Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
14.10.15, 01:10
Aktualisiert
27.01.18, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Gruppe DIE LINKE, PIRATEN
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
18.02.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Antrag
Drucks. Nr:
1389/XIX
Gruppe DIE LINKE, PIRATEN
Illegale Ferienwohnungen für Flüchtlinge nutzbar machen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, unter welchen Bedingungen illegal genutzte
Ferienwohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden können. Soweit dem
derzeit rechtliche Schranken entgegenstehen, wird dem Bezirksamt empfohlen, über den
Rat der Bürgermeister eine entsprechende rechtliche Änderung anzuregen, die eine
Belegung möglich macht.
Die BVV bittet um eine Mitteilung vor der Sommerpause.
Begründung:
Das Land Berlin sieht sich nicht in der Lage, die wachsende Zahl von Flüchtlingen nach einer
möglichst kurzen Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Wohnungen unterzubringen. Auch
deshalb reichen die Plätze in Gemeinschaftsunterkünften ständig nicht mehr aus. Anstatt
dauernd
Notlösungen,
wie
Nutzung
von
Sporthallen,
Traglufthallen
und
Containerunterkünften, einzurichten, sollten andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Nicht angemeldete Ferienwohnungen werden seit dem 1.8.2014 illegal betrieben.
Schätzungen gehen von einer Zahl von rund 6.000 bis 10.000 Wohnungen in Berlin aus, die
weiter so betrieben werden. Obwohl die Senatsverwaltung schon alle möglichen
„Notmaßnahmen“ zur Unterbringung anwendet, ist es unverständlich, warum nicht auch für
diese Maßnahme die Rechtsgrundlage erweitert werden könnte. Artikel 14 Absatz 2
Grundgesetz formuliert die Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Unter Juristen ist die
Faustregel unstrittig:
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
Der Gesetzgeber kann das Eigentum umso mehr zugunsten der Allgemeinheit einschränken,
als das Eigentum in seiner sozialen Funktion steht (Bsp. vermietetes Wohneigentum).
Warum dann illegal genutztes privates Eigentum unter einem besonderen Schutz stehen
sollte, ist nicht einsehbar.
Berlin, den 10.02.2015
Frau Wissel, Elisabeth
Herr Gindra, Harald
Gruppe DIE LINKE,
Herr Franz, Jan-Ulrich
PIRATEN
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