Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
14.10.15, 01:11
Aktualisiert
27.01.18, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
27.08.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Antrag
Drucks. Nr:
1178/XIX
Die Fraktion der CDU
Keine Neu- und Umplanungen für das Grundstück Tempelhofer Weg 63:
Hundeauslaufgebiet Schöneberg sichern
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Bebauungsabsichten für das Grundstück Tempelhofer Weg 63
nicht weiter zu verfolgen und an den bisherigen Nutzungszielen:
a) Hundeauslaufgebiet
b) Zufahrtsstraße für das EUREF-Gelände auf einer Teilfläche
festzuhalten.
Begründung:
Das Grundstück Tempelhofer Weg 63 wird seit mehreren Jahren als Hundeauslaufgebiet
Schöneberg überregional stark genutzt und hat sichtlich zur Entspannung der Situation auf
der Schöneberger Insel und im Cheruskerpark beigetragen. Dies gilt auch für weitere
Gebiete in Schöneberg. Die Fläche ist derzeit der einzige öffentliche Hundeplatz im Bezirk
und gibt Hundebesitzern im innerstädtischen Bereich und insbesondere berufstätigen
Tierhaltern die Möglichkeit, mit ihren Hunden einen wohnungsnahen Freiraum aufzusuchen.
Der neue Entwurf des Hundegesetzes für Berlin sieht mindestens 2 sogenannte Hundeplätze
je Bezirk vor. Es wäre deshalb absurd, die bisherige Fläche an einen Investor zu vergeben,
um an diesem Ort Gebäudekörper zu errichten, um dann in einigen Monaten Ersatzflächen
für zwei Hundeplätze im Bezirk suchen zu müssen.
Darüber hinaus weist das Grundstück dichte Vegetation auf und besitzt aufgrund der
künftigen Zufahrtsstraße keine Qualität für Wohnen jedweder Form.
Berlin, den 19.08.2014
Herr Olschewski, Ralf
Frau Schmidt, Britta
Die Fraktion der CDU
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen: