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Dringlichkeitsantrag.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Dringlichkeitsantrag.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
14.10.15, 01:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:06

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Dringlichkeitsantrag, Die Fraktion der CDU Beratungsfolge: Gremium Datum 15.10.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Dringlichkeitsantrag Drucks. Nr: 1269/XIX Die Fraktion der CDU Finanzierung der Schulen auf eine solide Basis stellen Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das System der Mittelzuweisung an die Bezirke im Schulbereich überarbeitet wird, damit der Schulbereich in den Bezirken auskömmlich finanziert werden kann. Das jetzige System im Rahmen der Kosten-Leistungsrechnung ist für den Schulbereich nicht geeignet, da die Qualität keinerlei Berücksichtigung findet, sondern leider vielmehr noch bestraft wird. Daher sollen die AGen „Kalkulatorische Kosten“ und „Budgetierung Schulprodukte“ ihre Arbeit insbesondere unter Berücksichtigung folgender Prämissen wieder aufnehmen: Das Prinzip der Schulplatzfinanzierung nach Köpfen ist zugunsten einer Finanzierung nach Lerngruppen aufzugeben, bei der alle Lerngruppen ungeachtet der Anzahl der in dieser Lerngruppe befindlichen Schüler/-innen (d.h. mit einem festen Lerngruppensatz) in ihrer jeweiligen Schulform gleichbehandelt werden. Die Unterschiedlichkeit der Gebäudeinfrastruktur muss berücksichtigt werden, d.h. Schulgebäude, die für den Schulbetrieb benötigt werden, müssen auch ausfinanziert werden. Hier muss eine tragfähige Balance zwischen den unterschiedlichen Gegebenheiten gefunden werden, da sowohl die Wiederbeschaffungswerte der Schulgebäude als auch der Anteil der nutzbaren Bruttogeschossfläche nicht steuerbar sind. Eine Möglichkeit wäre die Schaffung mindestens zweier Gebäudecluster mit unterschiedlichen Kostensätzen. Die verausgabten Mittel für die bauliche Unterhaltung fließen wie die Mittel aus dem SSSP ebenfalls nicht in die KLR mit ein. Abstimmungsergebnis: beschlossen: abgelehnt: überwiesen: Begründung: Bezirke, die aufgrund der strukturellen Zusammensetzung der Schülerschaft geringere Klassenfrequenzen zur besseren Förderung der Schüler einrichten dürfen, und Bezirke, die überdurchschnittlich viele „Willkommensklassen“ eingerichtet haben, sind bei der Zuweisung per se im Nachteil. Für eine Lerngruppe mit 12 Kindern in einer Willkommensklasse muss es künftig dieselbe Zuweisung wie für eine Lerngruppe im Klassenverband von bspw. 26 Kindern geben, da für beide Gruppen für den Schulträger dieselben Kosten anfallen. Eine Ungleichbehandlung liegt auch für Bezirke mit einem hohen Anteil von Schulgebäuden aus der Vorkriegszeit vor, da diese höhere Infrastrukturkosten aufweisen (höherer WBW, geringerer Anteil an nutzbarer BGF). Der Anteil der Infrastrukturkosten am Schulprodukt ist erheblich und führt in einigen Bezirken zwangsläufig dazu, dass diese Defizite erwirtschaften, da sie als Basis die zur Verfügung stehenden Schulgebäude als gegeben ansehen müssen. Berlin, den 15.10.2014 Herr Olschewski, Ralf Herr Zander, Christian Die Fraktion der CDU Seite: 2/2