Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Austauschseite.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
14.10.15, 01:20
Aktualisiert
27.01.18, 12:05
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSTAUSCHSEITE
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Bezirksverordnete DIE LINKE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
15.10.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ersatzantrag
Drucks. Nr:
1249/XIX
Bezirksverordnete DIE LINKE,
Bezirksverordnete PIRATEN
Hauptstraße 162 / Ecke Willmanndamm: Verfahrensfehler heilen!
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie dem eindeutigen Willen der BVV (Beschluss
Drucks. Nr. 1453/XVIII) entsprochen werden kann. Der BVV-Beschluss sah vor dem Verkauf
der Fläche ein Interessenbekundungsverfahren vor und führte aus: „Bei Erfolglosigkeit des
Verfahrens ist das Grundstück an den Bezirk zurück zu geben“.
Begründung:
Die Fläche befand sich in öffentlichem Eigentum (Teil des Bezirksvermögens) und ist immer
noch als Grünfläche gewidmet. Aus gutem Grund sah der damalige Mehrheitsbeschluss
hohe Hürden vor um die Entwicklung dieser Gemeindefläche durch den Bezirk
gemeinwohlverträglich und stadtentwicklungspolitisch sinnvoll zu begleiten. Bei der Erteilung
des
Zuschlags
sollten
daher
Bezirksamt
und
BVV
beteiligt
werden.
Ein
Interessenbekundungsverfahren entsprechend der BVV-Vorgabe konnte nicht durchgeführt
werden, ist damit gescheitert und die Konsequenzen hätten vom Bezirksamt entsprechend
dem Beschluss schon lange verfolgt werden müssen. Nach wie vor gibt es zu dem oben
genannten Beschluss keine Mitteilung des Bezirksamts, die den Verlauf des Verfahrens und
die Konsequenzen daraus erläutern würden.
Berlin, den 15.10.2014
Frau Wissel, Elisabeth
Bezirksverordnete DIE LINKE,
Herr Gindra, Harald
Herr Wehrend, Sven
Bezirksverordnete PIRATEN
Herr Franz, Jan-Ulrich
Herr Ickes, Michael
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen: