Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
15.10.15, 16:52
Aktualisiert
27.01.18, 11:56

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion der SPD Beratungsfolge: Gremium Datum 18.11.2009 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 18.02.2014 Bezirksamt 19.02.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1233/XVIII Bezirksamt Entwicklung der Bahnhofstraße sichern Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Bereichs "Bahnhofstraße am S-Bhf Lichtenrade Steinstraße, Nuthestraße" (Ortsteil Lichtenrade) sicherzustellen. Dabei soll es Ziel des Bezirksamtes sein, einen integrierten Einzelhandelsstandort zu etablieren, der die Attraktivität der Bahnhofstraße aufwertet und bestehende Nutzungen in diesem Bereich aufgreift. Eine zusätzliche Verkaufsfläche an diesem Standort soll insgesamt 2.500qm nicht übersteigen, die Gesamtfläche, einschließlich der bestehenden Flächen, soll 4000 qm nicht übersteigen. Einzelhandelsflächen ober- und unterhalb der Großflächigkeit sind nur innerhalb des im bezirklichen Einzelhandelsund Zentrenkonzepts erarbeiteten zentralen Versorgungsbereichs Bahnhofstraße zuzulassen. Zur Sicherung dieses Planungsziels sind gegebenenfalls das bestehende Planungsrecht im Einzugsbereich des zentralen Versorgungsbereichs zu ändern und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Des weiteren soll das Bezirksamt den Planungsprozess mit einer öffentlichen Veranstaltung in unmittelbarer Nähe des Standortes beginnen. Die örtlichen Akteure sind dazu einzuladen. Schlussbericht Eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich der Bahnhofstraße / Steinstraße, Lichtenrade, wurde durch Anträge eines Grundstückseigentümers gefährdet, die eine überdimensionierte Handelsentwicklung auch abseits der Bahnhofstraße zum Gegenstand hatten. Diese Anträge wurden vom Bezirksamt abgelehnt. Daraufhin versuchte der Eigentümer, seine Interessen gerichtlich durchzusetzen. Mit Entscheidung vom 4.9.2013 bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin jedoch die Bescheide des Bezirksamtes. Im Sommer 2013 wurde über die Umsetzung der BVV-Beschlüsse Drucks. Nr. 1311/XVIII (Bürgerversammlung und Planungskonferenz in Lichtenrade), Drucks. Nr. 1623/XVIII (Perspektivenwerkstatt für das EKZ in Lichtenrade) und Drucks. Nr. 0087/XIX (Leitbild für die Entwicklung Bahnhofstraße in Lichtenrade) berichtet. Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Es erfolgte 2012/13 die Durchführung einer Standortkonferenz als erste Stufe einer Perspektivenwerkstatt. Als Ergebnis liegt ein Leitbild für die Entwicklung und Qualifizierung des Stadtteilzentrums Lichtenrade / Bahnhofstraße vor. Das Leitbild wurde der BVV als Plan und Erläuterungstext als Mitteilung zur Kenntnis gegeben (Drucks. Nr. 1623/XVIII). Die Standortkonferenz umfasste vier Veranstaltungen, die unter großer Beteiligung der Anwohner_innen und örtlichen Akteure stattfanden. Die zweite Stufe der Perspektivenwerkstatt soll 2014 stattfinden. Die Federführung wird bei der Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung liegen. Alle Abteilungen werden an dem Prozess entsprechend ihren Zuständigkeiten gemäß beigefügter Anlage beteiligt sein. Die nächsten Arbeitsschritte umfassen u. a. folgende Themen:  Städtebauliche Vertiefung Bahnhofstraße Ost/Goltzstraße (Stadtentwicklungsamt)  Geschäftsstraßenmanagement (BzBm/WiFö); siehe auch Mitteilung zur Kenntnisnahme zur Drucks. Nr. 0602/XIX vom 14.01.2014  Parkraumbewirtschaftung (Tief/Ord) Das Leitbild sieht als Konsens der Standortkonferenz eine Konzentration des Einzelhandels an der Bahnhofstraße vor. Die öffentliche Auslegung zur Änderung des Flächennutzungsplanes (lfd. Nr. 2/13) zum Stadtteilzentrum Bahnhofstraße fand in der Zeit vom 11.11.2013 bis 13.12.2013 statt. Das Bezirksamt wird zur Umsetzung des Leitbildes die planerischen Voraussetzungen schaffen. Dazu erfolgt derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes 7-45 für Flächen entlang der Nuthestraße von (der Verlängerung) Gerstnerweg bis zur Barnetstraße. In dem festzusetzenden Mischgebiet ist großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen. Die beiden Einzelhandelsstandorte an der Barnetstraße werden so, wie sie bestehen, akzeptiert. Eine Erweiterung ist nicht möglich. Der Bebauungsplan lag vom 18.11.2013 bis 17.12.2013 öffentlich aus. Bei Konkretisierung der Planungen im Bereich der Mälzerei und südlich davon bis zur Bahnhofstraße (u. a. Baudenkmal Haus Buhr) geht das Bezirksamt von dem Erfordernis aus, einen Bebauungsplan aufzustellen. In diesem Rahmen wird die Öffentlichkeit einbezogen, sobald entsprechende Nutzungskonzepte von Privaten und konkrete Planungen vorliegen. Das Bezirksamt wird weiterhin mit mitwirkungsbereiten Grundstückseigentümern und privaten Initiativen zusammenarbeiten, damit das Leitbild umgesetzt werden kann. Hierzu sind Investitionen erforderlich, die auf eine breite Basis gestellt werden sollen. Dabei wird das Bezirksamt Unterstützung leisten. Berlin, den 18.02.2014 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Frau Dr. Klotz, Sibyll Seite: 2/2