Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
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122 kB
Erstellt
14.10.15, 01:16
Aktualisiert
27.01.18, 11:06
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Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion GRÜNE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
15.05.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
22.05.2013 Jugendhilfeausschuss
20.05.2014 Bezirksamt
18.06.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0724/XIX
Bezirksamt
Statusbericht über die Situation von Flüchtlingskindern
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.05.2013 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversamlung ersucht das Bezirksamt, regelmäßig einen Statusbericht
zur Situation sowie Unterbringung von Flüchtlingskindern in Tempelhof-Schöneberg
vorzulegen.
Der (Praxis-) Bericht soll u.a. folgende Punkte berücksichtigen:
Besuch von Kita, Hort und Schule
Wie sieht die Praxis aus bei der Anmeldung und Schulplatzvergabe? Treten Verzögerungen
bei der Aufnahme in die Schule auf? Existieren ausreichen freie Plätze in der Umgebung?
Sind Zuständigkeiten geklärt? Welche Unterstützung braucht der Bezirk bei der Lösung
eventuell auftretender Probleme in der Praxis?
Schulmedizinische Untersuchung
Welche Schwierigkeiten treten bei den schulgesundheitlichen Untersuchungen z.B.
bezüglich des Impfschutzes auf? Wie werden diese gelöst?
Sprachkenntnisse der Flüchtlingskinder
Welche (zusätzliche) Unterstützung (Sprachkurse, Nachhilfe) bekommen Flüchtlingskinder
außerhalb des Angebots in der Schule? Gibt es individuelle auf die Kinder abgestimmte
Angebote?
Unterbringung
Wo sind Flüchtlingskinder hauptsächlich untergebracht (Sammelunterkünfte, Wohnungen
…)? Ergeben sich Schwierigkeiten durch eine zu große Konzentration an einem Ort?
Der Bericht soll die praktischen Tätigkeiten, Praxisprobleme sowie Lösungsansätze vor Ort
beleuchten. Ziel soll sein, Auskunft über die Situation von Flüchtlingen, insbesondere deren
Kindern zu geben. Es soll transparent und nachvollziehbar gemacht werden, welche
Aufgaben Politik, Verwaltung und sonstige relevante Akteure vor Ort bewältigen müssen
bzw. welche Unterstützung die Betroffenen selbst benötigen, damit eine Integration nicht in
der Schule, sondern eine Teilhabe in allen gesellschaftlichen Ebenen erfolgreich gelingt.
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Dieser Bericht soll über die Lebensumstände informieren, ohne zu stigmatisieren, aber mit
dem Ziel, Probleme und Bedarfslagen zu benennen.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Besuch von Kita, Hort und Schule
Kita
Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienste: „Die Anträge für den Kita- und Hortbesuch von
Flüchtlingskindern werden im Land Berlin nach dem sogenannten „Treberschlüssel“ verteilt.
Das bedeutet, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg bei der Anmeldung von
Flüchtlingskindern aus ganz Berlin nur für bestimmte Buchstaben/Geburtsdaten zuständig
ist. Deshalb ist nicht konkret zu benennen, wie viele Kinder aus den Übergangswohnheimen
Marienfelder Allee und Trachenbergring derzeit in Kitas oder Horten betreut werden.
Grundsätzlich haben alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr einen Anspruch auf
eine Teilzeitbetreuung (5 bis 7 Stunden täglich) in einer Kita.
Es gibt in Marienfelde nicht ausreichend Kitaplätze für die intensive, insbesondere
sprachliche Förderung der Kinder der Altersgruppe U6.
Im letzten Kitajahr bzw. im Jahr vor der Einschulung werden die Kinder vom jeweils für sie
zuständigen Jugendamt zu einem Sprachstandstest eingeladen. Wird bei diesem die
Notwendigkeit einer Sprachförderung festgestellt, erhalten die Eltern die Aufforderung, einen
Kitaplatz mit 15 Wochenstunden (3 Stunden pro Tag) Sprachförderung zu suchen.
Problematisch ist, dass nicht jede Kita diese 3 Stunden Sprachförderung pro Tag anbietet.“
Internationaler Bund: „Es gibt eine Liste mit Kitas, die dies anbieten. Die Sozialarbeiter/innen
des Übergangswohnheims versuchen telefonisch, einen Platz in einer solchen Kita zu
erhalten, bekommen jedoch wegen fehlender Plätze meist eine Absage.
