Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
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552 kB
Erstellt
12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung GM - Zentrales Gebäudemanagement
Datum
16.10.2014
Geschäftszeichen GM-kr-ha
Beschlussorgan
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung,
Bau und Umwelt
Sitzung am 11.11.2014
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Erweiterung der Friedrich-List-Schule
- Projektbeschluss und Auftrag zur weiteren Planung-
Anlagen:
1.
2.
3.
4.
5.
TOP
GD 387/14
Kostenberechnung vom 29.09.2014
Baubeschreibung vom 29.09.2014
Lageplan
Antrag der CDU-Fraktion vom 01.10.2014, Nr. 166/14
Pläne des Architekturbüros Aldinger Architekten, Stuttgart im Maßstab
1:200
werden im Sitzungssaal gezeigt
Antrag:
1. Die Entwurfsplanung für die Erweiterung der Friedrich-List-Schule bestehend aus:
1.1 den Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 200 des Architekturbüros Aldinger
Architekten, Stuttgart vom 29.09.2014
1.2 der Baubeschreibung des Architekturbüros Aldinger Architekten, Stuttgart vom
29.09.2014
1.3 der Kostenberechnung des Architekturbüros Aldinger Architekten, Stuttgart und
des Zentralen Gebäudemanagements vom 29.09.2014 mit
Gesamtinvestitionskosten für:
Hochbau
Mobiliar
Gesamtinvestitionskosten
Aktivierte Eigenleistungen
Gesamtauszahlungen
11.361.000 €
670.000 €
12.031.000 €
428.000 €
12.459.000 €
wird genehmigt.
Genehmigt:
BM 1, BM 2, BS, C 3, RPA, ZS/F
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
2. Die Verwaltung wird mit der weiteren Planung gemäß den Leistungsphasen 4 bis 6
HOAI (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe)
beauftragt.
3. Die Verwaltung wird, vorbehaltlich der endgültigen Klärung der Kostentragung,
beauftragt, vorbereitende Maßnahmen in Form von Leitungsverlegungen sowie
Archäologische Grabungsarbeiten mit Gesamtausgaben in Höhe von 200.000 € vorab
zu veranlassen. Die Ausführung der Vorabmaßnahmen ist für das Frühjahr 2015
vorgesehen.
Deckung der Auszahlungen für vorbereitende Maßnahmen erfolgt im Finanzhaushalt bei
Projekt-Nr. 7.21300007.
4. Im Haushaltplanentwurf 2015 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung stehen für die
Erweiterung der Friedrich-List-Schule bei Projekt-Nr. 7.21300007 Mittel in Höhe von
insgesamt 11,6 Mio. € (einschl. 170.000 € Betriebseinrichtung) zur Verfügung. Die
zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 431.000 € sollen in Abhängigkeit des
Baubeschlusses und der Zustimmung des Gemeinderates im Rahmen der
Fortschreibung der Finanzplanung zur Verfügung gestellt werden. Im Vergleich zum
Raumprogramm und der bisherigen Veranschlagung im FinanzHH 2014 mit 8,97 Mio. €
erhöht sich der Finanzbedarf damit um 3,061 Mio. € auf 12,459 Mio. €.
5. Die geschätzten jährlichen Folgekosten in Höhe von 405.000 € werden zur Kenntnis
genommen.
6. Den Antrag der CDU-Fraktion vom 01.10.2014 (Nr. 166) für erledigt zu klären.
Michnick
-3-
Sachdarstellung:
1.
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC: 2130-610 (Berufliche Schulen)
Projekt / Investitionsauftrag: 7.21300007
Einzahlungen*
4.400.000 €
Auszahlungen
12.031.000 €
Aktivierte Eigenleistungen
428.000 €
Saldo aus Investitionstätigkeit
8.059.000 €
ERGEBNISHAUSHALT laufend
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
278.000 €
193.000 €
127.000 €
Nettoressourcenbedarf/
405.000 €
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2015
Auszahlungen (Bedarf):
3.800.000 €
Verfügbar:
Ggf. Mehrbedarf
3.800.000 €
0
Deckung Mehrbedarf bei
PRC
PS-Projekt 7
bzw. Investitionsauftrag 7
2016
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC 2130-610 (Berufliche Schulen)
278.000 €
fremdes Fach-/Bereichsbudget bei:
PRC
Mittelbedarf aus Allg. Finanzmitteln
127.000 €
2. Finanzplanung 2016ff
Auszahlungen (Bedarf):
i.R. Finanzplanung veranschlagte
Auszahlungen
Mehrbedarf Auszahlungen über
Finanzplanung hinaus
7.367.000 €
6.936.000 €
431.000 €
Deckung erfolgt i.R. Fortschreibung
Finanzplanung
*Für die Erweiterung wird zeitnah ein Zuschussantrag beim Regierungspräsidiums Tübingen gestellt.
