Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
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118 kB
Erstellt
14.10.15, 01:18
Aktualisiert
27.01.18, 11:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
05.05.2015 Bezirksamt
13.05.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung
20.05.2015 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Drucks. Nr:
1515/XIX
Bezirksamt
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Absatz 2
Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über eine
Erhaltungsverordnung für das Gebiet "Schöneberger Insel", für die
Grundstücke zwischen Monumentenstraße, östliche Grenze des Grundstücks
Monumentenstraße 13, Verlängerung der Grundstücksgrenze bis zur
Kesselsdorfstraße, Kesselsdorfstraße, Kolonnenstraße, Naumannstraße,
Torgauer Straße, Cherusker Park und Wannseebahngraben im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg, OT Schöneberg
Das Bezirksamt bittet:
die Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Schöneberger Insel“, für
die Grundstücke zwischen Monumentenstraße, östliche Grenze des Grundstücks
Monumentenstraße
13,
Verlängerung
der
Grundstücksgrenze
bis
zur
Kesselsdorfstraße, Kesselsdorfstraße, Kolonnenstraße, Naumannstraße, Torgauer
Straße, Cherusker Park und Wannseebahngraben im Bezirk Tempelhof-Schöneberg,
Ortsteil Schöneberg und den Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Schöneberger Insel“ im
Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schöneberg zu beschließen.
BEGRÜNDUNG:
Dem Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung geht eine städtebauliche Untersuchung (im
Jahr 2014) voraus. Die Verordnungs-Begründung basiert auf den Ergebnissen der
“Untersuchung zur Begründung einer sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet
Schöneberger Insel“ des Büros TOPOS Stadtplanung Landschaftsplanung Stadtforschung,
April 2015 (vgl. Anlage 1), im Weiterem nur kurz Untersuchung genannt.
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
I. Zentrale Ergebnisse zu Sozialstruktur und Wohnungsversorgung
Das Gebiet 'Schöneberger Insel' hat eine heterogene Sozialstruktur, die weitgehend den
Berliner Durchschnittsverhältnissen entspricht. In den letzten Jahren haben sich Tendenzen
entwickelt, die zu einer Veränderung der bisherigen Bevölkerungsstruktur führen können.
Sozialstruktur und Wohnungsversorgung
•
Insgesamt hat das Gebiet, verglichen mit Berlin, ein moderat überdurchschnittliches
Einkommensniveau. Der Anteil einkommensarmer Bevölkerung ist geringer als im
Berliner Durchschnitt.
•
Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist mit 33% im Vergleich mit
dem Ortsteil Schöneberg unterdurchschnittlich. Das Einkommensniveau der
Migranten/innen ist deutlich geringer als das der anderen Einwohner/innen.
•
Die Wohnverhältnisse hinsichtlich Ausstattung, Wohnfläche und Belegung sind im
Berliner Vergleich durchschnittlich.
•
Das Mietniveau übersteigt die Mittelwerte des Berliner Mietspiegels deutlich.
•
Der Anteil selbstnutzender Eigentümer ist für Berliner Innenstadtwohngebiete
durchschnittlich.
Veränderungsprozesse der letzten Jahre
•
Das Gebiet weist eine deutliche Tendenz zur Veränderung der Sozialstruktur auf.
•
In den letzten 4 Jahren sind überwiegend Haushalte mit einer überdurchschnittlichen
ökonomischen Lage zugezogen. Diese Entwicklung war zwar nicht so ausgeprägt wie
in dem Nachbargebiet Kaiser-Wilhelm-Platz, ist aber deutlich ausgeprägt.
•
Die Haushaltsstruktur dieser Zuwanderungsgruppen zeigt zwar einen leicht
unterdurchschnittlichen Anteil an Haushalten mit Kindern. Die Altersstruktur zeigt
jedoch auch, dass sowohl die Zahl und der Anteil der Kinder als auch der Anteil der
Haushalte mit Kindern in dieser Gruppe im Verlauf der nächsten Jahre kontinuierlich
zunehmen wird.
