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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Austauschseite.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
14.10.15, 01:20
Aktualisiert
27.01.18, 12:05

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Inhalt der Datei

AUSTAUSCHSEITE Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Bezirksverordnete DIE LINKE Beratungsfolge: Gremium Datum 15.10.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Ersatzantrag Drucks. Nr: 1249/XIX Bezirksverordnete DIE LINKE, Bezirksverordnete PIRATEN Hauptstraße 162 / Ecke Willmanndamm: Verfahrensfehler heilen! Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie dem eindeutigen Willen der BVV (Beschluss Drucks. Nr. 1453/XVIII) entsprochen werden kann. Der BVV-Beschluss sah vor dem Verkauf der Fläche ein Interessenbekundungsverfahren vor und führte aus: „Bei Erfolglosigkeit des Verfahrens ist das Grundstück an den Bezirk zurück zu geben“. Begründung: Die Fläche befand sich in öffentlichem Eigentum (Teil des Bezirksvermögens) und ist immer noch als Grünfläche gewidmet. Aus gutem Grund sah der damalige Mehrheitsbeschluss hohe Hürden vor um die Entwicklung dieser Gemeindefläche durch den Bezirk gemeinwohlverträglich und stadtentwicklungspolitisch sinnvoll zu begleiten. Bei der Erteilung des Zuschlags sollten daher Bezirksamt und BVV beteiligt werden. Ein Interessenbekundungsverfahren entsprechend der BVV-Vorgabe konnte nicht durchgeführt werden, ist damit gescheitert und die Konsequenzen hätten vom Bezirksamt entsprechend dem Beschluss schon lange verfolgt werden müssen. Nach wie vor gibt es zu dem oben genannten Beschluss keine Mitteilung des Bezirksamts, die den Verlauf des Verfahrens und die Konsequenzen daraus erläutern würden. Berlin, den 15.10.2014 Frau Wissel, Elisabeth Bezirksverordnete DIE LINKE, Herr Gindra, Harald Herr Wehrend, Sven Bezirksverordnete PIRATEN Herr Franz, Jan-Ulrich Herr Ickes, Michael Abstimmungsergebnis: beschlossen: abgelehnt: überwiesen: