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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Ulm
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
376 kB
Erstellt
12.10.15, 21:58
Aktualisiert
27.01.18, 10:24

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Inhalt der Datei

Stadt Ulm Beschlussvorlage Sachbearbeitung ZS/F - Finanzen/Beteiligungsverwaltung Datum 22.10.2014 Geschäftszeichen ZS/F-Zg Beschlussorgan Hauptausschuss Sitzung am 13.11.2014 TOP Behandlung öffentlich Betreff: Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH -Jahresabschluss 2013, Bestellung Abschlussprüfer 2014, Wirtschaftsplan 2015 Anlagen: Anlage 1 - Jahresabschluss 2013 Anlage 2 - Wirtschaftsplan 2015 Anlage 3 - Kennzahlenübersicht GD 409/14 Antrag: 1. Von den Beschlussanträgen des Aufsichtsrats der Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH an die Gesellschafterversammlung Kenntnis zu nehmen. 2. Keine Einwendungen zu erheben, dass der Vertreter der Stadt Ulm in der Gesellschafterversammlung den Beschlussanträgen des Aufsichtsrats und der Entlastung des Aufsichtsrats zustimmt. Heidi Schwartz Genehmigt: BM 1, OB Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des Gemeinderats: Eingang OB/G Versand an GR Niederschrift § Anlage Nr. -2- Sachdarstellung: Zusammenfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Auswirkungen auf den Stellenplan: ja nein MITTELBEDARF INVESTITIONEN / FINANZPLANUNG (Mehrjahresbetrachtung) PRC: Projekt / Investitionsauftrag: Einzahlungen Auszahlungen ERGEBNISHAUSHALT 2014 € € Ordentliche Erträge Ordentlicher Aufwand davon Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen (netto) Saldo aus Investitionstätigkeit € Nettoressourcenbedarf € 653.037 € € € € MITTELBEREITSTELLUNG 1. Finanzhaushalt 2014 Auszahlungen (Bedarf): 653.037 € Verfügbar: 650.000 € 1. 2014 innerhalb Fach-/Bereichsbudget bei PRC € Beschlüsse des Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH hat in seiner Sitzung am 11.07.2014 den Jahresabschluss zum 31.12.2013 beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen: 1.1. Den Jahresabschluss 2013 mit Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zur Kenntnis zu nehmen; 1.2. Den Jahresabschluss 2013 festzustellen; 1.3. Der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. In der Sitzung am 17.10.2014 wurden Gesellschafterversammlung ausgesprochen: folgende Empfehlungen an 1.4. Den Wirtschaftsplan 2015 in der vorliegenden Fassung zu beschließen; 1.5. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Horntreuhand GmbH, Ulm für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zu bestellen. 2. Jahresabschluss 2013 die Die Umsatzerlöse sind in 2013 gestiegen und liegen mit 629 T€ um 76 T€ über dem Vorjahresergebnis. Gegenüber dem Ansatz im Wirtschaftsplan beträgt die Umsatzsteigerung 22 -3T€. Während die Warenverkäufe insgesamt 15 T€ unter Plan abgeschlossen haben, ergaben sich bei den Erlösen für eigene Prospekte/Homepage Mehreinnahmen von 20 T€. Die Veranstaltungen liegen mit 275 T€ knapp unter dem Planansatz. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Karten für das Fischerstechen (25 T€) sind ein durchlaufender Posten (Materialaufwendungen) und damit ergebnisneutral. Zusammen mit den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 4 T€ ergaben sich Gesamterträge in Höhe von 633 T€ (Planansatz 609 T€). Die Gesamtaufwendungen lagen im Berichtsjahr mit 1.489 T€ um 28 T€ über dem beschlossenen Planansatz von 1.461 T€. Lässt man das Fischerstechen unberücksichtigt, ergaben sich beim Wareneingang mit 87 T€ Einsparungen gegenüber dem Plan von 18 T€. Bei den sonstigen bezogenen Leistungen (Veranstaltungen, Tagungswerbung) liegen die Aufwendungen 5 T€ unter Plan. Bei den Personalkosten in Höhe von 707 T€ sind Mehrkosten von 11 T€ entstanden, die auf höhere Tarifabschlüsse und Überstundenvergütungen zurückzuführen sind. Für sonstige betriebliche Aufwendungen sind 413 T€ angefallen. Damit wird der Planansatz um insgesamt 7 T€ überschritten, was auf die Anzeigen- und Gemeinschaftswerbung mit den Landkreisen zurückzuführen ist. Zu berücksichtigen ist dabei, dass aus dem Sonderbudget "Bus und China 2013" anstelle der vorgesehenen 40 T€ nur 30 T€ ausgegeben wurden. Für das Geschäftsjahr 2013 wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresfehlbetrag (vor Verlustausgleich) von -856 T€ ausgewiesen. Nach § 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags unterliegen die Gesellschafter Stadt Ulm und Stadt Neu-Ulm einer Nachschusspflicht in Höhe des