•
Die gewachsene Attraktivität zeigt sich in einer Zunahme der Umwandlungsprozesse
in Einzeleigentum.
•
Die Investitionsneigung der Hauseigentümer im Gebiet ist hoch. Seit 2007 sind in
17% des Wohnungsbestandes Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt worden.
II. Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt, dass
Genehmigungsvorbehalte gemacht werden können, wenn durch bauliche Maßnahmen die
soziale Zusammensetzung der Gebietsbevölkerung verändert wird und dadurch negative
städtebauliche Entwicklungen ausgelöst werden.
Die Untersuchung hat gezeigt, dass im Gebiet
eine Verdrängungsgefahr existiert und Aufwertungspotentiale vorhanden sind,
die konkreten Auswirkungen baulicher Maßnahmen die Struktur der
Wohnbevölkerung verändern und
negative städtebaulichen Folgen daraus resultieren.
II.1 Aufwertungsspielraum
In den letzten Jahren sind in erheblichem Umfang Modernisierungsinvestitionen
vorgenommen worden. Ein erheblicher Teil dieser Wohnungen hatte schon vorher eine
Vollstandardausstattung. Das zeigt, dass auch über den durchschnittlichen Standard hinaus
modernisiert wird.
In
einem
sehr
großen
Teil
der
Vollstandardwohnungen
fehlen
einzelne
Ausstattungsmerkmale wie Fliesen im Bad, Doppelfenster in allen Räumen, Balkone, die
sowohl als Sondermerkmale im Berliner Mietpreisspiegel einbezogen sind, als auch auf dem
heutigen Wohnungsmarkt für ein gehobenes Wohnungsangebot Voraussetzung sind.
Aufzüge sind nur in einem geringen Maße im Gebiet vorhanden. Sie gehören aber in
Wohnungen mit einem gehobenen Standard auch im Altbau zur Regelausstattung. Seit der
Jahrhundertwende sind ein Viertel der jetzt vorhandenen Aufzüge eingebaut worden.
Besonders häufig geschah dies in Zusammenhang mit der Umwandlung von Altbauten in
Eigentumswohnungen.
Bewohner
dieser
Wohnungen
haben
ein
deutlich
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überdurchschnittliches Einkommensniveau, auch diejenigen, die Mieterinnen und Mieter
sind. Es besteht die Gefahr, dass in stärkerem Umfang als bisher, Aufzüge eingebaut
werden sollen, auch wenn zu berücksichtigen ist, dass dies teilweise bauordnungsrechtlich
erforderlich sein kann.
Ein weiterer relevanter Aufwertungsspielraum besteht bei Wohnungen, die Mieter mit
eigenen Investitionen auf Vollstandard gebracht haben. Dies sind vor allem Wohnungen, in
denen Mieter eine Gasetagenheizung eingebaut haben.
Schließlich liegt bisher nur ein geringer Teil der Wohnungen in Gebäuden, die energetisch
modernisiert wurden. Auch in diesen Gebäuden wurden bisher jeweils nur ein Teil der
möglichen Maßnahmen zur Energieeinsparung vorgenommen, so dass im Bereich der
energetischen Modernisierung noch ein sehr großes Potenzial vorhanden ist.
Aufgrund der großen Nachfrage und der gestiegenen Erwartungen einkommensstärkerer
Haushalte an die Ausstattung der Wohnung ist das Aufwertungspotenzial im Gebiet in
größerem Umfang vorhanden.
II.2 Verdrängungspotential
Der Anteil von Haushalten mit deutlich unterdurchschnittlichem Einkommen ist im Gebiet
trotz des Zuzugs einkommensstärkerer Haushalte noch hoch. Die Entwicklung im
angrenzenden Gebiet Kaiser-Wilhelm-Platz zeigt, dass das Potenzial für noch stärkere
sozialstrukturelle Veränderungen noch keinesfalls ausgeschöpft ist. Es ist vielmehr davon
auszugehen, dass die Veränderungsprozesse im Gebiet Schöneberger Insel später
eingesetzt haben, sich prinzipiell aber ähnlich entwickeln können wie im Nachbargebiet.
