Daten
Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
376 kB
Erstellt
12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung ZS/F - Finanzen/Beteiligungsverwaltung
Datum
22.10.2014
Geschäftszeichen ZS/F-Zg
Beschlussorgan
Hauptausschuss
Sitzung am 13.11.2014
TOP
Behandlung
öffentlich
Betreff:
Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH
-Jahresabschluss 2013, Bestellung Abschlussprüfer 2014, Wirtschaftsplan
2015
Anlagen:
Anlage 1 - Jahresabschluss 2013
Anlage 2 - Wirtschaftsplan 2015
Anlage 3 - Kennzahlenübersicht
GD 409/14
Antrag:
1.
Von den Beschlussanträgen des Aufsichtsrats der Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH an die
Gesellschafterversammlung Kenntnis zu nehmen.
2.
Keine Einwendungen zu erheben, dass der Vertreter der Stadt Ulm in der
Gesellschafterversammlung den Beschlussanträgen des Aufsichtsrats und der
Entlastung des Aufsichtsrats zustimmt.
Heidi Schwartz
Genehmigt:
BM 1, OB
Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
-2-
Sachdarstellung:
Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan:
ja
nein
MITTELBEDARF
INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG
(Mehrjahresbetrachtung)
PRC:
Projekt / Investitionsauftrag:
Einzahlungen
Auszahlungen
ERGEBNISHAUSHALT 2014
€
€
Ordentliche Erträge
Ordentlicher Aufwand
davon Abschreibungen
Kalkulatorische Zinsen (netto)
Saldo aus Investitionstätigkeit
€
Nettoressourcenbedarf
€
653.037 €
€
€
€
MITTELBEREITSTELLUNG
1. Finanzhaushalt 2014
Auszahlungen (Bedarf):
653.037 €
Verfügbar:
650.000 €
1.
2014
innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei
PRC
€
Beschlüsse des Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH hat in seiner Sitzung am 11.07.2014 den
Jahresabschluss zum 31.12.2013 beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen:
1.1.
Den Jahresabschluss 2013 mit Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers
zur Kenntnis zu nehmen;
1.2.
Den Jahresabschluss 2013 festzustellen;
1.3.
Der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
In
der
Sitzung
am
17.10.2014
wurden
Gesellschafterversammlung ausgesprochen:
folgende
Empfehlungen
an
1.4.
Den Wirtschaftsplan 2015 in der vorliegenden Fassung zu beschließen;
1.5.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Horntreuhand GmbH, Ulm für die Prüfung des
Jahresabschlusses 2014 zu bestellen.
2.
Jahresabschluss 2013
die
Die Umsatzerlöse sind in 2013 gestiegen und liegen mit 629 T€ um 76 T€ über dem
Vorjahresergebnis. Gegenüber dem Ansatz im Wirtschaftsplan beträgt die Umsatzsteigerung 22
-3T€. Während die Warenverkäufe insgesamt 15 T€ unter Plan abgeschlossen haben, ergaben
sich bei den Erlösen für eigene Prospekte/Homepage Mehreinnahmen von 20 T€.
Die Veranstaltungen liegen mit 275 T€ knapp unter dem Planansatz. Die Einnahmen aus dem
Verkauf der Karten für das Fischerstechen (25 T€) sind ein durchlaufender Posten
(Materialaufwendungen) und damit ergebnisneutral.
Zusammen mit den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 4 T€ ergaben sich
Gesamterträge in Höhe von 633 T€ (Planansatz 609 T€).
Die Gesamtaufwendungen lagen im Berichtsjahr mit 1.489 T€ um 28 T€ über dem
beschlossenen Planansatz von 1.461 T€.
Lässt man das Fischerstechen unberücksichtigt, ergaben sich beim Wareneingang mit 87 T€
Einsparungen gegenüber dem Plan von 18 T€. Bei den sonstigen bezogenen Leistungen
(Veranstaltungen, Tagungswerbung) liegen die Aufwendungen 5 T€ unter Plan. Bei den
Personalkosten in Höhe von 707 T€ sind Mehrkosten von 11 T€ entstanden, die auf höhere
Tarifabschlüsse und Überstundenvergütungen zurückzuführen sind.
Für sonstige betriebliche Aufwendungen sind 413 T€ angefallen. Damit wird der Planansatz um
insgesamt 7 T€ überschritten, was auf die Anzeigen- und Gemeinschaftswerbung mit den
Landkreisen zurückzuführen ist. Zu berücksichtigen ist dabei, dass aus dem Sonderbudget "Bus
und China 2013" anstelle der vorgesehenen 40 T€ nur 30 T€ ausgegeben wurden.
Für das Geschäftsjahr 2013 wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresfehlbetrag (vor
Verlustausgleich) von -856 T€ ausgewiesen.
Nach § 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags unterliegen die Gesellschafter Stadt Ulm und Stadt
Neu-Ulm einer Nachschusspflicht in Höhe des entstandenen Defizits im Verhältnis ihrer
Geschäftsanteile. Die Zahlungsverpflichtung wird im Rahmen der Abschlusserstellung formal
veranlagt und bilanziert.
