Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
15.10.15, 16:52
Aktualisiert
27.01.18, 11:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
18.11.2009 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
18.02.2014 Bezirksamt
19.02.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
1233/XVIII
Bezirksamt
Entwicklung der Bahnhofstraße sichern
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eine geordnete städtebauliche
Entwicklung des Bereichs "Bahnhofstraße am S-Bhf Lichtenrade Steinstraße, Nuthestraße"
(Ortsteil Lichtenrade) sicherzustellen. Dabei soll es Ziel des Bezirksamtes sein, einen
integrierten Einzelhandelsstandort zu etablieren, der die Attraktivität der Bahnhofstraße
aufwertet und bestehende Nutzungen in diesem Bereich aufgreift. Eine zusätzliche
Verkaufsfläche an diesem Standort soll insgesamt 2.500qm nicht übersteigen, die
Gesamtfläche, einschließlich der bestehenden Flächen, soll 4000 qm nicht übersteigen.
Einzelhandelsflächen ober- und unterhalb der Großflächigkeit sind nur innerhalb des im
bezirklichen
Einzelhandelsund
Zentrenkonzepts
erarbeiteten
zentralen
Versorgungsbereichs Bahnhofstraße zuzulassen. Zur Sicherung dieses Planungsziels sind
gegebenenfalls das bestehende Planungsrecht im Einzugsbereich des zentralen
Versorgungsbereichs zu ändern und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Des
weiteren soll das Bezirksamt den Planungsprozess mit einer öffentlichen Veranstaltung in
unmittelbarer Nähe des Standortes beginnen. Die örtlichen Akteure sind dazu einzuladen.
Schlussbericht
Eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich der Bahnhofstraße / Steinstraße,
Lichtenrade, wurde durch Anträge eines Grundstückseigentümers gefährdet, die eine
überdimensionierte Handelsentwicklung auch abseits der Bahnhofstraße zum Gegenstand
hatten. Diese Anträge wurden vom Bezirksamt abgelehnt. Daraufhin versuchte der
Eigentümer, seine Interessen gerichtlich durchzusetzen. Mit Entscheidung vom 4.9.2013
bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin jedoch die Bescheide des Bezirksamtes.
Im Sommer 2013 wurde über die Umsetzung der BVV-Beschlüsse Drucks. Nr. 1311/XVIII
(Bürgerversammlung und Planungskonferenz in Lichtenrade), Drucks. Nr. 1623/XVIII
(Perspektivenwerkstatt für das EKZ in Lichtenrade) und Drucks. Nr. 0087/XIX (Leitbild für die
Entwicklung Bahnhofstraße in Lichtenrade) berichtet.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Es erfolgte 2012/13 die Durchführung einer Standortkonferenz als erste Stufe einer
Perspektivenwerkstatt. Als Ergebnis liegt ein Leitbild für die Entwicklung und Qualifizierung
des Stadtteilzentrums Lichtenrade / Bahnhofstraße vor. Das Leitbild wurde der BVV als Plan
und Erläuterungstext als Mitteilung zur Kenntnis gegeben (Drucks. Nr. 1623/XVIII). Die
Standortkonferenz umfasste vier Veranstaltungen, die unter großer Beteiligung der
Anwohner_innen und örtlichen Akteure stattfanden.
Die zweite Stufe der Perspektivenwerkstatt soll 2014 stattfinden. Die Federführung wird bei
der Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung liegen.
Alle Abteilungen werden an dem Prozess entsprechend ihren Zuständigkeiten gemäß
beigefügter Anlage beteiligt sein.
Die nächsten Arbeitsschritte umfassen u. a. folgende Themen:
Städtebauliche Vertiefung Bahnhofstraße Ost/Goltzstraße (Stadtentwicklungsamt)
Geschäftsstraßenmanagement (BzBm/WiFö); siehe auch Mitteilung zur Kenntnisnahme
zur Drucks. Nr. 0602/XIX vom 14.01.2014
Parkraumbewirtschaftung (Tief/Ord)
Das Leitbild sieht als Konsens der Standortkonferenz eine Konzentration des Einzelhandels
an der Bahnhofstraße vor. Die öffentliche Auslegung zur Änderung des
Flächennutzungsplanes (lfd. Nr. 2/13) zum Stadtteilzentrum Bahnhofstraße fand in der Zeit
vom 11.11.2013 bis 13.12.2013 statt.
Das Bezirksamt wird zur Umsetzung des Leitbildes die planerischen Voraussetzungen
schaffen. Dazu erfolgt derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes 7-45 für Flächen entlang
der Nuthestraße von (der Verlängerung) Gerstnerweg bis zur Barnetstraße. In dem
festzusetzenden Mischgebiet ist großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen. Die beiden
Einzelhandelsstandorte an der Barnetstraße werden so, wie sie bestehen, akzeptiert. Eine
Erweiterung ist nicht möglich. Der Bebauungsplan lag vom 18.11.2013 bis 17.12.2013
öffentlich aus.
Bei Konkretisierung der Planungen im Bereich der Mälzerei und südlich davon bis zur
Bahnhofstraße (u. a. Baudenkmal Haus Buhr) geht das Bezirksamt von dem Erfordernis aus,
einen Bebauungsplan aufzustellen. In diesem Rahmen wird die Öffentlichkeit einbezogen,
sobald entsprechende Nutzungskonzepte von Privaten und konkrete Planungen vorliegen.
Das Bezirksamt wird weiterhin mit mitwirkungsbereiten Grundstückseigentümern und
privaten Initiativen zusammenarbeiten, damit das Leitbild umgesetzt werden kann. Hierzu
sind Investitionen erforderlich, die auf eine breite Basis gestellt werden sollen. Dabei wird
das Bezirksamt Unterstützung leisten.
Berlin, den 18.02.2014
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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