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1607_XIX Else-Lasker-Schüler Str 8_Wirtbetrachtung_2015 08 21 Anlage 8.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
1607_XIX Else-Lasker-Schüler Str 8_Wirtbetrachtung_2015 08 21 Anlage 8.pdf
Größe
26 kB
Erstellt
14.10.15, 01:05
Aktualisiert
27.01.18, 11:21

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Inhalt der Datei

Zu 3.6) Anlage Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Projektskizze „Neugestaltung des Spielplatzes Else-Lasker-Schüler-Str.“ 1. Die Raum- und Flächensituation ist für die geplante Nutzung ausreichend. Die Sandspielfläche und der Bolzplatz (Basketball und Fußball) sind bereits in ausreichender Größe vorhanden. 2. Darstellung relevanter Lösungsmöglichkeiten und deren Nutzen und Kosten einschl. der Folgekosten. Beschreibung der beantragten Maßnahme: Die Sandspielfläche bleibt in ihren Abmessungen und mit ihren Einfassungsstrukturen (Kleinsteinpflasterwall und Betonpalisaden) größtenteils erhalten. Die beschädigten Spielgeräte werden entsorgt und durch neue themenbezogene Spielgerätesonderkonstruktionen ersetzt. Bei den Spielgeräten wird auf die Verwendung von langlebigen Hölzern wie z.B. Robinie geachtet. Die Robinie gehört zu den heimischen Gehölzen, die mit einer Resistenzklasse 1 ohne Imprägnierung im Außenraum eingesetzt werden kann. Aufgrund der natürlichen Dauerhaftigkeit der Robinie ist von einer langen Lebensdauer bei den Spielgeräten auszugehen. Die Bolzplatzfläche bleibt ebenfalls in ihren Abmessungen erhalten. Der beschädigte Ballfangzaun und die beschädigten Tore werden, aufgrund der dichten Wohnbebauung, durch einen geräuschgedämmten Ballfangzaun und geräuschgedämmte Tore ersetzt. Der vorh. Basketballkorb auf der Bolzplatzfläche wird abgebaut. Neben dem Bolzplatz wird eine kleine befestigte Streetballfläche geschaffen, so dass gleichzeitig Basketball und Fußball gespielt werden kann. Bei den Flächenbefestigungen wird auf ein teures Natursteinpflaster verzichtet und stattdessen ein kostengünstiges Betonsteinpflaster verwendet. Insgesamt wird die Wegebefestigung auf das notwendige Minimum beschränkt. Der Abbruch der zahlreichen Einfassungszäune bei den Pflanzflächen ist zur Verbesserung der Spiel- und Aufenthaltsqualität unbedingt erforderlich. Die neue Abgrenzung der Pflanzflächen erfolgt mit kleinen Findlingen, die das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zur Verfügung stellt. Die vorhandene niedrige Grundstückseinzäunung wird zum östlichen Nachbarn und zur Straße durch einen 1,65 m hohen stabilen Gittermattenzaun ersetzt, um ein unbefugtes Betreten und somit einer weiteren Fehlnutzung durch Straßenprostitution zu unterbinden. Bei der Auswahl der Bepflanzung wird auf anspruchslose, pflegeleichte und heimische Gehölze geachtet, um auch hierbei Unterhaltungskosten einzusparen. Nutzen: Die Spiel- und Aufenthaltsqualität wird erheblich verbessert. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad der Spiel- und Aufenthaltsfläche erreicht, mit einer größeren sozialen Kontrolle, womit die vorhandene Fehlnutzung zukünftig weitestgehend verhindert werden kann. Herstellungskosten: Es werden möglichst viele Bestandsstrukturen erhalten und Materialien wiederverwendet bzw. in die Planung integriert, um z.B. bei den Abbruchkosten einzusparen. Bei der Materialauswahl wird auf teure Natursteinmaterialien verzichtet und auf kostengünstigere Materialien (z.B. Betonsteinpflaster) zurückgegriffen oder es werden Natursteinmaterialien wie z.B. Findlinge vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Seite 1 von 4 kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei der Spielgeräteausstattung wird langlebiges Robinienholz verwendet, dass zwar in der Anschaffung teuer ist, dafür aber in den Folgekosten gering. Folgekosten: Die Folgekosten können mit der in der Projektskizze beantragten Maßnahme gering gehalten werden. Es gibt keine weiteren relevanten Lösungsmöglichkeiten, die geringere Herstellungsoder Folgekosten beinhalten, ohne Abstriche bei der Verbesserung der Spiel- und Aufenthaltsqualität in Kauf zu nehmen. 3. Bewertung der Alternativen bzw. der relevanten Lösungsmöglichkeiten zur Erreichung der Ziele (rechtlich, organisatorisch, personell, finanziell) Ziele: • • • • Schaffung eines attraktiven Spiel- und Sportangebots für eine breite Bevölkerungsgruppe bzw. Nutzergruppe (Fußball, Basketball, Tischtennis und themenbezogene Spielgeräte für Kinder bis 12 Jahre geeignet) aller Altersstufen beiderlei Geschlechts. Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei den Ballspielflächen. Verbesserung der Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund und von Menschen mit Behinderungen durch Annäherungsmöglichkeiten bei den Spiel- und Sportaktivitäten. Berücksichtigung einer nachhaltigen Gestaltung durch den wirtschaftlichen Umgang mit Materialien für eine kostenextensive Unterhaltung der Flächen. Diese Ziele können mit der in der Projektskizze beantragten Maßnahme erreicht werden. Die Höhe der Kosten für die Umsetzung der Maßnahme wird so gering wie möglich gehalten durch den Einsatz von wirtschaftlichen Materialien und durch den Erhalt von Bestandsmaterialien (Einfassungsstrukturen bei der Sandspielfläche) und den Erhalt der Spielflächenabmessungen (Sandspielfläche und Bolzplatz). 4. Kostenvergleich zwischen Erhalt des vorhandenen Gebäudes bzw. Abriss und Neubau bei Nichtdenkmälern entfällt Seite 2 von 4 5. Vergleich mit Richtwerten darstellen (z.B. Kostenvergleich pro m2 Gehweg, Fahrbahn, Grünfläche, Nutzfläche bei Gebäuden, Kostenberechnung von Referenzprojekten) Überschreitungen sind zu begründen Referenzprojekt: Spielplatz Kleistpark Nord (Feuerwehrspielplatz) mit Spielgerätesonderkonstruktionen, Flächengröße 1.633 m2, Quadratmeterpreis 153 Euro brutto, Fertigstellung 2013 Spielplatz Else-Lasker-Schüler-Str. 8 Themenspielplatz „Schöneberger Strand“ – „Wellenschlag“ mit Spielgerätesonderkonstruktionen, Flächengröße 1.638 m2, Quadratmeterpreis 220 Euro brutto inkl. einem Rundungsbetrag von 29.635 Euro brutto, inkl. erhöhte Abbruch- u. Neubaukosten für Zaunanlagen von 47.000 Euro brutto und inkl. Kosten für befestigte Flächen in Höhe von 25.585 Euro brutto. Als Vergleichsprojekt kann der Spielplatz Kleistpark Nord „Feuerwehrspielplatz“ mit Spielgerätesonderkonstruktionen aus dem Jahr 2013 herangezogen werden, dort lag der Quadratmeterpreis bei 153 Euro bei einer Freifläche von 1.633 m2, allerdings mit einem deutlich geringerem Anteil an befestigten Flächen. Der Anteil der Flächenbefestigung für die Else-Lasker-Schüler- Str. liegt bei 500 m2 mit einem Kostenanteil von 25.585 Euro brutto gegenüber einer Flächenbefestigung von 83 m2 beim Spielplatz Kleistpark Nord und einem Kostenanteil von 3.000 Euro brutto. Der geringere Versieglungsgrad lässt sich durch die günstige Lage des Spielplatzes Kleistpark Nord an der angrenzenden, befestigten ehemaligen Panzeraufstellfläche erklären, wodurch zusätzliche Flächenbefestigungen für das erforderliche Befahren mit Wartungs- und Pflegefahrzeuge eingespart werden konnten. Außerdem waren bei diesem Spielplatz Kleistpark Nord keine zusätzlichen Kosten für eine neue 1,65 m hohe Grundstückseinfriedung oder für den Abbruch von Zaunanlagen an den Pflanzflächen erforderlich. Des Weiteren verfügt der Spielplatz über keinen Bolzplatz, so dass hier auch keine Kosten für die Erneuerung eines Ballfangzaunes erforderlich waren. Mengenübersicht für die Zusatzkosten in Höhe von 47.000 Euro brutto beim Spielplatz Else-Lasker-Schüler-Str. (vgl. Kostenschätzung u. Anlage zur Kostenschätzung): 1) Abbruch der Zäune um die gesamten Pflanzflächen (230 m) 2) Abbruch des Ballfangzaunes (60 m) 3) Abbruch des zu niedrigen Grundstückszaunes (45 m) 4) Neubau des Ballfangzaunes 5) Neubau eines 1,65 m hohen Grundstückszaunes Gesamtkosten Zäune Rundungsbetrag Flächenbefestigung ca. 47.000 Euro brutto ca. 29.635 Euro brutto ca. 22.585 Euro brutto Nach Abzug dieser zusätzlichen Kosten und dem Rundungsbetrag ergibt sich ein neuer Quadratmeterpreis in Höhe von 160 Euro brutto. Außer den oben genannten Kosten gibt es noch einen weiteren Grund für eine Kostenabweichung, die auch noch nicht in der Kostenrichtwerttabelle von 2010 berücksichtigt wurde, und zwar die Novellierung der HOAI im Jahr 2013. Demnach Seite 3 von 4 werden Spielplätze nicht mehr der Honorarzone III, sondern der Honorarzone IV zu geordnet. Das Landschaftsarchitekturbüro vom Kleistpark Nord wurde noch nach der alten HOAI Fassung beauftragt. Die Planungskosten für die Else-Lasker-Schüler-Str. sind in der Honorarzone IV nach HOAI 2013 mit ca. 20.000 Euro höher als bei der Honorarzone III nach der alten HOAI. Berücksichtigt man auch die gestiegenen Honorarkosten ergibt sich für den Spielplatz Else-Lasker-Schüler-Str. ein neuer Quadratmeterpreis in Höhe von 147 Euro brutto. Somit liegen die Gesamtkosten im Rahmen des Referenzprojektes. Seite 4 von 4