Auf den Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von rd. 856 T€ wurden Abschlagszahlungen in Höhe
von 852 T€ Euro geleistet, sodass sich eine Unterdeckung in Höhe von 4 T€ ergibt. Davon
entfallen auf die Stadt Ulm rd. 3 T€, die in 2015 ausgeglichen werden sollen.
Der Jahresabschluss 2013 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und
Steuerberatungs-gesellschaft Schneider & Geiwitz GmbH, Neu-Ulm, geprüft. Die Prüfung
umfasste
auch
die
erweiterte
Abschlussprüfung
(Ordnungsmäßigkeit
der
Geschäftsführungstätigkeit) nach § 53 HGrG. Beanstandungen ergaben sich nicht, der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Zu weiteren Einzelheiten der Geschäftsentwicklung wird auf die Beilagen verwiesen.
3.
Bestellung Abschlussprüfer 2014
Die Jahresabschlüsse der UNT wurden für die Geschäftsjahre 2010 bis 2013 durch die
Schneider & Geiwitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft,
Neu-Ulm geprüft. Ein Wechsel des Abschlussprüfers wird üblicherweise, wenn keine
besonderen Gründe dagegen sprechen, im Turnus von 4 Jahren vorgenommen. Der
Aufsichtsrat
empfiehlt
deshalb
den
Jahresabschluss
2014
durch
die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Horntreuhand GmbH, Ulm, prüfen zu lassen.
4.
Wirtschaftsplan 2015
Im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2014 wurden die Organisations- Ertrags- und
Kostenstrukturen der UNT überprüft. Auf Basis der Untersuchungen hat der Aufsichtsrat in der
-4Sitzung am 12.07.2013 das Grundbudget (Jahresfehlbetrag) für 2014 auf 826 T€ und für die
Folgejahre eine Erhöhung um die tariflichen Personalkostensteigerung von jährlich 2%
festgelegt. Für das Finanzplanungsjahr 2015 wurde gleichzeitig eine Reduzierung des
Jahresfehlbetrages durch Einnahmensteigerungen bzw. Kosteneinsparungen in Höhe von 33
T€ vorgegeben und das Grundbudget 2015 auf 820,4 T€ veranschlagt. Der Hauptausschuss
hat der Planung mit Beschluss vom 02.10.2013 (GD 318/13) zugestimmt.
Der Wirtschaftsplan 2015 weist Umsatzerlöse und Erträge von insgesamt 567 T€ (Vorjahr 593
T€) sowie Aufwendungen von insgesamt 1.407 T€ (Vorjahr 1.459 T€) aus. Daraus ergibt sich
ein Fehlbetrag von 840 T€. Das in 2014 beschlossenen Budget für 2015 wird damit um 19,6 T€
überzogen. Dies ist allerdings ausschließlich auf die hohen Tarifabschlüsse im öffentlichen
Dienst für die Jahre 2014 (+3%) und 2015 (+2,4%) zurückzuführen und damit durch die
Beschlüsse aus 2014 gedeckt. Einer zusätzlichen Erhöhung des Budgets für den operativen
Geschäftsbetrieb wurde vom Aufsichtsrat nicht zugestimmt.
Die Reduzierung der Umsatzerlöse um 26 T€ ist insbesondere auf geringere Erträge bei den
Warenverkäufen (-15 T€) und dem Wegfall der Pauschal- und Wochenendangebote (-20 T€)
zurückzuführen, während die Einnahmen aus Anzeigen und Werbung leicht gesteigert werden
konnten (+8 T€).
Der ordentliche Sachaufwand (ohne Sonderbudget Marketing) reduziert sich von 699 T€ in
2014 auf 621 T€. Die Kostenreduzierungen ergeben sich dabei im Wesentlichen durch
geringere Wareneinkäufe (-15 T€), den Wegfall der Aufwendungen für die Pauschal- und
Wochenendangeboten (-20 T€), sowie Einsparungen bei den eigenen Prospekten (-15 T€) und
Werbemaßnahmen (-17 T€). Bei den Betriebs- und Verwaltungskosten ergeben sich dagegen
um 7 T€ höhere Kosten als bisher. Zusammen mit dem Personalaufwand (754 T€) und den
Abschreibungen (32 T€) liegen die Gesamtaufwendungen damit bei 1.407 T€ (VJ 1.419 T€).
Der auf Grund der Aufgabenstellung regelmäßig entstehende Jahresfehlbetrag der Gesellschaft
ist gemäß § 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile von
den Gesellschaftern auszugleichen (Nachschussverpflichtung).
Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan ergibt sich 2015 ein Defizit von 840 T€. Davon entfällt
auf die Stadt
Ulm ein Anteil von 75 %
630 T€
Neu-Ulm ein Anteil von 25 %
210 T€.
Um die Liquidität der Gesellschaft zu gewährleisten, erhält die UNT im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel unterjährige Teilzahlungen auf den voraussichtlichen Jahresfehlbetrag. Die
Abrechnung des Zuschusses erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses jeweils im Folgejahr.
5.
Finanzplanung
Das an die tatsächlichen Tarifsteigerungen angepasste Grundbudget für 2015 wurde im
Finanzplanungszeitraum auf Basis des Aufsichtsratsbeschlusses vom 12.07.2013 weiter
fortgeschrieben.