Der zu erwartende Zuschuss beträgt (vgl. Ziffer 7.3 der Sachdarstellung) 4,4 Mio. €.
-42.
Beschlüsse und Anträge des Gemeinderates
2.1.
Beschlüsse
Gemeinderat am 27.06.2012 (Niederschrift Zustimmung zum Raumprogramm (GD
194/12).
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 10.12.2014.
Bericht über das VOF-Verfahren für die Objektplanung und Zustimmung zur
Beauftragung des Architekturbüros Aldinger Architekten, Stuttgart (GD 430/13).
2.2.
Anträge
Zum Raumbedarf der Friedrich-List-Schule ist zwischenzeitlich ein Antrag der CDUFraktion vom 01.10.2014 (Nr.166) eingegangen. Die Verwaltung hat den Antrag mit
Schreiben vom 06.10.2014 beantwortet.
3.
Erläuterung zum Vorhaben
Auf Basis des im Rahmen des VOF-Verfahrens entwickelten Entwurfs vom
Architekturbüro Aldinger Architekten, erfolgte seit Anfang des Jahres die Vor- und
Entwurfsplanung der Schulerweiterung.
Die Baumaßnahme gliedert sich in drei Bauabschnitte:
1.) Der eingeschossige Zwischenbau quer zur Greifengasse wird abgerissen und durch
einen dreigeschossigen Baukörper ersetzt.
2.) Der am Kornhausplatz angrenzende Gebäudeteil wird um ein Geschoss aufgestockt.
3.) Entlang der Greifengasse entsteht ein viergeschossiger Neubau (2 Obergeschosse,
Erdgeschoss und Untergeschoss).
Eine ausführliche Entwurfs- und Baubeschreibung ist in Anlage 2 dargestellt.
Die Barrierefreiheit des Gebäudes wird durch den Einbau eines Aufzugs und eines
Behinderten-WCs erreicht.
Die vorliegende Planung entspricht dem Raumprogrammbeschluss und ist mit allen
Beteiligten und allen zuständigen städtischen Fachabteilungen abgestimmt.
Die Nettogrundfläche beträgt 4.261 m², der Rauminhalt ergibt 19.776 m³.
4.
Energiestandard
Gemäß Gemeinderatsbeschluss zum Energiestandard vom 18.06.2008 (GD 222/08)
wird die Erweiterung im bauteilbezogenem Passivhausstandard errichtet. Die nach
Passivhaus entsprechenden U- Werte (Fenster 0,85 W/m²K, Außenwand und Dach 0,15
W/m²K) werden eingehalten. Es werden dezentrale Lüftungsgeräte in den
Klassenräumen und Lehrerzimmer vorgesehen. Über diese Lüftungsgeräte kann auch
die Luft erhitzt werden, so dass auf eine flächendeckende statische Heizung verzichtet
werden kann.
5.
PV-Anlage
-5Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 15.11.2011 (GD 405/11) soll bei
Neubauvorhaben sofern ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, durch die Stadt Ulm eine
PV-Anlage installiert und betrieben werden. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen
(Investitionskosten/ Indachausführung / Einspeisevergütung) ist auf dem Dach ein
wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich.
6.
Zeitliche Abwicklung
Baubeschluss:
Voraussichtlicher Baubeginn:
Voraussichtliche Fertigstellung:
Frühjahr 2015
Sommer 2015
Sommer 2017
Um mit den Bauarbeiten im Sommer 2015 beginnen zu können, sollen vorbereitende
Maßnahmen (Leitungsverlegungen, Archäologische Grabungsarbeiten,
Baustelleneinrichtung, sowie Baumfällungen) bereits ab Frühjahr 2015 durchgeführt
werden.
7.
Kosten und Finanzierung
7.1.
Kosten
Entsprechend der beiliegenden Kostenberechnung des Architekten Aldinger und des
Zentralen Gebäudemanagements vom 29.09.2014 (Anlage 1) fallen für die
Durchführung der Maßnahme Gesamtauszahlungen von 12.459.000 € an.