Mehrmals ist es dann vorgekommen, dass die Eltern ein weiteres Schreiben des
zuständigen Jugendamtes erhalten haben mit Androhung von rechtlichen Konsequenzen wie
Bußgeldern, wenn sie keinen Kitaplatz nachweisen können. Die Sozialarbeiter/innen des
Übergangswohnheims haben dann einen Bericht über ihre erfolglose Suche und die
unternommenen Schritte für das Jugendamt verfasst.
Im Übergangswohnheim betreuen daher Erzieher/innen die unter 6jährigen Kinder und
bereiten sie auf einen späteren Kitaplatz bzw. die Einschulung vor. Dies ist jedoch nur eine
Notlösung, da es für eine Integration und Spachentwicklung der Kinder äußerst wichtig ist,
mit deutschen Kindern in Kontakt zu kommen. Auch für die Eltern ist die Orientierung nach
außen und die Auseinandersetzung mit anderen Menschen (Erzieher/innen, Eltern) für ihre
Integration und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben dringend erforderlich.“
Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienste: „Das Jugendamt empfiehlt, einen kostenfreien
Halbtagsplatz (ohne Essen) in Anspruch zu nehmen. Dieser enthält bis zu 5 Stunden
Betreuung täglich und kann in jeder Kita in Anspruch genommen werden.“
Ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)
Internationaler Bund: „Manche Grundschulen benachteiligen die Bewohner/innen des
Übergangswohnheims, indem sie den Hortantrag erst entgegen nehmen, wenn die Kinder
eine Woche die Schule besucht haben, da sie prüfen wollen, ob die Kinder weiterhin zur
Schule kommen. Ein gleichgelagertes Verhalten bei deutschen Kindern ist nicht bekannt. Im
Jugendamt Mitte werden Hortanträge nur dann bearbeitet, wenn eine Befürwortung der
jeweiligen Schulleitung vorliegt, dass der Hortbesuch sinnvoll bzw. erforderlich scheint. Ohne
die Stellungnahme mit Begründung erhalten die Familien keinen Hortplatz.“
Schule
Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Die Koordinierung aller Anmeldungen, Vermittlung von
Schularzt-Untersuchungen und die anschließende Vergabe von Schulplätzen erfolgt seit
August 2012 zentral im Schulamt. Für alle zuziehenden Familien gibt es damit eine
Anlaufstelle mit verbindlichen Sprechzeiten.“
Seite: 8/2
Internationaler Bund: „Die Anmeldung im Schulamt kann aufgrund von Öffnungszeiten aber
nur an zwei Tagen pro Woche erfolgen. Damit die Familien wegen zu vieler anderer
Besucher/innen nicht weggeschickt werden müssen, vereinbaren die Sozialarbeiter/innen
des Übergangswohnheims Marienfelder Allee vorab telefonisch einen Vorsprachetermin.“
Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Diese Erfahrungswerte können vom Schulträger nicht
bestätigt werden. Die angebotenen 2 Sprechtage in der Woche werden unterschiedlich
frequentiert, so dass Wartezeiten auch sehr unterschiedlich ausfallen können. Die
zuständige Mitarbeiterin ist deshalb bei Bedarf auch entsprechend flexibel und berät
vorhandenes Publikum auch über das Ende der Sprechzeit hinaus. In der Zeit mit erhöhtem
Publikumsaufkommen nach den Sommerferien 2013 (aufgrund sehr vieler Zuzüge im
Sommer ins Wohnheim) hat das Wohnheim Namenslisten vorab übermittelt. Eine
Terminabstimmung soll zu keinem Zeitpunkt stattgefunden haben.“
Internationaler Bund. „In den Herbstferien sind keine Termine zur Schulanmeldung vergeben
worden. Zum Vorsprachetermin müssen die Eltern, die in der Regel kein oder nur wenig
Deutsch sprechen, eine/n Dolmetscher/in mitbringen. Diese/r wird von den
Sozialarbeiter/innen des Übergangswohnheims organisiert und ist in der Regel ein/e
ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in.
