Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
14.10.15, 01:11
Aktualisiert
27.01.18, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
27.08.2014 Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg
von
Berlin
10.09.2014 Ausschuss
für
Stadtentwicklung
17.09.2014 Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg
von
Berlin
15.10.2014 Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg
von
Berlin
10.02.2015 Bezirksamt
18.02.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1178/XIX
Bezirksamt
Keine Neu- und Umplanungen für das Grundstück Tempelhofer Weg 63:
Hundeauslaufgebiet Schöneberg sichern
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.10.2014 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die Grundstücke Tempelhofer Weg 62-64 („Teske-Schule“
und derzeitiges Hundeauslaufgebiet) perspektivische Nutzungsvorstellungen zu entwickeln.
Dazu wird berichtet:
Im Bebauungsplan 7-29 ist die planungsrechtliche Sicherung der Straße vorgesehen, die das
geplante Kerngebiet auf dem EUREF-Gelände von Süden erschließen soll. Der
Bebauungsplan kann jedoch nicht vor Realisierung der Eisenbahnunterführung im Zuge der
geplanten Erschließungsstaße festgesetzt werden. Von dieser Planung ist auch ein Teil des
Hundeauslaufplatzes betroffen. Bei den in Aussicht genommenen Planungs- und
Bauarbeiten für das erforderliche Brückenbauwerk im Bereich der Ringbahn werden
weiterhin erhebliche Verzögerungen eintreten. Der Bau der Straße wird deshalb nach
derzeitigem Erkenntnisstand sicher nicht vor 2017 erfolgen.
Aus derzeitiger Sicht erscheint danach vorerst eine Weiternutzung der verbleibenden Fläche
als Hundeauslaufplatz möglich. Es handelt sich dabei um eine verbleibende Fläche, die am
Tempelhofer Weg (zwischen Schule und geplanter Straße) ca. 22 m breit ist und im hinteren
Grundstücksteil am Bahndamm ca. 75 m breit ist. Für diese Fläche sieht der
Bebauungsplanentwurf XI-231ab eine Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung „Schule“ und „Sportanlagen“ vor.
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Wegen des fortgeschrittenen Planungsstandes, der vertraglichen Vereinbarungen, der
eingegangenen Verpflichtungen des Bauherrn des EUREF-Geländes und letztendlich der
vorliegenden Entscheidungen der BVV sieht das Bezirksamt keine Möglichkeit der
dauerhaften und vollständigen Erhaltung des Hundeauslaufgebietes am Standort
Tempelhofer Weg 63-64.
Bereits vor Einrichtung des Hundeauslaufplatzes gab es die Überlegung im Bereich unter der
Friedrich-Gerlach-Brücke eine Fläche als Hundeauslaufplatz zu nutzen. Die zuständige
Senatsverwaltung war seinerzeit grundsätzlich bereit die Zwischennutzung zu ermöglichen.
Zu gegebener Zeit könnte der Verein, der die Fläche am Tempelhofer Weg 63 derzeit im
Rahmen ein Pflegevereinbarung mit dem Bezirk (FM) unentgeltlich nutzt, an die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Abt. VII, Autobahnverwaltung)
herantreten, um hier ggf. Nutzungsmöglichkeiten zu vereinbaren.
Berlin, den 10.02.2015
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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