frühjahr 2015 vorgesehen.