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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
14.10.15, 01:11
Aktualisiert
27.01.18, 12:03

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU Beratungsfolge: Gremium Datum 27.08.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Antrag Drucks. Nr: 1178/XIX Die Fraktion der CDU Keine Neu- und Umplanungen für das Grundstück Tempelhofer Weg 63: Hundeauslaufgebiet Schöneberg sichern Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, Bebauungsabsichten für das Grundstück Tempelhofer Weg 63 nicht weiter zu verfolgen und an den bisherigen Nutzungszielen: a) Hundeauslaufgebiet b) Zufahrtsstraße für das EUREF-Gelände auf einer Teilfläche festzuhalten. Begründung: Das Grundstück Tempelhofer Weg 63 wird seit mehreren Jahren als Hundeauslaufgebiet Schöneberg überregional stark genutzt und hat sichtlich zur Entspannung der Situation auf der Schöneberger Insel und im Cheruskerpark beigetragen. Dies gilt auch für weitere Gebiete in Schöneberg. Die Fläche ist derzeit der einzige öffentliche Hundeplatz im Bezirk und gibt Hundebesitzern im innerstädtischen Bereich und insbesondere berufstätigen Tierhaltern die Möglichkeit, mit ihren Hunden einen wohnungsnahen Freiraum aufzusuchen. Der neue Entwurf des Hundegesetzes für Berlin sieht mindestens 2 sogenannte Hundeplätze je Bezirk vor. Es wäre deshalb absurd, die bisherige Fläche an einen Investor zu vergeben, um an diesem Ort Gebäudekörper zu errichten, um dann in einigen Monaten Ersatzflächen für zwei Hundeplätze im Bezirk suchen zu müssen. Darüber hinaus weist das Grundstück dichte Vegetation auf und besitzt aufgrund der künftigen Zufahrtsstraße keine Qualität für Wohnen jedweder Form. Berlin, den 19.08.2014 Herr Olschewski, Ralf Frau Schmidt, Britta Die Fraktion der CDU Abstimmungsergebnis: beschlossen: abgelehnt: überwiesen: