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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
14.10.15, 01:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:06

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion GRÜNE Beratungsfolge: Gremium Datum 15.05.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 22.05.2013 Jugendhilfeausschuss 20.05.2014 Bezirksamt 18.06.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0724/XIX Bezirksamt Statusbericht über die Situation von Flüchtlingskindern Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.05.2013 folgenden Beschluss: „Die Bezirksverordnetenversamlung ersucht das Bezirksamt, regelmäßig einen Statusbericht zur Situation sowie Unterbringung von Flüchtlingskindern in Tempelhof-Schöneberg vorzulegen. Der (Praxis-) Bericht soll u.a. folgende Punkte berücksichtigen: Besuch von Kita, Hort und Schule Wie sieht die Praxis aus bei der Anmeldung und Schulplatzvergabe? Treten Verzögerungen bei der Aufnahme in die Schule auf? Existieren ausreichen freie Plätze in der Umgebung? Sind Zuständigkeiten geklärt? Welche Unterstützung braucht der Bezirk bei der Lösung eventuell auftretender Probleme in der Praxis? Schulmedizinische Untersuchung Welche Schwierigkeiten treten bei den schulgesundheitlichen Untersuchungen z.B. bezüglich des Impfschutzes auf? Wie werden diese gelöst? Sprachkenntnisse der Flüchtlingskinder Welche (zusätzliche) Unterstützung (Sprachkurse, Nachhilfe) bekommen Flüchtlingskinder außerhalb des Angebots in der Schule? Gibt es individuelle auf die Kinder abgestimmte Angebote? Unterbringung Wo sind Flüchtlingskinder hauptsächlich untergebracht (Sammelunterkünfte, Wohnungen …)? Ergeben sich Schwierigkeiten durch eine zu große Konzentration an einem Ort? Der Bericht soll die praktischen Tätigkeiten, Praxisprobleme sowie Lösungsansätze vor Ort beleuchten. Ziel soll sein, Auskunft über die Situation von Flüchtlingen, insbesondere deren Kindern zu geben. Es soll transparent und nachvollziehbar gemacht werden, welche Aufgaben Politik, Verwaltung und sonstige relevante Akteure vor Ort bewältigen müssen bzw. welche Unterstützung die Betroffenen selbst benötigen, damit eine Integration nicht in der Schule, sondern eine Teilhabe in allen gesellschaftlichen Ebenen erfolgreich gelingt. Kenntnis genommen: überwiesen: Dieser Bericht soll über die Lebensumstände informieren, ohne zu stigmatisieren, aber mit dem Ziel, Probleme und Bedarfslagen zu benennen.“ Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Besuch von Kita, Hort und Schule Kita Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienste: „Die Anträge für den Kita- und Hortbesuch von Flüchtlingskindern werden im Land Berlin nach dem sogenannten „Treberschlüssel“ verteilt. Das bedeutet, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg bei der Anmeldung von Flüchtlingskindern aus ganz Berlin nur für bestimmte Buchstaben/Geburtsdaten zuständig ist. Deshalb ist nicht konkret zu benennen, wie viele Kinder aus den Übergangswohnheimen Marienfelder Allee und Trachenbergring derzeit in Kitas oder Horten betreut werden. Grundsätzlich haben alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr einen Anspruch auf eine Teilzeitbetreuung (5 bis 7 Stunden täglich) in einer Kita. Es gibt in Marienfelde nicht ausreichend Kitaplätze für die intensive, insbesondere sprachliche Förderung der Kinder der Altersgruppe U6. Im letzten Kitajahr bzw. im Jahr vor der Einschulung werden die Kinder vom jeweils für sie zuständigen Jugendamt zu einem Sprachstandstest eingeladen. Wird bei diesem die Notwendigkeit einer Sprachförderung festgestellt, erhalten die Eltern die Aufforderung, einen Kitaplatz mit 15 Wochenstunden (3 Stunden pro Tag) Sprachförderung zu suchen. Problematisch ist, dass nicht jede Kita diese 3 Stunden Sprachförderung pro Tag anbietet.