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Beschlussempfehlung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Beschlussempfehlung.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
14.10.15, 01:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:06

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Dringlichkeitsantrag, Die Fraktion der CDU Beratungsfolge: Gremium Datum 15.10.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 05.11.2014 Hauptausschuss 19.11.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussempfehlung Drucks. Nr: 1269/XIX Hauptausschuss Finanzierung der Schulen auf eine solide Basis stellen Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung: Die BVV wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das System der Mittelzuweisung an die Bezirke im Schulbereich überarbeitet wird, damit der Schulbereich in den Bezirken auskömmlich finanziert werden kann. Das jetzige System im Rahmen der Kosten-Leistungsrechnung ist für den Schulbereich nicht geeignet, da die Qualität keinerlei Berücksichtigung findet, sondern leider vielmehr noch bestraft wird. Daher sollen die AGen „Kalkulatorische Kosten“ und „Budgetierung Schulprodukte“ ihre Arbeit insbesondere unter Berücksichtigung folgender Prämissen wieder aufnehmen: 1. Das Prinzip der Schulplatzfinanzierung nach Köpfen ist zugunsten einer Finanzierung nach Lerngruppen aufzugeben, bei der alle Lerngruppen ungeachtet der Anzahl der in dieser Lerngruppe befindlichen Schüler/-innen (d.h. mit einem festen Lerngruppensatz) in ihrer jeweiligen Schulform gleichbehandelt werden. 2. Die Unterschiedlichkeit der Gebäudeinfrastruktur muss berücksichtigt werden, d.h. Schulgebäude, die für den Schulbetrieb benötigt werden, müssen auch ausfinanziert werden. Hier muss eine tragfähige Balance zwischen den unterschiedlichen Gegebenheiten gefunden werden, da sowohl die Wiederbeschaffungswerte der Schulgebäude als auch der Anteil der nutzbaren Bruttogeschossfläche nicht steuerbar sind. Eine Möglichkeit wäre die Schaffung mindestens zweier Gebäudecluster mit unterschiedlichen Kostensätzen. 3. Die verausgabten Mittel für die bauliche Unterhaltung fließen wie die Mittel aus dem SSSP ebenfalls nicht in die KLR mit ein. Berlin, den 05.11.2014 Herr Böltes, Stefan Abstimmungsergebnis: beschlossen: abgelehnt: überwiesen: Hauptausschuss Seite: 2/2