Dadurch ist das Verdrängungspotenzial insgesamt noch größer, da auch Haushalte mit
durchschnittlichen Einkommen betroffen sein können.
Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommensniveau müssen im Durchschnitt bereits
jetzt trotz unterdurchschnittlichem Wohnflächenkonsum und unterdurchschnittlicher
Quadratmetermiete ca. 40% ihres Einkommens für die Warmmiete aufwenden.
Modernisierungsbedingte Mieterhöhungen könnte ein erheblicher Teil dieser Haushalte nicht
verkraften. Ein großer Anteil an Haushalten im Gebiet ist daher verdrängungsgefährdet.
II.3 Aufwertungsdruck
Der Aufwertungsdruck zeigt sich darin, dass die Zuwanderer in das Gebiet ein
überdurchschnittliches Einkommen haben. Diese zahlen Mieten, die deutlich über den
Werten des Berliner Mietspiegels liegen. Auch der Umfang der Modernisierungsmaßnahmen
in den letzten Jahren lag hoch.
II.4 Ergebnis
Im Gebiet gibt es in nahezu allen Wohnungsbeständen deutliche Aufwertungspotentiale.
Aufgewertete Wohnungen werden von einkommensstarken Haushalten stark nachgefragt.
Das Einkommensniveau der durchschnittlichen Gebietshaushalte reicht in der Regel nicht
dazu aus, Mieten in aufgewerteten Wohnungen zu tragen.
Daher ist davon auszugehen, dass die Haushalte mit unterdurchschnittlichem Ein-kommen
(ca. 50%) bei Aufwertungsinvestitionen verdrängungsgefährdet sind.
III. Städtebauliche Folgen einer Veränderung der Sozialstruktur
Voraussetzung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
BauGB ist das Vorliegen städtebaulicher Gründe für den Schutz der angestammten
Wohnbevölkerung vor Verdrängung.
Als Ergebnis der Untersuchung zeigt sich eine Tendenz zu städtebaulichen
Fehlentwicklungen, wenn das Instrumentarium der Erhaltungsverordnung nicht eingesetzt
werden würde.
Seite: 6/3
•
Verlust preiswerten Wohnraums
Aufgrund der kontinuierlichen hohen Zuwanderung nach Berlin ist der Berliner
Wohnungsmarkt angespannt. Gleichzeitig sinkt auf allen Teilmärkten des Berliner
Wohnungsmarktes einschließlich des Sozialen Wohnungsbaus das Angebot
preiswerter Wohnungen. Preiswerter Wohnraum geht kontinuierlich durch
Modernisierungsinvestitionen verloren. Darüber hinaus sind die Wohnungsmieten in
Berlin in allen Marktsegmenten des Berliner Wohnungsmarkts während der letzten
Jahre schneller als die Einkommen gestiegen.
In Berlin gibt es ca. 700.000 Mieterhaushalte mit einem Einkommen unterhalb der
Einkommensgrenzen des § 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), die damit
aufgrund ihres niedrigen Einkommens die Zugangsberechtigung zu Wohnungen des
Sozialen Wohnungsbaus, 1. Förderweg, haben. Dem stehen zurzeit nur noch weniger
als 150.000 Sozialwohnungen gegenüber, deren Zahl sich durch Auslaufen der
Bindungsfrist weiter reduzieren wird. Daher sind von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt
Förderrichtlinien für die Neuerrichtung von
Sozialwohnungen erarbeitet worden. Es wird aber davon ausgegangen, dass kurzund mittelfristig der Bedarf an geförderten Wohnungen nicht gedeckt werden kann.
Die sich daraus ergebenden städtebaulichen Probleme sind für das Land Berlin umso
größer, je größer die Zahl einkommensschwacher Haushalte ist, die aus Gebieten
wie der Schöneberger Insel verdrängt werden. Für die Versorgung der Haushalte mit
unterdurchschnittlichen Einkommen stellen daher die Altbauwohnungen mit niedrigen
Mieten ein derzeit nicht zu ersetzendes Angebot dar.