“ Internationaler Bund: „Es gibt eine Liste mit Kitas, die dies anbieten. Die Sozialarbeiter/innen des Übergangswohnheims versuchen telefonisch, einen Platz in einer solchen Kita zu erhalten, bekommen jedoch wegen fehlender Plätze meist eine Absage. Mehrmals ist es dann vorgekommen, dass die Eltern ein weiteres Schreiben des zuständigen Jugendamtes erhalten haben mit Androhung von rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldern, wenn sie keinen Kitaplatz nachweisen können. Die Sozialarbeiter/innen des Übergangswohnheims haben dann einen Bericht über ihre erfolglose Suche und die unternommenen Schritte für das Jugendamt verfasst. Im Übergangswohnheim betreuen daher Erzieher/innen die unter 6jährigen Kinder und bereiten sie auf einen späteren Kitaplatz bzw. die Einschulung vor. Dies ist jedoch nur eine Notlösung, da es für eine Integration und Spachentwicklung der Kinder äußerst wichtig ist, mit deutschen Kindern in Kontakt zu kommen. Auch für die Eltern ist die Orientierung nach außen und die Auseinandersetzung mit anderen Menschen (Erzieher/innen, Eltern) für ihre Integration und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben dringend erforderlich.“ Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienste: „Das Jugendamt empfiehlt, einen kostenfreien Halbtagsplatz (ohne Essen) in Anspruch zu nehmen. Dieser enthält bis zu 5 Stunden Betreuung täglich und kann in jeder Kita in Anspruch genommen werden.“ Ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) Internationaler Bund: „Manche Grundschulen benachteiligen die Bewohner/innen des Übergangswohnheims, indem sie den Hortantrag erst entgegen nehmen, wenn die Kinder eine Woche die Schule besucht haben, da sie prüfen wollen, ob die Kinder weiterhin zur Schule kommen. Ein gleichgelagertes Verhalten bei deutschen Kindern ist nicht bekannt. Im Jugendamt Mitte werden Hortanträge nur dann bearbeitet, wenn eine Befürwortung der jeweiligen Schulleitung vorliegt, dass der Hortbesuch sinnvoll bzw. erforderlich scheint. Ohne die Stellungnahme mit Begründung erhalten die Familien keinen Hortplatz.“ Schule Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Die Koordinierung aller Anmeldungen, Vermittlung von Schularzt-Untersuchungen und die anschließende Vergabe von Schulplätzen erfolgt seit August 2012 zentral im Schulamt. Für alle zuziehenden Familien gibt es damit eine Anlaufstelle mit verbindlichen Sprechzeiten.“ Seite: 8/2 Internationaler Bund: „Die Anmeldung im Schulamt kann aufgrund von Öffnungszeiten aber nur an zwei Tagen pro Woche erfolgen. Damit die Familien wegen zu vieler anderer Besucher/innen nicht weggeschickt werden müssen, vereinbaren die Sozialarbeiter/innen des Übergangswohnheims Marienfelder Allee vorab telefonisch einen Vorsprachetermin.“ Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Diese Erfahrungswerte können vom Schulträger nicht bestätigt werden. Die angebotenen 2 Sprechtage in der Woche werden unterschiedlich frequentiert, so dass Wartezeiten auch sehr unterschiedlich ausfallen können. Die zuständige Mitarbeiterin ist deshalb bei Bedarf auch entsprechend flexibel und berät vorhandenes Publikum auch über das Ende der Sprechzeit hinaus. In der Zeit mit erhöhtem Publikumsaufkommen nach den Sommerferien 2013 (aufgrund sehr vieler Zuzüge im Sommer ins Wohnheim) hat das Wohnheim Namenslisten vorab übermittelt. Eine Terminabstimmung soll zu keinem Zeitpunkt stattgefunden haben.“ Internationaler Bund. „In den Herbstferien sind keine Termine zur Schulanmeldung vergeben worden. Zum Vorsprachetermin müssen die Eltern, die in der Regel kein oder nur wenig Deutsch sprechen, eine/n Dolmetscher/in mitbringen. Diese/r wird von den Sozialarbeiter/innen des Übergangswohnheims organisiert und ist in der Regel ein/e ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in. Die Eltern müssen zur Anmeldung beim Schulamt das anzumeldende Kind mitbringen, obwohl dieses weder befragt noch untersucht wird. Durch zum Teil lange Wartezeiten ist das besonders für die 6- bis 8jährigen Kinder anstrengend.“ Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Diese Verfahrensweise liegt der Erfahrung zugrunde, dass oftmals Geburtsurkunden oder andere Personal-Dokumente nicht vorliegen oder nicht aktuell sind und zunächst die Identitäten aller Familienmitglieder vollständig geklärt werden müssen. In Einzelfällen musste im Nachgang festgestellt werden, dass schulpflichtige Kinder bei der Anmeldung im Schulamt durch die Eltern nicht angegeben wurden und dies erst durch die Zuzugsmeldungen des LaBO offenkundig wurde. Bei der Anmeldung im Schulamt erhalten die Familien einen Termin zur gesundheitlichen Untersuchung beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, da hierfür vom Gesundheitsamt für den Schulträger reservierte Termine zur Verfügung stehen.“ Internationaler Bund: „Auch hier ist wieder ein/e Dolmetscher/in erforderlich, die/der vom Übergangswohnheim organisiert wird. Zur Zuweisung eines Schulplatzes erfolgt teilweise ein erneuter Termin beim Schulamt. Ist zu dem Zeitpunkt kein Schulplatz vorhanden, erhalten die Familien einen Termin zur Vorsprache zu einem späteren Zeitpunkt. Auch für diese Termine werden vom Übergangswohnheim Dolmetscher/innen organisiert.“ Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Liegt dem Schulamt bereits vorab per Fax das Ergebnis der gesundheitlichen Untersuchung vor, werden zum Teil die Eltern direkt oder über das Wohnheim kontaktiert und erhalten die Mitteilung über den künftigen Schulplatz. In anderen Fällen erhalten sie bei Vorlage der Schulbefähigung die notwendigen Informationen oder werden auch schriftlich informiert. Bis zur Beschulung der Kinder dauert es im Regelfall 1-2 Wochen, sofern keine Verzögerungen auftreten. “Das Übergangswohnheim spricht von einer Dauer von 3-4 Wochen, in der Vergangenheit sogar von zwei Monaten und mehr. Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Bei einem bereits beschulten Kind, das lediglich innerhalb Berlins umgezogen ist, kann sofort ein neuer Schulplatz angeboten werden. Für die Einrichtung von neuen Lerngruppen ist in jedem Einzelfall (u.a. wegen der Bereitstellung der Lehrerstellen) die Genehmigung der Senatsschulverwaltung notwendig. Dafür ist ein tagesaktueller Nachweis der Belegung der Lerngruppen notwendig. Insofern besteht ein detaillierter Überblick über die Aufnahmekapazitäten. Im September 2013 bestanden im Bezirk 26 Lerngruppen, die sich auf 8 Grundschulen und 6 Oberschulen verteilten, die die Schulplatzversorgung im Grund- und Oberschulbereich sichern. Sollte neben diesen vorhandenen Kapazitäten durch vermehrte Zuzüge ein erhöhter Bedarf entstehen, so sind bereits 4 weitere Lerngruppen geplant und mit den Schulen abgestimmt. Seite: 8/3 In der Region Marienfelde sind an Grundschulen 6 Lerngruppen (3 in Kiepertgrundschule, 3 in Marienfelder Grundschule) für Schüler und Schülerinnen ohne Deutschkenntnisse vorhanden. An der Gustav-Heinemann-Schule sind 2 und an der Steinwaldschule ist 1 Lerngruppe eingerichtet. Region Schöneberg 4 an Grundschulen (2 in Spreewald-Grundschule, 1 inScharmützelsee-Grundschule, 1 in Barbarossa-Grundschule), 2 am Rheingau-Gymnasium, 2 an der 1. Gemeinschaftsschule Region Tempelhof/Mariendorf 3 an Grundschulen (Rudolf-Hildebrandt-Grundschule) 3 an der 7. ISS 2 am Askanischen Gymnasium 1 an der Hugo-Gaudig-Schule Region Lichtenrade 5 an Grundschulen (2 in Taunus-Grundschule und 3 in Bruno-H. Bürgel-Schule) 1 an Ulrich-von-Hutten-Schule Insgesamt unterhält der Bezirk mit Stand März ca. 350 Schüler und Schülerinnen, weitere 4 sind geplant. 