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Antwort 950 Tausend Euro.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antwort 950 Tausend Euro.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
15.10.15, 16:39
Aktualisiert
27.01.18, 11:58

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Inhalt der Datei

33. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 21.05.2014 Große Anfrage 950 Tausend Euro Vielen Dank für die Unterstützung bei der Beantwortung der Großen Anfrage an Herrn Krüger. 1. Entspricht es der Richtigkeit – wie im Stadtentwicklungsausschuss am 09.04.2013 von der Verwaltung berichtet und auf Nachfrage der Piraten bestätigt – dass der Spielplatz am designierten „Monumentenplatz“, am Lokdepot €950.000 kosten soll, wobei sich diese Summe aus €860.000 öffentlicher Geldern und €90.000 des „Investors“ zusammen setzt? Zunächst möchte ich korrigieren, dass das Konzept des Monumentenplatzes einschließlich des sich darauf befindenden nicht in der Aprilsitzung, sondern in der März-Sitzung des Stadtentwicklungsauschusses am 13.03.2013 als eigenständiger Tagesordnungspunkt besprochen wurde. Auch im Ausschuss für Verkehr und Grünflächen wurde das Konzept am 27.05.2013 vorgestellt. Der Monumentenplatz wird eine öffentliche Grünfläche mit dem Charakter eines Stadtplatzes, auf der sich der geplante öffentliche Spielplatz befindet. Das angrenzende Rampenbauwerk für den Fernradweges Berlin - Leipzig ist nicht Bestandteil dieser Stadtumbaumaßnahme. Der gesamte Stadtumbaumaßnahme Monumentenplatz wird aus 3 Finanzquellen finanziert, die auch Grundlage des Förderantrags sind: Aus Eigenmitteln brutto in Höhe von 120.535,10 €, aus Drittmitteln brutto 107.100,- € für das Spielgerät seitens des Investors UTB und aus Fördermitteln brutto 869.847,- €. Die Gesamtbaukosten laut Förderantrag sind auf brutto 1.097.482,10 € veranschlagt. 2. Können Sie bitte den städtebaulichen Vertrag, der diese Kosten beschreibt, der Antwort für die interessierte Öffentlichkeit anhängen? Die Kosten, die die UTB Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH zu tragen hat, sind im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-1 VE festgeschrieben worden. Dieser Vertrag, den der Vorhabenträger, Thomas Bestgen, und ich am 29.05.2013 unterzeichnet haben, steht unter der Drucksache 0735/XIX neben weiteren Anlagen auf der Internetseite der Bezirksverordnetenversammlung zur Verfügung. 3. Wie vergleicht sich die Summe mit den Kosten anderer Spielplätzen und warum sind diese Kosten derart exorbitant hoch? Die Kosten für den Spielplatz betragen insgesamt 170.000,- €. 107.100,- € kosten die Spielgeräte, die der Investor finanziert. Geplant ist die Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien (Stahl: hohe Festigkeit, geringes Gewicht, lange Lebensdauer) für die Spielgeräte. Wenn man die Verwendung von hochwertigen Materialien und beispielsweise eine angemessenen Entlohnung (Stichwort Tariflohn) berücksichtigt, sind die Kosten nicht als exorbitant hoch einzustufen. So haben Spielplatzsanierungen in der letzten Legislaturperiode in der Regel nicht unter 200.000 € gekostet, der Feuerwehrspielplatz im Kleistpark beispielsweise 249.779,19 €. 4. Wie setzen sich die €860.000 öffentliche Gelder zusammen? Sind hier Gelder für eine Altlastensanierung mit hinein gerechnet? Sind hier Gelder für den Fahrradwegeausbau Leipzig-Kopenhagen, die Fahrradrampe und / oder den Platz an sich? In den Gesamtkosten für den Monumentenplatz sind sowohl geschätzte Kosten für eine Altlastensanierung als auch für die Ausgestaltung des gesamtes Platzes enthalten. Der Fernradweg Berlin-Leipzig führt zwar im Bereich Monumentenplatz über den Platzbelag (glattes Pflaster), Extrakosten für den Radweg entstehen aber nicht. Die Rampe, die Bestandteil des übergeordneten Radwegs ist, wurde, wie in einem gesonderten städtebaulichen Vertrag (Rampenvertrag) festgelegt, vom Investor finanziert. 5. In der Immobilienwirtschaft, welches sind die dem Bezirksamt bekannten Verfahren zur Ermittlung der Wertsteigerung des Wohnbaus durch die Bereitstellung dieses offensichtlichen Prestige-Spielplatzes, und was ist entsprechend der Mitnahmeeffekt für den „Investor“ Bei der Verkehrswertermittlung von Grundstücken, ihrer Bestandteile sowie Rechten an Grundstücken ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) anzuwenden. Zu den Grundstücksmerkmalen, die bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen sind, gehört auch die Lage. § 6 Abs. 4 ImmoWertV führt beispielhaft einige Lagebezeichnungen auf: die Verkehrsanbindung, die Nachbarschaft, die Wohn- und Geschäftslage sowie die Umwelteinflüsse. Öffentliche Spielplätze sind als Anlagen des Gemeinbedarfs der Nachbarschaft zuzuordnen. Die Entfernung zu Gemeinbedarfsstandorten hat nur in den seltensten Fällen ermittelbaren Einfluss auf die Höhe des Verkehrswertes. Im vorliegenden Fall (unmittelbar an das Wohngrundstück angrenzender öffentlicher Spielplatz) ist wegen der mit dem Betrieb eines Spielplatzes verbundenen Geräuschemissionen eher von einem wertmindernden Einfluss auszugehen. 6. Welche Kosten für die Pflege für den Spielplatz sind mit eingerechnet, wie vergleichen sich diese mit anderen Spielplätzen? Bei den genannten Kosten für die Baumaßnahme handelt es sich um Investitionskosten. Eine Pflege des Spielplatzes kann hieraus nicht finanziert werden. 7. Gegeben, dass außer dem Wohnungsneubau, der überwiegende Teil der Nutzer aus Kreuzberg kommen wird, wird sich der Nachbarbezirk an den Kosten, sowohl investitativ als auch konsumativ, beteiligen? Alle Berliner Bezirke, nicht nur Tempelhof-Schöneberg, sind mit Spielplätzen unterversorgt. Von daher sollten wir uns über jeden neu entstehenden Spielplatz freuen, dient er doch dazu, dass sich Kinder und Jugendliche im Freien aufhalten und bewegen können. Wir freuen uns auch über Spielplätze, die in der Nähe zu Nachbarbezirken liegen. Die Lage an der Grenze zu Kreuzberg wird sicherlich dazu führen, dass auch Kreuzberger Kinder diesen Spielplatz benutzen werden, und auch diese Berliner Kinder sind uns herzlich willkommen. Sibyll Klotz, Bezirksstadträtin