Die Eltern müssen zur Anmeldung beim Schulamt das anzumeldende Kind mitbringen,
obwohl dieses weder befragt noch untersucht wird. Durch zum Teil lange Wartezeiten ist das
besonders für die 6- bis 8jährigen Kinder anstrengend.“
Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Diese Verfahrensweise liegt der Erfahrung zugrunde,
dass oftmals Geburtsurkunden oder andere Personal-Dokumente nicht vorliegen oder nicht
aktuell sind und zunächst die Identitäten aller Familienmitglieder vollständig geklärt werden
müssen. In Einzelfällen musste im Nachgang festgestellt werden, dass schulpflichtige Kinder
bei der Anmeldung im Schulamt durch die Eltern nicht angegeben wurden und dies erst
durch die Zuzugsmeldungen des LaBO offenkundig wurde. Bei der Anmeldung im Schulamt
erhalten die Familien einen Termin zur gesundheitlichen Untersuchung beim Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst, da hierfür vom Gesundheitsamt für den Schulträger reservierte
Termine zur Verfügung stehen.“
Internationaler Bund: „Auch hier ist wieder ein/e Dolmetscher/in erforderlich, die/der vom
Übergangswohnheim organisiert wird. Zur Zuweisung eines Schulplatzes erfolgt teilweise ein
erneuter Termin beim Schulamt. Ist zu dem Zeitpunkt kein Schulplatz vorhanden, erhalten
die Familien einen Termin zur Vorsprache zu einem späteren Zeitpunkt. Auch für diese
Termine werden vom Übergangswohnheim Dolmetscher/innen organisiert.“
Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Liegt dem Schulamt bereits vorab per Fax das Ergebnis
der gesundheitlichen Untersuchung vor, werden zum Teil die Eltern direkt oder über das
Wohnheim kontaktiert und erhalten die Mitteilung über den künftigen Schulplatz. In anderen
Fällen erhalten sie bei Vorlage der Schulbefähigung die notwendigen Informationen oder
werden auch schriftlich informiert.
Bis zur Beschulung der Kinder dauert es im Regelfall 1-2 Wochen, sofern keine
Verzögerungen auftreten.
“Das Übergangswohnheim spricht von einer Dauer von 3-4 Wochen, in der Vergangenheit
sogar von zwei Monaten und mehr.
Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Bei einem bereits beschulten Kind, das lediglich
innerhalb Berlins umgezogen ist, kann sofort ein neuer Schulplatz angeboten werden.
Für die Einrichtung von neuen Lerngruppen ist in jedem Einzelfall (u.a. wegen der
Bereitstellung der Lehrerstellen) die Genehmigung der Senatsschulverwaltung notwendig.
Dafür ist ein tagesaktueller Nachweis der Belegung der Lerngruppen notwendig. Insofern
besteht ein detaillierter Überblick über die Aufnahmekapazitäten. Im September 2013
bestanden im Bezirk 26 Lerngruppen, die sich auf 8 Grundschulen und 6 Oberschulen
verteilten, die die Schulplatzversorgung im Grund- und Oberschulbereich sichern. Sollte
neben diesen vorhandenen Kapazitäten durch vermehrte Zuzüge ein erhöhter Bedarf
entstehen, so sind bereits 4 weitere Lerngruppen geplant und mit den Schulen abgestimmt.
Seite: 8/3
In der Region Marienfelde sind an Grundschulen 6 Lerngruppen (3 in Kiepertgrundschule, 3
in Marienfelder Grundschule) für Schüler und Schülerinnen ohne Deutschkenntnisse
vorhanden. An der Gustav-Heinemann-Schule sind 2 und an der Steinwaldschule ist 1
Lerngruppe eingerichtet.
Region Schöneberg
4 an Grundschulen (2 in Spreewald-Grundschule, 1 inScharmützelsee-Grundschule,
1 in Barbarossa-Grundschule),
2 am Rheingau-Gymnasium,
2 an der 1. Gemeinschaftsschule
Region Tempelhof/Mariendorf
3 an Grundschulen (Rudolf-Hildebrandt-Grundschule)
3 an der 7. ISS
2 am Askanischen Gymnasium
1 an der Hugo-Gaudig-Schule
Region Lichtenrade
5 an Grundschulen (2 in Taunus-Grundschule und 3 in Bruno-H. Bürgel-Schule)
1 an Ulrich-von-Hutten-Schule
Insgesamt unterhält der Bezirk mit Stand März
ca. 350 Schüler und Schülerinnen, weitere 4 sind geplant.