2014 32 Lerngruppen für Das Genehmigungsverfahren für entsprechende Lehrer-Stellen durch die Senatsschulverwaltung hat sich erheblich verbessert. Problematisch ist lediglich, dass trotz vorhandener Stellen die Besetzung mit adäquatem Personal den Schulleitungen in Einzelfällen Schwierigkeiten bereitet. Dies ist jedoch kein spezifisches bezirkliches Problem die besonderen Lerngruppen betreffend, sondern berlinweit bei der Lehrerversorgung. Weder die Schulen noch die Schulträger hatten bisher die Möglichkeit Sprachmittler/innen und/oder Dolmetscher/innen einzustellen. Es ist lediglich registriert worden, dass nicht immer eine sprachliche Begleitung der Zuziehenden erfolgt. Trotzdem konnten alle Anmeldungen erfolgreich absolviert werden, u.a. wegen der hohen sprachlichen Qualifikation der entsprechenden Verwaltungskraft“ und der Organisation von ehrenamtlichen Dolmetscher/innen durch das Übergangswohnheim. Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Grundlage für die Finanzierung von Sprach- und Kulturmittlern ist die Hauptausschuss-Vorlage „Berliner Strategie zur Eingliederung von ausländischen Roma“ über je 300.000 € für 2012 und 2013, die am 28.08.2012 beschlossen wurde und den Maßnahmenbeginn ab 01.09.2012 benennt. Die Bezirke Mitte und Neukölln erhielten ja 90.000 € und der Restbetrag von 120.000 € entfiel auf den Gemeindedolmetscherdienst, der davon Dolmetscher/innen im Gesundheitsbereich finanziert. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg war somit nicht in diesen finanzierten Maßnahmen vorgesehen. In den beiden Schwerpunktbezirken finanzieren ausschließlich Träger von Migrantenorganisationen Sprachmittler/innen zwischen Familie, Jugendamt und Schule. Die Maßnahmen liegen im Rahmen von Zielvereinbarungen grundsätzlich in der Verantwortung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und diese erstellt hierzu einen Aktionsplan mit Empfehlungen für die Folgejahre. Hierbei wurde in einem Zwischenbericht an die Bezirksstadträte signalisiert, dass ggf. mit dem Haushalt 2014/2015 Mittel für Maßnahmen im Schulbereich (z.B. Nachteilsausgleich in der KLR für Bezirke mit Kleinklassen, Neubau oder Anmietung von mobilen Unterrichtsräumen) angedacht sind. Für den Schulträger Tempelhof-Schöneberg und die bezirklichen Schulen, die seit 2010 eine Verdreifachung bei der Beschulung von Kindern ohne Deutschkenntnisse erfahren haben und damit berlinweit den zweitgrößten Beitrag leisten, ist nicht nachvollziehbar, weshalb hier eine Sonderstellung für die Roma-Community geschaffen wurde. Seite: 8/4 Es muss berlinweites Anliegen sein, jegliche Eingliederung von Kindern ohne Deutschkenntnisse und deren Familien, unabhängig der ethnischen oder religiösen Herkunft, zu gewährleisten.“ Internationaler Bund: „Schulplätze sind für die Grundschulkinder in der Umgebung vorhanden (fußläufig bis zur Kiepert-Grundschule oder wenige Stationen mit dem Bus bis zur Marienfelder Grundschule und Rudolf-Hildebrandt-Grundschule). Einige Kinder müssen mangels Plätzen in der Umgebung weitere Schulwege von 30-40 Minuten zurücklegen (Grundschule im Taunusviertel oder zur Bruno-H.-Bürgel-Schule).“ Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Die Region Marienfelde ist aufgrund des dort ansässigen Wohnheimes besonders stark belastet und an der Grenze der Aufnahmefähigkeit. Unabhängig davon, muss der Schulträger auch noch die RegelBeschulung der Einschulungsbereichs-Kinder sowie die Balance zwischen Regelklassen und Kleinklassen sicherstellen. Um im Grundschulbereich eine wohnortnahe Beschulung noch gewährleisten zu können, sind deshalb Kleinklassen an mehreren Schulstandorten in der Region Lichtenrade eingerichtet worden.“ Internationaler Bund: „Oberschüler/innen erhalten vom Schulamt nur bei Vorliegen dringender Gründe einen Schulplatz in der Umgebung. Besuchten sie bespielsweise vorher die Oberschule in der Nähe der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber/innen, d.h. in Spandau oder Lichtenberg, müssen sie diese weiterhin besuchen. Die Sozialarbeiter/innen des Übergangswohnheims erstellen daher eine schriftliche Stellungnahme zur Vorlage beim Schulamt für die Familien, um einen Schulwechsel zu erreichen.“ Nach Auskunft des Schulamtes trifft diese Information des Übergangswohnheims nicht zu. Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Die benannten Stellungnahmen von Sozialarbeiter/innen sind dem Schulträger weder bekannt noch notwendig. Die Kinder erhalten bei Zuzug in den Bezirk auch einen entsprechenden Schulplatz je nach Verfügbarkeit an den Oberschulstandorten in den Regionen Marienfelde, Mariendorf und Tempelhof oder Friedenau und Schöneberg. Die durch die Randlage Marienfeldes verursachten Fahrtwege können je nach Standortlage variieren und sind vergleichbar mit den Schulwegen für alle anderen Wohnortkinder im Oberschulbereich.“ Internationaler Bund: „Ein großes Problem ist das Versagen des Schulplatzes für 16jährige und ältere Jugendliche. Für diese bestünde keine Schulpflicht mehr, da sie bereits 10 Jahre eine Schule besucht hätten. In der Regel trifft ein 10jähriger Schulbesuch auf Flüchtlingskinder jedoch nicht zu, da sie aufgrund von Krieg, Unsicherheit im Heimatland, schwieriger Familiensituation und Flucht nicht die Möglichkeit zum regelmäßigen Schulbesuch hatten. Einen Nachweis hierüber können die Familien meist nicht erbringen. Die Sozialarbeiter/innen des Übergangswohnheims unterstützen die Familien daher bei der Erstellung einer eidesstattlichen Erklärung, die jedoch vom Schulamt nur selten anerkannt wird. Aus Angst vor Folgen für ihre aufenthaltsrechtliche Situation scheuen die Familien meist die Konfrontation mit deutschen Behörden, um den Schulbesuch ihrer Kinder durchzusetzen.“ Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Die Prüfung, ob ein Jugendlicher über 16 Jahren noch beschult werden soll und damit ein Schulabschluss gewährleistet erscheint, obliegt der bezirklichen Schulaufsicht. Die Grundlage dieser Einzelfall-Entscheidungen ist im „Leitfaden zur schulischen Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen (1.5)“ der Senatsbildungsverwaltung geregelt. Nach Ansicht des Schulamtes treffen die Darstellungen des Übergangswohnheims daher nicht zu.“ Internationaler Bund: „Ein weiteres Problem stellt die Ausstellung einer Schulbescheinigung für einen Zeitraum von nur 4 bis 6 Wochen in manchen Schulen dar. Die Jobcenter (anerkannte Asylbewerber/innen erhalten SGB II Leistungen durch die Jobcenter) händigen den Bewohner/innen des Übergangswohnheims einen Berlin-Pass aber nur nach Vorlage einer Schulbescheinigung für ein Schuljahr aus.“ Seite: 8/5 Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Diese Regelung hat der Schulträger mit den betreffenden Schulen treffen müssen, da sich inzwischen Schulversäumnis-Vorgänge und Verlassen von Schulplätzen ohne Abmeldung bei der Schule (bei Wegzug) häufen. Oftmals halten sich die Familien im Wohnheim nur übergangsweise auf und erst Recherchen ergeben, weshalb Kinder nicht mehr zur Schule kommen. Die bis dahin belegten Schulplätze können erst dann neu vergeben werden. Eine Schulbescheinigung, die für einen längeren Zeitraum ausgestellt wird, stellt in solchen Fällen einen ungerechtfertigten Nachweis gegenüber anderen Behörden dar.“ Internationaler Bund: „Unklarheiten gibt es auch bei den Familien, deren Kinder im nächsten Jahr in der Kiepert-Grundschule eingeschult werden sollen. Vom Schulamt haben sie ein Schreiben erhalten, dass sie sich zur Anmeldung an die Kiepert-Schule wenden sollen. Die Schule wusste jedoch nichts von dieser Regelung und war nicht damit einverstanden.