Diese gliedern sich in:
Hochbau
Mobilar
Gesamtinvestitionskosten
Aktivierte Eigenleistungen
Gesamtauszahlungen
11.361.000 €
670.000 €
12.031.000 €
428.000 €
12.459.000 €
Gegenüber der bisherigen Kostenannahme von 8.970.000 € (ohne Aktivierte
Eigenleistungen) nach dem Raumprogramm (Gemeinderat 27.06.2012, GD 194/12)
entsteht einschl. Abrisskosten somit eine Kostendifferenz von 3.061.000 €
Die Ursachen hierfür sind:
Erhöhung des Baupreisindex. Die bisherige Kostenannahme wurde 2012 aufgestellt.
Von 2012 bis zur heutigen Kostenberechnung liegt eine Baupreissteigerung von rund
4 % vor. Diese Baupreissteigerung hat eine Erhöhung der Baukosten von 260.000 €
zur Folge.
Archäologische Grabungen. Es wurden archäologische Karten betrachtet und
festgestellt, dass auf der unmittelbaren Neubaufläche bisher kein Gebäude
gestanden hat. Daher ist davon ausgegangen worden, dass keinen archäologischen
Grabungen erfolgen werden. Die weitere Planung und Gespräche mit dem
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie hat jedoch ergeben, dass vor allem
bisher unbebaute Flächen für die Archäologie von besonderem Interesse sind und
daher unbedingt gegraben werden muss. Die Kosten für die Grabungen belaufen
sich auf 150.000 €.
Umverlegung Abwasserkanal. Im Bereich des neu entstehenden Innenhofes befindet
sich eine Abwasserleitung, welche am südlichen Gebäudebereich (Nabi) überbaut
-6wurde. Es ist daher davon ausgegangenen worden, dass eine weitere Überbauung
durch den Neubau entlang der Greifengasse ebenfalls möglich sein sollte. Die
weitere Planung und Gespräche mit den Entsorgungs-Betrieben der Stadt Ulm
(EBU) hat ergeben, dass diese einer weiteren Überbauung nicht zustimmen und eine
Umverlegung des öffentlichen Kanals erfolgen muss. Die zusätzlichen Kosten für die
Umverlegung des Abwasserkanals wurden mit 50.000 € ermittelt.
Verlegung von Stromleitungen der Trafostation. Entwurfsbedingte Verlegung. Die
zusätzlichen Kosten wurden mit 80.000 € ermittelt.
aufwendige Gründung und Unterfangung der Bestandsgebäude. Im Zuge der
Vorplanung wurde ein Bodengutachten in Auftrag gegeben. Dieses Bodengutachten
hat ergeben, dass die Gründungssohle weit unter der zu erwartenden
Gründungstiefe liegt, was zu Folge hat, dass eine aufwendigere Brunnengründung
notwendig ist. Desweiteren hat die weitere Tragwerksplanung ergeben, dass die
Fundamente der angrenzenden Bestandsgebäude unterfangen werden müssen. Die
Kostendifferenz für die im Vorfeld nicht kalkulierbare Gründung liegt bei 350.000 €.
Erhöhte Umbauflächen. Durch die Zwänge des Gebäudebestandes wird für das
vorgegebene Raumprogramm mit einer Nutzfläche von 2.010 m² eine BGF von
4.035 m² benötigt. Zusätzlich müssen ca. 470 m² Bestandsfläche umgebaut werden.
Aufgrund dieser Bestandssituation entstehen zusätzliche Kosten von 1.160.000 €.
Maßnahmen im Vorgriff zur Generalsanierung der Friedrich-List-Schule
In der beigefügten Kostenberechnung sind die Kosten für die Sanierung der
östlichen Bestandsfassade des Gebäudeteils entlang des angrenzenden
Kornhausplatzes enthalten. Die Sanierung der Fassade war ursprünglich
Gegenstand einer späteren Generalsanierung der Friedrich-List-Schule. Durch die
neu geplanten Baukörper entsteht jedoch ein Innenhof, in dem sich diese
Bestandsfassade befindet. Durch den entstehenden Innenhof wird eine spätere
Ertüchtigung der Fassade erheblich schwieriger und kostenintensiver umzusetzen.
Baustoffe und Gerätschaften können dann nur über die neu hergestellten und zu
schützende Gebäudeflächen aufwendig eingebracht werden.
Des Weiteren muss durch die geplante Aufstockung am Randbereich bereits in die
Fassadenflächen eingegriffen werden. Dadurch entsteht nach Fertigstellung ein
starker Kontrast zwischen den neu errichteten Fassadenflächen und der
sanierungsbedürftig verbleibenden Bestandsfassade.