entstandenen Defizits im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Die Zahlungsverpflichtung wird im Rahmen der Abschlusserstellung formal veranlagt und bilanziert. Auf den Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von rd. 856 T€ wurden Abschlagszahlungen in Höhe von 852 T€ Euro geleistet, sodass sich eine Unterdeckung in Höhe von 4 T€ ergibt. Davon entfallen auf die Stadt Ulm rd. 3 T€, die in 2015 ausgeglichen werden sollen. Der Jahresabschluss 2013 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungs-gesellschaft Schneider & Geiwitz GmbH, Neu-Ulm, geprüft. Die Prüfung umfasste auch die erweiterte Abschlussprüfung (Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit) nach § 53 HGrG. Beanstandungen ergaben sich nicht, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Zu weiteren Einzelheiten der Geschäftsentwicklung wird auf die Beilagen verwiesen. 3. Bestellung Abschlussprüfer 2014 Die Jahresabschlüsse der UNT wurden für die Geschäftsjahre 2010 bis 2013 durch die Schneider & Geiwitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Neu-Ulm geprüft. Ein Wechsel des Abschlussprüfers wird üblicherweise, wenn keine besonderen Gründe dagegen sprechen, im Turnus von 4 Jahren vorgenommen. Der Aufsichtsrat empfiehlt deshalb den Jahresabschluss 2014 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Horntreuhand GmbH, Ulm, prüfen zu lassen. 4. Wirtschaftsplan 2015 Im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2014 wurden die Organisations- Ertrags- und Kostenstrukturen der UNT überprüft. Auf Basis der Untersuchungen hat der Aufsichtsrat in der -4Sitzung am 12.07.2013 das Grundbudget (Jahresfehlbetrag) für 2014 auf 826 T€ und für die Folgejahre eine Erhöhung um die tariflichen Personalkostensteigerung von jährlich 2% festgelegt. Für das Finanzplanungsjahr 2015 wurde gleichzeitig eine Reduzierung des Jahresfehlbetrages durch Einnahmensteigerungen bzw. Kosteneinsparungen in Höhe von 33 T€ vorgegeben und das Grundbudget 2015 auf 820,4 T€ veranschlagt. Der Hauptausschuss hat der Planung mit Beschluss vom 02.10.2013 (GD 318/13) zugestimmt. Der Wirtschaftsplan 2015 weist Umsatzerlöse und Erträge von insgesamt 567 T€ (Vorjahr 593 T€) sowie Aufwendungen von insgesamt 1.407 T€ (Vorjahr 1.459 T€) aus. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von 840 T€. Das in 2014 beschlossenen Budget für 2015 wird damit um 19,6 T€ überzogen. Dies ist allerdings ausschließlich auf die hohen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst für die Jahre 2014 (+3%) und 2015 (+2,4%) zurückzuführen und damit durch die Beschlüsse aus 2014 gedeckt. Einer zusätzlichen Erhöhung des Budgets für den operativen Geschäftsbetrieb wurde vom Aufsichtsrat nicht zugestimmt. Die Reduzierung der Umsatzerlöse um 26 T€ ist insbesondere auf geringere Erträge bei den Warenverkäufen (-15 T€) und dem Wegfall der Pauschal- und Wochenendangebote (-20 T€) zurückzuführen, während die Einnahmen aus Anzeigen und Werbung leicht gesteigert werden konnten (+8 T€). Der ordentliche Sachaufwand (ohne Sonderbudget Marketing) reduziert sich von 699 T€ in 2014 auf 621 T€. Die Kostenreduzierungen ergeben sich dabei im Wesentlichen durch geringere Wareneinkäufe (-15 T€), den Wegfall der Aufwendungen für die Pauschal- und Wochenendangeboten (-20 T€), sowie Einsparungen bei den eigenen Prospekten (-15 T€) und Werbemaßnahmen (-17 T€). Bei den Betriebs- und Verwaltungskosten ergeben sich dagegen um 7 T€ höhere Kosten als bisher. Zusammen mit dem Personalaufwand (754 T€) und den Abschreibungen (32 T€) liegen die Gesamtaufwendungen damit bei 1.407 T€ (VJ 1.419 T€). Der auf Grund der Aufgabenstellung regelmäßig entstehende Jahresfehlbetrag der Gesellschaft ist gemäß § 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile von den Gesellschaftern auszugleichen (Nachschussverpflichtung). Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan ergibt sich 2015 ein Defizit von 840 T€. Davon entfällt auf die Stadt  Ulm ein Anteil von 75 % 630 T€  Neu-Ulm ein Anteil von 25 % 210 T€. Um die Liquidität der Gesellschaft zu gewährleisten, erhält die UNT im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unterjährige Teilzahlungen auf den voraussichtlichen Jahresfehlbetrag. Die Abrechnung des Zuschusses erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses jeweils im Folgejahr. 5. Finanzplanung Das an die tatsächlichen Tarifsteigerungen angepasste Grundbudget für 2015 wurde im Finanzplanungszeitraum auf Basis des Aufsichtsratsbeschlusses vom 12.07.2013 weiter fortgeschrieben.