“ Schulärztliche Untersuchung Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung: Die schulärztlichen Untersuchungen haben im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) Priorität und werden unverzüglich realisiert. Sofern dort keine Anhaltspunkte für eine ansteckende Erkrankung gemäß des Infektionsschutzgesetztes gefunden werden und keine anderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen, bescheinigt der KJGD, dass der Schulbesuch möglich ist. Im Bedarfsfall erfolgen Attestierungen, welche Gesundheits-störung(en) in der Schule berücksichtigt werden müssen und welche gesundheitlichen Einschränkungen bestehen. Um die o.g. Aussagen treffen zu können, gehören zur schulärztlichen Untersuchung u.U. je nach Herkunftsland oder aus individualmedizinischen Gründen auch zusätzliche diagnostische Verfahren z.B. spezielle Tests, Röntgenuntersuchungen oder Stuhluntersuchungen. Dieses Vorgehen gilt nicht nur für syrische Flüchtlinge. Die erforderlichen Maßnahmen werden umgehend in die Wege geleitet und verzögern nicht den Integrationsprozess, sondern befördern diesen. Bei den Einschulungsuntersuchungen und Zuzugsuntersuchungen vor Schulaufnahme von Kindern von Asylbewerber/innen und Flüchtlingen verfügen die Eltern meist über keinerlei Impfunterlagen. Hinsichtlich früher im Heimatland erfolgter Impfungen können die Eltern fast ausnahmslos keine Angaben machen, wogegen geimpft wurde. Das Gesundheitsamt bietet daher im Rahmen der schulärztlichen Untersuchungen und mindestens zweimal jährlich Masern, Mumps, Röteln- und Varizellenimpfungen an und gibt Impfbücher aus. Zusätzlich werden Auffrischungsimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Poliomyelitis durchgeführt. Diese Angebote werden häufig genutzt. Außerdem beraten die Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes über die Impfungen nach den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) und verweisen auf die niedergelassenen Kinderärzte zur Durchführung weiterer Impfungen nach Impfplan. Dabei werden die Eltern und Sozialarbeiter/innen auch auf andere gesundheitliche Risiken und deren Prävention aufmerksam gemacht.“ Sprachkenntnisse der Flüchtlingskinder Internationaler Bund: „Hierzu wird auf die Ausführungen zum Problem der fehlenden Kitaplätze mit Sprachförderung verwiesen. Das Übergangswohnheim bietet tägliche Hausaufgabenhilfe durch ehrenamtliche Mitarbeiter/innen an. Dies wird von den Kindern und Jugendlichen sehr gerne und rege angenommen. In diesem Bereich benötigt das Übergangswohnheim weitere ehrenamtliche Unterstützung, da die Gruppen nur aus 4-8 Kindern bestehen können. Außerdem gibt es ein Leseprojekt, für das ebenfalls ehrenamtliche Unterstützung benötigt wird. Dabei werden gemeinsam mit den Kindern verschiedene Bücher gelesen. Die Kinder erlernen dadurch die deutsche Sprache und erleben sinnvolle Freizeitgestaltung.“ Seite: 8/6 Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Ausgehend von der durch den Zuzug entstandenen Schulpflicht bzw. dem Recht auf Schulbesuch sind die Bezirke verpflichtet, einen Schulplatz vorzuhalten. Die Schülerinnen und Schüler werden altersentsprechend entweder in den ersten beiden Jahrgangsstufen der Grundschule im Rahmen der Schulanfangsphase oder in besonderen Lerngruppen im Grund- oder Oberschulbereich beschult. Bei nachgewiesenem Bedarf werden die Kinder zudem im Rahmen der ergänzenden Betreuung gefördert. Somit wird die sprachliche Qualifizierung aus Sicht des Schulamtes vollständig gewährleistet.