2014
32
Lerngruppen
für
Das
Genehmigungsverfahren
für
entsprechende
Lehrer-Stellen
durch
die
Senatsschulverwaltung hat sich erheblich verbessert. Problematisch ist lediglich, dass trotz
vorhandener Stellen die Besetzung mit adäquatem Personal den Schulleitungen in
Einzelfällen Schwierigkeiten bereitet. Dies ist jedoch kein spezifisches bezirkliches Problem
die besonderen Lerngruppen betreffend, sondern berlinweit bei der Lehrerversorgung.
Weder die Schulen noch die Schulträger hatten bisher die Möglichkeit Sprachmittler/innen
und/oder Dolmetscher/innen einzustellen. Es ist lediglich registriert worden, dass nicht immer
eine sprachliche Begleitung der Zuziehenden erfolgt. Trotzdem konnten alle Anmeldungen
erfolgreich absolviert werden, u.a. wegen der hohen sprachlichen Qualifikation der
entsprechenden
Verwaltungskraft“
und
der
Organisation
von
ehrenamtlichen
Dolmetscher/innen durch das Übergangswohnheim.
Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Grundlage für die Finanzierung von Sprach- und
Kulturmittlern ist die Hauptausschuss-Vorlage „Berliner Strategie zur Eingliederung von
ausländischen Roma“ über je 300.000 € für 2012 und 2013, die am 28.08.2012 beschlossen
wurde und den Maßnahmenbeginn ab 01.09.2012 benennt. Die Bezirke Mitte und Neukölln
erhielten ja 90.000 € und der Restbetrag von 120.000 € entfiel auf den
Gemeindedolmetscherdienst, der davon Dolmetscher/innen im Gesundheitsbereich
finanziert. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg war somit nicht in diesen finanzierten
Maßnahmen vorgesehen.
In den beiden Schwerpunktbezirken finanzieren ausschließlich Träger von
Migrantenorganisationen Sprachmittler/innen zwischen Familie, Jugendamt und Schule. Die
Maßnahmen liegen im Rahmen von Zielvereinbarungen grundsätzlich in der Verantwortung
der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und diese erstellt hierzu einen
Aktionsplan mit Empfehlungen für die Folgejahre.
Hierbei wurde in einem Zwischenbericht an die Bezirksstadträte signalisiert, dass ggf. mit
dem Haushalt 2014/2015 Mittel für Maßnahmen im Schulbereich (z.B. Nachteilsausgleich in
der KLR für Bezirke mit Kleinklassen, Neubau oder Anmietung von mobilen
Unterrichtsräumen) angedacht sind.
Für den Schulträger Tempelhof-Schöneberg und die bezirklichen Schulen, die seit 2010 eine
Verdreifachung bei der Beschulung von Kindern ohne Deutschkenntnisse erfahren haben
und damit berlinweit den zweitgrößten Beitrag leisten, ist nicht nachvollziehbar, weshalb hier
eine Sonderstellung für die Roma-Community geschaffen wurde.
Seite: 8/4
Es muss berlinweites Anliegen sein, jegliche Eingliederung von Kindern ohne
Deutschkenntnisse und deren Familien, unabhängig der ethnischen oder religiösen Herkunft,
zu gewährleisten.“
Internationaler Bund: „Schulplätze sind für die Grundschulkinder in der Umgebung
vorhanden (fußläufig bis zur Kiepert-Grundschule oder wenige Stationen mit dem Bus bis zur
Marienfelder Grundschule und Rudolf-Hildebrandt-Grundschule). Einige Kinder müssen
mangels Plätzen in der Umgebung weitere Schulwege von 30-40 Minuten zurücklegen
(Grundschule im Taunusviertel oder zur Bruno-H.-Bürgel-Schule).“
Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Die Region Marienfelde ist aufgrund des dort
ansässigen Wohnheimes besonders stark belastet und an der Grenze der
Aufnahmefähigkeit. Unabhängig davon, muss der Schulträger auch noch die RegelBeschulung der Einschulungsbereichs-Kinder sowie die Balance zwischen Regelklassen und
Kleinklassen sicherstellen. Um im Grundschulbereich eine wohnortnahe Beschulung noch
gewährleisten zu können, sind deshalb Kleinklassen an mehreren Schulstandorten in der
Region Lichtenrade eingerichtet worden.“
Internationaler Bund: „Oberschüler/innen erhalten vom Schulamt nur bei Vorliegen
dringender Gründe einen Schulplatz in der Umgebung. Besuchten sie bespielsweise vorher
die Oberschule in der Nähe der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber/innen, d.h. in
Spandau oder Lichtenberg, müssen sie diese weiterhin besuchen. Die Sozialarbeiter/innen
des Übergangswohnheims erstellen daher eine schriftliche Stellungnahme zur Vorlage beim
Schulamt für die Familien, um einen Schulwechsel zu erreichen.“ Nach Auskunft des
Schulamtes trifft diese Information des Übergangswohnheims nicht zu.
Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Die benannten Stellungnahmen von
Sozialarbeiter/innen sind dem Schulträger weder bekannt noch notwendig. Die Kinder
erhalten bei Zuzug in den Bezirk auch einen entsprechenden Schulplatz je nach
Verfügbarkeit an den Oberschulstandorten in den Regionen Marienfelde, Mariendorf und
Tempelhof oder Friedenau und Schöneberg. Die durch die Randlage Marienfeldes
verursachten Fahrtwege können je nach Standortlage variieren und sind vergleichbar mit
den Schulwegen für alle anderen Wohnortkinder im Oberschulbereich.“
Internationaler Bund: „Ein großes Problem ist das Versagen des Schulplatzes für 16jährige
und ältere Jugendliche. Für diese bestünde keine Schulpflicht mehr, da sie bereits 10 Jahre
eine Schule besucht hätten. In der Regel trifft ein 10jähriger Schulbesuch auf
Flüchtlingskinder jedoch nicht zu, da sie aufgrund von Krieg, Unsicherheit im Heimatland,
schwieriger Familiensituation und Flucht nicht die Möglichkeit zum regelmäßigen
Schulbesuch hatten. Einen Nachweis hierüber können die Familien meist nicht erbringen.
Die Sozialarbeiter/innen des Übergangswohnheims unterstützen die Familien daher bei der
Erstellung einer eidesstattlichen Erklärung, die jedoch vom Schulamt nur selten anerkannt
wird. Aus Angst vor Folgen für ihre aufenthaltsrechtliche Situation scheuen die Familien
meist die Konfrontation mit deutschen Behörden, um den Schulbesuch ihrer Kinder
durchzusetzen.“
Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Die Prüfung, ob ein Jugendlicher über 16 Jahren noch
beschult werden soll und damit ein Schulabschluss gewährleistet erscheint, obliegt der
bezirklichen Schulaufsicht. Die Grundlage dieser Einzelfall-Entscheidungen ist im „Leitfaden
zur schulischen Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen (1.5)“ der
Senatsbildungsverwaltung geregelt. Nach Ansicht des Schulamtes treffen die Darstellungen
des Übergangswohnheims daher nicht zu.“
Internationaler Bund: „Ein weiteres Problem stellt die Ausstellung einer Schulbescheinigung
für einen Zeitraum von nur 4 bis 6 Wochen in manchen Schulen dar. Die Jobcenter
(anerkannte Asylbewerber/innen erhalten SGB II Leistungen durch die Jobcenter) händigen
den Bewohner/innen des Übergangswohnheims einen Berlin-Pass aber nur nach Vorlage
einer Schulbescheinigung für ein Schuljahr aus.“
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Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Diese Regelung hat der Schulträger mit den
betreffenden Schulen treffen müssen, da sich inzwischen Schulversäumnis-Vorgänge und
Verlassen von Schulplätzen ohne Abmeldung bei der Schule (bei Wegzug) häufen. Oftmals
halten sich die Familien im Wohnheim nur übergangsweise auf und erst Recherchen
ergeben, weshalb Kinder nicht mehr zur Schule kommen. Die bis dahin belegten Schulplätze
können erst dann neu vergeben werden. Eine Schulbescheinigung, die für einen längeren
Zeitraum ausgestellt wird, stellt in solchen Fällen einen ungerechtfertigten Nachweis
gegenüber anderen Behörden dar.“
Internationaler Bund: „Unklarheiten gibt es auch bei den Familien, deren Kinder im nächsten
Jahr in der Kiepert-Grundschule eingeschult werden sollen. Vom Schulamt haben sie ein
Schreiben erhalten, dass sie sich zur Anmeldung an die Kiepert-Schule wenden sollen. Die
Schule wusste jedoch nichts von dieser Regelung und war nicht damit einverstanden.“
Schulärztliche Untersuchung
Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung:
Die schulärztlichen Untersuchungen haben im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD)
Priorität und werden unverzüglich realisiert.
