Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Beschlussempfehlung.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
14.10.15, 01:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Dringlichkeitsantrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
15.10.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
05.11.2014 Hauptausschuss
19.11.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Beschlussempfehlung
Drucks. Nr:
1269/XIX
Hauptausschuss
Finanzierung der Schulen auf eine solide Basis stellen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die BVV wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
das System der Mittelzuweisung an die Bezirke im Schulbereich überarbeitet wird, damit der
Schulbereich in den Bezirken auskömmlich finanziert werden kann.
Das jetzige System im Rahmen der Kosten-Leistungsrechnung ist für den Schulbereich nicht
geeignet, da die Qualität keinerlei Berücksichtigung findet, sondern leider vielmehr noch
bestraft wird.
Daher sollen die AGen „Kalkulatorische Kosten“ und „Budgetierung Schulprodukte“ ihre
Arbeit insbesondere unter Berücksichtigung folgender Prämissen wieder aufnehmen:
1. Das Prinzip der Schulplatzfinanzierung nach Köpfen ist zugunsten einer Finanzierung
nach Lerngruppen aufzugeben, bei der alle Lerngruppen ungeachtet der Anzahl der
in dieser Lerngruppe befindlichen Schüler/-innen (d.h. mit einem festen
Lerngruppensatz) in ihrer jeweiligen Schulform gleichbehandelt werden.
2. Die Unterschiedlichkeit der Gebäudeinfrastruktur muss berücksichtigt werden, d.h.
Schulgebäude, die für den Schulbetrieb benötigt werden, müssen auch ausfinanziert
werden. Hier muss eine tragfähige Balance zwischen den unterschiedlichen
Gegebenheiten gefunden werden, da sowohl die Wiederbeschaffungswerte der
Schulgebäude als auch der Anteil der nutzbaren Bruttogeschossfläche nicht
steuerbar sind. Eine Möglichkeit wäre die Schaffung mindestens zweier
Gebäudecluster mit unterschiedlichen Kostensätzen.
3. Die verausgabten Mittel für die bauliche Unterhaltung fließen wie die Mittel aus dem
SSSP ebenfalls nicht in die KLR mit ein.
Berlin, den 05.11.2014
Herr Böltes, Stefan
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
Hauptausschuss
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