“ Unterbringung Internationaler Bund: „Von den rund 600 Flüchtlingen und Asylbewerber/innen des Übergangswohnheims Marienfelder Allee waren im September 2013 340 unter 18 Jahre alt. Von den rund 180 Flüchtlingen, Asylbewerber/innen und Spätaussiedler/innen im Übergangswohnheim Trachenbergring waren im September 2013 etwa 30 unter 18 Jahre alt. Die Familien fühlen sich in der Regel im Übergangswohnheim Marienfelder Allee sehr wohl, da sie über zwar einfache und kleine, aber abgeschlossene Wohneinheiten verfügen (eigenes Bad und eigene Küche). Außerdem können die Kinder auf dem ca. 40.000 qm großen Gelände mit zahlreichen Grünflächen, Tischtennisplatten, Bänken und einem Spielplatz relativ gefahrlos spielen. Aufgrund der großen Anzahl Kinder bietet das Übergangswohnheim unterschiedliche Freizeitaktivitäten an wie zweimal wöchentlich Jugendclub, einmal wöchentlich Mädchentreff, fünfmal wöchtentlich Hausaufgabenhilfe, einmal wöchentlich Leseprojekt, zweimal wöchentlich Spielmobil, einmal wöchentlich Fußballtraining, einmal wöchentlich Zirkusprojekt und fünfmal wöchentlich Kinderbetreuung für die unter 6jährigen von 8-19 Uhr. Diese Angebote werden in den nächsten Monaten erweitert um Angebote wie Musikinstrument erlernen und Musizieren, Sport-, Bewegungs- und Geschicklichkeitsspiele und Tanz. Aufgrund der für die Flüchtlingsarbeit geringen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ist das Übergangswohnheim bei der Realisierung immer auf ehrenamtliche Hilfe (auch mit Aufwandsentschädigung) sowie kreative und kostengünstige Ideen und Lösungen angewiesen.“ Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienste: „In der Nähe des Übergangswohnheims in der Marienfelder Allee (ca. 5 Minuten zu Fuß) befindet sich die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung 3D Medienhaus. Nach Auskunft der Leitung besuchen täglich 5 bis 10 Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren die Einrichtung. In der Regel sind es Jungen. Sie beteiligen sich an allen Angeboten. Besonders beliebt sind sportliche Aktivitäten in der Turnhalle, Billard und Basteln. Dabei scheint der Hinweis der Leitung sehr wichtig, dass es öfter vorkommt, dass die Kinder Kriegsszenen, die sie offensichtlich in ihren Heimatländern erlebt haben, nachmalen. Am 17.08.2013 fand in Kooperation verschiedener Marienfelder Vereine und Institutionen ein Kinderfest statt. Veranstalter war der Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Teilgenommen haben auch drei Fußballmannschaften aus dem Übergangswohnheim Marienfelder Allee. Eine Mannschaft war eine gemischte Mädchen-/Jungenmannschaft. Begleitet wurden die Mannschaften von ehrenamtlichen Trainer/innen und einigen Eltern.“ Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Darüber hinaus verzeichnete der Schulträger im Laufe des Jahres 2013 verstärkt Zuzüge von Roma- und Sinti-Familien auf einem DauerCampingplatz. Die Klärung und Umsetzung von Schulpflichtangelegenheiten erweist sich oftmals als schwierig. Hier wäre der Einsatz von Sozialarbeiter/innen und Sprachmittler/innen dringend geboten.“ Für ein persönliches Kennenlernen der Einrichtungen sowie gemeinsame Planungsgespräche hat das Schulamt bisher trotz Angebot und Bitte der Leiterin des Übergangswohnheims nicht zur Verfügung gestanden. Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Die Einrichtung ist dem Schulträger aufgrund der jahrelangen Zusammenarbeit mit der Kiepert-Grundschule gut bekannt. Seite: 8/7 Die Planungen hinsichtlich der Verteilung und Einrichtung der Kleinklassen im Bezirk ist ausschließlich Aufgabe des Schulträgers und es ist Einvernehmen mit der bezirklichen Schulaufsicht herzustellen. Die Darstellungen der Leiterin des Übergangswohnheim erscheinen dem Schulamt subjektiv und nicht an aktuellen Sachverhalten orientiert, da die Mitarbeiter/innen des Schulamtes mit den direkten Kontaktpersonen im Wohnheim eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit pflegen, die auf die zeitnahe SchulplatzVersorgung der Kinder zielt.“ Berlin, den 20.05.2014 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Frau Dr. Klotz, Sibyll Seite: 8/8