Sofern dort keine Anhaltspunkte für eine ansteckende Erkrankung gemäß des
Infektionsschutzgesetztes gefunden werden und keine anderen gesundheitlichen Gründe
dagegen sprechen, bescheinigt der KJGD, dass der Schulbesuch möglich ist. Im Bedarfsfall
erfolgen Attestierungen, welche Gesundheits-störung(en) in der Schule berücksichtigt
werden müssen und welche gesundheitlichen Einschränkungen bestehen.
Um die o.g. Aussagen treffen zu können, gehören zur schulärztlichen Untersuchung u.U. je
nach Herkunftsland oder aus individualmedizinischen Gründen auch zusätzliche
diagnostische
Verfahren
z.B.
spezielle
Tests,
Röntgenuntersuchungen
oder
Stuhluntersuchungen. Dieses Vorgehen gilt nicht nur für syrische Flüchtlinge.
Die
erforderlichen Maßnahmen werden umgehend in die Wege geleitet und verzögern nicht den
Integrationsprozess, sondern befördern diesen.
Bei den Einschulungsuntersuchungen und Zuzugsuntersuchungen vor Schulaufnahme von
Kindern von Asylbewerber/innen und Flüchtlingen verfügen die Eltern meist über keinerlei
Impfunterlagen. Hinsichtlich früher im Heimatland erfolgter Impfungen können die Eltern fast
ausnahmslos keine Angaben machen, wogegen geimpft wurde.
Das Gesundheitsamt bietet daher im Rahmen der schulärztlichen Untersuchungen und
mindestens zweimal jährlich Masern, Mumps, Röteln- und Varizellenimpfungen an und gibt
Impfbücher aus. Zusätzlich werden Auffrischungsimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie,
Keuchhusten und Poliomyelitis durchgeführt. Diese Angebote werden häufig genutzt.
Außerdem beraten die Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes über die Impfungen nach
den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) und verweisen auf die
niedergelassenen Kinderärzte zur Durchführung weiterer Impfungen nach Impfplan. Dabei
werden die Eltern und Sozialarbeiter/innen auch auf andere gesundheitliche Risiken und
deren Prävention aufmerksam gemacht.“
Sprachkenntnisse der Flüchtlingskinder
Internationaler Bund: „Hierzu wird auf die Ausführungen zum Problem der fehlenden
Kitaplätze mit Sprachförderung verwiesen. Das Übergangswohnheim bietet tägliche
Hausaufgabenhilfe durch ehrenamtliche Mitarbeiter/innen an. Dies wird von den Kindern und
Jugendlichen sehr gerne und rege angenommen. In diesem Bereich benötigt das
Übergangswohnheim weitere ehrenamtliche Unterstützung, da die Gruppen nur aus 4-8
Kindern bestehen können. Außerdem gibt es ein Leseprojekt, für das ebenfalls
ehrenamtliche Unterstützung benötigt wird. Dabei werden gemeinsam mit den Kindern
verschiedene Bücher gelesen. Die Kinder erlernen dadurch die deutsche Sprache und
erleben sinnvolle Freizeitgestaltung.“
Seite: 8/6
Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Ausgehend von der durch den Zuzug entstandenen
Schulpflicht bzw. dem Recht auf Schulbesuch sind die Bezirke verpflichtet, einen Schulplatz
vorzuhalten. Die Schülerinnen und Schüler werden altersentsprechend entweder in den
ersten beiden Jahrgangsstufen der Grundschule im Rahmen der Schulanfangsphase oder in
besonderen Lerngruppen im Grund- oder Oberschulbereich beschult. Bei nachgewiesenem
Bedarf werden die Kinder zudem im Rahmen der ergänzenden Betreuung gefördert. Somit
wird die sprachliche Qualifizierung aus Sicht des Schulamtes vollständig gewährleistet.“
Unterbringung
Internationaler Bund: „Von den rund 600 Flüchtlingen und Asylbewerber/innen des
Übergangswohnheims Marienfelder Allee waren im September 2013 340 unter 18 Jahre alt.