Unter den gegebenen Umständen ist die Deckung des Wohnungsbedarfs der
Haushalte mit unterdurchschnittlichen Einkommen nur zu sichern, wenn vorhandener
preiswerter
Wohnraum
auch
längerfristig
erhalten
wird
und
Modernisierungsinvestitionen
auf
die
Herstellung
des
zeitgemäßen
Ausstattungsstandards beschränkt werden.
•
Verstärkung von Segregationsprozessen in der Gesamtstadt
Eine zunehmende Verdrängung einkommensschwacher Haushalte wird zu einer
Verstärkung eines gravierenden städtebaulichen Problems in Berlin führen, bis hin zu
einer Verstärkung der Entwicklung von sogenannten Problemquartieren.
Im Gebiet Schöneberger Insel lebt eine gemischte Bevölkerung mit erheblichen
Anteilen von einkommensschwächeren und verdrängungsgefährdeten Haushalten.
Wenn
diese
ökonomisch
schwachen
Teile
der
Bevölkerung
durch
Modernisierungsinvestitionen zum Verlassen der bisherigen Wohnungen gezwungen
werden, werden selektive Wanderungsprozesse verstärkt. Ein großer Teil dieser
Haushalte, insbesondere aber diejenigen mit geringen Chancen für eine
eigenverantwortliche Verbesserung ihrer sozialen Lage, wandern nämlich in Gebiete
ab, die bereits aufgrund ihrer hochsegregierten Bevölkerungsstruktur als
Problemgebiete eingestuft sind. Dies zeigen sowohl kleinräumige Untersuchungen in
Stadtquartieren als auch das ‚Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2011‘ der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Diese Gebiete gefährden die
Stadtentwicklung und erfordern hohen personellen und finanziellen Aufwand zu ihrer
Steuerung und Verbesserung. Als eines der wichtigsten städtebaulichen
Entwicklungsziele hat daher der Berliner Senat festgelegt: „Im Rahmen der
Bestandsqualifizierung ist es ... wesentlich, soziale Entmischungsprozesse zu
vermeiden
und
gemischte
funktionale
Strukturen
zu
sichern.“
(vgl.
Stadtentwicklungskonzept Berlin 2020, Statusbericht und perspektivische
Handlungssätze, Hrsg. SenStadtUm, S. 11)
•
Veränderung einer bewährten Bevölkerungsstruktur
Ein großer Teil der BewohnerInnen ist auf die Struktur des Wohngebiets mit seinen
infrastrukturellen Ausstattungen, seinen nachbarschaftlichen Kontakten und seiner
Vertrautheit angewiesen.
Derartig gewachsene, sich kontinuierlich weiterentwickelnde Sozialstrukturen haben
positive Auswirkungen auf die Struktur und die Kosten der staatlich zu
organisierenden
und
bereitzustellenden
Daseinsfürsorge
und
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Infrastrukturausstattung. Auch hier hat sich in der Untersuchung gezeigt, dass im
Gebiet Schöneberger Insel enge soziale Kommunikationsnetze existieren. Dies zeigt
sich sowohl in den intensiven nachbarschaftlichen Beziehungen und den engen
persönlichen Netzwerken als auch in einer positiven Bewertung des Wohngebiets
durch die BewohnerInnen.
Diese
Sozialbeziehungen
gehen
dabei
häufig
über
reine
Kommunikationsbeziehungen hinaus. Sie beinhalten eine Vielzahl kleinerer und
größerer Hilfeleistungen, gegenseitige Unterstützung und Beratung, die nicht nur die
Lebensqualität für die BewohnerInnen erhöhen, sondern staatliche Leistungen
unterstützen und ersetzen. Ein erheblicher Teil der Befragten berichtet von intensiven
nachbarschaftlichen Kontakten und großer Bereitschaft zu gegenseitiger Hilfe. Ca.
die Hälfte nennen kleinere gegenseitige Hilfeleistungen, so dass zwei Drittel aller
BewohnerInnen
von
Kontakten
berichten,
die
auch
gegenseitige
Unterstützungsleistungen beinhalten. Bei den älteren BewohnerInnen in den
Nachkriegswohnungen sind die jeweiligen Werte noch höher.