Da in die Fassade, um den Funktionserhalt langfristig zu gewährleisten, um mehr als
10% eingegriffen wird, ist die ENEV zu berücksichtigen und somit eine energetische
Sanierung durchzuführen.
Aus oben genannten Gründen wird die Fassade bereits mit dieser Baumaßnahme
energetisch ertüchtigt. Die zusätzlichen Kosten für die Vorgriffsmaßnahme belaufen
sich auf 211.000 €.
Honorare ( HOAI 2013 höhere Honorare). Die Honorare wurden zur Kostenannahme
im Jahr 2012 auf Grundlage der damals gültigen HOAI 2009 geführt. Inzwischen ist
die neue HOAI 2013 in Kraft getreten. Zum damaligen Zeitpunkt war nicht ersichtlich,
welche Auswirkungen die neue HOAI haben wird. Teilweise sind
-7Honorarerhöhungen von bis zu 35 % möglich. Bei diesem Vorhaben hat dies eine
Erhöhung von 800.000 € zur Folge.
7.2.
Hinweis auf Risiken
Trotz ausgiebiger Planungen können sich die nachfolgenden Kostenrisiken noch
ergeben:
Ein höherer Grabungsaufwand des Archäologen.
Höhere Kosten beim Austausch des Bodenaushubs, da die Probebohrungen keinen
endgültigen Aufschluss auf die Klassifizierung des Bodens geben.
Winterbaumaßnahmen
Höhere Kosten durch zeitweiser Raumsperrung/Ausquartierung von Raumnutzungen
Die Kostenkennwerte (ohne Berücksichtigung der Aktivierten Eigenleistungen) der
Gesamtbaukosten betragen in Bezug auf die Bruttogrundfläche 4.917m² und
Bruttorauminhalt 19.776m³:
Nach Bruttogrundfläche
Nach umbauten Raum
2.447 €/m²
608 €/m³
Eine allgemeine Baupreissteigerung kann eine Erhöhung der Baukosten zufolge haben.
Die Kostenangaben sind auf der Basis des aktuellen Planstandes erhoben und
unterliegen dem Mengenermittlungsrisiko sowie konjunkturbedingten Abweichungen.
Betrachtet man die Baupreisentwicklung des vergangenen Jahres 2013 sind Steigungen
bis 10% zu erwarten.
7.3.
Finanzierung
Im Haushaltplanentwurf 2015 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung stehen für die
Erweiterung der Friedrich-List-Schule bei Projekt-Nr. 7.21300007 Mittel in Höhe von
insgesamt 11,6 Mio. € (einschl. 170.000 € Betriebseinrichtung) zur Verfügung. Die
zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 431.000 € sollen in Abhängigkeit des
Baubeschlusses und der Zustimmung des Gemeinderates im Rahmen der
Fortschreibung der Finanzplanung zur Verfügung gestellt werden. Im Vergleich zum
Raumprogramm und der bisherigen Veranschlagung im FinanzHH 2014 mit 8,97 Mio. €
erhöht sich der Finanzbedarf damit um 3,061 Mio. € auf 12,459 Mio. €..
Das Raumprogramm wurde vorab mündlich mit dem Regierungspräsidium Tübingen
abgestimmt. Der Formelle Förderantrag wird zeitnah gestellt. Der dann zu erwartende
Zuschuss beträgt max. 4,4 Mio. €.
7.4.
Folgekosten
-8Für das Vorhaben fallen darüber hinaus folgende weitere Folgelasten ab dem
Haushaltsjahr 2017 an:
Folgekosten
Kalkulatorische Kosten
Abschreibung
inkl. Akt. Eigenleistungen
abzgl. Zuschuss
Hochbau
Einrichtung
Summe Abschreibung
durchschnittl.Verzinsung
Gesamtauszahlung
inkl. Akt. Eigenleistungen
abzgl. Zuschuss
Summe Kalkulatorische Kosten
Energiekosten/Jahr
Reinigungskosten/Jahr
Wartungskosten Technik/Jahr
Summe
Folgekosten/Jahr
7.389.000 €
670.000 €
8.059.000
2
Afa/kalk. Zins
50 Jahre
148.000 €
15 Jahre
3,146 %
45.000 €
193.000 €
127.000 €
320.000 €
23.000 €
50.000 €
12.000 €
405.000 €
Die gebäudewirtschaftlichen Folgekosten werden als Nebenkosten dem Nutzer verrechnet
und erhöhen dadurch die Aufwendungen im PRC 2130-610 (Berufliche Schulen) ab dem
Haushaltsjahr 2017.