Von den rund 180 Flüchtlingen, Asylbewerber/innen und Spätaussiedler/innen im
Übergangswohnheim Trachenbergring waren im September 2013 etwa 30 unter 18 Jahre alt.
Die Familien fühlen sich in der Regel im Übergangswohnheim Marienfelder Allee sehr wohl,
da sie über zwar einfache und kleine, aber abgeschlossene Wohneinheiten verfügen
(eigenes Bad und eigene Küche). Außerdem können die Kinder auf dem ca. 40.000 qm
großen Gelände mit zahlreichen Grünflächen, Tischtennisplatten, Bänken und einem
Spielplatz relativ gefahrlos spielen.
Aufgrund der großen Anzahl Kinder bietet das Übergangswohnheim unterschiedliche
Freizeitaktivitäten an wie zweimal wöchentlich Jugendclub, einmal wöchentlich Mädchentreff,
fünfmal wöchtentlich Hausaufgabenhilfe, einmal wöchentlich Leseprojekt, zweimal
wöchentlich Spielmobil, einmal wöchentlich Fußballtraining, einmal wöchentlich Zirkusprojekt
und fünfmal wöchentlich Kinderbetreuung für die unter 6jährigen von 8-19 Uhr.
Diese Angebote werden in den nächsten Monaten erweitert um Angebote wie
Musikinstrument erlernen und Musizieren, Sport-, Bewegungs- und Geschicklichkeitsspiele
und Tanz.
Aufgrund der für die Flüchtlingsarbeit geringen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
ist das Übergangswohnheim bei der Realisierung immer auf ehrenamtliche Hilfe (auch mit
Aufwandsentschädigung) sowie kreative und kostengünstige Ideen und Lösungen
angewiesen.“
Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienste: „In der Nähe des Übergangswohnheims in der
Marienfelder Allee (ca. 5 Minuten zu Fuß) befindet sich die Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtung 3D Medienhaus. Nach Auskunft der Leitung besuchen täglich 5 bis
10 Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren die Einrichtung. In der Regel sind es Jungen. Sie
beteiligen sich an allen Angeboten. Besonders beliebt sind sportliche Aktivitäten in der
Turnhalle, Billard und Basteln. Dabei scheint der Hinweis der Leitung sehr wichtig, dass es
öfter vorkommt, dass die Kinder Kriegsszenen, die sie offensichtlich in ihren Heimatländern
erlebt haben, nachmalen.
Am 17.08.2013 fand in Kooperation verschiedener Marienfelder Vereine und Institutionen ein
Kinderfest statt. Veranstalter war der Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Teilgenommen haben
auch drei Fußballmannschaften aus dem Übergangswohnheim Marienfelder Allee. Eine
Mannschaft war eine gemischte Mädchen-/Jungenmannschaft. Begleitet wurden die
Mannschaften von ehrenamtlichen Trainer/innen und einigen Eltern.“
Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Darüber hinaus verzeichnete der Schulträger im Laufe
des Jahres 2013 verstärkt Zuzüge von Roma- und Sinti-Familien auf einem DauerCampingplatz. Die Klärung und Umsetzung von Schulpflichtangelegenheiten erweist sich
oftmals als schwierig. Hier wäre der Einsatz von Sozialarbeiter/innen und Sprachmittler/innen
dringend geboten.“
Für
ein
persönliches
Kennenlernen
der
Einrichtungen
sowie
gemeinsame
Planungsgespräche hat das Schulamt bisher trotz Angebot und Bitte der Leiterin des
Übergangswohnheims nicht zur Verfügung gestanden.
Abteilung Bildung, Kultur und Sport: „Die Einrichtung ist dem Schulträger aufgrund der
jahrelangen Zusammenarbeit mit der Kiepert-Grundschule gut bekannt.
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Die Planungen hinsichtlich der Verteilung und Einrichtung der Kleinklassen im Bezirk ist
ausschließlich Aufgabe des Schulträgers und es ist Einvernehmen mit der bezirklichen
Schulaufsicht herzustellen. Die Darstellungen der Leiterin des Übergangswohnheim
erscheinen dem Schulamt subjektiv und nicht an aktuellen Sachverhalten orientiert, da die
Mitarbeiter/innen des Schulamtes mit den direkten Kontaktpersonen im Wohnheim eine
vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit pflegen, die auf die zeitnahe SchulplatzVersorgung der Kinder zielt.“
Berlin, den 20.05.2014
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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