Die vorgefundene Gebietsstruktur entspricht weiterhin den im § 1 des BauGB
angesprochenen ausgeglichenen Bevölkerungsstrukturen. Damit besteht die
begründete Erwartung, dass eine Änderung der Bevölkerungsstruktur zumindest für
einen längeren Zeitraum dem Gebiet die Qualitätsmerkmale einer bewährten
Bevölkerungsstruktur nehmen würde. Es erscheint daher als sinnvoll und geboten,
die vorhandene Struktur zu erhalten.
•
Verstärkung der innerstädtischen Verkehrsprobleme
Das Teilgebiet Schöneberger Insel hat innerhalb des Bezirks und der Stadt eine
zentrale Lage. Es verfügt über eine gute Anbindung an den öffentlichen
Personennahverkehr. Dies zeigt sich in der hohen Nutzungsintensität der Haushalte.
Gleichzeitig verfügt das dicht bebaute Wohngebiet nur über wenige Kfz-Stellplätze.
So führt der ruhende Verkehr zu einer gravierenden Belastung des Wohngebiets und
zu einer deutlichen Einschränkung der Wohnqualität.
Die Kapazität der das Gebiet berührenden Hauptverkehrsstraßen, die den privaten
Verkehr aufnehmen müssen, ist während der Hauptverkehrszeiten bereits erschöpft.
Aus diesen Gründen strebt die Berliner Verkehrsplanung eine stärkere Nutzung des
ÖPNV bei gleichzeitiger Eindämmung der Benutzung des privaten Kfz an.
Die Bevölkerung im Gebiet unterschreitet den in Berlin durchschnittlich üblichen
Besitz an PKWs deutlich. Dadurch wird ebenso die prekäre Verkehrssituation vor Ort
entlastet, als auch die gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur des öffentlichen
Nahverkehrs überdurchschnittlich genutzt. Dagegen verfügen die Haushalte mit
einem Einkommensniveau oberhalb des Gebietsdurchschnittes, die besonders häufig
zu den Zuwanderern in modernisierte, überdurchschnittlich ausgestattete Wohnungen
zählen, über deutlich mehr Autos als der Durchschnitt der BewohnerInnen (302
gegenüber 234 pro 1000 Einwohner). Bei einer Fortsetzung dieses Trends würde sich
die Situation sowohl des ruhenden als auch des fließenden Verkehrs weiter
verschlechtern. Damit würden zusätzliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
notwendig, bei gleichzeitig schlechterer Auslastung und damit einer Entwertung der
vorhandenen Einrichtungen des ÖPNV.
Insgesamt
sind
also
die
negativen
Auswirkungen
einer
möglichen
Sozialstrukturveränderung auf die Verkehrsinfrastruktur, den städtebaulichen
Charakter des Wohngebiets und die Umweltbelastung als gravierend einzuschätzen.
IV. Prüfkriterien bei der Anwendung der sozialen Erhaltungsverordnung
Analog zu den bereits beschlossenen „Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen
Erhaltungsverordnung“ werden für die soziale Erhaltungsverordnung für die Schöneberger
Insel ebenfalls Prüfkriterien zur Anwendung kommen.
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V. Umwandlungsverordnung
Mit Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung für die Schöneberger Insel wird der
Geltungsbereich dieser Verordnung auch unter die Umwandungsverordnung (Verordnung
über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungseigentum oder
Teileigentum in Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des
Baugesetzbuchs) vom 3. März 2015 (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 13.
März 2015) fallen. Diese Umwandlungsverordnung tritt nach 5 Jahren wieder außer Kraft.
Berlin, den 05.05.2015
Frau Schöttler, Angelika
Frau Dr. Klotz, Sibyll
Bezirksamt
Achtung!
Der Text dieser Drucksache ist sehr umfangreich und kann aus diesem Grund
online als Anlage zur Drucksache eingesehen werden.
http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/bvv-online/allris.net.asp
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