Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Dringlichkeitsantrag.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
14.10.15, 01:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Dringlichkeitsantrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
15.10.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Dringlichkeitsantrag
Drucks. Nr:
1269/XIX
Die Fraktion der CDU
Finanzierung der Schulen auf eine solide Basis stellen
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass das System der Mittelzuweisung an die Bezirke im Schulbereich überarbeitet
wird, damit der Schulbereich in den Bezirken auskömmlich finanziert werden kann.
Das jetzige System im Rahmen der Kosten-Leistungsrechnung ist für den
Schulbereich nicht geeignet, da die Qualität keinerlei Berücksichtigung findet,
sondern leider vielmehr noch bestraft wird.
Daher sollen die AGen „Kalkulatorische Kosten“ und „Budgetierung Schulprodukte“
ihre Arbeit insbesondere unter Berücksichtigung folgender Prämissen wieder
aufnehmen:
Das Prinzip der Schulplatzfinanzierung nach Köpfen ist zugunsten einer
Finanzierung nach Lerngruppen aufzugeben, bei der alle Lerngruppen ungeachtet
der Anzahl der in dieser Lerngruppe befindlichen Schüler/-innen (d.h. mit einem
festen Lerngruppensatz) in ihrer jeweiligen Schulform gleichbehandelt werden.
Die Unterschiedlichkeit der Gebäudeinfrastruktur muss berücksichtigt werden, d.h.
Schulgebäude, die für den Schulbetrieb benötigt werden, müssen auch ausfinanziert
werden. Hier muss eine tragfähige Balance zwischen den unterschiedlichen
Gegebenheiten gefunden werden, da sowohl die Wiederbeschaffungswerte der
Schulgebäude als auch der Anteil der nutzbaren Bruttogeschossfläche nicht
steuerbar sind. Eine Möglichkeit wäre die Schaffung mindestens zweier
Gebäudecluster mit unterschiedlichen Kostensätzen.
Die verausgabten Mittel für die bauliche Unterhaltung fließen wie die Mittel aus dem
SSSP ebenfalls nicht in die KLR mit ein.
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
Begründung:
Bezirke, die aufgrund der strukturellen Zusammensetzung der Schülerschaft
geringere Klassenfrequenzen zur besseren Förderung der Schüler einrichten dürfen,
und Bezirke, die überdurchschnittlich viele „Willkommensklassen“ eingerichtet haben,
sind bei der Zuweisung per se im Nachteil. Für eine Lerngruppe mit 12 Kindern in
einer Willkommensklasse muss es künftig dieselbe Zuweisung wie für eine
Lerngruppe im Klassenverband von bspw. 26 Kindern geben, da für beide Gruppen
für den Schulträger dieselben Kosten anfallen.
Eine Ungleichbehandlung liegt auch für Bezirke mit einem hohen Anteil von
Schulgebäuden aus der Vorkriegszeit vor, da diese höhere Infrastrukturkosten
aufweisen (höherer WBW, geringerer Anteil an nutzbarer BGF). Der Anteil der
Infrastrukturkosten am Schulprodukt ist erheblich und führt in einigen Bezirken
zwangsläufig dazu, dass diese Defizite erwirtschaften, da sie als Basis die zur
Verfügung stehenden Schulgebäude als gegeben ansehen müssen.
Berlin, den 15.10.2014
Herr Olschewski, Ralf
Herr Zander, Christian
Die Fraktion der CDU
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